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Henry Worm

CDU 06.05.2021 Sitzungen 7/45

Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die Koalitionsfraktionen wurde uns in der Drucksache 7/1634 ein Antrag zum Thema „Istanbul-Konvention“ vorgelegt und in diesem wird die Landesregierung aufgefordert, eine Gesamtstrategie gegen alle Formen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu erarbeiten. Dabei werden konkrete Schritte wie etwa die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der IstanbulKonvention, die Benennung der Koordinierungsstelle oder die Einrichtung einer interdisziplinären Monitoring-Gruppe zur Evaluation der Umsetzung der Maßnahmen benannt. Im Angesicht der Tatsache, dass für die Landesregierung das Thema der Gleichstellung der Geschlechter in dieser Legislaturperiode bislang offensichtlich keine vordergründige Bedeutung besitzt, begrüßen wir als Fraktion diesen Antrag ausdrücklich und werden ihm auch unsere Zustimmung nicht verweigern. Der Thüringer Landtag hat schon im Juni 2020 im Rahmen einer Aktuellen Stunde über die Umsetzung der Istanbul-Konvention diskutiert. Dass die Koalitionsfraktionen nun einen entsprechenden Plenarantrag einbringen, zeigt, dass es offensichtlich eines Landtagsbeschlusses bedarf, damit die Landesregierung die Istanbul-Konvention auch in Thüringen umsetzt. Ich will an dieser Stelle nur darauf verweisen, dass das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von Deutschland schon am 12. Oktober 2017 ratifiziert wurde und demzufolge auch in Thüringen umzusetzen ist. Bislang ist, wie gesagt, die Landesregierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention nur unzureichend nachgekommen, denn zur vollständigen Umsetzung müssten etwa die Kapazitäten von Schutzeinrichtungen für die von Gewalt betroffenen Frauen und deren Kindern erweitert werden. Aber auch andere Fragen wie etwa die Barrierefreiheit von Schutzeinrichtungen spielen bei der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention eine entsprechende Rolle. Festzustellen ist ebenso, dass die Fortschreibung des Maßnahmenplans gegen häusliche Gewalt, die bereits 2019 erfolgen sollte, nach wie vor nicht vorliegt. Ich denke, diese wäre eine gute Grundlage gewesen, um den geforderten Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zügig zu erarbeiten. Die Istanbul-Konvention sieht unter anderem vor, Gewalt gegen Frauen auf allen staatlichen Ebenen zu bekämpfen, und in der praktischen Arbeit heißt das, mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen weiter gegen alle Formen von Gewalt gegenüber Frauen vorzugehen. Der diesbezüglich etablierte Runde Tisch von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau eines Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder sowie das im Jahr 2019 aufgelegte Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sind zwei wichtige Bausteine zur Koordinierung des weiteren Ausbaus und der finanziellen Absicherung der Betreuungsinfrastruktur. Ziele des Runden Tisches sind der bedarfsgerechte Ausbau von Frauenhäusern, die Errichtung digitaler Strukturen, die eine verbesserte Koordinierung von freien Plätzen ermöglichen, und ambulante Hilfsund Betreuungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Mit dem Bundesförderprogramm will der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hilfesystems unterstützen und entsprechende weitere Hilfsangebote anschieben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schon gesagt, begrüßen wir als CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag und stimmen diesem zu. (Beifall DIE LINKE, SPD) Gewalt gegen Frauen und Mädchen, aber auch alle anderen Formen häuslicher Gewalt wirksam zu verhüten und zu bekämpfen, muss unser aller Anliegen sein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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