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Lutz Liebscher

SPD 06.05.2021 Sitzungen 7/45

Familien den Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen – Kinder-Bauland-Bonus umsetzen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit einem gemeinsamen Änderungsantrag zum Landeshaushalt 2021 haben die regierungstragenden Fraktionen gemeinsam mit der CDU den sogenannten Kinder-Bauland-Bonus auf den Weg gebracht. Die ursprüngliche Idee dazu kam aber von der CDU – unter anderem an die Aufnahme dieser 5 Millionen Euro in den Landeshaushalt hatten Sie Ihre Zustimmung zu dem Landeshaushalt insgesamt geknüpft. Ich räume die Urheberschaft hier so freimütig ein, weil sowohl die Idee als auch das heute mittels Antrag eingeforderte Umsetzungskonzept in meinen Augen nach wie vor wenig ausgegoren sind. Damit alle wissen, worum es hier geht, will ich noch mal kurz aus den Erläuterungen des Änderungsantrags zitieren, dort heißt es: „Investive Förderung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Familien mit Kindern. Hierzu erhält jede Familie, die neu baut oder sich Wohneigentum erwirbt, einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Kind.“ Und weiter: „Kinder sind die Zukunft des Landes. Viel zu oft sind Kinder jedoch auch ein Armutsrisiko und der Traum von den eigenen vier Wänden liegt aufgrund finanzieller Mehrbelastungen in weiter Ferne. Dabei vermindert selbst genutztes Wohneigentum auch das Risiko für Altersarmut. Mit dem Kinder-Bauland-Bonus sollen Familien in Thüringen gestärkt und finanziell entlastet werden, damit die Entscheidung für Familie weniger abhängig von finanziellen Beweggründen ist. Dies gibt vielfältigen Lebensvorstellungen Raum.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kinder sind also ein Armutsrisiko, durchaus leider, das ist viel zu häufig noch der Fall, und Wohneigentum vermindert das Risiko der Altersarmut. Das kommt aber ganz darauf an, etwa auf das Verhältnis der Nebenkosten zur Rente. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ich hoffe, wir sind uns alle einig, dass man weder dem Armutsrisiko durch Kinder noch dem Risiko der Altersarmut mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Kind entrinnen kann. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube im Gegenteil, dass wir hier falsche Anreize setzen. Zum einen werden wir hier außer einem Mitnahmeeffekt kaum eine Wirkung erzielen. Zum anderen setzen wir damit gegebenenfalls falsche Anreize. Denn ein Hausbau oder Hauskauf zum falschen Zeitpunkt mit zu wenig Eigenkapital oder ohne Absicherung beim Auslaufen der Zinsbindung kann zu einer massiven zusätzlichen Belastung führen, finanziell, aber auch für das Zusammenleben als Familie. Und die Realität ist doch häufig eher, dass sich Familien, die Eigentum erwerben, künftig bei vielen Dingen einschränken müssen und das für eine lange Zeit. Die Entscheidung für den Erwerb von Wohneigentum führt in vielen Fällen zunächst zu zusätzlichen finanziellen Belastungen, nicht zu einer neuen finanziellen Freiheit. Und was sollen da bitte einmalig 2.500 Euro pro Kind bewirken? Eine Summe, die im Vergleich zu den Kauf- oder den Baukosten kaum ins Gewicht fällt. Oder andersherum gesagt, jeder Familie, bei der diese geringe Summe ins Gewicht fallen würde, müsste man dringend den Rat geben: Lassen Sie die Finger vom Kauf oder dem Bau einer Wohnimmobilie. 2.500 Euro reichen im Zweifel gerade einmal, um den Vermesser zu bezahlen oder für drei Monatsmieten, falls sich die Fertigstellung des Hausbaus verzögert. Raten Sie doch bitte mal, wen die Entscheidung, einen großen Anteil des Familieneinkommens in den Erwerb von Wohneigentum zu stecken, häufig besonders trifft. Richtig. Es sind die Kinder, die darunter oftmals besonders leiden, weil etwa Ausflüge oder Urlaube, die Mitgliedschaft in Vereinen oder das Erlernen eines Musikinstruments im Zweifel zurückstehen müssen, damit die Finanzierung des Wohneigentums gesichert ist. Was Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion damit erreichen wollen, zumal in der Art, wie es hier auch wieder vorgelegt wurde, ist mir noch immer unklar. Weder aus der Erläuterung noch aus der Begründung noch aus Ihrem Antrag heute wird das so richtig deutlich. Geht es Ihnen um eine höhere Wohneigentumsquote? Geht es Ihnen um Kinder? Geht es Ihnen um die Vermeidung von Altersarmut? Mir ist das nicht klar. Und noch schlimmer: Egal, wie Sie diese Frage beantworten, so wie es hier Ihrem Antrag nach umgesetzt werden soll, wird es in keinem Fall zielführend sein. Und, Herr Voigt, anscheinend haben das jetzt auch die Wohnbaufachpolitiker Ihrer Fraktion erkannt und wollen ihren Kopf für diesen Schaufensterantrag nicht mehr herhalten. Anders kann ich mir nicht erklären, dass Sie heute hier das Wort ergreifen mussten. Wir sollten die angesprochenen Fragen auf jeden Fall vorher genau klären, denn der Rechnungshof wird sich das auch ansehen. Wenn ich sehe, welche Maßstäbe der Rechnungshof anlegt, wenn es um die Erreichung der Ziele im sozialen Wohnungsbau geht, dann sollten wir hier vorher Klarheit schaffen. Ich hoffe, Sie können hier noch ein wenig Licht ins Dunkel bringen und zumindest Ihre Motivation und die zu erreichenden Ziele klarer darlegen, denn der Bürokratieaufwand, der hier betrieben werden soll, um 5 Millionen Euro auszugeben, die zudem einzig und allein im Jahr 2021 zur Verfügung stehen, steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem möglichen Nutzen.

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