Robert Sesselmann
Thüringer Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (ThürGFfG)
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahrzehnten fusionieren in westlichen Industrienationen lokale und regionale Gebietskörperschaften, insbesondere im ländlichen Raum. Hierdurch verringert sich deren Zahl, während die Größe der Gemeinden wächst, was aus unserer Sicht wichtig ist, um empirische Daten zu sammeln. Die damit verbundenen Ziele haben Sie in der Einleitung umschrieben: Es geht im Wesentlichen um Kosteneinsparung und Sie betonen immer wieder die Freiwilligkeit dieser Fusionen. Ich darf hierzu die Stellungnahme der Landesregierung vom 23.02. zitieren und auf die Kosten der bisherigen Fusionen hinweisen. Wir haben in den Jahren 2018 und 2019 den neu gegliederten Gemeinden insgesamt 178 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese setzen sich zusammen aus den Neugliederungsprämien von insgesamt 105/knapp 106 Millionen Euro, Strukturbegleithilfen von 13,5 Millionen Euro und die besonderen Entschuldungshilfen nach § 3 des damaligen Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetzes in Höhe von 24,5 Millionen Euro. Frau Merz, das stimmt eben nicht: Die besonderen Entschuldungshilfen sind in dem neuen Gesetz nicht mehr enthalten. Wenn wir dem die dafür derzeit von der Regierung veranschlagten Kosten in Höhe von 5,8 Millionen Euro entgegensetzen, ist verständlich, warum der Gemeinde- und Städtebund erhebliche Zweifel an der Redlichkeit der Fusionspläne hegt und darum ersucht, das komplette Förderspektrum zu normieren. Herr Walk, Sie hatten einen Änderungsvorschlag eingebracht. Dieser Änderungsvorschlag enthielt das komplette Spektrum. Mittlerweile haben Sie sich im Rahmen einer Hinterzimmerpolitik oder Hinterzimmerdemokratie auf insgesamt nur drei Fördermechanismen einigen können. Das ist kein gutes Zeichen.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Demo-
kratie in Hinterzimmern?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, sofern sich der Landesgesetzgeber in der Präambel des Gesetzesentwurfs ausdrücklich dazu bekennt, freiwillige Gemeindeneugliederungen wie in den Jahren 2018 und 2019 in der bewährten Art und Weise finanziell fördern zu wollen, fordern wir ihn auf – das war damals die Stellungnahme des Gemeindeund Städtebunds –, dies konsequenterweise in vollem Umfang zu tun. Dem sind die Herren, die Kollegen aus den Fraktionen der rot-rot-grünen Parteien und der CDU eben nicht nachgekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gemeindefusionen sind aus unserer Sicht sehr fraglich. Nämlich: Es stellt sich die Frage, inwieweit der Freistaat in der Lage sein wird, die Kosten dieser Fusionen zu tragen. Laut Auskunft des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales werden derzeit landesweit kommunale Neugliederungen erwogen – wir haben es heute früh im Radio gehört. Damals standen 45 Gemeinden mit 145.000 Einwohnern zur Debatte, jetzt sind es schon 50 Gemeinden. Für vier dieser Gemeinden, in denen kommunale Strukturänderungen gegenwärtig intensiv diskutiert werden, besteht Neugliederungsbedarf nach § 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung. Bislang sank die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 843 – Stand 2017 – auf 628 – Stand 2019. Wenn für 195 Gemeinden 178 Millionen Euro notwendig waren, so muss der Freistaat für 45 Gemeinden – es sind mehr, haben wir gehört – mit Kosten in Höhe von mindestens 41 Millionen Euro rechnen. Die im Landeshaushalt 2021 hierfür veranschlagten 5,8 Millionen Euro reichen hierfür in keinem Fall aus. Eine Finanzierung von Mehrkosten ist bislang nicht haushaltsrechtlich abgesichert und es ist bis heute nicht empirisch erwiesen – da knüpfe ich an die Ausführungen des Kollegen der FDP an –, dass sich aus den Gemeindefusionen tatsächlich nennenswerte Einsparungen ergeben. Die Gesetzesvorlage und auch die entsprechenden Änderungen durch die CDU lassen eine KostenNutzen-Analyse als Voraussetzung von Fusionsplänen vermissen. Würde eine Firma bei Betriebsübernahmen eine solche Analyse nicht durchführen, wäre als Konsequenz die drohende Insolvenz vorprogrammiert. Dieser Aspekt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist weit umfassender und sorgfältiger als bisher zu bewerten. Laut verschiedener Studien, unter anderem aus der Schweiz und aus Deutschland vom ifo Institut, konnten keine nennenswerten Vorteile von Gemeindefusionen evaluiert werden. Das ifo Institut kommt in seinem Arbeitspapier „Gebietsreformen: Hoffnungen, Risiken und Alternativen“ von Sebastian Blesse und Felix Rösel zu folgendem Ergebnis: „Die erhofften fiskalischen Effizienzrenditen von Gebietsreformen [wurden] in der Vergangenheit deutlich überschätzt, während mögliche Auswirkungen auf die politische Teilhabe systematisch unterschätzt wurden. Nur wenige Studien können bis dato mittelfristige Einspareffekte durch Gebietsreformen nachweisen. Eine zunehmende Zahl von Untersuchungen zeigt dagegen einen Rückgang der Demokratiezufriedenheit, eine sinkende Wahlbeteiligung oder eine Stärkung populistischer Strömungen durch Gebietsreformen.“
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dann müssten Sie ja eigentlich ein Fan von Gebietsreformen sein!) Zudem steigt die Unzufriedenheit mit der Verwaltung. Das ehrenamtliche Engagement – da widerspreche ich Ihnen, Herr Bilay – steht indirekt proportional zur Größe der Kommunen. „Weitere Studien können keine signifikanten Effekte auf das Bevölkerungswachstum nachweisen,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) deuten jedoch auf ein wachsendes Stadt-UmlandGefälle durch stärkeres Wachstum städtischer Kerngebiete gegenüber eingemeindeten Umlandgemeinden. Zudem führt der Verlust des Kreisstadtstatus zu Bevölkerungseinbußen für die betroffenen Kommunen.“ Zielführender – und hier knüpfe ich wiederum an die Ausführungen des Kollegen der FDP an – sind da aus Sicht der Sachverständigen und auch der AfD-Fraktion gemeindeübergreifende Kooperationen, interkommunale Zusammenarbeit, Funktionalreformen und Instrumente der Verwaltungsmodernisierung wie interkommunale Benchmarks als schonende Alternativen zur Gebietsreform. Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss darauf hinweisen, dass wir als AfD-Fraktion für eine Funktionalreform werben. Bereits zu Zeiten von Schwarz-Rot in Thüringen wurde dem damaligen Ministerpräsidenten Dieter Althaus hier im Plenum vorgeworfen, 15.000 überflüssige Stellen in den Ministerien und dem Landesverwaltungsamt nicht zu streichen. Wir geben zu bedenken, dass man mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag finanzschwache Kommunen zulasten wirtschaftlich florierender Kommunen fördert. Es wäre jedoch zukunftsweisender, Anreize für eine effiziente kommunale Führung zu setzen, um Gemeinden zu fördern, die nicht den einfachen Weg der Haushaltskonsolidierung wählen, sich damit der – in Anführungsstrichen – freiwilligen Gemeindeneugliederung verschreiben und die Heimat ihrer Bürger an das Land verkaufen. Meine Damen und Herren, die Zukunft wird zeigen, ob der eingeschlagene Weg der regierungstragenden Fraktionen samt CDU der richtige sein wird. Die CDU hat ihre Glaubwürdigkeit bei Gebietsreformen schon längst verloren – nicht zum ersten Mal aber offenbar auch nicht zum letzten Mal. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
