Scholz
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Tasch für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, eine weitere Auszahlung erfolgte im Jahr 2024. In diesem Jahr wurden 1.116.954,16 Euro an Thüringen ausgezahlt. Zu Frage 2: Die PMO-Mittel aus der Auszahlung im Jahr 2021 sind vollständig verplant und die Projekte befinden sich in der Umsetzung bzw. sind bereits abgeschlossen. Es stehen somit aus dieser Tranche keine weiteren Mittel zur Verfügung. Zu Frage 3: Eine Abrechnung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben zum 31.12.2024 wurde nicht erstellt und liegt dem Thüringer Finanzministerium daher nicht vor. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist verpflichtet, Abrechnungen alle vier Jahre zum Jahresende zu erstellen. Die Abrechnung ist im ersten Halbjahr des Folgejahres den Ländern zu übermitteln. Die letzte Abrechnung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben datiert zum 31.12.2023. Im Ergebnis dieser Abrechnung wurden im Jahr 2024 weitere Mittel an die Länder ausgezahlt. Hiervon hat Thüringen den unter Frage 1 genannten Betrag erhalten. Die nächste reguläre Abrechnung erfolgt zum 31.12.2027. Aktuell wird nicht davon ausgegangen, dass in nächster Zeit weitere PMO-Mittel an die Länder ausgekehrt werden. Zu Frage 4: Wie bereits ausgeführt sind die Mittel aus den Tranchen der Jahre 2021 und 2024 in vollem Umfang gebunden. Daher ist eine Teilfinanzierung der geplanten Innenraumumgestaltung der Evangelischen Augustinerkirche zu Erfurt aus PMO-Mitteln derzeit nicht darstellbar. Derzeit ist eine Unterstützung der Maßnahme im Rahmen der Kultur- bzw. Denkmalförderung nicht vorgesehen. Über eine mögliche Einbeziehung in die Denkmalförderung für das Jahr 2026 könnte zum Jahresende – die Antragsfrist ist der 30.09.2025 – entschieden werden. So weit meine Ausführungen. Vielen Dank.
