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Ulrike Jary

CDU 07.03.2025 Sitzungen 8/11

b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit großer Freude meinerseits beraten wir nun diesen Tagesordnungspunkt am Ende dieser Plenarwoche. Das liegt nicht daran, dass da draußen die Sonne so sehr scheint und ich mich auf das Wochenende freue, sondern der Grund ist ein anderer. Wir beraten nämlich heute über nichts Geringeres als die umfangreichste Geschäftsordnungsänderung in der Geschichte des Thüringer Landtags. (Beifall CDU, BSW) Mit dem Antrag der Koalition wollen wir unsere Geschäftsordnung modernisieren und die Arbeit in diesem Haus vor allen Dingen effizienter gestalten. Das haben wir auch schon gehört. Dafür wurden sämtliche bisherige Arbeitsprozesse und Instrumente kritisch geprüft und hinterfragt. Wir wollen durch Vereinfachung und Verschlankung dazu beitragen, den Fokus auf die inhaltliche, fachliche Arbeit zu legen, und auch ein Stück weit wegkommen von der Selbstbeschäftigung. Neu eingeführt – auch das haben wir gehört – wird das prälegislative Konsultationsverfahren in § 54d. Damit wird das Parlament in seiner Gesamtheit durch die Landesregierung frühzeitig in die Erstellung von Gesetzentwürfen eingebunden. Diese Neuerung ist eine direkte Umsetzung des Regierungsvertrags der Koalition. Wir haben uns in den Verhandlungen klar zu Folgendem bekannt: Dialog mit dem Parlament, Transparenz und Konsultation. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Und Ausgrenzung!) Wir setzen auf eine engere Anbindung des Parlaments in die Regierungsarbeit. Mit der Einführung dieses neuen prälegislativen Konsultationsverfahrens wollen wir sicherstellen, dass der Landtag – und da gehören Sie auch dazu, liebe AfD – schon vor der Kabinettbefassung über zentrale Vorhaben der Regierung informiert und konsultiert wird. Was bedeutet das nun konkret? Einerseits erreichen wir eine bessere Einbindung der Interessen aller Wählerinnen und Wähler durch die Regierung. Andererseits beschleunigen wir so die Umsetzung von Regierungsvorhaben. Probleme können frühzeitig erkannt und somit auch ausgeräumt werden, bevor ein Gesetzentwurf das Parlament erreicht. Ebenfalls neu ist die Regierungsbefragung nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags in § 92. Mit dieser Neuerung setzen wir einen weiteren zentralen Punkt unseres Regierungsvertrags um: Die Stärkung des Parlaments als zentralen Ort der politischen Debatte. (Beifall CDU, BSW) Zeit dafür soll durch den Wegfall der Mündlichen Anfragen entstehen. Wir sind davon überzeugt, dass eine Befragung der Regierung durch das gesamte Parlament die Debatte und die Arbeit des Parlaments in ihrer Bedeutung betont. Die Mündlichen Anfragen hingegen waren ehrlicherweise eher langwierige Vorlesestunden. Stattfinden soll diese Regierungsbefragung am Plenarmittwoch nach den Aktuellen Stunden. Das ist dadurch zeitlich gut möglich, Herr Möller, weil wir mit der Änderung der Geschäftsordnung auch das Thema „Aktuelle Stunde“ angehen. Jede Fraktion kann zukünftig nur noch zwei Mal pro Halbjahr eine Aktuelle Stunde beantragen. Die Regierungsbefragung wird es dem Parlament ermöglichen, aktuell und direkt auf politische Entwicklungen zu reagieren. Um dem Bedürfnis des Abgeordneten nach einer schnellen Beantwortung einer überschaubaren Anzahl von Fragen weiterhin gerecht werden zu können, führen wir die Dringlichkeitsanfrage in § 91 ein. Im Umfang sind diese wie die bisherigen Mündlichen Anfragen gefasst, nämlich drei Fragen. Diese sind durch die Landesregierung innerhalb von zehn Werktagen zu beantworten. Die Dringlichkeitsanfragen werden somit im Wesentlichen wie diejenigen Mündlichen Anfragen behandelt, die bisher nicht im Plenum beantwortet werden konnten. Durch diese Änderung gewinnen wir wichtige Plenarzeit für die Debatte von Sachthemen. (Beifall CDU, BSW) Das neue System hat aus unserer Sicht entscheidende Vorteile: Durch die monatliche Möglichkeit zur Dringlichkeitsanfrage, unabhängig von Plenarsitzungen, wird das Fragerecht der Abgeordneten sogar gestärkt. Jede und jeder Abgeordneter hat somit häufiger die Gelegenheit, von der Regierung kurzfristig Auskunft zu erlangen. Mit der neuen Geschäftsordnung soll die Arbeit des Parlaments transparenter werden. Dazu gehört auch die Änderung im Verfahren der namentlichen Abstimmung. Und genau das ist der Grund, Herr Möller. Wir ersetzen die Abstimmung mit Stimmkarten durch den Namensaufruf. Damit folgen wir dem Beispiel der überwiegenden Zahl der Landesparlamente. So ist für jeden Zuschauer sofort ersichtlich, wie der einzelne Abgeordnete gestimmt hat. Man muss nicht abwarten, bis das Protokoll vorliegt. Dies ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz in unserem parlamentarischen Verfahren, denn Presse und Besucher hören von jedem von uns, wie er abstimmt. Neben diesen Kernthemen enthält die Geschäftsordnungsänderung weitere wichtige Neuerungen. Die elektronische Bereitstellung von Dokumenten erhält Vorrang vor der Papierform. Wir führen eine klare Regelung zur Konfrontationsobliegenheit bei parlamentarischen Anfragen ein. Der Europaausschuss erhält gemäß der Verfassungsänderung vom Mai 2024 einen höheren Stellenwert. Die Sitzungsleitung der konstituierenden Sitzung übernimmt künftig das dienstälteste statt des lebensältesten Mitglieds. Mit all diesen Änderungen wollen wir nicht mehr so viele Tagesordnungspunkte vor uns herschieben, wie es in der 7. Wahlperiode zuletzt der Fall war. Wir wollen die parlamentarische Arbeit effizienter und zugleich transparenter gestalten. Mit der Geschäftsordnungsänderung wird unser Parlament gestärkt und zukunftssicher aufgestellt. Wir verbessern unsere Fähigkeit zur politischen Debatte und zur wirksamen Kontrolle der Regierung. Gleichzeitig schaffen wir durch Vereinfachung und Verschlankung von Prozessen Raum für die inhaltliche Arbeit an den Themen, die die Menschen in Thüringen bewegen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem wichtigen Modernisierungsschritt für unser Parlament. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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