Madeleine Henfling
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Hatten jetzt alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie dann wieder Platz nehmen, würde ich die Wahlergebnisse bekannt geben. TOP 21, Wahl der Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke, Frau Abgeordnete König-Preuss: 84 abgegebene Stimmen und auch 84 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 37 Jastimmen, 44 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag, Frau Abgeordnete König-Preuss, die Mehrheit der Stimmen nicht erreicht.
(Beifall AfD)
Tagesordnungspunkt 22, Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission, hier Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Jankowski: 84 abgegebene Stimmen und 84 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 55 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit hat dieser Wahlvorschlag nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, hier Herr Abgeordneter Henke: 84 abgegebene Stimmen, 1 ungültige Stimme, damit 83 gültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 50 Neinstimmen und es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 23, Wahl eines Mitglieds der G 10-Kommission, Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Henke: abgegebene Stimmen 84, davon 84 gültige. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 48 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Henke, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Wir können heute keine Wahlwiederholung für die Wahlen durchführen, weil vorher dazu eine Ältestenratsbefassung notwendig wäre. Gegebenenfalls gäbe es die Möglichkeit, morgen noch mal zu wählen. Herr Braga?
