André Blechschmidt
Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Wie in der Vergangenheit möchte ich darauf verweisen und mehrfach habe ich es hier am Mikrofon deutlich gemacht: Entsprechend § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Möglichkeit für Abgeordnete des Parlaments, einen Vorschlag abzulehnen. Das Parlament trifft insbesondere keine Pflicht, Wahlvorschlägen der AfD die Zustimmung zu erteilen, wenn sachliche Gründe, Zweifel an der Eignung oder der Verfassungstreue der Vorgeschlagenen, vorliegen. Dies haben wir in unseren Beiträgen artikuliert und das möchte ich jetzt noch mal bestätigen und wiederholen.
