Franziska Baum
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Erwachsenenbildungseinrichtungen an den Endgeräten! Auf den ersten Blick wirkt dieser Entwurf, der uns hier jetzt für das Erwachsenenbildungsgesetz vorliegt, recht unspektakulär, weil wir, wie Herr Schaft das auch schon gerade sagte, das Thema im letzten Jahr bereits behandelt haben. Es ging um die Anpassung der Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Einrichtungen an die Pandemielage, denn auf 2021 konnte man im letzten Jahr nicht bauen und auch an 2022 kann man keine Finanzierungsgrundlage ausrichten. Was ich an der Stelle aber auch noch mal sagen möchte, ist, dass die Erwachsenenbildungseinrichtungen trotz Pandemie sehr gute Arbeit geleistet haben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es haben viele ihre Angebote in den virtuellen Raum übertragen. Die vhs.cloud hat wahrscheinlich schneller Volkshochschulen vernetzt, als die Schulcloud Thüringer Schulen. Sie haben vor allem auch die Mitarbeitenden in den Erwachsenenbildungseinrichtungen für digitalen Unterricht fit gemacht. Das sind Angebote, die jetzt auch durchaus im schulischen Bereich den Lehrkräften zugutekommen. An der Stelle meinen herzlichen Dank! Man muss aber dazu sagen, dass sie das zum großen Teil aus Eigenmitteln, aus Rücklagen finanziert haben. Das zeigt auch der Abruf des Hilfefonds, der dafür aufgelegt worden ist, der nur bis zu einem Fünftel abgerufen wurde. Das liegt nicht daran, dass die Einrichtungen das nicht möglicherweise gebraucht hätten, sondern weil die Unsicherheit auch einfach zu groß war, wie nahe man denn jetzt eigentlich dem Tod sein muss, um ein Anrecht auf diese Mittel zu haben. Das dürfen wir nicht vergessen, wenn wir in den nächsten Jahren neue Projekte im Bereich der Erwachsenenbildung ins Leben rufen, dass dieser Eigenmitteltopf einfach etwas kleiner geworden ist.
(Beifall FDP)
Nun aber zum Gesetzentwurf, denn auf den zweiten Blick war der Entwurf doch eher ein bisschen verwirrend. Das ist so ein bisschen die Frage mit dem großen Wurf und der Verlässlichkeit. Es besteht eindeutig Einigkeit darüber, dass die Jahre 2020 und 2021 für die Finanzierungsgrundlage nicht zurate gezogen werden sollten. Das haben wir im letzten Jahr schon so gemacht, haben 2020 für 2022 rausgenommen. Und in Ihrem Entwurf im letzten Jahr sollte für die Berechnung 2022 das Jahr 2019 doppelt zurate gezogen werden. Das wollen Sie jetzt für 2023 auch machen. Aber was Sie jetzt übersehen haben, ist, dass wir im Beratungsprozess im Gespräch mit den Erwachsenenbildungsträgern darauf aufmerksam gemacht wurden, dass ein Jahr für die Berechnung der Grundlage ungünstig ist, und die darum gebeten hatten, dass wir doch für 2022 – und das würde jetzt wahrscheinlich auch noch für 2023 gelten – die Jahre 2018 und 2019 zugrunde legen müssen. Denn eins ist klar, wenn eine Einrichtung 2019 ein schlechtes Jahr hatte – Wasserrohrbruch, Personalausfall, da gibt es eine ganze Reihe Gründe, weshalb das mal nicht so gelaufen ist und die Veranstaltungen nicht so umgesetzt werden können –, bekommt sie das dieses Jahr permanent wie so einen Spiegel vor Augen geführt. Deswegen wurde das im Prozess angepasst und die aktuelle Gesetzgebung legt für 2022 die Jahre 2018 und 2019 zugrunde. Das drehen Sie jetzt in Ihrem neuen Entwurf wieder um, also wieder zurück auf Ihren Entwurf. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, entweder ist Ihnen die Meinung der Bildungsträger egal oder – ich sehe es mal ein bisschen wohlwollender – Sie haben Ihren Entwurf aus dem letzten Jahr und nicht die aktuelle Gesetzeslage zugrunde gelegt.
(Beifall FDP)
So oder so, bevor wir den Ansatz, der jetzt schon für 2022 kritisiert worden ist, noch auf 2023 ausweiten, bin ich dafür, dass wir noch mal mit den Trägern darüber sprechen. Insofern tragen wir die Überweisung an den Ausschuss mit. Vielleicht finden wir auch noch eine bessere Version für das Jahr 2024, für das jetzt auch doppelt 2022 hinterlegt wird. Das wird ein bisschen schwieriger, weil wir diese zwei Pandemiejahre dazwischen haben, aber das wird vermutlich ein ähnliches Thema werden. Die Doppelzählung von einem Jahr hat einen relativ eindimensionalen Blick auf die Situation der Einrichtungen. Grundsätzlich ist es richtig, die Finanzierung jetzt zu sichern, dann aber bitte auch so, dass wir das berücksichtigen, was uns die Träger schon einmal gesagt haben, was Ihnen wichtig wäre, denn wir brauchen die Erwachsenenbildungseinrichtungen gerade nach der Pandemie für das gesellschaftliche Miteinander als starken Partner und gerade auch für den Bereich des lebenslangen Lernens. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
