Corinna Herold
Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer im Netz, die minderheitstragenden Fraktionen haben sich mit dem hier vorliegenden Antrag eines ihrer Lieblingsthemen angenommen, nämlich der auf internationalem Parkett angesiedelten Istanbul-Konvention. Es ist richtig, dass Schwächere in zivilisierten Gesellschaften und natürlich auch in weniger zivilisierten Gesellschaften vor jeder Form von Gewalt geschützt werden müssen. Dort, wo es nicht gelingt, sie zu schützen, müssen Staat und Gesellschaft sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um die Opfer kümmern und sie in den Stand versetzen, zukünftig kein Opfer mehr zu werden.
(Beifall AfD)
Nun haben wir es hier bei der Istanbul-Konvention mit einem internationalen Abkommen zu tun, das sich weit überwiegend und streckenweise ausdrücklich nur für Frauen, Mädchen und – geschlechtsunspezifisch – Kinder einsetzt. Dabei wird von einer Gesamtstrategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gesprochen, so als ob die Ausübung von Gewalt weit überwiegend nur von einem Geschlecht ausgehen würde. Nur angedeutet wird, dass auch Männer, männliche Jugendliche oder männliche Kinder Opfer gegengeschlechtlicher Gewalt werden können. Das gesamte Konzept der Istanbul-Konvention greift meiner Auffassung nach zu kurz. Diese Tendenz wird durch die vorgeschlagenen und verfolgten Maßnahmen der Landesregierung noch verstärkt. Es wird eine veraltete und festgefahrene Sichtweise einfach fortgeschrieben. Die mittlerweile in den Sozialwissenschaften unbestrittene Erkenntnis, dass beide Geschlechter umständehalber Gewalt ausüben können und das im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch tun, wird bei diesem Konzept der Gewaltprävention und zum Opferschutz überhaupt nicht berücksichtigt. Bei der Suche nach Antworten und der Planung von Maßnahmen werden hier verschiedene Vorschläge gemacht. Unter anderem soll es mehr Plätze in Frauenhäusern geben. Diese sollen in landeseigener Verantwortung betrieben werden. Wenn diese Plätze in Schutzwohnungen benötigt werden, müssen sie natürlich zur Verfügung gestellt werden, damit die Opfer häuslicher Gewalt nicht buchstäblich im Regen stehen. Bei mir kommt allerdings hier die Frage auf, wie kommt es überhaupt dazu, dass wir mehr Plätze in Frauenhäusern brauchen? Sind die Maßnahmen der letzten Jahre zur Gewaltprävention, zur Erziehung, zur sozialen Bildung, zur Ertüchtigung der Frauen zur Selbstbehauptung in gewaltgeneigten Beziehungen alle mehr oder weniger nutzlos gewesen? Woher kommt die gesteigerte Nachfrage nach den Plätzen in Schutzwohnungen? Kann es sein, dass in den Frauenhäusern die Nachfrage in den letzten Jahren gestiegen ist, weil dort Frauen Zuflucht gesucht haben oder auch in Zukunft suchen werden, die noch nicht so lange hier leben und deren Ehemänner bisher noch nicht ausreichend genug darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass der erzieherische Drei-Stufen-Plan von Ermahnung über Meidung im Ehebett bis hin zu Schlägen in Deutschland nicht das Mittel der Wahl ist, um eheliche Meinungsverschiedenheiten zugunsten des Stärkeren auszutragen?
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sollte es niemals und nirgendwo sein!) Die Schutzwohnungen betreffend spreche ich hier auch gern noch einmal meine schon oft angebrachte Kritik an dem Umstand aus, dass es in ganz Thüringen keine Schutzwohnung für Männer gibt, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Stimmt ja gar nicht!) Auch die Aufblähung der Bürokratie darf natürlich in dem Gesetzesvorschlag von Links-Rot-Grün nicht fehlen. Es ist geplant, den Stab der sowieso schon nutzlosen und überbezahlten Gleichstellungsbeauftragten um eine weitere Koordinierungsstelle aufzublähen. Auch das geplante Begleitgremium verdient eine sehr kritische Würdigung. Meist produzieren solche Plauderrunden nur Protokolle und keinen messbaren Nutzen für die Betroffenen.
(Beifall AfD)
Mit solchen Personalentscheidungen werden nur Kosten produziert, und wie sich letztens im Sinne meiner Kleinen Anfrage zur Gleichstellungsbeauftragten ergab, haben Inhaberinnen so gelagerter Posten in erster Linie die Stärkung ihrer eigenen Positionen im Blick. Konkrete Ergebnisse im Sinne der Aufgabenstellung kann man mit der Lupe suchen. Da der Antrag schon seit Monaten vorliegt, haben sich im Ausland einige interessante und betrachtenswerte Aspekte ergeben. Die türkische Regierung hat ja auf Betreiben ihres Präsidenten den Austritt aus der Istanbul-Konvention bekanntgegeben und möchte ein eigenes
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das
ist kein Maßstab für uns!) Frauenschutzkonzept auf den Weg bringen. Das kommt hoffentlich noch rechtzeitig, um zu verhindern, dass in der Türkei wieder wie im letzten Jahr 300 Frauen Opfer partnerschaftlicher Gewalt werden – Todesopfer wohlgemerkt. Zu allen anderen Initiativen und Änderungen im internationalen Bereich werden wir gern im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mit den Antragstellern debattieren und wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
