Janine Merz
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Einen schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Mit der heutigen Beschlussfassung über das Gesetz zur Förderung der Gemeindeneugliederungen macht der Landtag nun den Weg frei, die Gemeindegebietsreform fortzusetzen. Die Regierungskoalition hält dabei am Prinzip der konsequenten Freiwilligkeit fest. Schon in der letzten Wahlperiode wurden über 300 Kommunen mit insgesamt 180 Millionen Euro bei Zusammenschlüssen oder Eingemeindungen unterstützt. Dabei handelt es sich um gut angelegtes Geld. Ausgezahlte Neugliederungsprämien wurden zum Beispiel in Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege und Spielplätze investiert und kamen so unmittelbar den Einwohnerinnen und Einwohnern der beteiligten Gemeinden zugute. Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der bereitgestellten Landesförderung profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen. Als wesentliches Förderinstrument werden wir an der Neugliederungsprämie in Höhe von 200 Euro pro Einwohner festhalten. Damit können Zusammenschlüsse und Eingliederungen bis zu einer Gesamthöhe von 2 Millionen Euro gefördert werden. Neu ist, dass die Neugliederungsprämie im Fall einer zu bewilligenden Bedarfszuweisung nicht bloß zur Hälfte, sondern künftig gar nicht mehr bedarfsmindernd berücksichtigt werden soll. Außerdem sieht unser Gesetzentwurf vor, Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Verschuldung durch besondere Entschuldungshilfen zu unterstützen. Davon profitieren alle neugliederungswilligen Gemeinden, deren Pro-Kopf-Verschuldung mehr als das Doppelte des Landesdurchschnitts beträgt. Der Innen- und Kommunalausschuss hat mit seiner Beschlussempfehlung nunmehr auch die Strukturbegleithilfen ausdrücklich im Gesetz geregelt. Diese können Gemeinden in Anspruch nehmen, die zum 31.12.2020 verpflichtet waren, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und in den Jahren 2017 bis 2019 einen Fehlbetrag in der Jahresrechnung ausgewiesen hatten. Die CDU-Fraktion hat zudem beantragt, weitere Förderinstrumente grundsätzlich in das Gesetz aufzunehmen. Es ist allerdings so, dass es nicht ausgeschlossen ist, in den konkreten Neugliederungsgesetzen Sonderregelungen für einzelne Gemeindezusammenschlüsse zu treffen, wie dies auch bereits in den Neugliederungsgesetzen der Jahre 2018 und 2019 passiert ist, obwohl das damalige Gemeindeneugliederungsgesetz dies nicht ausdrücklich vorsah. Für weitergehende Änderungen haben wir deshalb keinen Bedarf gesehen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, uns ist bewusst, dass das Aushandeln von Kompromissen zwischen den beteiligten Gemeinden oft kompliziert und langwierig ist und mitunter auch mehrere Anläufe und mehrere Neugliederungsgesetze braucht. In der letzten Wahlperiode waren es drei an der Zahl. Dabei haben wir keine Neugliederungswünsche zurückgewiesen, nur, weil die Einwohnergrenze von 6.000 Einwohnern im Jahr 2035 nicht erreicht wurde. Entscheidend war vielmehr, dass für die neu gebildeten Gemeinden eine positive Prognose für eine künftige Entwicklung besteht. Dies kann auch bei kleineren Zusammenschlüssen möglich sein. Diese zum Teil fortgesetzten Anstrengungen der Gemeinden, die sich schrittweise zusammenschließen, wollen wir honorieren. Wir wollen mit diesem Gesetz für den Förderzeitraum 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für Gemeindeneugliederungen schaffen. Der heutige Beschluss, den wir mindestens mit den Stimmen der Koalition und der CDU fassen werden, ist deshalb auch eine deutliche politische Willensbekundung des Thüringer Landtags, die für die Gemeindegebietsreform erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr einzuplanen.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, die erfolgreichen Gemeindezusammenschlüsse in der letzten Wahlperiode zeigen, dass es richtig war, auf Zwangsfusionen zu verzichten und stattdessen bei der Gemeindegebietsreform auf vollkommene Freiwilligkeit zu setzen. An diese Erfolgsgeschichte werden wir mit diesem Beschluss des vorliegenden Gesetzes anknüpfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
