Laura Wahl
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 11. Mai 2011 wurde das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Istanbul unterzeichnet. Daher hat sie den Namen IstanbulKonvention erhalten. Am nächsten Dienstag wird diese Istanbul-Konvention also zehn Jahre alt. Sie war damals wegweisend und sie ist es immer noch, denn sie enthält umfassende Verpflichtungen für Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, von häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung derjenigen, die gewalttätig werden. Vor allem enthält sie Maßnahmen für alle Lebensbereiche. Wenn Sie die Istanbul-Konvention durchgehen, dann stoßen Sie zum Beispiel auf Artikel 17. Dieser betrifft die Beteiligung des privaten Sektors und der Medien. Er enthält einerseits die Ermutigung für Medienhäuser, Normen der Selbstregulierung wie einen Gewaltkodex festzulegen, und andererseits unter explizitem Verweis auf die Presse- und Meinungsfreiheit die Ermutigung, sich an der Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen gegen Gewalt zu beteiligen. Dieser Artikel macht klar, wie umfassend die Istanbul-Konvention ist und dass kein Bereich davon ausgenommen ist, sich Gedanken darüber zu machen, wie sie zu einem sicheren und gewaltfreien Leben für alle Frauen beitragen können.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Medien und die Presse sind hier nicht unbedeutend, weil sie durch ihre Berichterstattung mitentscheiden, ob und wie das Thema „Gewalt“ auf die gesellschaftliche Agenda gerät. So hat die österreichische Medienanalytikerin Maria Pernegger festgestellt, dass darüber häufig verharmlosend als „Familientragödie“ oder „Eifersuchtsdrama“ berichtet wird, und gerade in den voyeuristischen Medien wird Gewalt gegen Frauen oft als Einzelfall statt als das strukturelle Problem, das es ist, dargestellt. Allerdings muss die Politik natürlich auch aus der Berichterstattung etwas machen. Das Beispiel Österreich zeigt, dass auch hier die Sensibilisierung für dieses Thema häufig fehlt. In Österreich gab es 2018 einen traurigen Negativrekord an Femiziden. 41 Frauen wurden in jenem Jahr umgebracht, was für so ein kleines Land extrem viel ist. Dazu hat Maria Pernegger Folgendes festgestellt: Trotz dieser extremen Häufung hat sich die Politik in Österreich fast überhaupt nicht mit dem Thema „Gewalt an Frauen“ auseinandergesetzt. Stattdessen haben sie sich intensiv mit dem Thema „Kopftuch“ beschäftigt. Dieses Beispiel ist leider symptomatisch für den Umgang mit häuslicher Gewalt, das entweder als Problem kleingeredet oder rassistisch aufgeladen immer wieder als ein Problem nur von Migrantinnen/Migranten dargestellt wird, so wie es Frau Herold mal getan hat. Das Einzige, was damit getan wird, ist, die eigene Verantwortung schön weit von sich zu schieben und Rassismen weiterzuverbreiten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dabei ist klar, häusliche Gewalt kommt entgegen vieler Vorurteile in allen sozialen Schichten, in allen Altersklassen und in allen Milieus gleichermaßen vor. Die Istanbul-Konvention beinhaltet also wichtige Maßnahmen. Auch Deutschland hat diese neben 33 anderen EU-Staaten unterzeichnet und am 1. Februar 2018 ratifiziert, das heißt, rechtskräftig gemacht. Seitdem gilt sie als völkerrechtlich bindender Vertrag natürlich auch in Thüringen und ist umzusetzen. Dazu gehört der Ausbau der Frauenhausplätze auf das Maß, wie es die Istanbul-Konvention vorschreibt. Dieser Ausbau muss unabhängig vom aktuellen Bedarf passieren. Schließlich würde man auch bei der Feuerwehr nicht gleich das Feuerwehrauto verkaufen, nur, weil es mal drei Wochen keinen Einsatz gegeben hat. Ich möchte gern noch mal betonen, dass wir in unserem Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen vom „schnellen Ausbau“ schreiben. Wir sind als Fraktionen jedenfalls gern bereit, zu unterstützen, die Verantwortung der Frauenhäuser in die Verantwortung des Landes zu legen, um in allen Landkreisen und Landesteilen ein Angebot sicherstellen zu können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ganz zentral ist aus bündnisgrüner Sicht auch, dass nicht nur neue Plätze geschaffen werden, sondern die Personalausstattung in den Frauenhäusern so gestärkt wird, dass die Mitarbeiter/-innen nicht nur mit organisatorischen Aufgaben überlastet sind, sondern auch Zeit für fachliche Beratung haben. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Trans- und Interpersonen Zugang zu Schutzwohnungen in Thüringen haben. Mit diesem Antrag legen wir als rot-rot-grüne Fraktionen heute einen Leitplan vor, wie die IstanbulKonvention in den nächsten Jahren in Thüringen umgesetzt werden kann. Dazu soll ein umfassender Aktionsplan erarbeitet werden. Bei allen Maßnahmen sollen immer die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen beachtet werden, denn diese sind leider einem besonderen Risiko ausgesetzt, Opfer von Gewalt zu werden. Es gehört aber auch dazu, Kinder als mittelbare Opfer von Gewalt nicht außer Acht zu lassen. Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte Ausgestaltung und die finanzielle Absicherung des Unterstützungssystems für alle von Gewalt betroffenen Menschen in Thüringen. Als Fraktionen machen wir uns abschließend auch besonders für einen Opferfonds für Gewaltbetroffene stark, denn je nach individueller Situation können sich Kosten für Schutzangebote, Strafverfolgungsmaßnahmen, Prozesskosten schnell auf über 10.000 Euro summieren. Allerdings sollte nicht das Gewaltopfer diese Kosten tragen müssen. Wir wollen, dass diese auf die Täter/-innen umgelegt werden. Wenn Recht und Moral nicht an Gewalt hindern, dann hilft vielleicht immerhin die Angst vor den finanziellen Konsequenzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben also noch einen Weg vor uns. Daher möchte ich mich zum Schluss auch bei der CDU-Fraktion für den konstruktiven Austausch zu diesem Antrag und ihre Zustimmung bedanken, sodass die vielen Maßnahmen nun angegangen werden können und die Istanbul-Konvention auch in Thüringen umgesetzt wird. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
