Thomas Gottweiss
Repoweringstrategie 2030 für Windenergieanlagen in Thüringen – Potentiale umfassend erschließen, regionale Akzeptanz sichern, Konflikte minimieren
Ich würde jetzt gern weitermachen und auf Kollegen Prof. Dr. Kaufmann zu sprechen kommen. Ich frage mich manchmal, Herr Prof. Kaufmann, wie Sie es in der akademischen Berufswelt aushalten. Das ist mir ein Rätsel sondergleichen.
(Beifall CDU, FDP)
Das, was Sie heute hier als Redebeitrag gebracht haben, passt absolut in das Schema der AfD. Das geht immer nach vier Punkten. Erstens: dumm stellen, zweitens: Fakten ignorieren, drittens: Wissenschaft verächtlich machen und viertens: populistischen Unsinn reden. Das war das, was wir heute von Ihnen gehört haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das hätte
Machnig auch sagen können!) Ja, das stimmt, Herr Hey. Auf jeden Fall ist es so, dass die Beispiele, die Sie gebracht haben, an den Haaren herbeigezogen sind,
(Beifall CDU, FDP)
weil Sie das Grundprinzip von Repowering nicht verstanden haben. Wenn man ein Auto ersetzt, kommt man trotzdem nur von A nach B und man hat nur ein Auto. Wenn ich eine alte Anlage durch eine neue ersetze, kann ich das Zehnfache an Energie produzieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist genau der Unterschied. Jetzt will ich noch zum Thema reden. Ich habe es bereits vorhin erwähnt: Fakt ist, dass die Fläche das begrenzende Element beim Ausbau der Windenergie ist. Diese sachliche Grundlage muss erst einmal jeder zur Kenntnis nehmen. Da bringt es nichts, wenn man das Pferd von hinten aufzäumt. Es ist nicht der richtige Weg, von irgendwelchen Wunschvorstellungen auszugehen und abstrakte Flächenziele zu formulieren. Welche Fläche für die Windkraft zur Verfügung stehen kann, das klären die Regionalen Planungsgemeinschaften. Ausgangspunkt dieser Planung ist immer der Planungsraum. Das Ziel ist immer eine konsequente Konzentrationsplanung. Die Windkraft wird dort konzentriert, wo die Windverhältnisse einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen und wo Konflikte ausgeschlossen oder minimiert werden können. Diese Minimierung von Konflikten ist etwas, was uns als CDU-Fraktion im Thüringer Landtag am Herzen liegt. Denn es geht um den Schutz der Bürger im ländlichen Raum, es geht um den Schutz von Windenergie, die sensiblen Vogelarten und es geht um den Schutz von ökologisch wertvollen Landschaften wie Schutzgebiete und ganz besonders die Thüringer Wälder. Die Regionalen Planungsgemeinschaften haben diese Konzentrationsplanung gewissenhaft vorgenommen und Vorrangflächen ausgewiesen. Der Thüringer Landtag hat durch einstimmigen Beschluss dafür gesorgt, dass Windkraft im Wald gesetzlich untersagt ist. Damit ist im Wesentlichen klar, welche Fläche in Thüringen für die Windkraft zur Verfügung steht. Wir hatten uns mit dieser Frage im zuständigen Fachausschuss auseinandergesetzt. Beachtet man, dass im Wald keine Windräder errichtet werden können, bleibt eine Fläche von 8.237 Hektar innerhalb von Vorranggebieten. Das ist der Stand der Dinge. Die Frage, die sich jetzt stellt ist doch nicht, wie man diese Fläche auf 1 Prozent der Landesfläche erhöht, also 16.200 Hektar, indem man in Konfliktbereiche für Mensch und Natur eindringt, die die Regionalen Planungsgemeinschaften bewusst für die Windkraft ausgeschlossen haben. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist doch eine ganz andere, nämlich, ob 8.237 Hektar, die wir haben, zumindest im Wesentlichen ausreichend sind für den Strom, den wir in Zukunft brauchen, und zwar unter den Bedingungen eines konsequenten Repowering. Um diese Frage zu beantworten, zumindest von der Größenordnung her, bedarf es keines hochtrabenden Gutachtens, sondern einfacher Mathematik. Ausgangspunkt dieser Überlegung ist der Strombedarf, der 2040 durch die Windkraft gedeckt werden soll. Die Thüringer Energie AG geht davon aus, dass wir 2040 jährlich 10 Terawattstunden aus Windstrom erzeugen sollen. Das liegt sogar in dem Bereich, den auch Prof. Wesselak von der Hochschule Nordhausen errechnet hat. Dem gegenübergestellt werden muss der Strom, der mit modernen Windkraftanlagen auf 8.237 Hektar erzeugt werden kann. Um das errechnen zu können, brauchen wir drei Faktoren: die Nennleistung, den Platzbedarf und die Volllaststunden. Als aktueller Stand der Technik können 6-Megawatt-Anlagen gelten, die aktuell von verschiedenen Herstellern für den Einsatz im Binnenland angeboten werden. Anlagen von dieser Größenordnung haben ca. 15 Hektar Platzbedarf, also deutlich mehr als die 10 Hektar, die bisher als Größenordnung oftmals angenommen werden. Bleibt noch die Frage, wie sich die Volllaststunden von modernen Anlagen entwickeln. Dafür möchte ich diese Studie der Deutschen WindGuard vom 5. Oktober 2020 in die Hand nehmen. Wer sich die Methodik anschaut, es ist tatsächlich ausgehend von der Empirie, von den tatsächlichen Fakten. Auftraggeber ist der Bundesverband Windenergie, also eigentlich Kollegen, die Sie kennen sollten. Darin wird für Thüringen prognostiziert, dass im Jahr 2030 mit modernen Anlagen mit mittleren Volllaststunden von 2.700 – an guten Standorten sogar 3.500 – zu rechnen ist. Auf die 8.237 Hektar, die wir zur Verfügung haben, kann man bei einem Platzbedarf von 15 Hektar 549 Windräder der 6-MegawattKlasse bauen. Multipliziert man das mit den angesprochenen 2.700 bis 3.500 Volllaststunden, kommen wir auf 8,9 Terrawattstunden bis 11,5 Terrawattstunden. Das heißt, dass wir mit der bestehenden Fläche in genau der Größenordnung an produziertem Strom landen werden, um die Klimaziele in Thüringen zu erreichen. Das geht aber nur, wenn das Repowering beherzt angegangen wird, und das tut die Landesregierung nicht. Hätte die Landesregierung das Thema ernst genommen – Herr Prof. Hoff, Sie sind der Planungsminister –, dann hätten Sie vor drei bis vier Jahren eine solche Repoweringstrategie vorgelegt, damit die Gemeinden und Regionalen Planungsgemeinschaften auch die Zeit haben, die notwendigen Schlüsse und Entscheidungen zu treffen, damit wir 2021, wo allen klar war, dass die ganzen Windenergieanlagen aus der EEG fallen, eine praktikable Lösung haben. Das haben Sie nicht gemacht. Sie haben das Thema verschlafen. Wir starten hier einen Weckruf für Sie und freuen uns auf die gemeinsame Beratung im Ausschuss. Wir beantragen die Überweisung an den Umweltausschuss und Mitberatung im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
