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Dr. Wolfgang Lauerwald

AfD 07.03.2025 Sitzungen 8/11

Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, es braucht im Gesundheitswesen dringend Reformen. Darüber sind wir uns alle einig. Warum? Weil die stationären Fallzahlen trotz eines Rückgangs seit der Coronakrise in Deutschland im internationalen Vergleich zu hoch sind, weil die Krankenhauskapazitäten nicht mehr ausreichend ausgelastet werden, weil die Substanz der Krankenhäuser mangels notwendiger Investitionen längerfristig ruiniert wird, weil die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch die politische Einflussnahme der letzten Jahre bedrohlich ist. Konkret zu erwähnen sind die Fehlanreize durch das DRGSystem, der hemmungslose Kontroll- und Überwachungszwang mit ausufernder Bürokratie, die Inflation und vor allem die von der Bundesregierung politisch zu verantwortende Energiepreisexplosion. Weiterhin braucht es dringend Reformen, weil der personelle Nachwuchs fehlt, weil enormes Potenzial zur Schwerpunktbildung besteht und weil eine Rationierung droht. Diese Analyse wurde bereits vor einem Jahr am 26. Februar 2024 zum „G+ Gesundheitsgipfel Mitte“, einem Kongress zur Reform des Gesundheitswesens in Weimar, getroffen. Es ergibt sich enormer Entscheidungs- und Handlungsbedarf. Wir halten fest: Der geltende 8. Thüringer Landeskrankenhausplan ist aktuell Gesetz. Er besagt, dass alle Krankenhäuser versorgungsrelevant sind und benötigt werden. Wir als AfD sagen, dass gerade im ländlichen Bereich stationäre Betten zur gesundheitlichen Daseinsfürsorge vorgehalten werden müssen. Deshalb sind wir als AfD gegen Klinikschließungen. Das hat oberste Priorität. Andererseits führt kein Weg daran vorbei, die Anzahl der Klinikbetten zu reduzieren. Das muss aber mit Augenmaß geschehen, zum Beispiel dort, wo Doppelstrukturen existieren. Des Weiteren müssen im Sinne einer exzellenten Behandlungsqualität spezialisierte und hochspezialisierte Behandlungen an ausgesuchten Zentren als überregionale Schwerpunkte in Thüringen lokalisiert sein. Behandlungsqualität geht vor Behandlungskomfort. Das wünschen sich die Menschen auch. Bei geplanten Behandlungen fahren sie lieber einen weiteren Weg, wenn sie eine bessere Qualität erwarten können. Die Zentralisation und Konzentration reduziert Klinikbetten und spart zusätzlich Personal, Aufwand und Ressourcen. Was aber nicht geschehen darf, ist die Schließung von Krankenhäusern der Grundversorgung, welche auch weiterhin uneingeschränkt ihre Berechtigung haben. Es gibt zahlreiche Erkrankungen, wie zum Beispiel ein entgleister Diabetes mellitus, eine Bluthochdruckkrise, eine dekompensierte Herzinsuffizienz, Atemnot bei chronischen Atemwegserkrankungen etc., die stationär vor Ort grundversorgt werden können und müssen. Ich habe jetzt nur Beispiele aus der inneren Medizin erwähnt, aus meinem eigenen Fachgebiet. Chirurgische Erkrankungen kommen in der Grundversorgung zusätzlich zum Tragen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Verzahnung von ambulanter und stationärer Medizin. „Ambulant vor stationär!“ lautet die Parole seit Jahrzehnten. Hier versagt die bisherige Gesundheitspolitik komplett. Besonders in der Chirurgie könnten Eingriffe bei gleicher Qualität in ambulanten Arztpraxen wesentlich kostengünstiger erfolgen. Grundsätzlich ist in der sozialen Marktwirtschaft ein finanzieller Anreiz der Motor für Engagement und Leistung. Es gelingt der Bundesrepublik nicht, den Leistungserbringern ein gerechtes und auskömmliches Honorar anzubieten, damit der niedergelassene Mediziner die Marktlücken vor allem im ländlichen Bereich schließen kann. In Ihrem Antrag erwähnen Sie mit keinem Wort die unsägliche Budgetierung der ärztlichen Leistungen. Sie gehört für alle Facharztgruppen endlich abgeschafft, diese patientenund leistungsfeindliche Regelung. Die derzeitige Gesundheitspolitik produziert Planwirtschaft, misstraut den Ärzten, kontrolliert diese durch Bürokratie und würgt die Leistungsbereitschaft ab. Ihre sektorübergreifende Versorgung und die Ambulantisierung, sehr geehrte Damen und Herren der Brombeere, wie in Ihrem Antrag in Nummer I.5 erwähnt wird, funktioniert so nicht. Sie bitten die Regierung in Nummer II.1 um ein Anreizsystem für niederlassungswillige Ärzte in strukturschwachen Gebieten. Wenn die Legislative die Exekutive lediglich bittet und nicht fordert, regiert eher die Beliebigkeit. Stillstand im Gesundheitswesen gab es in der letzten Legislaturperiode in Thüringen unter Rot-Rot-Grün zur Genüge. In Nummer I.7 schreiben Sie im Antrag, dass der Freistaat für auskömmliche Investitionskosten sorgen muss. Dem stimmen wir inhaltlich voll zu. Wir hoffen, dass die neue Landesregierung ihre Pflichten ernst nimmt, und das regelmäßig jedes Jahr. In Nummer II.5 soll ein Masterplan für die Krankenhausstandorte erstellt werden, die ihren stationären Betrieb aufgrund mangelnder Auslastung und fehlenden Personals nicht mehr aufrechterhalten können. Wir sagen: Wenn die Auslastung zurückgeht, soll nur die Bettenanzahl reduziert, aber der stationäre Bereich nicht völlig abgeschafft werden. Da wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Wenn Insolvenzen für Kliniken drohen und die Politik nicht angemessen reagiert, diese unterstützt und gegensteuert, dann ist natürlich die Belegschaft in einer Klinik über Wochen oder Monate verun ­ sichert. Dann ist es nachvollziehbar, dass Ärzte und Pflegepersonal das sinkende Schiff verlassen wollen. Hier wird Ursache mit Wirkung verwechselt. Es braucht dringend eine Übergangsfinanzierung, bis die Klinikreform des Bundes greift. Es geht um den Schutz weiterer Kliniken vor einer drohenden Insolvenz. Sie wollen Kliniken der Grundversorgung nicht erhalten, Sie versuchen lediglich, aus der Not eine Tugend zu machen. Doch es geht m die Da u ­ seinsfürsorge. Wir unterstützen die dringend not ­ wendigen Reformen. Ihre Transformation, die Kli ­ nikinsolvenzen nicht verhindern hilft, lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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