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Dr. med. Cornelia Urban

07.03.2025 Sitzungen 8/11

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Das ist angekommen. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Ich schaue noch mal in die Runde. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Wie bereits ausgeführt wurde, darf gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes, der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Nummer I des Antrags. Mit der Drucksache 8/620 liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor, mit dem der Untersuchungsgegenstand nicht geändert werden soll. Damit entfaltet der § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hier keine Wirkung. Dasselbe gilt mit Blick auf die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses. Deshalb möchte ich jetzt erst einmal über den Änderungsantrag in Drucksache 8/620 abstimmen lassen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Herzlichen Dank. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen so angenommen. Wir kommen weiterhin zur Drucksache 8/619. Hier liegt ein weiterer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD vor, mit dem Nummer I des Einsetzungsantrags geändert werden soll. Nummer I des Einsetzungsantrags unterliegt dem Schutz des § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Mir wurden bislang keine Einwände gegen eine Abstimmung über den Änderungsantrag angezeigt. Ich gehe daher davon aus, dass wir nun auch über diesen Änderungsantrag abstimmen können. So verfahren wir. Damit würde ich auch hier um Abstimmung bitten. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen dann damit so mehrheitlich bestätigt. Jetzt noch die Frage: Wird der Feststellung widersprochen, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Änderungsanträge eingesetzt wird? Ich sehe keinen Widerspruch. Damit gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Herzlichen Dank. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/477 Zunächst die Frage: Wird die Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Güngör.

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