Beteiligte Fraktionen:
Die Linke (17)AfD (17)FDP (15)CDU (14)SPD (9)GRÜNE (9)
Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, ich begrüße herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, ein herzliches Willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Auf die heutige und die morgige Plenarsitzung haben sich die Mitglieder des Ältestenrats in dessen 39. Sitzung am 27. April 2021 verständigt. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Urbach. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Güngör. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Eger, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Herrgott, Frau Abgeordnete Tasch und Herr Minister Adams entschuldigt. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in dieser Sitzung fort. Die Fraktionen haben sich für diese Plenarsitzungen darauf verständigt, keine Tagesordnungspunkte zu benennen, die in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden sollen. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die heutige Plenarsitzung gegen 19.00 Uhr und die morgige Plenarsitzung gegen 18.00 Uhr zu beenden.
(Beifall SPD)
Tosender Applaus! Im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung hatte die Fraktion der FDP signalisiert, dass die in der 42. Plenarsitzung am 21. April 2021 auf ihren Antrag hin beschlossene Fristverlängerung zur Beratung der Anträge zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9, Drucksachen 7/2098 und 7/1199 – Neufassung –, bis zu den Plenarsitzungen am 2., 3. und 4. Juni 2021 gelten sollte. Erhebt sich Widerspruch, wenn ich feststelle, dass die Anträge zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9 als von der Tagesordnung abgesetzt gelten? Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so und nehmen die beiden Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung des Juni-Plenums. Zu Tagesordnungspunkt 6 wurden ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3264 und ein Alternativantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3265 verteilt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 10 in der Drucksache 7/1317 wurde von der FDP-Fraktion zurückgezogen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 23 werden heute nach der Mittagspause aufgerufen. Ich gehe davon aus, dass die Wahlen im Hinblick auf die fortwährende Corona-Pandemie wie in den letzten Sitzungen geheim durchgeführt werden. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: Zu Tagesordnungspunkt 21 die 7/3235, zu Tagesordnungspunkt 22 die 7/3233, zu Tagesordnungspunkt 23 die 7/3234. Zu dem Wahlvorschlag in der Drucksache 7/3233 hat im Hinblick auf die Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 die notwendige Vorberatung zu der zweiten Wahlwiederholung mit den beiden vorgeschlagenen Wahlbewerbern in der 40. Sitzung des Ältestenrats am 4. Mai 2021 stattgefunden. Der Ältestenrat hat einer zweiten Wahlwiederholung mit den von der Fraktion der AfD vorgeschlagenen Wahlbewerbern nicht widersprochen. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu Tagesordnungspunkt 12 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. So weit zur Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte schön.
Es gibt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 15, 16, 17 und 18 gemeinsam zu beraten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit verfahren wir entsprechend. Gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann gehe ich davon aus, dass wir entsprechend der Tagesordnung verfahren. Damit kann ich Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1719 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/3124 ZWEITE BERATUNG aufrufen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.
(Beifall DIE LINKE)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der genannte Gesetzentwurf von Linken, SPD und Grünen wurde am 12. November letzten Jahres an den Innen- und Kommunalausschuss zur Beratung überwiesen. Im Ausschuss haben intensive Beratungen stattgefunden. Es gab zunächst eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und ich darf betonen, dass diese schriftliche Anhörung nicht nur rein formal gewesen ist, was auch daran deutlich wird, dass im Ergebnis dieser schriftlichen Anhörung eine mündliche Anhörung durchgeführt wurde, die äußerst detailliert und fundiert war. Im Ergebnis dieser Anhörungen wurde auf Antrag der CDU-Fraktion der Gesetzentwurf von Linken, SPD und Grünen um den Fördertatbestand der Strukturbegleithilfe ergänzt, was nunmehr auch als Teil der Beschlussempfehlung heute mit zur Abstimmung steht. Ebenso wurde auf Antrag der CDU-Fraktion konkretisiert, dass die Fusionsprämie auch dann gezahlt werden soll, wenn sich Gemeinden aufteilen und in unterschiedliche Richtungen mit ihren Nachbarkommunen zusammenschließen wollen. Darüber hinaus enthält die Beschlussempfehlung auch eine Klarstellung, wie die Einwohnerzahl in den Gemeinden konkret zu berechnen ist, was am Ende entscheidend für einzelne Kommunen ist, wenn es um die sogenannte Fusionsprämie geht. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen, die sich heute auch in der Beschlussempfehlung wiederfinden, empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Gesetzes. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten im Ausschuss für die fundierte Debatte danken. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Mit der heutigen Beschlussfassung über das Gesetz zur Förderung der Gemeindeneugliederungen macht der Landtag nun den Weg frei, die Gemeindegebietsreform fortzusetzen. Die Regierungskoalition hält dabei am Prinzip der konsequenten Freiwilligkeit fest. Schon in der letzten Wahlperiode wurden über 300 Kommunen mit insgesamt 180 Millionen Euro bei Zusammenschlüssen oder Eingemeindungen unterstützt. Dabei handelt es sich um gut angelegtes Geld. Ausgezahlte Neugliederungsprämien wurden zum Beispiel in Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege und Spielplätze investiert und kamen so unmittelbar den Einwohnerinnen und Einwohnern der beteiligten Gemeinden zugute. Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der bereitgestellten Landesförderung profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen. Als wesentliches Förderinstrument werden wir an der Neugliederungsprämie in Höhe von 200 Euro pro Einwohner festhalten. Damit können Zusammenschlüsse und Eingliederungen bis zu einer Gesamthöhe von 2 Millionen Euro gefördert werden. Neu ist, dass die Neugliederungsprämie im Fall einer zu bewilligenden Bedarfszuweisung nicht bloß zur Hälfte, sondern künftig gar nicht mehr bedarfsmindernd berücksichtigt werden soll. Außerdem sieht unser Gesetzentwurf vor, Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Verschuldung durch besondere Entschuldungshilfen zu unterstützen. Davon profitieren alle neugliederungswilligen Gemeinden, deren Pro-Kopf-Verschuldung mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts beträgt. Der Innen- und Kommunalausschuss hat mit seiner Beschlussempfehlung nunmehr auch die Strukturbegleithilfen ausdrücklich im Gesetz geregelt. Diese können Gemeinden in Anspruch nehmen, die zum 31.12.2020 verpflichtet waren, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2017 bis 2019 einen Fehlbetrag in der Jahresrechnung ausgewiesen hatten. Die CDU-Fraktion hat zudem beantragt, weitere Förderinstrumente grundsätzlich in das Gesetz aufzunehmen. Es ist allerdings so, dass es nicht ausgeschlossen ist, in den konkreten Neugliederungsgesetzen Sonderregelungen für einzelne Gemeindezusammenschlüsse zu treffen, wie dies auch bereits in den Neugliederungsgesetzen der Jahre 2018 und 2019 passiert ist, obwohl das damalige Gemeindeneugliederungsgesetz dies nicht ausdrücklich vorsah. Für weitergehende Änderungen haben wir deshalb keinen Bedarf gesehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, uns ist bewusst, dass das Aushandeln von Kompromissen zwischen den beteiligten Gemeinden oft kompliziert und langwierig ist und mitunter auch mehrere Anläufe und mehrere Neugliederungsgesetze braucht. In der letzten Wahlperiode waren es drei an der Zahl. Dabei haben wir keine Neugliederungswünsche zurückgewiesen, nur, weil die Einwohnergrenze von 6.000 Einwohnern im Jahr 2035 nicht erreicht wurde. Entscheidend war vielmehr, dass für die neu gebildeten Gemeinden eine positive Prognose für eine künftige Entwicklung besteht. Dies kann auch bei kleineren Zusammenschlüssen möglich sein. Diese zum Teil fortgesetzten Anstrengungen der Gemeinden, die sich schrittweise zusammenschließen, wollen wir honorieren. Wir wollen mit diesem Gesetz für den Förderzeitraum 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für Gemeindeneugliederungen schaffen. Der heutige Beschluss, den wir mindestens mit den Stimmen der Koalition und der CDU fassen werden, ist deshalb auch eine deutliche politische Willensbekundung des Thüringer Landtags, die für die Gemeindegebietsreform erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr einzuplanen.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, die erfolgreichen Gemeindezusammenschlüsse in der letzten Wahlperiode zeigen, dass es richtig war, auf Zwangsfusionen zu verzichten und stattdessen bei der Gemeindegebietsreform auf vollkommene Freiwilligkeit zu setzen. An diese Erfolgsgeschichte werden wir mit diesem Beschluss des vorliegenden Gesetzes anknüpfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in der Plenardebatte am 12. November 2020 – das ist jetzt schon einige Zeit her – und während der ersten Plenarberatung des vorliegenden Gesetzentwurfs auf Folgendes hingewiesen, wenn man einen Rahmen bilden will oder als Präambel: Überschaubare, leistungsfähige und bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik.
(Beifall CDU)
Daran hat sich für uns nichts geändert und daran werden wir auch in der Zukunft unsere Politik ausrichten. Zum Thema „Gemeindeneugliederung“ will ich sagen, dass für uns natürlich immer schon das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle gestanden hat. Kollegin Merz hat es ja angeführt, wir erinnern uns an die Vorgeschichte: Das jetzt Freiwillige war eben nicht ganz so freiwillig. Ich bin auch meiner Fraktion dankbar, dass wir immer auf diesen Punkt hingewiesen haben, und letzten Endes haben wir damit auch Erfolg gehabt, genau wie bei diesem Gemeindeneugliederungsgesetz.
(Beifall CDU)
Lassen Sie mich aber noch mal in aller Deutlichkeit sagen: Es ist besser – und das ist der Kern –, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen. Das ist vielleicht noch mal die Zusammenfassung dessen, was ich eingangs gesagt habe. Und zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher zum einen – und das ist immer noch Mangelware – für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards ein und zum anderen sollen Kommunen enger zusammenarbeiten. Damit hat die Landesregierung noch ein ganzes Hausaufgabenheft bezogen darauf, was unerfüllt ist, vor sich liegen.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es erwähnt, die Freiwilligkeit steht im Vordergrund und alle freiwilligen Zusammenschlüsse werden immer dann unsere Zustimmung erhalten, wenn sie zum einen dem öffentlichen Wohl dienen und zum anderen natürlich auch rechtssicher sind. Dazu stehen wir nach wie vor. Die Anhörungsverfahren – Kollegin Merz hat es angeführt – im Dezember und im Januar haben gezeigt, dass die kommunalen Spitzenverbände, bei denen ich mich ausdrücklich für die Zusammenarbeit und das konstruktive Mittun bedanke, unsere Interessen auch mitgetragen und unseren Standpunkt ausdrücklich geteilt haben. Die erste Anhörung im Dezember hat auch ergeben, dass die Anreizmodelle und die Lösungsansätze, die Rot-Rot-Grün formuliert hatte, aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände eben nicht ausreichend waren. Im vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün waren insgesamt zwei Fördermaßnahmen der Gemeindefusion vorgesehen. Wir wissen aber aus der letzten Legislatur – und Frau Staatssekretärin Schenk, die dafür zuständig ist, hat im Innen- und Kommunalausschuss darüber berichtet –, dass es da insgesamt acht Förderinstrumente gab. Deswegen haben wir mit der Neufassung der Vorlage 7/1794 alle möglichen Alternativen noch mal auf den Tisch gelegt, die ich jetzt nicht im Einzelnen ansprechen will, aber die ersten zwei wurden bereits genannt, die Neugliederungsprämie und auch die Entschuldungshilfe. Für uns war wichtig, dass der dritte Punkt, nämlich die Strukturbegleitprämien, als ganz wesentlicher finanzieller Anreiz unbedingt im Gesetz Niederschlag finden sollte. Wir hatten zudem angeregt, dass eine Rückzahlungsforderung aus rückzahlbaren Bedarfszuweisungen erlassen werden sollte. Dann haben wir noch viermal die Möglichkeit von Kompensationsregelungen aufgegriffen, die wir in der vergangenen Legislatur auch zur Anwendung bringen konnten, die ich mir jetzt aber im Einzelnen erspare hier vorzutragen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Rot-RotGrün – Frau Merz hat es noch mal gesagt – steht auf einem anderen Standpunkt. Rot-Rot-Grün sagt, das brauchen wir nicht, das können wir gegebenenfalls in den Einzelgesetzen regeln. Da sagen wir, es wäre aber ein gutes Signal gewesen, um Planungssicherheit sozusagen schon im Rahmengesetz zu normieren. Unabhängig davon haben wir dafür keine Mehrheit gefunden. Deswegen kündige ich heute schon an, dass wir auf diesen Punkt bei den folgenden Einzelgesetzen genau schauen werden.
(Beifall CDU)
Dennoch – und das ist das Positive – haben wir einen tragfähigen Kompromiss geschafft. Die Strukturbegleithilfen sind letzten Endes in den Gesetzentwurf mit eingeflossen. Ich komme dann auch langsam zum Ende meiner Rede. Klar ist auch, dass wir jetzt Planungssicherheit für die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse haben und damit unseren Kommunen auch helfen können. Wenn ich noch mal auf die Debatte im Innen- und Kommunalausschuss zurückblicke, dann will ich doch mal bemerkenswerterweise feststellen, dass wir bei diesem wichtigen Thema einen einstimmigen Beschluss über die Beschlussempfehlung gefasst haben. Das ist, glaube ich, bei der heterogenen Landschaft hier im Gremium auch nicht unbedingt immer der Fall und das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich will aber noch zwei Punkte ansprechen, die mir wichtig sind: Zum einen müssen wir dringend – da gibt es seit anderthalb Legislaturperioden kompletten Stillstand – das Thema „Behörden- und Verwaltungsreform“ auf den Weg bringen, das wir in der Legislatur, als wir noch Regierungsverantwortung hatten, auf den Weg gebracht haben. Da passiert seit sieben Jahren nichts mehr. Das ist ganz dringend in das Hausaufgabenheft der Landesregierung zu schreiben. Ansonsten freue ich mich, dass wir mittelfristig jetzt neue Gebietsstrukturen erhalten werden. Nicht erst der MDR hat darüber berichtet, insgesamt etwa 50 Orte wollen sich fusionieren. Wir gehen davon aus, dass zwischen acht und zwölf Neugliederungsgemeindegebietsstrukturen herauskommen. Das ist erst der Anfang oder soll aus unserer Sicht erst der Anfang sein. Den Weg machen wir heute gemeinsam frei mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir mittragen. Ich werbe dafür, dass wir diesem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen schmunzeln musste ich ja vorhin schon, als hier das Hohelied der Erfolgsgeschichte „Gebietsreform“ gesungen worden ist. Meine Erinnerung ist ein bisschen eine andere. Ich erinnere mich da an 47.000 Unterschriften vor dem Innenministerium, für die extra ein Fließband aufgebaut worden ist für den Postempfang. So erfolgreich kann es dann alles nicht gewesen sein.
(Beifall FDP)
Aber das mal nur so dahin. Eines will ich noch mal ganz klar und deutlich sagen: Wenn es so effizient wäre, dass sich Gebietskörperschaften zusammenschließen, so wie das hier vorgegaukelt wird, dann bräuchte es dieses Geld aus diesem Antrag eigentlich überhaupt nicht. Denn Fakt ist eins: Offensichtlich schätzen das viele Kommunen nicht als so effizient ein, sonst würden sie Ihnen ja die Tür mit Anträgen einrennen, sich bitte schön doch zusammenschließen zu können und bitte schön für ein Linsengericht auf die politische Entscheidungsfähigkeit vor Ort, auf die politische Teilhabe vor Ort, auf die Kompetenzen vor Ort zu verzichten. Das ist aber eindeutig nicht der Fall, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Und so haben wir hier eigentlich de facto eine Art Bestechungsgeld, das viel besser dafür aufgehoben wäre, die Kommunen auskömmlich zu finanzieren, anstatt sie damit zu bestechen, dass sie vor Ort finanziell mit dem Rücken an der Wand stehen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Deswegen halten wir das für verlorenes Geld, aber damit kennt sich ja die Landesregierung aus. Ich sage noch einmal klar und deutlich: Es ist keinerlei Effizienz an dieser Stelle nachgewiesen, bis heute nicht. Es wird in keiner Weise Haushaltssicherungen stabil auf den Weg bringen, außer dass eben jetzt einmal mit Geld etwas übertüncht wird, was trotzdem nicht besser funktionieren wird. Der Personalmangel besteht nach wie vor unverändert. Bereits jetzt wird es in den Kommunen eng und es braucht sich niemand einzubilden, dass nur aufgrund von ein paar Zusammenschlüssen auf einmal weniger Personal gebraucht wird. Meistens ist es ja sogar mehr Bedarf an Personal, was am Ende bei größeren Gebietskörperschaften rauskommt. Und deswegen sage ich auch noch einmal ganz klar und deutlich: Viel wichtiger wäre es, sich Gedanken zu machen, Kommunen von Aufgaben zu entlasten, wenn man Personal einsparen will.
(Beifall CDU, FDP)
Wenn man es aber schon so machen will, wie das die ganz große Koalition aus CDU und R2G macht oder machen möchte, dann wäre es konsequent gewesen, den Änderungsantrag, den die CDU eingebracht hatte, dann auch durchzuziehen, der nun ziemlich kraft- und saftlos, wenn ich das so sagen darf, wieder zurückgezogen worden ist.
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, was wir eigentlich wirklich brauchen und was wir jetzt brauchen, das sind einfache und schlanke Aufgaben und Standards in den Kommunen. Was wir jetzt brauchen, ist eine moderne Ausstattung der Kommunen, eine moderne Infrastruktur und eine bessere interkommunale Zusammenarbeit. Da sage ich auch wieder ganz klar und deutlich: Die interkommunale Zusammenarbeit funktioniert auch, wenn ich den Menschen vor Ort die Entscheidungskompetenz und die demokratischen Rechte lasse, dafür braucht es nicht automatisch auch Zusammenschlüsse.
(Beifall FDP)
Wenn ich sehe, dass allein die Fusion beim Wartburgkreis über 45 Millionen Euro gekostet hat und trotzdem noch eine Klage anhängig ist, dann kann das nicht wirklich ein Erfolgskonzept sein. Umgekehrt wissen wir aber auch aus den Stellungnahmen, dass die kommunalen Spitzenverbände sehr aufgeschlossen waren, Geld zu erhalten, wenn auch zweckgebunden. Das ist natürlich ein Punkt, den man mitberücksichtigen muss. Wir finden die Zweckgebundenheit nicht sinnvoll. Wir halten es nach wie vor für sinnvoll, den Kommunen das Geld in eigener Verantwortung, und zwar über den Kommunalen Finanzausgleich, zur Verfügung zu stellen, aber wir werden uns aufgrund der Einschätzungen der kommunalen Spitzenverbände nicht in den Weg stellen und an dieser Stelle enthalten. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss schon sagen, Herr Bergner, was Sie jetzt eben hier geleistet haben, irritiert mich schon.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Debatte im Innen- und Kommunalausschuss war von einer hohen Sachlichkeit und auch von einer hohen Fachlichkeit getragen. Es ist erwähnt worden, dass die Beschlussempfehlung, die heute zur Abstimmung steht, im Innen- und Kommunalausschuss mit einer übergroßen Mehrheit zustande gekommen ist. Wenn Sie hier Worte benutzen wie „Bestechungsgeld“ und „Linsengericht“ empfinde ich das als empörend und einen Skandal für alle,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) die überwiegend im Ehrenamt eine wichtige Arbeit vor Ort zur Gestaltung der Lebenswirklichkeit der Menschen leisten.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wissen
Sie, wie lange ich ehrenamtlich kommunalpolitisch tätig bin?)
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Darauf weisen
Sie in jeder Sitzung hin!) Und deswegen empört es mich ja gerade so, wie Sie hier eine so wichtige Maßnahme im Landtag diskreditieren wollen. Wenn Sie schon über Geld reden, dann sind das Anreizinstrumente. Fusionen können jederzeit stattfinden, das gab es auch schon vorher, bevor es die finanziellen Anreize gegeben hat. Jederzeit kann ein Antrag gestellt werden und der Gesetzgeber würde sich auch immer sorgfältig damit auseinandersetzen und wird sich im Regelfall auch niemals einem solchen Bemühen in den Weg stellen. Aber wenn wir hier Geld bereitstellen, dann müssen wir doch auch zur Kenntnis nehmen, dass durch den Zusammenschluss von Gemeinden, durch das Zusammentragen von Verwaltungsstrukturen, von Behörden eben auch bestimmte Kosten – Transformationskosten beispielsweise – entstehen, die wir entsprechend mit abbilden wollen, um den Fusionsprozess zu erleichtern. Und auch die Frage, ob wir dann den Gemeinden einen Neustart ermöglichen, indem wir beispielsweise einen Teil der Schulden mit übernehmen, ist doch eine Frage, die auch im Interesse der Einwohnerinnen und Einwohner ist, weil mit jedem Euro, den wir in die Entschuldung packen, am Ende die Investitionskraft vor Ort gestärkt wird und damit auch kommunale Leistungsfähigkeit wieder aufgebaut werden kann.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn Sie hier erzählen, dass zur Fusion von Eisenach mit dem Wartburgkreis noch irgendwelche Klagen anhängig sind, dann empfehle ich Ihnen einfach mal, in die Region zu fahren, mit den Akteuren vor Ort zu reden. Die Fusionsprozesse befinden sich gerade auf einem Höhepunkt, weil am 30.06. die Kreisfreiheit von Eisenach endet und dann endlich wieder das zusammenwächst, was auch niemals hätte getrennt werden dürfen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, dass das ein Kahlschlag bei der Demokratie wäre: Wir haben Sie dazu eingeladen. Mit unserem Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün zur Demokratisierung und Modernisierung der Kommunalordnung haben wir einen Vorschlag gemacht, wie wir mehr Demokratie, mehr Transparenz in der Kommunalpolitik erreichen wollen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ge-
nau! Mehr Bevormundung! Erzählen Sie das Ihren Landräten!)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Es sind halt
nicht alle links, Herr Bilay!) Wir laden Sie auch weiterhin dazu ein, sich mit uns in die Debatte zu begeben.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Beschlussfassung zum Gesetz heute reagieren wir auch auf das Drängen von vielen Gemeinden, von vielen Menschen, die vor Ort eine wichtige Arbeit leisten und die ihre Strukturen zukunftsfähig gestalten wollen und auch eine entsprechende gesetzliche Grundlage dafür gefordert haben. Herr Walk, natürlich schauen wir uns dann konkret jede Maßnahme im Einzelnen an. Deswegen hatten wir auch im Ausschuss die Debatte über dieses Gesetz geführt, was nur ein Mindestmaß an Förderung definiert, hinter das niemand mehr zurückkann. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir diesen Beschluss heute fassen, weil wir natürlich auch mit Bürgermeistern im Gespräch sind, die sich jetzt auf den Weg machen wollen. Aber deswegen hatten wir gerade die Debatte, wie sinnvoll ist es, dieses Mindestmaß mit weiteren Elementen zu befrachten, um damit auch die Hürden höher zu setzen, oder ob wir das dann nicht eher in den Spezialgesetzen regeln, wie im Falle der Strukturbegleithilfen und auch anderer Dinge, die Sie vorgeschlagen haben, auf die wir uns dann mehrheitlich doch nicht verständigen konnten. Insofern ist nichts verloren, auch von dem, was Sie vorgeschlagen haben. Und wenn Sie in Gesprächen mit einzelnen Akteuren sind, können Sie ja den Hinweis geben, auch was Ihre Änderungsvorlage im Ausschuss betrifft, dass man darüber auch gegebenenfalls mit dem Ministerium und dann auch mit uns im Landtag diskutieren kann, ob das eine oder andere Element im konkreten Einzelfall auch noch mal in das Neugliederungsgesetz mit aufgenommen werden soll. Wir schaffen am Ende Anreize zur Chancengleichheit auch mit den Gemeinden, die sich in den letzten Jahren freiwillig neu gegliedert haben. Die Fusionsprämie steht dabei insbesondere im Mittelpunkt. Am Ende betrachte ich das auch als eine Bestätigung der erfolgreichen Kommunalpolitik aus der letzten Legislaturperiode, die wir in dieser Legislaturperiode fortsetzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist angesprochen worden, in der letzten Legislatur sind knapp 200 Millionen Euro für diesen Prozess im Landeshaushalt bereitgestellt worden; davon allein 106 Millionen Euro an Fusionshilfen, 24,5 Millionen Euro an Entschuldungshilfe und 13,5 Millionen Euro für die Strukturhilfe. Und, Herr Bergner, wenn Sie schon recherchieren, recherchieren Sie richtig, es sind am Ende 46 Millionen Euro für die Fusion von Eisenach und den Wartburgkreis.
(Beifall DIE LINKE)
Gut angelegtes Geld, wie ich finde. Das Geld kommt auch konkret den Menschen vor Ort zugute. Insgesamt ist eine positive Entwicklung, eine positive Bilanz feststellbar, aber ich will auch darauf hinweisen, dass wir durchaus weitere Handlungsbedarfe auf kommunaler Ebene sehen, weil die Gemeindestrukturen eben noch von einer hohen Kleinteiligkeit geprägt sind. Wer die Aufgaben der Zukunft sieht, wer die Kommunen, die Verwaltungen demografiesicher und zukunftsfähig machen will, der muss sich eben auch die Frage stellen, ob man sich dann nicht geeignete Partner sucht, um sich stärker diesen Herausforderungen widmen zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit all dem, was im Gesetzentwurf schon geregelt ist und auch dem, was jetzt noch mit der Beschlussempfehlung im Ergebnis der intensiven Debatte mit den kommunalen Spitzenverbänden hinzukommen soll, haben wir am Ende einen bunten Blumenstrauß an Möglichkeiten der Förderung. Ich hatte darauf hingewiesen, dass dieser bunte Blumenstrauß noch längst nicht abgeschlossen ist, denn mit den konkreten Einzelfällen in den späteren Gesetzen wird eines der ersten Gesetze – wenn jetzt schon 50 Fusionsgemeinden beim Innenministerium vorstellig werden, ist ja davon auszugehen, dass der Zeitraum bis nach der Neuwahl am 26. September gut genutzt wird –, das dann den Landtag erreicht, dann auch wieder ein kommunalrelevantes sein. Aber ich will auch darauf hinweisen, dass wir nicht bei den Gemeinden und Städten haltmachen dürfen, sondern wir müssen auch ganz bewusst die Landkreise ansprechen, dass auch die sich auf den Weg machen, um gegebenenfalls mit den benachbarten Landkreisen nicht nur über eine kommunale Gemeinschaftsarbeit nachzudenken, sondern auch die Verwaltungsstrukturen an sich mit in den Blick zu nehmen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
Kreisgebietsreform ankündigen?) Eisenach und der Wartburgkreis sind da die entsprechenden Vorbilder. Ich will das auch deutlich sagen: Wenn das Land schon Geld in die Hand nimmt und eine Kooperation beispielsweise in Südthüringen befördert, mit dem Blick, dass gegebenenfalls am Ende dieses Prozesses der Zusammenarbeit ein Oberzentrum Suhl entstehen kann, muss man auch ganz offen in der laufenden Debatte darüber reden, ob man nicht die Gespräche zur Kreisfreiheit von Suhl auch wieder konkret vor Ort mit aufnimmt. Es kann am Ende für alle Menschen nur ein Vorteil sein, wenn wir auch in den Regionen auf der anderen Seite des Rennsteigs die Erfahrungen von Eisenach und dem Wartburgkreis mit nutzen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Schulden-
könig von Eisenach!) Insgesamt, glaube ich, treffen wir heute eine gute Entscheidung für die Zukunftsfähigkeit der Kommunen in diesem Land. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahrzehnten fusionieren in westlichen Industrienationen lokale und regionale Gebietskörperschaften, insbesondere im ländlichen Raum. Hierdurch verringert sich deren Zahl, während die Größe der Gemeinden wächst, was aus unserer Sicht wichtig ist, um empirische Daten zu sammeln. Die damit verbundenen Ziele haben Sie in der Einleitung umschrieben: Es geht im Wesentlichen um Kosteneinsparung und Sie betonen immer wieder die Freiwilligkeit dieser Fusionen. Ich darf hierzu die Stellungnahme der Landesregierung vom 23.02. zitieren und auf die Kosten der bisherigen Fusionen hinweisen. Wir haben in den Jahren 2018 und 2019 den neu gegliederten Gemeinden insgesamt 178 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese setzen sich zusammen aus den Neugliederungsprämien von insgesamt 105/knapp 106 Millionen Euro, Strukturbegleithilfen von 13,5 Millionen Euro und die besonderen Entschuldungshilfen nach § 3 des damaligen Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetzes in Höhe von 24,5 Millionen Euro. Frau Merz, das stimmt eben nicht: Die besonderen Entschuldungshilfen sind in dem neuen Gesetz nicht mehr enthalten. Wenn wir dem die dafür derzeit von der Regierung veranschlagten Kosten in Höhe von 5,8 Millionen Euro entgegensetzen, ist verständlich, warum der Gemeinde- und Städtebund erhebliche Zweifel an der Redlichkeit der Fusionspläne hegt und darum ersucht, das komplette Förderspektrum zu normieren. Herr Walk, Sie hatten einen Änderungsvorschlag eingebracht. Dieser Änderungsvorschlag enthielt das komplette Spektrum. Mittlerweile haben Sie sich im Rahmen einer Hinterzimmerpolitik oder Hinterzimmerdemokratie auf insgesamt nur drei Fördermechanismen einigen können. Das ist kein gutes Zeichen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Demo-
kratie in Hinterzimmern?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, sofern sich der Landesgesetzgeber in der Präambel des Gesetzesentwurfs ausdrücklich dazu bekennt, freiwillige Gemeindeneugliederungen wie in den Jahren 2018 und 2019 in der bewährten Art und Weise finanziell fördern zu wollen, fordern wir ihn auf – das war damals die Stellungnahme des Gemeindeund Städtebunds –, dies konsequenterweise in vollem Umfang zu tun. Dem sind die Herren, die Kollegen aus den Fraktionen der rot-rot-grünen Parteien und der CDU eben nicht nachgekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gemeindefusionen sind aus unserer Sicht sehr fraglich. Nämlich: Es stellt sich die Frage, inwieweit der Freistaat in der Lage sein wird, die Kosten dieser Fusionen zu tragen. Laut Auskunft des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales werden derzeit landesweit kommunale Neugliederungen erwogen – wir haben es heute früh im Radio gehört. Damals standen 45 Gemeinden mit 145.000 Einwohnern zur Debatte, jetzt sind es schon 50 Gemeinden. Für vier dieser Gemeinden, in denen kommunale Strukturänderungen gegenwärtig intensiv diskutiert werden, besteht Neugliederungsbedarf nach § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung. Bislang sank die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 843 – Stand 2017 – auf 628 – Stand 2019. Wenn für 195 Gemeinden 178 Millionen Euro notwendig waren, so muss der Freistaat für 45 Gemeinden – es sind mehr, haben wir gehört – mit Kosten in Höhe von mindestens 41 Millionen Euro rechnen. Die im Landeshaushalt 2021 hierfür veranschlagten 5,8 Millionen Euro reichen hierfür in keinem Fall aus. Eine Finanzierung von Mehrkosten ist bislang nicht haushaltsrechtlich abgesichert und es ist bis heute nicht empirisch erwiesen – da knüpfe ich an die Ausführungen des Kollegen der FDP an –, dass sich aus den Gemeindefusionen tatsächlich nennenswerte Einsparungen ergeben. Die Gesetzesvorlage und auch die entsprechenden Änderungen durch die CDU lassen eine KostenNutzen-Analyse als Voraussetzung von Fusionsplänen vermissen. Würde eine Firma bei Betriebsübernahmen eine solche Analyse nicht durchführen, wäre als Konsequenz die drohende Insolvenz vorprogrammiert. Dieser Aspekt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist weit umfassender und sorgfältiger als bisher zu bewerten. Laut verschiedener Studien, unter anderem aus der Schweiz und aus Deutschland vom ifo Institut, konnten keine nennenswerten Vorteile von Gemeindefusionen evaluiert werden. Das ifo Institut kommt in seinem Arbeitspapier „Gebietsreformen: Hoffnungen, Risiken und Alternativen“ von Sebastian Blesse und Felix Rösel zu folgendem Ergebnis: „Die erhofften fiskalischen Effizienzrenditen von Gebietsreformen [wurden] in der Vergangenheit deutlich überschätzt, während mögliche Auswirkungen auf die politische Teilhabe systematisch unterschätzt wurden. Nur wenige Studien können bis dato mittelfristige Einspareffekte durch Gebietsreformen nachweisen. Eine zunehmende Zahl von Untersuchungen zeigt dagegen einen Rückgang der Demokratiezufriedenheit, eine sinkende Wahlbeteiligung oder eine Stärkung populistischer Strömungen durch Gebietsreformen.“
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dann müssten Sie ja eigentlich ein Fan von Gebietsreformen sein!) Zudem steigt die Unzufriedenheit mit der Verwaltung. Das ehrenamtliche Engagement – da widerspreche ich Ihnen, Herr Bilay – steht indirekt proportional zur Größe der Kommunen. „Weitere Studien können keine signifikanten Effekte auf das Bevölkerungswachstum nachweisen,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) deuten jedoch auf ein wachsendes Stadt-UmlandGefälle durch stärkeres Wachstum städtischer Kerngebiete gegenüber eingemeindeten Umlandgemeinden. Zudem führt der Verlust des Kreisstadtstatus zu Bevölkerungseinbußen für die betroffenen Kommunen.“ Zielführender – und hier knüpfe ich wiederum an die Ausführungen des Kollegen der FDP an – sind da aus Sicht der Sachverständigen und auch der AfD-Fraktion gemeindeübergreifende Kooperationen, interkommunale Zusammenarbeit, Funktionalreformen und Instrumente der Verwaltungsmodernisierung wie interkommunale Benchmarks als schonende Alternativen zur Gebietsreform. Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss darauf hinweisen, dass wir als AfD-Fraktion für eine Funktionalreform werben. Bereits zu Zeiten von Schwarz-Rot in Thüringen wurde dem damaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus hier im Plenum vorgeworfen, 15.000 überflüssige Stellen in den Ministerien und dem Landesverwaltungsamt nicht zu streichen. Wir geben zu bedenken, dass man mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag finanzschwache Kommunen zulasten wirtschaftlich florierender Kommunen fördert. Es wäre jedoch zukunftsweisender, Anreize für eine effiziente kommunale Führung zu setzen, um Gemeinden zu fördern, die nicht den einfachen Weg der Haushaltskonsolidierung wählen, sich damit der – in Anführungsstrichen – freiwilligen Gemeindeneugliederung verschreiben und die Heimat ihrer Bürger an das Land verkaufen. Meine Damen und Herren, die Zukunft wird zeigen, ob der eingeschlagene Weg der regierungstragenden Fraktionen samt CDU der richtige sein wird. Die CDU hat ihre Glaubwürdigkeit bei Gebietsreformen schon längst verloren – nicht zum ersten Mal aber offenbar auch nicht zum letzten Mal. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, bei den vielen Vorreden, die hier gehalten wurden, und den vielen nicht zutreffenden Sachen, die hier erzählt wurden, muss man, glaube ich, erst mal ein paar Sachen geraderücken. Ich fange bei Herrn Sesselmann an. Herr Sesselmann, das Thema „Entschuldungshilfe“ ist sehr wohl im Gesetz drin, nämlich in § 3. Da steht: Die Verschuldung der Gemeinden, die mehr als das Doppelte der durchschnittlichen Verschuldung – im Landesdurchschnitt liegen wir da gerade bei 462,38 Euro je Einwohner – aufweisen, wird auf die doppelte Verschuldung nach Landesdurchschnitt reduziert. – Das steht nach wie vor drin, das ist nicht rausgefallen. Das ist schon mal nicht zutreffend, was Sie hier erzählt haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Redebeitrag von Herrn Bergner sagen. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen, dass Sie glauben, dass Rot-Rot-Grün der Meinung ist, dass allein solche Gemeindeneugliederungsgeschichten und die finanzielle Unterstützung solcher Gemeindeneugliederungen alles erschlagen, was man an Verwaltungsreformen in den Kommunen braucht. Niemand von uns sagt das.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das habe
ich nicht gesagt!) Doch. Sie werfen uns vor, dass wir nicht das große Ganze dieser Gemeindeneugliederungen im Blick haben.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das
stimmt!) Das ist aber nur ein Aspekt des Ganzen. Sie haben auch viel erzählt, was aus meiner Sicht so nicht stimmt. Das muss man auch in Richtung der AfD ganz klar sagen. Wenn Sie sich das Gutachten des FiFo ansehen, das uns zum KFA vorliegt, dann sprechen die sehr wohl mit Blick auf Thüringen davon, dass es Kostenvorteile durch Größeneffekte gibt. Das heißt, …
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das hat nur
noch nie einer bewiesen, das wird immer nur behauptet!) Ja, genau, das hat noch nie einer bewiesen. Na ja, wenn aber das FiFo sagt, das haben wir teilweise in Thüringen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie sagen
es, aber sie berechnen es nicht!) Herr Bergner, melden Sie sich doch einfach noch mal. Sie haben Kostenvorteile durch Größeneffekte. Das ist tatsächlich so. Aber keiner von uns stellt sich doch hierhin und sagt, das einzige Instrument, um die Probleme in Thüringen und vor Ort zu lösen, ist die Gemeindeneugliederung. Das hat niemand von uns gesagt. Das wäre auch absolut blauäugig. Ansonsten müssen Sie damit klarkommen, Herr Bergner, dass Sie sozusagen schon im AfD-Sprech angekommen sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn Sie hier von der ganz großen Koalition sprechen, dann müssen Sie tatsächlich …
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Auf wel-
chem Niveau sind Sie jetzt angekommen, Frau Kollegin?) Herr Bergner, Sprache schafft Realität. Das ist der Punkt. Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich da ganz klar zu verhalten, dann ist das Ihr Problem.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: An der
Sprache hapert es bei Ihnen!) Wenn Sie immer rumjammern, genauso wie die AfD, dass Sie nicht eingebunden sind,
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was soll
das denn?) und die AfD dem Ganzen noch einen oben draufsetzt und die Auseinandersetzungen in Ausschüssen als „Hinterzimmerpolitik“ bezeichnet – Sie haben das ja auch gerade als Vorwurf gebracht –, ich glaube, Sie haben im letzten Jahr selbst dafür gesorgt, dass Sie sich ins Aus geschossen haben, Herr Bergner.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Lesen Sie
mal im Protokoll nach!) Das hat die FDP selbst zu verantworten
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Was ist
denn das für ein Niveau?) und das können Sie ganz sicher nicht denjenigen, die hier im Haus versuchen, Politik für Thüringen zu machen, vorwerfen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: So etwas
Unverschämtes!) Jetzt komme ich zu dem, was ich eigentlich sagen wollte. Ich will ein Zitat aus dem aktuellen Gutachten zum KFA vortragen, weil ich es wichtig finde, das hier noch mal in den Vordergrund zu rücken. Und zwar sagt das Gutachten: „Die kommunale Struktur Thüringens ist aufgegliedert in 17 Landkreise, 6 kreisfreie Städte und 625 kreisangehörige Gemeinden“ – das ist der Stand vom 1. Januar 2021. „Dies ist im bundesweiten Vergleich als besonders kleinteilig einzuordnen. Seit der Neugründung Thüringens am 03.10.1990 ist die Kommunalstruktur Gegenstand anhaltender politischer Diskussionen und einige Gebietsreformen wurden beschlossen, die auch als Anpassung zur demografischen Entwicklung sowie zur Bewältigung der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Besetzung der Stellen im öffentlichen Dienst, der fortschreitenden Digitalisierung und anderer Herausforderungen zu verstehen sind.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz geht es nun aus meiner Sicht einen Schritt weiter, um dieser Kleinteiligkeit zu begegnen und bessere Strukturen zu schaffen. Natürlich – das hat Kollegin Merz hier auch noch mal betont – wollen wir das vor allen Dingen freiwillig machen. Das ist in diesem Prozess aus unserer Sicht essenziell. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch weil hier noch mal darauf abgestellt wurde, dass Personal abgebaut wurde: Ich halte das, ehrlich gesagt, gerade bei der Frage von Reformen für ein großes Problem. In Deutschland sind in den letzten Jahrzehnten eine halbe Million Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen abgebaut worden. Wir haben versucht – auch als Landesregierung –, in verschiedenen Bereichen eine Bremse reinzuhauen, was den Stellenabbau angeht, weil die Gleichung „Weniger Menschen gleich weniger Personal“ aus meiner Sicht, auch in den bestehenden Verwaltungen, nicht funktioniert. Da müssen wir uns fragen, inwieweit wir, wenn wir Reformen nach vorn bringen – die ganzen Vorschläge, die Sie gemacht haben, auch vonseiten der FDP –, effizienter werden, sozusagen neue Strukturen aufbauen, Verwaltung neu denken. Das bedarf aber auch eines Personalstocks. Da kann man nicht immer davon reden, dass man noch weiter Personal abbaut.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das haben
wir nicht gesagt!) Ich glaube, damit sorgt man eher dafür, dass die Verwaltungen noch weniger in der Lage sind, die Aufgaben, die sie erfüllen sollen, zu erfüllen. Dann haben Sie davon gesprochen, dass wir Aufgaben abbauen müssen. Aber Sie haben nicht gesagt, welche Aufgaben das denn eigentlich sein sollen.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Lesen Sie
doch die Sachen wenigstens, die wir schreiben!) Standarderprobung – nein, ich rede gerade hier zu diesem Punkt.
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Es ist halt wie immer, wenn eine Frau hier vorne spricht, dann gehen die konservativen Männer in diesem Hause steil.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir sind
nicht konservativ!) Damit können Sie nicht so gut umgehen, wenn Sie Kritik bekommen. Ich weiß, alles ist gut. Aber, was ich damit sagen will …
(Unruhe FDP)
Sie können es nicht lassen, Herr Montag, oder? Wollen Sie nach vorne kommen und noch ein bisschen reden? Dann machen Sie das doch, aber lassen Sie mich doch bitte wenigstens meine Sätze zu Ende führen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie beschweren sich hier regelmäßig, dass immer andere dazwischenrufen und schaffen es dann aber selber nicht, mal fünf Minuten den Mund zu halten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und jetzt mein letzter Satz dazu: Ich glaube, das ist ein wichtiger Teil der Frage, wie wir unsere Kommunen, wie wir unsere Verwaltung gut aufstellen. Alle anderen Teile können wir woanders diskutieren
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
– ich weiß, vielen Dank auch für das Draufstocken – und, ich glaube, das sollten wir und das werden wir als Koalition auch in den nächsten Monaten tun. Dazu brauchen wir weder eine FDP noch eine AfD. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Bilay, zu dem Thema, warum Demokratie durch Fusionen weniger wird, will ich ganz kurz noch einmal sagen, ein Blick in die Kommunalordnung zeigt, wie viele Gemeinderatsmitglieder es bei welchen Einwohnerstärken gibt. Allein daraus ergibt sich, dass durch Zusammenschlüsse weniger Gemeinderatsmitglieder für die Einwohner zur Verfügung stehen. Und ein Blick in die Kommunalordnung zeigt auch, welche Entscheidungsbefugnisse in Ortsteilräten und Ortschaftsräten noch bleiben. Da werden aus Entscheidern Bittsteller, das ist einfach so. Herr Bilay, noch einen Satz: Wenn Sie so hier nonchalant sagen, Ach, es waren 46 Millionen Euro und nicht 45“, halte ich das schon für etwas zynisch, vor allem in einer Stadt, in der Sie ja das Büro der Oberbürgermeisterin geleitet haben. Und jetzt, bei einer Aufgabensenkung
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Erfolg-
reich!)
(Beifall DIE LINKE)
von rund 50 Prozent hat diese Oberbürgermeisterin nicht die Kraft, wenigstens einen von drei hauptamtlichen Beigeordneten bzw. Bürgermeistern zu einem ehrenamtlichen umzuwandeln. Das ist in meinen Augen ein zynischer Umgang mit Steuergeldern. Noch ein Wort zur Frau Henfling: Unterstellen Sie mir einfach nichts, was ich nicht gesagt habe! Das reicht als zusammenfassende Erwiderung.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir können ja ins Protokoll schauen!) Meine Damen und Herren, damit habe ich 1 Minute und 15 Sekunden aufgebraucht. Danke schön.
(Beifall FDP)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Das war eine Sekundenlandung, Herr Abgeordneter. Um das Wort gebeten hat Herr Abgeordneter Sesselmann für die AfD-Fraktion. Sie haben noch 25 Sekunden. Bitte.
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Ja, meine Damen und Herren, zunächst mal, geht es nicht um die allgemeine Entschuldungshilfe, sondern um die besondere Entschuldungshilfe, die eben nicht geregelt ist, Frau Henfling. Und das Zweite: Wir befinden uns jetzt auf dem Weg der Gemeindeneugliederung. Was ist denn dann der nächste Schritt? Kreisneugliederung? Kommt das dann und haben Sie dann über die Hintertür die Gebietsreform durchbekommen? Na dann, vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Mir liegen aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Maier, bitte schön, Sie haben das Wort.
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich sehr, dass wir heute – voraussichtlich – dieses Gesetz beschließen können. Und Herr Bergner, Sie sehen es mir nach, dass ich einen etwas anderen Blick auf die zurückliegende Gemeindegebietsreform habe.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da waren
Sie auch noch nicht im Ministerium!) Das liegt in der Natur der Sache. Sie waren damals noch nicht dabei.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich war da-
bei!) Sie sind ausgewiesener Kommunalpolitiker, das möchte ich gar nicht in Abrede stellen. Über ein Drittel der Thüringer Kommunen hat sich freiwillig dazu entschlossen, diese Gemeindegebietsreform so umzusetzen bzw. zu fusionieren. Ich kann Ihnen auch sagen, warum das eine Erfolgsgeschichte war. Es ging nämlich nicht ums Geld. Es wurde immer wieder der Eindruck erweckt, mit der Fusionsprämie würde man quasi durch die Hintertür die Kommunen zwingen, zu fusionieren. Das ist nicht so.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist eine
Unverschämtheit!) Genau. Was war das Erfolgsrezept? Das Erfolgsrezept war, dass wir vor Ort individuelle Lösungen gefunden haben. Das Erfolgsrezept war auch, dass insbesondere Staatssekretär Höhn – das Gleiche macht jetzt Frau Schenk – vor Ort mit den Betroffenen das Gespräch suchte
(Beifall SPD)
oder nicht mit den Betroffenen, sondern mit denjenigen von der kommunalen Seite, die sich an uns gewandt haben, um den Wunsch zu äußern, über Fusion zu reden. Da geht es nicht darum, Fusionen zu erzwingen, sondern Fusionen möglich zu machen. Das geht nur dann, wenn man auf Augenhöhe mit den Kommunalos redet, vor Ort ist, sich die Situation ansieht und ganz individuell ein Paket schnürt, das dann zum Erfolg wird. Das ist unser Erfolgsrezept.
(Beifall SPD)
Aber natürlich braucht es für solche Lösungen eine Grundlage und das ist dieses Gesetz, was heute debattiert und hoffentlich beschlossen wird. Diese freiwilligen Gemeindeneugliederungen haben weiterhin eine außerordentlich hohe Priorität für unser Land und – ich sage es ganz offen – auch für mich als Kommunalminister. Kommunale Strukturen sind kein Zustand, sondern immer auch eine Aufgabe. Die Dinge entwickeln sich. Die Umstände – wir erleben ja gerade große Herausforderungen auch für Kommunen, die das aus meiner Sicht hervorragend meistern, auch was die Schwierigkeiten in der Pandemie anbelangt –erfordern immer eine Weiterentwicklung. Herr Bergner, ich komme noch mal auf Sie zu sprechen. Natürlich ist auch eine moderne Ausstattung erforderlich. Aber das geht doch beides wunderbar zusammen. Eine moderne Struktur zusammen mit einer modernen Ausstattung ist genau das, was wir anstreben.
(Beifall SPD)
Auch da sind wir noch auf dem Weg. Die Situation in Thüringen ist, wie sie ist. Wir sind trotz der zahlreichen Neugliederungen immer noch sehr kleinteilig. 60 Prozent der kreisangehörigen Gemeinden des Landes haben aktuell weniger als 1.000 Einwohner. Mehr als drei Viertel dieser Gemeinden nehmen ihre Aufgaben nicht eigenständig war, sondern bedienen sich der Hilfe von Verwaltungsgemeinschaften oder einer erfüllenden Gemeinde. Zugleich tickt in Thüringen – mal ganz abgesehen von Entwicklungen gesellschaftlicher Natur, Digitalisierungen usw. – eine ganz andere Uhr: die demografische Uhr. Jedes Jahr verliert Thüringen Einwohnerinnen und Einwohner in der Größe einer Kleinstadt. Das muss man sich vor Augen halten und das ist eben auch eine Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Da kommen wir gleich zu dem Punkt, und da reden wir wieder nicht übers Geld, sondern über den Faktor „Mensch“. Wir brauchen in den Kommunalverwaltungen qualifiziertes Personal und wir brauchen für die fortschreitende Digitalisierung Menschen, die in der Lage sind, damit umzugehen. Ich sage jetzt nicht, dass in den Kommunalverwaltungen, in den kleineren Verwaltungen es so ist, dass die Menschen damit nicht umgehen können. Ganz im Gegenteil, da gibt es leuchtende Vorbilder, auch in kleinen Kommunalverwaltungen. Aber es ist trotzdem so: Wir stehen im Wettbewerb mit der Wirtschaft. Es ist erfreulicherweise so, dass die Arbeitslosigkeit in Thüringen deutlich zurückgegangen, im Ländervergleich gering ist. Aber wir brauchen eben auch qualifiziertes Personal in den Verwaltungen. Wir brauchen auf diesem Weg Ausdauer, nicht nachlassendes Engagement und, wie gesagt, Rahmenbedingungen für unsere Städte und Gemeinden. Eins möchte ich noch mal deutlich sagen: Solange ich Verantwortung trage, wird es niemals dazu kommen, dass wir hier Druck ausüben bzw. irgendeinen Zwang entfalten.
(Beifall SPD)
Wir möchten, dass die Kommunen das eigenverantwortlich auf den Weg bringen. Was natürlich bei dieser Situation – und jetzt komme ich doch zum Geld – auch wichtig für die kommunalen Entscheidungsträger ist: Am Ende muss auch eine Rechnung aufgemacht werden. Was bringt es uns, wenn wir uns zusammenschließen, wie ist unsere Situation? Und es ist leider so, dass viele Kommunen in Thüringen Schuldenberge mit sich herumschleppen, und da können Fusionen auch einen wertvollen Beitrag leisten, diese abzubauen. Wichtig ist aber, jede Fusion muss sich auch ohne Fördergelder tragen. Es geht also, wie gesagt, nicht um das Geld allein, es geht vorwiegend um leistungsfähige Strukturen. Das Förderinstrumentarium soll hierzu wie bei den zurückliegenden Neugliederungen zum Zusammengehen ermutigen. Deshalb sind diese Begleithilfen unerlässlich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist der Koalition und auch der CDUFraktion für den vorgelegten Gesetzentwurf sowie dessen Unterstützung und Ergänzung sehr dankbar. Mit diesem Gesetz sollen alle Fördermaßnahmen gesetzlich verankert werden, die auch bisher im abgelaufenen Thüringer Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetz gewährt wurden. Der Gesetzentwurf setzt verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für freiwillige Gemeindeneugliederungen. Vorgesehen ist erneut die Gewährung der Neugliederungsprämie und der besonderen Entschuldungshilfe. Auf Anregung der CDU-Fraktion und auch mit Blick auf die Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds wurde zudem das Förderinstrument der Strukturbegleithilfe wieder in den Förderkanon aufgenommen. Das wäre aus meiner Sicht nicht wirklich zwingend notwendig gewesen, da die Konzentration der Entschuldung auf ein Förderinstrument eine rechtliche und verwaltungsgemäße Vereinfachung ermöglicht hätte. Aber diese Erwägungen sollen einem breiten Mehrheitskonsens für dieses Gesetz hier im Landtag letztendlich nicht im Wege stehen. Hierfür ist das Ziel dieser Förderung, die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinden, viel zu wichtig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn der Gemeinde- und Städtebund im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dem Gesetzentwurf auch die Sorge äußerte, dass die fusionierten Gemeinden künftig weniger Geld erhalten würden als bisher, da der Gesetzentwurf nicht die komplette Palette der Finanzhilfen für freiwillige Gemeindefusionen abbildet, darf ich sie beruhigen. Diese Sorge ist unbegründet. Denn der damit gemeinte Verzicht des Landes auf rückzahlbare Bedarfszuweisungen sowie temporäre Kompensationsleistungen an die von den Neugliederungen betroffenen Körperschaften waren weder Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs noch seiner Vorgängergesetzentwürfe oder Gesetze. Vielmehr wurden sie als ergänzende Finanzhilfen im Rahmen der konkreten Neugliederungsgesetze beschlossen und so soll es auch weiterhin sein. Denn dies ermöglicht, wie bisher, die Finanzhilfen für die jeweilige Neugliederung individuell auszugestalten. Das habe ich eingangs gesagt, dass die individuelle Lösung die bessere ist. Jede Fusion ist auf ihre spezielle Art einzigartig. Dem sollte auch bei der Verankerung der Finanzhilfen Rechnung getragen werden. Künftige Gemeindeneugliederungen werden somit im gleichen Maße finanziell unterstützt werden wie die kommunalen Strukturänderungen der vorangegangenen Wahlperiode. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Im Gespräch mit Kommunalvertreterinnen und vertretern hören ich und auch die ‑ Staatssekretärin immer wieder, dass die Debatte über weitere Strukturveränderungen in vielen Kommunen bereits längst begonnen hat. In zahlreichen Kommunen, das ist so, gibt es auch Aufbruchsstimmung. Was derzeit fehlt und die Diskussion wesentlich erschwert, ist eben ein klares Signal an die Kommunen, dass der Freistaat die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen unvermindert fortsetzen wird. Und das wollen wir heute tun. Ich bin mir sicher, gestärkt durch das vorliegende Fördergesetz erhalten die fusionswilligen Kommunen Klarheit über das Was, Wie und Wann der Landesförderung und zahlreiche weitere Kommunen werden sich freiwillig auf den Weg zu neuen, leistungsfähigen Strukturen machen. Daher werbe ich auch um Ihre breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich schließe die Aussprache. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/3124 ab. Wer sich dem anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Entschuldigung, jetzt muss ich mich korrigieren: Die FDP-Fraktion enthält sich der Stimme, Sie waren also nicht in der FürStimmenzählung dabei – das für das Protokoll. Vielen Dank. Damit ist aber die Beschlussempfehlung dennoch angenommen. Ich darf damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1719 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung aufrufen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich zu erheben. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3069 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den genannten Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Für die Fraktion Die Linke ergreift Herr Abgeordneter Schaft das Wort. Bitte.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, sehr geehrte Frau Präsidentin, als wir vor einem Jahr etwa um die Zeit das erste Corona-Mantelgesetz berieten, gingen wir noch davon aus, dass die Pandemie schneller zu bewältigen sei, als es der Fall war. Deswegen wurden einige Regelungen in dem Gesetz auch vor diesem Hintergrund gestrickt, zeitlich befristet oder eben nur für das Jahr 2020 ausgelegt. Dass wir mittlerweile vor einer anderen Situation stehen, das liegt auf der Hand und das zeigt auch die Verabschiedung des zweiten Corona-Mantelgesetzes vor etwa zwei Monaten. Eine Regelung wurde in dem Gesetzentwurf allerdings nicht berücksichtigt und fortgeschrieben, und zwar die zur Unterstützung der Erwachsenenbildungseinrichtungen in Thüringen. Die Volkshochschulen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die vielen freien Trägerinnen und Träger der Erwachsenenbildung und auch die Heimvolkshochschulen sind alle ebenfalls stark von der Pandemie in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ermöglicht – das begrüßen wir natürlich sehr – die Öffnung für Sprachund Integrationskurse, Alphabetisierungsmaßnahmen oder Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung. Damit bleiben aber weiter viele Angebote geschlossen oder finden nur in Online Formaten statt. ‑ Damit diese pandemiebedingten Schließungen nicht zum Bumerang für die finanzielle Grundlage der so wichtigen Arbeit dieser Einrichtungen werden und die finanzielle Grundlage nicht nachhaltig schädigen, haben wir als Rot-Rot-Grün diesen Gesetzentwurf vorgelegt, damit die Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Thüringen Planungssicherheit bekommen. Was wollen wir regeln? Analog zu der bereits angesprochenen Regelung aus dem ersten CoronaMantelgesetz aus dem letzten Jahr wollen wir nicht nur das Jahr 2020 nicht zur Berechnung der weiteren Förderung heranziehen, sondern eben auch das Jahr 2021. Ich glaube, der Grund dafür liegt auf der Hand: Geschlossene Einrichtungen bedeuten trotz guter Online-Angebote in der Erwachsenenbildung eine sinkende Zahl an Teilnehmer/-innen und damit auch an Unterrichtseinheiten. Letztere werden aber eben herangezogen, um den variablen Anteil der Grundförderung durch das Land gemäß der §§ 12 und 13 des Erwachsenenbildungsgesetzes zu berechnen. Ohne eine entsprechende Regelung im Gesetz zur Nichtbeachtung des Jahres 2021 würde die kommenden Jahre ein Loch bei der Finanzierung der Angebote für die berufliche, sprachliche, gesundheitliche, politische, kulturelle wie ehrenamtsbezogene Bildungsarbeit der Erwachsenenbildung gerissen und das wollen wir verhindern. Denn die Erwachsenenbildung ist für uns in Thüringen nicht nur das fünfte Rad am Wagen, sie ist eine der wichtigen Säulen der Thüringer Bildungslandschaft neben der frühkindlichen, der schulischen, außerschulischen, akademischen und beruflichen Bildung in Thüringen.
(Beifall CDU)
Ich denke, das haben wir nicht zuletzt auch dadurch gezeigt, dass wir im Landeshaushalt für dieses Jahr beispielsweise auch die Erwachsenenbildungseinrichtungen mit zusätzlichen 2,8 Millionen Euro für die politische Bildungsarbeit unterstützt haben. Im Sinne der Zeitersparnis für das heutige Plenum belasse ich es auch bei der Einreichung zum Gesetzentwurf – ein kleiner Entwurf mit großer Wirkung – und bitte bereits jetzt im Namen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen um die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Erwachsenenbildungseinrichtungen an den Endgeräten! Auf den ersten Blick wirkt dieser Entwurf, der uns hier jetzt für das Erwachsenenbildungsgesetz vorliegt, recht unspektakulär, weil wir, wie Herr Schaft das auch schon gerade sagte, das Thema im letzten Jahr bereits behandelt haben. Es ging um die Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Einrichtungen an die Pandemielage, denn auf 2021 konnte man im letzten Jahr nicht bauen und auch an 2022 kann man keine Finanzierungsgrundlage ausrichten. Was ich an der Stelle aber auch noch mal sagen möchte, ist, dass die Erwachsenenbildungseinrichtungen trotz Pandemie sehr gute Arbeit geleistet haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es haben viele ihre Angebote in den virtuellen Raum übertragen. Die vhs.cloud hat wahrscheinlich schneller Volkshochschulen vernetzt, als die Schulcloud Thüringer Schulen. Sie haben vor allem auch die Mitarbeitenden in den Erwachsenenbildungseinrichtungen für digitalen Unterricht fit gemacht. Das sind Angebote, die jetzt auch durchaus im schulischen Bereich den Lehrkräften zugutekommen. An der Stelle meinen herzlichen Dank! Man muss aber dazu sagen, dass sie das zum großen Teil aus Eigenmitteln, aus Rücklagen finanziert haben. Das zeigt auch der Abruf des Hilfefonds, der dafür aufgelegt worden ist, der nur bis zu einem Fünftel abgerufen wurde. Das liegt nicht daran, dass die Einrichtungen das nicht möglicherweise gebraucht hätten, sondern weil die Unsicherheit auch einfach zu groß war, wie nahe man denn jetzt eigentlich dem Tod sein muss, um ein Anrecht auf diese Mittel zu haben. Das dürfen wir nicht vergessen, wenn wir in den nächsten Jahren neue Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung ins Leben rufen, dass dieser Eigenmitteltopf einfach etwas kleiner geworden ist.
(Beifall FDP)
Nun aber zum Gesetzentwurf, denn auf den zweiten Blick war der Entwurf doch eher ein bisschen verwirrend. Das ist so ein bisschen die Frage mit dem großen Wurf und der Verlässlichkeit. Es besteht eindeutig Einigkeit darüber, dass die Jahre 2020 und 2021 für die Finanzierungsgrundlage nicht zurate gezogen werden sollten. Das haben wir im letzten Jahr schon so gemacht, haben 2020 für 2022 rausgenommen. Und in Ihrem Entwurf im letzten Jahr sollte für die Berechnung 2022 das Jahr 2019 doppelt zurate gezogen werden. Das wollen Sie jetzt für 2023 auch machen. Aber was Sie jetzt übersehen haben, ist, dass wir im Beratungsprozess im Gespräch mit den Erwachsenenbildungsträgern darauf aufmerksam gemacht wurden, dass ein Jahr für die Berechnung der Grundlage ungünstig ist, und die darum gebeten hatten, dass wir doch für 2022 – und das würde jetzt wahrscheinlich auch noch für 2023 gelten – die Jahre 2018 und 2019 zugrunde legen müssen. Denn eins ist klar, wenn eine Einrichtung 2019 ein schlechtes Jahr hatte – Wasserrohrbruch, Personalausfall, da gibt es eine ganze Reihe Gründe, weshalb das mal nicht so gelaufen ist und die Veranstaltungen nicht so umgesetzt werden können –, bekommt sie das dieses Jahr permanent wie so einen Spiegel vor Augen geführt. Deswegen wurde das im Prozess angepasst und die aktuelle Gesetzgebung legt für 2022 die Jahre 2018 und 2019 zugrunde. Das drehen Sie jetzt in Ihrem neuen Entwurf wieder um, also wieder zurück auf Ihren Entwurf. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, entweder ist Ihnen die Meinung der Bildungsträger egal oder – ich sehe es mal ein bisschen wohlwollender – Sie haben Ihren Entwurf aus dem letzten Jahr und nicht die aktuelle Gesetzeslage zugrunde gelegt.
(Beifall FDP)
So oder so, bevor wir den Ansatz, der jetzt schon für 2022 kritisiert worden ist, noch auf 2023 ausweiten, bin ich dafür, dass wir noch mal mit den Trägern darüber sprechen. Insofern tragen wir die Überweisung an den Ausschuss mit. Vielleicht finden wir auch noch eine bessere Version für das Jahr 2024, für das jetzt auch doppelt 2022 hinterlegt wird. Das wird ein bisschen schwieriger, weil wir diese zwei Pandemiejahre dazwischen haben, aber das wird vermutlich ein ähnliches Thema werden. Die Doppelzählung von einem Jahr hat einen relativ eindimensionalen Blick auf die Situation der Einrichtungen. Grundsätzlich ist es richtig, die Finanzierung jetzt zu sichern, dann aber bitte auch so, dass wir das berücksichtigen, was uns die Träger schon einmal gesagt haben, was Ihnen wichtig wäre, denn wir brauchen die Erwachsenenbildungseinrichtungen gerade nach der Pandemie für das gesellschaftliche Miteinander als starken Partner und gerade auch für den Bereich des lebenslangen Lernens. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner – Herr Schaft bei der Einbringung, aber auch Frau Baum – haben eigentlich schon entscheidende Punkte gesagt, die in der Beratung zu diesem Gesetzentwurf wichtig sind, zum einen über die Bedeutung der Erwachsenenbildung als vierte Säule im Thüringer Bildungssystem und auch über die Lage, die aktuell in der Erwachsenenbildung vorherrscht. Da teile ich uneingeschränkt die Aussagen von Frau Baum, die gesagt hat, gerade in der CoronaZeit haben die Erwachsenenbildner wirklich eine hervorragende Arbeit gemacht. Manchmal hat man den Eindruck, Kurse sind ausgefallen, Veranstaltungen sind ausgefallen und digital, das ist viel, viel weniger Arbeit. Aber wenn man dann wirklich mit den Trägern vor Ort spricht – da ist unsere Fraktion immer im guten Austausch mit der Landesorganisation der Freien Träger, aber auch mit dem Thüringer Volkshochschulverband –, wird ganz deutlich gesagt, dass digitale Angebote auch sehr viel Arbeit machen, sehr zeitaufwendig sind, und trotzdem erreichen sie nicht so viele Menschen, so viele Teilnehmer wie vor der Pandemiezeit. Deswegen begrüßen wir auch uneingeschränkt diese Gesetzesinitiative, dass wir aufgrund der gesetzlichen Berechnungsgrundlage für die Grundförderung – auf der einen Seite den Sockelbetrag und auf der anderen Seite den variablen Anteil der Förderung, der sich zusammensetzt aus den Teilnehmerstunden und den durchgeführten Bildungsangeboten – eine Anpassung vornehmen müssen, weil die Jahre 2020 und 2021 pandemiebedingt keine normalen Jahre für die Träger der Erwachsenenbildung sind. Deswegen besteht hier Handlungsbedarf und die Begründungen sind ausgeführt. Wir haben das gleiche Problem wie die FDP, was die Heranziehung der Jahre angeht. Da ist natürlich das Argument, ein Jahr doppelt zu zählen – normalerweise nimmt man immer das vorletzte Jahr und das vorvorletzte Jahr. In dem Gesetzentwurf wird immer ein Jahr doppelt gezählt mit der Problematik, die Frau Baum schon angesprochen hat. Jahre unterscheiden sich, man hat verschiedene Angebote dargebracht und hat sich vielleicht auf ein Jahr später konzentriert; also sind immer gewisse Unsicherheiten dabei. Für 2022/2023 müssen wir noch mal über die Berechnungsjahre reden. Gerade bei 2024 sehe ich größere Probleme, weil wir noch nicht wissen, wann es letztendlich zu Ende ist mit den Beschränkungen, wann das normale Leben auch für die Träger der Erwachsenenbildung wieder einsetzt, sodass sich das auch ein Stück weit in 2023 reinziehen kann. Deswegen ist es ungünstig, für das Jahr 2024, wo wir, glaube ich, schon wieder über Normalität reden, zweimal das Jahr 2022 für die Berechnung des variablen Anteils der Grundförderung zu nutzen. Deswegen auch unser Vorschlag: Wir überweisen an den Ausschuss und sollten dort alle Träger anhören. Ich denke, da wird es auch Argumente dafür geben, an den Jahren, die die Berechnungsgrundlage bilden, noch mal Veränderungen vorzunehmen. Das würden wir begrüßen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Die Gesetzesinitiative ist richtig und wichtig für unsere Erwachsenenbildner, weil die natürlich auch in den nächsten Monaten einen wichtigen Beitrag leisten können, wenn wir darüber reden, Lernlücken, die auch in der normalen schulischen Bildung entstanden sind, aufzuholen. Dafür werden sie eine wichtige Säule sein. Deswegen sollten wir sie in dieser Situation nicht im Stich lassen und unsere Aktivitäten fortsetzen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Ja, ich habe vorhin gesagt, ich belasse es bei der Einbringung, aber die beiden Redebeiträge haben mich dann doch noch mal ganz kurz zur Klarstellung nach vorne getrieben. Das ist natürlich ein Punkt, auf den haben Sie völlig zu Recht hingewiesen. Ich bin deswegen noch mal nach vorn gegangen, weil Sie, Frau Baum, so ein bisschen im Halbsatz unterstellt hätten, die Interessen der Träger wären uns an der Stelle egal. Das ist natürlich nicht der Fall, sondern hier war die Ausgangsgrundlage des Gesetzentwurfs, den wir genommen haben, um ihn für die Fortschreibung zu nutzen, noch die alte Variante. Insofern, die Problematik, die Sie und auch Herr König jetzt angesprochen haben, haben die Träger natürlich auch schon an uns herangetragen. Ich denke, die Interessen werden wir dann auch in der schriftlichen Anhörung im Ausschuss sicherlich noch mal auf den Tisch bekommen. Dann hoffe ich, dass wir da gemeinsam eine Lösung finden, um das Problem am Ende noch gelöst zu bekommen, um im Sinne der Träger das rundzumachen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Danke. Weitere Wortmeldungen? Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist der Ausschussüberweisung zugestimmt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/1634 Wünscht jemand aus den genannten Fraktionen das Wort? Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke, Sie haben das Wort.
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Okay. Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream, der vorliegende Antrag in der Drucksache 7/1634 wartet schon lange auf die Beratung hier im Hohen Hause und ich bin sehr dankbar, dass wir es heute hinbekommen, endlich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Den Antrag verdanken wir als rot-rot-grüne Koalition – ich denke, die demokratischen Parteien werden dem zustimmen – vor allem den Beschäftigten in den Frauenhäusern und Interventionsstellen, den Beschäftigten in den Frauenzentren, in den Familienzentren, in den Beratungsstellen für Kinder- und Jugendschutz – ich könnte noch eine Vielzahl von Expertinnen benennen, aber die Zeit lässt es an der Stelle nicht zu. Danke für Ihre Anregungen! Wir wollen mit dem Antrag darauf hinweisen, dass Gewalt an Frauen und gegen Kinder ein No-Go ist. Es geht nicht, dass wir es weiterhin nur zur Kenntnis nehmen, sondern wir fordern dazu auf, endlich die Istanbul-Konvention in all ihren Facetten auch in Thüringen umzusetzen. Dafür haben wir den Antrag formuliert und geschrieben und wir möchten, dass es sehr, sehr schnell geht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gewalt an Frauen – das sage ich noch mal ausdrücklich – darf nicht unkommentiert weiter hingenommen werden und Gewalt gegen Frauen und Kinder, auch gegen Seniorinnen muss geächtet werden von diesem Landtag aus und überall in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Wir streiten an der Stelle ausdrücklich auch dafür, dass das Ende der Femizide, der Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts, endlich sozusagen anerkannt und geächtet wird. Für das Jahr 2019 liegt im Jahresbuch der Polizeilichen Kriminalstatistik eine genaue Aufgliederung von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung vor. Von 1.497 bekannten Opfern waren demnach 176 männlich und 1.321 weiblich. Neun Straftaten gegen das Leben mit dem Merkmal „Partnerschaft“ in der Opfer-Täter-Beziehung wurden 2020 in Thüringen begangen. Es waren neun Straftaten gegen Frauen. Diese Zahlen sind allein aus dem Hellfeld zu erkennen. Aus diesem Grunde müssen wir diesem Thema noch mal mit mehr Aufmerksamkeit begegnen. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Beitritt zur Istanbul-Konvention entstand eine völkerrechtliche Verpflichtung, welche auch die Länder und Kommunen bindet. Eine Umsetzung der Konvention in Thüringen ist daher unverzichtbar.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zum Ersten ist die Erarbeitung eines Aktionsplans gemäß der Konvention notwendig. Die bisherigen Maßnahmenpläne gegen häusliche Gewalt sollen also in Aktionspläne umgesetzt werden, für die vor allen Dingen auch die Barrierefreiheit verpflichtend ist. Der Aktionsplan muss so erarbeitet werden, dass Gewalt an Frauen weiter zurückgedrängt wird. Mit der Errichtung einer Koordinierungsstelle nach Artikel 10 der Konvention wollen wir erreichen, dass diese Stelle umfassend arbeitet und die Akteurinnen vor Ort ihre Empfehlungen mit in diese Stelle hineingeben können und wir die Anregungen aus der Zivilgesellschaft mit aufnehmen. Zweitens müssen die bestehenden Gewaltschutzund Unterstützungseinrichtungen, die wir in Thüringen haben, erweitert werden. Es war in den letzten Monaten schon immer die Rede davon, dass nach der Konvention in Thüringen ca. 180, 190 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Dieser Aufforderung sollten wir uns nicht versagen, sondern alles dafür tun, dass mit zukünftigen Haushalten die finanziellen Möglichkeiten geschaffen werden. Ein dritter Punkt, den wir in dem Antrag als sehr wichtig erkennen und noch mal formuliert haben, ist das Anliegen, dass die Landesregierung im Bundesrat aktiv werden muss, damit Artikel 59 Abs. 2 und 3 der Konvention ausgesetzt wird. Warum sage ich das? Weil wir als Rot-Rot-Grün gern möchten, dass Betroffene von Gewalt, dass die Frauen, die von ihren Männern geschlagen, gedemütigt oder vergewaltigt werden, und die ein sogenanntes abgeleitetes Aufenthaltsrecht von ihrem Mann haben, einen eigenständigen Aufenthaltstitel bekommen und somit in Deutschland endlich geschützt werden können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Diesen letzten Satz will ich gern sagen, das ist eine Forderung von dem Juristinnenbund: Lassen Sie uns gemeinsam an der argentinischen Bewegung orientieren. Da wurde vor Jahren ein Spruch – nicht nur ein Spruch, sondern auch Aktionen getätigt: Ni una menos. Nicht eine Frau weniger – auch in Thüringen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, die minderheitstragenden Fraktionen haben sich mit dem hier vorliegenden Antrag eines ihrer Lieblingsthemen angenommen, nämlich der auf internationalem Parkett angesiedelten Istanbul-Konvention. Es ist richtig, dass Schwächere in zivilisierten Gesellschaften und natürlich auch in weniger zivilisierten Gesellschaften vor jeder Form von Gewalt geschützt werden müssen. Dort, wo es nicht gelingt, sie zu schützen, müssen Staat und Gesellschaft sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Opfer kümmern und sie in den Stand versetzen, zukünftig kein Opfer mehr zu werden.
(Beifall AfD)
Nun haben wir es hier bei der Istanbul-Konvention mit einem internationalen Abkommen zu tun, das sich weit überwiegend und streckenweise ausdrücklich nur für Frauen, Mädchen und – geschlechtsunspezifisch – Kinder einsetzt. Dabei wird von einer Gesamtstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gesprochen, so als ob die Ausübung von Gewalt weit überwiegend nur von einem Geschlecht ausgehen würde. Nur angedeutet wird, dass auch Männer, männliche Jugendliche oder männliche Kinder Opfer gegengeschlechtlicher Gewalt werden können. Das gesamte Konzept der Istanbul-Konvention greift meiner Auffassung nach zu kurz. Diese Tendenz wird durch die vorgeschlagenen und verfolgten Maßnahmen der Landesregierung noch verstärkt. Es wird eine veraltete und festgefahrene Sichtweise einfach fortgeschrieben. Die mittlerweile in den Sozialwissenschaften unbestrittene Erkenntnis, dass beide Geschlechter umständehalber Gewalt ausüben können und das im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch tun, wird bei diesem Konzept der Gewaltprävention und zum Opferschutz überhaupt nicht berücksichtigt. Bei der Suche nach Antworten und der Planung von Maßnahmen werden hier verschiedene Vorschläge gemacht. Unter anderem soll es mehr Plätze in Frauenhäusern geben. Diese sollen in landeseigener Verantwortung betrieben werden. Wenn diese Plätze in Schutzwohnungen benötigt werden, müssen sie natürlich zur Verfügung gestellt werden, damit die Opfer häuslicher Gewalt nicht buchstäblich im Regen stehen. Bei mir kommt allerdings hier die Frage auf, wie kommt es überhaupt dazu, dass wir mehr Plätze in Frauenhäusern brauchen? Sind die Maßnahmen der letzten Jahre zur Gewaltprävention, zur Erziehung, zur sozialen Bildung, zur Ertüchtigung der Frauen zur Selbstbehauptung in gewaltgeneigten Beziehungen alle mehr oder weniger nutzlos gewesen? Woher kommt die gesteigerte Nachfrage nach den Plätzen in Schutzwohnungen? Kann es sein, dass in den Frauenhäusern die Nachfrage in den letzten Jahren gestiegen ist, weil dort Frauen Zuflucht gesucht haben oder auch in Zukunft suchen werden, die noch nicht so lange hier leben und deren Ehemänner bisher noch nicht ausreichend genug darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass der erzieherische Drei-Stufen-Plan von Ermahnung über Meidung im Ehebett bis hin zu Schlägen in Deutschland nicht das Mittel der Wahl ist, um eheliche Meinungsverschiedenheiten zugunsten des Stärkeren auszutragen?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sollte es niemals und nirgendwo sein!) Die Schutzwohnungen betreffend spreche ich hier auch gern noch einmal meine schon oft angebrachte Kritik an dem Umstand aus, dass es in ganz Thüringen keine Schutzwohnung für Männer gibt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Stimmt ja gar nicht!) Auch die Aufblähung der Bürokratie darf natürlich in dem Gesetzesvorschlag von Links-Rot-Grün nicht fehlen. Es ist geplant, den Stab der sowieso schon nutzlosen und überbezahlten Gleichstellungsbeauftragten um eine weitere Koordinierungsstelle aufzublähen. Auch das geplante Begleitgremium verdient eine sehr kritische Würdigung. Meist produzieren solche Plauderrunden nur Protokolle und keinen messbaren Nutzen für die Betroffenen.
(Beifall AfD)
Mit solchen Personalentscheidungen werden nur Kosten produziert, und wie sich letztens im Sinne meiner Kleinen Anfrage zur Gleichstellungsbeauftragten ergab, haben Inhaberinnen so gelagerter Posten in erster Linie die Stärkung ihrer eigenen Positionen im Blick. Konkrete Ergebnisse im Sinne der Aufgabenstellung kann man mit der Lupe suchen. Da der Antrag schon seit Monaten vorliegt, haben sich im Ausland einige interessante und betrachtenswerte Aspekte ergeben. Die türkische Regierung hat ja auf Betreiben ihres Präsidenten den Austritt aus der Istanbul-Konvention bekanntgegeben und möchte ein eigenes
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das
ist kein Maßstab für uns!) Frauenschutzkonzept auf den Weg bringen. Das kommt hoffentlich noch rechtzeitig, um zu verhindern, dass in der Türkei wieder wie im letzten Jahr 300 Frauen Opfer partnerschaftlicher Gewalt werden – Todesopfer wohlgemerkt. Zu allen anderen Initiativen und Änderungen im internationalen Bereich werden wir gern im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit den Antragstellern debattieren und wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Einen schönen guten Tag auch von meiner Seite. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Frauen an den Bildschirmen, es ist für mich sehr schwer, nach so einem Redebeitrag einfach in meine Rede einzusteigen, denn ich habe manchmal so das Gefühl, man muss sich fremdschämen für das, was hier gerade eine Frau am Pult gesagt hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es fehlte nur noch, dass Sie hier von Kaffeeklatsch oder anderen Dingen geredet hätten. Ich versuche trotzdem, hier bei der Sache zu bleiben und jetzt nicht polemisch zu werden. Nachdem am 11. Mai 2011 in Istanbul – meine Vorrednerin sagte es gerade – der Europarat diesen Völkerrechtsvertrag abgeschlossen hatte, trat die Istanbul-Konvention 2018 in Deutschland in Kraft. Ziel dieser Konvention ist es, häusliche Gewalt an Frauen sozusagen in Deutschland und auf der Welt zu verhindern. Frau Herold, Sie haben gerade gefragt, warum wir so oft Frauen betonen. Ich bemühe ungern Statistiken, aber es ist leider so, dass von fünf Betroffenen vier Frauen sind und einer ist ein Mann, also zu 19 Prozent sind in der Regel Männer von häuslicher Gewalt betroffen und zu 81 Prozent Frauen. Deswegen ist es vielleicht eine Verkürzung, da haben Sie recht, also wir sollten die Männer nicht vergessen, aber es sind nun mal häufiger Frauen. Die Istanbul-Konvention soll diese häusliche Gewalt verhüten, sie soll sie verfolgen und beseitigen. Heute – und das muss man auch sagen, das ist eher ein trauriges Kapitel – zehn Jahre danach, denn der 11. Mai 2011 ist sozusagen fast zehn Jahre her, wollen wir jetzt auch in Thüringen die letzten Weichen für das Umsetzen der IstanbulKonvention stellen. Dass das noch nötig ist, ist leider auch laut Statistik in Deutschland, in Thüringen immer noch ein Fakt. Wenn wir uns angucken, wie die Statistiken sind, ist es leider so, dass häusliche Gewalt gerade bei weiblichen Opfern zunimmt. Die Statistik zeigt, wir haben hier eine Zunahme an partnerschaftlicher Gewalt. Wir sehen, dass es, wenn wir von Gewalt reden, um Körperverletzung genauso wie um Vergewaltigungen, genauso wie um sexuelle Nötigungen geht. Wir sehen, dass es hier um Freiheitsberaubung geht, um Bedrohung und Stalking, es geht um physische und psychische Gewalt, es geht aber auch um analoge oder auch digitale Gewalt. Und – Sie hatten es am Beispiel der Türkei angeführt – auch in Deutschland reden wir von Mord. Wir reden laut der Statistik von 2019 allein von Mord an 117 Frauen im häuslichen Umfeld, das bedeutet, jeden dritten Tag stirbt eine Frau in Deutschland im häuslichen Umfeld durch Gewalt, sie wird ermordet und getötet. In den Medien werden oft Zahlen als abstrakt beschrieben und dann wird ganz schnell gesagt: Häusliche Gewalt ist privat, das ist Familie, das wird schon seinen Grund haben, vielleicht hat das Opfer sogar Schuld gehabt. Oft wird dieser Eindruck erweckt, dass es uns eigentlich nichts angeht. Doch dem widersprechen wir als SPD-Fraktion – und ich denke, da kann ich auch für Rot-Rot-Grün sprechen – vehement und grundlegend. Für uns ist häusliche Gewalt keine Privatangelegenheit, sondern es ist eine Angelegenheit unser aller Sozial- und Rechtsstaats. Deshalb muss es auch unser Ziel sein, dass wir Frauen und allen anderen von Gewalt Betroffenen, allen diesen dringend Schutzbedürftigen ein umfassendes Sicherheitssystem anbieten, indem der Schutz und die Selbstbestimmung der Betroffenen im Vordergrund stehen. Das heißt, wir brauchen ein flächendeckendes, barrierefreies Unterstützungsnetzwerk. Wir brauchen in der Tat den Ausbau von Frauenhausplätzen und lokalen Schutzwohnungen und es bedarf der Ausarbeitung einer koordinierten und behördenübergreifenden Gesamtstrategie gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Es bedarf intersektoraler Arbeit, präventiver Konzepte, Adhoc-Hilfen und auch natürlich Nachsorge. Was mir ganz besonders am Herzen liegt – deswegen bin ich froh, dass wir endlich heute über dieses Thema reden –, ist, dass wir wirklich alle offen über häusliche Gewalt auch reden müssten. Wir müssen dieses Thema endlich aus der Grauzone, aus der Tabuzone rausziehen, aus dem Schatten bringen. Betroffene dürfen niemals das Gefühl haben, sich für irgendetwas schämen zu müssen, was ihnen widerfahren ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP) Allein dass sie der Gewalt ausgesetzt waren, ist schlimm genug. Deshalb sollte auch danach unser gesellschaftliches Unterstützungssystem greifen, was sie umfassend schützt. Deswegen bitte ich Sie hier alle, fraktionsübergreifend Verantwortung zu übernehmen und heute für diesen Antrag zu stimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Koalitionsfraktionen wurde uns in der Drucksache 7/1634 ein Antrag zum Thema „Istanbul-Konvention“ vorgelegt und in diesem wird die Landesregierung aufgefordert, eine Gesamtstrategie gegen alle Formen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu erarbeiten. Dabei werden konkrete Schritte wie etwa die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der IstanbulKonvention, die Benennung der Koordinierungsstelle oder die Einrichtung einer interdisziplinären Monitoring-Gruppe zur Evaluation der Umsetzung der Maßnahmen benannt. Im Angesicht der Tatsache, dass für die Landesregierung das Thema der Gleichstellung der Geschlechter in dieser Legislaturperiode bislang offensichtlich keine vordergründige Bedeutung besitzt, begrüßen wir als Fraktion diesen Antrag ausdrücklich und werden ihm auch unsere Zustimmung nicht verweigern. Der Thüringer Landtag hat schon im Juni 2020 im Rahmen einer Aktuellen Stunde über die Umsetzung der Istanbul-Konvention diskutiert. Dass die Koalitionsfraktionen nun einen entsprechenden Plenarantrag einbringen, zeigt, dass es offensichtlich eines Landtagsbeschlusses bedarf, damit die Landesregierung die Istanbul-Konvention auch in Thüringen umsetzt. Ich will an dieser Stelle nur darauf verweisen, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von Deutschland schon am 12. Oktober 2017 ratifiziert wurde und demzufolge auch in Thüringen umzusetzen ist. Bislang ist, wie gesagt, die Landesregierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention nur unzureichend nachgekommen, denn zur vollständigen Umsetzung müssten etwa die Kapazitäten von Schutzeinrichtungen für die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern erweitert werden. Aber auch andere Fragen wie etwa die Barrierefreiheit von Schutzeinrichtungen spielen bei der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention eine entsprechende Rolle. Festzustellen ist ebenso, dass die Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, die bereits 2019 erfolgen sollte, nach wie vor nicht vorliegt. Ich denke, diese wäre eine gute Grundlage gewesen, um den geforderten Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zügig zu erarbeiten. Die Istanbul-Konvention sieht unter anderem vor, Gewalt gegen Frauen auf allen staatlichen Ebenen zu bekämpfen, und in der praktischen Arbeit heißt das, mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen weiter gegen alle Formen von Gewalt gegenüber Frauen vorzugehen. Der diesbezüglich etablierte Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau eines Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sowie das im Jahr 2019 aufgelegte Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sind zwei wichtige Bausteine zur Koordinierung des weiteren Ausbaus und der finanziellen Absicherung der Betreuungsinfrastruktur. Ziele des Runden Tisches sind der bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern, die Errichtung digitaler Strukturen, die eine verbesserte Koordinierung von freien Plätzen ermöglichen, und ambulante Hilfsund Betreuungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Mit dem Bundesförderprogramm will der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hilfesystems unterstützen und entsprechende weitere Hilfsangebote anschieben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schon gesagt, begrüßen wir als CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag und stimmen diesem zu.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Gewalt gegen Frauen und Mädchen, aber auch alle anderen Formen häuslicher Gewalt wirksam zu verhüten und zu bekämpfen, muss unser aller Anliegen sein. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 11. Mai 2011 wurde das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Istanbul unterzeichnet. Daher hat sie den Namen IstanbulKonvention erhalten. Am nächsten Dienstag wird diese Istanbul-Konvention also zehn Jahre alt. Sie war damals wegweisend und sie ist es immer noch, denn sie enthält umfassende Verpflichtungen für Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, von häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung derjenigen, die gewalttätig werden. Vor allem enthält sie Maßnahmen für alle Lebensbereiche. Wenn Sie die Istanbul-Konvention durchgehen, dann stoßen Sie zum Beispiel auf Artikel 17. Dieser betrifft die Beteiligung des privaten Sektors und der Medien. Er enthält einerseits die Ermutigung für Medienhäuser, Normen der Selbstregulierung wie einen Gewaltkodex festzulegen, und andererseits unter explizitem Verweis auf die Presse- und Meinungsfreiheit die Ermutigung, sich an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen gegen Gewalt zu beteiligen. Dieser Artikel macht klar, wie umfassend die Istanbul-Konvention ist und dass kein Bereich davon ausgenommen ist, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie zu einem sicheren und gewaltfreien Leben für alle Frauen beitragen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Medien und die Presse sind hier nicht unbedeutend, weil sie durch ihre Berichterstattung mitentscheiden, ob und wie das Thema „Gewalt“ auf die gesellschaftliche Agenda gerät. So hat die österreichische Medienanalytikerin Maria Pernegger festgestellt, dass darüber häufig verharmlosend als „Familientragödie“ oder „Eifersuchtsdrama“ berichtet wird, und gerade in den voyeuristischen Medien wird Gewalt gegen Frauen oft als Einzelfall statt als das strukturelle Problem, das es ist, dargestellt. Allerdings muss die Politik natürlich auch aus der Berichterstattung etwas machen. Das Beispiel Österreich zeigt, dass auch hier die Sensibilisierung für dieses Thema häufig fehlt. In Österreich gab es 2018 einen traurigen Negativrekord an Femiziden. 41 Frauen wurden in jenem Jahr umgebracht, was für so ein kleines Land extrem viel ist. Dazu hat Maria Pernegger Folgendes festgestellt: Trotz dieser extremen Häufung hat sich die Politik in Österreich fast überhaupt nicht mit dem Thema „Gewalt an Frauen“ auseinandergesetzt. Stattdessen haben sie sich intensiv mit dem Thema „Kopftuch“ beschäftigt. Dieses Beispiel ist leider symptomatisch für den Umgang mit häuslicher Gewalt, das entweder als Problem kleingeredet oder rassistisch aufgeladen immer wieder als ein Problem nur von Migrantinnen/Migranten dargestellt wird, so wie es Frau Herold mal getan hat. Das Einzige, was damit getan wird, ist, die eigene Verantwortung schön weit von sich zu schieben und Rassismen weiterzuverbreiten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dabei ist klar, häusliche Gewalt kommt entgegen vieler Vorurteile in allen sozialen Schichten, in allen Altersklassen und in allen Milieus gleichermaßen vor. Die Istanbul-Konvention beinhaltet also wichtige Maßnahmen. Auch Deutschland hat diese neben 33 anderen EU-Staaten unterzeichnet und am 1. Februar 2018 ratifiziert, das heißt, rechtskräftig gemacht. Seitdem gilt sie als völkerrechtlich bindender Vertrag natürlich auch in Thüringen und ist umzusetzen. Dazu gehört der Ausbau der Frauenhausplätze auf das Maß, wie es die Istanbul-Konvention vorschreibt. Dieser Ausbau muss unabhängig vom aktuellen Bedarf passieren. Schließlich würde man auch bei der Feuerwehr nicht gleich das Feuerwehrauto verkaufen, nur, weil es mal drei Wochen keinen Einsatz gegeben hat. Ich möchte gern noch mal betonen, dass wir in unserem Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen vom „schnellen Ausbau“ schreiben. Wir sind als Fraktionen jedenfalls gern bereit, zu unterstützen, die Verantwortung der Frauenhäuser in die Verantwortung des Landes zu legen, um in allen Landkreisen und Landesteilen ein Angebot sicherstellen zu können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ganz zentral ist aus bündnisgrüner Sicht auch, dass nicht nur neue Plätze geschaffen werden, sondern die Personalausstattung in den Frauenhäusern so gestärkt wird, dass die Mitarbeiter/-innen nicht nur mit organisatorischen Aufgaben überlastet sind, sondern auch Zeit für fachliche Beratung haben. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Trans- und Interpersonen Zugang zu Schutzwohnungen in Thüringen haben. Mit diesem Antrag legen wir als rot-rot-grüne Fraktionen heute einen Leitplan vor, wie die IstanbulKonvention in den nächsten Jahren in Thüringen umgesetzt werden kann. Dazu soll ein umfassender Aktionsplan erarbeitet werden. Bei allen Maßnahmen sollen immer die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen beachtet werden, denn diese sind leider einem besonderen Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden. Es gehört aber auch dazu, Kinder als mittelbare Opfer von Gewalt nicht außer Acht zu lassen. Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte Ausgestaltung und die finanzielle Absicherung des Unterstützungssystems für alle von Gewalt betroffenen Menschen in Thüringen. Als Fraktionen machen wir uns abschließend auch besonders für einen Opferfonds für Gewaltbetroffene stark, denn je nach individueller Situation können sich Kosten für Schutzangebote, Strafverfolgungsmaßnahmen, Prozesskosten schnell auf über 10.000 Euro summieren. Allerdings sollte nicht das Gewaltopfer diese Kosten tragen müssen. Wir wollen, dass diese auf die Täter/-innen umgelegt werden. Wenn Recht und Moral nicht an Gewalt hindern, dann hilft vielleicht immerhin die Angst vor den finanziellen Konsequenzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben also noch einen Weg vor uns. Daher möchte ich mich zum Schluss auch bei der CDU-Fraktion für den konstruktiven Austausch zu diesem Antrag und ihre Zustimmung bedanken, sodass die vielen Maßnahmen nun angegangen werden können und die Istanbul-Konvention auch in Thüringen umgesetzt wird. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Klisch, Sie haben gesagt, Gewalt darf nie privat bleiben. Es ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaats, dass derjenige, der Gewalt erfährt, davor geschützt werden muss und die Täter entsprechend bestraft werden müssen. Dass wir ein gesellschaftliches Problem haben, zeigen nicht nur Dunkelfeldstudien, laut denen davon ausgegangen wird, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von entsprechender Gewalt betroffen ist. Da reicht schon ein Blick in die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamts, beispielsweise zur Partnerschaftsgewalt. Diese verzeichnete 2018 allein 114.393 zur Anzeige gebrachte Fälle von versuchter und vollendeter Gewalt. Im selben Jahr wurden 122 Frauen Opfer, und zwar tödliche Opfer von Gewalt. Wir haben also kein Erkenntnisproblem, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir haben es auch und gerade in Thüringen, denn seit 2017 wären wir verpflichtet gewesen, hier voranzugehen und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Das zeigt leider, dass manchmal Anspruch und Wirklichkeit des Handelns nicht zusammenpassen. Das sieht man auch daran, wie schlecht die Informationslage seitens der Landesregierung bei diesem Thema ist. Ich will auf ein paar Antworten zu meiner Kleinen Anfrage in Drucksache 7/2442 eingehen. Ich hatte die Frage gestellt, wie viele Anzeigen von häuslicher Gewalt gegen Frauen es im Jahr 2020 bislang bei den Strafverfolgungsbehörden gegeben hat, das wusste die Landesregierung nicht. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen häuslicher Gewalt eingeleitet? Das wusste die Landesregierung nicht. Wie viele Anzeigen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen gab es 2020? Das weiß die Landesregierung nicht. Wie viele Anfragen von Schutzsuchenden an Frauenschutzeinrichtungen, über die wir ja auch diskutieren, gab es eigentlich in den letzten Jahren in Thüringen? Das weiß die Landesregierung nicht. Auch kann die Landesregierung keine Einschätzung zur Entwicklung von häuslicher Gewalt und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen im Vergleich zu den Vorjahren treffen. Da haben wir einen Grund, warum wir heute eben noch nicht so ganz konkret über die Maßnahmen gesprochen haben. Denn wie will man aufgrund solch fehlender Datenlage ein solches Problem überhaupt strukturiert angehen? Die spannendste und interessanteste Antwort der Landesregierung war aber, inwieweit denn der Umsetzungsstand zur Istanbul-Konvention in Thüringen sei. Dazu war die Antwort: Aufgabe der Landesregierung wird es sein, ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der Konvention in Form eines Aktionsplans zu erarbeiten. Darauf warten wir bis heute, deswegen bin ich den drei Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass wir heute exakt darüber sprechen können. Aber was wissen wir über die Situation? Laut Istanbul-Konvention müssten in Thüringen 287 Frauenhausplätze anstatt der aktuell 141 Plätze bereitstehen. Kein einziger der vorhandenen Plätze ist barrierefrei erreichbar. Auch können Frauen mit Suchterkrankungen oder beispielsweise pflegebedürftige Frauen dort nicht aufgenommen werden. Und es wird auch nicht erfasst, was beispielsweise Gründe für Abweisungen hilfesuchender Frauen durch Frauenhäuser sind. Also brauchen wir ein bisschen was in Thüringen. Wir brauchen eine ausreichend regional verteilte Anzahl an Frauenhausplätzen, die den tatsächlichen Bedarfen entspricht. Wir brauchen ausgebildetes Personal in den Schutzeinrichtungen, das spezialisierte Hilfe zu leisten imstande ist. Und wir brauchen eine externe und eben unabhängige Monitoring-Stelle für fundierte Analysen von Zahlen, Daten, Bedarfen, Zielgrößen und letzten Endes auch die Evaluierung der politischen Maßnahme. Wir brauchen auch eine Zusammenarbeit mit der Frauenhauskoordinierung, dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Es liegt viel Arbeit vor uns Parlamentariern, wir freuen uns darauf mitzuwirken und wir stimmen natürlich der Überweisung an den zuständigen Ausschuss zu. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Vielen Dank. Damit treten wir punktgenau in die Lüftungspause ein. Um 11.20 Uhr geht es hier weiter. Danach erhält Frau Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke das Wort.
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin noch mal nach vorn gegangen, um einfach zwei Dinge festzuhalten und auch gemeinsam für uns bei dieser Thematik geradezuziehen. Ja, ich habe in den Diskussionen gehört, dass man hätte schneller und intensiver arbeiten können und dass man sozusagen mit den Ergebnissen nicht ganz zufrieden ist. Dazu sage ich noch mal ausdrücklich: Wir sollten nicht beklagen, dass es so zögerlich vorangegangen ist, sondern wir sollten alles daran setzen, dass es in den nächsten Jahren gut umgesetzt wird.
(Beifall DIE LINKE)
Zur guten Umsetzung, liebe Kolleginnen und Kollegen, gehört auch – und darum ist es mir sehr wichtig –, das, was man heute hier formuliert hat, wie man die Istanbul-Konvention umsetzen möchte und muss, auch in den Haushaltsberatungen 2022 und folgende finanziell zu untersetzen. Nicht, dass es dann heißt, die Gelder reichen wohl nicht und es muss dann bei dieser Thematik vielleicht etwas eingeschränkt bei der finanziellen Bereitstellung hantiert werden. Ich möchte an der Stelle noch mal ausdrücklich den Deutschen Juristinnenbund zitieren, die sagten: Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt inklusive Prävention und Unterstützung sowie Entschädigung der Betroffenen ist daher kein Luxus, der in Zeiten strapazierter öffentlicher Kassen leider zurücktreten muss, sondern es ist eine Pflichtaufgabe in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Länder, des Bundes und der Kommunen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sollten wir den Antrag jetzt gemeinschaftlich gut auf den Weg bringen, bitte ich darum, sich auch bei den Haushaltsverhandlungen ab dem Jahr 2022 an diese Worte zu erinnern. Wenn wir den Antrag heute verabschieden, dann haben wir somit auch noch mal ein deutliches Signal dafür gesetzt, dass wir Frauenrechte endlich vollumfänglich als Menschenrechte umsetzen wollen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stange. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr – doch, Entschuldigung. Frau Herold – Sie hatte ich jetzt tatsächlich übersehen –, Sie haben das Wort. 1 Minute und 10 Sekunden.
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geschätzten Kollegen, ich möchte hier noch mal ein paar Dinge klarstellen. Wir sind natürlich dafür, dass die Plätze in den Frauenhäusern auskömmlich zur Verfügung gestellt und auch ausreichend finanziert werden, zuzüglich aller Folgekosten wie fremdsprachige Betreuungsleistungen in allen möglichen Weltsprachen und entsprechend kultursensibles Herangehen bei der Betreuung der Opfer. Und es hat nichts mit Rassismus zu tun, wenn wir diese Zustände beim Namen nennen, sondern das sind die Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Forschung
(Beifall AfD)
und von Zeitungsberichten! In dem vorgelegten Entwurf ist davon die Rede, dass Frauen aus anderen Kulturkreisen, aus anderen Ländern, die Gewalt erfahren haben, Partnerschaftsgewalt erfahren haben, hier ein bevorzugtes Bleiberecht, ein eigens begründetes Bleiberecht bekommen sollen. Dem ist grundsätzlich erst mal nichts entgegenzusetzen, aber es ist völlig unsinnig, wenn auf der anderen Seite die Täter ebenfalls im Land verbleiben können und nicht abgeschoben werden, und zwar stante pede.
(Beifall AfD)
Zu guter Letzt noch mal ein bisschen etwas aus den neueren Sozialforschungen für den einen oder anderen, der das immer noch nicht begriffen hat: Gewalt ist ein systemisches Problem. Es ist ein transgenerationelles, es ist ein horizontales, es ist ein vertikales Problem und wir werden dessen nicht Herr, wenn wir immer nur die Brandherde betrachten, immer neue Feuerwehrautos kaufen und Ersatzwohnungen bereitstellen und uns niemals fragen, warum es denn eigentlich in diesen Familien so brennt.
(Beifall AfD)
Männliche Gewalttäter kommen nämlich auch als liebe, kleine, süße, unschuldige Jungen auf die Welt. Die werden nicht nur von ihren Vätern sozialisiert und erzogen, sondern auch von ihren Müttern.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ist die Redezeit nicht vorbei?) Und wenn wir nicht endlich mal den Mut haben, in diese gewaltaffinen, dysfunktionalen Familien ganz genau hineinzuschauen und nachzugucken, wo denn diese Entgleisung, wo diese Neigung zur Gewalt herkommt, dann werden wir dieses Problems niemals Herr werden.
(Beifall AfD)
Davon abgesehen, dass wir auch mal betrachten dürften, dass ein sehr großer Anteil aller Mordopfer nämlich einfach männlich ist. Das hilft den betroffenen Frauen nicht. Man muss diese Frauen natürlich frühzeitig abholen, bevor sie Opfer werden und auf der Straße liegen, wie jetzt die arme Frau in Frankreich, die von einem Mann ermordet wurde, der eigentlich abgeschoben bzw. in Haft genommen gehört hätte.
(Beifall AfD)
Da hat die Gesellschaft nicht reagiert, da hat die Justiz nicht reagiert. Die hat es gewusst, dass sie in Lebensgefahr schwebt, aber passiert ist nichts. Alle diese Probleme gehören auf den Tisch, damit wir endlich mal weiterkommen und nicht in zehn Jahren hier immer noch stehen und nach mehr Schutz und Frauenwohnungen rufen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Danke, Frau Herold. Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin Werner hat sich zu Wort gemeldet.
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es wurde schon gesagt, im Jahr 2018 hat die Bundesrepublik das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterschrieben. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf dieses als Istanbul-Konvention bekannte Übereinkommen und greift zahlreiche Forderungen auf, die verdeutlichen, wo der Handlungsbedarf liegt. Ja, auch ich stimme dem Antrag zu, wir haben einen großen Handlungsbedarf. Ich will hier noch mal ein paar Zahlen nennen, die vom Bundeskriminalamt aus dem Jahr 2018 sind. – Herr Montag, das haben wir Ihnen in der Kleinen Anfrage auch mitgeteilt, wir können leider nur die Daten verwenden, die tatsächlich auch vorliegen. Die Daten des Bundeskriminalamts liegen immer erst nach einer gewissen Zeit gesammelt vor. Erst dann kann man auch Vergleiche ziehen. Das jetzt der Landesregierung vorzuwerfen, ist nicht nur unfair, sondern eigentlich überrascht mich das auch, dass Sie solche normalen behördlichen Vorgänge gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Aber sei es drum. – Hier die Zahlen des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2018: In diesem Jahr wurden insgesamt 140.755 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt und knapp 114.000 Opfer waren weiblich. Die Statistik erfasst folgende versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen: vorsätzliche einfache Körperverletzung 68.500 Fälle, gefährliche Körperverletzung rund 12.000 Fälle, Bedrohung/Stalking/ Nötigung 28.000 Fälle, Freiheitsberaubung 1.612 Fälle, Mord und Totschlag 324 Fälle. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in Partnerschaften sind die Opfer zu 98,4 Prozent weiblich. Bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 88,5 Prozent. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 77 Prozent der Opfer, die Frauen sind. Nun ist Frau Herold rausgegangen, obwohl sie hier noch mal ein paar Vorwürfe in den Raum gestellt hat. Natürlich – das ist uns allen klar – müssen wir an den Ursachen arbeiten. Aber – das ist etwas, was die AfD die ganze Zeit bestreitet – sind es strukturelle Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, die unter anderem dazu führen, dass es vermehrt zu Gewalt in Familien kommen kann. Es geht darum, nicht nur diese strukturellen Ungleichheiten aufzubrechen, sondern auch tradierte Rollenbilder zu überwinden. Das ist etwas, wovon die AfD eigentlich überhaupt nichts hält.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Solange Sie darauf nicht schauen, werden Sie zumindest mit Ihrer Strategie nicht erreichen, dass sich an diesen Stellen strukturell etwas ändert. Die demokratischen Regierungs- und Koalitionsfraktionen sehen hier andere Ansätze. Aber zurück zum Thema: Schon im Jahr 2012 wurde in dem genannten Bericht konstatiert, dass Schutz- und Unterstützungseinrichtungen immer wieder an finanzielle Grenzen stoßen, die eine sachgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben und teilweise die Existenz der Angebote infrage stellen. Die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder ist deshalb noch nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt – so der Bericht der Bundesregierung zu Frauenhäusern und Unterstützungseinrichtungen. Das ist auch 2020 noch so. Beim Bund-Länder-Treffen des Runden Tisches wurde vom BMFSFJ am 8. September 2020 konstatiert, dass sich seit diesem Bericht so gut wie nichts verändert habe. Es gibt zwar Zahlen, die belegen, wie viele Frauen ein Frauenhaus aufsuchen. Aber viele von Gewalt betroffene Frauen tun das nicht, weil sie sich schämen, weil sie keinen Ausweg für sich sehen und sich ein eigenständiges Leben nicht vorstellen können oder weil die Angebote nicht vorhanden, nicht passförmig sind. Das Dunkelfeld ist deutlich größer als die vom BKA dokumentierten Zahlen. Wir haben noch einen ganzen Berg von Aufgaben zu erledigen. Das wird aus den Zahlen deutlich, die in dem Antrag angesprochen werden. Dafür möchte ich den Fraktionen von Rot-Rot-Grün danken. Ich möchte mich ganz kurz an Herrn Worm und Herrn Montag wenden. Sie haben sehr laut und deutlich dargelegt, was alles zu tun ist, damit es zu mehr Angeboten für Frauen kommt – natürlich auch für Männer, die betroffen sind. Ich habe, ehrlich gesagt, in den letzten Haushaltsverhandlungen dazu Ihre Änderungsvorschläge vermisst, freue mich aber, wenn wir
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das stimmt
nicht! Wir haben mehr Geld für Interventionsstellen für häusliche Gewalt eingestellt!) demnächst mit Ihrer Unterstützung bei den Haushaltsverhandlungen rechnen können. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam an diesen Fragen arbeiten. Es ist klar, die Länder sind zur Umsetzung der Konvention verpflichtet. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das sich in einem Aktionsplan wiederfindet und in den nicht nur mein Ministerium, sondern auch andere Ressorts eingebunden sind, das für Polizei zuständige Ressorts, die Ressorts für Justiz, Kinderschutz und Wissenschaft. Die bereits bestehende sogenannte MonitoringGruppe arbeitet, auch an der Umsetzung. Ein Teil dieses Gesamtkonzepts ist aktuell in der Bearbeitung und steht vor dem Abschluss. Es handelt sich hier um das Rahmenkonzept für ein Hochrisikomanagement. Ziel dieses Konzepts ist es, in Fällen von drohender hoher Gewalt bis hin zu Mordandrohungen die beteiligten Professionen zu Fallkonferenzen einzuladen, um die Gefahr abzuwehren, die Frau bestmöglich zu schützen und, wenn notwendig, die Straftäter zu verfolgen. Ein Gesamtkonzept ist auch deswegen notwendig, weil wir den Schutz von Mädchen und Frauen größer denken müssen, als es der aktuelle Schutz in den bestehenden Frauenhäusern sein kann. Wir haben derzeit in 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten lediglich 13 Frauenhäuser, die an der Landesförderung nach der Thüringer Frauenhausverordnung teilnehmen sowie vier vom Land geförderte Interventionsstellen. Fragt man die Kommunen, sind sie der Meinung, dass diese vorhandenen Plätze ausreichen. Gern verweisen sie darauf, dass Ihnen nicht bekannt sei, ob und wie viele Frauen nicht in den bestehenden Häusern hätten aufgenommen werden können. Hier haben wir in der Tat ein Dokumentationsproblem, dem wir uns gerade im Ministerium gemeinsam mit den Frauenhausvertreterinnen annehmen. Wenn Frauen abgewiesen werden, muss dies statistisch erfasst werden. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Zur ganzen Wahrheit gehört neben jenen, die sich nicht trauen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch, dass Frauen, für die es kein Angebot gibt, oft gar nicht erst nachfragen und somit auch nicht gezählt werden können. Das betrifft sowohl die weißen Flecken, in denen es gar kein Frauenhaus gibt, als auch räumliche und personelle Gegebenheiten, die verhindern, dass alle Frauen betreut werden können. Das ist im Bericht der Bundesregierung festgehalten worden. Der Anteil der Frauen, die keine Beratung aufgesucht haben, ist größer, als der Anteil an Frauen, die deswegen Beratung suchten. Der Bedarf kann also als nicht gedeckt gelten. Das Unterstützungsangebot von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen ist nicht für alle betroffenen Frauen gleichermaßen zugänglich. Es wurde schon gesagt: Probleme bestehen beispielsweise bei der Versorgung von psychisch erkrankten oder suchtkranken Frauen, aber auch von Frauen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, es gibt nur teilweise barrierefreie Zugänge, und für die Arbeit mit Migrantinnen fehlt es häufig an Geldern für die Sprachmittlung. Wir müssen also darüber nachdenken, wie Frauen mit Suchterkrankungen und Frauen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen aufgenommen werden können, wie ältere von Gewalt betroffene Frauen, die möglicherweise vor allem eine Wochenendbetreuung brauchen, Schutz finden können. Das kann nicht alles von den jetzt vorhandenen Frauenhausmitarbeiterinnen geleistet werden. Wir sollten über Kooperationen nachdenken, zum Beispiel in einer Suchtklinik mit Pflegediensten oder auch mit mehrsprachigen Unterstützungsstrukturen. Und natürlich ist es richtig, wie im Antrag gefordert, dass betreuungsfremde Tätigkeiten wie Verwaltung und Hauswirtschaft zusätzlich zu vergüten sind. Wir müssen den Kampf gegen Gewalt an Frauen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und die nötigen finanziellen, sächlichen und personellen Mittel zur Verfügung stellen. Das ist eine große Herausforderung auch in Zeiten von und nach Corona, bei einbrechenden Steuereinnahmen. Ich hoffe, dass wir, wie gesagt, im nächsten Haushalt hier gemeinsam an der Stelle für mehr finanzielle Mittel arbeiten. Es betrifft zum einen die Maßnahmen, die aus dem Aktionsplan herausgehen. Natürlich können Frauenhausstrukturen nur ausgebaut werden, wenn es dafür mehr Geld gibt. Wir müssen auch ernsthaft darüber diskutieren, die Finanzierung der Frauenhäuser wieder in die Landeshoheit zurückzuholen und für eine gleichmäßige Verteilung der Schutzangebote zu sorgen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und wir müssen dann natürlich auch über Geld reden. Auf Bund-Länder-Ebene wird gerade über einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz diskutiert, ich unterstütze dies ausdrücklich. Aber wenn dieser kommt, wird es natürlich auch mehr finanzielle Mittel geben müssen. Wir hoffen natürlich auch als Länder und Kommunen, dass der Bund sich daran beteiligt. Aber wir wissen, dass das eine eigene und ganz schwierige Diskussion sein wird. Wir müssen natürlich auch darüber reden, wie die Aufgaben, die jetzt im Aktionsplan beschrieben sind, umgesetzt werden können. Das ist – und das sage ich hier ganz deutlich – mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar.
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Werte Frau Ministerin, vielen Dank für die Möglichkeit einer Zwischenfrage. Ganz kurz: Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich nicht nur auf die Zahlen des BKA, gerade nicht in Bezug auf die Kleine Anfrage, eingegangen bin, sondern auch auf die Frage, wie viel Schutzeinrichtungen, wie viel Abweisungen es gegeben hat usw. usf., was Sie ja auch gesagt haben, wo eben ein Erkenntnisdefizit vorliegt – ad 1. Ad 2 frage ich, ob Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir für den Haushalt 148.500 Euro mehr eingestellt haben, als Rot-Rot-Grün zunächst vorgesehen hat, und zwar für Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt.
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Das nehme ich sehr wohl zur Kenntnis und ist mir auch noch bekannt. Es ging aber um die Frage der Frauenhäuser, darüber hatten wir an der Stelle eben gesprochen, nicht um die Interventionsstellen. Und zum Zweiten habe ich eben gesagt, dass ein Dokumentationsproblem vorliegt, wenn es um die Abweisung von Frauen geht. Ich habe auch gerade gesagt, dass wir dabei sind, hier die entsprechenden Angaben zusammenzutragen, wobei das nur die Hälfte der Wahrheit ist. Sie haben aber auch explizit in Ihrer Rede gesagt, dass es ein Armutszeugnis sei, dass wir nur die Zahlen des BKA von 2018 an der Stelle vorlegen können, also in Ihrer Kleinen Anfrage. Und ich habe noch mal darauf verwiesen, dass wir eben nur die Zahlen nehmen können, die entsprechend dokumentiert sind, und andere lagen uns zu diesem Zeitpunkt eben noch nicht vor. Aber zunächst noch mal zu den Aufgaben, die jetzt an dieser Stelle stehen: Das ist die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt. Es geht um die Erarbeitung eines ressortübergreifenden Landesprogramms zur Prävention inklusive der Erarbeitung präventiver Maßnahmen. Es geht um einen jährlichen Umsetzungsbericht. Es geht um die Erarbeitung fachlicher Empfehlungen. Es geht um die Erarbeitung für Angebote zum Empowerment. Es geht um die Betreuung der Koordinierungsstelle, die Begleitung einer Bundesratsinitiative zur Zusammenarbeit mit den Frauenhäusern, zur Inanspruchnahme des Bundesinvestitionsprogramms usw. Das sind also Aufgaben, die in den zuständigen Bereichen zusätzlich anfallen, und das ist mit dem bereits vorhandenen Personal oder vereinbarten Personalaufwuchs in meinem Haus nicht zu gewährleisten; das will ich an der Stelle auch noch mal sagen. Herr Worm, das ist wieder etwas für den Haushalt dann. Die Gleichstellungsbeauftragte hat drei Mitarbeiterinnen, davon eine Sekretärin und eine Sachbearbeiterin. Und in dem Fachreferat für Frauenpolitik sind viele weitere zusätzliche Aufgaben zu erledigen. Hier also an dieser Stelle auch noch mal die Bitte um Unterstützung. Ich will hier noch mal ganz deutlich sagen, auch an die Adresse der AfD: Wir haben eine sehr engagierte Gleichstellungsbeauftragte und wir haben motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) aber die im Antrag genannten Aufgaben in ihrer Fülle sind nur mit personellen und finanziellen zusätzlichen Ressourcen umsetzbar. Zum Schluss noch ein kleiner Ausblick, weil danach gefragt wurde, was momentan im Haus läuft: Neben der Hochrisiko-Arbeitsgruppe, der MonitoringGruppe und der interministeriellen Arbeitsgruppe gab es natürlich auch die Verhandlungsrunde mit den Krankenkassen zur anonymen Spurensicherung. Wir überlegen auch, ein sogenanntes Ampelsystem einzuführen, indem beispielsweise Frauenhausmitarbeiterinnen täglich die freien Plätze eintragen und belegte Frauenhäuser eine betroffene Frau schnell an ein anderes Frauenhaus weitervermitteln können. Wir haben uns hier das Niedersachsen zum Vorbild genommen, wo es ein System gibt, auf das nur die Frauenhäuser und das Ministerium Zugriff haben. Ampel wird es an dieser Stelle deswegen genannt, denn wenn es keine freien Plätze gibt, wird das in Rot, Plätze für Frauen ohne Kinder werden in Gelb und die freien Plätze für Frauen mit Kindern in Grün angezeigt. Dass es nicht nur von Gewalt betroffene Frauen gibt, sondern auch Männer, darüber haben wir hier schon eine ganze Weile gesprochen. Wir haben Ihnen das PROJEKT A4 vorgestellt und wir sind gerade dabei mit dem landesweit agierenden PROJEKT A4 und der Bundeskoordinierungsstelle Männerschutz zum Thema „Männerschutzwohnungen“ ein Konzept zu erarbeiten, das wir dann gemeinsam beraten wollen. Hinsichtlich eines Gesamtkonzepts ist die Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam mit der Staatssekretärin Frau Heesen und der LAG Kinderschutz im Gespräch, um die Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei häuslicher Gewalt zu verbessern. Als erstes Projekt wurde hier vom TMBJS das Projekt „Sag’s weiter“ für die Interventionsstelle Gera und den Kinderschutzdienst bewilligt. Auch hier gilt es natürlich, im Sinne eines umfassenden Gewaltschutzes weiter daran zu arbeiten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie uns also gemeinsam daran arbeiten, den Schutz von Frauen und Mädchen, aber auch den von Männern und diversen Menschen zu verbessern. Es gibt eine ganze Reihe von Unterstützungsstrukturen. Es gibt sehr viele Menschen, die auch im Ehrenamt daran arbeiten. Ich will hier die Gelegenheit nutzen, mich ganz besonders bei denen zu bedanken, die sich für gewaltbetroffene Menschen einsetzen, nämlich den Mitarbeiterinnen in den Frauenschutzhäusern, den Menschen in den Interventions- und Beratungsstellen, auch den Polizistinnen und Polizisten, die zu Einsätzen häuslicher Gewalt gerufen werden, den Beschäftigten im Gesundheitssystem, aber auch jenen in den Jugendämtern und den Kinderschutzdiensten sowie den Mitarbeitern des PROJEKTS A4. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Da die Landesregierung länger gesprochen hat, ergäbe sich noch einmal Redezeit, aber ich sehe aus den Reihen der Fraktionen keine Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zu der Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Es wird keine Ausschussüberweisung beantragt. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1634 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2786 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler an den Endgeräten, in den Medienberichten der letzten Tage hieß es, dass jede vierte Schülerin, jeder vierte Schüler aufgrund der pandemiebedingten Schulschließungen Lernstoff aufzuholen hat. Und es ist wahrscheinlich gelinde ausgedrückt, wenn ich sage: Das vergangene Schuljahr war kompliziert. Das ständige Umplanen in den Schulen ist nicht nur ein Stressfaktor für Lehrerinnen und Lehrer und für die Familien gewesen, sondern es führt vor allem auch dazu, dass pädagogische Pläne, die im Unterricht umgesetzt werden sollen, eher nicht so funktionieren, wie sie geplant waren. Einige Schülerinnen und Schüler sind mit der Situation besser klargekommen als andere. Gerade da, wo Eltern gut unterstützen konnten, wo die Ausstattung gegeben war, ist der Distanzunterricht besser durchzuhalten gewesen als überall dort, wo das nicht gegeben war. Und es ist auch breiter Konsens, dass viele Schülerinnen und Schüler mit Ende des Schuljahres nicht auf dem Lernstand sein werden, auf dem sie wären, wenn wir einen normalen Verlauf des Schuljahres gehabt hätten. Damit wird das Aufholen von Lernrückständen und vor allem aber auch der Neustart in Sachen Motivation, Lernmotivation eine der Hauptaufgaben sein, die wir im Bereich Bildung, im Bereich Jugendhilfe in den nächsten Monaten vor uns haben. Und es gibt sicher verschiedene Herangehensweisen, wie man mit diesem Problem umgeht. Die Freien Demokraten haben sowohl im Bundestag verschiedene Problemlösungsvorschläge vorgelegt und auch wir als Freie Demokraten hier im Thüringer Landtag haben den nun zu besprechenden Antrag eingebracht.
(Beifall FDP)
Ich hätte den gern schon im vorletzten Plenum mit Ihnen besprochen, da bin ich ganz ehrlich. Deswegen wollten wir den platzieren; das traf hier auf keine Mehrheit. Jetzt können wir immerhin die Sachen in die Diskussion einbeziehen, die aus dem Bund kommen, wo ja ein relativ groß geschnürtes Finanzpaket auf Umsetzung wartet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich gleich vorab sagen, wir verstehen unseren Antrag hier als Idee, der durchaus mit weiteren Ideen angereichert werden muss. Meine Großmutter pflegte immer zu sagen: Das beste Büfett ist das, wo jeder was mitbringt. Es geht jetzt hier nicht darum, dass wir den heiligen Gral in den Raum werfen, sondern dass wir einen Diskussionsaufschlag machen wollen, um genau dieses Thema, nämlich die Pandemiebewältigung in der Bildung, aufzumachen und verschiedene Ideen auf den Tisch zu werfen und dazu das beste Programm stricken. Wichtig ist uns, dass alle Kinder und Jugendlichen von der ersten Klasse bis zur berufsbildenden Schule jetzt die Möglichkeit erhalten, das aufzuarbeiten, was in den letzten anderthalb Schuljahren auf der Strecke geblieben ist. Unser Vorschlag ist eine Art Bildungsgutschein, den die Schülerinnen und Schüler individuell und unkompliziert mit größtmöglicher Wahlfreiheit einsetzen können. Das heißt, Schülerinnen und Schüler, in dem Zusammenhang auch die Familien sollen sich frei aussuchen können, welches Bildungs-, Lern- oder Förderangebot sie nutzen wollen. Da geht es natürlich auf der einen Seite darum, welche Lernlücken zu schließen sind. Es geht aber auf der anderen Seite auch einfach darum, was sich in der Familie gut organisieren lässt, also ist es eher ein Nachhilfeangebot im nächsten Schuljahr oder ist es ein Lernsommercamp in einer Familienferienfreizeit. Unbürokratisch soll es sein – das versteht sich, glaube ich, von selbst, wenn das die Freien Demokraten vorschlagen – und die Abrechnung soll möglichst unabhängig von den Familien umgesetzt werden. Die Angebote, die wir meinen, die eingebunden werden können, sind auf der einen Seite die klassische Nachhilfe, auf der anderen Seite aber auch Dinge wie Schreibwerkstätten, die vielleicht von Volkshochschulen angeboten werden oder Sommerferiencamps, um Nebenfächer aufzuarbeiten oder um überhaupt die Motivation zum Lernen wiederzufinden. Sie sehen, wir denken da breit und sind auch für weitere Anregungen und Ideen offen, damit wir am Ende ein Programm zusammenstricken können, das einfach für jedes Kind ein Angebot schafft, um die Defizite aufzuholen. Die Finanzierung – das habe ich vorhin angesprochen – ist ja schon im Aktionsprogramm von der Bundesregierung zumindest als eine Möglichkeit offengelegt. Sicher kann Thüringen da noch ein eigenes Programm aufmachen, wie es andere Bundesländer auch getan haben. Ich erinnere an Mecklenburg-Vorpommern, die haben im vergangenen Jahr im Sommer bereits ein ähnliches Programm aufgelegt wie das, was wir hier an der Stelle vorschlagen. Wichtig ist uns, dass die ganze Sache unbürokratisch und möglichst auch zügig vonstattengeht. Gerade, wenn wir über das Thema „Finanzen aus dem Bund“ sprechen und ich Vorverträge lese, die noch mit den Ländern zu schließen sind, habe ich ein bisschen Angst, dass wir über die Sommerferien hinwegrutschen, ohne es zu merken. Schön wäre es, wenn wir Möglichkeiten finden, das zeitnah umzusetzen, die Ferien zu nutzen, und dann aber logischerweise auch weiter hinein ins nächste Schuljahr kommen. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, wo wir das Thema weiter und umfangreicher besprechen können. Ich freue mich auf die Debatte hier und darauf, dass wir gemeinsam unkomplizierte und passende Möglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler finden, wieder Spaß an Schule zu haben. Vielen Dank.
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Vielen Dank auch für das tolle Bild von einem Büfett. Für die SPD-Fraktion hat sich jetzt Abgeordneter Dr. Hartung zu Wort gemeldet.
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Thüringer Schulen stehen vor einer ganz erheblichen Herausforderung. Auf der einen Seite müssen wir so viel Schule wie irgend möglich zügig wieder zulassen. Dazu wird es notwendig sein, sobald das möglich ist, eine Impfkampagne aufzulegen, die Stück für Stück die einzelnen Schulen aus dem Infektionsgeschehen herauslöst und tatsächlich dazu führt, dass eben Schule dort organisierbar ist. Wenn das möglich ist – ja –, dann müssen wir uns den Lernrückständen widmen, müssen die aufholen lassen und müssen schnellstmöglich dazu kommen, dass die Schüler das aufholen, was sie pandemiebedingt versäumt haben. Diesem letzten Aspekt widmet sich der Antrag der FDP aus meiner Sicht allerdings inhaltlich etwas zu kurz gegriffen, denn es läuft ja im Prinzip, wenn ich es verkürze, darauf hinaus, dass wir die außerschulischen Nachhilfeangebote staatlich finanzieren. Das lässt aus meiner Sicht einen ganz wesentlichen Teil außer Acht, nämlich das Wissen an den Schulen, wie sich Lernrückstände zusammensetzen, gerade durch das Distanzlernen und gerade dadurch, dass die Schüler, wenn sie wieder in die Schule kommen, eben genau mit den Lehrern konfrontiert sind, die am besten einschätzen können, wie die Lernrückstände in den einzelnen Klassen auf die einzelnen Schüler verteilt sind. Deswegen, glaube ich, ist das reine Ausreichen staatlichen Geldes hier nicht wirklich zielführend, weil es erstens kurzfristig ist, und es führt zweitens dazu, dass wir ein Strohfeuer entfachen, anstatt längerfristig Geld anzulegen. Es ist aus meiner Sicht zwingend erforderlich – und da greift Ihr Antrag zu kurz –, dass wir den Lernort Schule als Zentrum dieser Nachhilfe erfassen und begreifen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich glaube, dass dieser Lernort in Ihrem Antrag nicht angemessen gewürdigt ist. Bei diesem Zusammenhang sind wir froh – der Zeitpunkt ist zufällig –, dass das Corona-Aufholpaket im Bund verabschiedet worden ist. In diesem Finanzvolumen von 2 Milliarden Euro ist eben auch 1 Milliarde Euro dabei, die eben genau darauf abzielt, dass wir die konkreten Bildungsrückstände, wenn sie erfasst sind, mit dem Zentrum „Schule“ über einen längeren Zeitraum wieder aufholen. Natürlich kann das durch private Angebote, durch außerschulische Angebote ergänzt werden, aber der Kernpunkt muss die Schule sein. Dort werden die Lernrückstände erfasst, dort müssen wir auch damit umgehen. Ich glaube, das wird auch längerfristig wirken, denn darauf ist dieses Paket angelegt. Wir werden da noch eine ganze Weile nacharbeiten müssen, wir werden natürlich auch Landesgeld in die Hand nehmen müssen, aber das sollte es uns wert sein. Aus unserer Sicht ist das vom Bund vorgeschlagene Programm eine gute Basis, auf der wir hier in Thüringen arbeiten können. Ich glaube, da werden wir mehr, breitere und auch langfristiger wirksame Maßnahmen für die Schüler erarbeiten können, als es hier in diesem Antrag vorgesehen ist. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss und später dazu verschiedene Beratungen machen. Allerdings denke ich, dieser Antrag ist zu wenig, ist zu kurz und ist dafür nicht geeignet. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen ist seit Monaten traurige Spitze bei den Inzidenzen und die Thüringer Schülerinnen und Schüler sind die Schüler in Deutschland, die am längsten keinen Unterricht in der Schule erhalten haben. Wir alle kennen die Sorgen von Eltern, von Schülern, von Lehrern, wie geht es weiter mit dem Präsenzunterricht, und wir kennen die Frage: Wie werden die Kompetenzrückstände aufgeholt? Diese Frage treibt uns alle um, auch die FDP – ja. Aber, liebe Kollegen von der FDP, eines gleich vorweg: Es wäre bei vielen Ihrer Plenaranträge in dieser Sitzung besser gewesen, Sie hätten mehr Klasse statt Masse geliefert.
(Beifall DIE LINKE, CDU)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist
frech, Herr Tischner! Da kommen wir dann noch dazu!) Meine Damen und Herren, dieser Antrag hat weder Klasse, noch hat er Masse. Ich möchte auch deswegen nur kurz auf den Antrag der Fraktion der FDP eingehen. Der Ansatz der FDP ist richtig, dass man Schülerinnen und Schülern zügig außerschulische Unterstützungsleistungen anbieten sollte, um die Lernrückstände aufzuholen. Auch dass dafür notwendige Mittel durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt werden, ist richtig; das wird derzeit auch von der Bundesregierung mit dem Programm auf den Weg gebracht. Aber, um es klar zu sagen, wir erwarten, dass die Landesregierung auch hier ein eigenes Landesprogramm auflegt, und wir erwarten, dass die Landesregierung diese Mittel des Bundes verdoppelt. Meine Damen und Herren, die im FDP-Antrag dargelegte Überlegung der Deckung der Unterstützungsleistungen von maximal 500 Euro bzw. maximal 50 Stunden für Förderangebote greift aus unserer Sicht viel zu kurz. Bildungsgutscheine für externe Bildungsträger an Eltern gehen ein gutes Stück voran, aber sie sind auszubauen. Meine Damen und Herren, Ziel kann es nicht sein, dass Eltern und Familien mit den Herausforderungen und den Folgen der Schulschließungen und von Homeschooling weiter alleingelassen werden. Das Aufholen der individuellen Lernrückstände bei den Schülerinnen und Schülern mit Bildungsgutscheinen wird ohne fachlich begleitete Expertise durch die Lehrer und Pädagogen in keinem ordentlichen Ausmaß zu leisten sein. Das hat Kollege Hartung eben schon beschrieben. Im Mittelpunkt muss die Schule stehen. Für meine Fraktion ist der Dreh- und Angelpunkt die Kompetenz unserer Lehrerinnen und Lehrer und es sind die Rahmenbedingungen für größtmögliche eigenverantwortliche Unterrichtsentwicklung. Beides fehlt dem vorliegenden Papier völlig. Diese Verantwortung, die entstandenen Bildungsnachteile auszugleichen und entsprechende Bildungsanbieter herauszusuchen, darf nicht allein auf die Familien und Eltern abgeschoben werden. Es darf auch nicht sein, dass man die Kinder mit Bildungsangeboten überschüttet und jeder Träger ohne Rücksprache mit der Schule daherkommt und hofft, seine Seminarplätze auffüllen zu können.
(Beifall DIE LINKE)
Priorität muss der Schüler, muss die Schülerin sein. Für mich steht fest, wir brauchen ein breites Angebot an Instrumenten und an Maßnahmen, das unseren Schülerinnen und Schülern hilft, und die Schülerinnen und Schüler müssen im Mittelpunkt stehen. Ein Angebot, das nicht belastet, sondern zuvorderst als Mehrwert von Schülern, Eltern und Lehrern anerkannt wird, muss der Mittelpunkt bei allen Überlegungen sein. Sinnvoller wäre es, einen ganzheitlichen, integralen Ansatz zu wählen. Beispielsweise könnten Schulen für ihre Schüler schulische und außerschulische Bildungsangebote eröffnen und damit gezielt anhand der individuellen Lernfortschritte der Schüler auch die Unterrichtskonzepte bereichern. Aber wir sind fest davon überzeugt, dass allein die Klassenkonferenz hier entscheiden kann, welche Bildungsangebote eröffnet werden sollen, denn nur die jeweiligen Fachlehrer wissen genau, wo die Lücken in den einzelnen Schulen entstanden sind, denn das ist im Grunde nicht thüringenweit vergleichbar, das ist im Grunde in jeder Schule individuell zu betrachten. Darüber hinaus – und darüber sollten wir uns alle im Klaren sein – wird es in den kommenden Monaten eine Mammutaufgabe werden, den entstandenen Rückstand bei den Kindern und Jugendlichen zu mindern. Ressourcen müssen bereitgestellt werden, da sind wir uns wahrscheinlich alle einig, und wir müssen damit die Lerndefizite aufholen, um die Schulabbrecherquote nicht noch höher werden zu lassen. Dies kann aus unserer Sicht mittelfristig nur erreicht werden und gelingen, wenn innerhalb der Schul- und Bildungslandschaft schwerpunktmäßig vier Punkte in den Mittelpunkt gestellt werden: Der erste Punkt ist eine temporäre Anpassung von Lernzeiten und Lerninhalten. Da zählen alle Fragen des Lehrplans, der Prüfungsanforderungen, der Stundentafel, zusätzlicher Förderunterrichtsangebote, die aus der Stundentafel herausgeschwitzt werden müssen, hinein. Das ist für uns Punkt 1. Punkt 2 ist der Aufbau von Unterrichts- und Unterstützungsnetzwerken an jeder Schule. Das ist das, worüber ich eben gesprochen habe. Drittens ist es wichtig, dass wir die Netzwerke zwischen Elternhäusern und Schulen deutlich intensivieren. Die Gespräche zwischen Elternhaus und Schule müssen gerade in den nächsten Wochen und Monaten sehr intensiv und regelmäßig gepflegt werden und – das haben wir alle gelernt – wir müssen weiter ganz stark an der Digitalisierung auch im Einklang mit dem Datenschutz arbeiten. Auf diese und viele weitere Punkte geht der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion leider nur unzureichend oder gar nicht ein. Daher können wir auch diesem Antrag leider nicht zustimmen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind ja schon mittendrin in der Debatte zu dem FDP-Antrag, der heute hier auf dem Tisch liegt. Es ist in der Tat ein Thema, was uns alle schon lange beschäftigt: Wie können wir die Lernstände der Schülerinnen und Schüler adäquat erfassen? Wie stellen wir fest, welche Defizite und welche Nachholbedarfe bestehen? Vor allem aber: Wie kommen wir dazu, den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten tatsächlich auch zu eröffnen, den versäumten Stoff nachzuholen? Ich will es ganz deutlich sagen und schließe da sehr dicht an meine Vorredner, Herrn Dr. Hartung und auch Herrn Tischner, an: Das System Schule ist leider in dem Antrag überhaupt nicht betrachtet worden. Schulentwicklung beispielsweise kommt darin ebenfalls nicht vor. Ich fürchte auch, dass dieses Setzen auf, ich nenne es mal so, Privatisierung von Verantwortung der tatsächlichen Lebensrealität nicht gerecht wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist auch in dem Sinne nicht gerecht, weil wir beispielsweise mancherorts gar keine Nachhilfeinstitute haben. Der Glaube, dass sich allein mit Geld und über einen Gutschein sozusagen die verpassten Lerninhalte mal eben erkauft werden können, ist eben auch maximal nur ein Glaube. Fakt ist, es ist richtig und wichtig, dass wir jetzt tatsächlich Strategien entwickeln – das müssen wir eigentlich schon seit Wochen und Monaten –, wie wir zielgenau in die Förderung der Schülerinnen und Schüler eintreten können. Da passt es sehr gut, dass gerade gestern das Bundesprogramm verabschiedet wurde, Thomas Hartung hat es erwähnt. Das beinhaltet einmal 1 Milliarde deutschlandweit für den Bereich der Nachhilfe und für Förderprogramme, aber eben auch 1 Milliarde für zusätzliche Investitionen in Schulsozialarbeit, beispielsweise in Sprach-Kitas, in Ferienfreizeiten und auch in Leistungen für Bildung und Teilhabe. Was uns wichtig ist, ist, dass diese Gelder tatsächlich zielgenau eingesetzt werden. Es ist zu wenig, zu glauben, man könne sich – in Anführungszeichen – über ein gutes Nachhilfeinstitut das erkaufen, was in den letzten Monaten – es sind ja eigentlich nicht nur Monate, ich habe es hier schon mal gesagt, das ist das dritte Schulhalbjahr, das nicht regulär stattfindet – so nicht erlernt werden konnte, sondern es sind eben auch soziale, emotionale Kompetenzen, die noch viel stärker auf der Strecke geblieben sind. Deswegen ist es mir wichtig – auch weil ich immer mal wieder Kritik für den Vorschlag bekommen habe, dass wir sowohl in der Schule als auch bei außerschulischen Partnern, aber eben auch beispielsweise in den Ferien Angebote schaffen müssen –, dass ich noch mal klarstelle, dass es nicht darum geht, den Schülerinnen und Schülern die nötigen Ferien zu nehmen. Nein, darum geht es nicht, sondern es geht um Angebote. Es geht um Angebote, die wir auch längerfristig denken müssen, und es geht um Lernangebote, die auch Spaß machen können und dazu einladen können, sich mit Themen zu beschäftigen, die vielleicht im klassischen Umfeld Schule oft ein Stück weit nicht so zu der Geltung kommen, wie wir uns das wünschen. Ich selbst erinnere mich gut an Ferienfreizeiten – ich nenne es mal so, das hieß früher anders –, wo zum Beispiel Russisch-Camps oder Mathematik-Camps stattgefunden haben. Das war kein Zwingen in starre Lernformen, sondern es gab die Möglichkeit, mit anderen Schülerinnen, anderen Kindern, die die gleichen Interessen hatten, gemeinsam eben jenseits vom Lernort Schule auch noch etwas – in Anführungszeichen – dazuzulernen. Das können aber immer nur ergänzende Angebote sein, das ist uns, glaube ich, auch allen klar. Fakt ist, dass Kinder individuelle Förderangebote brauchen, passend zu den jeweiligen Lernständen. Ich sage bewusst „Lernstände“, nicht „Lernrückstände“, weil das immer so defizitorientiert klingt. Unsere Kinder und Jugendlichen haben ganz viel gelernt während der Pandemie. Wer hätte geglaubt, dass Grundschülerinnen und Grundschüler inzwischen selbstverständlich PowerPoint-Präsentationen erarbeiten können? Wer hätte gedacht, dass sich Kinder so früh mit der digitalen Welt auseinandersetzen, manchmal sehr viel schneller als die Schulcloud hinterhergekommen ist – das muss man selbstkritisch einräumen? Wer hätte gedacht, dass Kinder lernen müssen, ganz anders zu lernen, nämlich nicht so, wie sie es gewohnt sind, vielleicht mit der besten Freundin oder dem Freund zu Hause zusammenzusitzen und gemeinsam an einer Hausarbeit zu arbeiten, sondern nur virtuell miteinander kommunizieren zu können? Wer hätte gedacht, dass Kinder lernen müssen, ganz neu Kontakte aufzunehmen zu ihren Lehrerinnen, zu ihren Schulsozialarbeiterinnen, aber auch zu ihren Eltern, die sie plötzlich auch als Lernpartnerinnen und Lernpartner kennenlernen mussten? Insofern glaube ich, dass wir tatsächlich einen ganzheitlicheren Blick auf die Situation von Kindern und Jugendlichen brauchen, die in der Tat schwierig ist. Die Zahl ist vorhin schon genannt worden: Mehr als ein Viertel von unseren Kindern und Jugendlichen hat tatsächlich Nachholbedarfe. Hier gilt es, Angebote zu machen. Die fallen nicht vom Himmel, das muss klar sein. Dazu braucht es zusätzlich Ressourcen, dazu braucht es zusätzliches Personal. Da sind private Nachhilfeinstitute sicherlich ein geeigneter Partner zur Ansprache, aber bei Weitem nicht allein. Ich glaube, dass es sehr viel wichtiger ist, auch und gerade auf den sozialen Bereich zu schauen, beispielsweise Schulsozialarbeit flächendeckend auszubauen. Schulsozialarbeiter/-innen sind ganz wichtige Ansprechpartner/-innen für Schülerinnen und Schüler, mit denen sie andere Problemlagen diskutieren können, die sie beispielsweise aufgrund der Pandemie umtreiben. Wir brauchen aber auch das Heranziehen von beispielsweise Lehramtsstudierenden, die uns immer wieder deutlich machen, sie stehen gern bereit. Sie wollen sich einbringen, ihre Expertise gern mit Schülerinnen und Schülern teilen, sie wollen an dieser Stelle helfen, auch ehemalige Lehrerinnen und Lehrer, die sagen, wir würden gern noch einmal aktiv werden und unser Wissen weitergeben. Aber klar ist, dass kurzfristige Maßnahmen allein nicht helfen.
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Ich bin gleich am Ende. Schulentwicklung, der Abbau und Ausgleich herkunftsbedingter Nachteile sind wichtig. Wir müssen uns die Stundentafeln insgesamt anschauen. All dem wird der Antrag leider nicht gerecht. Deswegen müssen wir ihn ablehnen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, die beste Methode zur Bewältigung der Probleme im Bildungsbereich ist, die Schulen sofort wieder zu öffnen.
(Beifall AfD)
Herr Tischner, ich kann Ihnen nur empfehlen, schauen Sie vielleicht noch mal auf den Antrag. Da werden Sie feststellen, der stammt nicht von uns, der stammt von der FDP. Vielleicht können Sie ihm dann doch zustimmen. Die im Antrag zu Recht angemahnten entstandenen Lernrückstände müssen aufgeholt werden. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Aber das Wesentliche ist jetzt, dass wir dafür sorgen, dass die Lernrückstände nicht noch größer werden. Genau das aber wird durch das unsägliche Infektionsschutzgesetz passieren, das vor zwei Wochen beschlossen wurde und in Thüringen dazu führen wird, dass wahrscheinlich bis Schuljahresende ein Großteil der Schulen geschlossen bleiben muss. Alle anderen Parteien hier im Landtag haben dieses mehr oder weniger abgenickt, auch wenn einige beteuern, dass sie sich Mühe gegeben und wenigstens einen Brief geschickt haben, um damit ihren Protest auszudrücken, oder dass die Landesregierung ihren Unmut durch eine Protokollnotiz kundgetan hat. Nur die AfD hat vehement gefordert, dass die Schüler wieder ihr Recht auf Bildung uneingeschränkt wahrnehmen können.
(Beifall AfD)
Der Antrag der FDP ist dennoch hilfreich, denn die FDP möchte hier einige der verursachten Schäden wieder reparieren. Das ist ein guter und wichtiger Ansatz. Wir werden den Antrag daher unterstützen und einer Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Meine Fraktion erarbeitete bereits Ende Februar ein Positionspapier mit dem Titel „[…] – 10 Forderungen zur Bildungspolitik in der Corona-Krise“. Wir haben dort schon vor Wochen Programme zur Bewältigung der Lernrückstände aufgestellt. Durch die Gutscheine, welche die FDP fordert, ist eine ganz individuelle Förderung der Kinder möglich, abgestimmt auf ihre ganz konkreten Lernprobleme. Das ist gut, löst aber nur einen kleinen Teil der Probleme. Problematisch könnte das Ganze werden, wenn uns dafür am Ende des Personal fehlt. In unserem 10-Punkte-Programm fordern wir daher, dass auch auf Nachhilfelehrer, Studenten, Referendare, Erzieher mit Lehrbefähigung und pensionierten Pädagogen zurückgegriffen werden kann, alles auf freiwilliger Basis und mit entsprechender Entlohnung. Wichtig ist aber, dass die Maßnahmen zu einem großen Teil im Rahmen der Schule stattfinden, denn von den Corona-Maßnahmen ist momentan die ganze Schülergeneration betroffen. Was wir derzeit haben, ist ein wahrer Flickenteppich, was die vermittelten Lerninhalte angeht. Während der Zeit der coronabedingten Schulschließung haben die einzelnen Kinder mehr oder wenig gelernt. Aber es liegt eben nicht am Einzelnen und an seinem Elternhaus. Durch den Distanzunterricht wurden generell deutlich weniger Unterrichtsinhalte vermittelt. Also haben fast alle Kinder gravierende Lücken und einen massiven Nachholbedarf. Um herauszufinden, wie hoch der Nachholbedarf wirklich ist, braucht es umgehend eine Lernstandserhebung – da bin ich sogar mal der Meinung von Frau Rothe-Beinlich. Wir brauchen eine Lernstandserhebung für jede Schule, für jede Klasse bis hin zu jedem einzelnen Schüler und in jedem Fach.
(Beifall AfD)
Wenn die Lernstände bekannt sind, können gezielt Maßnahmen ergriffen werden. Dabei ist wichtig, dass es auch, aber eben wieder nicht nur um sozial Schwache geht, dass es auch, aber wieder nicht nur um Migrantenkinder geht, denn bei Rot-RotGrün/der Landesregierung zählen diese Kinder schon immer als Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf und profitierten daher schon immer auch von der Notbetreuung. Es ist wichtig, dass es dieses Mal um alle Kinder gehen muss. Die Kinder der Mittelschicht und der Steuerzahler dürfen nicht wieder benachteiligt werden.
(Beifall AfD)
Es ist wichtig, dass auch in den Schulen Fördermaßnahmen in Gruppen stattfinden und die Kinder gemeinsam die Lücken aufholen können. Dafür muss an erster Stelle das Personal zur Verfügung stehen und genau das ist das Problem. Individueller Nachhilfeunterricht ist notwendig, damit spezielle Probleme konkreter angegangen werden können. Probleme, die Kinder derselben Klasse haben, müssen nicht 20 einzelne Nachhilfelehrer bearbeiten, sondern können effizienter mit einem Nachhilfelehrer bearbeitet werden, der in der Gruppe arbeitet. Wir werden in dem Bildungssystem sehr genau schauen müssen, dass jegliches Personal, was helfen kann, gezielt einbezogen wird und die Schüler nicht am Ende in Konkurrenz um die Nachhilfe stehen. Aber genau das würde passieren, wenn auf einmal 200.000 Schüler in Thüringen mit Gutschein ausgestattet fröhlich zu den Bildungs- und Nachhilfeeinrichtungen wackeln würden. Wir hätten ein heilloses Chaos und gerade in den ländlichen Räumen würden viele Kinder auf der Strecke bleiben, da viele Bildungs- und Nachhilfeeinrichtungen vor allem in den Städten zu finden sind. Deswegen sollte möglichst viel zentral gesteuert werden, möglichst viel sollte von den Schulen klassenweise organisiert werden, möglichst viel sollte direkt am Ort Schule angeboten werden. Wichtig wären zum Beispiel auch die Hortnachmittage mit gruppenspezifischen Angeboten und Nachhilfeunterricht zu füllen und dann zusätzlich die individuellen Nachhilfen und Förderungen gezielt nach Bedarf der einzelnen Schüler zu ermöglichen. Wenn man sich vorstellt, was die Kinder durchgemacht haben und was auf sie noch zukommen wird, können sie einem nur leidtun. Auch wenn viele Lehrer motiviert gearbeitet haben, konnte in der Distanz nur ein Bruchteil dessen vermittelt werden, was sie eigentlich hätten vermitteln müssen. Die Schüler werden viel, sehr viel nachholen müssen. Und nachdem es gerade die Schüler sind, welche die größten Einschränkungen in ihrem Leben zur Pandemiebewältigung ertragen mussten und auch noch weiter ertragen müssen, werden es auch leider wieder die Schüler sein, die es am Ende am meisten ausbaden müssen. Wir stehen hinter den Schülern und wollen sie auf ihrem anstrengenden Weg unterstützen. Es ist wichtig, dass sie die Bildung bekommen und erarbeiten können, die sie für ihr zukünftiges Leben brauchen, und da helfen auch wunderschöne Laptops nichts, das dürfte mittlerweile auch den blindesten Technikfreunden aufgefallen sein.
(Beifall AfD)
Ein anderer wichtiger Punkt, den weder Laptops noch der Antrag der FDP leisten können, ist die Schwimmausbildung. Eigentlich findet der Schwimmunterricht im Rahmen der Grundschulausbildung statt. Wir haben im letzten Plenum die Beteuerung des Ministeriums gehört, wie wichtig Schwimmunterricht doch sei und dass das Ministerium hoffe, dass die Eltern die Schwimmerziehung mit übernehmen. Da darf man sich aber schon einmal die Frage stellen: Wo eigentlich? Die Schwimmbäder sind aufgrund des ganzen Lockdown-Irrsinns zu, die Badeseen sind auch zu und zum Teil auch zum Schwimmenlernen zu gefährlich. Wo sollen die Kinder also schwimmen lernen? Wahrscheinlich nach der Landesregierung zu Hause in der Badewanne oder einfach im Planschbecken. Das Land muss hier endlich auch seinem Bildungsauftrag gerecht werden und dafür sorgen, dass lebensrettender Schwimmunterricht stattfindet und nicht in Zukunft wieder mehr Kinder ertrinken wegen mangelnden Schwimmfähigkeiten.
(Beifall AfD)
Nur mal ein kleiner Vergleich: Bis Ende März verzeichnete das Robert Koch-Institut elf Corona-Tote unter 20 Jahren. Im Jahr 2020 sind aber allein schon 49 Menschen unter 20 Jahren ertrunken und bei solchen Zahlen kann man sich schon fragen: Was ist für die Kinder und Jugendlichen gefährlicher, Corona oder Ertrinken wegen mangelnder Schwimmfähigkeit?
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist jetzt nicht wahr!) Wir werden den Antrag der FDP unterstützen. Die individuelle Nachhilfe soll gern über staatlich finanzierte Gutscheine erfolgen, aber es muss genug Nachhilfepersonal im schulischen Bereich eingebunden werden. Und bei allem, was wir in Zukunft an Folgeschäden bewältigen wollen, ist vor allem wichtig, dass die Lernlücken nicht noch weiterwachsen, denn das, was Frau Merkel jetzt mutwillig hinnimmt und von allen anderen Parteien getragen wird, ist nicht hinnehmbar. Deswegen muss zuallererst gelten: Öffnen Sie die Schulen, und zwar sofort! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, zum letzten Redebeitrag fällt mir eigentlich nur ein, er disqualifiziert sich von selbst und ich bin froh, dass viele Eltern und vor allem die Pädagoginnen und Pädagogen derzeit in unseren Schulen anderes zu tun haben, als Ihrer Rede zu lauschen.
(Beifall DIE LINKE)
Leider disqualifiziert sich auch die FDP etwas mit ihrem Antrag. Ich sage das wirklich mit großem Bedauern, da dieser Antrag sehr wohl ein wichtiges Themenfeld aufgreift, aber eben nicht konsequent und umfänglich mit einer Lösungsmöglichkeit versieht, sehr geehrte Kollegin Baum. Sie haben das zwar in Ihrer Einbringung schon formuliert, aber ich denke, dazu sind auch schon viele Sachen vom Kollegen Tischner und von Kollegin Rothe-Beinlich und Dr. Hartung gesagt worden. Womit haben wir es zu tun? Wir sind jetzt – wie Kollegin Rothe-Beinlich schon gesagt hat – im dritten Lockdown-Halbjahr. Nicht alle Schulen waren geschlossen. Die Lehrerinnen und Lehrer, das Ministerium, die Schulämter haben ihr Möglichstes versucht, tatsächlich Bildungsangebote offen zu halten, ob das jetzt in Präsenz oder in Distanz war. Ich sage das jetzt mal aus einer persönlichen Perspektive: Meine beiden Kinder hatten diese Zeit ganz unterschiedlich durchlebt, es mag auch mit ihrem Alter zu tun haben – die eine hat sehr gute Ergebnisse im Halbjahreszeugnis, worauf ich wirklich sehr stolz bin, und bei der anderen sieht man ganz deutlich, wo sie ihre Defizite hatte, die auch in Distanz nicht richtig bearbeitet werden konnten –, obwohl sie beide in derselben Schule sind, beide mit demselben Konzept lernen und beide eigentlich nicht ganz leistungsschwach sind. Wir haben also eine ganz unterschiedliche, eine sehr heterogene Situation an den Schulen und die Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleitung nehmen das auch genauso wahr und die spiegeln mir das auch wider. Die Wissenschaftler sind sich derzeit sehr uneinig, sie sagen: Wir wissen eigentlich gar nichts. Es sind noch keine Pädagoginnen wirklich befragt worden. Es sind noch keine Lernstände wirklich erhoben worden. Niemand kann wirklich sagen, wie groß die Lücken sind. Weder nach Schularten, noch nach Jahrgängen, noch nach Fächern – niemand kann es sagen. Von daher erst mal: Ja, wir sehen das positiv, dass das Programm des Bundes jetzt mit den 2 Milliarden Euro für die Umsetzung dieser Aufgabe in den Ländern auch wirklich ankommt. Ich sage aber auch: Es kommt zu spät, es hätte schon viel früher kommen können. Denn die Problematik ist ja schon länger bekannt. Jetzt, wo es ans Impfen geht, Geld aufzulegen mit dem wir schon lange hätten planen und auch umsetzen können, das ist nicht gerade ein starkes Zeichen seitens des Bundes, die pandemischen Lernrückstände unterstützend nachzuholen. Es gibt unter anderem eine Studie des IFO-Instituts, auf die ich ganz gern eingehen würde. Die hat aber die Schwäche, dass vor allen Dingen Eltern befragt worden sind und keine Pädagoginnen und Pädagogen. In dieser Studie wird davon ausgegangen, dass insgesamt ca. 3,1 Stunden – sagen die Eltern – in Distanz weniger gelernt werden konnte als in Präsenz. In der zweiten Welle der pandemischen Entwicklung konnte etwas mehr gelernt werden. Das hat auch etwas mit der technischen Ausstattung zu tun. Die Eltern sagen, dass in der zweiten Welle die Zufriedenheit mit dem Lernerfolg ihrer Kinder zwar gestiegen ist, aber 59 Prozent der Eltern gaben an, dass ihr Kind weniger oder deutlich weniger gelernt habe. 49 Prozent sprechen von einer großen psychischen Belastung ihrer Kinder – Kollegin Rothe-Beinlich ist schon drauf eingegangen –, obwohl insgesamt die familiäre Situation von 71 Prozent als zufriedenstellend wahrgenommen worden ist. Es ergibt sich ein Bild, das so in etwa pari pari ist, also in etwa die Hälfte der Kinder hatte durch die Pandemie keine Nachteile und die andere Hälfte der Kinder hatte leichte bis deutliche Nachteile. Nun ist immer die Frage, was uns als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitikern, was insbesondere der Landesregierung, den sehr klugen Köpfen im Ministerium und in den Schulämtern, dazu einfällt. Als erstes sage ich – es ist ja schon ausgeführt worden –, auch wir werden diesen Antrag, sehr geehrte Kollegin Baum, aufgrund seines Umfangs ablehnen. Wir werden ihn auch nicht überweisen. Aber wir haben diese Woche einen eigenen Antrag, einen Selbstbefassungsantrag in den Ausschuss eingebracht mit dem Titel „Maßnahmen zur Bewältigung pandemiebedingter Lern- und Entwicklungsstände bei Kindern und Jugendlichen in Thüringen“. Da gehört es hin, in den Ausschuss, dass wir uns erst mal mit der Landesregierung dahingehend verständigen, was geplant ist und, sodass wir – zumindest die inhaltlich und fachlich starken Kolleginnen und Kollegen im Bildungsausschuss – uns dann verständigen können, ob wir der Landesregierung etwas empfehlen, ob wir dazu einen Antrag selber machen etc. pp., der aber umfänglicher sein sollte und umfänglicher wird, wenn er denn kommt, als das, was in dem vorgelegten Antrag deutlich wird. Meine Fraktion schlägt unter anderem vor, dass die technischen Möglichkeiten, die sich jetzt in der pandemischen Situation an den Schulen, in den Bildungseinrichtungen sehr gut entwickelt haben, also die Schulcloud und das Thüringer Schulportal nicht zu vergessen, in der Vermittlung und Vertiefung von Lerninhalten stärker genutzt werden müssen. Das ist durchaus möglich, indem die Schulcloud auch noch mal gestärkt wird und die Schulen weiter damit bei der Vermittlung der Rückstände umgehen können. Wir haben als Haushaltsgesetzgeber nach meiner Kenntnis gut 11 Millionen Euro zusätzlich für digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt. Wir erwarten, dass das schnell umgesetzt wird. Meine Fraktion empfiehlt, ähnlich, wie das in manchen Schularten heute schon ist, dass wir auch die Möglichkeit prüfen und das auch im engen Austausch mit Schulleitungen umsetzen müssen, den Schülerinnen und Schülern, die über die Zeit nicht ihre Lernrückstände aufholen konnten, auch noch mal die Möglichkeit zu geben, in sogenannten S-Klassen noch mal etwas zu vertiefen, etwas nachzuholen. Viele Schülerinnen und Schüler – da vertraue ich auch unseren Pädagoginnen und Pädagogen – werden es schaffen, tatsächlich ihre Lernrückstände nachzuholen. Wir werden aber auch Schülerinnen und Schüler haben, die es eben nicht schaffen. Dafür brauchen wir ein Instrument, das könnte so eine S-Klasse sein. Das lässt sich relativ gut, auch gesetzlich, untergesetzlich festlegen, wie das mit schulinternen Lehrplänen funktionieren kann. Wir haben zum Beispiel das Instrument der IHP an den Regelschulen, das kann man ausbauen. Aber es gibt auch einen starken Ruf aus den Gymnasien, dass auch sie am Ende der Klassenstufe 9 noch mal die Möglichkeit haben, Schülerinnen und Schüler extra zu fördern und da eine Extraklasse einzurichten. Natürlich die Ferien- und Nachmittagsangebote unter Einsatz von geeignetem pädagogischen Personal: Da können Nachhilfeinstitute eine Rolle spielen, das ist nicht die Frage. Aber hier haben wir schon Probleme, was zum Beispiel pensionierte Lehrkräfte betrifft, denen müssen wir uns widmen, wie sie überhaupt eingesetzt werden können, aber eben im Ausschuss. Kollege Tischner ist schon darauf eingegangen, wir müssen uns auch noch mal die Abmilderungsverordnung ansehen, was dort tatsächlich noch mal geändert werden muss. Dazu gibt es auch Vorschläge aus den Schulen. Und um das Wort „Entbürokratisierung“ von Kollegin Baum aufzugreifen: Das Schulbudget und insbesondere auch die Mittel, die jetzt vom Bund kommen, müssen natürlich entbürokratisiert an die Schulen weitergegeben werden. Schlussendlich, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es eine große Aufgabe, vor der die Schulen stehen und sie haben unsere Unterstützung verdient.
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Letzter Satz: Deswegen zügige Beratung im Bildungsausschuss mit der Landesregierung und eventuell noch vor dem Sommer hier eine Aussprache dazu im Plenum, dann sind wir auf einem sicheren Weg. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Ausführungen zu unserem Antrag, ich würde gern auf ein, zwei, drei, vier, na ja, auf mehrere noch mal ganz konkret eingehen wollen. Es ist eine Lösungsmöglichkeit. Es ist ein Bestandteil dessen, was möglicherweise helfen könnte, die Lernrückstände bei den Kindern aufzuholen. Spannenderweise sind unter den Argumenten, die Sie jetzt alle aufgebracht haben, die gegen den Antrag sprechen, ganz viele gewesen, bei denen ich gesagt habe: Ja genau, da kann unser Vorschlag durchaus helfen. Ich habe auch gleich in der Einbringung gesagt, dass es hier nicht darum geht, den Heiligen Gral auf den Tisch zu stellen, sondern eben einen Vorschlag zu machen. Wenn ich ganz ehrlich bin, hatte ich auch in den vergangenen Wochen damit gerechnet, dass hierzu von Ihrer Seite noch weitere Ideen und Vorschläge kommen, denn – da hat Herr Wolf völlig recht – das Thema gehört in den Ausschuss, um im Ausschuss darüber zu sprechen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Ideen vielleicht aus den unterschiedlichen Erfahrungshintergründen auch kommen. Es geht hier in keiner Weise darum, irgendwie die Verantwortung zu privatisieren, sondern es geht darum, den Familien den Spielraum zu geben, den sie brauchen, um Lernrückstände aufzuholen, die vielleicht durch die Schulen nicht aufgefangen werden können. Denn ich bin ganz ehrlich, wenn ich das höre, was Herr Tischner aufführt, was es alles für Maßnahmen in den Schulen geben soll, die dann dafür sorgen, dass die Kinder alle auf den neuesten Stand kommen, höre ich eigentlich auch schon die Lehrerinnen und Lehrer fragen, wann sie das eigentlich machen sollen, die zusätzlichen außerschulischen Angebote, die Eltern- und Lehrer-Gespräche. Dass der Lernstand festgestellt werden muss, das ist völlig unstrittig. Die Frage ist nur, wie man mit diesen Erkenntnissen umgeht, wenn die besagen, der Lernstand ist so schlecht, dass wir eigentlich einen richtig intensiven Kurs machen müssten. Man kann da jetzt natürlich Sonderklassen aufmachen, klar. Ich frage mich nur, wo Sie die Lehrer dafür hernehmen – aber dazu haben Sie wahrscheinlich auch schon einen Plan und eine Idee.
(Beifall FDP)
Wir haben eine unglaublich heterogene Situation an den Schulen. Das haben Sie alle mit bestätigt. Für uns ist einfach der Punkt, weshalb wir das einbringen, weil natürlich auch klar ist, dass, wenn dieser Vorschlag von jemandem kommt, dann kann er nur von uns kommen, weil Sie davon ausgehen, dass Sie das im Schulsystem gelöst kriegen. Wir sind der Meinung, es müssen alle Akteure, die mit Schule und mit Bildung zu tun haben – und dazu gehören die Nachhilfeinstitute –, hier an den Tisch und müssen mithelfen, dass wir das Problem gelöst kriegen. Und wenn Sie das mit den aktuellen Ressourcen gestemmt kriegen und garantieren können, dass Sie keine privatwirtschaftliche Unterstützung brauchen, dann gern, dann ist es völlig in Ordnung, dass der Antrag abgelehnt, nicht diskutiert wird. Wenn ich mir aber anschaue, was in den letzten Monaten im Schulsystem gelaufen ist – und da spreche ich über die Digitalisierung der Schulen zum Beispiel, die Sie auch lieber ohne privatwirtschaftliche Unterstützung durchgezogen haben –, dann fehlt mir da leider der Glaube.
(Beifall FDP)
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, natürlich stimme ich und stimmt mein Haus mit der FDP-Fraktion überein, wenn sie darauf aufmerksam macht, dass die Schülerinnen und Schüler in Thüringen seit über einem Jahr unter erschwerten Bedingungen im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht lernen. Das ist nun auch wirklich allen bekannt und Allgemeingut. Vorab möchte ich aber betonen – und das hat Astrid Rothe-Beinlich auch schon getan –, dass wir die Lehrkräfte, die Eltern und die Schülerschaft nicht unterschätzen dürfen.
(Beifall CDU)
Viele Schüler/-innen haben trotz der schwierigen und ungewohnten Bedingungen sehr viel gelernt, darunter eigenverantwortliches Lernen und Selbstorganisation. Allen Schülerinnen und Schülern nun das Gefühl zu vermitteln, sie alle seien zu einem echten Problemfall geworden, ihnen drohe der Schulabbruch und Schlimmeres, entmutigt diese sehr wachen und sehr tapferen Kinder und Jugendlichen. Das macht ihnen zusätzlich Angst und deswegen bitte ich, hier wirklich eine differenzierte Betrachtung anzulegen. Eine Förderung mit der Gießkanne, dasselbe für jedes Kind, das wird diesem Umstand nicht gerecht. Aber natürlich sind Rückstände da und diese müssen auch bearbeitet werden. Aber dies muss in oder mit den Schulen passieren und eben nicht allein oder zuvörderst von unterschiedlichen Bildungsanbietern auf dem freien Markt. Es kann aus Sicht meines Hauses und aus meiner Sicht nicht sein, dass wir die ureigenen Aufgaben des Staates outsourcen und hier privat einen weiteren Bildungsmarkt eröffnen. Das will ich nicht und das will diese Landesregierung nicht. Die Hauptaufgabe liegt bei den Schulen, das ist richtig so, und auch an dieser Stelle möchte ich sagen: Große Hochachtung und großen Dank an die Schulen und das, was sie in dieser Zeit leisten.
(Beifall DIE LINKE)
Um Rückstände gar nicht erst aufkommen zu lassen oder bestehende Rückstände aufzuarbeiten, hat mein Haus bereits jetzt verschiedene Präventionsmaßnahmen an den Schulen ergriffen. Ich werde die Elemente, auf die ich zu sprechen komme, vorstellen: Das ist natürlich, so viel Präsenz zu ermöglichen, wie es geht, auch den Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf immer wieder den größten Anteil an Präsenzunterricht zu ermöglichen; dann sind wichtige Schritte, den Distanzunterricht qualitativ hochwertig zu gestalten; ein weiteres Element sind Lernstanderhebungen und in der Folge dann individuelles Unterrichten; das Schulbudget ist hier schon angesprochen worden; schließlich Ferienangebote. Im Einzelnen – zur Qualität im Distanzunterricht: Wie Sie wissen, sind unsere Lehrpläne kompetenzorientiert. Wir konzentrieren uns immer schon – aber auch gerade jetzt – auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. An dieser Stelle möchte ich noch mal sagen: Wir teilen ausdrücklich nicht die Sichtweise, die sich in der Bundesregierung manchmal durchzusetzen scheint und auch bei einigen anderen Beteiligten, dass wir vor allen Dingen den Kindern den Stoff in den Kernfächern in die Köpfe prügeln müssen. Darum geht es uns nicht, das erinnert an den uralten Nürnberger Trichter und hat mit modernem Unterrichten wenig zu tun.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Um in dieser herausfordernden Zeit gut unterrichten zu können, hat das Thüringer Bildungsministerium bereits verschiedene Materialien erarbeitet, um die Schulen zu unterstützen. Es gibt eine Handreichung „Häusliches Lernen“, es gibt dazu umfangreiche Materialien, zum Beispiel Leistungseinschätzung im Distanzunterricht, Leitfaden zum häuslichen Lernen, Standards zum häuslichen Lernen, Spickzettel zum häuslichen Lernen, es gibt eine Podcast-Reihe zum häuslichen Lernen, sodass wir also viel unternommen haben, um die Lehrkräfte im Distanzunterricht zu unterstützen. Zweiter Punkt – Lernstände und individuelles Unterrichten: Auch hier sind wir der festen Überzeugung, dass Lernrückstände nicht privat, sondern in der Schule erfasst werden müssen. Das passiert auch bereits, das ist selbstverständlicher Teil des Unterrichts jeder Pädagogin und jedes Pädagogen. Sie erfährt immer, wer meldet sich denn eigentlich, wenn ich eine Frage gestellt habe, wie ist denn die Hausaufgabe erledigt worden. Insofern: Die Lehrkräfte selbst wissen schon heute und wussten auch in den vergangenen Monaten die ganze Zeit über immer, welchen Lernstand ihre Schülerinnen und Schüler haben.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das wür-
de ich nicht so pauschal sagen!) Gleichzeitig haben wir jetzt eine systematische Lernstanderhebung angestoßen, hierbei werden selbstverständlich die Eltern mit einbezogen, die in den letzten Monaten sehr viel zur Bildung ihrer Kinder beigetragen haben. Hiermit erheben wir, wie ist der aktuelle Lernstand, wie wurde mit dem Distanzunterricht umgegangen, wo stehen wir jeweils im Lehrplan. Diese Lernstanderhebung ist aber natürlich kein Selbstzweck, sondern es geht dann in einem zweiten Schritt darum, jede Schülerin und jeden Schüler individuell so zu fördern, dass er oder sie bei dem Lernstand abgeholt wird, wo er oder sie steht. Das ist pädagogische Kernarbeit und hier liegt eindeutig der Schwerpunkt bei jedem Aufholen von Rückständen. Das ist immer Auftrag der Schule gewesen und gilt nicht erst jetzt. Diese Aufgabe muss in den kommenden Monaten und Jahren bewältigt werden, und nicht nur einmal schnell im Sommer oder durch 50 Nachhilfestunden.
(Beifall DIE LINKE)
Um diese beiden Ziele – realistische Erfassung der Lernstände und individuelle Reaktionen auf die Stände jedes einzelnen Kindes – zu bewältigen, haben wir einen Leitfaden zum Umgang mit heterogenen Lernständen infolge der Corona-Pandemie erstellt. Zusätzlich wird in Kürze eine Handreichung mit Hinweisen zur Entwicklung von individuellen Fördermaßnahmen veröffentlicht. Das ThILLM hat noch mal eine besondere Initiative gestartet, um verschiedenste Fortbildungen für individuelles Unterrichten anzubieten. Das – das möchte ich auch wirklich noch mal für die Zukunft hier betonen – ist die Hauptaufgabe an den Schulen und das können unsere Lehrerinnen und Lehrer auch: auf die Kinder eingehen und mit ihrem jeweiligen Stand umgehen. Weiteres Element – Unterstützungsleistungen, die über das Schulbudget finanziert werden: Sie wissen alle, das Schulbudget gibt es bereits, Finanzierung von außerschulischen Angeboten ist über das Schulbudget möglich. Pro Schülerin oder Schüler stehen hier 30 Euro zur Verfügung. Diese können für externe Partner eingesetzt werden und natürlich sind dort auch Studierende und pensionierte Lehrkräfte einbezogen. Wir arbeiten hier gemeinsam mit dem Finanzministerium an erheblichen Vereinfachungen beim Vertragsschluss. Das betrifft vor allem die Prüfung von Scheinselbstständigkeit; das betrifft die Frage, wie eigenverantwortlich können die Schulen diese Verträge abschließen oder muss da noch mal mit dem Schulamt rückgekoppelt werden. Und wir sind dabei, Vorverträge mit größeren Partnerorganisationen vorzubereiten, sodass die Schulen vielfach nur noch eine Unterschrift leisten müssen und ansonsten von allen Aufgaben entlastet werden. Damit bin ich auch schon bei den Angeboten in den Sommerferien, die aus dem Schulbudget finanziert werden. Wir werden in den Sommerferien flächendeckend bildungsunterstützende Angebote machen können. Wir können auf die Erfahrung aus den vergangenen Sommerferien aufbauen und planen, flächendeckend an den Schulen des Primar- und Sekundarbereichs diese bildungsunterstützenden Kurse für Schülerinnen und Schüler zu unterbreiten. Die Angebote sollen sich inhaltlich am Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre orientieren und deswegen in den Lernbereichen mathematisch-naturwissenschaftlich, kreativ, Sprachförderung, Sport, begabungs- und neigungsspezifische Angebote stattfinden. Wir sind seit mehreren Monaten in Absprache mit den verschiedensten außerschulischen Partnern, mit den Universitäten natürlich, insbesondere den Zentren für Lehrerbildung, auch mit dem Studierendenwerk zur Vermittlung, auch mit den Volkshochschulen, mit den Trägern der Erwachsenenbildung, mit dem Landessportbund, also mit einer breiten Palette von Partnerorganisationen, die uns hier Menschen vermitteln können, die diese Lernangebote in den Sommerferien anbieten. Wir werden nächste Woche eine Matching-Plattform freischalten, nächste Woche wird auch Minister Holter in der Regierungsmedienkonferenz diese Sommerangebote vorstellen, heute finden letzte Absprachen mit den Schulämtern statt. Also nächste Woche werden diese ganzen Angebote der Öffentlichkeit und natürlich dann auch Ihnen ganz konkret vorgestellt werden. Zum Schluss möchte ich kurz auf die Bundesprogramme eingehen. Wir finden es natürlich gut, dass der Bund mit 2 Milliarden Euro sich dieses Themas annimmt. Das ist ein gutes Signal, über das wir uns sehr freuen. Allerdings im Bereich Schule sind die Arbeiten an einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern noch nicht ausverhandelt. Das heißt, das Bundeskabinett hat jetzt eine Entscheidung getroffen, aber die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern muss noch weiter verhandelt werden. Themen sind der jeweilige Landesanteil und die jeweils anrechenbaren Landesleistungen. Thema ist auch, dass der Bund gern die Maßstäbe vorgeben möchte, nach denen wir Lernstände bewerten. Das möchten wir nicht. Wir freuen uns aber, dass es uns schon gelungen ist – auch eine Thüringer Initiative –, dass nicht nur Kernfächer, sondern auch Kernkompetenzen in den Vereinbarungstext aufgenommen wurden, sodass wir also den Fokus erweitert haben, wieder ein bisschen weg von diesem Nürnberger Trichter. Der zweite Punkt für die Bundesmittel im Bereich Schule ist: Der Bund finanziert über Umsatzsteuerpunkte. Das heißt, es sind keine Mittel, die wir einfach direkt abrufen können, sondern die müssen wir im Landeshaushalt noch umsetzen. Der nächste Bereich sind die Kindergärten. Hier möchte ich nur darauf aufmerksam machen: Es ist eine reine Aufstockung der Bundesförderung vorgesehen, sodass für uns als Land keine zusätzlichen Programme oder so vorgesehen sind, sondern bestehende Bundesprogramme werden aufgestockt. Dasselbe gilt für den außerschulischen Bereich: Eine Summe von 70 Millionen Euro, auch wieder über Umsatzsteuerpunkte, wird hier an die Länder weitergereicht und zwar für die Finanzierung von Reisen – Freizeiten, Schülerfreizeit, für freie Träger und unter anderem für Reiseveranstalter. Also auch hier diese zweite Milliarde für den außerschulischen Bereich, davon werden nur 70 Millionen Euro überhaupt so an die Länder geleitet, und auch die sind schon auf die Finanzierung von Reisen festgelegt. Viel Geld, 270 Millionen Euro, geht da auch ins Bildungspaket und in die Unterstützung finanzschwacher Familien. Das begrüßen wir. Ich will nur noch einmal klarstellen, was die Erwartungen hier betrifft, was wir da im Land mit dem Geld anfangen können. Ich komme zum Schluss. Ich bin sehr dankbar für die Geduld der Schülerinnen und Schüler, für den Einsatz der Eltern, für den Einsatz der Lehrkräfte in den vergangenen Monaten. Es ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe, das Virus zu besiegen und alle damit verbundenen Begleiterscheinungen zu bewältigen. Aber auch in dieser Situation und bei dieser gesellschaftlichen Gemeinschaftsaufgabe bleibt Bildung eine staatliche Aufgabe, der wir uns stellen wollen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass mit den ganz vielfältigen Bemühungen im Bereich Schule die Lernrückstände überhaupt erst mal verhindert und – wenn sie entstanden sind – ausgeglichen werden können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Heesen. Da die Redezeit der Landesregierung etwas länger war, ergibt sich noch mal eine Redezeitverlängerung für alle Fraktionen, insofern das in Anspruch genommen wird, von 2 Minuten und 20 Sekunden, wenn ich das richtig sehe. Noch mal zu Wort gemeldet hat sich Kollege Tischner.
Pandemiebewältigung in der Bildung – chancengerechten Zugang zu außerschulischen Lern- und Förderangeboten ermöglichen
Herr Präsident, meine Damen und Herren, mich hat es nach der Rede der Staatssekretärin noch mal nach vorn getrieben, denn ich will daran erinnern: Thüringen ist seit Monaten das Bundesland mit der höchsten Inzidenz und Thüringen ist seit Monaten und insgesamt das Bundesland, in dem die Schülerinnen und Schüler am wenigsten Präsenzunterricht hatten und wo der Distanzunterricht am schlechtesten geklappt hat.
(Beifall CDU)
Dass Sie, Frau Staatssekretärin, sich jetzt hier vorn hinstellen und eigentlich kein Konzept haben, denn Sie haben uns jetzt eine Viertelstunde lang beschrieben, was so in der Vergangenheit liegt und was so in den nächsten Wochen vielleicht noch an Papieren kommen soll, aber keinerlei Perspektive entwickelt, wie es auch im kommenden Schuljahr für die Schülerinnen und Schüler weitergehen soll. Entschuldigen Sie, das ist ein Armutszeugnis dieser Landesregierung.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, die Eltern brauchen jetzt keine Papiere, die sie lesen, oder die Lehrer brauchen jetzt keine Papiere, die sie lesen, sie brauchen auch keine Plattform, wo sie gucken können, wo eine Volkshochschule einen Kurs anbietet, wo dann vielleicht ein Schüler hingehen kann. Sie brauchen klare Entscheidungen, wie es im kommenden Schuljahr mit den Stundenplänen weitergeht. Sie brauchen klare Entscheidungen darüber, wie es im kommenden Jahr mit den Prüfungsanforderungen weitergeht. Sie brauchen klare Entscheidungen darüber, welche Unterrichtsfächer in dem nächsten Schuljahr vollumfänglich stattfinden, an welchen Stellen gegebenenfalls auch gekürzt wird, damit wir beispielsweise auch Förderunterrichtsstunden zusätzlich anbieten können. All das sind Fragen, wo ich mir erwartet hätte, dass Sie jedenfalls so ein bisschen sagen: Da haben wir ein Problembewusstsein. Aber ihr Problembewusstsein besteht darin, dass Sie beschreiben: Wir haben ja die Notbetreuung möglichst offen geregelt, dass alle, die Probleme haben, auch kommen können. Wir haben den Distanzunterricht toll gestaltet – wo wir alle wissen, dass Dank des tollen Datenschutzbeauftragten kaum was läuft in Thüringen. Und dann sagen Sie: Wir müssen individuellen Unterricht machen und die Kolleginnen und Kollegen können das. Individueller Unterricht ist ja bei Ihnen das Thema der Inklusion/Migration. Okay, dafür sind wir auch. Wir sind auch für einen inklusiven Unterricht, aber wir sagen auch deutlich: Wir brauchen dafür die Ressourcen! Und jetzt machen Sie wieder den Fehler und sagen, wir müssen noch mehr differenzieren, wir müssen noch mehr mit dem Problem umgehen, aber wo die Ressourcen herkommen, dazu kommt kein Wort vom Bildungsministerium und das wäre dringend notwendig gewesen.
(Beifall CDU)
Dann beschreiben Sie im vierten Punkt das Schulbudget. Das Schulbudget ist ein langes Thema, was wir seit Jahren hier im Landtag wälzen, wo wir, Gott sei Dank, auch im letzten Plenum die Entscheidung getroffen haben, dass das Schulbudget jetzt über die Schulkonten genutzt werden kann. Aber entschuldigen Sie, das Schulbudget hat ganz wenig damit zu tun, was wir in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren für unsere Schulen auch leisten müssen. Es kann helfen, aber es ist nicht die Lösung. Der letzte Punkt, den Sie gesagt haben: die Ferienangebote. Auch da, Frau Staatssekretärin, wäre es doch mal nötig gewesen zu sagen: Wer macht denn die Ferienangebote? Sind es die Kollegen? Sind es die Erwachsenenbildner? Sind es die Jugend- und Sozialverbände? Die Grünen haben jetzt gefordert, es soll die Umweltbildung sein. Und wonach messen Sie das? Das Entscheidende ist ja wirklich, dass man das zum Mittelpunkt macht, was der Schüler gerade kann oder nicht kann. Wie gesagt, für uns ist es ein Armutszeugnis, dass da so wenig jetzt gekommen ist. Ich hätte mir da wirklich mehr erhofft. Ich gebe es auch zu, Ihre Rede war die Rede, Frau Staatssekretärin, die mich am heutigen Tag am meisten interessiert hat. Lieber Kollege Wolf, wir schätzen uns ja sehr, auch, dass wir im Ausschuss vernünftig miteinander diskutieren, aber ich habe auch nicht den Eindruck, dass diese ganzen Themen wochenlang, monatelang im Bildungsausschuss diskutiert werden müssen. Eigentlich gehört es sich, dass die Landesregierung so wie viele andere Landesregierungen in Deutschland ein Papier vorlegt. Nordrhein-Westfalen hat sogar eine Verordnung erlassen zu dem ganzen Thema, das Saarland ist da sehr bereit und rechtlich abgesichert schon unterwegs. Das ist schade, dass dies nicht passiert ist. Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion werden deutlich und massiv darauf dringen, dass in den nächsten Wochen Entscheidungen an die Schulen gehen, die praktikabel sind und die nicht zu einer Mehrbelastung der Kolleginnen und Kollegen und der Schülerinnen und Schüler führen werden, sondern die ein Angebot sein sollen, um wieder auf einen gemeinsamen Lernstand zu kommen. Danke schön.
(Beifall CDU)
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Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde einfach ganz gern noch ein paar Sachen klarstellen. Grundsätzlich bin ich bei Ihnen, Frau Dr. Heesen, wenn es um die Frage geht, dass wir den Schülern suggerieren, dass sie eine ganz schlimme Grundvoraussetzung haben, um weiterzukommen. Da bin ich völlig bei Ihnen. Wenn das hier so anklang, dann möchte ich auf jeden Fall klarstellen: Ich glaube ganz fest daran, dass die Schülerinnen und Schüler in Thüringen, egal, wie die letzten eineinhalb Jahre gelaufen sind, einen guten Bildungsweg vor sich haben und dass wir alles tun und alles daransetzen werden, dass das funktioniert, dass sie also einen guten Abschluss machen können und sich die Chancen und eine Grundlage dafür legen, ihren weiteren Lebensweg zu gestalten. Das schaffen die aus ihrer eigenen Kraft und das schaffen sie mit Unterstützung aller Thüringerinnen und Thüringer. Das ist aber genau auch der Knackpunkt, den wir mit diesem Antrag vorlegen wollten. Es braucht dazu alle Akteure, die wir kriegen können. Herr Tischner hat gerade noch mal ein paar Sachen ausgeführt, welche Herausforderungen Schule aktuell sowieso schon hat. Ich kann nur an Sie appellieren, auch wenn Sie jetzt Ihr eigenes Konzept und Programm vorbringen wollen, wir unterstützen auch sicher gern weiter mit, aber nutzen Sie bitte alle Helfer, die Sie aus Thüringen einbinden können. Es ging bei diesem Antrag nicht um eine Gießkanne.
(Beifall FDP)
Wir haben 70 Nachhilfeinstitute, das sind maximal 14.000 Schüler, die im nächsten halben Jahr da irgendwie erreicht werden können. Das ist ein Bruchteil von dem, was in irgendeiner Form tatsächlich notwendig sein wird. Es ist aber eine Möglichkeit, dazu beizutragen, dass Schüler ganz individuell, wenn nämlich der Lehrer feststellt bei der Lernstandserhebung, bei dem- oder derjenigen ist aber richtig was hängengeblieben, da muss echt nachgearbeitet werden, dann sagen zu können: Okay, wir machen das mit der Familie, wir organisieren das, wir schaffen das über ein Nachhilfeangebot neben der Schule. Denn Schule wird das so, wie sie aktuell ausgestattet ist, nicht alles komplett auffangen können, nicht allein. Danke.
(Beifall FDP)
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Vielen Dank, Kollegin Baum. Jetzt sind, glaube ich, keine Wortmeldungen mehr. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Es wurde die Überweisung des Antrags der FDPFraktion in der Drucksache 7/2786 an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Weitere Ausschüsse waren nicht beantragt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD. Gegenstimmen? Das sind, soweit ich das sehe, alle anderen Fraktionen. Enthaltungen gibt es demzufolge keine. Damit ist die Überweisung des Antrags abgelehnt. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der FDP-Fraktion in Drucksache 7/2786 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Meine Damen und Herren, ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kurz zu mir nach vorn. Meine Damen und Herren, es ging darum, den nächsten Tagesordnungspunkt nicht zu zerreißen. Die Fraktionen waren übereingekommen, um 13.00 Uhr in die Mittagspause zu gehen. Wir werden jetzt die Mittagspause machen, und zwar 45 Minuten lang. In der Pause wird eine Sitzung des Ältestenrats oben in der Loge stattfinden. Bitte nicht vergessen.
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Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann die Sitzung fortsetzen. Zunächst ein Hinweis: Zu Tagesordnungspunkt 16 wurde eine Neufassung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1714 elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt und vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt. Dann würden wir zu den Wahlen kommen. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 21, 22 und 23. Der Tagesordnungspunkt 21 beinhaltet die Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/3235 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke, der in der 44. Sitzung des Landtags am 23. April 2021 zur Wahl gestellt wurde, hatte nicht die erforderliche Stimmenmehrheit erhalten. Daher haben sich die Mitglieder des Ältestenrats in dessen 39. Sitzung am 27. April 2021 darauf verständigt, die Wahl heute erneut durchzuführen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen, wie gesagt, in der Drucksache 7/3235 vor und vorgeschlagen ist erneut Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss. Wird dazu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann der Tagesordnungspunkt 22 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3233 Wie Ihnen bekannt ist, sind zwei der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf Vorschlag der Fraktion der AfD zu wählen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen, wie gesagt, vor. Vorgeschlagen sind für eine zweite Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Denny Jankowski und Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wird dazu die Aussprache gewünscht? Der Abgeordnete Blechschmidt, bitte schön.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Da beide Wahlvorschläge der AfD, Herr Denny Jankowski und Herr Jörg Henke, schon Gegenstand von Aussprachen zu der PKK-Wahl waren, möchte ich darauf verweisen, dass sich die Grundlagen der Argumentation der Koalitionsfraktionen mit Blick auf die Wahl zur Parlamentarischen Kontrollkommission nicht verändert haben und demzufolge unsere Nichtwahl bzw. unsere Zweifel an der entsprechenden Zuverlässigkeit und Eignung weiter fortbestehen.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das überrascht mich jetzt ein wenig. Ich habe da mit einer ähnlichen Rede gerechnet, aber dass Ihr Drang zur Abarbeitung der Tagesordnung so ausgeprägt ist, dass Sie sich Ihre Reden sparen, hätte ich nicht geglaubt. Gleichwohl will ich einiges festhalten, insbesondere deswegen, weil die Wahlvorschläge von meiner Fraktion nicht beliebig gewählt worden sind, sondern sehr bewusst, und zu einer der vorgeschlagenen Personen ist die Aussprache, wie sie in den vergangenen Wochen und Monaten üblich war, möchte ich meinen, gar nicht erfolgt. Insofern darf ich an dieser Stelle erneut auf die Begründung einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober des letzten Jahres verweisen, in der festgehalten wurde, dass eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit bei ihrer Ausübung der Kontrollbefugnis und Kontrollpflichten nicht auf das Wohlwollen der parlamentarischen Mehrheit angewiesen sein darf. Denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen gewaltengegliederten Staates und zur Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer Exekutivorgane in die Hand gegeben. Es wurde darüber hinaus festgehalten, dass das Beteiligungsrecht der Opposition auch in solchen Fällen gilt, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind, ansonsten könnte ja die Verfassungsschutzbehörde – das habe ich auch schon mehrfach gesagt – selbst darüber entscheiden, welche der politischen Parteien zur Kontrolle der Behörde und ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeiten berufen sind und welche nicht. Und in der vergangenen Woche oder in der vorvergangenen Woche – ich bin mir nicht ganz sicher –, jedenfalls am 26. April wurde in einer weiteren Entscheidung ergänzend festgestellt, dass erhebliche – das war jetzt von mir dazugesagt – Zweifel daran bestehen, ob die immer wieder hier im Landtag von den Vertretern der rot-rot-grünen Parteien genannten Gründe für die vermeintliche Unmöglichkeit, einen Kandidaten meiner Fraktion zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu wählen, einer Prüfung an den vom Verfassungsgerichtshof aufgestellten prozeduralen und materiellen Grundsätzen standhalten. Das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betont haben, weil es gerade bei den vorgeschlagenen Abgeordneten nun wirklich hanebüchene Gründe waren, die beim letzten Mal offensichtlich zur Nichtwahl geführt haben, und beim zweiten Abgeordneten, der vorgeschlagen wurde, eine Aussprache in der Form, wie wir sie von den vergangenen Monaten gar nicht kennen. Insofern möchte ich darauf hinweisen, dass eine Ablehnung unserer Wahlvorschläge auf Grundlage der von Herrn Blechschmidt nur sehr kurz dargelegten Gründe aus unserer Sicht missbräuchlich wäre. Herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Wie in der Vergangenheit möchte ich darauf verweisen und mehrfach habe ich es hier am Mikrofon deutlich gemacht: Entsprechend § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Möglichkeit für Abgeordnete des Parlaments, einen Vorschlag abzulehnen. Das Parlament trifft insbesondere keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachliche Gründe, Zweifel an der Eignung oder der Verfassungstreue der Vorgeschlagenen, vorliegen. Dies haben wir in unseren Beiträgen artikuliert und das möchte ich jetzt noch mal bestätigen und wiederholen.
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zu Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3234 Auch hier ist Ihnen bekannt, dass der Landtag bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10Kommission gewählt hat. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Die AfD-Fraktion schlägt hierfür den Abgeordneten Jörg Henke vor. Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt in die Wahlen eintreten. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Ich bitte auch heute darum, Sorge dafür zu tragen, dass der erforderliche Mindestabstand jederzeit eingehalten wird, dass Sie Ihre FFP2-Masken tragen und dass keine Warteschlangen vor den sich von mir aus gesehen auf der rechten Seite des Saales befindlichen Wahlkabinen entstehen. Die Nutzung eines eigenen schwarz oder blau schreibenden Stiftes ist für Sie bereits zu einer Selbstverständlichkeit geworden, dafür danke ich Ihnen. Ich erläutere Ihnen noch kurz die Stimmzettel. Bei der Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses und bei der Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission können Sie auf jedem der beiden Stimmzettel einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission stehen auf den Stimmzetteln zwei Namen. Sie können auf den Stimmzetteln sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Urbach, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Bergner. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Hatten jetzt alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie dann wieder Platz nehmen, würde ich die Wahlergebnisse bekannt geben. TOP 21, Wahl der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke, Frau Abgeordnete König-Preuss: 84 abgegebene Stimmen und auch 84 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 44 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag, Frau Abgeordnete König-Preuss, die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht.
(Beifall AfD)
Tagesordnungspunkt 22, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission, hier Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Jankowski: 84 abgegebene Stimmen und 84 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat dieser Wahlvorschlag nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, hier Herr Abgeordneter Henke: 84 abgegebene Stimmen, 1 ungültige Stimme, damit 83 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 50 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 23, Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Henke: abgegebene Stimmen 84, davon 84 gültige. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Henke, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Wir können heute keine Wahlwiederholung für die Wahlen durchführen, weil vorher dazu eine Ältestenratsbefassung notwendig wäre. Gegebenenfalls gäbe es die Möglichkeit, morgen noch mal zu wählen. Herr Braga?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Frau Präsidentin, ich habe eine Frage zu Tagesordnungspunkt 23. Wäre da nicht die Möglichkeit eines weiteren Wahlgangs gegeben?
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Die Verständigung des Ältestenrats für alle angesetzten Wahlen ist aus meiner Sicht so gelagert, dass wir heute nur einmal wählen.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Das hatte ich anders interpretiert. Dann nehme ich das zur Kenntnis. Danke.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Gibt es dazu andere Auffassungen aus dem Hause? Ich sehe das so, dass wir das so besprochen haben. Gut, dann können wir das gegebenenfalls morgen noch mal aufrufen. Dazu müssten wir uns dann heute im Ältestenrat notfalls noch mal verständigen. Dann würden wir jetzt weitermachen mit TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2796 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Frau Abgeordnete Meißner.
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, am 3. März dieses Jahres reichte die CDU-Fraktion den Antrag „Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinderbaulandbonus umsetzen“ hier in den Landtag ein. Leider kam er bisher nicht zum Aufruf, sodass wir als Fraktion hier in diesem Sonderplenum darauf einen Schwerpunkt gesetzt haben. Warum? Ganz einfach: weil Familie nicht nur während Corona-Zeiten der Dreh- und Angelpunkt für unsere Gesellschaft ist. Ohne Familie wäre das gesellschaftliche Zusammenleben nicht möglich. Familie ist sozusagen der Anker für die Stabilität in unserem Land. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig funktionierende Familien sind. Deswegen verdienen sie unsere besondere Unterstützung. Aber was ist Unterstützung, die bei Familien ankommt? Sicherlich gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Uns als Fraktion ist es wichtig, dass Familien vor allen Dingen auch den Freiraum bekommen, den sie brauchen, um sich zu entfalten. Das bedeutet nicht nur, Freiheit bei der Gestaltung des Familienlebens, sondern auch Freiheit bei der Form, wie sie wohnen. Deswegen haben viele Familien den Traum von den eigenen vier Wänden. Und ja, gerade Corona hat in der einen oder anderen Situation Familien zum Nachdenken gebracht und den Wunsch größer werden lassen, mehr Platz, mehr Freiheiten im persönlichen Alltag zu ermöglichen. Diesen Traum von den eigenen vier Wänden wollen wir erleichtern. Deswegen haben wir im vergangenen Jahr die Einführung eines Kinder-Bauland-Bonus in den Haushalt des Landes beantragt und durch das Hohe Haus, durch den Beschluss aufnehmen lassen. Doch wer denkt, dass das Thema „Kinder-BaulandBonus“ nur eins für wohlhabende Familien ist, der irrt. Denn die Schaffung von Wohneigentum ist letztendlich auch eine Absicherung für das Alter. Dadurch wird die Wohnkostenbelastung von Familien gesenkt und letztendlich auch Altersarmut entgegengewirkt. Denn Armutsprävention ist auch für viele Familien in Thüringen ein Thema. Wir wollen einen Kinder-Bauland-Bonus für Häuser, aber auch für Wohnungen. Deswegen war es uns so wichtig, im Landeshaushalt diese 5 Millionen Euro im Einzelplan 08 einzustellen. Leider hat das die Landesregierung wahrscheinlich nicht für so wichtig erachtet, denn seitdem passierte leider nichts. Man muss zur Kenntnis nehmen, dass es in diesem Bereich leider noch keine Möglichkeit für Familien gibt, diese Förderung zu beantragen. Wir wollen, dass es eine zügige, unbürokratische Auszahlung von 2.500 Euro pro Kind und pro Vorhaben gibt. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, schnellstmöglich bis zum 1. Juni ein entsprechendes Konzept zur Umsetzung auf den Weg zu bringen. Fast fünf Monte hatte die Landesregierung Zeit. Leider ist dem noch nicht Folge geleistet worden. Mir geht es so, dass es in meinem Wahlkreis viele Familien gibt, die sich nach der Einstellung dieses Haushaltstitels an mich gewandt haben und fragen, wie sie an das Geld kommen, wie sie diese Vorteile nutzen können, gerade auch vor dem Hintergrund, dass es immer heißt: Familien verdienen unsere Wertschätzung. Leider fühlen sich diese Familien mittlerweile im Stich gelassen, denn es gibt – wie gesagt – keine Möglichkeit, diese Mittel zu beantragen. Vielleicht liegt es daran, dass die Landesregierung nicht weiß, welches Ministerium zuständig ist. Deswegen braucht es jetzt auch unseren Antrag und wir sind gespannt auf die Berichterstattung und hoffen, dass den vielen Worten in Bezug auf Familienförderung in Thüringen auch Taten folgen. Wir brauchen keine weiteren Gipfeltreffen zur Förderung von Familien und Kindern in Thüringen, sondern wir brauchen Entscheidungen und tatsächliche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Familien, die letztendlich Wirkung entfalten. Deswegen bitte ich Sie heute, unseren Antrag auch wohlwollend zu begleiten und letztendlich die Voraussetzungen zu schaffen, dass Familien in Thüringen den Kinder-Bauland-Bonus in Anspruch nehmen können und wir damit letztendlich Familien nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Vielen Dank, Frau Meißner. Ich würde noch mal um ein bisschen Ruhe im Raum bitten und würde dann auch die Aussprache eröffnen. Zunächst erhält das Wort Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema „Kinder-Bauland-Bonus“ hatten wir vor zwei Wochen bereits im Rahmen der Aktuellen Stunde im Plenum diskutiert. Ich möchte natürlich an dieser Stelle nicht noch mal meine Rede wiederholen, obwohl es sich in Teilen anbieten würde. Im Rahmen des Stabilitätspakts 2.0 oder „Koalition light“ haben Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Union, das Thema in den Haushalt hineinverhandelt. Geschehen ist freilich nichts, außer der Erkenntnis: Augen auf bei der Wahl der Vertragspartner! Doch genug der Vorbemerkungen, kommen wir zum Inhalt Ihres Antrags. Ihre Feststellungen in Punkt I sind allgemein formuliert und bieten nur wenig Anlass zur Kritik, außer vielleicht: Solche Allgemeinplätze festzustellen, dass eine Familie wichtig für die Allgemeinheit ist, das ist eigentlich selbstverständlich. Und ich möchte nicht vergessen zu erwähnen, wir sollten auch daran denken, dass auch Alleinstehende einen erheblichen Teil zum Erfolg einer Gesellschaft beitragen und nicht jeder, der keine Familie gegründet hat, hat das getan, weil er vielleicht nicht wollte. Sie schreiben, Wohneigentum ist ein wesentlicher Faktor der Sicherung im Alter. Das ist absolut richtig, aber auch schon wieder differenziert zu betrachten, entwickeln sich doch die Preise auf dem Immobilienmarkt – etwa in Jena und Erfurt – völlig anders als etwa im Altenburger Land oder anderen peripher gelegenen Regionen. Die von Ihnen geforderten 2.500 Euro pro Kind für den Erwerb einer Immobilie sind in meinen Augen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das kann sicherlich ein netter Mitnahmeposten für kaufwillige Familien, aber nun wirklich kein großer Wurf auf dem Weg zu einer breiten Förderung von Wohneigentum sein, denn ob die 2.500 Euro pro Kind da sind oder nicht, wird sicherlich die Entscheidung nicht wesentlich beeinflussen können, ob jemand Wohneigentum erwirbt oder erwerben kann. Eine bessere Alternative wäre an dieser Stelle eine Sanierungsprämie für Immobilien, denn ich möchte noch mal daran erinnern, in vielen Thüringer Kommunen – vor allem auf dem Land – stehen Häuser und Wohnungen leer und da wäre das Geld auf jeden Fall gut aufgehoben.
(Beifall FDP)
Auch werden durch den demografischen Wandel in absehbarer Zeit zahlreiche Objekte auf den Markt kommen. Wir alle kennen die Familien, in denen die Großmutter nur noch allein Haus und Hof bewohnt, der Partner ist schon verstorben, die Kinder und Enkel wohnen in der Stadt oder in einem weit entfernten Bundesland. Hier gilt es einen Anreiz zu setzen, diese Objekte zu übernehmen. Dazu gehört natürlich auch eine funktionierende Infrastruktur, meine Damen und Herren, eine funktionierende Infrastruktur auf dem Land, angefangen vom Arzt über Breitband, die nicht geschlossene Schule bis hin zum Verkehr. Meine Damen und Herren, eine weitere Möglichkeit, den Menschen den Weg ins Eigenheim zu ermöglichen, wäre die Senkung der Grunderwerbsteuer. Das Thema hatten wir schon.
(Beifall FDP)
Thüringen ist in dieser Beziehung leider ein Spitzensteuerland, übrigens ein Umstand, wo Sie zumindest, meine Damen und Herren von der Union, auch in der ersten Stufe in der 5. Legislatur kräftig mitgewirkt haben. Gleichwohl ist es sicherlich richtig, das Thema zu diskutieren und in den Ausschuss zu überweisen. Ich freue mich auf eine konstruktive, interessante und vor allen Dingen differenziertere Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, „Kinder-Bauland-Bonus – Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“, das ist der Anspruch des Antrags, zu dem Kollegin Meißner gerade eingeführt hat, der für uns zentral ist. Familie bedeutet, für den Rest des Lebens nie wieder allein zu sein, das bedeutet, einen Bezugspunkt zu haben. Dieser Bezugspunkt, diese kleinste Einheit ist die Stärke unserer Gesellschaft. Genau darum geht es uns. Familien sind in der Corona-Krise im Dauerstress: Schulchaos, Kitas geschlossen, Schulen zu. Das ist eine massive Belastung für Familien. Deshalb geht es uns in dem Antrag darum, dass in Familien Eigentums-, Vermögensbildung möglich ist. Das ist ein kleines Beispiel und ein kleiner Bestandteil davon, was wir uns als CDU vorstellen, wie Familien im Freistaat gestützt werden können. Da geht es auch um ein Gesellschaftsbild. Es geht um die Frage: Sollen Familien Eigentum bilden können, um auf der einen Seite Entlastung zu schaffen und auf der anderen Seite Unterstützung und Freiheit zu gewähren? Denn wer früh ins Wohneigentum investiert, der hat am Ende die Chance, dies frühzeitig abzubezahlen und weniger Belastung für das Wohnen im Alter. Genau aus diesem Grund haben wir uns in Thüringen momentan mit einer schwierigen Situation auseinanderzusetzen. Wenn wir uns anschauen, Thüringen ist mittlerweile, was die Grunderwerbsteuer angeht, mit 6,5 Prozent an der Spitze Deutschlands, mit anderen Bundesländern, aber es ist weiter gestiegen. Wir sehen, dass mittlerweile im sozialen Wohnungsbau keine Fördermittel mehr vergeben werden. Wir sehen, dass über Mietendeckel diskutiert wird. Aber tatsächlich geht man die Ursache nicht an, nämlich die Fragestellung, wie wir eigentlich mehr Eigentumsbildung und Entlastung am Wohnungsmarkt schaffen können. Das ist der Anspruch, den wir als CDU-Fraktion formulieren. Wir fordern insgesamt vier Punkte. Der Erste ist, dass Familien beim Erwerb oder bei der Fertigstellung einer Immobilie im Jahr 2021 ein einmaliger Bonus von 2.500 Euro pro Kind gezahlt wird. Das ist ein Einstieg, das soll aus unserer Sicht dauerhaft werden und steigen. Wir fordern zweitens, dass man das zusätzlich zum Baukindergeld bekommen kann, also insofern auch weiterhin Familien unterstützt werden. Wir setzen uns drittens dafür ein, dass Förderanträge bürokratiearm gehalten werden und dass es vor allen Dingen jetzt passiert. Das ist das, wozu ich mir heute Auskunft vonseiten der Landesregierung erwarte, wie sich die Landesregierung das vorstellt. Wir haben diese 5 Millionen Euro Unterstützungsleistung für Familien in den Haushalt hineinverhandelt. Für uns geht es um die prinzipielle Frage, wie wir mit Familien in Thüringen umgehen. Ich hoffe, dass da jetzt endlich mal die Bremse gelöst wird. Es geht darum, dass wir eine Beantragung möglich machen. Für uns ist das eingebunden in ein generelles Konzept. Jeder, der Eigentum, der ein Haus, der eigene vier Wände erwerben möchte, muss sich das leisten können, egal ob Mechaniker oder Professor. Wenn Sie sich anschauen, in Thüringen leben 45 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer in den eigenen vier Wänden. Damit sind wir deutlich über dem Schnitt der neuen Bundesländer. Wir sind ungefähr im Schnitt der Bundesrepublik. Wenn jeder zweite Thüringer mittlerweile in den eigenen vier Wänden lebt, dann ist das auch ein Zeichen dafür, dass es genau darum gehen muss: Der Traum vom eigenen Heim darf nicht länger ein Hirngespinst sein. Genau aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass die Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb einer Immobilie möglich ist für die eigene private Nutzung, wir setzen uns für den Kinder-Bauland-Bonus ein und natürlich auch für familiengerechten Mietwohnungsbau. All das sind Komponenten zu einer zentralen Frage, dass es Familien in Thüringen möglich ist und sie bessergestellt werden, wenn es darum geht, Eigentum zu erwerben, damit sie für ihre Kinder und für die nächste Generation mehr Sicherheit haben. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit einem gemeinsamen Änderungsantrag zum Landeshaushalt 2021 haben die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit der CDU den sogenannten Kinder-Bauland-Bonus auf den Weg gebracht. Die ursprüngliche Idee dazu kam aber von der CDU – unter anderem an die Aufnahme dieser 5 Millionen Euro in den Landeshaushalt hatten Sie Ihre Zustimmung zu dem Landeshaushalt insgesamt geknüpft. Ich räume die Urheberschaft hier so freimütig ein, weil sowohl die Idee als auch das heute mittels Antrag eingeforderte Umsetzungskonzept in meinen Augen nach wie vor wenig ausgegoren sind. Damit alle wissen, worum es hier geht, will ich noch mal kurz aus den Erläuterungen des Änderungsantrags zitieren, dort heißt es: „Investive Förderung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Familien mit Kindern. Hierzu erhält jede Familie, die neu baut oder sich Wohneigentum erwirbt, einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Kind.“ Und weiter: „Kinder sind die Zukunft des Landes. Viel zu oft sind Kinder jedoch auch ein Armutsrisiko und der Traum von den eigenen vier Wänden liegt aufgrund finanzieller Mehrbelastungen in weiter Ferne. Dabei vermindert selbst genutztes Wohneigentum auch das Risiko für Altersarmut. Mit dem Kinder-Bauland-Bonus sollen Familien in Thüringen gestärkt und finanziell entlastet werden, damit die Entscheidung für Familie weniger abhängig von finanziellen Beweggründen ist. Dies gibt vielfältigen Lebensvorstellungen Raum.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kinder sind also ein Armutsrisiko, durchaus leider, das ist viel zu häufig noch der Fall, und Wohneigentum vermindert das Risiko der Altersarmut. Das kommt aber ganz darauf an, etwa auf das Verhältnis der Nebenkosten zur Rente. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass man weder dem Armutsrisiko durch Kinder noch dem Risiko der Altersarmut mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Kind entrinnen kann.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube im Gegenteil, dass wir hier falsche Anreize setzen. Zum einen werden wir hier außer einem Mitnahmeeffekt kaum eine Wirkung erzielen. Zum anderen setzen wir damit gegebenenfalls falsche Anreize. Denn ein Hausbau oder Hauskauf zum falschen Zeitpunkt mit zu wenig Eigenkapital oder ohne Absicherung beim Auslaufen der Zinsbindung kann zu einer massiven zusätzlichen Belastung führen, finanziell, aber auch für das Zusammenleben als Familie. Und die Realität ist doch häufig eher, dass sich Familien, die Eigentum erwerben, künftig bei vielen Dingen einschränken müssen und das für eine lange Zeit. Die Entscheidung für den Erwerb von Wohneigentum führt in vielen Fällen zunächst zu zusätzlichen finanziellen Belastungen, nicht zu einer neuen finanziellen Freiheit. Und was sollen da bitte einmalig 2.500 Euro pro Kind bewirken? Eine Summe, die im Vergleich zu den Kauf- oder den Baukosten kaum ins Gewicht fällt. Oder andersherum gesagt, jeder Familie, bei der diese geringe Summe ins Gewicht fallen würde, müsste man dringend den Rat geben: Lassen Sie die Finger vom Kauf oder dem Bau einer Wohnimmobilie. 2.500 Euro reichen im Zweifel gerade einmal, um den Vermesser zu bezahlen oder für drei Monatsmieten, falls sich die Fertigstellung des Hausbaus verzögert. Raten Sie doch bitte mal, wen die Entscheidung, einen großen Anteil des Familieneinkommens in den Erwerb von Wohneigentum zu stecken, häufig besonders trifft. Richtig. Es sind die Kinder, die darunter oftmals besonders leiden, weil etwa Ausflüge oder Urlaube, die Mitgliedschaft in Vereinen oder das Erlernen eines Musikinstruments im Zweifel zurückstehen müssen, damit die Finanzierung des Wohneigentums gesichert ist. Was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion damit erreichen wollen, zumal in der Art, wie es hier auch wieder vorgelegt wurde, ist mir noch immer unklar. Weder aus der Erläuterung noch aus der Begründung noch aus Ihrem Antrag heute wird das so richtig deutlich. Geht es Ihnen um eine höhere Wohneigentumsquote? Geht es Ihnen um Kinder? Geht es Ihnen um die Vermeidung von Altersarmut? Mir ist das nicht klar. Und noch schlimmer: Egal, wie Sie diese Frage beantworten, so wie es hier Ihrem Antrag nach umgesetzt werden soll, wird es in keinem Fall zielführend sein. Und, Herr Voigt, anscheinend haben das jetzt auch die Wohnbaufachpolitiker Ihrer Fraktion erkannt und wollen ihren Kopf für diesen Schaufensterantrag nicht mehr herhalten. Anders kann ich mir nicht erklären, dass Sie heute hier das Wort ergreifen mussten. Wir sollten die angesprochenen Fragen auf jeden Fall vorher genau klären, denn der Rechnungshof wird sich das auch ansehen. Wenn ich sehe, welche Maßstäbe der Rechnungshof anlegt, wenn es um die Erreichung der Ziele im sozialen Wohnungsbau geht, dann sollten wir hier vorher Klarheit schaffen. Ich hoffe, Sie können hier noch ein wenig Licht ins Dunkel bringen und zumindest Ihre Motivation und die zu erreichenden Ziele klarer darlegen, denn der Bürokratieaufwand, der hier betrieben werden soll, um 5 Millionen Euro auszugeben, die zudem einzig und allein im Jahr 2021 zur Verfügung stehen, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem möglichen Nutzen.
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Nein. Die 5 Millionen Euro sollten lieber zusätzlich für das Innenstadtstabilisierungsprogramm zur Verfügung gestellt werden.
(Heiterkeit CDU)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ganz stark,
Herr Kollege!) Da wäre es ein wesentlich geringerer Aufwand, die Hebelwirkung wäre deutlich größer und ein schnellerer Mittelabfluss wäre garantiert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, alles in allem hoffe ich, mit meinem Redebeitrag für RotRot-Grün klargemacht zu haben, dass hier noch viele Fragen offen sind. Und bevor wir den Antrag schnell beschließen, bitte ich um die Überweisung an den Sozialausschuss und federführend an den Infrastrukturausschuss. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Damen und Herren, darauf muss ich leider doch noch mal erwidern. Sehr geehrter Herr Kollege Liebscher, Sie sehen an unserer Auswahl der Redner, welche Wertigkeit das Thema „Familie“ für uns hat. Für uns hat der Fraktionsvorsitzende gesprochen, unabhängig von einer Zuständigkeit in irgendwelchen Ausschüssen. Dass für Rot-Rot-Grün ein Abgeordneter zu diesem Thema spricht, spricht für uns Bände und ist, ehrlich gesagt, ein Armutszeugnis.
(Beifall CDU, FDP)
Aber ich möchte gern auf einen Ihrer angesprochenen Punkte noch einmal eingehen. Natürlich, der Erwerb von Wohneigentum birgt Risiken für Familien. Aber eines müssen Sie den Thüringer Familien doch zugestehen: dass sie selbst diese Kompetenz haben und diese Verantwortung haben, diese Entscheidung zu treffen.
(Beifall CDU)
Der Freistaat Thüringen wird mit diesem KinderBauland-Bonus keine Familie dazu zwingen, ein Risiko einzugehen, sondern der Kinder-Bauland-Bonus dient dazu, Familien eine Entscheidung zu erleichtern. Ich denke, dafür sind wir als Politik da, dass wir Freiheiten ermöglichen und Familien Anreize geben, für ihr Alter vorzusorgen, und letztendlich ihnen auch dazu verhelfen, ihre Träume Wirklichkeit werden zu lassen.
(Beifall CDU)
Am Ende möchte ich noch eine Anregung von Ihnen aufgreifen: Sie sagten, 5 Millionen Euro stünden in keinem Verhältnis zum bürokratischen Aufwand. Sehr geehrter Herr Kollege Liebscher, sehr geehrte Kollegen von Rot-Rot-Grün, wir als CDUFraktion stehen dem offen gegenüber, diesen Kinderbaulandbonus nicht nur in diesem Jahr zu gewähren, sondern auch in künftigen Haushalten einzustellen, damit wir hier auch nachhaltig und unbürokratisch Familien in Thüringen unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer im Saal und am Livestream, der Antrag der CDU-Fraktion zum Kinder-Bauland-Bonus verfolgt insbesondere das Ziel, dass Familien beim erstmaligen Erwerb oder bei der Fertigstellung einer Immobilie im Jahr 2021, in diesem Jahr, ein Bonus von 2.500 Euro pro Kind gezahlt wird. Dieser Bonus soll zusammen mit dem Baukindergeld genutzt werden können, das 1.500 Euro im Jahr beträgt und acht Jahre bezahlt wird. Das Baukindergeld gibt es für Immobilien, deren Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 geschlossen und bis zum 31.12.2023 beantragt wurde. Die CDU-Fraktion fordert, dass die entsprechenden Förderanträge bürokratiearm gehalten werden und ein eventueller Kauf oder Baubeginn nicht verzögert wird. Aus Sicht der AfD geht der Antrag der CDU zunächst durchaus in die richtige Richtung. Bekanntlich fordert auch die AfD, dass insbesondere Familien der Erwerb von Wohneigentum erleichtert und nicht unentwegt erschwert wird. Es sei daran erinnert, dass Wohneigentum dazu beiträgt, Altersarmut zu verhindern und eine Absicherung im Alter zu gewährleisten – um nur zwei Aspekte zu nennen, die es erforderlich machen, dass hier endlich etwas getan wird. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Mietpreisentwicklung. Insgesamt sind die Kaltmieten in Deutschland in den letzten sechs Jahren im Mittel um 8 Prozent gestiegen. In den deutschen Großstädten sind die Mietpreise besonders hoch. Mit Quadratmeterpreisen von mehr als 18 Euro belegt München den unrühmlichen Spitzenplatz in dieser Kategorie. Zwar sind solche Kaltmietpreise in Thüringen noch eher selten, aber auch in Jena, Erfurt oder Weimar werden schon zweistellige Quadratmeterkaltmietpreise erreicht. Dass dieser Entwicklung mit Mietpreisdeckelung aus rechtlichen wie aus wirtschaftlichen Gründen nicht beizukommen ist, wissen wir inzwischen. Also sollte man in der Wohnungspolitik andere Akzente setzen. In keinem Land der Europäischen Union leben so wenig Menschen in den eigenen vier Wänden wie in Deutschland. Die Wohneigentumsquote lag hierzulande, also in Deutschland, 2018 bei 42 Prozent. Wie wir hörten, ist es in Thüringen etwas höher. Umso mehr spricht für die Förderung des Wohneigentums. Einer solchen Förderung stehen natürlich vom Staat erzeugte Belastungen entgegen. Meine Vorredner haben ja schon daran erinnert, dass es in Thüringen mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer seit dem 01.01.2017 einen viel zu hohen Grunderwerbsteuersatz gibt. Der gehört dringend gemindert, vielleicht auf 5 oder auf 3,5 Prozent. Förderung von Wohneigentum sieht auf jeden Fall anders aus. Eine sinnvolle Förderung umfasst auch die Bewahrung und Schaffung einer intakten Infrastruktur, gute Verkehrsanbindungen, gutes Internet oder eine verlässliche medizinische Versorgung. All das ist wichtig, damit gerade junge Familien ihren Lebensmittelpunkt im ländlichen Raum behalten oder neu finden können und dort bauen oder Wohneigentum erwerben. Die Thüringer AfD fordert diesbezüglich, die Grunderwerbsteuer für Familien mit Kindern beim Ersterwerb von Wohneigentum deutlich zu reduzieren. Zudem möchten wir den Ersterwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern durch nachrangige Darlehen fördern, deren Rückzahlung für jedes Kind der Familie teilweise erlassen wird. Des Weiteren hatten wir die Abschaffung der bürokratischen und ungerechten Grundsteuern gefordert, um Eigentümer und Mieter zu entlasten, was aber von den Altparteien immer abgelehnt wurde. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, wenn die CDU jetzt merkt, dass etwas für bauwillige Familien getan werden muss. Daher befürworten wir eine Diskussion des Antrags in den Ausschüssen und werden den Überweisungen an den Infrastruktur- und den Finanzausschuss zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Minister Hoff.
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Debatte ist ja in gewisser Hinsicht eine wiederholte Diskussion, da wir bereits in der vergangenen Plenarsitzung in der Aktuellen Stunde über das Thema „Bauen, Wohnen, Mieten“ umfangreich diskutiert haben und ich dem Parlament in meiner Reaktion auf die Aktuelle Stunde bereits Bericht über den Stand der Umsetzung des Parlamentsbeschlusses zur Einführung einer entsprechenden Förderrichtlinie erstattet habe. Ich muss eine in der Regierungstätigkeit jetzt offensichtlich doch eher unerfahrene Fraktion wie die CDU noch mal daran erinnern, was passiert, wenn in einem Landeshaushalt ein völlig neuer Förderschwerpunkt aufgemacht wird und auf dieser Grundlage eine Richtlinie geschaffen werden muss, die zur Umsetzung der Förderung dann auch beiträgt. Die CDU-Fraktion, die sich möglicherweise mit einem vergleichsweise kurzen Gedächtnis seit 2014 nicht mehr an diese Art von Verwaltungsvorgängen erinnern kann, will ich noch mal daran erinnern: Ein Landeshaushalt wird im Dezember beschlossen. Im Übrigen sind die Initiativen sehr kurzfristig eingereicht worden. Ich kann das am Beispiel des Dorferneuerungsprogramms oder auch eines Normenkontrollrats erläutern – drei Initiativen, die in dem Zusammenhang von der CDU-Fraktion eingebracht wurden und mit Unterstützung der rot-rot-grünen Fraktionen auch die Möglichkeit hatten, Mehrheitsbeschluss zu werden. Die kommen dann ins Verwaltungsverfahren. Was muss man tun? Es muss auf der Grundlage eine Förderrichtlinie erstellt werden. Die Förderrichtlinie muss zwischen den Ressorts abgestimmt werden, muss mit dem Rechnungshof erörtert werden, muss dann im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Das haben wir für das Dorferneuerungsprogramm gemacht. Sie wissen, dass im Dorferneuerungsprogramm beispielsweise die Mittel bereits abrufbar sind. Die größte Kritik, die wir von allen Antragstellerinnen und Antragstellern bekommen, ist, es ist nur bis 31.12. vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung ist von der CDU nicht beantragt worden. Das empfinden wir als eine schwierige Situation. Und beim Kinder-Bauland-Bonus, wo ich bereits in der letzten Plenarsitzung gesagt habe, dass wir zum 1. Juni die entsprechende Förderrichtlinie auch erarbeitet haben wollen, um sie in die Umsetzung zu geben, sind wir mit dem gleichen Problem konfrontiert, dass die entsprechenden Mittel nur bis 31.12. vorgesehen sind. Dass Sie sagen, Sie würden sich wünschen, dass das auch länger hinausgeht, ist eine interessante Ansage, von der sich die Familien, die den Kinder-Bauland-Bonus in Anspruch nehmen wollen, aber tatsächlich auch nichts kaufen können, weil Sie eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt auch nicht beantragt haben, was ich bedauerlich und insoweit auch ein Stück weit schwierig finde. Der Abgeordnete Voigt hat in seiner Rede zutreffend dargestellt, dass wir eine stetig steigende Quote des Wohneigentumserwerbs haben: 37,4 Prozent im Jahr 1998, 43,7 Prozent im Jahre 2018. Dann wird es mathematisch jetzt auch ungefähr bei 45 Prozent sein, auch wenn der Abgeordnete Voigt aus 45 Prozent schon 50 Prozent macht und sagt, jeder Zweite wäre das. Da würde ich bei den Zahlen immer noch ein Stück weit vorsichtiger sein. Gleichwohl sage ich Ihnen auch, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, es wären mehr Familien in der Situation, Wohneigentum zu erwerben und nicht in dieser Situation, die der Abgeordnete Liebscher beschrieben hat, wenn die CDU in ihrer Verantwortung in den Jahren bis 2014 nicht vor allem dafür Sorge getragen hätte, dass Wirtschaftspolitik in Thüringen vor allem heißt, Niedriglohnland zu sein
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und damit eine strukturell schwierige Ausgangslage für Familien und auch den Mittelstand in Thüringen zu schaffen. Mit der Situation treten dann tatsächlich Risiken ein, wie sie der Abgeordnete Liebscher beschrieben hat. Gleichwohl steht Rot-Rot-Grün hier im Land wie auch auf der Bundesebene dafür, dass Familien auch beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden sollen. Das ist eine Zielstellung, die auch beispielsweise bereits die Bundestagswahl im Jahr 2017 intensiv bestimmt hat. Es geht vor allem um Bestandserwerb im ländlichen Raum, so wie MdB Bartol das beispielsweise auch für die SPD-Fraktion sehr deutlich ausgedrückt hat. Dann sind wir bei dem Thema, das hier gern aufgerufen wird, der Grunderwerbsteuer. Hier haben wir eine Situation, dass der Abgeordnete Bergner und ich uns in der vergangenen Plenarsitzung schon einen kleinen Austausch dazu geliefert haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass der Hinweis des Abgeordneten Bergner berechtigt ist, dass Länder, die 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer fordern, die Länder mit den höchsten Steuersätzen sind. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, dass mit Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zwei Länder den gleichen Steuersatz haben wie Thüringen und in denen die CDU und die FDP gemeinsam regieren. Dann hat der Abgeordnete Bergner darauf hingewiesen, dass das stimmt, aber die FDP hat sie in Nordrhein-Westfalen nicht beschlossen, sondern hat nur darauf reagiert, dass es vorher beschlossen worden ist. Ich habe aber noch mal nachgeschaut, Herr Bergner, insofern ist die Wiederholung dann auch hilfreich, dass wir das heute aufrufen. Ich habe nämlich nachgeschaut, wie viele Initiativen die FDP-Fraktion in Nordrhein-Westfalen nachweisbar eingebracht hat, damit die Grunderwerbsteuer gesenkt wird. Da habe ich bisher keine gefunden.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP)
Insofern ist der Hinweis richtig, sie haben sie zwar nicht beschlossen, sie haben aber auch nichts dafür getan, dass die Grunderwerbsteuer entsprechend gesenkt wird, zumindest nicht nachweisbar für diejenigen, die sich dafür interessieren. Ebenfalls nicht gefunden habe ich eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion, beispielsweise Share Deals zu besteuern, denn das ist ja das Schlupfloch und die Ungerechtigkeit,
(Beifall DIE LINKE)
dass Share-Deals nicht besteuert sind, Familien aber mit diesen 6,5 Prozent belastet werden. Wenn wir mal versuchen auszurechen – es gibt Institutionen, die das gemacht haben, wie beispielsweise das Institut für Makroökonomie, die da mal geschaut haben –, wenn diese Share Deals besteuert werden würden, welches Finanzpotenzial denn dann zustande kommen könnte, um beispielsweise für Familien die Grunderwerbsteuer senken zu können – eine solche Initiative, darauf können
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt müs-
sen Sie aber zum Ablenken eine ganz schön große Kurve ziehen!) – nein – wir uns, glaube ich, beide verständigen, weil wir dann in dieser Zielstellung gar nicht so weit auseinanderliegen zwischen einem Liberalismus, der sich eher auf Karl-Hermann Flach bezieht als auf ein neoliberales Liberalismusverständnis. Vor dem Hintergrund das klare Plädoyer und auch die Zusage von meiner Seite: Wir werden – wie wir das beim Dorferneuerungsprogramm auch gemacht haben, dem Antrag, der mit dem Haushalt neu eingeführt worden ist in der Förderrichtlinie – auch den Kinder-Bauland-Bonus umsetzen. Ich wiederhole das, was ich im letzten Plenum dazu gesagt habe: Kinder-Bauland-Bonus für den Ersterwerb von Wohneigentum, aber auch für die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen, denn auch das ist eine für Familien wichtige Wohnform in unserem Land.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Vielen Dank.
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, die 2 Minuten brauche ich nicht. Es geht mir darum, Herr Prof. Hoff, auch bei einer Redlichkeit der Begrifflichkeiten zu bleiben. Und wenn Sie mit Neoliberalismus verbinden, dass das eine besonders kaltherzige Richtung wäre, möchte ich Sie doch darauf aufmerksam machen, dass Neoliberalismus die Richtung des Liberalismus ist, die dafür sorgt, zwar so wenig wie nötig, aber so viel wie möglich auch in staatliche Abläufe in der Gesellschaft einzugreifen, und dass Neoliberalismus gerade die Grundlage für eine soziale Marktwirtschaft ist und damit das Gegenteil von dem, was Sie uns gerade unterstellen wollten. Danke schön.
(Beifall FDP)
Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Ist das eine Zwischenfrage gewesen? Entschuldigung! Jetzt ist Herr Bergner weg, jetzt wird es schwierig, eine Zwischenfrage zu stellen. Aber, ich glaube, die Linke hat auch noch Redezeit. Gibt es weitere Wortmeldungen? Nein. Dann habe ich jetzt Ausschussüberweisung wahrgenommen, und zwar an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Die Gegenprobe: Gibt es Stimmenthaltungen? Keine. Gegenstimmen? Auch nicht. Damit ist die Überweisung angenommen. Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? Solche kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch dahin überwiesen. Dann stimmen wir noch über die Federführung ab. Da ist der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten als federführender Ausschuss beantragt. Wer dem so zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen außer der CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die CDU-Fraktion enthält sich. Damit ist die Federführung beim Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Vielen Dank. Dann können wir diesen Tagesordnungspunkt auch schließen und kommen zum TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2989 dazu: Angemessene Erinnerung an die Opfer des SED-Unrechtsstaates anlässlich des von der SED veranlassten Baus der Berliner Mauer vor 60 Jahren Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3264 dazu: Wider das Vergessen – Unrecht im Staat der DDR aufarbeiten, wiedergutmachen und ernst nehmen Alternativantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3265 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu Ihrem Antrag? Frau Abgeordnete Herold.
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, verehrte Pressevertreter, liebe Zuschauer im Netz! Vor bald 60 Jahren, in der Nacht zum 13. August 1961, begannen bewaffnete Einheiten der DDR-Sicherheitskräfte mit der Abriegelung der Zugänge von Ostberlin und dem DDR-Umland nach Westberlin. Dieser Akt zeigte den Deutschen und der ganzen Welt einmal mehr den tatsächlichen Charakter des SED-Regimes der DDR. Der Mauerbau war eine beispiellose Bankrotterklärung des deutschen Sozialismus, der sein Überleben nur dadurch zu sichern wusste, dass er seine Bevölkerung hinter Mauern und Stacheldraht einsperrte. Die DDR-Regierung musste die Menschen einsperren, weil sie diesem Regime seit 1949 massenweise den Rücken gekehrt hatten. Immerhin haben sich in den ersten zwölf Jahren des Bestehens dieses Staatsgebildes 2,7 Millionen Menschen aus der DDR abgesetzt, ganz überwiegend in den freieren Westteil Deutschlands. Und diese Menschen wussten, warum sie gingen. Sie hatten erfahren, was realer Sozialismus bedeutet: Vorenthaltung von Grundrechten, Unfreiheit, Mangelwirtschaft, Enteignung, Perspektivlosigkeit und Bevormundung, Bespitzelung und Denunziantentum – finanziert von staatlichen Geldern –, Ideologie und Propaganda, Willkür und nackte Gewalt.
(Beifall AfD)
All das verdichtete sich symbolisch in der Berliner Mauer. In der Folgezeit ereigneten sich an eben dieser Mauer zahllose menschliche Tragödien. Bereits am 24. August 1961 wurde der 24-jährige Günter Litwin bei dem Versuch erschossen, dieser DDR zu entkommen. Er war das erste von mindestens 140 Todesopfern an der Berliner Mauer. In den knapp drei Jahrzehnten ihres Bestehens kostete dieses Gewaltregime an der innerdeutschen Grenze mindestens 600 Menschen das Leben, davon etwa 100 im Thüringer Abschnitt der Sperranlagen. Opfer von Mauer und Stacheldraht waren zum Beispiel aber auch jene, die nach dem Mauerbau entlang der DDR-Grenze im Rahmen der sogenannten „Aktion Kornblume“ zwangsausgesiedelt wurden. Es gab eine Vorläuferaktion, die nannte sich 1952 „Aktion Ungeziefer“. Allein diese Wortwahl zeigt deutlich, wes Geistes Kind die Machthaber waren und was sie von ihren Untertanen gehalten hatten. In Thüringen waren von diesen Aktionen ungefähr 1.700 Menschen betroffen. Die Opfer von Mauer und Stacheldraht haben es verdient, dass ihrer im 60. Jahr des Mauerbaus offiziell und würdig gedacht wird. Darüber hinaus ist es für unser politisches Selbstverständnis und unsere politische Kultur ein wichtiges Zeichen, dass wir die Ereignisse von 1961 öffentlich und offiziell vergegenwärtigen. Ebendies fordern wir von der AfD mit unserem Antrag. Der steht insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass wir seit Jahren, vor allem seit die ehemalige SED in Thüringen wieder den Regierungschef stellt, eine politisch einseitig linke Erinnerungspolitik festzustellen haben. Diese linke Erinnerungspolitik will den Unrechtscharakter der roten Parteidiktatur gern vergessen machen, da wird kleinkariert und beckmesserisch um Worte wie „Unrechtsstaat“ gefeilscht.
(Beifall AfD)
Es ist nicht nur unhistorisch, sondern auch politisch verräterisch, zeigt es doch, dass man den DDR-Antifaschismus wieder salonfähig zu machen sucht. Demgegenüber sei daran erinnert, dass totalitäre Herrschaft von links nicht weniger im Gegensatz zur freiheitlichen Ordnung steht als die totalitäre Herrschaft des Nationalsozialismus. Beide Totalitarismen stehen zu Freiheit und Rechtsstaat im Gegensatz. Daher ist es richtig, wenn Thüringen des Mauerbaus vor 60 Jahren und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl gedenkt. Danke sehr.
(Beifall AfD)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Unrecht im Staat DDR anerkennen: Abgeordnete auf Stasi-Vergangenheit überprüfen“, so lautete der Titel des FDP-Antrags, den wir hier am 10. März beraten wollten. Denn es war uns aufgefallen, dass in der 7. Wahlperiode noch keine Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags stattgefunden hatte. Und die dringliche Beratung, meine Damen und Herren, wurde für das März-Plenum abgelehnt. Sie wissen selbst, wer sie alles vereint abgelehnt hat. Umso mehr erstaunt uns heute, dass die AfD jetzt zu einem ähnlichen Inhalt einen Antrag einbringt und über einen kleinen Trick in der Abarbeitungsregelung unter den Parlamentarischen Geschäftsführern diesen auch in der Tagesordnung nach vorne bringt. Inzwischen hat Frau Landtagspräsidentin unverzüglich die Überprüfung eingeleitet. An dieser Stelle möchte auch namens meiner Fraktion ganz herzlich Danke sagen für diese schnelle Reaktion. Denn auch wenn die Überprüfung Jahre dauert, auch wenn diese Überprüfung nicht abgeschlossen sein kann, wenn im September Neuwahlen sein sollten, so ist sie doch ein Signal, ein Signal an 250.000 unschuldig politisch Inhaftierte, fast 34.000 per Kopfgeld verkaufte Häftlinge, an mehr als 1.000 Mauertote, an 3,5 Millionen Flüchtlinge, an 500.000 eingesperrte Kinder in Erziehungseinrichtungen und all diejenigen, die unter der Herrschaftspraxis der DDR, der staatlichen Willkür und politisch beeinflussten Justiz gelitten haben, und zwar im Ergebnis der Praxis eines Staates, in dem man formale und materielle Prinzipien des Rechtsstaats vergeblich suchte, die Tag für Tag dieser Praxis unterworfen waren und die bis heute an den Folgen leiden bzw. deren Angehörige, die – beispielsweise von Jürgen Fuchs, dessen Sterbetag sich am Sonntag zum 22. Mal jährt – an Menschen denken, die gestorben sind. Entsprechend, meine Damen und Herren, werden wir auch heute wieder fordern, dass alle Abgeordneten in diesem Hause die DDR als das anerkennen, was sie war, nämlich als ein Staat, der sich selbst als Diktatur definierte und auch so verhielt. Wir fordern in unserem Antrag, meine Damen und Herren, dass der Thüringer Landtag weiter die Aufarbeitung oft unvorstellbarer Straftaten vorantreibt und dass – das sind wir den Opfern ebenfalls schuldig – ein Denkmal gesetzt wird, das uns und jeden anderen an das Unrecht erinnert, dass das SEDRegime – und ich sage, jawohl, auch mit den Blockparteien, auch über diese Verantwortung müssen wir reden – Tag für Tag begangen hat. Wir stehen ein für eine Form des Gedenkens eben mit einem Denkmal oder einer vergleichbaren Einrichtung, für einen konkreten Thüringenbezug und für die Diskussion der Opferentschädigung – das ist also das, was uns auch im Vergleich zu dem anderen Antrag sehr wichtig ist. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales unter der Federführung des Sozialausschusses. Danke schön.
(Beifall FDP)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Ach so, wir sind noch bei der Einbringung, Herr Braga, Sie können gar keine Zwischenfrage stellen. Jetzt haben Sie mich hier vorne selber verwirrt. Sie können nachher, wenn die Redebeiträge geleistet werden, noch mal Zwischenfragen stellen. Danke, Frau Marx, für den Hinweis. Jetzt würde ich die Aussprache eröffnen. Wir würden mit Abgeordneter Mitteldorf für die Fraktion Die Linke beginnen.
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir verhandeln heute zunächst, dachte ich, einen Antrag. Seit heute Morgen wissen wir, dass es drei Anträge sind. Lassen Sie mich zu Beginn eines ganz klar sagen, weil ich glaube, dass uns allen in diesem Haus bewusst ist und dass es uns an diesem Punkt überhaupt nicht trennt, dass wir selbstverständlich auch des 60. Jahrestags des Baus der Berliner Mauer gedenken müssen und auch werden. Thüringen hat sich in den vergangenen Jahren und auch Jahrzehnten, wie ich finde auch richtigerweise, bewusst durch eine dezentrale Aufarbeitungs- und Erinnerungslandschaft ausgezeichnet. Warum ist das aus meiner Sicht nach wie vor wichtig und richtig? Weil es natürlich ermöglicht, dass es neben dem Erinnern und Gedenken an originalen Orten der Geschichte auch und viel mehr noch die Einbindung von Zivilgesellschaft ermöglicht, denn – und da bin ich hoffentlich nicht allein in diesem Raum – ich bleibe dabei, dass Erinnerung und auch Aufarbeitung von Geschichte keinen reinen Symbolcharakter haben darf durch den Staat, der etwas anbietet, sondern es natürlich eine Gemeinschaftsaufgabe aller Bürgerinnen und Bürger ist und eben auch die Möglichkeit geben muss, an diesen Aufarbeitungs- und auch Begegnungsprozessen teilzuhaben. Deswegen ist – und das habe ich anfangs ja bereits gesagt – die Aufarbeitungs- und Erinnerungslandschaft auch für den Bereich der Frage des SED-Unrechts der DDR-Vergangenheit in Thüringen breit aufgestellt und das ist auch gut so. Dass wir auch in der vergangenen Legislatur – und das vielleicht auch noch mal in Richtung FDP – fraktionsübergreifend – auch mit der CDU gemeinsam am Anfang, sie haben uns dann irgendwann, aus welchen verwunderlichen Gründen auch immer, in dem gemeinsamen Konsens ein Stück weit verlassen – gemeinsam dafür gekämpft haben, dass zum Beispiel die BStU-Außenstellen auch an den historischen Orten in Thüringen erhalten bleiben und dass es eben keine Zentralisierung gibt, sondern eine Aufwertung und eine Verbesserung der originalen Orte und Schauplätze. Daran arbeiten wir noch immer und so verstehe ich auch weiterhin die Frage von Aufarbeitung und Erinnerung. Deswegen verwundert es mich schon – das muss ich ganz ehrlich mal so sagen –, dass die Forderung aufgemacht wird, mal abgesehen davon, dass natürlich auch der Freistaat Thüringen als die Institution und als das Verfassungsorgan auch in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten diesen Tag auch als Erinnerung und Würdigung begangen hat, warum es zum Beispiel beim Antrag der AfDFraktion vorrangig nur darum geht, tatsächlich zu fordern, dass es einen zentralistisch organisierten Erinnerungstag gibt. Also Entschuldigung, aber das ist mir dann doch ein bisschen zu kurz. Was ist das, außer zu sagen – und das hat Frau Herold in ihrer Einbringungsrede am Ende ja dann doch noch mal deutlich gemacht –, dass es eben schlussendlich doch nicht darum geht, zumindest nicht der AfDFraktion, auf die Opfer hinzuweisen und zu sagen, es gibt natürlich Dinge, an die wir erinnern müssen und an denen wir weiter zu arbeiten haben, sondern dass es der AfD-Fraktion offenkundig nur darum geht, ihre eigene Ideologie und ihren eigenen Antikommunismus und ihren eigenen Antisozialismus zu leben und immer zu meinen, dass sie das hier in Thüringen besonders tun müssten und damit natürlich eine Zuschreibung in eine bestimmte Richtung vornehmen, die sich auf meine Fraktion im Besonderen erstreckt. Das nehme ich hin, das ist halt so, das bin ich auch ein Stück weit gewohnt, nur es hilft – und das muss man auch ganz klar sagen – in diesem Fall natürlich keinem einzigen Menschen, es hilft keinem einzigen Opfer von SEDUnrecht. Das ist – glaube ich – das, wo ich immer wieder sage, es braucht eben mehr, als nur eine Forderung aufzustellen, um dann hier vorn noch mal zu betonen, wie furchtbar schlimm alle Menschen sind, die sich unter anderem in der Linken organisieren. Jetzt gibt es zwei weitere Alternativanträge von der CDU und der FDP. Darauf will ich noch ganz kurz eingehen, weil ich schon dafür bin, dass wir diese beiden Anträge auch in den Ausschüssen weiter beraten sollten. Die CDU-Fraktion hat sich quasi dem Ansinnen der AfD-Fraktion insofern angeschlossen, eine zentrale Würdigung und ein zentrales Gedenken an diesem Tag durch den Freistaat Thüringen zu organisieren und hat dies noch erweitert und darum gebeten, ein Konzept für eine Veranstaltung zu erstellen. Das finde ich erst mal an sich ja nicht verkehrt, nur muss ich mich natürlich auch fragen: Veranstaltungsplanungen, übrigens auch von Einrichtungen und Aufarbeitungsinitiativen, auch bezogen auch solche Jahrestage, sind natürlich bereits seit dem letzten Jahr in Vorbereitung. Das heißt, jetzt bis zum 30. Juni ein Konzept zu fordern, finde ich ja zumindest spannend, aber wir können natürlich darüber reden, vielleicht verstehe ich den Antrag auch einfach nur falsch, das soll ja auch an mir liegen können. Zum Antrag der FDP-Fraktion: Es ist – und das hat die Einbringung von Herrn Bergner gerade auch noch mal gezeigt – in gewisser Weise – das meine ich jetzt wirklich nicht despektierlich – ein Potpourri an Forderungen, die sich sozusagen auch ein bisschen von dem Ursprungsantrag der AfD-Fraktion wegbewegen, aber aus meiner Warte trotzdem in gewisser Weise ein bisschen wild zusammengewürfelt sind. Sie haben jetzt gerade noch mal darauf abgehoben, dass es Ihnen als Vorschlag sehr wichtig wäre, über ein Denkmal für die Opfer des SED-Unrechts zu sprechen. Ich finde, darüber kann man reden, wenn man das zu einem zentralen Punkt machen müsste. Natürlich ist es klar, dass es dafür auch Haushaltsmittel geben muss und die gibt es im Moment nicht. Das heißt, es ist die Frage, ob man das mit der jetzigen Forderung verbindet – dann weiß ich nicht, ob das so ganz redlich ist. Dann will ich auf einen Punkt schon noch hinweisen: Es gab bereits in der letzten Legislatur – und darauf heben Sie auch ein bisschen ab in Ihrem Antrag oder zumindest lese ich das wohlwollend heraus – eine Vereinbarung, dass natürlich zu der Frage der Aufarbeitung, die auch durch die Landesregierung und die interministerielle Arbeitsgruppe der Landesregierung und die Aspekte, die noch beachtet werden müssen und auch in Richtung Bundesrat und Bundestag gebracht werden müssen – darüber gab es jährliche Berichte und das beruht auf einem gemeinsamen Antrag, den Rot-Rot-Grün damals tatsächlich auch mit der CDU gestellt hatte, um die Möglichkeit zu geben, über diese Tätigkeitsberichte im Parlament zu diskutieren. Jetzt muss man mal sagen: Diese Legislatur, in der wir uns befinden, ist ja eine ziemlich besondere Legislatur, die auch etwas damit zu tun hat, was am 5. Februar 2020 und im Nachgang passiert ist. Demzufolge sind wir ja nie zu der Verständigung gekommen, genau das wieder aufleben zu lassen. Wenn die Legislatur im September endet, dann finde ich schon, dass man natürlich im Hinblick auf eine nächste Legislatur sich über genau so etwas unbedingt wieder unterhalten muss. Das können wir gern im Ausschuss tun. Ich glaube nur, dass es eben in dieser Legislatur dann auch aufgrund der Zeitabstände schon fast ein bisschen zu spät ist und so eine gemeinsame Vereinbarung dann eher ein Schaufensterantrag wäre und damit wäre es eben nicht redlich und – wie ich finde – auch gegenüber den Opfern nicht fair, derer wir ja nicht nur gedenken wollen, sondern wozu wir viele Problemlagen, wie zum Beispiel bei den Zwangsausgesiedelten nach wie vor politisch und wirtschaftlich nicht klären konnten, obwohl wir als Freistaat Thüringen da immer vorweggegangen sind. Das wäre diesen Menschen gegenüber, finde ich, nicht fair. Deswegen: Lassen Sie uns gern über diese beiden Anträge in den Ausschüssen reden und ansonsten natürlich auch weiterhin dem Bau der Mauer gedenken und auch mahnend gedenken, aber eben auch anderen Tagen, die in gewisser Weise direkt und indirekt auch in historischen Kontexten dazu sind. Ich will das nur deshalb noch mal sagen: Ich finde es wichtig, das Thema zu besprechen, ich frage mich nur immer, ob wir bei jedem Thema einen extra Antrag für eine Veranstaltungsplanung brauchen, weil mir das für Aufarbeitungsfragen und für das wichtige Erinnern auch zu flach ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute ein Thema, das uns seit 60 Jahren bewegt, und ich bin froh, dass wir das Thema seit 30 Jahren nur noch theoretisch besprechen, in der Vergangenheit besprechen können – vor 60 Jahren wurde der Mauerbau begonnen –, dank der vielen mutigen Männer und Frauen, die vor 30 Jahren auf die Straße gegangen sind, damit dieses der Vergangenheit angehört, wir das beenden konnten.
(Beifall CDU)
Ich möchte an dieser Stelle den Bürgerrechtler bzw. DDR-Bürgerrechtler Pfarrer Friedrich Schorlemmer im Zusammenhang mit dem Mauerbau zitieren – Frau Präsidentin, ich zitiere –: Die Mauer tötet nicht nur Flüchtlinge, sie macht auch eine ganze Gesellschaft krank. Wir waren Bürger eines Staats, der sich gezwungen sah, sich, nein, uns einzumauern. – Ich denke, das sagt vieles über die Dimension dieses Bauwerks aus und bringt auf den Punkt, dass es eben nicht nur die Verhinderung war, die Grenze zu überschreiten, sondern die ganze Gesellschaft krank gemacht hat, ja, die Gesellschaft vergiftet hat. Und ich denke auch, dass wir aus diesen 60 oder 30 Jahren schmerzlich erfahren mussten, was dieses Bauwerk letztendlich alles ermöglicht, aber auch verursacht hat. Neben den vielen Toten, die zu beklagen sind, über 1.700, die an der Mauer zu Tode gekommen sind, gab es über 40.000 Verletzte, Zwangsausgesiedelte, Umsiedlungen haben stattgefunden, alles nur möglich gewesen durch die Mauer, die verhindert hat, dass Bürger ihren Aufenthalt frei wählen konnten, wo immer sie wollten. Ja, die DDR, der DDR-Unrechtsstaat, die SED haben ein ganzes Volk, das DDR-Volk, zu Geiseln gemacht bis dahin, dass sogar Bürger der DDR für Devisen verkauft worden sind. Ich denke, das ist der Beweis, wie unmenschlich dieses System war und mithilfe dieser Mauer erst ermöglicht wurde. Wir haben jetzt die Einbringung gehört, ich habe auch Frau Kollegin Mitteldorf gehört. Ich hätte mir gewünscht, dass Rot-Rot-Grün zu diesem wichtigen Thema vielleicht auch einen Antrag eingebracht hätte, weil gerade von meiner Kollegin Mitteldorf gesagt wurde, wie wichtig das Thema ist.
(Unruhe DIE LINKE)
Ich wollte es nur mal gesagt haben, weil gerade unterstrichen wurde, wie wichtig das ist. Uns ist es wichtig, deswegen haben wir auch diesen Alternativantrag eingebracht, weil wir anders als die Kollegen von der AfD, die ein Stück weit das Bauwerk in den Mittelpunkt gerückt
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Mit den
Linken koalieren!) und auch die Opfer angesprochen haben, unseren Alternativantrag dahin gehend ausgerichtet haben, dass die Opfer in den Mittelpunkt gestellt werden. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht uns nicht darum, einen Gedenktag zu veranstalten, sondern es ist ein ganzes Maßnahmenpaket, das wir in unserem Alternativantrag haben, mit dem wir ein würdiges Gedenken an die Opfer erreichen wollen, sodass es letztendlich nicht nur eine Veranstaltung ist, sondern ein ganzes Maßnahmenpaket, dass bis zum 30. Juni ein entsprechendes Konzept durch die Landesregierung vorgelegt werden sollte unter Einbeziehung des Geschichtsverbunds Thüringen, der Arbeitsgemeinschaft zur Aufarbeitung der SEDDiktatur, des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Stiftung Ettersberg. Es sollte also auf breite Basis gesetzt werden, um dadurch die Möglichkeit zu erlangen, auch wirklich alle Opfer und auch das Gedenken entsprechend zu würdigen. Es ist also nicht so, dass wir eine zentrale Veranstaltung machen wollen; das scheint hier doch etwas fehlinterpretiert worden zu sein. Wir haben vor 30 Jahren diese Mauer überwunden, aber die Wunden sind nach wie vor tief. Ich kenne viele in meiner Verwandtschaft, die darunter gelitten haben, die ausgesiedelt, umgesiedelt wurden; meine Verwandtschaft hat die DDR verlassen und wurde dann immer als die „Abgehauenen“ bezeichnet. Die sind „abgehauen“, als hätten sie irgendwas verlassen, was wichtig und gut wäre. Das wirkt bis heute und das trifft viele, viele Schicksale in dieser Republik, in unserem Land. Deswegen ist es besonders wichtig, nach 60 Jahren – ein Jubiläum, worauf ich sicherlich gern hätte verzichten können – entsprechend auch dem zu gedenken, damit man das vor allem nicht vergisst. Das ist überhaupt das Wichtigste, dass man immer wieder daran erinnert, aber auch letztendlich die jungen Menschen damit konfrontiert und dafür auch sensibilisiert, was so was ausmacht, wenn man ein ganzes Volk teilt und das entsprechend nutzt, um ein ganzes Volk zu unterdrücken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn Sie unseren Antrag mit an den Ausschuss überweisen würden, um gemeinsam darüber zu diskutieren, welcher der beste Weg ist. Ich will ja nicht sagen, dass wir den Stein der Weisen mit unserem Antrag haben, aber ich denke, in der Summe, wenn alle Anträge entsprechend im Ausschuss diskutiert werden, kriegen wir hoffentlich gemeinsam was auf den Weg, das dem auch gerecht wird, wozu wir unserer Meinung nach auch verpflichtet sind. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Vielen Dank, Herr Kellner. Wir kommen jetzt punktgenau um 15.40 Uhr zur Lüftungspause, das heißt, um 16.00 Uhr setzen wir hier fort, und ich unterbreche die Sitzung. Ich würde bitten, wieder Platz zu nehmen, damit wir die Sitzung fortführen können. Ich erteile als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Herold das Wort.
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Geschätzte Kollegen, liebe Pressevertreter und Zuschauer im Netz, zuvor eine kurze Bemerkung zu einem meiner Vorredner: Sehr geehrter Herr Kollege Bergner, Ihre Einwendungen bezüglich unseres Antrags möchte ich dahin gehend korrigieren, dass unser Antrag vom 30.03.2021 ist, Ihr Antrag ist vom 5. Mai 2021. Es handelt sich auch nicht um Tricksereien, sondern um eine Übereinkunft im Ältestenrat, gewisse Tagesordnungspunkte zu priorisieren. Das steht Ihnen auch zur Verfügung. Und die Stasi-Überprüfung hat überhaupt gar nichts mit unserem Antrag zu tun. Überhaupt nichts!
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das war
auch nur ein Teil des Antrags!) Außerdem ist diese Art von Argumentationsführung ein wenig unter Ihrem intellektuellen Niveau. Ich habe bereits in meiner Begrüßungsrede darauf hingewiesen, dass ein öffentliches und offizielles Gedenken an die Ereignisse vom 13. August 1961 und ihre Folgen nicht nur ein Gebot gegenüber den Opfern dieser Mauer, von Stacheldraht und Schießbefehl ist. Sondern ein solches Gedenken ist auch für unser politisches Selbstverständnis bedeutsam.
(Beifall AfD)
Seit Jahren ist nämlich zu beobachten, wie totalitäre Herrschaft sozialistischer Provenienz und gewaltbereiter Linksradikalismus verharmlost werden, während man gleichzeitig einen völlig übertriebenen und in Strecken hysterischen sogenannten Kampf gegen rechts inszeniert, zelebriert und natürlich finanziert. Dieser Kampf richtet sich nicht nur einfach gegen Extremismus von rechts – was auch immer alles darunter subsummiert werden mag –, sondern ist längst zum Kampf gegen das Recht und gegen eine bürgerlich-freiheitliche Lebensform geworden. Und da tritt man bewusst oder unbewusst das Erbe des primitiven DDR-Antifaschismus an.
(Beifall AfD)
Ich darf einmal an die Worte des Politikwissenschaftlers Hans-Joachim Veen erinnern, der 1999 hellsichtig formuliert hat und angesichts einer ersten rot-dunkelroten Koalition in der Bundesrepublik schrieb: „Politisch-ethische Grundlage der Bundesrepublik wird demnächst nur noch ein Vulgär-Antifaschismus ,gegen rechts‘ sein – ein später Sieg der DDR und der APO im Wettstreit der Ideologien.“ Soweit die prophetischen Worte des CDU-Mannes Veen, der übrigens der Gründungsvorsitzende der Stiftung Ettersberg war. Es ist just dieser von Veen angesprochene Vulgär-Antifaschismus, der heute die Regierungspolitik in Thüringen bestimmt. Es ist genau dieser Vulgär-Antifaschismus, der für die Berliner Mauer verantwortlich zeichnet und der so viele Menschen an dieser Mauer das Leben gekostet hat. Dabei ist zu bemerken, dass die regierungsamtlichen Verlautbarungen immer vom antifaschistischen Schutzwall gesprochen haben. Dies war eine völlig verlogene und unbeholfene Bezeichnung. Es ging nicht um Antifaschismus diesseits oder jenseits oder um Faschismus diesseits oder jenseits dieser Mauer, sondern sie war schlicht und einfach ein Herrschaftsinstrument, um die genervten und gequälten DDR-Bürger am Davonlaufen zu hindern.
(Beifall AfD)
Wir müssen uns all dieser Dinge in dieser Zeit besonders klar werden, in der Bevormundung, Drangsalierung, Diffamierung, Ideologie und Propaganda wieder um sich greifen, und zwar vom Staat bewusst gefördert und finanziert. Tatsächlich fühlen sich heute viele Zeitgenossen – eine Katharina Witt zum Beispiel –, die als gelernte DDR-Bürger den real existierenden Sozialismus kennengelernt haben, in die DDR zurückversetzt. Was die DDR politisch war, kommt ganz besonders deutlich in Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl zum Ausdruck. Das klar auszusprechen und sich am 13. August vor den Opfern dieses DDR-Unrechts zu verneigen, ist auch ein Gebot des politischen Anstands und ein Ausdruck dafür, dass die freiheitliche Ordnung nur lebensfähig sein kann, wenn sie an einen antitotalitären Konsens anknüpft.
(Beifall AfD)
Wir in der AfD setzen darauf, dass im Freistaat Thüringen ein gemeinsames Nein zur totalitären Herrschaft möglich ist. Die Tatsache, dass CDU und FDP Alternativanträge zu unserem AfD-Antrag eingereicht haben, deutet darauf hin, dass es jedenfalls im bürgerlichen Lager ein gemeinsames Nein mit Blick auf das Herrschaftssystem der DDR und seine Opfer gibt. Die Tatsache jedoch, dass diese Alternativanträge eingereicht wurden, zeigt aber auch, dass CDU und FDP an einem offiziellen Gedenken am 13. August nicht wirklich interessiert sind. Die FDP erwähnt den Mauerbau in ihrem weitschweifigen Antrag erst gar nicht und will den 60. Jahrestag verstreichen lassen. Es sind Themen angesprochen worden, die sicherlich ganzjährig von Relevanz sind, aber nicht am 13. August. Die CDU fordert, bis Ende Juni ein erst zu erarbeitendes erinnerungspolitisches Konzept vorzulegen, um dies zu diskutieren. Liebe Kollegen von der CDU und von der FDP, Ihre Anträge sind inhaltlich für sich genommen ja grundsätzlich in Ordnung, aber sie verfehlen das Thema, nämlich den 60. Jahrestag des Mauerbaus.
(Beifall AfD)
Wenn Sie also wirklich daran interessiert sind, dass dieses Ereignisses, seiner Folgen und seiner Opfer gedacht wird, dann sollten Sie nicht vor Rot-RotGrün und einer Regierung kriechen, die von genau der Partei angeführt wird, die für Mauer und Stacheldraht verantwortlich ist.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Was erzäh-
len Sie denn für einen Unsinn?!) Ermannen Sie sich, geben Sie den Opfern die Ehre und stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Bau der Mauer ist nun fast 60 Jahre her und wir wissen das alle, es ist das Verschließen des letzten Übergangs aus der DDR in den Westen. In der Folge ist diese Mauer zum Symbol nicht nur der Teilung Deutschlands, sondern auch der Teilung Europas geworden. Diese Mauer stand sinnbildlich für einen Staat, der sich dazu gezwungen sah, die Loyalität seiner Bürger durch Bespitzelung, durch Unterdrückung, durch Einsperren und auch durch Gewalt zu erzwingen. Und dann – mehr als ein Vierteljahrhundert später – fiel am 9. November 1989 diese Mauer und ganz folgerichtig implodierte auch diese DDR wenige Wochen später. So weit sind die Fakten sicher alle bekannt. Was aber meines Erachtens in diese Einordnung hineingehört, ist eben auch, dass es nicht nur eine Teilung Deutschlands gab und eine Teilung Berlins, sondern eine Teilung Europas und der Fall der Mauer ein ganz wesentlicher Meilenstein ist, diese Teilung zu überwinden. Die Wiedervereinigung Deutschlands führte in der Folge eben auch zur Vereinigung Europas und zu einer nie dagewesenen Kultur der Zusammenarbeit von Ost und West. Das ist in meinen Augen, in den Augen der Sozialdemokratie ein ganz wesentlicher Punkt und eine wesentliche Errungenschaft. Aus diesem Grund ist es zu wenig, nur den Fall der Mauer als solches Phänomen zu sehen. Ihr Bau war weltpolitisch bedeutsam, denn er erfolgte in der Konfrontation zwischen Ost und West, zwischen USA und Sowjetunion, und der Fall wäre nicht denkbar gewesen ohne die Veränderung in Polen – Stichwort „Solidarność“ – oder in der Sowjetunion – Stichworte „Perestroika“ und „Glasnost“. Genau diese internationale Perspektive, die europäische Perspektive, fehlt im Antrag der AfD vollkommen. Die wollen das auch nicht. Die AfD möchte eben genau diese europäische Perspektive nicht, weil sie mit der europäischen Integration, mit der europäischen Einheit nichts anfangen kann.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Lüge!)
Genau da, sehr geehrte Damen und Herren, sollten wir aber ansetzen, denn der Fall der Mauer als singuläres Ergebnis ist doch ein Startpunkt einer Entwicklung. Auch diese Entwicklung gilt es zu würdigen und zu feiern. Mal davon abgesehen, möchte ich auch ganz klar sagen, dass die AfD nicht prinzipiell gegen Stacheldraht und Grenzen ist, kein bisschen. Ich habe hier mal in dem Bundestagswahlprogramm nachgelesen, da geht es auf der Seite 27 darum, dass man gern Zäune und ähnliche Anlagen an der deutschen Außengrenze haben möchte, also Sie wollen zwar keine innerdeutsche Grenze, glücklicherweise, aber nach außen sollen wir uns schön abschotten und gern auch mit Stacheldraht oder was Ähnlichem. Und wenn es um die Frage geht, ob es einen Schießbefehl notfalls auch gegen Kinder gibt, da rutscht Ihrer Frau von Storch auch gern mal die Maus aus.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Das steht im
Bundesgrenzschutzgesetz!) Dass auf Kinder geschossen wird? Eher weniger. Und die Frage, ob man das für richtig hält, muss man trotzdem nicht mit ja beantworten. Genau aus diesem Grund ist es perfide, wenn die AfD sich hierherstellt und zu den Verfechtern der Maueropfer, zu Verfechtern der Kämpfer gegen die Spaltung und gegen die Unterdrückung aufschwingt.
(Beifall SPD)
Aus unserer Sicht als Sozialdemokraten, ist es vollkommen klar, dass wir der Opfer gedenken müssen, wir müssen der Vorgänge gedenken, die zum Bau der Mauer geführt haben, aber auch zu ihrem Fall. Wir müssen auch beachten, dass wir die eine Diktatur und die Einordnung dieser Diktatur nicht einer anderen intoleranten und totalitären Partei überlassen und genau das wäre der Fall, wenn wir hier der AfD folgen. Ich bitte darum, den Antrag der AfD abzulehnen. Den Antrag der CDU können wir gern mit in den Ausschuss nehmen. Lieber Jörg Kellner, du hast sehr viel Richtiges gesagt, lass uns im Ausschuss darüber reden. Über den Antrag der AfD würde ich ungern mit dir reden wollen, weil, ich glaube, der ist es nicht wert und auch die Argumente, die ich hier vorn von der Vertreterin gehört habe, sind es nicht wert, diesen Antrag weiter zu beraten, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir nicht mit Totalitären über Totalitarismus diskutieren sollten. Deswegen sollten wir diesen Antrag jetzt hier ablehnen. Die Anträge der FDP und der CDU sind zu überweisen. Damit kann ich sehr gut leben, sehr gut umgehen. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir über das Unrecht in der damaligen DDR sprechen, dann sprechen wir vor allem über Schicksale von Menschen. Ich denke dabei stellvertretend etwa an Günther Rehbein aus Gera, der als junger Mann von der offenen Straße weggefangen und nach Sibirien verschleppt wurde. Ich denke an Katrin Behr aus Gera, Verfasserin des Buchs „Entrissen“, in dem sie darüber berichtet, wie ihr als kleines Mädchen die Mutter weggenommen wurde. Ich denke an Andreas Laake aus Leipzig, der seinen Sohn erst als Erwachsenen wiedergefunden hat und sich heute noch in dem Verein um die verlorenen und gestohlenen Kinder auch in Thüringen sehr stark und dankenswerterweise engagiert. Ich denke an Manfred Smolka aus Hohenleuben oder auch Titschendorf, der in dem Buch „Fallbeil-Erziehung“ beschrieben wird, der auf bayerischer Seite von DDR-Grenztruppen niedergeschossen wurde und wieder in die DDR verschleppt und in Leipzig mit der Guillotine hingerichtet wurde. Ich denke an den Bruder meines Opas, auch aus Titschendorf, der dort eines nachts zwangsausgesiedelt wurde. Ich denke stellvertretend auch an den damals 35-jährigen Heinz-Josef Große, einen Bauarbeiter, der noch am 29. März 1989 im Schifflersgrund auf der Gemarkung der Gemeinde Sickenberg wenige Meter vor der hessischen Grenze niedergeschossen wurde. Meine Damen und Herren, diese Dinge sind noch lange nicht zu Ende durch die friedliche Revolution. Diese Befreiung der Thüringerinnen und Thüringer aus der Diktatur, die Befreiung von einem Gewaltregime und die Befreiung aus einer Willkürherrschaft sind mutigen Bürgerinnen und Bürgern zu verdanken, die für die Freiheit auf die Straße gegangen sind. Deswegen werben wir Freien Demokraten dafür, diesen Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam mit den Opfern ein Denkmal zu setzen:
(Beifall FDP)
Ein Denkmal der Freiheit, ein Denkmal, dass an die Kraft und die Möglichkeit erinnert, die sich ein freies Volk erkämpfen kann, friedlich, ohne Waffen und ohne jeden Populismus. Ein Denkmal, das an jene erinnert, die Opfer wurden, Opfer eines Regimes, das durch Bespitzelung bis ins privateste Leben, durch Repression und Willkür, durch Gewalt und Unrecht seine Macht um jeden Preis erhalten wollte, ein Regime, das Andersdenkende zu Feinden machte, das jegliche sachliche Debatte im Keim erstickte – etwa, wenn wir an die Umweltbewegung denken – und welches Kritik mit Folter und auch Mord begegnete. Ein Denkmal, meine Damen und Herren, das gleichzeitig ein Mahnmal ist, ein Mahnmal, dass Freiheit nicht selbstverständlich ist, dass Demokratie nicht selbstverständlich ist, dass Feindbilder Folgen für das gesellschaftliche und politische Handeln haben und das für die Überprüfung aktueller Feindbilder notwendig ist, dass diese Erfahrungen staatlicher Teilung bis heute nachwirken, dass Grund- und Menschenrechte immer wieder gefährdet sind und in der Demokratie verteidigt und weiterentwickelt werden müssen.
(Beifall FDP)
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir sind auch der Auffassung, dass wir uns in diesem Gedenken – und das unterscheidet uns ein Stück weit – vor allem auch auf Thüringen beziehen sollten, denn der Bau der Berliner Mauer, der zwar das letzte Schlupfloch zumachte – das ist gerade richtig beschrieben worden –, ist zu einer Zeit passiert, wo in Thüringen schon lange der Laden dicht war. Am 26. Mai 1952 ist bereits die Fünf-Kilometer-Zone in Thüringen eingerichtet worden. Das konkrete Erleben der Menschen, etwa in den hessischen Dörfern der Wodka-Whisky-Linie, die zu Thüringen geschlagen worden sind, oder in dem Stockmacherdorf Lindewerra oder in Mödlareuth – wo auch immer –, dieses konkrete Erleben macht doch viel mehr die Erinnerung in Thüringen aus, als es eben der Bau der Berliner Mauer war, so sehr wir die verurteilen. Auch das unterscheidet unseren Antrag ganz wesentlich von den Forderungen der AfD und auch denen der CDU: Wir haben nicht nur ein Denkmal und eine Gedenkveranstaltung gefordert oder ein Konzept zur weiteren Aufarbeitung des DDR-Unrechts, unser Antrag macht nahtlos mit der Aufarbeitung weiter. Wir fordern auch in der 7. Legislatur die Tätigkeitsberichte der Landesregierung. Wir wollen, dass das DDR-Unrecht deutlicher Bestandteil des Lehrplans wird. Und wir fordern, direkt im Ausschuss in die inhaltliche Debatte einzusteigen über den weiteren Aufklärungsbedarf, beispielsweise bei dem Missbrauch von DDR-Kinderheimen – ohne alle Kinderheime über diesen Kamm scheren zu wollen, auch da gab es engagierte Erzieherinnen und Erzieher –, über die weiteren notwendigen Gesetzesänderungen im Adoptionsrecht zur Aufklärung der Zwangsadoptionen, über den Thüringer Härtefallfonds und über die Behördenkommunikation und die Bearbeitungsstrategie der Anträge auf Entschädigung. Meine Damen und Herren, es gibt hier noch sehr viel zu tun. Ich bin froh und dankbar auch für die sehr sachlichen Töne, die dabei sind. Ich hoffe auf eine gute, tiefgreifende inhaltliche Debatte. Gemeinsam packen wir es an! Danke schön.
(Beifall FDP)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rede von Herrn Bergner hat mich schon fast wieder versöhnlich gestimmt, weil er tatsächlich viele Themen angesprochen hat, über die wir reden können, über die wir reden müssen. Auch Dr. Hartung hat viele wichtige und richtige Punkte gesagt. Was allerdings die Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl nicht verdient haben, ist die Instrumentalisierung durch die AfD, wie wir sie hier einmal mehr erlebt haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir brauchen dieses Stöckchen der AfD nicht, das sage ich ganz deutlich. Mir hat es im Wahlkampf im Jahr 2019 schon bald den Magen umgedreht, als ich Plakate und Sprüche hören musste wie „Vollende die Wende“ oder „Wir sind das Volk“. Sie von der AfD haben auf schändliche Arte und Weise die Bürgerrechtsbewegung der DDR missbraucht und tun es heute wieder. Deswegen haben wir auch keinen Alternativantrag gestellt, denn zu solch einer Verhöhnung werden wir nicht auch noch mit einem Antrag beitragen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Politik, für die die AfD steht – das ist, glaube ich, auch allen bekannt – hat nun wahrlich nichts, und zwar gar nichts mit den Ideen der Bürgerrechtsbewegung der DDR zu tun. Die Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler haben sich für Freiheit und Demokratie entschieden, gegen Nationalismus und geschlossene Grenzen – also genau das Gegenteil von dem, was die AfD hier vertritt. Es ist geradezu absurd zu glauben, dass ihre von Nationalismus und Abschottung geprägte Politik auch nur irgendetwas mit der Freiheitsbewegung in der DDR zu tun hat.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber da bin ich ganz bei Thomas Hartung: Wenn wir schon über Mauern, Grenzen und Schießbefehle sprechen wollen, dann machen wir das doch gern, und zwar mit den Worten ihrer eigenen Parteimitglieder. Zitat Günter Lehnhardt, AfD: „Dem Flüchtling ist es doch egal, an welcher Grenze, an der griechischen oder an der deutschen, er stirbt.“ Zitat Alexander Gauland: „Wir müssen die Grenzen dichtmachen und dann die grausamen Bilder aushalten.“
(Beifall AfD)
Weiteres Zitat von Alexander Gauland: „Die Grenzen Deutschlands müssen gesichert werden, wie das für einen Staat üblich ist. Wenn es notwendig ist, müssen sie das auch mit Mauern und Stacheldraht tun.“ Ein weiteres Zitat: „Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen.“ Beatrix von Storch. Also hören Sie doch mit ihrer Scheinheiligkeit auf, auch hier vorn vom Pult. Ihr Antrag hat in der Tat keine weitere Debatte verdient. Jetzt aber zu dem, was die CDU und die FDP aufgeschrieben haben. In der Tat können wir und müssen wir da über vieles reden und das tun wir auch Jahr für Jahr. Selbstverständlich wollen wir auch die Erinnerungen an die Opfer der Berliner Mauer wachhalten. Erinnerungen wachhalten heißt aber auch, nicht nur weitere Denkmäler aus Beton zu errichten. Es tut mir leid, ich habe die ganze Zeit das Lied von „Wir sind Helden“ zu den Denkmälern im Kopf. Vielleicht hören Sie es sich mal an. Wir haben 170 wichtige Denkmäler, Grenzmuseen und Gedenkstätten in Thüringen. Die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen dort leisten eine herausragende Arbeit und bei denen möchte ich mich an dieser Stelle aufrichtig bedanken.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, FDP) Wir als Rot-Rot-Grün haben sie auch mit mehr Geldern ausgestattet, weil wir Aufarbeitung wach- und lebendig halten wollen. Wir haben das Grüne Band zum Nationalen Naturmonument erhoben – das Gründe Band, das vom Todesstreifen zur Lebensader wurde. Und da sind wir dann tatsächlich in Thüringen. In Thüringen haben wir im Jahr 2022 70 Jahre Grenzschließung. 70 Jahre Grenzschließung, die geprägt sind von ganz schlimmen Geschichten, die das Schicksal vieler Menschen geprägt haben. Ich glaube, dass wir uns für das Jahr 2022 genau überlegen müssen, wie wir damit umgehen, wie wir diese Geschichte wachhalten, wie wir sie lebendig halten, wie wir gern auch grenzüberschreitend in die Westbundesländer, die quasi anliegen, gemeinsam erinnern und wie wir das Grüne Band mit Leben erfüllen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was mich wirklich ein Stück weit entsetzt hat, ist, dass im Antrag der CDU mit keinem Wort von der friedlichen Revolution die Rede ist, denn die ist doch genau das Wichtige. Das zeigt sich beispielsweise auch so schön in der Erfurter Andreasstraße, wo wir auf der einen Seite mit dem Erhalt von Zellen die furchtbare Geschichte der U-Haft haben, und auf der anderen Seite ein Erinnerungsort entstanden ist, ein Bildungsort, der Demokratie wachhält, weil dort am 4. Dezember 1989 viele mutige Menschen diese Stasizentrale besetzt haben, die Ohnmacht überwunden haben und dazu beigetragen haben, dass es überhaupt noch Akten gibt, die nämlich zerstört werden sollten. Das ist übrigens einmalig in Diktaturgeschichten, wenn wir uns das anschauen. Ich glaube, damit haben wir auch nach wie vor ein Erbe, mit dem wir sehr sorgsam umgehen wollen und müssen – und das auch hier im Thüringer Landtag. Wie gesagt, dazu braucht es keinen Antrag von der AfD, dazu bräuchte es auch keine Alternativanträge. Aber selbstverständlich wollen wir über das Thema selbst gern im Ausschuss diskutieren. Ich glaube allerdings, dass der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hier der richtige wäre – und da gehört eben auch Europa mit dazu.
(Beifall CDU)
Thomas Hartung hat es erwähnt: 1989 in der DDR war nicht denkbar ohne Solidarność, war nicht denkbar ohne Gorbatschow und war nicht denkbar ohne die Bewegung in Europa. Wir stehen für ein freies, für ein geeintes, für ein friedliches Europa und wir erleben heute doch wieder, dass viel zu viele Menschen an Europas Außengrenzen sterben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss doch noch mal kurz vor. Frau Rothe-Beinlich, Sie haben mich doch jetzt noch mal hier vorgetrieben, weil Sie gerade festgestellt haben, in unserem Antrag würde diese friedliche Revolution gar nicht vorkommen. In Erinnerung: Als ich hier vorgegangen bin, habe ich mich erst einmal bei den Bürgerinnen und Bürgern bedankt, die dafür gesorgt haben, dass dieses Bauwerk gefallen ist – zum einen. Und wenn Sie auf die Seite 2 gucken, Punkt 2, da ist das auch noch mal explizit erwähnt, nämlich die friedliche Revolution. Das steht da drin.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was steht da genau?) Da steht drin: „aber auch wesentliche Aspekte der Friedlichen Revolution, durch die im Ergebnis unter anderem das DDR-Grenzregime bzw. die Berliner Mauer am 9. November 1989 zu Fall gebracht werden konnten [...].“ Das habe ich eingangs schon gesagt und es steht hier drin. Deswegen wollte ich das nur richtigstellen, falls Sie es überlesen haben.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich habe leider keine Redezeit mehr!)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat Herr Staatsminister Prof. Dr. Hoff das Wort.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Frau Präsi-
dentin, hinter uns wird gerufen!) Entschuldigung. Dann Frau Abgeordnete Herold noch mal.
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Geschätzte Kollegen, hier ist gerade in den letzten Minuten so viel erzählt worden, was dringend einer Erwiderung bedarf, deswegen muss ich Sie jetzt noch mal plagen. Herr Dr. Hartung, Ihre Entgegnungen war billigster Whataboutism. Alles, was wir in unserem Antrag fordern, hat nichts mit Europa zu tun, sondern mit dem Gedenken an ein historisches Ereignis, was für die Deutschen nach dem Krieg einschneidend und schmerzlich und von lang andauerndem Schaden war.
(Beifall AfD)
Bündnis 90 muss sich selber öfter mal fragen, ob es wirklich mittlerweile auf der richtigen Seite steht und nicht im Laufe der letzten drei Jahrzehnte seine ursprüngliche und eigentliche Aufgabe, unter der es angetreten war, zunehmend verraten hat, indem sie sich
(Beifall AfD)
mit den Tätern von damals und deren Erben in politische Koalitionsbetten legen, die wie das Bett des Prokrustes wirken: Was zu kurz ist, wird gestreckt, und was zu lang ist, wird gnadenlos abgeschnitten.
(Beifall AfD)
Es ging bei der Revolution, bei der friedlichen Revolution 1989 darum, eine Grenze zu öffnen. Ja, eine Grenze, eine unnatürliche, widernatürliche, blutige innerdeutsche Grenze, die sollte fallen.
(Beifall AfD)
Es ist den tapferen Bürgern der damaligen DDR von 1989 gelungen, diese Revolution ohne einen einzigen Schuss zu bewerkstelligen. Und ja, es ging sehr wohl um nationale Interessen, es ging nämlich um die Wiederherstellung der deutschen Einheit. Und „Wir sind ein Volk!“ war der Ruf der Jahre 1989/1990. Wenn wir von der AfD für Grenzen plädieren, dann wollen wir keine Zäune quer durch Polen oder Frankreich ziehen, sondern wir wollen wie Australien oder wie Großbritannien die eigenen Landesgrenzen definieren und selbstbestimmt darüber entscheiden, wer diese Grenzen überschreitet, egal in welche Richtung.
(Beifall AfD)
Und Sie werden doch wohl nicht behaupten wollen, dass Australien oder Großbritannien irgendwelchen Anklang an irgendwelchen Nationalsozialismus oder Faschismus haben. Ich möchte noch mal an die FDP und die CDU appellieren: Ermannen Sie sich und stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Frau Herold, das ist kein Whataboutism, das ist einfach die Feststellung, dass Ihre Partei moralisch völlig diskreditiert ist und überhaupt kein Recht hat, über Dinge wie Freiheit und Menschenrechte zu reden.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Jetzt sagen
Sie endlich mal die Wahrheit, worum es wirklich geht!) Mit Ihrem Wahlprogramm, mit Ihrer rassistischen Agenda haben Sie kein Recht, hier das Erbe der Bürgerrechtsbewegung in der DDR für sich zu instrumentalisieren.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist eine Unverschämtheit und das ist eine Frechheit und das weise ich von uns allen hier. Wenn Sie wissen wollen, warum Sie sich da diskreditieren, dann schauen Sie doch in Ihr Wahlprogramm, schauen Sie doch in die entsprechenden Zitate. Da ließen sich noch Dutzende weitere finden. Sie wollen vielleicht keine Grenze durch Polen ziehen – das wäre ja noch schöner –, aber nach Polen schon eher.
(Unruhe AfD)
Sie wollen an unseren Grenzen wieder schießen lassen und
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Muss er nicht
zum Thema sprechen?) wenn es denn dazu kommt, auch auf Kinder schießen lassen. Frau von Storch hat dann gesagt, die Maus ist ausgerutscht. Das muss sie mir mal zeigen.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Die Zeit ist
abgelaufen!) Aber Herr Gauland ist ja hier auch schon zitiert worden. Ihre Partei ist die Partei von Schützen an Grenzen nach außen. Es ist den Menschen, die sterben, egal, ob die Grenze durch ein Land verläuft oder zwischen zwei Ländern. Wir wollen Grenzen überwinden. Sie wollen neue ziehen. Das unterscheidet uns und deswegen brauchen wir Ihren Antrag nicht.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich jetzt nicht mehr. Dann hat jetzt Herr Prof. Dr. Hoff das Wort für die Landesregierung.
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in dieser Diskussion viel thematisiert worden. Es ist unter anderem thematisiert worden – dafür bin ich ganz dankbar –, dass die Landesregierung in der vergangenen Wahlperiode mit den Berichten zu den Tätigkeiten der Landesregierung zur DDRAufarbeitung tatsächlich Standards gesetzt hat, Standards, die es in den vorhergehenden Wahlperioden in dieser Form nicht gegeben hat. Es war die Landesregierung und es war Staatssekretärin Dr. Winter, die engagiert als Staatssekretärin in der Staatskanzlei dieses Themenfeld der DDR-Aufarbeitung bearbeitet hat. Ich will darauf hinweisen, weil ja der Vorwurf hier im Raum erhoben wurde, dass die Landesregierung sich dem DDR-Unrecht nicht stellen würde, dass sie die Augen verschließen würde vor der weiteren Notwendigkeit, das DDR-Unrecht aufzuarbeiten, dass insbesondere auch das persönliche Engagement des Ministerpräsidenten bei der Aufarbeitung des Falls Domaschk diejenige, die sich hier im Plenum hinstellt, doch aus meiner Sicht – wie soll ich es formulieren – der Unwahrheit straft. Es ist ebenfalls in dieser Debatte darauf hingewiesen worden, dass der Mauerbau insbesondere in Thüringen nicht vor 60 Jahren begonnen hat, sondern dass wir im kommenden Jahr des 70. Jahrestags des langen Wegs zum Mauerbau am 13. August 1961 gedenken. Deshalb sind diese Jahrestage auch einzuordnen in die unterschiedlichen historischen Ereignisse, denen sich auch diese Landesregierung in den vergangenen Jahren und auch in diesem Jahr stellt. Wir haben mit dem Jahr 2019 eines vielfach besetzten historischen Ereignisses gedacht. Wir haben nicht nur der Gründung des Bauhauses, wir haben der Etablierung der Weimarer Nationalversammlung gedacht und damit auch der ersten deutschen Verfassung als republikanische Verfassung. Wir haben darüber hinaus der friedlichen Revolution mit einer Vielzahl von Veranstaltungen gedacht. Wir haben im vergangenen Jahr unter den Einschränkungen der Pandemie 30 Jahren Wiedervereinigung und 30 Jahren Wiedergründung des Freistaats Thüringen gedacht. Selbstverständlich spielt das Ereignis des 13. August 1961 auch im historischen Gedenken dieses Freistaats in unterschiedlicher Form eine Rolle, und dies werde ich deutlich machen. Darüber hinaus werden wir – darauf hat Kollegin Rothe-Beinlich dankenswerterweise hingewiesen, ich habe das auch bereits erwähnt – dem Umstand gedenken, dass am 26. Mai 1952 die DDR eine – ich darf zitieren – „Verordnung über Maßnahmen an der Demarkationslinie zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und den westlichen Besatzungszonen Deutschlands“ erließ und dass damit der lange Weg zum Mauerbau in Thüringen begann und deshalb dieses Ereignis für Thüringen eine hohe Relevanz hat als das bildlich stark überlagerte Ereignis des 13. August 1961, das letztlich, wie hier im Plenum ausgeführt wurde, der Schlussstein im wahrsten Sinne des Wortes des langen Mauerbaus gewesen ist. Im Jahr 2023 werden wir wiederum dem Arbeiteraufstand in der DDR am 17. Juni 1953 gedenken, der sich dann zum 70. Mal jährt. Das heißt – ich wiederhole das, was ich an verschiedener Stelle immer wieder sage –, Geschichte endet nicht, sondern wir sind in der Verpflichtung, Geschichte zu erinnern, schon deshalb zu erinnern, weil wir ein Interesse daran haben, dass die Zukunft nicht die Vergangenheit ist, die durch eine andere Tür wieder hereinkommt. Auch diese ist in der politischen Debatte hier deutlich gemacht worden. Aber lassen Sie mich mit Blick auf die von mir zitierte Verordnung aus dem Jahr 1952 einzelne Aspekte noch mal deutlich machen, weil wir uns dies, glaube ich, vergegenwärtigen müssen, um zu verstehen, worüber wir eigentlich sprechen. Ein 10 Meter breiter Kontrollstreifen entstand auf Grundlage dieser Verordnung, der unter Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht betreten werden durfte. Das war die Etablierung dessen, was sich als Begrifflichkeit des Todesstreifens dann hier materialisierte. Ein 500 Meter breiter sogenannter Schutzstreifen – wir sind bei den in Diktaturen häufig vertretenen Euphemismen für dramatische Rahmenbedingungen –, in dem Versammlungsorte wie Gaststätten und Pensionen geschlossen werden mussten. Eine 5 Kilometer breite Sperrzone schloss sich an, in der die Bewegungsfreiheit wiederum eingeschränkt war, und entlang der sogenannten Demarkationslinie errichtete man damals bereits einen bis zu 1,5 Meter hohen Stacheldrahtzaun. Am 27. Mai, einen Tag nach der Verordnung, startete das Ministerium für Staatssicherheit die hier auch in der Debatte bereits angesprochene – und es fällt mir schwer, das auszusprechen, aber ich verwende diesen historischen Begriff – „Aktion Ungeziefer“. Allein mit der Begrifflichkeit wurde das Bild der Herrschenden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des von ihnen beherrschten Gebietes unmissverständlich ausgedrückt. Über Nacht und ohne Vorankündigung wurden insgesamt 8.351 Menschen zwangsausgesiedelt. Historikerinnen und Historiker gehen davon aus, dass bis nach Vollendung des Mauerbaus mehr als 11.000 Menschen zwangsumgesiedelt wurden. Es ist von einzelnen Abgeordneten hier dargestellt worden, was dies an traumatischen Erinnerungen bis in die Familien bis heute an Folgen hatte. Die Literatur, übrigens auch Literaturpreisträger, die Literaturstipendien des Landes bekommen, hat sich dankenswerterweise mit diesen Themen in unterschiedlicher Form auch der historischen Verarbeitung auseinandergesetzt. Fast ein Drittel dieser 11.000 Menschen, etwa 3.500 Männer und Frauen, stammten aus Thüringen und Thüringen litt in besonderer Weise unter dem Mauerbau. Von den 1.400 Kilometern innerdeutscher Grenze, die auch hier häufig als „Berliner Mauer“ bezeichnet wurde, grenzten über die Hälfte, 760 Kilometer, an Thüringen an. Das heißt, wir könnten auch mit Fug und Recht von einer Thüringer Mauer sprechen. 30 Ortschaften wurden im Rahmen der Zwangsaussiedlung vollständig ausradiert. Insgesamt fanden über 600 Menschen entlang der innerdeutschen Grenze den Tod. Und das DDR-Grenzregime – so beschreibt es der Historiker Gerhard Sälter – war das Herrschaftsinstrument einer Diktatur, und zwar aus zwei Gründen: Weil es den Bürgerinnen und Bürgern die Freizügigkeit verweigerte und weil mit dem Grenzregime Machtsicherung als ein absolutes Ziel gesetzt wurde und damit etwas zugrunde gelegt wurde, was auch für Diktaturen üblich ist, dass der Zweck die Mittel heiligt. Das Herrschaftsinstrument Grenzregime zeigt aber auch, wie gering die Akzeptanz der SED-Herrschaft in der ostdeutschen Gesellschaft war. Es ist hier zu Recht darauf hingewiesen worden, dass am 9. November 1989 schließlich die friedliche Revolution die Öffnung der Mauer erzwang. Und als jemand, der in Ostberlin an der Mauer aufgewachsen ist – Bernauer Straße –, ist mir dieses Ereignis des 9. November 1989 sehr plastisch in Erinnerung. Vor dem 9. November 1989 – und hier schließe ich an verschiedene Beiträge an, die ich zum Thema „friedliche Revolution“ auch in diesem Landtag bereits gehalten habe –, will ich sagen, daran müssen wir auch in dieser Diskussion immer wieder erinnern. Wir erinnern an die friedliche Revolution gemeinhin als eine erfolgreiche Revolution. Aber diejenigen, die 1988 bei der sogenannten LuxemburgLiebknecht-Ehrung mit dem Transparent „Die Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden“ aufgetreten sind, diejenigen, die an den unterschiedlichsten Daten der ostdeutschen Bürgerrechtsbewegung, der Ausbürgerung Biermanns bis hin zum Kulturplenum 1965 – ich könnte unterschiedlichste Dinge benennen –, diejenigen, die sich im September 1989 in Leipzig in der Kirche mit einem Transparent hingestellt haben, wussten nicht, dass sie der Beginn einer friedlichen Revolution sind, die am Ende erfolgreich sein wird, sondern es waren mutige Menschen, die sich, ohne zu wissen, dass sie Teil einer friedlichen Revolution sind, diesem DDR-Regime entgegengestellt haben.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Daran müssen wir erinnern, an diesen Mut dieser Menschen, die dazu beigetragen haben, die Mauer zu Fall zu bringen. Wenn wir in Thüringen an den Mauerbau denken, dann denken wir an die langen Jahre von 1952 bis 1961 und die betten sich in die Thüringer Erinnerungskultur in diesem Themenfeld ein. Insofern, weil hier die Frage gestellt worden ist und die Bitte an die Landesregierung geäußert wurde, ein Konzept vorzulegen, will ich darauf hinweisen – und das sage ich mit allem Respekt gegenüber dem Parlament –, dass es dieses Antrags für die Erarbeitung einer über die Institutionen hinweg greifenden Zusammenarbeit zur Erinnerung an diese historischen Ereignisse nicht bedurft hätte. Gleichzeitig gibt es uns die Möglichkeit, die bereits bestehenden Planungen einfach noch mal darzustellen, und so habe ich den Kollegen Kellner auch verstanden, positiv verstanden, dass es hier auch darum geht, dies in einer entsprechenden Form noch mal deutlich zu machen. Natürlich sind wichtige Orte in dieser Auseinandersetzung das Grenzlandmuseum Eichsfeld in Teistungen, wo 1972 einer der insgesamt vier Übergänge für den sogenannten kleinen Grenzverkehr eingerichtet wurde. Das Grenzmuseum Schifflersgrund in Asbach-Sickenberg, wo Heinz-Josef Große am 29. März 1982 bei einem Fluchtversuch von zwei DDR-Grenzsoldaten erschossen worden ist, das Deutsch-Deutsche Museum in Mödlareuth, wo die Grenze direkt durch den kleinen Ort gezogen wurde und wo sich Bewohnerinnen und Bewohner im Juni 1952 in buchstäblich letzter Sekunde vor der Zwangsaussiedlung in den Westen über die Demarkationslinie retten konnten, quasi das thüringisch-bayerische Äquivalent zur Bernauer Straße und der Flucht vieler Menschen über die gerade noch offenen Haustüren, bevor auch diese dann geschlossen wurden. Das Deutsch-Deutsche Museum in Mödlareuth ist übrigens der Ort, an dem der Ministerpräsident dem Mauerbau 1961 und den Opfern des Mauerbaus in diesem Jahr gedenken möchte. Und schließlich Point Alpha in Geisa, wo sich heute noch Relikte sowohl der DDR-Grenzsicherungsanlagen als auch des amerikanischen Stützpunkts und die historisch vielfältige Überlagerung von Point Alpha noch mal erfahren lassen. Ich bin froh, dass Abgeordnete dieses Landtags sich engagiert für dieses Grenzmuseum Point Alpha einsetzen, und ich bin dem Landtag auch dankbar, dass er in diesem Jahr mit diesem Haushalt die Grenzmuseen mit mehr Mitteln ausgestattet hat. Anlässlich des langen Mauerbaus finden an den Grenzmuseen in den nächsten Wochen und Monaten Veranstaltungen statt, natürlich unter den Corona-Bedingungen, also hybrid, ausschließlich digital oder an der frischen Luft. Lassen Sie mich dazu einzelne Ausführungen machen. Das Grenzlandmuseum Eichsfeld und das Grenzmuseum Schifflersgrund bieten anlässlich historischer Daten Gedenkwanderungen an, die von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen begleitet werden, anlässlich des 26. Mai 1952 – habe ich bereits deutlich gemacht –, des 13. August 1961, aber auch anlässlich des 2. Oktobers 1962, dem Tag der Massenflucht aus Böseckendorf, was ja im besten Sinne des Wortes, wie wir es heute bezeichnen würden, Empowerment einer doch immer nie gänzlich unterdrückten und zu unterdrückenden DDR-Zivilgesellschaft war, und natürlich anlässlich des 3. Oktobers 1961, dem Tag der zweiten großen Aktion der Zwangsaussiedlung aus dem Sperrgebiet. Mödlareuth präsentiert eine Ausstellung zum Thema „Die Mauer, eine Grenze durch Deutschland“, das ist eine von der Bundesstiftung Aufarbeitung übernommene Ausstellung. Point Alpha plant ab Mai Seminare unter anderem zu internationalen Dimensionen des Mauerbaus. Die Landeszentrale für politische Bildung, die übrigens entgegen der hier behaupteten Vorstellung, dass die Landesregierung sich dem Thema nicht widmen würde – ich verweise darauf, dass die Landeszentrale für politische Bildung in der Staatskanzlei ressortiert und vom Landtag auch mit einem Kuratorium begleitet wird –, die Landeszentrale bietet Filmvorführungen mit Gesprächen zum Thema an. Es gibt eine Broschüre zur Peter Fechter, dem wohl bekanntesten Maueropfer. Seit wenigen Tagen ist die Eigenpublikation der Landeszentrale – ich zitiere den Titel: „Von der Staatsgründung zum Mauerbau. Das geteilte Deutschland in den 1950er-Jahren. Ein Überblick.“ von Dieter H. Kollmer im Angebot. Vorrätig sind ferner folgende Publikationen: „Die Mauer – eine Grenze durch Deutschland“ von Peter Joachim Lapp, darüber hinaus kleinere Broschüren in der Reihe „Landeskundliche Blätter“, die dann noch einmal die Thüringer Ereignisse spezifizieren. Die vorhandenen Publikationen werden zum Jahrestag besonders beworben und angeboten und bieten damit natürlich auch die Möglichkeit der besonderen Auseinandersetzung immer – und das wissen Sie – in der Zusammenarbeit der Institution politischer Bildung und natürlich auch der schulischen politischen Bildung, mit dem ThILLM. Darüber hinaus sind verschiedene Beiträge in den verschiedenen sozialen Medien auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung geplant, die direkt auch für den digitalen Unterricht genutzt werden können und sollen. Ich verweise dann natürlich noch auf die Veranstaltungen der Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße, die ein wichtiger Akteur in der politischen Bildungsarbeit ist. Ich möchte dann darauf verweisen und ich habe zum Antrag der FDP-Fraktion gestern bereits deutlich gemacht, das ist hier auch in der politischen Debatte gesagt worden, dass auf der Seite des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Aufarbeitung die über 170 Erinnerungsorte, Denkmäler, Straßennamen, Orte der Auseinandersetzung präsentiert sind. Wenn es aus dem Landtag heraus die Anregung gibt, dem DDR-Unrecht und der friedlichen Revolution in seiner Verbindung – nämlich der Überwindung des DDR-Unrechts durch die friedliche Revolution mit dem Gedenken an die Opfer – mit einem eigenständigen, gesonderten Denkmal zusätzlich Rechnung zu tragen, dann ist das eine Diskussion, die wir tatsächlich mit Historikerinnen und Historikern führen sollten. Ich will sie gar nicht als solche in Abrede stellen und insofern würde ich gern den Antrag der FDP nicht als einen Auftrag an die Landesregierung, sondern als einen Beitrag zu einer Diskussion über ein Denkmal oder die angemessene Form der Erinnerung verstehen,
(Beifall FDP)
denn wir haben eine Vielzahl von Erinnerungsorten, Gedenkstätten, auch Denkmälern, die in Thüringen den sehr dezentral angesetzten erinnerungskulturellen Initiativen Rechnung tragen. Wir haben auch nicht den einen Ort, der wie an der Berliner Mauer die Bernauer Straße beispielsweise als ein Ort sein kann, wo die Gedenkstätte Berliner Mauer dann auch errichtet worden ist oder wo man in der Stadtmitte auch Orte hat, bei denen sich schon die Frage gestellt werden kann, ob das eigentlich nur noch eine touristische Überlagerung eines nicht mehr angemessenen Gedenkens ist. Sie wissen – glaube ich – alle, wovon ich spreche. Und insofern die Diskussion darüber zu führen, ob es jenseits dieser dezentralen Erinnerungskultur eine neue Form von zentralem Gedenken braucht, die muss man, soll man führen, wenn es im Parlament dafür ein Interesse gibt. Ich sage Ihnen aber aus meiner Perspektive eine gewisse Skepsis – ich glaube, dass wir sehr gut mit den bisher dezentralen Erinnerungen an das DDR-Unrecht und die sehr spezifischen Ereignisse von Unterdrückung wie Selbstermächtigung leben und dass wir davon auch profitieren. Das würde ich als meinen Beitrag als unmittelbare Reaktion einbringen, ohne das als Abschluss einer Diskussion und als einen Beitrag zum Auftakt einer Diskussion zu verstehen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Angesichts der Länge der parlamentarischen Diskussion entschuldigen Sie bitte, dass ich jetzt auch die Aktivitäten, die es in dem Zusammenhang gibt, ausführlich dargestellt und das als eine Art Sofortbericht zu den Fragen, die hier gestellt worden sind, verstanden habe. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
60 Jahre Mauerbau: Thüringen soll des schicksalhaften Ereignisses und der Opfer von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl würdig gedenken
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt jetzt noch weitere Redezeit, falls das Wort aus den Reihen der Abgeordneten noch weiter gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Wir haben drei Anträge. Bei den Anträgen ist jeweils beantragt worden, sie an Ausschüsse zu überweisen. Zunächst kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der AfD. Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDUund der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Also ist das mit Mehrheit abgelehnt. Sind noch weitere Ausschussüberweisungen gewünscht oder war es nur Europa, Kultur und Medien? Nur Europa, Kultur und Medien. Dann wird direkt über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/2989 abgestimmt. Wer diesem Antrag inhaltlich zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die CDUFraktion und die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU. Auch hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP, die CDU und die AfD – also alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Dann ist diese Überweisung so beschlossen. Eine weitere Ausschussüberweisung war nicht gewünscht. Dann kommen wir jetzt zu dem Antrag der FDP. Auch hier ist Ausschussüberweisung beantragt. Soll es bei mehreren Ausschüssen bleiben oder jetzt auch nur Europa, Kultur und Medien?
(Zuruf Abg. Montag, FDP: Alle drei!)
Am Anfang in der Rede von Herrn Bergner waren noch andere Ausschüsse genannt.
(Zuruf Abg. Montag, FDP: Europa und Sozia-
les!) Europa und Soziales. Also stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ab. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP, die CDU. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Die AfD enthält sich. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Des Weiteren wurde darum gebeten, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen.
(Zuruf aus dem Hause)
Nein, es wird zurückgezogen. Gut, dann bleibt es bei EKM. Dann haben wir damit alle Anträge für heute abgearbeitet und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Der Tagesordnungspunkt 7 ist von der Tagesordnung abgesetzt worden, sodass wir jetzt fortfahren mit Tagesordnungspunkt 8 Antrag (Entschließung) der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2553 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/2804 Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Laudenbach zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuschauer! Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat mich in seiner Sitzung vom 3. März beauftragt, dem Landtag zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/2553 zu berichten. Das Plenum hat den Antrag mit dem Titel „Versprechen einhalten, Liquidität sichern, Pleitewelle verhindern“ in seiner 33. Sitzung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Dieser beriet den Antrag am 27. Januar in seiner 12. Sitzung und am 3. März in seiner 14. Sitzung. Im Zusammenhang mit den im Antrag formulierten Forderungen, Überbrückungskredite durch die Thüringer Aufbaubank unkompliziert bereitzustellen, wurden der Stand bei den Auszahlungen der staatlichen Corona-Hilfen sowie diverse Mängel, Probleme und Verzögerungen bei diesen Hilfen diskutiert. Diese Diskussionen waren sehr kontrovers und sehr interessant. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, den Antrag in der Drucksache 7/2553 abzulehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen, in diesem Antrag der FDP wurde die Landesregierung aufgefordert, die Liquidität der Unternehmen zu sichern, weil es das Bundeswirtschaftsministerium nicht rechtzeitig geschafft hat, die Soforthilfen auch tatsächlich sofort auszuzahlen. Es ist schon ein bisschen länger her, der Antrag liegt schon seit geraumer Zeit sowohl im Ausschuss als auch hier vor. Ein Versäumnis der Bundesregierung – und vielen Dank an der Stelle an die sogenannten Wirtschaftsexperten von der CDU –, aber die FDP lässt es gern so aussehen, als wäre die Thüringer Landesregierung hier schuld und würde sich nicht kümmern. Das ganze Gegenteil ist der Fall gewesen, denn trotz schwieriger finanzieller Situation, in die das Land durch die Pandemie und die verantwortlichen Forderungen der CDU und FDP gebracht worden ist, hat Thüringen die Liquiditätsengpässe der Unternehmen noch vor den Zahlungen des Bundes abfangen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So weit, so gut, der Fall ist längst geklärt und der Antrag der FDP ist so aktuell wie die Zeitung von der letzten Woche oder das Journal vom letzten Monat.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Gehen
Sie mal raus und unterhalten Sie sich mit den Unternehmen! Sie haben wie immer keine Ahnung!) Ja, Herr Kemmerich, Sie können sich jetzt ganz großartig aufregen. Ich glaube, Sie kriegen auch noch Ihre 5 Minuten und dann können Sie mich gern vom Gegenteil überzeugen.
(Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist ein Antrag der FDP, der sich in viele der letzten Tage einreiht. Er ist relativ populistisch, denn er hat keine Substanz mehr, er ist von gestern, vielleicht 3 Monate her, wir brauchen ihn nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das ist ein
parlamentarisches Verfahren, Herr Müller!) Ich kann lauter hier vorn als Sie da unten!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das
heißt noch nicht, dass Sie recht haben!) Wir haben den Antrag auch im Wirtschaftsausschuss beraten. Und siehe da: im Ausschuss keine Kameras, keine Presse und somit auch kein Vertreter der FDP bei der Beratung des Antrags und bei der Abstimmung zugegen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie brauchen doch nur das Plenum hier. Da konnte man sie wieder förmlich greifen, die sogenannte Kümmermentalität der FDP, die sich nur in Pressemitteilungen und vor den Kameras abspielt, aber in den Ausschüssen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wo die Arbeit des Parlaments stattfindet, gähnende Leere auf dem Sitzplatz der FDP oder große Ahnungslosigkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es ist wirklich erstaunlich, wie sich diese Fraktion – ganz besonders deren Fraktionsvorsitzender – der Arbeit in den Ausschüssen entzieht. Bei einer solchen Teilnahmslosigkeit der FDP wurde der Antrag bei 3 Enthaltungen und keiner einzigen zustimmenden Stimme abgelehnt. Und genau dieses Votum empfehle ich hier. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Danke. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kemmerich von der FDP-Fraktion das Wort. Ich bitte um Ruhe, das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Kemmerich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe betroffene Unternehmer und Unternehmerinnen, Mitarbeiter in den Unternehmen, aber auch betroffene Kunden in den Innenstädten, ja vielfältig betroffene Menschen durch die Einschränkungen, die die Pandemie seit über einem Jahr für uns alle mit sich bringt! Wir hoffen alle auf ein baldiges Ende dieser Einschränkungen, allerdings wird es mit dem Ende der Einschränkungen nicht getan sein, sondern nach wie vor wird eines stimmen: Vielen Unternehmen steht das Wasser nicht nur bis zum Hals, sondern teilweise auch darüber. Deshalb werden wir nicht müde – das haben wir vor drei Monaten gemacht, das haben wir vor neun Monaten gemacht und wir machen es heute und wir werden es morgen wieder machen – zu mahnen, dass es schnelle, unbürokratische und verlässliche Hilfen gibt für die von der Pandemie und den Einschränkungen betroffenen Unternehmen und Menschen.
(Beifall FDP)
Wenn vielen Menschen und Unternehmen jetzt auf den hoffentlich letzten Metern des Lockdowns die Luft ausginge, wäre dies besonders tragisch. Jede einzelne unverschuldete Insolvenz ist eine zu viel.
(Beifall FDP)
Jede Insolvenz zieht Schicksale nach sich und zerstört die Lebensgrundlage – nicht nur die des Unternehmers, sondern auch dessen Familie und auch seines Umfelds und vor allen Dingen der Mitarbeiter. Das macht sich zum Beispiel daran bemerkbar, dass die Insolvenzantragspflicht seit letzten Samstag wieder besteht und dass wir gerade darum ringen, Kurzarbeiterregelungen, wie sie bis zum 30.06. Bestand haben, auch über diesen Zeitraum zu verlängern, weil es noch lange nicht klar ist, dass mit dem Ende oder dem Abflachen in der jetzigen Kurve tatsächlich die Einschränkungen ein Ende haben. Schauen wir auf die Schicksale, auf die kleine Unternehmerin, die Besitzerin einer Boutique in einer mittelgroßen Stadt in Thüringen ist. Es geht um das Lebenswerk eines Unternehmers, der ein Sportund Fitnessstudio aufgebaut hat und seit Monaten vergeblich auf seine Kunden wartet. Es geht um Familien, die in Generationen ein Hotel aufgebaut haben – mit Gastronomie, Übernachtungsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten –, wo die ganze Familie davon lebt, die stehen heute vor einem Scherbenhaufen. Und was sagen Sie? Überholt. – Nein, aktuell wie selten. Ich erinnere an die Worte von Herrn Scholz und Herrn Altmaier: Niemand soll innerhalb der Pandemie seinen Job verlieren. Ich kenne jetzt 71 Fälle in Berlin, wo noch – mehr oder minder oder nicht – verdienten Beamten eine Stelle geschaffen wird, obwohl die Regierung wahrscheinlich abgewählt wird, jedenfalls viele Minister ihr Amt nicht behalten werden. Das ist ein Schlag in all derjenigen Gesichter, die sehr um ihren Arbeitsplatz barmen, hoffen, dass sie ihn behalten. Und was hören wir hier? Der Antrag ist längst nicht erledigt, weil Probleme bleiben. Was ist mit den Unternehmerlöhnen? Sie sind nicht berücksichtigt. Was ist mit den geschäftsführenden Gesellschaftern? Was ist mit den eigenvermieteten Immobilien? All das wird nicht ersetzt in den Folgen der Pandemie. Oft ist der Unternehmer selbst sein bester Mitarbeiter. Diese Umsätze fallen aus, es gibt keine Entschädigung. Von diesen Umsätzen leben ganze Familien, Kinder wollen ihre Freizeitaktivitäten damit finanzieren, oftmals braucht man die schwerlich aufgebaute Altersvorsorge auf, kürzt seine Krankenkassenbeiträge. All das wird unheimlich schwer wieder aufzuholen. Click and collect, was jetzt als großartige Maßnahme verkauft wird, hat einen Pferdefuß: Die Umsätze machen mal gerade 40/50 Prozent des Umsatzes vor der Pandemie und den Einschränkungen aus. Das reicht vielleicht zum Überleben, aber es reicht nicht, um langfristig die Existenz dieser Menschen zu sichern. Am Dienstagabend wurde eine Härtefallregelung veröffentlicht – Dienstagabend, nach 14 Monaten Lockdown – für Härtefälle, die seit eben diesen 14 Monaten nicht einen Cent Entschädigung bekommen haben, die für das Sonderopfer, was die Einschränkung ihres Rechts aus Artikel 12 Grundgesetz ist – nämlich den Gewerbebetrieb, den man eingerichtet hat, auch auszuüben –, keine Entschädigung erhalten haben. 14 Monate später – und Sie reden davon, dass es erledigt ist. Wenn wir keine weiteren Pleiten haben wollen, wenn wir keine verwaisten Innenstädte haben wollen, wenn wir nicht diese Schicksale beklagen wollen, dann müssen wir schneller und weiter daran arbeiten, dass Unternehmer durch dieses Sonderopfer – das sie, auch um die Folgen der Pandemie mit einzudämmen, gern getragen haben, aber sie wollen eben auch die Solidarität in die andere Richtung bekommen – nicht ihrer Existenzgrundlage beraubt werden. Deshalb muss weiter im Täglichen dafür gearbeitet werden, dass auch hier in Thüringen dafür geworben wird in den MPKs, dass die Unternehmen ihre Entschädigungen bekommen, dass die Unternehmer entschädigt werden, denn es wird zum Neustart nach der Pandemie kommen. Dann brauchen wir nicht nur Hygienekonzepte, wir brauchen nicht nur einen Impfturbo, den wir immer einführen, wir brauchen nicht nur weniger Bürokratie, nein, die Unternehmen brauchen auch eins: Liquidität, um in die Zukunft zu investieren, um ihre Zukunft zu sichern, um unser Leben lebenswert zu erhalten – auch die Schicksale der ihnen anvertrauten Menschen, sei es aus ihren Familien oder ihre Mitarbeiter – und in der Zukunft auch noch verantwortungsvolle Unternehmer und Arbeitgeber zu sein. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, der Antrag, der uns von der FDP-Fraktion hier vorliegt, hatte sicherlich seine Berechtigung zum Zeitpunkt, als er eingebracht wurde. Nun hat er aufgrund der vollen Tagesordnung schon eine gewisse Reifezeit hier im Haus hinter sich. Wir als CDU-Fraktion können der FDP in einem wesentlichen Punkt sehr deutlich beispringen: dass wir versuchen müssen, jeden Unternehmer und jeden einzelnen Arbeitsplatz zu retten, der unverschuldet in diese Krise gekommen ist, der unverschuldet in die Lage gekommen ist, sein Geschäft zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr führen zu können, der schließen musste, der aufgrund der Pandemie in seiner Arbeit eingeschränkt ist.
(Beifall CDU)
Das ist ein Punkt, da sind wir ganz klar bei Ihnen. Was allerdings zu sagen ist, ist, dass die Punkte, die Sie in Ihrem Antrag aufgreifen, jetzt zu weiten Teilen schon gelöst sind. Ja, die November- und Dezemberhilfen waren eine gute Idee, das hat aber in der Auszahlung zu lange gedauert. Das wissen wir und das haben wir auch klar kritisiert. Ja, die Überbrückungshilfen sind auch – sagen wir mal – zögerlich angelaufen. Doch jetzt muss man feststellen: Mit der Überbrückungshilfe III, die aktuell gilt und jetzt auch noch mal signifikant überarbeitet wurde, hat man deutlich erweiterte Möglichkeiten geschaffen und jetzt auch endlich – zumindest durch die Hintertür – einen Unternehmerlohn mit möglich gemacht. Das fordern wir auch schon seit Langem, auch das war eine Frage, die von uns angesprochen wurde: dass Unternehmer zwar Hilfen bekommen haben, aber das nicht mitberücksichtigt wurde, was für ihren persönlichen Lebensunterhalt war. Für uns war auch klar – und das haben wir auch immer klar in Richtung Bund kommuniziert –, dass Hartz IV zu beantragen für viele Unternehmer einfach keine Option ist, allein schon deswegen, weil sie unverschuldet in die Situation gekommen sind und weil das für sie nicht das richtige Mittel ist. Das haben wir immer klargemacht. Wir sind froh, dass die Überbrückungshilfen III jetzt dort ein entscheidender Punkt sind. Ich will mich gar nicht zu lange daran festhalten, denn die Mittel, die wir jetzt haben, sind, denke ich, schon sehr auskömmlich. Das sagen auch die Industrie- und Handelskammern. Aber was hilft dem Unternehmer zum Schluss? Dem Unternehmer helfen eine klare Öffnungsperspektive und die Möglichkeit, endlich wieder loslegen zu können. Darüber haben wir am Anfang dieser Woche sehr intensiv diskutiert. Dort braucht es klare Optionen und die Verordnung – und das muss ich hier einfach noch mal wiederholen –, die heute in Kraft getreten ist, bietet das in weiten Teilen weiter nicht, denn sie unterscheidet für unsere Verhältnisse nicht klar genug nach Innen- und Außenbereich. Es wird dort nicht genau möglich gemacht, was man vielleicht schon möglich machen könnte, nämlich im Außenbereich schon Dinge zu öffnen. Man schafft dort Ungleichbehandlungen, die aus unserer Sicht nicht funktionieren. Warum zum Beispiel macht man den Zoo, den Botanischen Garten auf, aber die Schausteller dürfen nicht tätig werden? Das ist für uns eine Ungleichbehandlung. Wenn man im Außenbereich Dinge gleichbehandeln könnte, das würde, glaube ich, vielen Unternehmern mehr helfen, als noch weitere Hilfen aufzumachen, denn die Unternehmer wollen schließlich arbeiten. Sie wollen ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Das ist für uns der wichtigste Punkt.
(Beifall CDU, FDP)
Deswegen ist der Antrag, so wie er hier vorliegt, aus unserer Sicht auch nicht mehr zustimmungsfähig, denn er ist in weiten Teilen veraltet und überholt. Er hat eine richtige Zielrichtung, ist aber zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr zielführend. Wir wünschen uns, dass wir gemeinsam dranbleiben, dass wir schauen, wie wir in die Zukunft kommen. Wir müssen uns ganz klar überlegen, wie wir es schaffen, dass unsere Innenstädte erhalten bleiben, dass wir auch Förderprogramme für die Innenstädte gemeinsam auf den Weg bringen. Denn ich mache mir großen Sorgen, wenn ich durch die Fußgängerzonen gerade auch von kleineren Städten hier in Thüringen, aber auch durch Erfurt laufe, weil dort viele Geschäfte jetzt schon leer sind und sich neue Unternehmungen dort vielleicht nicht so schnell finden werden. Wir müssen also einen Blick in die Zukunft richten abseits der Hilfen, die wir dort jetzt schon sehen, und müssen schauen, dass wir dort auch Unternehmer finden, die sich bereit erklären und die auch jetzt das Risiko eingehen zu gründen und dort auch unsere Innenstädte zu beleben. Genauso wie wir gemeinsam überlegen müssen, wie wir den Fachkräftebedarf gerade auch in der Gastronomie befriedigen können. Viele haben sich jetzt umorientiert, viele haben neue Jobs gesucht aus der Gastronomie heraus. Das war vorher schon ein schweres Feld, wir wissen, dass wir dort auch vorher schon einen Mangel an Arbeitskräften hatten und das hat sich jetzt noch verschärft. Da muss man gemeinsam überlegen: Wie können wir Anreize schaffen, damit man auch wieder in diese Arbeit zurückkehrt? Denn wir alle wollen, wenn es dann wieder losgeht, dass unsere Lieblingsgaststätte noch aufmacht und dass sie Personal hat und dass wir einen freundlichen Kellner haben, der uns dort entgegenkommt. Ich glaube, das ist eine große Herausforderung, die man gemeinsam bewältigen muss, wo die Unternehmer gefragt sind, aber auch die Politik für gute Rahmenbedingungen. Ich werbe dafür, dass wir uns im Wirtschaftsausschuss gemeinsam weiter damit beschäftigen. Wir haben auf jedem Fall viele gute Ideen, die wir mit einbringen werden. Ich bin mir sicher, dass da auch gemeinsam aus der Runde und auch von der FDP sicherlich weitere Vorschläge kommen werden. Vielen Dank, aber den Antrag, den wir heute hier haben, den müssen wir leider ablehnen.
(Beifall CDU, FDP)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die FDP reicht uns heute einen Antrag ein, der von der Überschrift her sicherlich viele interessiert, Beschäftigte in unseren Thüringer Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer. Was ist eigentlich die Botschaft dieses Antrags? Diese Frage stellt man sich zumindest, wenn man diesen Antrag aufmerksam durchliest. Ich will am Anfang zumindest noch mal die einreichende Fraktion darauf verweisen, was heute Vormittag schon in der Debatte eine Rolle gespielt hat. Wenn Sie schon die Mahnung jetzt zum Beispiel des Kollegen Müller nicht ernst nehmen, nehmen Sie die Rüge der CDU-Fraktion doch zumindest ernst, die Sie heute Vormittag angemahnt hat, hier endlich mehr Klasse statt Masse zu produzieren und nicht Anträge in loser Folge in das Plenum zu tragen, die völlig aus der Zeit gefallen sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Also welche Botschaft will die FDP-Fraktion uns mit dem vorliegenden Antrag hier tatsächlich aussenden? Wenn man darüber hinwegsehen würde, dass der Inhalt des Antrags jetzt Mitte Mai 2021 völlig aus der Zeit gefallen ist, dann kann man bestenfalls vermuten, Herr Kemmerich, dass damit ein gewisser Erkenntnisgewinn bei der FDP widergespiegelt wird. Die für die FDP neue Erkenntnis könnte lauten: Der Markt richtet eben doch nicht alles. Gäbe es diesen Erkenntnisgewinn jedoch nicht bei Ihnen in der Fraktion, dann wäre der Antrag nicht nur zeitlich obsolet, sondern sogar völlig paradox, denn wer würde es dann noch verstehen, dass sich die FDP – ausgerechnet die so marktliberale, viele meinen ja sogar marktradikale, jedenfalls neoliberale FDP, wie wir heute wieder gelernt haben – darüber beschwert, dass der Staat zu langsam und zu zaghaft Steuergeld verteilt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Er soll
entschädigen nach Artikel 12 Grundgesetz! Was hat das mit dem Markt zu tun?) Aber tatsächlich – Herr Kemmerich, hören Sie doch einfach mal zu – ist der Antrag ja inhaltlich längst erfüllt. Sie sind ja auch kaum noch auf die Inhalte Ihres Antrags eingegangen. Das, was Sie alles erzählt haben, hat mit dem ursprünglichen Antragstext überhaupt nichts mehr zu tun. Wer in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses den Ausführungen der Landesregierung aufmerksam folgt, weiß, dass in den vergangenen Monaten
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Dazu müsste man da sein!) – ja, da müsste man da sein, sehr richtig – in Thüringen extra ein Liquiditätsfonds eingerichtet wurde, um eben genau das zu verhindern, was keiner akzeptieren kann, dass Unternehmen durch Liquiditätsprobleme Insolvenz anmelden und damit Arbeitsplätze verloren gehen, nur, weil im Bundeswirtschaftsministerium bei Herrn Altmaier zu viel Zeit für die Programmierung von Antrags- und Auszahlungssoftware verbraucht wurde. Das ist eine Forderung, die längst erfüllt ist. Auch bei der Forderung nach einem Unternehmerlohn kommt die FDP Thüringen zu spät – aber willkommen im Klub. Das wurde schon vor einem Jahr von uns im Zusammenhang mit der Frage, wie Soloselbstständige unterstützt werden können, hier diskutiert, und zwar in der Frage: Wie können wir das abgrenzen – wer ist noch Soloselbstständiger und wer ist Unternehmer? Auch hier war – wie bekannt – Thüringen bundesweit Vorbild, weil auf Initiative der Linksfraktion – nicht der FDP – 20 Millionen Euro für Soloselbstständige im Sondervermögen mit dem Mantelgesetz vor knapp einem Jahr beschlossen wurden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Reden
Sie sich doch nicht raus!) Herr Kemmerich, in der zweiten Jahreshälfte 2020 konnte jeder betroffene Soloselbstständige einen monatlichen Zuschuss in Höhe der Pfändungsfreigrenze von 11.180 Euro beantragen. Wo gab es das denn noch in der Republik? Wo gab es denn noch solch eine Lösung?
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Was ist
mit dem Lockdown in den letzten sechs Monaten? Was ist mit den Leuten?) Statt also über den Bearbeitungsstand von Anträgen von vor sechs Monaten hier im Plenum zu debattieren – und das ist Inhalt Ihres Antrags, Sie kennen ihn vielleicht nicht, lesen Sie ihn noch mal nach –, wäre es für die Thüringer Wirtschaft weitaus ergiebiger, die Debatte um Möglichkeiten einer gezielten Unterstützung in der Nach-Lockdown-Zeit zu führen. Wir wissen aus ganz vielen Gesprächen in den vergangenen Wochen mit Einzelhändlern und Innenstadtinitiativen, dass der Unterstützungsbedarf eben nicht an dem Tag endet, wo die Öffnung aller Läden wieder möglich ist, sondern dass sich die Liquiditätsprobleme auch danach noch existenzbedrohend auswirken können.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wenn
Sie meiner Rede zugehört hätten, hätten Sie das auch von mir gehört!) Hier braucht es jetzt passgenaue Konzepte – Vorschläge von Ihrer Seite dafür Mangelware –, um die Unternehmen, die wir auch dank der Landeshilfe erfolgreich durch die Pandemie begleitet und geleitet haben, mitsamt den Arbeitsplätzen, die damit verbunden sind, auch in dieser Anlaufphase weiter zu schützen. Diese Sicherung von Existenzen war das erklärte Ziel dieser Landesregierung und des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow. Der gesamten Landesregierung ist es zu danken, dass wir an dieser Stelle ganz viele Unternehmen auch tatsächlich geschützt haben, weil wir nämlich genau das gemacht haben, was hier vor über einem Jahr versprochen wurde. Es wurden alle zur Verfügung stehenden Mittel mobilisiert – und das werden sie bis heute –, um Thüringen als Wirtschaftsstandort und damit als Arbeits- und Lebensort gestärkt aus dieser Pandemiekrise hervorgehen zu lassen. Tempo für Thüringen – und das geht an die FDP – kann man eben nicht mit dem starren Blick in den Rückspiegel gewinnen, deshalb wird – wie schon im Wirtschaftsausschuss – dieser Antrag heute abgelehnt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, manche Debatten hier im Haus kann man unter das Motto „Nicht jeder Antrag wird gebraucht“ stellen. Für manchen ist es einfach die falsche Zeit. Dieser Antrag passt irgendwie zu beidem. Das hat, glaube ich, auch die Debatte, die wir bisher erlebt haben, gezeigt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kemmerich hat in seiner Rede noch mal sehr wortreich und auch emotional geschildert, wie die Situation der Unternehmen in Thüringen ist. Er hat dann noch mal wohlfeile Worte dazu gefunden, was gemacht werden müsste. Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer in Thüringen, es mag sein, dass Sie skeptisch sind gegenüber dieser Koalition, aber eines will ich Ihnen sagen – das ist heute auch schon mehrmals angesprochen worden –: Der Abgeordnete Kemmerich nimmt es mit der Sitzungsanwesenheit in den Wirtschaftsausschusssitzungen nicht so ernst. Er hat selber dazu nichts gesagt. Es wäre schön, er würde es mal tun.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich glaube, er hat genau an einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses zurzeit bis zum Ende teilgenommen. Ich kann Ihnen sagen, in den letzten Wochen und Monaten, in der Zeit der Pandemie haben wir nicht nur über die Situation der Unternehmen, nicht nur über die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch über die Frage, wie wir konkrete Hilfestellung leisten können, im Wirtschaftsausschuss sehr lange und sehr intensiv beraten, und zwar auch dann, wenn die FDP-Fraktion schon nicht mehr im Saal war.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Kolleginnen und Kollegen haben schon gesagt, dass der Antrag überholt ist. Man könnte heute sagen, dass der FDP-Fraktion ganz grundsätzlich bekannt sein dürfte, dass das Wirtschaftsministerium im Wirtschaftsausschuss regelmäßig berichtet, zuletzt am 14. April. Herr Kemmerich war möglicherweise vielleicht da und hat nicht zugehört, deswegen würde ich das eine oder andere heute noch mal nachholen. Im letzten Wirtschaftsausschuss hat zum Beispiel der Wirtschaftsminister darüber berichtet, dass es ein Sonderprogramm unseres Landeswirtschaftsministeriums zur Zwischenfinanzierung der Überbrückungshilfe III gibt. Dieses Programm hat das Ziel, die Liquidität von Unternehmen, die Anträge auf Überbrückungshilfe III oder auf Neustarthilfe gestellt haben, bis zur Ausreichung der Hilfeleistung sicherzustellen. Ihren Antrag hat es also heute schlicht und ergreifend nicht gebraucht, schon gar nicht jetzt im Mai. Übrigens haben lediglich zwei andere Bundesländer vergleichbare Programme zur Liquiditätssicherung aufgelegt. Der Wirtschaftsminister hat im Ausschuss außerdem berichtet, dass und wie sich die Landesregierung im Bund für Nachbesserungen der Überbrückungshilfe III eingesetzt hat. Dazu zählen, um nur einige Beispiele zu nennen: ein verbesserter Zugang zur Überbrückungshilfe III, indem die Umsatzgrenze bei direkt von Schließungen betroffenen Unternehmen – wie Gastronomie und Hotellerie, Reisebranche, Veranstaltungsbranche, Einzel- und Großhandel – künftig entfällt. Außerdem wird der Zugang auch für jüngere Unternehmen, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, gesichert. Es gibt eine Verbesserung für den Einzelhandel, indem Abschreibungen auf Saisonware bis zu 100 Prozent als Fixkosten abgesetzt werden können. Verbesserungen für die Reisebranche werden außerdem noch erzielt, indem die Kosten und Umsatzausfälle durch Absagen und Stornierungen weitergehend berücksichtigt werden können, also auch über die Zeit des ersten und zweiten Lockdowns hinaus. Herr Kemmerich, ich glaube, das klärt einige der Fragen, die Sie hier im Plenum gestellt haben, die wir auch im Ausschuss schon ausführlich besprochen haben. Abschließend also noch mal: Den Antrag der FDP brauchen wir nicht, um die Interessen Thüringens gegenüber dem Bund zu vertreten. Im Ergebnis ist der Antrag überholt und überflüssig, wir werden ihn deswegen ablehnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich der Landesregierung das Wort. Frau Staatssekretärin Kerst für das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich einige Ausführungen ergänze, die bereits von den Abgeordneten hier genannt worden sind, will ich auch noch mal eines ganz deutlich machen: In den letzten 15 Monaten haben wir uns sehr viele Gedanken darüber gemacht, wie die Corona-Krise uns persönlich, gesellschaftlich betrifft und natürlich, wie es auch die Wirtschaft betrifft. Deutschland ist ein Land, welches sich darauf berufen kann, eine starke Wirtschaftsnation zu sein. Auch wir in Thüringen haben hier Unternehmen, die sich natürlich mit den ersten Meldungen, als es hieß, es gibt da eine Pandemie, direkt an uns gewendet haben. Wir haben bereits im Februar letzten Jahres mit den Unternehmen gesprochen, die gefragt haben: Was passiert, wenn hier die Pandemie ausbricht, was passiert, wenn eventuell sogar etwas geschlossen wird, wenn Lieferketten unterbrochen werden? Und von daher ist dieses Thema für uns von der ersten Sekunde an eigentlich direkt auf der Agenda gewesen, wie für die gesamte Landesregierung das natürlich auch der Fall war. Wir haben jetzt mehrfach gehört, dass der Antrag der FDP tatsächlich überholt ist. Da würde ich jetzt insofern aber auch keinen Vorwurf machen, weil der Antrag zu der damaligen Zeit sicherlich viele Punkte getroffen hat, die auch uns gestört haben,
(Beifall FDP)
wo wir ganz bewusst seitens des Bundes erwartet haben, dass hier vieles schneller läuft. Daraus aber abzuleiten, dass wir auf etwas gewartet oder etwas verschlafen haben, das würde ich hier an dieser Stelle noch mal ganz klar verneinen und natürlich auch ablehnen. Die Gespräche, die wir mit den Unternehmerinnen und Unternehmern geführt haben, sind ganz klar gewesen und haben uns gezeigt: Ihr müsst mehr tun. Damit war nicht die Landesregierung allein gemeint, sondern die gesamte Politik war damit gemeint. Wenn wir uns heute anschauen, wie viele Programme es mittlerweile gibt, von der ersten Soforthilfe bis hin jetzt zu der Überbrückungshilfe III. Und in Thüringen, by the way gesagt – wir haben den Azubi-Lohn, wir haben den Härtefallfonds, wir haben Billigkeitsleistungen für die Veranstaltungswirtschaft –, ist tatsächlich vieles geleistet worden, wo wir nachjustiert haben, wo der Bund nachjustiert hat und wo wir jetzt ein Paket haben, was Hilfestellung leistet. Ich möchte ganz kurz noch auf die Frage der Unterstützungsmaßnahmen und die Schnelligkeit der Zahlungen eingehen. Zu der Überbrückungshilfe III kann ich vielleicht hier an dieser Stelle ganz kurz mitteilen, dass bereits 89 Prozent der Anträge ausgezahlt worden sind, 67 Prozent der Anträge sind bereits vollständig abgearbeitet. Und wenn man das so auf den Punkt bringt, dann sieht man ganz klar: neun von zehn Unternehmen haben bereits die dringenden Hilfen erhalten und die, die es noch nicht erhalten haben, werden intensiv von der Thüringer Aufbaubank betreut, zum Teil auch, wo man nachjustieren muss, auch noch einige Papiere und Unterlagen nachreichen muss. Aber auch das ist auf einem sehr guten Weg und das bekommen wir auch jederzeit in unseren Gesprächen, die wir wöchentlich mit den Kammern und Verbänden haben, zurückgespiegelt. Frau Lehmann hat es gerade gesagt, auch der Überbrückungskredit, der eingeführt worden ist, hat insgesamt dazu geführt, dass 185 Anträge bearbeitet worden sind mit einem Volumen von 4,2 Millionen Euro. Auch hier möchte ich sagen, weil wir uns manchmal dann doch verstecken vor den Leistungen, die wir hier tätigen: Thüringen war hier tatsächlich Vorreiter. Zu der Ü III, das wurde gerade schon erwähnt, haben wir diese Leistungen, die schon in vielerlei Hinsicht nachjustiert worden sind, auch hier noch mal ergänzt. Seit dem 20. April kann der Eigenkapitalzuschuss, der bereits von Herrn Bühl ganz kurz erwähnt worden ist, auch für Unternehmerlohn, die erhöhte Fixkostenausstattung, die Anschubhilfen für die Reise- und Veranstaltungsbranche, die von Frau Lehmann genannt worden sind, oder auch die Existenzgründung bzw. die Einbeziehung späterer Existenzgründungen genutzt werden. All das wird den Unternehmen weiterhelfen und auch dafür Sorge tragen, dass momentan die Unternehmen, die von der Schließung betroffen sind, Hilfestellungen bekommen. Der Härtefallfonds wurde eben auch schon erwähnt. Für Herrn Kemmerich, der gesagt hat, der Härtefallfonds kommt etwas spät: Ich kann auch hier nur sagen, wir sind das erste Bundesland, welches den Härtefallfonds nächste Woche online stellen wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Alle anderen Länder warten oder haben sich dazu entschieden, ihn nicht einzuführen. Von daher möchte ich Sie hier an dieser Stelle bitten, an die Unternehmerinnen und Unternehmer weiterzugeben, dass wir das Rettungsnetz hier in Thüringen weiter und breiter aufspannen und dass wir wirklich auch Einzelfällen helfen, die bisher noch keine Unterstützung bekommen haben. Das Fazit ist daher von uns ein langer Prozess gewesen, 15 Monate, wo wir gesehen haben, was gehen kann, in welcher Geschwindigkeit es auch gehen kann, wo Hilfestellung geleistet wird. Wir haben zu jeder Zeit versucht, wo es die Lücken gab, die es ja auch gegeben hat durch die Bundeshilfe, dass wir diese auch lösen oder eben diese Lücken schließen. Eines möchte ich an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Wir haben in den letzten Ausschüssen, eigentlich seit Februar letzten Jahres, monatlich berichtet mit Zahlen, mit Tabellen. Diesen Berichtsund Informationsbitten werden wir natürlich jederzeit und zeitnah nachkommen und uns auch hier transparent Ihnen gegenüber verhalten und natürlich auch zeigen, wo die Möglichkeiten bereits erfolgt sind. Aber ein Punkt wird uns jetzt beschäftigen und eigentlich beschäftigt er uns ja auch im Ausschuss schon seit einigen Monaten und einigen Wochen, das ist die Frage „Restart Thüringen“. Wir haben hier die Möglichkeiten, mit einigen finanziellen Mitteln diesen Restart zu gestalten, die Frage, wie sieht die Innenstadt der Zukunft aus, wie es bereits erwähnt worden ist, wie sieht mein Geschäftsmodell der Zukunft aus, wie bin ich für die nächste Pandemie gewappnet. All diese Fragen werden wir gemeinsam beantworten müssen. Wir im Haus arbeiten bereits an diesen Projekten, unter anderem als Modellprojekte mit einigen Unternehmerinnen und Unternehmern. Ich sehe es ganz klar als unsere Aufgabe für die nächsten Wochen und Monate, diese Frage intensiv zu beantworten, dass wir die Fachkräfte hier in Thüringen halten, dass die Unternehmer die Fachkräfte auch wieder einstellen können und dass wir die Möglichkeit haben, die Öffnungsstrategie, die hoffentlich bald mit dem Tempo, das jetzt beim Testen eingetreten ist, aber ganz besonders beim Impfen, dass wir hier Licht am Ende des Tunnels sehen und positiv gemeinsam die Kraft haben, Thüringen wirtschaftlich voranzubringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Ablehnung des Antrags empfohlen, deswegen stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2553 ab. Wer ist für diesen Antrag? Gar niemand? Doch.
(Zwischenruf Abg. Dr. Bergner, FDP: Doch!
Wir waren nur verdeckt!)
(Heiterkeit im Hause)
Das sind die Stimmen der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Der Tagesordnungspunkt 9 wurde auf Juni verschoben, Tagesordnungspunkt 10 wurde von der FDP zurückgezogen. Somit komme ich zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1585 dazu: Klimaziele einhalten, Erzeugungskapazitäten bei der Windkraft durch Repowering und den Weiterbetrieb von Post-EEG-Anlagen absichern und die Bedingungen für den Ausbau der Windkraft durch Neuregelungen für die kommunale Ebene verbessern Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 7/2046 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Herr Abgeordneter Gottweiss, bitte.
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Ich frage mich immer, wie so etwas passieren kann. Obwohl im Grunde genommen seit 20 Jahren klar war, dass jetzt eine Situation eintritt, in der Anlagen aus der EEG-Förderung fallen, wird diese Landesregierung von dieser Entwicklung kalt erwischt. Es gibt kein Problembewusstsein, kein Konzept und erst recht keine praktikablen Lösungsansätze. Bei einer Fragestellung, die von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sein wird, befindet sich diese Landesregierung im absoluten Blindflug. Anstatt das Repowering steuernd zu gestalten, wird die Entwicklung dem Zufall überlassen. Das ist fahrlässig. Mit unserem Antrag fordern wir daher eine konkrete Repowering-Strategie 2030 ein, um die Potenziale dieses Jahrzehnts umfassend erschließen zu können. Wir alle wissen: Die geeignete Fläche ist das begrenzende Element des Ausbaus der Windenergie. Und gerade weil die Fläche begrenzt ist, ist es so notwendig, sie optimal zu nutzen. Altanlagen, die innerhalb von Vorranggebieten Windenergie stehen, müssen durch moderne, innovative, leistungsfähige Anlagen ersetzt werden. So kann auf der gleichen Fläche ein Vielfaches der bisherigen produzierten Strommenge erzeugt werden. Dazu braucht es die Unterstützung der regionalen Planungsgemeinschaft bei der Optimierung der Vorrangflächen. Und es braucht Lösungsansätze für Altanlagen, die außerhalb von Vorrangflächen stehen. Wir schlagen vor, hier die kommunale Verantwortung zu stärken, um über die Flächennutzungspläne Vorranggebiete Repowering ausweisen zu können. Wir fordern ein, dass die Landesregierung auf Bundesebene mit den anderen Bundesländern ins Gespräch kommt, um zu diskutieren, wie ein effizientes Repowering gefördert werden kann, zum Beispiel mit der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Rot-Rot-Grün hat einen Alternativantrag eingebracht, der zeigt, dass wir als CDU-Fraktion ein wichtiges Thema angesprochen haben, bei dem es erheblichen Handlungsbedarf gibt. Neben den fachlichen Dingen, bei denen wir durchaus Schnittmengen sehen, sind hier allerdings zahlreiche ideologische Anhängsel beigefügt. Wir freuen uns auf den fachlichen Austausch mit Ihnen zu unserem Antrag und unseren Argumenten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung des Alternativantrags? Das kann ich nicht feststellen. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die Aussprache und als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kaufmann aus der Fraktion der AfD das Wort.
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, die CDU hat uns einen Antrag vorgelegt, mit dem das sogenannte Repowering von Windkraftanlagen gefördert werden soll. Was ist eigentlich Repowering? Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären. Ich habe ein altes Dieselfahrzeug, das einwandfrei funktioniert. Es wäre eine Ressourcenverschwendung, dieses Auto durch ein neues zu ersetzen. Angenommen, ich erliege der Werbung und ich verschrotte mein gutes altes Auto, ich kaufe mir stattdessen einen Hybrid-SUV mit 350 PS und bekomme dafür noch staatliche Subventionen, dann ist das Repowering. Repowering ist nutzlose Ressourcenverschwendung, für die auch noch der Steuerzahler geschröpft wird.
(Beifall AfD)
Genauso ist es bei Windkraftanlagen. Die Stromverbraucher haben 20 Jahre lang mit ihren EEGUmlagen eine erhebliche Anschubfinanzierung für die Windräder geleistet. Man darf doch wohl als Stromkunde erwarten, dass die mit EEG-Beiträgen finanzierten Anlagen nun möglichst lange Strom liefern ohne EEG-Umlage. Nein, die Profiteure der Energiewende wollen ihre Profite maximieren und die Stromkunden erneut schröpfen. Nichts anderes ist das Ziel des Repowering. Funktionstüchtige Windräder, die nach 20 Jahren Betriebsdauer keine Subventionen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz mehr erhalten, werden abgerissen. Stattdessen werden die Anlagen durch neue, viel größere Türme ersetzt. Die 20 Jahre alten Anlagen sind keineswegs verschlissen, sie werden ersetzt, damit die Betreiber sich wieder neu aus dem Subventionstopf der EEG-Umlage bedienen können.
(Beifall AfD)
Das sogenannte Repowering läuft somit der ursprünglichen Zielrichtung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, nämlich Ressourcenschonung und Minderung des CO -Ausstoßes, völlig zuwider. 2
(Beifall AfD)
Nein, meine Damen und Herren, die im EEG vorgesehene Subventionsdauer von 20 Jahren war immer als Anschubfinanzierung gedacht, denn wenn die Anlagen nach 20 Jahren abgezahlt sind, wenn sich der Ressourcenverbrauch für die Herstellung amortisiert hat, erst dann laufen die Windräder ökologisch wirklich im grünen Bereich.
(Beifall AfD)
Aber lässt sich mit neuen, größeren Anlagen nicht mehr Windstrom produzieren? Das muss bezweifelt werden, meine Damen und Herren. In der Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz am 22. September 2020 haben wir gehört, dass dem nicht so ist. Wenn viele kleine Anlagen durch wenige große ersetzt werden, dann ist der Gesamtertrag eben nicht zwangsläufig höher. Allerdings steht im CDU-Antrag gar nicht, dass es weniger große Anlagen geben soll. Im Gegenteil: Durch Maßnahmen wie die Ausweisung sogenannter kommunaler Repoweringgebiete ist zu befürchten, dass das Repowering zu einer Ausweitung der Windkraftnutzung führt. Letztlich hat das Repowering das Ziel, den Betreibern die Subventionszahlungen zu verlängern und auszuweiten. Doch kommen wir zu einem anderen Punkt: An mehreren Stellen in Ihrem Antrag lese ich Formulierungen wie „Minimierung von Konflikten“, „regionale Akzeptanz sichern“. Meine Damen und Herren in der CDU, auf Deutsch heißt das: Sie wollen den Bürgern im ländlichen Raum größere Windkraftanlagen aufs Auge drücken und dafür möglichst wenig Prügel einstecken.
(Beifall AfD)
Dieses Lavieren erleben wir seit Monaten. Als die AfD ein Windkraftmoratorium beantragte, legte die CDU einen Alternativantrag mit der wohlklingenden Überschrift „Mehr Akzeptanz für die Energiewende“ vor. Darin enthalten ist ein wenig Vogelschutz, ein wenig technische Überwachung, ein wenig Abstandsregelung, aber im Kern der ungebremste weitere Ausbau der Windkraft. Bei öffentlichen Auftritten präsentieren sich CDU-Vertreter immer wieder als Retter der Bürger vor der Windkraft, nicht wahr, Herr Prof. Voigt – er ist gerade nicht da.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ist es ja auch!)
Währenddessen redet Herr Gottweiss in internen Besprechungen der Erneuerbare-Energien-Szene dem Repowering das Wort. Wenn man nicht mehr Windräder bauen kann, dann sollen eben die vorhandenen verschrottet und durch fünfmal höhere Türme ersetzt werden. Meine Damen und Herren von der CDU, wessen Interessen vertreten Sie eigentlich? Die Interessen der Bürger, denen Sie mehr Akzeptanz abfordern, oder die Interessen der Windindustriellen, denen Sie mit Repowering neue Subventionen zukommen lassen wollen?
(Beifall AfD)
Nein, wenn ich den CDU-Antrag lese, dann nehme ich Ihnen die vor den Bürgern vorgetragene Ablehnung der Windkraft nicht ab. Der Alternativantrag von Rot-Rot-Grün ist völlig undiskutabel. Dieser trägt eindeutig die Handschrift des grünen Ökosozialismus.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das wäre ja schön, wenn es so wäre!) Das bedeutet starrsinnige ideologische Fokussierung auf wenige unwirtschaftliche Stromquellen. Die Profiteure sitzen ja in Ihren Reihen, verehrte Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall AfD)
Diese Politik führt zu Strommangel, Rationierungen, Abschaltungen und wirtschaftlichem Niedergang. Diese Energiepolitik lehnt die AfD ab.
(Beifall AfD)
Wer Grün verhindern will, der muss Blau wählen.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringen braucht ein Windkraftmoratorium und keine Repowering-Strategie. Die Bürger wollen nicht zur Akzeptanz genötigt werden, die Bürger wollen endlich ihre dringenden Fragen beantwortet haben. Was ist mit den gewaltigen Schäden an unserer Umwelt, am Artenschutz, an unseren Wäldern, die mit einem weiteren Windkraftausbau verbunden sind? Mit welchen Strategien können die wachsenden Ungleichgewichte in der Stromversorgung ausgeglichen werden? Wann stehen denn welche Speichertechnologien zur Verfügung? Warum bezahlen wir immer höhere Preise für unseren Strom aus unzuverlässigen Quellen und importieren zum Ausgleich Rekordmengen an Atomstrom aus Nachbarländern? Diese Fragen müssen beantwortet werden. Deshalb können wir weder dem Antrag der CDU noch dem Alternativantrag von RotRot-Grün zustimmen, denn unsere Heimat ist nicht erneuerbar. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, Thüringen hat viel zu tun, um einen wirksamen Beitrag zu den Klimazielen zu leisten. Und genau da kommt es darauf an, an der richtigen Stelle das Wirksame zu tun. Thüringen braucht ein ganzheitliches Energiekonzept und keinen Flickenteppich. Der Repowering-Antrag ist wieder ein Beitrag zum Flickenteppich. Ich muss das jetzt nicht wiederholen, dass Prof. Wesselak am 22.09. ausgeführt hat – und das als Fachmann –, dass es nicht 1 Kilowattstunde mehr gibt. Weiterhin – und das schreibt Rot-Rot-Grün in dem Antrag – sind zwei Drittel der Flächen, auf denen die 20-jährigen Windenergieanlagen erneuert werden sollen, nicht mehr Vorranggebiete, also ist das an der Stelle auch hinfällig. Wenn sich die Windenergieanlagen nach 20 Jahren EEG-Förderung immer noch nicht rechnen, dann sollten wir mal überlegen, was Wirtschaftlichkeit heißt und ob wir neue Fässer ohne Boden schaffen müssen.
(Beifall AfD)
Wir brauchen ein ganzheitliches Energiekonzept, wo die Erfahrungen der letzten 20 Jahre mit einfließen, wo Wasserkraft und ein gesunder Wald genauso eine Rolle spielen wie Wind- und Solarenergie und auch Energieeinsparungen.
(Beifall FDP)
Es gehört auch dazu, die Möglichkeiten und die Risiken deutlich zu benennen und abzuwägen. Und vor allen Dingen gehört auch zu einem ganzheitlichen Energiekonzept, Lessons Learned zu holen, auf den Tisch zu bemühen, zu resümieren und ehrlich auszuwerten. Wir brauchen eine transparente und vergleichbare Kostenbasis. Welchen Aufwand müssen wir betreiben und welche Opfer müssen wir bringen, um eine Kilowattstunde zu erzeugen? Es geht nicht darum, zu fragen: Wie viel Prozent der Fläche verschandeln wir für eine unbekannte Strommenge? Sondern wir müssen uns fragen: Wie viel Kilowattstunden können wir pro geopferte Fläche real erzeugen? Wie viele Fische oder Vögel sterben je Kilowattstunde? Wo richten wir einen minimalen Schaden mit den erzeugten Kilowattstunden an?
(Beifall FDP)
Deshalb wiederhole ich meine Position zu diesem Thema gern. Wir müssen ein ganzheitliches, konstruktives, Umwelt- und Naturschutzkonzept in Verbindung mit der Energiewende erstellen. Deshalb stimmen wir der Überweisung beider Anträge an den Umweltausschuss zu. Ich freue mich dort auf eine konstruktive Diskussion im Interesse unseres Landes.
(Beifall FDP)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht ganz kurz einige Worte zu meinen Vorrednerinnen und Vorrednern. Herr Prof. Kaufmann, das war ja wieder eine nette Rede, wo Sie quasi viele irre Fakten – man könnte sagen Fake News – mit einigen Halbwahrheiten gemischt haben, sodass am Ende irgendwas hängenbleibt bei den Menschen. Das ist vielleicht gut für Ihren YouTube-Channel, aber das reicht eigentlich hier für dieses Hohe Haus nicht aus.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn Sie meinen, dass unsere soziale und ökologische Wende ein Ökosozialismus ist, dann sage ich: Lieber ein Ökosozialismus als ein Karbonfaschismus, den wir wahrscheinlich mit Ihnen hätten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Heimat ist nicht erneuerbar, da haben Sie recht. Ich weiß auch, wo das zum Beispiel steht. Ich bin immer ganz erstaunt, wenn ich in der Gegend von Ronneburg laufen gehe, dann laufe ich meisten durch das kleine Nest, könnte man sagen, Rußdorf bei Reust, da steht so am Gartenzaun dran: Heimat ist nicht erneuerbar. Spannenderweise ist das genau an der Stelle, wo quasi die neue Heimat entstanden ist, nämlich die neue Landschaft um Ronneburg nach dem Abbau, also dem entsprechenden Bergbau der letzten Jahrzehnte. Insofern ist das irgendwie ein komischer Begriff: Heimat ist nicht erneuerbar. Frau Bergner, was Sie sagen, das hört sich immer nett an, aber das sind am Ende nur Floskeln, da steht nichts dahinter: Wir wollen ein ganzheitliches Konzept zwischen Naturschutz und Klima und erneuerbarer Energie. Das hört sich nett an, aber irgendwo fehlen am Ende die Fakten. Ich bin gespannt, ob Sie die dann in der Ausschussberatung liefern können. Ich würde mich sehr freuen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jetzt ein kleines Zitat aus einem aktuellen Gerichtsurteil: „Vorschriften, die jetzt CO -Emissionen zulas2 sen, begründen eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit, weil sich mit jeder CO -Emissionsmenge, die heute zugelassen 2 wird, die in Einklang mit Art. 20a GG verbleibenden Emissionsmöglichkeiten verringern; entsprechend wird CO -relevanter Freiheitsgebrauch immer stär2 keren, auch verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein.“ Ein sehr komplizierter Satz, auf Deutsch heißt das so viel wie, dass auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil dem mittlerweile bekannten Ausspruch von Greta Thunberg einfach nur recht gibt: „How dare you?“ Wie könnt ihr nur nichts machen! – mal frei übersetzt. Damit sprachen die Richterinnen und Richter genau das aus, was viele Menschen bewegt: die Generationengerechtigkeit in Zeiten des Klimawandels. Ist es gerecht, die Bürde der CO -Reduktion 2 allein auf die Zukunft abzuwälzen? Die höchstrichterliche Antwort ist: Nein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Bundesregierung hat schon reagiert. Wie den Medien am 5. Mai zu entnehmen ist, möchte die Bundesregierung das Klimaziel für 2030 erhöhen und sie will den Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 verringern, so titelte es zumindest der „Tagesspiegel“. Doch was ist mit der Umsetzung? Als uns der nun vorliegende Antrag der Union zum Repowering vor einigen Monaten erreicht, war ich eigentlich sehr erfreut, zeigte es doch den Willen der ernsthaften Auseinandersetzung mit der für das Erreichen der Klimaziele notwendigen Energiewende. Dass diese Freude über die Einsicht der CDU nur von kurzer Dauer war, dazu komme ich im Verlauf der weiteren Rede. Das Repowering, also das Ersetzen von alten Windkraftanlagen mit technisch moderneren und leistungsstärkeren neuen Windrädern, ist ein ganz wichtiger Schritt zur Realisierung der Energiewende. Die Windkraft ist, wie man immer wieder von Fachexperten, wie zum Beispiel Prof. Wesselak von der FH Nordhausen, hört, der Lastesel unter den Erneuerbaren. Innerhalb der kommenden fünf Jahre fallen voraussichtlich 355 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 419 Megawatt aus der EEG-Förderung. Schon jetzt lässt sich nach Erkenntnissen einer Betreiberbefragung durch die ThEGA sagen, dass es ein großes Interesse der Betreiberfirmen gibt, ein Repowering vorzunehmen. Mit modernen Anlagen lohnt sich die Windkraftanlage ebenfalls ökonomisch. Das war das, was sich die Denker des EEG 1.0 damals erhofft haben: Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit in einem. An dieser Stelle kommen wir zu zwei kritischen Punkten am CDU-Antrag, die wir in unserem Alternativantrag verbessert haben. Zum einen möchten wir die kommunale Selbstverwaltung in Bezug auf Windkraft stärken. Kommunen, welche Interesse an der Ausweisung von Repoweringgebieten haben, sollten dies auch tun dürfen. Dies muss im Rahmen der Regionalplanung und Landesplanung auch festgeschrieben sein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir wollen, dass über verschiedene Beteiligungsmodelle ermöglicht wird, dass Kommunen und Bürgerinnen und Bürger von der Wertschöpfung profitieren, sei es über Anteile an Bürgerenergiegenossenschaften oder dem sogenannten Bürgerwindrad. Das sorgt nicht nur für Akzeptanz, sondern auch für einen Ausgleich dafür, dass der Anblick von Windkraftanlagen zum alltäglichen Bild wird. Und es ist somit schlicht eine Frage der Gerechtigkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Ein großes Problem bei dem Antrag der CDU ist, dass ignoriert wird, dass 232 von den 355 genannten Anlagen nach jetzigem Stand, also nach jetzigem Regionalplan, nicht in den Windvorranggebieten stehen. Diese dürften also gar nicht erneuert werden. Hinzu kommt, dass durch die größeren Anlagen und das sogenannte Rotorinside-Gebot die Anzahl sogar noch größer sein könnte, die wegfallen muss. Auch hierauf haben wir in unserem Alternativantrag reagiert und eine andere Lösung vorgeschlagen. Ein Wegfall der bestehenden Anlagen, wie skizziert, würde bereits dazu führen, dass der Thüringer Anteil an der Erreichung der Klimaziele nicht mehr realisiert werden kann. Es wäre darüber hinaus nicht vermittelbar, denn wie die Auswertungen der Befragungen von Einwohnerinnen und Einwohnern zeigen, ist die Akzeptanz in den Regionen am höchsten, in denen schon Anlagen existieren. Wir wollen, dass die Wertschöpfung und die damit verbundenen Arbeitsplätze in unserer Region bleiben. Studien wie die Fichtner-Studie zeigen: Je höher der Anteil der erneuerbaren Energien in Thüringen ist, umso geringer wird perspektivisch auch der Strompreis in Thüringen sein. Das ist am Ende gut für die Umwelt, für die Wirtschaft, aber vor allen Dingen für die Menschen im Freistaat. Wir können mit unseren Entscheidungen heute dazu die Grundlage schaffen. Leider muss ich nun von dem Lob an die CDU an dieser Stelle Abstand nehmen, denn der Antrag ist mitnichten als Beitrag für eine nachhaltige Energiewende gedacht, sondern soll den Eindruck erwecken, dass ein Repowering bestehender Flächen ausreichen würde, um die Ausbauziele zu erreichen. Das, liebe CDU, funktioniert so nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir brauchen bis ins Jahr 2040 eine installierte Leistung von etwa 4.850 Megawatt, aktuell stehen wir bei 1.640 Megawatt. Die von uns vorgeschlagene Anrechnung von Vorranggebieten „Repowering Windenergie“ auf das 1-Prozent-Ziel wäre dabei eine Stütze unter vielen. Damit das Gebäude Energiewende jedoch stehen kann, müssen noch viel mehr Säulen gebaut werden. Dass die CDU es nicht ernst mit der Energiewende meint, zeigt sich aber auch an anderen Stellen. Der Ausschluss von Windkraft im Wald führt zu einem massiven Druck auf Offenlandstandorte in der Planungsgemeinschaft Mitte und Nord. Aktuelle Bestrebungen, den Mindestabstand zur Wohnbebauung zu erweitern, steigern die Flächenproblematik weiter. Allein das Abweichen der Planungsregion Mittelthüringen auf einen Mindestabstand von 1.250 Metern statt 1.000 Meter wie in allen anderen Regionen führt zu einem Verlust von etwa 10 Prozent aller möglichen Flächen. Stellen wir uns vor, dass sich die Stimmen aus der CDU gemeinsam mit der AfD und FDP durchsetzen, den Mindestabstand auf das Zehnfache der Nabenhöhe zu erhöhen. Das würde dazu führen, dass die Energiewende hier und jetzt beerdigt wird. Dass diese Gefahr einer Thüringer Dammbruchkoalition besteht, zeigte sich real am 5. Februar 2020. Sie zeigt sich aber vor allen Dingen auch außerhalb dieses Hohen Hauses. Auf der Rednerliste – die ich nicht zu gendern brauche, weil das nur Männer waren – der Versammlung der Anti-Windkraft-Initiativen am 1. Mai in der Nähe von Stadtroda standen Mario Voigt, Dirk Bergner und Prof. Michael Kaufmann vor und neben bekannten Klimawandelleugnern.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wie das nur kommt?) Wer jetzt glaubt, dass die Vertreter der demokratischen Fraktionen von CDU und FDP den Teilnehmenden ein Diskussionsangebot gemacht hätten, wie es sich gehört für einen Diskurs, der irrt. Es wurde in den gleichen, immer wiederkehrenden Populismus gegen Windenergie verfallen. Den Menschen wurde genau das gesagt, was sie hören wollen. Sehr geehrte Abgeordnete der CDU, haben Sie denn nichts aus der Wahlniederlage 2019 gelernt?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich versuche es noch mal über ihr christliches C: Selbst Gott weiß, dass es notwendig ist, sich mit den realen Herausforderungen der Energiewende auseinanderzusetzen. Entschuldigen Sie dieses Wortspiel, Herr Gottweiss, aber es ist doch bezeichnend, dass sich der Fachsprecher der Fraktion mit dem der Koalition auf einen gemeinsamen Antrag einigt und dieser Kompromiss dann aus wahltaktischen Gründen vom Fraktionsvorsitzenden abgeräumt wird.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Oder lag es etwa an der Gruppe in ihrer Fraktion, die sich über alle Maßen hinweg an die AfD anbiedern möchte?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nun, sei es drum, eine Sternstunde der fachgerechten und sachlichen Politik war es jedoch nicht.
(Heiterkeit AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Darüber hinaus hat die Fraktionsspitze der CDU damit ihren Fachsprecher auch demontiert. Sie wissen genauso gut wie ich, dass die Überweisung an den Ausschuss das Thema für diese Legislaturperiode, sofern sie im September wirklich enden wird, beerdigt – wobei wir ja dabei nicht mehr ganz so sicher sind. Ich wäre deshalb froh, wenn die Forcierung des Repowerings auch durch die beteiligten Ministerien, also das TMUEN und das TMIL, unterstützt und realisiert wird.
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Sie, werte CDU, müssen sich jedoch weiterhin folgende Kritik gefallen lassen: Sie nehmen den Klimawandel und dessen Auswirkungen nicht ernst und haben nichts aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gelernt. Sie müssen ertragen, dass künftige Generationen Sie fragen werden: How could they there to do nothing?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich unterbreche jetzt an dieser Stelle die Aussprache für die 20-minütige Lüftungspause. Wir fahren dann fort mit der Aussprache exakt um 18.22 Uhr mit dem Abgeordneten Möller aus der SPD-Fraktion. Werte Kolleginnen, werte Kollegen, wir fahren fort in der Aussprache zum Tagesordnungspunkt 11. Ich erteile Herrn Abgeordneten Möller, SPD-Fraktion, das Wort.
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
(Beifall SPD)
vielen Dank, zu später Stunde noch mal Zukunftsthemen: Der Antrag der CDU-Fraktion ist überschrieben mit „Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren“. Darüber bin ich schon mal froh, denn immerhin ist es das erste Mal, seitdem ich dem Landtag angehöre, ein positiv formulierter Antrag der CDU zum Thema „Windenergie“. So genügsam muss man mittlerweile sein, wenn es um Anträge der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag zur Klima- und Energiepolitik geht. Denn was ich bis dato mitbekommen habe, ist, dass der Thüringer CDU mittlerweile ihre Wirtschaftskompetenz abhandengekommen ist.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie interessieren sich überhaupt nicht für die Chancen der Energiewende. Sie interessieren sich nicht dafür, wie und wo Energie erzeugt wird, die unsere Unternehmen und unsere Bürgerinnen und Bürger unbedingt brauchen. Sie interessieren sich auch nicht für die Wertschöpfungsmöglichkeiten, für regionale Wirtschaftskreisläufe, ich kann das nicht verstehen. Und ich kann auch nicht verstehen, wie man sich selbst noch als wirtschaftsfreundlich wahrnehmen kann, wenn man doch auf dem für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes so immens wichtigen Feld der Energieversorgung eine derartig destruktive Politik betreibt. Im Übrigen verstehe ich auch nicht, warum die CDU Thüringen immer wieder so tut, als habe sie mit den Entscheidungen der Bundespolitik nichts zu tun. Ich kann gar nicht mehr aufzählen, wie häufig Sie sich – und das ist in scheinbar immer kürzeren Abständen der Fall – gegen Ihre eigene Partei im Bund stellen. Ich finde, es gibt Entscheidungen, da müssen Sie diese Abweichungen wirklich mal erklären. Die Energiepolitik bzw. die Einstellung von Ihnen zur Windenergie gehört hier eindeutig dazu. Ich habe mir vorgenommen, Sie immer wieder darauf hinzuweisen und derartige Widersprüche aufzuzeigen. Ich will Sie damit eben nicht davonkommen lassen. Oft genug haben wir das hier ignoriert, das werde ich nun nicht mehr tun.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Doch zurück zum Thema „Windenergie“: Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht eine klare Entscheidung zur Klimapolitik getroffen und diese Entscheidung wird und muss auch in Thüringen Konsequenzen haben, denn unser Energieverbrauch ist nach wie vor enorm. Die Nutzung von Kohle, Erdöl und Co ist dabei für 85 Prozent der Treibhausgase in Deutschland verantwortlich – höchste Zeit für Veränderungen! Hier spielen natürlich neben der Nutzung der Sonnenergie auch Windenergieanlagen die entscheidende Rolle. Ich will Ihnen das noch einmal deutlich sagen: Allerspätestens bis 2050 muss jeder Mensch in Deutschland, müssen Haushalte, Verkehr und Industrie zu 100 Prozent mit grüner Energie versorgt werden. Und wenn Sie nicht wollen, dass Thüringen hier abgehängt wird, dass nur andere von der Erzeugung, vom Transport, von der Speicherung dieser Energie wirtschaftlich und finanziell profitieren, dann müssen Sie ab sofort Abstand nehmen von Ihrer Haltung gegenüber der Windenergie.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nur mit Repowering, so wie Sie es in Ihrem Antrag suggerieren, wird das nicht gehen. Auch generelle Verbote wie der Totalausschluss von Wind im Wald oder starre Abstandsregelungen helfen nicht weiter. Dann spielt die Musik woanders und dann gibt es genau zwei Alternativen: Wir fahren den Energieverbrauch in Thüringen weiter runter als andere – Sie wissen, was das für die Wirtschaft, was das für die Menschen hier bedeuten würde – oder wir kaufen unsere Energie teuer woanders ein. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Lassen Sie uns die Chancen der Energiewende für Thüringen nutzen. Die Möglichkeiten, die Zeitfenster dazu stehen noch offen. Die Energiewende hat die Abhängigkeit von den alten Energiekonzernen, von der OPEC gebrochen. Und wir brauchen kein FrackingGas aus den Vereinigten Staaten. Wir haben es jetzt in der Hand, uns im Energiesektor für die Zukunft besser aufzustellen, nicht nur aus Verantwortung künftiger Generationen und dem Klima gegenüber, auch aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft. Klar ist: Wir müssen handeln, und zwar jetzt! Dazu lade ich Sie herzlich ein. Zu Ihrem Repoweringantrag und unserem Alternativantrag von Linke, SPD und Grünen hatten wir uns ja eigentlich – der Kollege Gleichmann hat es schon gesagt – schon auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag verständigt. Das wäre ein Anfang und wir könnten darüber hinaus Ihre gestrige Kritik an der neuen Metastudie zur Windenergie in Thüringen aufgreifen. Denn, was die neuen Energieerzeugungspotenziale angeht, so teile ich in Teilen tatsächlich Ihre Erkenntnisse, dass nicht die zur Energieerzeugung genutzten Flächen allein ausschlaggebend sind, sondern wir gern die erzeugbaren Energiemengen in den Mittelpunkt stellen sollten. Der Vollständigkeit halber sage ich aber: Das Flächenziel dient nicht nur dazu, die Möglichkeiten der Energieerzeugung zu verbessern, sondern auch der Konzentration der Anlagen. Strom aus Wind braucht nun mal Fläche. Und das Flächenziel ist ein Planungsinstrument. Damit stellen wir sicher, dass 99 Prozent unseres schönen Thüringens frei von Windenergieanlagen bleiben. Für uns hat das immer einen eigenen Wert. Aber gern greife ich Ihre Anregungen auf und schlage Ihnen vor, gemeinsam einen Masterplan zu erarbeiten, der bis ins Jahr 2030 festlegt, wie viel Energie mittels Windkraft wir in Thüringen erzeugen und einspeisen wollen – sozusagen als Folge aus der Abschaltplanung von Atom und Kohle einen Thüringer Einschalt- und Einspeiseplan für Windenergie bis 2030. Das ist mein Angebot. Und das ist hoffentlich der Aufgalopp dafür, die Negativkampagnen gegen die Windkraft endlich sein zu lassen und gemeinsam die Potenziale der erneuerbaren Energie für Thüringen, für die Wirtschaft und das Klima zu heben. Ich beantrage die Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten mitberatend. Ich bitte Sie hierfür um Ihre Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer und Zuschauerinnen am Livestream, wir mussten uns in dieser Legislaturperiode leider schon mehrfach mit klimaschutzfeindlichen Anträgen der CDU beschäftigen. Heute beraten wir erstmals einen Antrag, der zumindest eine sinnvolle Zielrichtung verfolgt. Deshalb haben wir als Rot-Rot-Grün dazu auch einen Alternativantrag eingebracht. Aber während die CDU die Landesregierung lediglich dazu auffordert, eine Strategie für das Repowering vorzulegen, schlagen wir in unserem Alternativantrag dafür auch konkrete Maßnahmen vor. Auch wenn wir es begrüßen, dass die CDU mit dem vorliegenden Antrag endlich mal eine unterstützenswerte Initiative im Energiebereich ergriffen hat, kommt man dennoch um die Feststellung nicht herum: Die klimapolitische Negativbilanz der Fraktion in dieser Legislatur lässt sich auch durch diese Einzelmaßnahme nicht mehr retten. Der vorliegende Repowering-Antrag ist leider nicht mehr als ein Lippenbekenntnis zur Windenergie. Das zeigt sich schon allein daran, dass Sie dieses Anliegen direkt wieder konterkarieren. Denn gemeinsam mit dem Repowering-Antrag haben Sie am gleichen Tag noch einen Gesetzentwurf zu pauschalen Abstandsregeln eingebracht. Würde dieser Gesetzentwurf angenommen, würden sich aber auch automatisch die für das Repowering potenziell zur Verfügung stehenden Flächen ganz erheblich verringern und das Anliegen Ihres eigenen Antrags gleich wieder komplett zunichtemachen. Es tut mir leid, das so deutlich sagen zu müssen, aber wenn das Thema nicht so enorm wichtig wäre, dann wäre die energiepolitische Kompetenz Ihrer Fraktion einfach nur hochnotpeinlich. So aber entfalten Sie damit leider noch negative Auswirkungen für die Wirtschaft und vor allem für die Klimaziele. Und das möchte ich schon als das benennen, was es ist, nämlich unverantwortlich.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der Begründung ihres Antrags suggeriert die CDU, der Bedarf an Windenergie könne allein durch Repowering gedeckt werden. Dabei ignorieren Sie leider die Realitäten und ich kläre Sie gern mal über ein paar Fakten auf. Es ist zwar richtig, dass mit dem Ersatz von kleinen Altanlagen durch leistungsstärkere Neuanlagen die Energieausbeute erhöht werden kann. Mit diesen zusätzlichen Mengen können nach dem derzeitigen Stand der Regionalplanung aber noch nicht einmal die wegfallenden Kapazitäten der Post-EEG-Anlagen ausgeglichen werden. Dazu möchte ich auf die Antwort auf meine Kleine Anfrage verweisen. Demnach liegen von den 355 Windkraftanlagen, die bis 2026 in Thüringen aus der EEG-Förderung fallen, nur 123 in Windvorranggebieten. Das bedeutet, dass lediglich ein Drittel der Anlagen überhaupt repoweringfähig ist. Wenn man das Potenzial von Repowering also tatsächlich ausschöpfen will, dann muss man dafür als Voraussetzung auch die entsprechenden Flächen planungsrechtlich absichern und erweitern. Wenig überraschend finden sich dazu im Antrag der CDU keine wirklichen Ansätze, denn dann müssten Sie ja über Ihren Schatten springen und anerkennen, dass auch der Windenergie Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen. Und hier liegt auch das Grundproblem: in der hartnäckigen Komplettverweigerung der CDU-Fraktion, sich mit den Herausforderungen der Klimakrise ernsthaft auseinanderzusetzen. Im Klimagesetz der EU und im deutschen Klimagesetz ist das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festgeschrieben. Allerdings zeigt uns jede neue Klimastudie, dass 2050 nicht mehr ausreicht, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Wenn Sie sich mit diesen Studien und den unterschiedlichen Energiewendeszenarien auseinandersetzen würden, dann könnten Sie sich einer eigentlich banalen energiepolitischen Erkenntnis gar nicht verschließen, der Erkenntnis nämlich, dass es ein klimagerechtes und kostenoptimales Energiesystem ohne einen hohen Anteil Windenergie nicht geben kann. Aber anstatt sich dieser Erkenntnis zu stellen und sich konstruktiv daran zu beteiligen, wie die dafür erforderlichen Flächen gefunden werden können, verweigert sich die CDU in Thüringen diesem Prozess in einer gänzlich unverantwortlichen Art und Weise. Stattdessen gibt sie gestern eine Pressemitteilung heraus, in der sie allen Ernstes behauptet, entscheidend wäre nicht das Flächenziel, sondern die erzeugte Energiemenge. Liebe CDU, ist Ihnen mal aufgefallen, dass das einfach zwei verschiedene Art und Weisen sind, um genau das Gleiche auszudrücken? Eine Energiemenge x bedeutet ein Flächenziel y und andersherum. So schwer ist das eigentlich nicht zu verstehen. Es tut mir leid, wenn ich mich heute etwas stark echauffiere, aber eine Fraktion, die sich am Wochenende lieber gemeinsam mit der AfD zu Kundgebungen gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien trifft und die null, aber auch wirklich null Konzept hat, wie Thüringen seinen Beitrag zum 1,5-Grad-Ziel leisten kann, die gefährdet die Freiheit für kommende Generationen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Genau das hat uns das Bundesverfassungsgericht letzte Woche auch bestätigt, und deshalb fordern wir die Thüringer CDU dazu auf, ihren energiepolitischen Irrweg schnellstmöglich zu verlassen und endlich in einen konstruktiven Dialog mit den demokratischen Fraktionen in diesem Haus einzutreten. Die vorliegenden Anträge eignen sich für einen Einstieg in diesen Dialog und bieten zumindest ein bisschen Hoffnung, dass das auch irgendwann klappen könnte. Wir bitten deshalb um Überweisung der Anträge an den Umweltausschuss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, man merkt an den Redebeiträgen, dass der Wahlkampf deutlich näher rückt. Herr Möller, vielleicht nur der kurze Hinweis: Diese Geschichte mit 1 Prozent Flächenziel bedeutet ja, 99 Prozent bleiben frei. Das hat unser Hansdampf in allen Gassen, Matthias Machnig, schon versucht, so zu argumentieren, und
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Guter Mann!)
es war falsch, von Anfang an,
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das sehen Sie
falsch!) weil natürlich die Windenergieanlage die Wirkung nicht nur dort entfaltet, wo sie direkt steht, sondern auch im Umfeld, in den umliegenden Naturlandschaften und auch den umliegenden Orten. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, mit 1 Prozent der Fläche ganz Thüringen vollzupflastern. Und das ist etwas, was wir nicht wollen.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Das ist
doch Quatsch!) Ja, Herr Gleichmann, was soll ich sagen: Wenn ich Ihre Rede so höre, dann denke ich eher „Gott bewahre“. Und Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen: So schnell demontiert man mich nicht.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das war einer der Besten heute!)
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Lächerlich!)
(Heiterkeit SPD)
Wir sind in unserer Fraktion einer Meinung, dass wir nämlich mit großem Maß und Mitte die Energiewende gestalten wollen.
(Beifall CDU)
Ich sehe schon: Es ist Stimmung im Saal.
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Ich würde jetzt gern weitermachen und auf Kollegen Prof. Dr. Kaufmann zu sprechen kommen. Ich frage mich manchmal, Herr Prof. Kaufmann, wie Sie es in der akademischen Berufswelt aushalten. Das ist mir ein Rätsel sondergleichen.
(Beifall CDU, FDP)
Das, was Sie heute hier als Redebeitrag gebracht haben, passt absolut in das Schema der AfD. Das geht immer nach vier Punkten. Erstens: dumm stellen, zweitens: Fakten ignorieren, drittens: Wissenschaft verächtlich machen und viertens: populistischen Unsinn reden. Das war das, was wir heute von Ihnen gehört haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das hätte
Machnig auch sagen können!) Ja, das stimmt, Herr Hey. Auf jeden Fall ist es so, dass die Beispiele, die Sie gebracht haben, an den Haaren herbeigezogen sind,
(Beifall CDU, FDP)
weil Sie das Grundprinzip von Repowering nicht verstanden haben. Wenn man ein Auto ersetzt, kommt man trotzdem nur von A nach B und man hat nur ein Auto. Wenn ich eine alte Anlage durch eine neue ersetze, kann ich das Zehnfache an Energie produzieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist genau der Unterschied. Jetzt will ich noch zum Thema reden. Ich habe es bereits vorhin erwähnt: Fakt ist, dass die Fläche das begrenzende Element beim Ausbau der Windenergie ist. Diese sachliche Grundlage muss erst einmal jeder zur Kenntnis nehmen. Da bringt es nichts, wenn man das Pferd von hinten aufzäumt. Es ist nicht der richtige Weg, von irgendwelchen Wunschvorstellungen auszugehen und abstrakte Flächenziele zu formulieren. Welche Fläche für die Windkraft zur Verfügung stehen kann, das klären die Regionalen Planungsgemeinschaften. Ausgangspunkt dieser Planung ist immer der Planungsraum. Das Ziel ist immer eine konsequente Konzentrationsplanung. Die Windkraft wird dort konzentriert, wo die Windverhältnisse einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen und wo Konflikte ausgeschlossen oder minimiert werden können. Diese Minimierung von Konflikten ist etwas, was uns als CDU-Fraktion im Thüringer Landtag am Herzen liegt. Denn es geht um den Schutz der Bürger im ländlichen Raum, es geht um den Schutz von Windenergie, die sensiblen Vogelarten und es geht um den Schutz von ökologisch wertvollen Landschaften wie Schutzgebiete und ganz besonders die Thüringer Wälder. Die Regionalen Planungsgemeinschaften haben diese Konzentrationsplanung gewissenhaft vorgenommen und Vorrangflächen ausgewiesen. Der Thüringer Landtag hat durch einstimmigen Beschluss dafür gesorgt, dass Windkraft im Wald gesetzlich untersagt ist. Damit ist im Wesentlichen klar, welche Fläche in Thüringen für die Windkraft zur Verfügung steht. Wir hatten uns mit dieser Frage im zuständigen Fachausschuss auseinandergesetzt. Beachtet man, dass im Wald keine Windräder errichtet werden können, bleibt eine Fläche von 8.237 Hektar innerhalb von Vorranggebieten. Das ist der Stand der Dinge. Die Frage, die sich jetzt stellt ist doch nicht, wie man diese Fläche auf 1 Prozent der Landesfläche erhöht, also 16.200 Hektar, indem man in Konfliktbereiche für Mensch und Natur eindringt, die die Regionalen Planungsgemeinschaften bewusst für die Windkraft ausgeschlossen haben. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist doch eine ganz andere, nämlich, ob 8.237 Hektar, die wir haben, zumindest im Wesentlichen ausreichend sind für den Strom, den wir in Zukunft brauchen, und zwar unter den Bedingungen eines konsequenten Repowering. Um diese Frage zu beantworten, zumindest von der Größenordnung her, bedarf es keines hochtrabenden Gutachtens, sondern einfacher Mathematik. Ausgangspunkt dieser Überlegung ist der Strombedarf, der 2040 durch die Windkraft gedeckt werden soll. Die Thüringer Energie AG geht davon aus, dass wir 2040 jährlich 10 Terawattstunden aus Windstrom erzeugen sollen. Das liegt sogar in dem Bereich, den auch Prof. Wesselak von der Hochschule Nordhausen errechnet hat. Dem gegenübergestellt werden muss der Strom, der mit modernen Windkraftanlagen auf 8.237 Hektar erzeugt werden kann. Um das errechnen zu können, brauchen wir drei Faktoren: die Nennleistung, den Platzbedarf und die Volllaststunden. Als aktueller Stand der Technik können 6-Megawatt-Anlagen gelten, die aktuell von verschiedenen Herstellern für den Einsatz im Binnenland angeboten werden. Anlagen von dieser Größenordnung haben ca. 15 Hektar Platzbedarf, also deutlich mehr als die 10 Hektar, die bisher als Größenordnung oftmals angenommen werden. Bleibt noch die Frage, wie sich die Volllaststunden von modernen Anlagen entwickeln. Dafür möchte ich diese Studie der Deutschen WindGuard vom 5. Oktober 2020 in die Hand nehmen. Wer sich die Methodik anschaut, es ist tatsächlich ausgehend von der Empirie, von den tatsächlichen Fakten. Auftraggeber ist der Bundesverband Windenergie, also eigentlich Kollegen, die Sie kennen sollten. Darin wird für Thüringen prognostiziert, dass im Jahr 2030 mit modernen Anlagen mit mittleren Volllaststunden von 2.700 – an guten Standorten sogar 3.500 – zu rechnen ist. Auf die 8.237 Hektar, die wir zur Verfügung haben, kann man bei einem Platzbedarf von 15 Hektar 549 Windräder der 6-MegawattKlasse bauen. Multipliziert man das mit den angesprochenen 2.700 bis 3.500 Volllaststunden, kommen wir auf 8,9 Terrawattstunden bis 11,5 Terrawattstunden. Das heißt, dass wir mit der bestehenden Fläche in genau der Größenordnung an produziertem Strom landen werden, um die Klimaziele in Thüringen zu erreichen. Das geht aber nur, wenn das Repowering beherzt angegangen wird, und das tut die Landesregierung nicht. Hätte die Landesregierung das Thema ernst genommen – Herr Prof. Hoff, Sie sind der Planungsminister –, dann hätten Sie vor drei bis vier Jahren eine solche Repoweringstrategie vorgelegt, damit die Gemeinden und Regionalen Planungsgemeinschaften auch die Zeit haben, die notwendigen Schlüsse und Entscheidungen zu treffen, damit wir 2021, wo allen klar war, dass die ganzen Windenergieanlagen aus der EEG fallen, eine praktikable Lösung haben. Das haben Sie nicht gemacht. Sie haben das Thema verschlafen. Wir starten hier einen Weckruf für Sie und freuen uns auf die gemeinsame Beratung im Ausschuss. Wir beantragen die Überweisung an den Umweltausschuss und Mitberatung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegen mir jetzt keine weiteren – doch, Herr Abgeordneter Möller. Herr Abgeordneter Möller, Sie haben 1 Minute Redezeit.
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Da kann ich auch mal wieder etwas zur Energiepolitik sagen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wir haben
es nicht vermisst!) Herr Gottweiss hat mich noch mal vorgejagt. Herr Gottweiss, Sie können wirklich sehr schlecht dem Prof. Kaufmann – Prof. Kaufmann wohlgemerkt – Unwissenschaftlichkeit vorwerfen. Das ist ein Mann der Wissenschaft.
(Beifall AfD)(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gleichzeitig dann auch noch etwas von der zehnfachen Menge an Energie zu reden, die mittlerweile durch so eine repowerte Anlage hergestellt oder erzeugt wird, dabei sollten Sie, wenn Sie sich mal wissenschaftlich mit dieser Sache auseinandergesetzt haben, eigentlich wissen, dass ein modernes Energieversorgungssystem nicht mit der Einspeisung und Ausspeisung von Energie betrieben wird, sondern mit der Bereitstellung punktgenauer Leistung. Und da liefert Ihre tolle repowerte Windkraftanlage überhaupt keinen Mehrwert. Das ist der eigentliche Punkt.
(Beifall AfD)
Das, was Sie machen,
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
ist nichts anderes, als die Politik von Annalena Baerbock wieder aufleben zu lassen,
(Beifall AfD)
und das hat wirklich nichts mit Wissenschaft zu tun.
(Beifall AfD)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gottweiss, wenn Sie einen Weckruf an die Landesregierung machen wollen, müssen Sie tatsächlich ein bisschen früher aufstehen.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern danke für die Erinnerung, die wir hören, aber ein Stück weit hinter uns, weil wir an dem Thema ja längst arbeiten. Wie Sie dem Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün vom 15. Januar 2020 entnehmen können, ist die stärkere Nutzung des Repowerings von Windenergieanlagen bei der Bestimmung der Vorranggebiete Windenergie verankert. Es ist ein Thema, das die Koalition bereits in der vergangenen Wahlperiode aufgegriffen hat. Insofern ist es schön, dass Sie jetzt auch aufgewacht sind und sich an diesem Themenfeld beteiligen. Aber, wie gesagt, die Koalition ist bei diesem Thema tätig. Die Umweltministerin ist eine der bundesweit engagiertesten Energieministerinnen. Insofern, wie gesagt, schön, dass Sie sich auch an dieser Debatte beteiligen.
(Beifall DIE LINKE)
Die Diskussion, die hier geführt wird, lebt – und das haben die Abgeordneten hier deutlich gemacht – von einer gewissen Widersprüchlichkeit, die sich auch in den Anträgen der antragstellenden Fraktionen ausdrückt. Über diesen Widerspruch werden wir in den Ausschüssen zu diskutieren haben. Wir haben auf der einen Seite zu diskutieren über das durchaus auch von unserer Seite zu unterstützende Ziel des Repowerings von Windenergieanlagen. Das ist ein Themenfeld, wo wir erhebliches Interesse haben, hier auch voranzukommen. Gleichzeitig hat die Anhörung im Ausschuss zu Ihrem 1.000Meter-Abstands-Antrag deutlich gemacht, dass es nicht nur fachliche Mängel, sondern auch rechtliche Mängel in Ihrem Antrag gibt. Insofern müssen beide Sachverhalte zusammen diskutiert werden. Es wäre in dieser Diskussion gut, wenn es aus der Unionsfraktion tatsächlich auch die Bemühung gäbe, die Widersprüchlichkeit im eigenen Herangehen, die zurzeit dem „Ein-Schritt-vorwärts-zweiSchritte-Zurück“ ähnelt, aufzuheben, und zwar im dialektischen Sinne positiv aufzuheben, damit wir hier tatsächlich einen Schritt vorankommen bei der Nutzung der Windenergie. Das habe ich, ehrlich gesagt, nicht erkannt. Was ich gehört habe, ist, dass Sie die Widersprüchlichkeit, Herr Abgeordneter Gottweiss, in Ihrer eigenen Herangehensweise dadurch auszudrücken versuchen, dass Sie der Landesregierung vorhalten, sie würde in dem Themenfeld nicht tätig sein, dass Sie statistische Informationen wollen, die Sie in den Kleinen Anfragen sowohl der Abgeordneten Wahl, als auch in Ihren eigenen bereits gestellten Kleinen Anfragen nachlesen können. Das zu wiederholen, ist möglicherweise ein denkbarer Schritt, aber er führt nicht zu dem Fortschritt, den man eigentlich in der Diskussion braucht. Insofern sind – glaube ich – für die Landesregierung Ministerin Siegesmund und ich sehr daran interessiert, dass wir uns hier nicht bereits bekannte Argumente und Vorwürfe erneut vortragen, sondern tatsächlich zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU. Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Wir stimmen als Erstes über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen außer der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das ist die Fraktion der AfD. Damit kann sich niemand enthalten. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz angenommen. Wir stimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer ist dafür? Das sind ebenfalls alle Fraktionen außer der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten? Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen kann ich nicht feststellen. Damit ist auch diese Überweisung angenommen. Wir stimmen über den federführenden Ausschuss ab. Vorgeschlagen wurde hier der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind jetzt alle Fraktionen. Damit ist der federführende Ausschuss der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wir kommen zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Hier wurde ebenfalls Ausschussüberweisung sowohl an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als auch an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wir stimmen zuerst über die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen außer der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen? Kann ich nicht feststellen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Wir stimmen jetzt über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen außer der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das ist die Fraktion der AfD. Enthaltungen kann ich nicht feststellen. Damit kommen wir abschließend zur Federführung. Als federführender Ausschuss wurde der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz vorgeschlagen. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz der federführende Ausschuss. Ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt und damit auch die heutige Plenarsitzung. Wir sehen uns morgen 9.00 Uhr wieder und fahren dann mit Punkt 12 der Tagesordnung fort. Ich wünsche einen schönen Abend.