Torben Braga
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Das hatte ich anders interpretiert. Dann nehme ich das zur Kenntnis. Danke.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes