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Torben Braga

AfD 06.05.2021 Sitzungen 7/45

Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das überrascht mich jetzt ein wenig. Ich habe da mit einer ähnlichen Rede gerechnet, aber dass Ihr Drang zur Abarbeitung der Tagesordnung so ausgeprägt ist, dass Sie sich Ihre Reden sparen, hätte ich nicht geglaubt. Gleichwohl will ich einiges festhalten, insbesondere deswegen, weil die Wahlvorschläge von meiner Fraktion nicht beliebig gewählt worden sind, sondern sehr bewusst, und zu einer der vorgeschlagenen Personen ist die Aussprache, wie sie in den vergangenen Wochen und Monaten üblich war, möchte ich meinen, gar nicht erfolgt. Insofern darf ich an dieser Stelle erneut auf die Begründung einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober des letzten Jahres verweisen, in der festgehalten wurde, dass eine effektive parlamentarische Oppositionsarbeit bei ihrer Ausübung der Kontrollbefugnis und Kontrollpflichten nicht auf das Wohlwollen der parlamentarischen Mehrheit angewiesen sein darf. Denn die Kontrollbefugnisse sind der parlamentarischen Opposition nicht nur in ihrem eigenen Interesse, sondern in erster Linie im Interesse des demokratischen gewaltengegliederten Staates und zur Kontrolle der von der Mehrheit gestützten Regierung und ihrer Exekutivorgane in die Hand gegeben. Es wurde darüber hinaus festgehalten, dass das Beteiligungsrecht der Opposition auch in solchen Fällen gilt, in denen ihre Vertreter Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind, ansonsten könnte ja die Verfassungsschutzbehörde – das habe ich auch schon mehrfach gesagt – selbst darüber entscheiden, welche der politischen Parteien zur Kontrolle der Behörde und ihrer nachrichtendienstlichen Tätigkeiten berufen sind und welche nicht. Und in der vergangenen Woche oder in der vorvergangenen Woche – ich bin mir nicht ganz sicher –, jedenfalls am 26. April wurde in einer weiteren Entscheidung ergänzend festgestellt, dass erhebliche – das war jetzt von mir dazugesagt – Zweifel daran bestehen, ob die immer wieder hier im Landtag von den Vertretern der rot-rot-grünen Parteien genannten Gründe für die vermeintliche Unmöglichkeit, einen Kandidaten meiner Fraktion zum Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu wählen, einer Prüfung an den vom Verfassungsgerichtshof aufgestellten prozeduralen und materiellen Grundsätzen standhalten. Das will ich an dieser Stelle ausdrücklich betont haben, weil es gerade bei den vorgeschlagenen Abgeordneten nun wirklich hanebüchene Gründe waren, die beim letzten Mal offensichtlich zur Nichtwahl geführt haben, und beim zweiten Abgeordneten, der vorgeschlagen wurde, eine Aussprache in der Form, wie wir sie von den vergangenen Monaten gar nicht kennen. Insofern möchte ich darauf hinweisen, dass eine Ablehnung unserer Wahlvorschläge auf Grundlage der von Herrn Blechschmidt nur sehr kurz dargelegten Gründe aus unserer Sicht missbräuchlich wäre. Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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