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Dr. Thadäus Rudolf König

CDU 06.05.2021 Sitzungen 7/45

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner – Herr Schaft bei der Einbringung, aber auch Frau Baum – haben eigentlich schon entscheidende Punkte gesagt, die in der Beratung zu diesem Gesetzentwurf wichtig sind, zum einen über die Bedeutung der Erwachsenenbildung als vierte Säule im Thüringer Bildungssystem und auch über die Lage, die aktuell in der Erwachsenenbildung vorherrscht. Da teile ich uneingeschränkt die Aussagen von Frau Baum, die gesagt hat, gerade in der CoronaZeit haben die Erwachsenenbildner wirklich eine hervorragende Arbeit gemacht. Manchmal hat man den Eindruck, Kurse sind ausgefallen, Veranstaltungen sind ausgefallen und digital, das ist viel, viel weniger Arbeit. Aber wenn man dann wirklich mit den Trägern vor Ort spricht – da ist unsere Fraktion immer im guten Austausch mit der Landesorganisation der Freien Träger, aber auch mit dem Thüringer Volkshochschulverband –, wird ganz deutlich gesagt, dass digitale Angebote auch sehr viel Arbeit machen, sehr zeitaufwendig sind, und trotzdem erreichen sie nicht so viele Menschen, so viele Teilnehmer wie vor der Pandemiezeit. Deswegen begrüßen wir auch uneingeschränkt diese Gesetzesinitiative, dass wir aufgrund der gesetzlichen Berechnungsgrundlage für die Grundförderung – auf der einen Seite den Sockelbetrag und auf der anderen Seite den variablen Anteil der Förderung, der sich zusammensetzt aus den Teilnehmerstunden und den durchgeführten Bildungsangeboten – eine Anpassung vornehmen müssen, weil die Jahre 2020 und 2021 pandemiebedingt keine normalen Jahre für die Träger der Erwachsenenbildung sind. Deswegen besteht hier Handlungsbedarf und die Begründungen sind ausgeführt. Wir haben das gleiche Problem wie die FDP, was die Heranziehung der Jahre angeht. Da ist natürlich das Argument, ein Jahr doppelt zu zählen – normalerweise nimmt man immer das vorletzte Jahr und das vorvorletzte Jahr. In dem Gesetzentwurf wird immer ein Jahr doppelt gezählt mit der Problematik, die Frau Baum schon angesprochen hat. Jahre unterscheiden sich, man hat verschiedene Angebote dargebracht und hat sich vielleicht auf ein Jahr später konzentriert; also sind immer gewisse Unsicherheiten dabei. Für 2022/2023 müssen wir noch mal über die Berechnungsjahre reden. Gerade bei 2024 sehe ich größere Probleme, weil wir noch nicht wissen, wann es letztendlich zu Ende ist mit den Beschränkungen, wann das normale Leben auch für die Träger der Erwachsenenbildung wieder einsetzt, sodass sich das auch ein Stück weit in 2023 reinziehen kann. Deswegen ist es ungünstig, für das Jahr 2024, wo wir, glaube ich, schon wieder über Normalität reden, zweimal das Jahr 2022 für die Berechnung des variablen Anteils der Grundförderung zu nutzen. Deswegen auch unser Vorschlag: Wir überweisen an den Ausschuss und sollten dort alle Träger anhören. Ich denke, da wird es auch Argumente dafür geben, an den Jahren, die die Berechnungsgrundlage bilden, noch mal Veränderungen vorzunehmen. Das würden wir begrüßen. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. Die Gesetzesinitiative ist richtig und wichtig für unsere Erwachsenenbildner, weil die natürlich auch in den nächsten Monaten einen wichtigen Beitrag leisten können, wenn wir darüber reden, Lernlücken, die auch in der normalen schulischen Bildung entstanden sind, aufzuholen. Dafür werden sie eine wichtige Säule sein. Deswegen sollten wir sie in dieser Situation nicht im Stich lassen und unsere Aktivitäten fortsetzen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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