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Jonas Urbach

CDU 07.03.2025 Sitzungen 8/11

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucher, bevor wir zum großen Finale kommen und Herr Möller hier eine seiner letzten Reden im Landtag hält, würde ich noch einmal – er wird wahrscheinlich noch den Rest des Tages reden – meine Ausführungen machen. Wir besprechen heute den zweiten Antrag der AfD zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Amtsführung des Amts für Verfassungsschutz. Wir erinnern uns: Das gab es schon einmal im Dezember. Sie haben das in der Aktuellen Stunde angekündigt und als wir dann im Januar einen Änderungsantrag eingebracht haben, sahen Sie sich nicht in der Lage, den zu beraten, und haben deshalb darum gebeten, dass wir das verschieben. Zu diesem Antrag hier haben wir heute zwei Änderungsanträge eingebracht. Zum Glück haben Sie den Antrag an sich kaum verändert, sodass ich meine Rede quasi recyceln kann, die schon einmal vorbereitet war. Und Sie machen genau das, Recyceln, und zwar alter Vorwürfe gegen das Amt für Verfassungsschutz, die Sie hier vortragen. Sie haben eine große Zahl von Fragen eingereicht, über 50. Im Kern geht es Ihnen jedoch um die Frage der Einstufung des Landesverbands der AfD als gesichert rechtsextrem. Im Antrag thematisieren Sie eine Reihe Jahre alter Vorwürfe gegen den Präsidenten des Amts. Auffällig ist, dass sich der Antrag wie ein genereller Angriff auf das Amt liest und dazu geeignet ist, Misstrauen in diese wichtige Säule der Sicherheitsarchitektur unserer Werte und Demokratie zu schüren. (Unruhe AfD) Wir brauchen aber einen gut funktionierenden Verfassungsschutz. Dieser muss personell, organisatorisch und technisch hinreichend ausgestattet sein. Wir wollen keine Parallelgesellschaften mit eigenen Gesetzen außerhalb unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wir wollen nicht, dass jemand diese Ordnung angreift. Um eben diese Bedrohung zum Beispiel durch politischen oder auch religiösen Extremismus zu erkennen und zu beobachten, brauchen wir den Verfassungsschutz. Dabei unterliegt dieser aber immer auch der Kontrolle aller Staatsgewalten und verfügt über keinerlei Zwangsgewalten. Weil sich der Verfassungsschutz dabei strikt und ausschließlich seinen verfassungsgemäßen Aufgaben gemäß § 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu widmen hat, ist er faktisch eben kein politisches Instrument, wie es im Antrag suggeriert wird. Um mit einer weiteren Fehlbehauptung aus Ihrem Antrag – zu finden in Abschnitt D Punkt 8 und 9 – aufzuräumen: Die Parlamentarische Kontrollkommission ist durch den Landtag der 7. Wahlperiode durch geheime Wahlen rechtmäßig besetzt worden. Die in ihr tätigen Parlamentarier waren allseits bekannte und geschätzte Mitglieder dieses Hohen Hauses und sie haben jeweils zwei Drittel der Stimmen des Landtags erhalten. Dass Sie nun die Integrität von Raymond Walk, Jörg Kellner, Dirk Bergner und auch von Frau Kollegin Marx mit diesem Antrag infrage stellen, ist nicht akzeptabel. (Beifall BSW, SPD) Die Kommission hat sich ordnungsgemäß konstituiert und sie tagt auch regelmäßig. Und dass dies alles AfD-Hasser seien, wie Sie das eben hier vorgetragen haben, das möchte ich ebenfalls grob infrage stellen. Dass natürlich gerade diejenigen versuchen, die Behörde in Verruf zu bringen, deren Aktivitäten von ihr beobachtet werden, ist in gewisser Weise nachvollziehbar, aber dennoch auch auf ihre Art und Weise verwerflich. Denn das, was Sie mit dem Amt für Verfassungsschutz im Falle einer Regierungsübernahme vorhaben, haben Sie im November 2023 in Pfiffelbach schon klar gesagt. Ich zitiere: „Dieser Verfassungsschutz wird keine Gesinnungsschnüffelei mehr betreiben,“, (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Genau so!) (Beifall AfD) sagte der Fraktions- und Landesvorsitzende Björn Höcke, „der wird vor allem eins machen: Der wird Wirtschaftsspionage aufklären.“ Wirtschaftsspionage ist wichtig, aber es ist nicht der Kernauftrag dieses Amts. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Echt?) Natürlich muss sich der Verfassungsschutz auch Kritik stellen. Wenn es Berichte über Personalprobleme gibt, wenn Stellen unbesetzt sind, dann müssen wir das ernst nehmen. Dafür haben wir die Parlamentarische Kontrollkommission, (Heiterkeit AfD) (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wer genau ist da Mitglied?) in der der Innenminister regelmäßig Rede und Antwort steht und die uns hier öffentlich alle zwei Jahre über ihre Arbeit informiert, zuletzt im Juni 2024. Natürlich haben wir auch die Schwierigkeiten bei der Besetzung der PKK gesehen. Aber statt eines Delegitimierungsversuchs – wie man diesen Untersuchungsausschuss auch deuten könnte – haben wir eine Lösung gefunden. Mit dem Entwurf zur Änderung des G10-Gesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes, den wir heute noch beschließen werden, schauen wir nach vorn, um etwas zu verbessern. Im Gegensatz dazu schauen Sie klagend zurück. Aber natürlich, das Minderheitenrecht hier im Plenum ist klar, und es wird diesen UA geben. Es braucht dafür ein Fünftel der Mitglieder des Parlaments. Daher kann die AfD mit ihrem guten Drittel der Mandate Untersuchungsausschüsse einsetzen. Da der Ausschuss also kommen wird, werden wir mit zwei schon vorgestellten Änderungsanträgen zumindest aus unserer Sicht Fehler korrigieren. Sie wollen die Ausschussgröße auf 14 Mitglieder festsetzen. Als Koalitionspartner beantragen wir mit unserem Änderungsantrag in Drucksache 8/404, dass der Ausschuss aus zwölf Mitgliedern besteht und somit an die Größe angepasst wird, die der Landtag der 8. Wahlperiode für Fachausschüsse vorgesehen hat. Wenn wir uns schon mit den Grundlagen der Einstufung der AfD als gesichert recht extrem beschäftigen müssen, dann wollen wir als Koalition mit der Ergänzung im Änderungsantrag in Drucksache 8/407 auch untersuchen, welche verfassungsrechtlichen und einfach gesetzlichen Vorgaben das Amt als Rechtsgrundlagen hierfür herangezogen hat. Das sollte in Ihrem Sinne sein. Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal klar betonen: Wir als CDU stehen für einen Verfassungsschutz, der seine gesetzlichen Aufgaben erfüllt, unabhängig, rechtsstaatlich und effektiv. Es ist uns wichtig, die im Raum stehenden Vorwürfe auszuräumen, damit der Verfassungsschutz seine Arbeit wieder in ruhigem Fahrwasser ausführen kann. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Amt möchte ich an dieser Stelle einmal sagen: Herzlichen Dank. Sie arbeiten naturgemäß fernab der Öffentlichkeit, sie sind weniger sichtbar als Polizei oder Feuerwehr, aber sie sind nicht weniger wichtig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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