thueringer-landtag.de ↗

Robert-Martin Montag

FDP 06.05.2021 Sitzungen 7/45

Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Klisch, Sie haben gesagt, Gewalt darf nie privat bleiben. Es ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaats, dass derjenige, der Gewalt erfährt, davor geschützt werden muss und die Täter entsprechend bestraft werden müssen. Dass wir ein gesellschaftliches Problem haben, zeigen nicht nur Dunkelfeldstudien, laut denen davon ausgegangen wird, dass jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von entsprechender Gewalt betroffen ist. Da reicht schon ein Blick in die kriminalstatistische Auswertung des Bundeskriminalamts, beispielsweise zur Partnerschaftsgewalt. Diese verzeichnete 2018 allein 114.393 zur Anzeige gebrachte Fälle von versuchter und vollendeter Gewalt. Im selben Jahr wurden 122 Frauen Opfer, und zwar tödliche Opfer von Gewalt. Wir haben also kein Erkenntnisproblem, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern ein Umsetzungsproblem. Wir haben es auch und gerade in Thüringen, denn seit 2017 wären wir verpflichtet gewesen, hier voranzugehen und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Das zeigt leider, dass manchmal Anspruch und Wirklichkeit des Handelns nicht zusammenpassen. Das sieht man auch daran, wie schlecht die Informationslage seitens der Landesregierung bei diesem Thema ist. Ich will auf ein paar Antworten zu meiner Kleinen Anfrage in Drucksache 7/2442 eingehen. Ich hatte die Frage gestellt, wie viele Anzeigen von häuslicher Gewalt gegen Frauen es im Jahr 2020 bislang bei den Strafverfolgungsbehörden gegeben hat, das wusste die Landesregierung nicht. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen häuslicher Gewalt eingeleitet? Das wusste die Landesregierung nicht. Wie viele Anzeigen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen gab es 2020? Das weiß die Landesregierung nicht. Wie viele Anfragen von Schutzsuchenden an Frauenschutzeinrichtungen, über die wir ja auch diskutieren, gab es eigentlich in den letzten Jahren in Thüringen? Das weiß die Landesregierung nicht. Auch kann die Landesregierung keine Einschätzung zur Entwicklung von häuslicher Gewalt und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen im Vergleich zu den Vorjahren treffen. Da haben wir einen Grund, warum wir heute eben noch nicht so ganz konkret über die Maßnahmen gesprochen haben. Denn wie will man aufgrund solch fehlender Datenlage ein solches Problem überhaupt strukturiert angehen? Die spannendste und interessanteste Antwort der Landesregierung war aber, inwieweit denn der Umsetzungsstand zur Istanbul-Konvention in Thüringen sei. Dazu war die Antwort: Aufgabe der Landesregierung wird es sein, ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der Konvention in Form eines Aktionsplans zu erarbeiten. Darauf warten wir bis heute, deswegen bin ich den drei Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass wir heute exakt darüber sprechen können. Aber was wissen wir über die Situation? Laut Istanbul-Konvention müssten in Thüringen 287 Frauenhausplätze anstatt der aktuell 141 Plätze bereitstehen. Kein einziger der vorhandenen Plätze ist barrierefrei erreichbar. Auch können Frauen mit Suchterkrankungen oder beispielsweise pflegebedürftige Frauen dort nicht aufgenommen werden. Und es wird auch nicht erfasst, was beispielsweise Gründe für Abweisungen hilfesuchender Frauen durch Frauenhäuser sind. Also brauchen wir ein bisschen was in Thüringen. Wir brauchen eine ausreichend regional verteilte Anzahl an Frauenhausplätzen, die den tatsächlichen Bedarfen entspricht. Wir brauchen ausgebildetes Personal in den Schutzeinrichtungen, das spezialisierte Hilfe zu leisten imstande ist. Und wir brauchen eine externe und eben unabhängige Monitoring-Stelle für fundierte Analysen von Zahlen, Daten, Bedarfen, Zielgrößen und letzten Endes auch die Evaluierung der politischen Maßnahme. Wir brauchen auch eine Zusammenarbeit mit der Frauenhauskoordinierung, dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Es liegt viel Arbeit vor uns Parlamentariern, wir freuen uns darauf mitzuwirken und wir stimmen natürlich der Überweisung an den zuständigen Ausschuss zu. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Alle Reden von Robert-Martin Montag Protokoll ↗