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Heike Werner

06.05.2021 Sitzungen 7/45

Istanbul-Konvention in Thüringen umsetzen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt verhüten und bekämpfen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es wurde schon gesagt, im Jahr 2018 hat die Bundesrepublik das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterschrieben. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf dieses als Istanbul-Konvention bekannte Übereinkommen und greift zahlreiche Forderungen auf, die verdeutlichen, wo der Handlungsbedarf liegt. Ja, auch ich stimme dem Antrag zu, wir haben einen großen Handlungsbedarf. Ich will hier noch mal ein paar Zahlen nennen, die vom Bundeskriminalamt aus dem Jahr 2018 sind. – Herr Montag, das haben wir Ihnen in der Kleinen Anfrage auch mitgeteilt, wir können leider nur die Daten verwenden, die tatsächlich auch vorliegen. Die Daten des Bundeskriminalamts liegen immer erst nach einer gewissen Zeit gesammelt vor. Erst dann kann man auch Vergleiche ziehen. Das jetzt der Landesregierung vorzuwerfen, ist nicht nur unfair, sondern eigentlich überrascht mich das auch, dass Sie solche normalen behördlichen Vorgänge gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Aber sei es drum. – Hier die Zahlen des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2018: In diesem Jahr wurden insgesamt 140.755 Menschen Opfer von Partnerschaftsgewalt und knapp 114.000 Opfer waren weiblich. Die Statistik erfasst folgende versuchte oder vollendete Delikte gegen Frauen: vorsätzliche einfache Körperverletzung 68.500 Fälle, gefährliche Körperverletzung rund 12.000 Fälle, Bedrohung/Stalking/ Nötigung 28.000 Fälle, Freiheitsberaubung 1.612 Fälle, Mord und Totschlag 324 Fälle. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen in Partnerschaften sind die Opfer zu 98,4 Prozent weiblich. Bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es fast 88,5 Prozent. Bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag in Paarbeziehungen sind es 77 Prozent der Opfer, die Frauen sind. Nun ist Frau Herold rausgegangen, obwohl sie hier noch mal ein paar Vorwürfe in den Raum gestellt hat. Natürlich – das ist uns allen klar – müssen wir an den Ursachen arbeiten. Aber – das ist etwas, was die AfD die ganze Zeit bestreitet – sind es strukturelle Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern, die unter anderem dazu führen, dass es vermehrt zu Gewalt in Familien kommen kann. Es geht darum, nicht nur diese strukturellen Ungleichheiten aufzubrechen, sondern auch tradierte Rollenbilder zu überwinden. Das ist etwas, wovon die AfD eigentlich überhaupt nichts hält. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Solange Sie darauf nicht schauen, werden Sie zumindest mit Ihrer Strategie nicht erreichen, dass sich an diesen Stellen strukturell etwas ändert. Die demokratischen Regierungs- und Koalitionsfraktionen sehen hier andere Ansätze. Aber zurück zum Thema: Schon im Jahr 2012 wurde in dem genannten Bericht konstatiert, dass Schutz- und Unterstützungseinrichtungen immer wieder an finanzielle Grenzen stoßen, die eine sachgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben und teilweise die Existenz der Angebote infrage stellen. Die Versorgung der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder ist deshalb noch nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt – so der Bericht der Bundesregierung zu Frauenhäusern und Unterstützungseinrichtungen. Das ist auch 2020 noch so. Beim Bund-Länder-Treffen des Runden Tisches wurde vom BMFSFJ am 8. September 2020 konstatiert, dass sich seit diesem Bericht so gut wie nichts verändert habe. Es gibt zwar Zahlen, die belegen, wie viele Frauen ein Frauenhaus aufsuchen. Aber viele von Gewalt betroffene Frauen tun das nicht, weil sie sich schämen, weil sie keinen Ausweg für sich sehen und sich ein eigenständiges Leben nicht vorstellen können oder weil die Angebote nicht vorhanden, nicht passförmig sind. Das Dunkelfeld ist deutlich größer als die vom BKA dokumentierten Zahlen. Wir haben noch einen ganzen Berg von Aufgaben zu erledigen. Das wird aus den Zahlen deutlich, die in dem Antrag angesprochen werden. Dafür möchte ich den Fraktionen von Rot-Rot-Grün danken. Ich möchte mich ganz kurz an Herrn Worm und Herrn Montag wenden. Sie haben sehr laut und deutlich dargelegt, was alles zu tun ist, damit es zu mehr Angeboten für Frauen kommt – natürlich auch für Männer, die betroffen sind. Ich habe, ehrlich gesagt, in den letzten Haushaltsverhandlungen dazu Ihre Änderungsvorschläge vermisst, freue mich aber, wenn wir (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das stimmt nicht! Wir haben mehr Geld für Interventionsstellen für häusliche Gewalt eingestellt!) demnächst mit Ihrer Unterstützung bei den Haushaltsverhandlungen rechnen können. Es ist wichtig, dass wir gemeinsam an diesen Fragen arbeiten. Es ist klar, die Länder sind zur Umsetzung der Konvention verpflichtet. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das sich in einem Aktionsplan wiederfindet und in den nicht nur mein Ministerium, sondern auch andere Ressorts eingebunden sind, das für Polizei zuständige Ressorts, die Ressorts für Justiz, Kinderschutz und Wissenschaft. Die bereits bestehende sogenannte MonitoringGruppe arbeitet, auch an der Umsetzung. Ein Teil dieses Gesamtkonzepts ist aktuell in der Bearbeitung und steht vor dem Abschluss. Es handelt sich hier um das Rahmenkonzept für ein Hochrisikomanagement. Ziel dieses Konzepts ist es, in Fällen von drohender hoher Gewalt bis hin zu Mordandrohungen die beteiligten Professionen zu Fallkonferenzen einzuladen, um die Gefahr abzuwehren, die Frau bestmöglich zu schützen und, wenn notwendig, die Straftäter zu verfolgen. Ein Gesamtkonzept ist auch deswegen notwendig, weil wir den Schutz von Mädchen und Frauen größer denken müssen, als es der aktuelle Schutz in den bestehenden Frauenhäusern sein kann. Wir haben derzeit in 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten lediglich 13 Frauenhäuser, die an der Landesförderung nach der Thüringer Frauenhausverordnung teilnehmen sowie vier vom Land geförderte Interventionsstellen. Fragt man die Kommunen, sind sie der Meinung, dass diese vorhandenen Plätze ausreichen. Gern verweisen sie darauf, dass Ihnen nicht bekannt sei, ob und wie viele Frauen nicht in den bestehenden Häusern hätten aufgenommen werden können. Hier haben wir in der Tat ein Dokumentationsproblem, dem wir uns gerade im Ministerium gemeinsam mit den Frauenhausvertreterinnen annehmen. Wenn Frauen abgewiesen werden, muss dies statistisch erfasst werden. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Zur ganzen Wahrheit gehört neben jenen, die sich nicht trauen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, auch, dass Frauen, für die es kein Angebot gibt, oft gar nicht erst nachfragen und somit auch nicht gezählt werden können. Das betrifft sowohl die weißen Flecken, in denen es gar kein Frauenhaus gibt, als auch räumliche und personelle Gegebenheiten, die verhindern, dass alle Frauen betreut werden können. Das ist im Bericht der Bundesregierung festgehalten worden. Der Anteil der Frauen, die keine Beratung aufgesucht haben, ist größer, als der Anteil an Frauen, die deswegen Beratung suchten. Der Bedarf kann also als nicht gedeckt gelten. Das Unterstützungsangebot von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen ist nicht für alle betroffenen Frauen gleichermaßen zugänglich. Es wurde schon gesagt: Probleme bestehen beispielsweise bei der Versorgung von psychisch erkrankten oder suchtkranken Frauen, aber auch von Frauen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, es gibt nur teilweise barrierefreie Zugänge, und für die Arbeit mit Migrantinnen fehlt es häufig an Geldern für die Sprachmittlung. Wir müssen also darüber nachdenken, wie Frauen mit Suchterkrankungen und Frauen mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen aufgenommen werden können, wie ältere von Gewalt betroffene Frauen, die möglicherweise vor allem eine Wochenendbetreuung brauchen, Schutz finden können. Das kann nicht alles von den jetzt vorhandenen Frauenhausmitarbeiterinnen geleistet werden. Wir sollten über Kooperationen nachdenken, zum Beispiel in einer Suchtklinik mit Pflegediensten oder auch mit mehrsprachigen Unterstützungsstrukturen. Und natürlich ist es richtig, wie im Antrag gefordert, dass betreuungsfremde Tätigkeiten wie Verwaltung und Hauswirtschaft zusätzlich zu vergüten sind. Wir müssen den Kampf gegen Gewalt an Frauen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und die nötigen finanziellen, sächlichen und personellen Mittel zur Verfügung stellen. Das ist eine große Herausforderung auch in Zeiten von und nach Corona, bei einbrechenden Steuereinnahmen. Ich hoffe, dass wir, wie gesagt, im nächsten Haushalt hier gemeinsam an der Stelle für mehr finanzielle Mittel arbeiten. Es betrifft zum einen die Maßnahmen, die aus dem Aktionsplan herausgehen. Natürlich können Frauenhausstrukturen nur ausgebaut werden, wenn es dafür mehr Geld gibt. Wir müssen auch ernsthaft darüber diskutieren, die Finanzierung der Frauenhäuser wieder in die Landeshoheit zurückzuholen und für eine gleichmäßige Verteilung der Schutzangebote zu sorgen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir müssen dann natürlich auch über Geld reden. Auf Bund-Länder-Ebene wird gerade über einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz diskutiert, ich unterstütze dies ausdrücklich. Aber wenn dieser kommt, wird es natürlich auch mehr finanzielle Mittel geben müssen. Wir hoffen natürlich auch als Länder und Kommunen, dass der Bund sich daran beteiligt. Aber wir wissen, dass das eine eigene und ganz schwierige Diskussion sein wird. Wir müssen natürlich auch darüber reden, wie die Aufgaben, die jetzt im Aktionsplan beschrieben sind, umgesetzt werden können. Das ist – und das sage ich hier ganz deutlich – mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar.

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