Raymond Walk
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe bereits in der Plenardebatte am 12. November 2020 – das ist jetzt schon einige Zeit her – und während der ersten Plenarberatung des vorliegenden Gesetzentwurfs auf Folgendes hingewiesen, wenn man einen Rahmen bilden will oder als Präambel: Überschaubare, leistungsfähige und bürgernahe Kommunalstrukturen sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik.
(Beifall CDU)
Daran hat sich für uns nichts geändert und daran werden wir auch in der Zukunft unsere Politik ausrichten. Zum Thema „Gemeindeneugliederung“ will ich sagen, dass für uns natürlich immer schon das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle gestanden hat. Kollegin Merz hat es ja angeführt, wir erinnern uns an die Vorgeschichte: Das jetzt Freiwillige war eben nicht ganz so freiwillig. Ich bin auch meiner Fraktion dankbar, dass wir immer auf diesen Punkt hingewiesen haben, und letzten Endes haben wir damit auch Erfolg gehabt, genau wie bei diesem Gemeindeneugliederungsgesetz.
(Beifall CDU)
Lassen Sie mich aber noch mal in aller Deutlichkeit sagen: Es ist besser – und das ist der Kern –, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen. Das ist vielleicht noch mal die Zusammenfassung dessen, was ich eingangs gesagt habe. Und zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher zum einen – und das ist immer noch Mangelware – für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards ein und zum anderen sollen Kommunen enger zusammenarbeiten. Damit hat die Landesregierung noch ein ganzes Hausaufgabenheft bezogen darauf, was unerfüllt ist, vor sich liegen.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es erwähnt, die Freiwilligkeit steht im Vordergrund und alle freiwilligen Zusammenschlüsse werden immer dann unsere Zustimmung erhalten, wenn sie zum einen dem öffentlichen Wohl dienen und zum anderen natürlich auch rechtssicher sind. Dazu stehen wir nach wie vor. Die Anhörungsverfahren – Kollegin Merz hat es angeführt – im Dezember und im Januar haben gezeigt, dass die kommunalen Spitzenverbände, bei denen ich mich ausdrücklich für die Zusammenarbeit und das konstruktive Mittun bedanke, unsere Interessen auch mitgetragen und unseren Standpunkt ausdrücklich geteilt haben. Die erste Anhörung im Dezember hat auch ergeben, dass die Anreizmodelle und die Lösungsansätze, die Rot-Rot-Grün formuliert hatte, aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände eben nicht ausreichend waren. Im vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün waren insgesamt zwei Fördermaßnahmen der Gemeindefusion vorgesehen. Wir wissen aber aus der letzten Legislatur – und Frau Staatssekretärin Schenk, die dafür zuständig ist, hat im Innen- und Kommunalausschuss darüber berichtet –, dass es da insgesamt acht Förderinstrumente gab. Deswegen haben wir mit der Neufassung der Vorlage 7/1794 alle möglichen Alternativen noch mal auf den Tisch gelegt, die ich jetzt nicht im Einzelnen ansprechen will, aber die ersten zwei wurden bereits genannt, die Neugliederungsprämie und auch die Entschuldungshilfe. Für uns war wichtig, dass der dritte Punkt, nämlich die Strukturbegleitprämien, als ganz wesentlicher finanzieller Anreiz unbedingt im Gesetz Niederschlag finden sollte. Wir hatten zudem angeregt, dass eine Rückzahlungsforderung aus rückzahlbaren Bedarfszuweisungen erlassen werden sollte. Dann haben wir noch viermal die Möglichkeit von Kompensationsregelungen aufgegriffen, die wir in der vergangenen Legislatur auch zur Anwendung bringen konnten, die ich mir jetzt aber im Einzelnen erspare hier vorzutragen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Rot-RotGrün – Frau Merz hat es noch mal gesagt – steht auf einem anderen Standpunkt. Rot-Rot-Grün sagt, das brauchen wir nicht, das können wir gegebenenfalls in den Einzelgesetzen regeln. Da sagen wir, es wäre aber ein gutes Signal gewesen, um Planungssicherheit sozusagen schon im Rahmengesetz zu normieren. Unabhängig davon haben wir dafür keine Mehrheit gefunden. Deswegen kündige ich heute schon an, dass wir auf diesen Punkt bei den folgenden Einzelgesetzen genau schauen werden.
(Beifall CDU)
Dennoch – und das ist das Positive – haben wir einen tragfähigen Kompromiss geschafft. Die Strukturbegleithilfen sind letzten Endes in den Gesetzentwurf mit eingeflossen. Ich komme dann auch langsam zum Ende meiner Rede. Klar ist auch, dass wir jetzt Planungssicherheit für die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse haben und damit unseren Kommunen auch helfen können. Wenn ich noch mal auf die Debatte im Innen- und Kommunalausschuss zurückblicke, dann will ich doch mal bemerkenswerterweise feststellen, dass wir bei diesem wichtigen Thema einen einstimmigen Beschluss über die Beschlussempfehlung gefasst haben. Das ist, glaube ich, bei der heterogenen Landschaft hier im Gremium auch nicht unbedingt immer der Fall und das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich will aber noch zwei Punkte ansprechen, die mir wichtig sind: Zum einen müssen wir dringend – da gibt es seit anderthalb Legislaturperioden kompletten Stillstand – das Thema „Behörden- und Verwaltungsreform“ auf den Weg bringen, das wir in der Legislatur, als wir noch Regierungsverantwortung hatten, auf den Weg gebracht haben. Da passiert seit sieben Jahren nichts mehr. Das ist ganz dringend in das Hausaufgabenheft der Landesregierung zu schreiben. Ansonsten freue ich mich, dass wir mittelfristig jetzt neue Gebietsstrukturen erhalten werden. Nicht erst der MDR hat darüber berichtet, insgesamt etwa 50 Orte wollen sich fusionieren. Wir gehen davon aus, dass zwischen acht und zwölf Neugliederungsgemeindegebietsstrukturen herauskommen. Das ist erst der Anfang oder soll aus unserer Sicht erst der Anfang sein. Den Weg machen wir heute gemeinsam frei mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den wir mittragen. Ich werbe dafür, dass wir diesem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zustimmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
