Lutz Liebscher
Nutzung der Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk auch bei vorläufiger Haushaltsführung sichern
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Praktikumsprämie für das Thüringer Handwerk hat sich seit ihrer Einführung im Frühjahr 2024 in der Tat als eine äußerst erfolgreiche Maßnahme zur Berufsorientierung erwiesen. Als SPD-Fraktion sind wir auch ein bisschen stolz darauf, dass die Initiative von der Vorgängerregierung mit unserer tatkräftigen Beteiligung im Wirtschaftsressort ins Leben gerufen wurde und nun ihre Früchte trägt. Ziel war, ist und bleibt es, jungen Menschen den Zugang zum Handwerk zu erleichtern und gleichzeitig den dringend benötigten Fachkräftenachwuchs in Thüringen zu sichern. Die Prämie gilt für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren. Es werden 120 Euro pro Praktikumswoche ausgezahlt, jedoch maximal 480 Euro für vier Wochen. Im vergangenen Jahr wurden auf diese Weise 479 Schülerpraktika mit insgesamt 752 Wochen gefördert. Das entspricht einer Investition von über 90.000 Euro in die Zukunft unseres Handwerks und unserer Jugend. Besonders erfreulich ist, dass 28 Prozent der prämierten Praktika von jungen Frauen absolviert wurden – ein deutlicher Vorsprung gegenüber dem bisherigen Frauenanteil von 15 bis 18 Prozent in den Ausbildungszahlen des Thüringer Handwerks. Ein Signal, das zugleich Hoffnung macht. Zukunftsträchtige Berufe wie Anlagenmechaniker, Mechatroniker und Elektroniker profitieren von diesem Programm ebenso wie das traditionelle Handwerk der Tischler oder Friseure. Angesichts dieses Erfolgs ist es verständlich und nachvollziehbar, dass der vorliegende Antrag fordert, die Nutzung der Praktikumsprämie auch während der vorläufigen Haushaltsführung sicherzustellen, also bis das Thüringer Haushaltsgesetz 2025 im Frühjahr verkündet wird – mutmaßlich im April – und wirksam in Kraft tritt. Wir teilen die Sorge, dass eine Zwangspause einen Rückschritt bedeuten könnte, egal, wie kurz die Unterbrechung ausfällt. Gleichzeitig müssen wir als verantwortungsbewusste Parlamentarier die Gesamtsituation im Blick behalten. Die vorläufige Haushaltsführung betrifft eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten. Würden wir für jedes einzelne eine Ausnahme fordern, könnten wir die Prinzipien der Haushaltsführung aushebeln. Fest steht aber, im Haushaltsentwurf für 2025 ist die Praktikumsprämie im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums bereits weiterhin vorgesehen. Dies unterstreicht unsere anhaltende Unterstützung für dieses wichtige Programm und die Förderung des Handwerks in Thüringen. Der Titel, aus dem unter anderem auch der Meisterbonus „Handwerk“, der Meisterbonus „Industrie“ und die Meisterprämie bezuschusst werden, ist mit einem Ansatz von insgesamt 1,8 Millionen Euro veranschlagt. Um eine ausgewogene und rechtlich fundierte Lösung zu finden, schlagen wir vor, den Antrag an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Dort können wir gemeinsam mit Experten prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Praktikumsprämie auch während der vorläufigen Haushaltsführung zu gewährleisten, ohne dabei andere wichtige Projekte zu benachteiligen. Im Ausschuss sollten wir auch diskutieren, wie wir die Erfolge der Praktikumsprämie weiter ausbauen können. Könnten wir beispielsweise den Frauenanteil noch weiter erhöhen? Oder sollten wir, wie von der IHK Erfurt vorgeschlagen, über eine Ausweitung des Programms über das Handwerk hinaus nachdenken? Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Praktikumsprämie als wichtiges Instrument der Berufsorientierung und Fachkräftesicherung zu erhalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig müssen wir verantwortungsvoll mit den momentanen Herausforderungen der vorläufigen Haushaltsführung umgehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
