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Sven Küntzel

BSW 07.03.2025 Sitzungen 8/11

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, mit dem Antrag der AfD-Fraktion soll ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, der die zurückliegende Arbeitsweise des Präsidenten des AfV und seiner Behörde prüft. Es geht dabei um schwerwiegende Vorwürfe. Diese betreffen nicht nur die Amtsführung des Verfassungsschutzpräsidenten, sondern werfen auch die Frage auf, ob der Verfassungsschutz in Thüringen in einer Weise arbeitet, die mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der politischen Neutralität vereinbar ist. Eine wehrhafte Demokratie braucht einen Verfassungsschutz, der gemäß seinem gesetzlichen Auftrag in Thüringen handlungsfähig sein muss und sich strikt und ausschließlich seiner verfassungsmäßigen Aufgaben gemäß § 4 Thüringer Verfassungsschutzgesetz widmet. Der Verfassungsschutz darf kein politisches Instrument sein, sondern ist elementarer Bestandteil der Thüringer Sicherheitsarchitektur. Das Amt des Präsidenten stellt eine herausragende Position in dieser Behörde dar, die dem Schutz unserer Verfassung und unserer Demokratie dient. In dieser Rolle muss es selbstverständlich sein, das nicht nur fachlich korrekt gehandelt wird, sondern auch ein hohes Maß an politischer Neutralität und Integrität besteht. Es ist entscheidend, dass die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in diesen Nachrichtendienst haben und wissen, dass er unparteiisch und unabhängig arbeitet, um unsere demokratischen Werte zu schützen. Die im Antrag zur Sprache kommenden Vorwürfe werfen die Frage auf, ob diese Unabhängigkeit und Neutralität des Präsidenten gewahrt geblieben sind. Es wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob der Verfassungsschutz in Thüringen möglicherweise in einer Weise geführt wurde, die politisch beeinflusst war oder ob es Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht gegeben hat. Solche Vorwürfe sind ernst zu nehmen, da sie das Vertrauen in die Objektivität und Unparteilichkeit des Verfassungsschutzes erschüttern könnten. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Frage, ob die Einstufung der Thüringer AfD rechtskonform und zulässig war. Es muss sichergestellt sein, dass solche Einstufungen ausschließlich auf einer rechtlich fundierten und objektiven Grundlage basieren ohne politische Einflüsse. Die Frage, inwieweit das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, ist ebenfalls von Bedeutung, um zu klären, ob hier mögliche Mängel in der Aufsicht und Kontrolle vorlagen. Wir als BSW stellen uns nicht gegen eine gründliche und unvoreingenommene Untersuchung dieser Vorwürfe. Wir sind der Auffassung, dass eine faire und sachliche Überprüfung notwendig ist. Es muss geklärt werden, ob und inwieweit die Entscheidungen des Präsidenten des Verfassungsschutzes durch politische Einflussnahme oder andere unzulässige Faktoren beeinflusst wurden. Nur durch eine umfassende und transparente Aufklärung können wir sicherstellen, dass der Verfassungsschutz auch in Zukunft seine Aufgaben im Einklang mit den Grundsätzen des Rechtsstaats und im Sinne des Allgemeinwohls wahrnimmt. Ein Untersuchungsausschuss soll darauf abzielen, alle relevanten Fragen vollständig und ohne politische Einflussnahme zu beantworten. Vorverurteilungen sind in diesem Zusammenhang dringend zu unterlassen. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Präsident des Verfassungsschutzes seine Befugnisse überschritten hat, müssen natürlich die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen folgen. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass es bei dieser Untersuchung nicht darum gehen darf, politisch motivierte Auseinandersetzungen zu führen, (Beifall BSW) sondern um die Wahrung der Integrität und Neutralität des Verfassungsschutzes. Es muss vielmehr darum gehen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine Institution zu sichern, die für den Schutz unserer Demokratie und unserer Verfassung zuständig ist. Ich würde mich daher freuen, wenn alle Beteiligten diesen Ausschuss mit der notwendigen Sorgfalt, Objektivität und Unvoreingenommenheit führen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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