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Stefan Möller

AfD 07.03.2025 Sitzungen 8/11

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Ich weiß nicht, wie Sie das machen, aber in der Berufsordnung der Rechtsanwälte steht unter anderem auch eine Regelung zum Parteiverrat, der ist strikt verboten. Ich vertrete immer die Interessen der Partei, die mich bezahlt. So ist das. (Beifall AfD) Wenn ich vor Gericht stehe, mache ich das, wenn ich aber hier im Landtag stehe, vertrete ich die Interessen der ganzen Bevölkerung, vor allem aber meiner Wähler. Da kann ich durchaus unterscheiden. (Beifall AfD)

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