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Plenarprotokoll 7/42

21.04.2021 · 212 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (20)AfD (18)FDP (18)CDU (16)SPD (13)GRÜNE (13)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße ganz herzlich die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Geburtstagsgruß geht an Herrn Vizepräsidenten Prof. Dr. Kaufmann. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall AfD, CDU, FDP) Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Güngör. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Braga, Frau Abgeordnete Hennig-Wellsow, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Mohring, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Tasch. Einige allgemeine Hinweise für die Plenarsitzungen. Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Dauerarbeitsgenehmigungen für Bild- und Tonaufnahmen für folgende Personen erteilt: Herrn Florian Bernhardt, Radio ENNO für die Thüringer Landesmedienanstalt, Frau Josefine Steingräber, Bürgerradio für die Thüringer Landesmedienanstalt, Herrn Maximilian Kraus, Tonassistent beim MDR Thüringen, Frau Maria Ludwig, Redaktionsassistentin beim ZDF, Herrn Thomas Präkelt, Reporter bei RTL/n-tv. Zunächst einige Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt auch in diesen Sitzungen fort. Die Fraktionen haben für diese Plenarsitzungen darauf verzichtet, Tagesordnungspunkte zu benennen, die in einfacher bzw. in langer Redezeit verhandelt werden sollen. Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Plenarsitzungen heute und morgen jeweils gegen 22.00 Uhr zu beenden, die Regierungserklärung morgen als ersten Punkt, die Tagesordnungspunkte 14, 6, 9 und 45 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall und den Tagesordnungspunkt 86 am Freitag vor der Mittagspause aufzurufen. Um die Abarbeitung zu gewährleisten, schlage ich Ihnen vor, die Tagesordnungspunkte 14, 6, 9 und 45 in dieser Reihenfolge nach der Aktuellen Stunde aufzurufen, soweit wir damit nicht mit dem vereinbarten Ende der heutigen Plenarsitzung kollidieren. Die Tagesordnungspunkte 18 bis 22, 25 und 27 werden in diesen Plenarsitzungen aufgrund der Regelung in § 58 Abs. 1 der Geschäftsordnung auf jeden Fall aufgerufen. Deren Aufruf ist vorbehaltlich der Festlegung zu Tagesordnungspunkt 1 nach Tagesordnungspunkt 45 vorgesehen. Die Tagesordnungspunkte 28 bis 34 werden in diesen Plenarsitzungen aufgrund der Regelung in § 55 Abs. 2 der Geschäftsordnung ebenfalls auf jeden Fall aufgerufen. Diese schließen sich vorbehaltlich der durchzuführenden Wahlen und der Fragestunde an den Tagesordnungspunkt 27 an. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91 bis 93 werden morgen nach der Mittagspause aufgerufen. Soweit das notwendig werden sollte und die entsprechenden Wahlvorschläge vorliegen, werden die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91 und 92 für einen weiteren Wahlgang am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen findet wie vereinbart und üblich die Fragestunde statt. Ich gehe davon aus, dass die Wahlen im Hinblick auf die fortwährende Corona-Pandemie wie in den letzten Sitzungen geheim durchgeführt werden. Ebenfalls am Freitag nach der Mittagspause ist die Wahl zu Tagesordnungspunkt 94 vorgesehen, soweit vor der Mittagspause der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu Tagesordnungspunkt 86 angenommen wurde. Diese Wahl würde gegebenenfalls wieder im Block mit den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 91 und 92 sowie geheim stattfinden. Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: zu Tagesordnungspunkt 2 die 7/3124, zu Tagesordnungspunkt 3 die 7/3145, zu Tagesordnungspunkt 5 a die 7/3127, zu Tagesordnungspunkt 5 c die 7/3128 und zu Tagesordnungspunkt 24 die 7/3078. Zu Tagesordnungspunkt 5 a wurden ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3146 und ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3152 verteilt. Die Tagesordnungspunkte 5 b und 23 werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Zu Tagesordnungspunkt 67 wurde eine Neufassung des Antrags verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 89 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3150 verteilt. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 91 hat die Drucksachennummer 7/3142, der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 92 hat die Drucksachennummer 7/3143. Zu Tagesordnungspunkt 93 liegen Wahlvorschläge in den Drucksachennummern 7/3080, 7/3081 und 7/3151 vor. Der Wahlvorschlag in der Drucksache 7/3151 wurde nicht in der durch § 51 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung gesetzten Frist von 48 Stunden vor Beginn der Plenarsitzung eingereicht. Ein Aufruf in diesen Plenarsitzungen ist nur möglich, wenn der Landtag eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung beschließt. Die Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen, dann stimme ich ab. Wer für die Fristverkürzung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen die Fristverkürzung? Das kann ich nicht sehen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Fristverkürzung beschlossen. Wir stimmen jetzt darüber ab, ob die Wahl morgen oder am Freitag jeweils nach der Mittagspause stattfinden soll. Herr Blechschmidt, bitte schön.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Ich würde vorschlagen, diese Wahl im Tagesordnungspunkt 93 am Freitag durchzuführen, damit die Chance zum Nachschauen über die Person auch ein bisschen der Geschäftsordnung entspricht – diese 48 Stunden.

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Keller

Das verkürzt das Verfahren. Damit würde ich über den Antrag, die Wahl am Freitag nach der Mittagspause durchzuführen, abstimmen lassen. Gibt es dazu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir darüber ab. Wer einverstanden ist, die Wahl am Freitag nach der Mittagspause durchzuführen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen außer der AfD. Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Damit wird die Wahl am Freitag nach der Mittagspause stattfinden. Die Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkt 94 haben die Drucksachennummern 7/3125 und 7/3147. Zu Tagesordnungspunkt 95, Fragestunde, kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 7/3051, 7/3052, 7/3053, 7/3060, 7/3061, 7/3064, 7/3072, 7/3087, 7/3088, 7/3109, 7/3111, 7/3115, 7/3117, 7/3118, 7/3119, 7/3122, 7/3123 und 7/3144. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Anträgen in Tagesordnungspunkt 37, Tagesordnungspunkt 49 und Tagesordnungspunkt 56 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. So weit zur Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Gibt es Anmerkungen? Herr Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich, das Thüringer Gesetz zum MDR-Rundfunkstaatsvertrag in Drucksache 7/2555 noch in die Tagesordnung aufzunehmen, weil mit Blick auf die Frist zum 31. Mai die entsprechende Beschlussfassung des Landtags und die Ausfertigung des Gesetzentwurfs erfolgen muss und das womöglich zu einem späteren Zeitpunkt zu Komplikationen führt. In dem Zusammenhang würde ich dann auch dafür plädieren, dass die entsprechenden Entschließungsanträge, die jetzt im Umfeld zusätzlich aufgetaucht sind, und der FDP-Entschließungsantrag im Punkt c hier mit zur Debatte stehen, da es auch hier eine Beschlussempfehlung des Ausschusses gibt. Mein Antrag stützt sich unter anderem auch auf die Diskussion innerhalb des Ausschusses vom vergangenen Freitag, der diese Platzierung zum heutigen Plenum mit unterstützen würde.

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Keller

Vielen Dank. Dann ist über die Aufnahme in die Tagesordnung abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Wer diesem Antrag stattgibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch nicht. Dann stimmen wir über die Platzierung ab. Gibt es einen Antrag zur Platzierung, Herr Blechschmidt?

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André Blechschmidt Die Linke

Ich würde den Vorschlag unterbreiten, entsprechend der Reihenfolge der Gesetzlichkeiten nach der Nummerierung der Tagesordnung einzuordnen. Das würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt heißen, nach der Nummer 14 würde die Nummer 5 kommen, dann die Nummer 6, dann die Nummer 9.

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Keller

Erhebt sich dazu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann lasse ich auch das abstimmen. Wer mit dem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist das beschlossen. Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

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Andreas Bühl CDU

Für die CDU-Fraktion würde ich beantragen, dass wir auch Tagesordnungspunkt 3, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes, Drucksache 7/2039, in jedem Fall behandeln, weil dort auch eine Rechtsverordnung zu erstellen ist und wir deswegen hier auch zum Ende des Parlamentsverfahrens kommen sollten. Ich würde vorschlagen, in der Systematik, die Sie auch bereits verlesen und vorgeschlagen haben, dass wir diesen Punkt hinter dem Tagesordnungspunkt 6 einordnen. Ein zweiter Antrag wäre der gemeinsame Aufruf des Tagesordnungspunkts 24 mit dem Tagesordnungspunkt 84.

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Keller

Es gibt also den Antrag, Tagesordnungspunkt 3 in der Drucksache 7/2039 in jedem Fall abzuarbeiten. Ein Geschäftsordnungsantrag, Herr Blechschmidt? Widerspruch? Bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Kein Widerspruch gegen die Aufnahme in die Tagesordnung, bei der Platzierung sind zwei mir nicht ganz eingehende Begriffe vom Kollegen Bühl genannt worden. „Systematik“ – dann würde Tagesordnungspunkt 3 bedeuten, vor Tagesordnungspunkt 5 und demzufolge auch vor 6 – und die Problematik, den Antrag „nach 6“ zu platzieren. Ich muss nicht die Arbeit der CDU und des PGFs machen, aber ich würde für den Platz 3 plädieren, also hinter der 14, der als 1 gesetzt ist, dann die 3, dann die 5 und dann die 6.

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Keller

Herr Bühl, ich denke, so war Ihr Einwand „systematisch“ gemeint.

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Andreas Bühl CDU

In der Systematik wäre dann natürlich Punkt 14 aber eigentlich auch nicht der erste Punkt, sondern dann wäre 3 der erste Punkt, weil 3 vor 14 kommt.

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Keller

Wenn es überhaupt noch Systematik gibt.

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Andreas Bühl CDU

Ja, wenn es noch Systematik gibt. Aber ich könnte mich dem anschließen.

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Keller

Vielen Dank. Erhebt sich Widerspruch? Dann lasse ich das entsprechend wie eben vorgeschlagen, einschließlich der Platzierung, abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist das so beschlossen. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Möller, bitte schön.

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Stefan Möller AfD

Für meine Fraktion beantrage ich, dass die Tagesordnungspunkte 53, 77 und 81 auf jeden Fall behandelt werden. Es ergibt sich da aus unserer Sicht eine besondere Dringlichkeit. Zu der würde unser Abgeordneter Wolfgang Lauerwald sprechen.

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Keller

Herr Abgeordneter, ich muss noch mal nachfragen: 53, 57 und 81?

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Stefan Möller AfD

Nein. 53, 77 und 81.

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Keller

Okay. 53, 77 und 81. Es besteht der Antrag, diese Punkte in jedem Fall zu behandeln. Ich habe einen Antrag noch vergessen. Der lautete, die Tagesordnungspunkte 24 und 84 gemeinsam abzuarbeiten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir über die gemeinsame Behandlung der Tagesordnungspunkte 24 und 84 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist auch das beschlossen. Herr Abgeordneter Lauerwald, Sie haben das Wort zur Begründung.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, das Thema „Corona“ begleitet uns auch in Thüringen in allen Lebensbereichen mit massiven Problemen, Sorgen, Ängsten, Einschränkungen und auch Protesten gegen die erlassenen Maßnahmen. Nun wird prognostiziert, dass die Pandemie erst vorüber sei, wenn die ganze Bevölkerung durchgeimpft sein wird. Diese Impfung wird nach Beteuerungen der Regierungsfraktionen, des Ethikrates und der beratenden Gesundheitsexperten freiwillig sein. Allerdings äußerte sich Frau Merkel, dass bestimmte Dinge für Ungeimpfte nicht mehr möglich seien. Solche Äußerungen verunsichern die Menschen. Die Bürger haben ein Recht darauf, umfassend über die Impfung informiert zu sein, weil es Sorgen und Ängste gibt, dass die kurzfristig entwickelten Impfstoffe unvorhergesehene Nebenwirkungen haben könnten. Wir möchten den Bürgern mit unserem Antrag im Verlauf der Impfkampagne zeitnah und transparent eine solide Datengrundlage anbieten, um ihnen die Entscheidung zur Impfung zu erleichtern, und das muss jetzt erfolgen. Wenn unser Antrag in TOP 81 nicht vorgezogen wird, kommt dieses wichtige Thema mit solch einer Verspätung ins Plenum und in die Öffentlichkeit, dass es dann keine Entscheidungshilfe und Bedeutung mehr für die Bürger hätte. (Beifall AfD) Die Krisenpolitik der Bundes- und Landesregierung, aber auch auf kommunaler Ebene hat umfassende Auswirkungen und Folgen auf alle gesellschaftlichen Bereiche, in erster Linie natürlich auf den Bereich der Gesundheit, dann auf die Wirtschaft, die Kultur und das Soziale; hier die Vereinsamung gerade älterer Menschen, die aber jetzt den Kontakt so dringend brauchen. Ein Bereich, der nicht in dem Maße, aber auch von Corona berührt ist, ist der Tierschutz, genauer gesagt, die Situation der Tierheime während der und durch die Restriktionen. Deswegen beantragen wir, Tagesordnungspunkt 53, Vereinsamung und Erkrankungen von Senioren durch Corona-Einschränkungen verhindern, Tagesordnungspunkt 77, Tierschutz in der Corona-Krise ernst nehmen – Tierheimen und anderen Schutzeinrichtungen effektiv helfen, und Tagesordnungspunkt 81, Für sachliche Aufklärung über die Sicherheit der neuen Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, in diesem Aprilplenum auf jeden Fall aufgrund der Dringlichkeit zu behandeln. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Vielen Dank. Möchte jemand das Wort dazu nehmen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Ich werde noch mehr Zeit sparen und es hier vom Platz aus machen. Ich glaube, jeder hier im Raum wird nachvollziehen können, dass wir in den letzten Wochen und Monaten sehr umfangreich zur Corona-Pandemie und den damit verbundenen Problemen diskutiert haben und entsprechende Entscheidungen, Empfehlungen und eben auch Beteiligungsrechte wahrgenommen haben. Ich sehe keinen zwingenden Grund seitens meiner Fraktion, diese Problematiken, die sicherlich eine wichtige Rolle in diesem Konglomerat Corona spielen – das will ich ja durchaus nicht infrage stellen –, vorzuziehen. Ein Vorziehen kann ich hier nicht nachvollziehen, deshalb spreche ich dagegen.

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Keller

Damit lasse ich über den Antrag der AfD-Fraktion, die Tagesordnungspunkte 53, 77 und 81 auf jeden Fall in dieser Plenarsitzung aufzurufen, abstimmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist gegen den Aufruf? Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen. Wer enthält sich? Bei 1 Stimmenthaltung ist der Antrag abgelehnt. Gibt es weitere Bemerkungen oder Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Tagesordnung. Wer der Tagesordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Bitte schön, Herr Montag – ich habe lange gewartet.

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Robert-Martin Montag FDP

Das ist ganz lieb von Ihnen, Frau Präsidentin, vielen Dank auch für die Rücksichtnahme, dass ich mich nicht konzentriert habe. Ich bitte, das zu entschuldigen. Werte Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 25, Öffnung der Gastronomie bei gegebenen Infektionsschutz ermöglichen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wir sind selbstverständlich nach § 55 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung mit einer Überschreitung der Frist einverstanden. Selbiges würde ich für den Tagesordnungspunkt 34 beantragen. Zusätzlich darf ich bitten und des Weiteren beantrage ich, unseren Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes“, welcher Ihnen in der Drucksache 7/3153 vorliegt, mit Dringlichkeit in die Tagesordnung aufzunehmen und diesen innerhalb dieser drei Plenartage zu behandeln. Die Dringlichkeit würde für unsere Fraktion der Abgeordnete Bergner begründen. Vielen Dank, Frau Präsidentin.

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Keller

Danke, Herr Montag. Dann hat Herr Abgeordneter Bergner das Wort für die Begründung der Dringlichkeit.

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Dirk Bergner FDP

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte es kurzhalten. Im Innenausschuss haben wir einen Änderungsantrag zum Antrag der Union eingereicht, der sehr viel mehr Änderungen beinhaltete als der Entwurf der Union. Aus nachvollziehbaren Gründen wurde gefordert, dass wir die zahlreichen Änderungen, die wir vorschlagen, zunächst im Plenum einbringen sollen. Da mittlerweile die Anhörung im Ausschuss beschlossen wurde und sich über 70 Anzuhörende mit den Eingriffen in die Grundrechte durch Polizeibefugnisse beschäftigen, bitten wir darum, diesen Entwurf ebenfalls innerhalb dieser Plenarwoche dringlich an den Innenausschuss zu überweisen, sodass er in der bereits beschlossenen Anhörung Berücksichtigung finden kann. Aufgrund der dort vorgesehenen Terminkette wäre das möglich und würde auch eine inhaltlich effiziente Abarbeitung ermöglichen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Herr Abgeordneter Dittes, bitte schön.

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Steffen Dittes Die Linke

Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Bergner, ich diskutiere ja, wie Sie wissen, gern auch über das Polizeirecht. Aber was ich nicht verstehen kann, ist, warum es Ihrer Fraktion zum wiederholten Male nicht gelingt, die Regularien dieses Landtags einzuhalten, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und warum Sie Gesetzesinitiativen oder Anträge hier ausschließlich auf dem Weg der Dringlichkeit einbringen. Sie haben es gesagt: Wir diskutieren im Innenausschuss gerade einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion – wir haben ihn zur Anhörung gebracht –, der sich um den Regelungstatbestand des Einsatzes der Bodycams rankt. Sie legen Änderungsanträge und heute einen Gesetzentwurf vor, der umfassend den Bereich der polizeilichen Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung berührt und damit ein ganz anderes – wenngleich natürlich verbundenes – Themengebiet eröffnet, das eben nicht ausschließlich jetzt im Innenausschuss beraten wird. Das soll Ihnen natürlich auch zustehen, aber da müssen Sie eben den entsprechenden Gesetzentwurf auch in den Landtag einbringen, dann nehmen wir uns die Zeit, den zu diskutieren. Aber ich kann diese Dringlichkeit aus zwei Gründen nicht erkennen und deswegen werden wir Ihrem Antrag auch nicht zustimmen. Erstens: Sie waren durchaus in der Lage, diesen Gesetzentwurf für die heutige Plenarsitzung in den Landtag einzubringen, denn – Sie haben es gesagt – Ihr Gesetzentwurf war bereits vor einer Woche im parlamentarischen Gang, nur eben im Innenausschuss, und hätte in diesem Zeitraum auch dem Parlament vorgelegt werden können. Aber Ihr Antrag ist auch inhaltlich überhaupt nicht dringlich, und das werden Sie beim Lesen des Problems und Regelungsbedürfnisses und der Lösung auch leicht entdecken können, denn dort offenbaren Sie ja, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf Ihre Änderungsanträge aus dem IV. Quartal des Jahres 2013 heute noch mal einbringen. Ich kann nun wahrlich keine Dringlichkeit erkennen, siebeneinhalb Jahre, nachdem Sie diesen Änderungsantrag schon einmal eingebracht haben, diesen heute wieder zu beraten – (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da sind viele Punkte drin, für die Sie damals schon waren, nur seitdem haben Sie nichts gemacht!) in der nächsten Parlamentssitzung entsprechend der Geschäftsordnung sehr gern, Herr Bergner, aber sicherlich nicht auf diesem Weg. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Damit stimmen wir ab, zunächst über die Aufnahme des Gesetzentwurfs in die Tagesordnung unter Fristverkürzung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP-Fraktion. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen der anderen Fraktionen – Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist die Aufnahme in die Tagesordnung abgelehnt. Dann rufe ich die Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion, den Tagesordnungspunkt 25 von der Tagesordnung abzusetzen, auf. Der Fristverlängerung ist bereits zugestimmt worden. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? 2 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen. Dann rufe ich den Antrag der FDP-Fraktion zur Abstimmung auf, den Tagesordnungspunkt 34 von der Tagesordnung zu nehmen, ebenfalls wurde hier der Fristverlängerung zugestimmt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag so bestätigt. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit stimme ich über die Tagesordnung ab. Wer der Tagesordnung in der bestätigten Fassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist dagegen? Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Bei den Enthaltungen aus der Fraktion der AfD ist die Tagesordnung so bestätigt. Wir verfahren entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 96 Zunächst rufe ich auf den ersten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/2911 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Korschewsky für die Fraktion Die Linke.

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Knut Korschewsky Die Linke

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst zu Beginn dieser Aktuellen Stunde den Kollegen Scherer, ehemaliges Mitglied der CDU-Fraktion, mit einigen Zitaten aus der 103. Sitzung der 6. Wahlperiode vom 13.12.2017, als wir uns zum Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz verständigt und die Diskussion geführt haben, wiedergeben. Dort sprach Kollege Scherer unter anderem von „[blankem] Aktionismus“, „Bürokratie und staatlicher Kontrolle unter dem Mäntelchen angeblicher Bürgernähe“ und „Lobbyismus-Popanz“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit einigen Wochen wird nun aber dieser sogenannte Lobbyismus-Popanz von allen möglichen Menschen im Land, im Bund, in den Kommunen diskutiert. Warum ist das so? Nur zwei Beispiele seien hier aufgezählt: Als Erstes der Fall des CDU-Bundestagsabgeordneten Hauptmann, wo mittlerweile die Staatsanwaltschaft 1 Million Euro eingefroren hat, als Zweites Sauter und Nüßlein aus der CSU in Bayern mit 11,5 Millionen Euro – und ich sage hier an dieser Stelle ganz bewusst – Schmiergeldern, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Schon in der 5. Wahlperiode des Thüringer Landtags hatte die Linke-Fraktion einen Entwurf für ein Thüringer Antikorruptionsgesetz eingebracht, darin verankert auch Transparenzregister verschiedener Bereiche. Die CDU mokierte sich darüber, so etwas brauche man in Thüringen nicht. Bei diesem Gesetzentwurf seien doch Hysteriker und Schwarzmaler am Werk. In der 6. Legislaturperiode dann ein entscheidender Fortschritt: Die rot-rot-grüne Landtagsmehrheit schaffte mit Beschluss vom 31.01.2019 das neue Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz – zugegeben ein Bandwurmtitel, aber auch daran kann man sicherlich etwas ändern. Im Gesetz steckt ein wichtiges Instrument zur Herstellung von Transparenz, der sogenannte legislative Fußabdruck. Das heißt, es wird öffentlich zugänglich dokumentiert, welche Akteure, vor allem außerparlamentarische, auf die Erarbeitung eines Gesetzes mit welchen Aktivitäten und Inhalten Einfluss nehmen. Die CDU hielt die Regelungen für überflüssig und stimmte bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs – und ich verweise noch einmal auf die Äußerung vom Kollegen Scherer – dagegen so wie auch die AfD. Am 11. März 2021 stellte die lobbykritische Organisation Transparency ein Bundesländerranking in Sachen Lobbyregister vor. Thüringen belegt trotz aller Unkenrufe aus den genannten Fraktionen in der Gesamtwertung mit seinen Landesregelungen den ersten Platz im Bundesvergleich vor allem dank seiner sehr guten Regelungen zum legislativen Fußabdruck. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Nun sage noch einer, dieses Gesetz wäre nicht notwendig gewesen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Allerdings zeigt das Ranking auch, in Sachen Lobbyregister gibt es in Thüringen bei den gesetzlichen Transparenzregelungen noch Verbesserungsbedarf. Deshalb will die Linke-Fraktion zusammen mit den rot-rot-grünen Partnerfraktionen das Beteiligtendokumentationsgesetz nun endlich um einen zusätzlichen Teil für ein Lobbyregister ergänzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses neue Register soll die Lobbyaktivitäten im Vorfeld und außerhalb von konkreten Gesetzgebungsverfahren erfassen, also die bestehenden Beteiligungsdokumentationen faktisch erweitern. Es sollen sowohl Lobbyaktivitäten im Bereich des Landtags, das heißt auch bei Fraktionen und Abgeordneten, sowie im Bereich von Regierung und Verwaltung erfasst werden. Es sollen konkrete Aktivitäten und Daten zu deren Akteuren öffentlich zugänglich dokumentiert werden. Hätte es solch konsequente Dokumentation schon im Bundestag gegeben, wären die Vorkommnisse, die nun zur aktuellen Diskussion geführt haben, schon gar nicht erst ins Dunkelfeld geraten oder aber schlicht nicht passiert, denn solch ein konsequentes Lobbyregister erfüllt auch eine wichtige Warn- und Präventionsfunktion. Es bleibt zu hoffen, dass mittlerweile zumindest die CDU in Sachen Lobbykontrolle gerade auch durch gesetzliche Regelungen die Bedeutung und Wichtigkeit des Themas erkannt hat, anders als noch in der 5. und 6. Wahlperiode und – da reicht eben nicht mal ein Ehrenkodex aus – sich nun für ein solches Gesetz offen zeigt. Um die Transparenzregelungen in Thüringen wirklich rund zu bekommen, müssen aber auch noch Offenlegungsregeln zu Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften im Thüringer Abgeordnetengesetz geschärft werden, das bedeutet vor allem weg vom Stufenmodell und auch in Thüringen hin zur Offenlegung auf Euro und Cent. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn es um ungute Lobbyverbandelungen geht, muss auch das Problem der Spenden an Abgeordnete in den Blick genommen werden und auch, was in anderen Ländern schon geschieht, die Offenlegung von Firmenbeteiligungen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich bin mal gespannt, wie die Diskussion dazu in den nächsten Wochen erfolgt. Wir als Fraktion Die Linke wollen jedenfalls noch in dieser Legislaturperiode mit unseren Partnerfraktionen klare Lobbyregelungen schaffen – also genügend Baustellen, die wir auch absolvieren sollten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

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Robert-Martin Montag FDP

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Korschewsky, ich kann verstehen, dass Sie für sich erkannt haben, dass Sie die Vorfälle unter anderem bei der CDU für sich nutzen und politisch ausschlachten wollen, aber ich glaube, Sie machen einen großen Fehler. Sie stellen nämlich die Frage von Interessenvertretung unter einen Generalverdacht. Und Sie tun noch etwas, Herr Korschewsky – und das haben Sie auch hier vorn getan –: Sie vermischen das Interesse, was jeder Abgeordnete von uns haben sollte, sich nämlich in der Realität mit denen rückzukoppeln, die am Ende nicht nur von Regelungen betroffen sind, sondern die diese Regelungen auch tagtäglich umsetzen müssen, dass diese Rückkoppelung eben im Interesse ist, gute Politik zu machen. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dann kann man auch transparent darüber reden!) Ich könnte jetzt Ihr Politikverständnis durchaus infrage stellen, denn es ist oft genug zumindest bei uns die Rückmeldung, dass Sie das bei Rot-RotGrün allzu häufig versäumen. Sie vermengen das mit Dingen, die heute schon strafbar sind, und zwar nach § 108 Strafgesetzbuch. Kriminelle Energie, lieber Herr Korschewsky, werden Sie mit keinem Gesetz dieser Welt aus der selbigen schaffen können, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann können wir ja das Strafgesetzbuch auch abschaffen!) weil das voraussetzt, dass man den Willen hat, genau die Regelungen, die gelten – für einen selbst und für andere –, bewusst zu umgehen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir müssen es ihnen ja nicht einfach machen!) Also, liebe Frau Kollegin, was einfach und nicht einfach ist, das hängt auch immer davon ab, welche Kenntnis man von bestimmten Dingen hat. Das merkt man leider auch in der Frage einiger politischer Debatten hier im Hause. (Beifall FDP) Bei den Bürgerinnen und Bürgern hören wir auch immer, dass Politik und damit die Komplexität der Sachfragen, die wir hier ja verhandeln, häufig nicht lösungsorientiert ist. Ich will mal ein Beispiel nennen: Wenn wir hier über EU-Richtlinien sprechen, die beispielsweise in der chemischen Industrie Industrievorgaben machen, da sind viele nicht in der Lage einzuschätzen, welche Auswirkungen das hat. Und dann nehme ich für mich persönlich als Abgeordneter in Anspruch, mich mit Menschen, die davon betroffen sind, die vielleicht auch ein Interesse an weniger Regulierung haben, gemeinsam hinzusetzen und das einzuschätzen. (Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat doch gar nichts damit zu tun!) Aber was macht jetzt den Unterschied zwischen einem guten Abgeordneten und einem schlechten Abgeordneten? Der eine nimmt Kritik bloß hin, was ihm gesagt wird, der andere … (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ein Blödsinn!) (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: So ein Quatsch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können ja gleich selbst hier nach vorn kommen, aber vielleicht versuchen Sie einfach mal, mir ein Stück weit Respekt entgegenzubringen und mir zuzuhören, bis ich am Ende der Ausführung meiner Gedanken bin. (Beifall FDP) Ich weiß, das fällt Ihnen schwer – man merkt es ja nicht nur an der Debatte heute, sondern auch bei anderen Debatten –, einfach mal ein Stück weit zuzuhören. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt gerade der Richtige!) Aber natürlich braucht es auch klare Vorgaben und Leitlinien, nämlich Leitplanken, auch klar zu wissen, mit wem spricht man, Transparenz, natürlich mit den Organisationen, die Interessen haben. Aber es braucht – und das ist entscheidend am Ende des Tages – eben auch die Möglichkeit der vertraulichen Gesprächsführung, also Augenmaß ist wichtig. Deswegen sind wir durchaus für die Einführung eines Transparenzregisters, aber infolge einer fraktionsübergreifenden Initiative. Wir sind durchaus bereit, an dieser entsprechend mitzuwirken. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx für die SPDFraktion.

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Dorothea Marx SPD

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein schwieriges Thema. Wir unterscheiden in der Politik ja immer zwischen Politikern im Ehrenamt und Berufspolitikern. Das bedeutet aber nicht, dass Berufspolitiker nicht auch eine Ehre haben sollten. (Beifall DIE LINKE) Und da hatten wir ein Problem in den vergangenen Wochen und haben noch ein Problem, denn es gab auch jetzt wieder eine ganz aktuelle Meldung, dass das Geflecht, in das sich bayerische CSU-Abgeordnete haben verstricken lassen, wohl noch größer ist, und noch ein Milliönchen mehr soll angeblich dazukommen. Das alles ist dazu geeignet, nicht nur den Ruf der betroffenen Parteien zu schädigen, sondern den Ruf aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die beruflich Politik machen. Herr Montag, in der Tat gibt es im Strafgesetzbuch die Vorschrift des § 108e, aber der betrachtet nur die plumpe Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Da geht es also praktisch um Geldleistungen direkt für irgendeine Handlung. Was wir hier angesprochen haben – in der letzten Legislatur schon – und was der Kollege Korschewsky eben zu Recht noch mal betont hat, ist die Transparenz – die Transparenz möglicher Interessenskonflikte von Abgeordneten. Da haben wir bisher eine Angabe von Nebentätigkeiten in breiten Berufsgruppen, aber nicht die konkrete Angabe, wo etwas gemacht wird oder wo jemand aktiv ist. Wenn Sie jetzt gerade gesagt haben, das wäre doch eigentlich eine super Sache und da könnte man ja auch mal sehen, wer seine berufliche Tätigkeit hier auch fortführen darf – das ist ja nicht verboten, soll auch nicht verboten werden –, dass er mehr Lebenserfahrung hat als andere, dann könnten Sie ja stolz darauf sein, wenn künftig bei Ihnen eine genaue Liste stehen darf oder soll, was Sie wo machen. Darum geht es doch: Transparenz zu schaffen und natürlich auch die damit verbundenen Verdienste anzugeben. Bisher haben wir die Regelung beschlossen, dass das nach einem Stufenmodell analog des Bundestags erfolgt. Verdienst, Einkommensspanne von bis, Cent – auf Heller und Pfennig hat man früher gesagt – ist eine verständliche Forderung. Das ist juristisch immer ein bisschen schwierig, gerade für Leute, die selbstständig tätig sind, denn die Cent-Beträge lassen sich dann oft im Steuerbescheid immer noch korrigieren oder sind dann möglicherweise fehlerbehaftet. Aber dass man es genauer wissen will, dafür haben wir durchaus Verständnis. Vor allen Dingen ist, wenn ich die Transparenz erweitere, nicht nur die präzisere Angabe von Nebenverdiensthöhen und beruflichen Tätigkeiten wichtig, ich brauche die beruflichen Tätigkeiten auch deshalb, weil mir die Verdienstangabe im Nachhinein überhaupt nicht hilft. Wenn jetzt die schwarzen Schafe – ja, die waren auch richtig schwarz – verschiedene Einkünfte erzielt haben und das dann irgendwann im Laufe des Jahres nachgemeldet hätten und in der nächsten Publikation wären da plötzlich Millionenbeträge aufgefallen, dann wäre das Kind ja schon lange in den Brunnen gefallen. Aber die wären wahrscheinlich noch nicht mal angegeben worden, denn einige der Betroffenen, wohl auch leider Herr Hauptmann, haben vorher eine Ehrenerklärung der eigenen Fraktion unterschrieben, die dann möglicherweise doch so nicht gestimmt hat. Wir möchten eine Transparenz auch deswegen, um uns alle zusammen hier – auch sicherlich im Interesse der Parteien, die davon jetzt betroffen sind – von diesen schwarzen Schafen abheben zu können. Was dann auch traurig stimmt oder besonders erschüttert hat – jedenfalls mich – bei diesen ganzen Vorfällen, ist nicht nur die Raffgier der Betroffenen bzw. der Menschen, die sich dort in einer absoluten Notlage auf Kosten der Menschen in unserem Land bereichert haben, sondern mich hat auch erschüttert, dass da offenbar schon ganz gute Netzwerke gespannt worden sind und es wohl auch darum ging, dass man über Firmengründungen etwa zur Beschaffung von medizinischer Ausrüstung – so heißt die Tarnfirma mit dem Firmenzweck in Frankfurt, die die Provision an Herrn Hauptmann überwiesen hat – da wohl ein längerfristiges Geschäftsmodell aufziehen wollte und eben nicht nur in einem einmaligen Fall, was aber auch schon schlimm genug gewesen wäre, die Hand offengehalten hat. Wie gesagt, wir brauchen wieder mehr Ehre in der Berufspolitik. Es ist eigentlich sehr schade, dass wir überhaupt solche Regelungen brauchen. Ich denke, dass sich die Väter und Mütter unserer Verfassung und der parlamentarischen Demokratie, die ihr Leben, ihr Amt und ihre Arbeit dafür eingesetzt haben, dass wir einen demokratisch verfassten Staat haben, im Grabe umdrehen würden, wenn sie es denn könnten, wenn sie wüssten, was aus dieser Idee geworden ist. Anstand und Ehre – damit will ich schließen –, das kann man natürlich auch nicht nur in Gesetze fassen, das bleibt weiterhin ein wichtiger Anspruch, den jeder von uns an sich selbst stellen sollte. Aber, wie gesagt, für den Worst Case – und den gibt es leider auch unter uns, solange die Gaußsche Normalverteilung auch in Parlamenten gilt – müssen dann eben auch Regeln da sein. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion.

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Olaf Kießling AfD

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer an den Bildschirmen! Die Aktuelle Stunde der Linken passt gut in die Zeit, denn wir hören ja gegenwärtig viel über Korruption in Deutschland, vor allem aber auch hier in Thüringen – leider, muss man sagen. Da haben wir namentlich den Herrn Hauptmann, der sich als ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter zuletzt mit Maskendeals befasst hat. Er soll etwa 1 Million Euro kassiert haben, damit Masken aus Vietnam ihre Abnehmer finden. Wie wir heute lesen durften, hat der CDU-Mann auch Zeit für Lobbyarbeit zugunsten einheimischer Unternehmungen gehabt. Das ist nur einer von zahlreichen Fällen. Ich erinnere nur daran, dass die CDU- und CSU-Abgeordneten Löblein, Nüßlein und Sauter in Maskendeals verwickelt sind usw., usw., usw. Wer gedacht hat, dass Korruption etwas ist, das für Bananenrepubliken am anderen Ende der Welt charakteristisch ist, der liegt offenbar falsch, meine Damen und Herren, (Beifall AfD) und der kann gerade in letzter Zeit gut sehen, wer unser Deutschland in eine Bananenrepublik verwandelt hat, es sind Regierungstruppen von CDU, CSU und SPD. Darin sind sie sich offenbar auch ganz einig, auch wenn die CDU sich in den Kandidatenfragen aktuell nicht so richtig einig ist. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, sich einmal zu vergegenwärtigen, dass sich Abgeordnete verpflichten, dem Wohl des Volkes zu dienen; in den Reihen der Altparteien dient man aber scheinbar zunehmend vor allem dem eigenen Konto. Wenn man sich die Lage anschaut, ist der Ruf nach mehr Transparenz und einem sogenannten Lobbyregister berechtigt, und es ist längst an der Zeit, dass entsprechende Regelungen kommen. Laut Transparency International Deutschland sind die einschlägigen Regelungen in Bund und Ländern keineswegs ausreichend. Diesem Befund kann man sicher zustimmen, Herr Korschewsky. Nach einer Transparency-Recherche soll Thüringen diesbezüglich vergleichsweise gut dastehen mit gerade mal 53 Prozent. Deshalb klopft sich die Linke hier heute auf die Schultern. Natürlich besteht dazu aber gar kein Anlass, zumal das linke und linksgrüne Lager alles andere als frei von Korruption ist, nur hat die linke Korruption meist eine andere Struktur. Wo immer man am politischen Drücker ist, verteilt man großzügig öffentliche Steuergelder an die eigenen Vorfeldorganisationen der sogenannten Zivilgesellschaft. (Beifall AfD) Das ist natürlich auch eine Form der Korruption. Im Übrigen aber prüft – Sie lachen schön – (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, weil Sie Quatsch erzählen!) die Staatsanwaltschaft gegenwärtig eine aktuelle Strafanzeige, bei der es um den Verdacht der Untreue im Fall von Herrn Bodo Ramelow und Frau Heike Werner von der Partei Die Linke und weiteren Personen geht, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Auch hier geht es um die Beschaffung von FFP2Masken und die Frage, ob hier überhöhte Preise im Spiel waren. Es muss also etwas geschehen. SPD und Union haben sich zwar im Bundestag im Grundsatz auf ein Lobbyregister verständigt, das aber ist als unzureichend anzusehen. Die AfD hat im Gegensatz dazu im September 2020 im Bund einen entsprechenden Gesetzentwurf eingereicht; dort ist entsprechend auch der von Transparency geforderte legislative Fußabdruck enthalten, und der ist wesentlich gründlicher als der von SPD und Union geforderte. Wenn wirklich der Wille vorhanden wäre, hier endlich ein Stück voranzukommen, dann hätte man den AfD-Vorschlag eines Gesetzes zur Einführung eines Registers für Lobbyisten, Nichtregierungsorganisationen und Lobbydienstleister unterstützen können. Das hat man aber leider nicht gemacht. Warum wohl, darf man sich fragen? Am Ende darf ein Hinweis nicht fehlen: Gesetzliche Regelungen können Korruption nicht verhindern, wenn die Moral der Politiker auf den Hund gekommen ist. Dies ist vielfach zu beobachten, und ich habe hier bereits ein paar Beispiele genannt, dass zahllose Politiker der Altparteien in der Vorstellung leben, sie stünden über dem Volk und sie hätten Sonderrechte. Genau das ist das Problem, meine Damen und Herren. Ein Armutszeugnis ist auch, dass politische Entscheidungen für den normalen Bürger nicht mehr nachvollziehbar sind. Oft sind gar keine Regelungen vorhanden oder von schlechter Qualität, sagt Wolfgang Jäckle von Transparency. Wir von der AfD sind dafür, wenn es um Transparenz, um Verbesserungen zum Wohl unserer Bürger geht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Fraktion Die Linke ausdrücklich dankbar, dass sie dieses Thema heute hier aktuell auf die Agenda gesetzt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde es allerdings sehr spannend, dass die AfD so tut, als hätte sie mit alldem nichts zu tun. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht!) Ich meine, Sie sind es doch, die eine halbe Million an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen müssen, weil Sie sich haben aus der Schweiz schmieren lassen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gab viele Geheimtreffen der AfD mit dem Milliardär Conle – jetzt rufen Sie nicht dazwischen, Sie hätten es ja mit erwähnen können. Ich meine, das ist sogar aktenkundig geworden, und insofern sollte man vielleicht auch vor der eigenen Haustür kehren. Herr Hauptmann ist hier schon genannt worden, er kommt aus Thüringen, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CDU, soll mit Maskengeschäften 997.000 Euro verdient haben. Ebenso steht der Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit von Mandatsträgerinnen im Raum, es geht um Schmiergeld vom autoritären Regime in Aserbaidschan. All das zeigt uns, es gibt ein strukturelles und systemisches Problem, mein Kollege Knut Korschewsky hat darauf schon verwiesen. Die Unionsskandale – neben den AfD-Skandalen – scheinen dabei nur die Spitze des Eisbergs zu sein, der das Vertrauen in die Integrität der demokratischen Institutionen beschädigt. Herr Montag, wenn man mit jemandem reden möchte, kann man das selbstverständlich jederzeit tun. Aber was wir fordern, ist Transparenz darüber, nicht nur wie Einfluss beispielsweise auf Gesetzgebung genommen wurde – das haben wir ja mit dem Beteiligtentransparenzregister geregelt –, sondern auch, ob daraus manifeste Vorteile oder gar Einnahmen entstanden sind, und das soll offengelegt werden. (Beifall DIE LINKE) Also tun Sie nicht so, als ob Sie hier die Weisheit mit Löffeln gefressen hätten, sondern es geht darum, tatsächlich Transparenz zu schaffen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das müs- sen gerade Sie uns sagen!) Was waren aber die bisherigen Reaktionen, die wir erlebt haben? Ehrenbekundungen – Frau Marx sprach ja von der Ehre: Die Ehrenbekundungen waren das Papier nicht wert. Das haben wir ja nicht nur am Beispiel von Mark Hauptmann gesehen. Es gibt einen internen Verhaltenskodex, das ist ein Zehn-Punkte-Plan, der die Regelungen vom Abgeordnetengesetz verschärfen soll. Aber all das – sagen wir jedenfalls sehr deutlich – ist völlig unzureichend, denn dadurch wird sich – davon sind wir überzeugt – nichts ändern. Seit Jahren sitzen die CDU und CSU Skandale aus und blockieren umfassende Transparenzregelungen, das müssen Sie sich hier leider sagen lassen. So haben Ende März Bundestag und Bundesrat die Einführung eines verpflichtenden und auch sanktionsbewährten Lobbyregisters beschlossen – was wir durchaus begrüßen –, allerdings waren die Verhandlungen zwischen Union und SPD lang und zäh, und nur die wiederkehrenden Skandale erzeugten den Druck, mit dem es schließlich zu einer Einigung kam. Dem Ergebnis sieht man allerdings leider sehr klar an, dass es sich dabei mal wieder nur um einen Kompromiss oder den kleinsten gemeinsamen Nenner handelt. Auch der Blick nach Thüringen zeigt übrigens, dass die CDU in Sachen parlamentarische Transparenz mitnichten eine Vorreiterrolle einnimmt. In der letzten Legislatur – Knut Korschewsky hat es erwähnt – brachte Rot-Rot-Grün gegen die Stimmen der CDU-Fraktion – ich muss es noch mal sagen – parlamentarische Initiativen auf den Weg, die den Einfluss von Lobbyistinnen auf die Gesetzgebung transparent machen. Seit dem 1. März 2019 haben wir die Regelungen zum sogenannten legislativen Fußabdruck, und damit ist für alle nachvollziehbar, wer, in welcher Weise, wie und in welcher Form Einfluss auf die Gesetzgebung genommen hat. Ich sage auch, das hat eine Schwäche, das haben wir hier auch schon mehrfach thematisiert, nämlich, dass die Freiwilligkeit hier mitverankert ist. Wir hätten dies gern verpflichtend. Und – nicht zu vergessen – mit den Änderungen im Ministergesetz – seit Juli 2018 in Kraft – wurden Regelungen getroffen, die den sogenannten Drehtüreffekt unterbinden sollen. Es kann damit nämlich ehemaligen Ministerinnen und Ministern für 24 Monate untersagt werden, einer Tätigkeit nachzugehen, die thematisch im Bereich des ehemaligen Ministerinnenamts liegt. Lippenbekenntnisse in Form von Ehrenbekundungen – auch auf Papier – reichen jedenfalls nicht aus, wir können und wollen mehr. So machen wir es als Fraktion seit 2009 öffentlich, was unsere Abgeordneten monatlich an Diäten und möglichen Zuverdiensten erhalten, welche Mitgliedschaften und auch welche zusätzlichen kommunalen oder ehrenamtlichen Ämter sie innehaben. Wir wollen eine weitere Transparenzoffensive in Form eines verbindlichen Lobbyregisters für Thüringen auf den Weg bringen, um aufzuzeigen, welche Interessengruppen genau wie Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen wollen. Und wir wollen ergänzend zum Beteiligtentransparenzregister ein verpflichtendes Lobbyregister, welches Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten durch eine unabhängige Behörde vorsieht. Diese öffentlich zugängliche Datenbank muss Informationen darüber enthalten, wer einen Lobbyisten oder eine Lobbyistin beauftragt, welche Ziele damit verfolgt werden und welche – ganz wichtig – finanziellen Mittel dabei geflossen sind. Ebenso fordern wir eine Untersagung bezahlter Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Davon ausgenommen sind selbstständige Tätigkeiten, die mit der Ausübung des Abgeordnetenmandats nicht in Verbindung stehen. Nebeneinkünfte sollten ab dem ersten Euro offengelegt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Frau Abgeordnete, die Zeit ist um.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Abschließend kann ich nur sagen – ich komme zum Schluss –, die beste Prophylaxe gegen Korruption und anrüchige Hinterzimmerpolitik ist nun mal nur Transparenz. Lassen Sie sie uns endlich schaffen! Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Bühl. Bitte.

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Andreas Bühl CDU

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Meine sehr verehrten Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, diese Aktuelle Stunde, die wir heute hier besprechen, hat natürlich einen Anlass, der uns ganz besonders als Fraktion sehr betroffen, auch persönlich betroffen gemacht hat, denn manche Kollegen von uns haben gerade mit Mark Hauptmann lange Jahre zusammengearbeitet und waren tief enttäuscht, menschlich auch tief enttäuscht darüber, wie er sich verhalten hat, und das ist unentschuldbar. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Dieses Verhalten, was Mark Hauptmann hier an den Tag gelegt hat, das wird natürlich auch strafrechtliche Folgen haben müssen, wenn es entsprechend auch dann vor Gericht geklärt ist. Das ist auch gut so, und das ist wichtig. Solche Fälle dürfen nicht passieren. Die machen uns auch wieder deutlich, dass wir dort Handlungsbedarf haben. Allerdings – und das will ich auch sagen – das, was Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur hier eingeführt hat, hätte Fälle wie den von Mark Hauptmann nicht aufklären können, weil es einfach ein heimtückisches, ein strafbewährtes und vor allen Dingen auch ein wirklich vorsätzliches Verhalten ist, was man natürlich mit solchen gesetzlichen Regelungen immer wieder austricksen kann. Und das – muss man echt sagen – hat mich tief enttäuscht. Das lässt uns natürlich trotzdem nicht außen vor, jetzt umso heftiger handeln zu müssen, denn die Politik insgesamt hat Vertrauen verloren. Da braucht sich die AfD nicht hinstellen, wenn ich mir überlege, das Schweizer Spendengeld, was Sie heimlich eingestrichen haben, Ihre Goldskandale, die Sie machen, Ihre Skandale, die Sie im Bundestag haben, (Beifall SPD, FDP) wo Sie sich mit zu teurer Verköstigung bemüht haben, all das trifft Sie sehr, sehr hart. (Unruhe AfD) Es trifft auch andere Parteien, und es trifft uns vor allen Dingen alle gemeinsam als Politik, dass wir hier Vertrauen gemeinsam zurückgewinnen müssen. Deswegen hat meine Fraktion auch in der letzten Fraktionssitzung letzte Woche ein Grundsatzpapier verabschiedet, mit dem wir die Regeln, die wir aktuell haben, auf den Prüfstand stellen wollen, um neues Vertrauen zurückzugewinnen. Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt: Wir müssen auch darüber hinaus denken, nicht nur wir hier im Landtag, wir, die Politik, sondern wir hatten in Thüringen in der vergangenen Zeit auch einen AWO-Skandal. Wir hatten auch dort Verstrickungen von Politik mit Sozialverbänden. Auch dort wird sich die Frage stellen, welche Lobbyregister man denn dort entsprechend einziehen muss, um Transparenz für entsprechende Gehälter zu schaffen, die dort in staatsnahen Sozialverbänden entsprechend gezahlt werden. Diese zwei Punkte müssen wir angehen. Ich will mich allerdings auf das eine konzentrieren, nämlich den Punkt des Vertrauenzurückgewinnens, den wir hier im Landtag angehen müssen. Da ist das Transparenzgesetz, was Rot-Rot-Grün in der letzten Legislatur erlassen hat, ein tatsächlicher Papiertiger – wir hatten das damals auch schon so hier bemerkt –, weil es eben nicht an dem Punkt ansetzt, wo wir eigentlich noch mal ranmüssen. Das wollen wir jetzt wirklich sehr intensiv tun, nämlich zum einen ein Lobbyregister einführen, ein Lobbyregister, in dem Organisationen und Verbände auch erfasst werden, die mit dem Landtag zu tun haben. Wir wollen darüber hinaus Auskunft von diesen Verbänden haben, welche Mitgliederzahl sie haben, wie sie zusammengesetzt sind, wie sie finanziert werden, welche finanziellen Aufwendungen diese Verbände und Organisationen für Interessenvertretungen aufbringen und wie diese sich zusammensetzen mit dem, was hier im Landtag passiert. Diese Interessenvertreter müssen auch kundtun, wie sie sich hier im Landtag mit uns Abgeordneten in Verbindung setzen, um ihre Interessen hier einzubringen, damit man nachweisen kann, wie ein Gesetz entstanden ist. Da reicht es eben nicht nur aus, wie es bis jetzt ist, zu erfassen, welche Stellungnahme eingegangen ist und die stellt man dann auf die Website, so, wie es aktuell ist. Darüber hinaus sind wir auch als Abgeordnete gefragt, dass wir mehr Transparenz von uns selbst preisgeben müssen, um wieder Vertrauen zurückzugewinnen. Das ist zum einen ein ganz wichtiger Punkt, der eigentlich für uns in der Fraktion schon selbstverständlich ist, nämlich, dass wir uns für Lobbytätigkeit nicht bezahlen lassen – das muss verboten werden –, genauso, dass entsprechend von uns Abgeordneten auch Geldspenden nicht angenommen werden dürfen. Das steht aktuell in unserem Abgeordnetengesetz noch nicht so drin. Das sollten wir verschärfen, weil es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, die wir hier auch noch mal deutlich machen sollten, genau wie die Frage der Nebentätigkeiten. Ich kann sagen, unsere Fraktion, wir sind 21 Kümmerer vor Ort. Wir haben Wahlkreise, wir haben sehr viel zu tun. Ich kann mir schwer vorstellen, dass Leute dort viel Zeit für Nebentätigkeiten haben, deswegen haben wir auch überhaupt kein Problem damit, dass man diese sehr genau erfasst und dass wir sagen, ab einem Schwellenwert erfasst man sie auch centgenau, damit man dann auch nachweisen kann, wer hat wo etwas gemeinsam verdient, genauso wie die Frage, welche Beteiligungen es gibt, an welchen Gesellschaften man beteiligt ist. Ich finde, das sollte für alle Personen hier im Haus klar aufgezeigt werden, wer im Zweifel Überschneidungen hat, wenn er im Zweifel vielleicht für eine bestimmte Organisation noch Beteiligung hat und auf der anderen Seite hier im Landtag für bestimmte Gesetze abstimmt. Das muss klar sein, genauso wie die Frage von Immobilienbesitz,

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Herr Abgeordneter, die Redezeit ist zu Ende.

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Andreas Bühl CDU

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

die wir dann auch aufzeigen sollten. Das ist das, was wir gemeinsam angehen wollen, was wir gemeinsam erarbeiten wollen. Wir werden einen Gesetzentwurf dazu vorlegen und ich lade Sie alle herzlich ein, dann gemeinsam mit uns daran zu arbeiten. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“

Sehr geehrte Damen und Herren, damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe auf den zweiten Teil Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3079 Das Wort hat Herr Abgeordneter Möller für die AfDFraktion.

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Stefan Möller AfD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, um es vielleicht eingangs gleich mal sehr deutlich zu machen: In unserer heutigen Aktuellen Stunde geht es nicht um Sinn oder Unsinn der Maskenpflicht an Schulen, es geht auch nicht darum, ob der Beschluss des Amtsgerichts Weimar richtig oder falsch war oder ob er demnächst vom OLG aufgehoben wird oder ob er vielleicht Bestand hat. Dazu haben wir zwar alle eine Meinung, aber darum geht es nicht. Heute geht es um die Achtung der richterlichen Unabhängigkeit, denn diese Achtung der richterlichen Unabhängigkeit ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr, das hat der Umgang der Landesregierung mit dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar zur Untersagung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gezeigt. Die Art und Weise, wie das geschehen ist, geht weit über bloße Kritik am Gericht hinaus. Besonders deutlich wird das an einer Mitteilung des Bildungsministeriums, die im Internet veröffentlicht worden ist. Meine Damen und Herren, der Beschluss des Amtsgerichts mag ungewöhnlich sein, der Umgang des Ministeriums damit war jedoch skandalös. (Beifall AfD) Das Ministerium erläuterte nämlich ganz ungeniert, warum es sich nicht an die Entscheidung halten will, obwohl das Grundgesetz die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz vorsieht. Zu diesem Recht zählen auch Beschlüsse des Amtsgerichts Weimar. So erklärte das Ministerium, dass die Entscheidung des Amtsgerichts nur rechtliche Wirkung für zwei Schüler entfaltet. Das, meine Damen und Herren, ist objektiv falsch, denn der Beschluss des Amtsgerichts regelte die Untersagung des Maskenzwangs für – Zitat – „alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler“. Eine Besonderheit im Kindeswohlverfahren ist übrigens, dass das Gericht durchaus auch Anordnungen gegenüber Dritten treffen kann. Nun kann so eine Anordnung natürlich falsch sein, aber das festzustellen, ist nicht Sache des Ministeriums, das festzustellen, ist Sache von Gerichten. (Beifall AfD) Gleichwohl maßt sich das Bildungsministerium in seiner Mitteilung an, die Missachtung einer richterlichen Entscheidung offen anzukündigen. Dabei tut das Ministerium genau das, was die Landesregierung dem Richter vorwirft: Das Ministerium überschreitet seine Kompetenzen. (Beifall AfD) Wo wir gerade dabei sind: Natürlich kann sich ein x-beliebiger Verfahrensbeteiligter darauf zurückziehen, dass eine Entscheidung eines Gerichts noch nicht bekannt gegeben worden ist. Tun Sie das aber als höchste Repräsentanten der Verwaltung des Freistaats Thüringen, hat das eine ganz andere Wirkung, als wenn das zwei einfache Bürger in einem Rechtsstreit tun, denn erstens ist es sehr respektlos gegenüber dem Gericht, zweitens missachten Sie damit die Gewaltenteilung und versuchen sich mit einem formalen Argument rauszureden und drittens zeigen Sie der Öffentlichkeit, dass die Bürger sich zwar an jede Ihrer Corona-Verordnungen halten sollen, aber Sie selbst andersrum nicht bereit sind, sich selbst an gesprochenes Recht zu halten. (Beifall AfD) All das, meine Damen und Herren, schafft noch eine SPD-Abgeordnete, Frau Marx, in den Schatten zu stellen, indem sie den betroffenen Richter auch noch wegen Rechtsbeugung anzeigt. Meine Damen und Herren, das aus meiner Sicht ist ein Tiefpunkt dieses Hauses im Umgang mit der Justiz. (Beifall AfD) Natürlich ist Frau Marx klar – sie kennt sicherlich die Rechtsprechung zur Rechtsbeugung, sie weiß, dass die Fälle der verurteilten Rechtsbeugung an fünf oder zehn Fingern abzuzählen sind –, dass diese Anzeige nach Stand der Rechtsprechung komplett absurd ist, aber sie ist natürlich wunderbar geeignet, Druck auf die vielen Familienrichter zu machen, die derzeit mit Hunderten ähnlichen Anträgen zu tun haben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was für ein Zufall!) – Genau, was für ein Zufall. – Indem Sie nun einen Weimarer Richter so öffentlich Spießruten laufen lassen, führen Sie seinen Kollegen nämlich vor Augen, was passiert, wenn man die eigene rechtliche Überzeugung über das stellt, was die politische Opportunität nach Ansicht der Landesregierung eigentlich gebietet. (Beifall AfD) Sie gehen nach dem Prinzip „bestrafe einen, erziehe Hundert“ vor. (Beifall AfD) Das alles ist kein Einzelfall. In der letzten Woche wurden aus dem rot-rot-grünen Umfeld Forderungen laut, dass im Strafprozess mit politischem Einschlag Druck auf Staatsanwälte und Gerichte ausgeübt wird, auf bestimmte prozessbeendende oder verkürzende Maßnahmen zu verzichten. Das Gan‑ ze geht fast in Richtung einer Art ungeschriebenem Sonderstrafprozessrecht. Das wäre alles vor ein paar Jahren noch undenkbar gewesen. Deswegen ist der Umgang mit dem Amtsgericht Weimar kein singulärer Vorgang, es ist ein Symptom von gezielter politischer Einflussnahme auf die Justiz. Meine Damen und Herren, wenn Sie das nächste Mal meinen, sich wieder anmaßen zu müssen, über die Justiz oder die Justizpolitik in europäischen Partnerstaaten herzuziehen, dann empfehle ich Ihnen, kehren Sie erst mal vor Ihrer eigenen Haustür, bevor Sie anderen echten Demokraten mit Ihrer Attitüde auf den Keks gehen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Das Wort hat Frau Abgeordnete Martin-Gehl für die Fraktion Die Linke.

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Iris Martin-Gehl Die Linke

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Weimarer „Maskenentscheidung“ hat landesweit eine Welle von Diskussionen ausgelöst, und das ist gut so, denn es ist ein außergewöhnlicher – ich meine, ein abenteuerlicher – Richterspruch. In der Debatte dazu fällt auf, dass sich diejenigen, die die Entscheidung bejubeln, auf Argumente oder – ich müsste vielleicht besser sagen – auf Meinungen berufen, die man von Querdenkern oder – da sollte ich vielleicht besser sagen – Leerdenkern, Corona-Skeptikern, Impfgegnern und Maskenverweigerern kennt. Die Kritiker hingegen setzen sich durchweg juristisch, sachlich damit auseinander und kommen alle zu dem Ergebnis, dass diese Entscheidung wegen grober Rechtswidrigkeit, wegen Kompetenzüberschreitung und schwerwiegender Verfahrensmängel keinen Bestand haben kann. Dieses Signal kommt inzwischen auch aus der Richterschaft selbst, und das – so meine ich – spricht für sich. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof etwa hat in einem Beschluss vom 16.04. die Gelegenheit genutzt, die umstrittene Weimarer Entscheidung als „ausbrechenden Rechtsakt“ zu kritisieren. Das Verwaltungsgericht Weimar schließt sich in seinem gestrigen Beschluss dieser Entscheidung an und erklärt, weshalb das Familiengericht Weimar „offensichtlich rechtswidrig“ entschieden hat. Angesichts dieser Bewertung des besagten Weimarer Beschlusses durch unabhängige Gerichte ist es geradezu grotesk, der Landesregierung Geringschätzung der Justiz und Respektlosigkeit gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit vorzuwerfen, wie Sie, Herr Möller, das hier tun. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn: Die entsprechenden Verlautbarungen des Bildungsministeriums decken sich weitgehend mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts Weimar, eines unabhängigen Gerichts. Im Übrigen hat es gerade die Achtung vor dem Gesetz und dem Recht geboten, öffentlich klarzustellen, inwieweit sich die umstrittene Entscheidung im Rahmen des Rechts bewegt, dem jede Richterin und jeder Richter verpflichtet ist. Es galt, Rechtssicherheit zu schaffen, denn der Beschluss hat Verwirrung gestiftet, Lehrerschaft, Eltern, Schülerinnen und Schüler verunsichert. Dass der dafür gewählte Weg der richtige und der rechtsstaatlich gebotene war, hat das Verwaltungsgericht Weimar im Grunde nun deutlich bestätigt. Die Landesregierung hat erklärt, den Weimarer Beschluss des Familiengerichts obergerichtlich überprüfen zu lassen und dafür die möglichen Rechtsmittel einzulegen. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob die gerichtliche Entscheidung besonders schwerwiegende Fehler aufweist und sich offensichtlich so weit von den Regeln unserer Rechtsordnung entfernt, dass die Grenze des rechtlich Erlaubten überschritten ist. Diese Überlegung drängt sich in diesem Fall geradezu auf und hat nicht das Geringste mit Respektlosigkeit gegenüber richterlicher Unabhängigkeit zu tun, denn auch Richterinnen und Richter haben sich an Regeln zu halten, an die Regeln von Recht und Gesetz. Inwieweit Grenzüberschreitungen vorliegen, hat – wie hier – nun ein unabhängiges Gericht zu entscheiden. Nahezu sprachlos macht mich der Vorwurf, seitens der Landesregierung sei nichts unternommen worden, einer Kampagne gegen den Richter Einhalt zu gebieten. Das haben Sie, Herr Möller, hier ja auch wieder ausgeführt. Sie wollen doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass eine Kampagne geführt wird, wenn auf rechtsstaatlichem Wege – etwa durch Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen – überprüft werden soll, ob ein Richter seine dienstlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt hat? Mit der Forderung, etwas dagegen zu unternehmen, meinen Sie wohl, dass die Landesregierung eine offensichtlich rechtswidrige richterliche Entscheidung stützen soll, indem sie wider besseres Wissen öffentlich agiert und dafür argumentiert? Diese Vorstellung ist so absurd, dass mir die Worte fehlen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, das macht einfach sprachlos. Deshalb werde ich auch meinen Beitrag an dieser Stelle beenden. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Das Wort erhält für die Fraktion der FDP Frau Abgeordnete Baum.

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Franziska Baum FDP

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Vertreter der Justiz an den Endgeräten, vielleicht hört uns ja einer zu. Bemerkenswert ist es ja schon, warum jetzt anhand einer Einzelfallentscheidung eines Thüringer Richters auf den allgemeinen Umgang der Politik mit der Justiz geschlossen werden soll. Gerade in den letzten Wochen und Monaten sind eigentlich gerichtliche Aussagen zu Maßnahmen der Corona-Pandemie oder zur Eindämmung der Corona-Pandemie nichts Neues. Davon gab es unzählige Entscheidungen, mal wurden die Maßnahmen bestätigt und mal für nicht anwendbar erklärt, und in manchen Fällen hat auch das eine Gericht die Entscheidung des anderen Gerichts wieder aufgehoben. Das ist aus unserer Sicht genau in dieser Form Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats, das ist die richterliche Unabhängigkeit. (Beifall FDP) Im Rahmen der Rechtsnorm gibt es Spielräume, und innerhalb dieser können gleiche Sachverhalte unterschiedlich entschieden werden. Nicht umsonst sagt der Volksmund: Drei Juristen, vier Meinungen. Unser Rechtssystem sieht das System der Überprüfung richterlicher Entscheidungen zum Beispiel durch eine übergeordnete Instanz vor. Gerade bei neu auftretenden Sachlagen – und darum handelt es sich ja hier im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen – schaffen divergierende Entscheidungen der Gerichte auch einfach die Grundlage für eine ausdifferenzierte Rechtsprechung, die sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert. Es hat jetzt zum Thema „Maskenpflicht im Unterricht“ nicht nur aus Weimar Entscheidungen gegeben, und ich will die hier auch gar nicht inhaltlich auswerten, aber für die Diskussion ist wichtig, dass diese unterschiedlichen Meinungen Teil des Systems sind. Genau so sieht unser Rechtssystem das vor. Wenn die AfD jetzt also infrage stellt, dass hier in der Öffentlichkeit und durch die Politik der Justiz der Rückhalt oder der Respekt verwehrt wird, dann müssen wir über was anderes sprechen, dann müssen wir über die Besonderheit dieser besagten Maskenentscheidung in Weimar sprechen und warum sie eine solche Diskussion hervorgerufen hat. Ein Familiengericht hat zu den Corona-Maßnahmen eine Entscheidung getroffen. Das ist per se erst mal etwas ungewöhnlich, denn eine familiengerichtliche Entscheidung zu dem Thema hatten wir bisher noch nicht. Ob das jetzt zulässig ist, darf geprüft werden, und ob die Entscheidung an sich gerechtfertigt ist, darf auch geprüft werden. Und wenn es das Prozessrecht vorsieht, dann ist es auch völlig legitim, wenn eine Behörde, ein Ministerium diese Überprüfungsmöglichkeit nutzt. Das hat nichts mit mangelndem Respekt zu tun. Nun fragt die AfD, wie viel Respektlosigkeit die richterliche Unabhängigkeit und damit die Funktionsfähigkeit der dritten Gewalt im Rechtsstaat verträgt. Sehen Sie, da ist aus meiner Sicht noch ein Denkfehler. Die richterliche Unabhängigkeit ist nicht grenzenlos. Genauso wie die Politik im Sinne des Volkes agiert, spricht das Gericht ein Urteil im Namen des Volkes. Auch die richterliche Unabhängigkeit agiert innerhalb ihrer Legitimation durch das Volk. Sie muss sich innerhalb vorgegebener gesetzlicher Grenzen bewegen. Findet eine richterliche Entscheidung bewusst außerhalb dieser rechtlichen Grenzen statt, dann ist das unter Strafe gestellt. Auch hier besteht die Möglichkeit, über ein mehrstufiges System Entscheidungen durch die Justiz wieder neu zu prüfen und neu zu entscheiden. Aus Justizsicht ist das, was um diese Maskenentscheidung – ein Urteil ist es ja nicht gewesen – passiert, eine völlig normale und alltägliche Situation. (Beifall FDP) Einen Unterschied in dieser speziellen Entscheidung gibt es allerdings, und das ist nicht nur das breite öffentliche Interesse, sondern das ist auch – und zugegebenermaßen unterstelle ich damit jetzt etwas –, dass der zuständige Richter sehr deutlich ein politisches Statement setzen wollte. Wenn nun von der Politik diese politische Aussage eines Richters aufgegriffen und kontrovers diskutiert wird, dann ist das von dem Richter zu erwarten gewesen und dann auch hinzunehmen, denn auch das ist nicht neu, andere richterliche Entscheidungen treffen auf einen politischen Diskurs. Ich erinnere zum Beispiel an die Diskussion im Nachgang der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts zum Paritätsgesetz. Es ist hier also kein besonderes, abweichendes oder nicht erwartbares Verhalten der Politik oder der Landesregierung festzustellen, erst recht kein respektloses Verhalten gegenüber der Justiz als demokratische Gewalt. Dann können sich die Abgeordneten der AfD hier auch nicht so hinstellen und so tun, als würde die Politik die Justiz nicht ernst nehmen und respektieren. Die Justiz respektieren heißt nicht, jede einzelne Richterentscheidung als in Stein gemeißelt und unangreifbar hinzunehmen – das habe ich gerade ausgeführt. Ich sehe hier eher den Versuch der AfD, jedwede öffentliche Auseinandersetzung verbieten zu wollen. (Beifall FDP) Respekt und Rückhalt gibt man der Justiz, wenn man ihre Funktionsfähigkeit sicherstellt. Da gibt es tatsächlich eine ganze Reihe Aufgaben, die zu erledigen sind, als hier darüber zu diskutieren, ob sich die politische Öffentlichkeit über eine richterliche Entscheidung aufregen darf. Allein, wenn ich mir die Arbeitsfähigkeit der Gerichte in der Pandemie angucke, ist die Digitalausstattung zum unabhängigen Arbeiten noch immer nicht auf dem Stand der Neuzeit, und von digitaler Infrastruktur in den Verhandlungssälen braucht man, glaube ich, auch nicht sprechen. (Beifall FDP) Wenn wir also über den Respekt gegenüber der Justiz sprechen wollen, dann heißt es, die richterliche Unabhängigkeit und die zu den jeweiligen Entscheidungen zugehörigen Überprüfungsmöglichkeiten zu akzeptieren.

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Franziska Baum FDP

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Ich beende den Satz. Das nimmt uns nicht das Recht, darüber zu diskutieren, vor allem aber gilt es, den Justizapparat mit ausreichend und angemessenem Personal auszustatten und vor allem mit moderner Sachausstattung zu versehen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Das Wort erhält für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Marx.

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Dorothea Marx SPD

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Möller, es ist ja schön, dass Sie mir zutrauen, durch meine Strafanzeige die ganze Richterschaft einzuschüchtern, mit der ich darum gebeten habe, dass überprüft wird, ob hier eine Rechtsbeugung stattgefunden hat. Mein Einfluss reicht bestimmt nicht bis nach Bayern. Dort hat das Oberverwaltungsgericht – die Kollegin Martin-Gehl hat schon darauf hingewiesen – dieses Urteil als „ausbrechend“ bezeichnet. Das ist vornehmes Juristendeutsch für eine Entscheidung, die sich außerhalb des Entscheidungsbefugnisraums dieses Richters bewegt hat. Darum geht es. Mir geht es überhaupt nicht darum, auch nicht in meiner Strafanzeige, dass ich die inhaltliche Position des Richters zu den Corona-Schutzmaßnahmen kritisieren müsste oder kritisieren würde, die zugegeben eine Minderheitenposition ist, aber die gibt es und die kann er auch im Rahmen seiner familiengerichtlichen Zuständigkeit vertreten. Hier ist er eindeutig über seine Zuständigkeit hinausgegangen. Die Mutter von zwei Kindern hatte dort in einem Kinderschutzverfahren beantragt, keine Masken, keinen Abstand. Der Richter hat daraus noch viel mehr gemacht. Er hat gesagt, er hat praktisch eine eigene Allgemeinverfügung für die beiden Schulen erlassen, und hat auch noch festgelegt, Tests dürfen auch nicht sein, und vor allen Dingen darf der Präsenzunterricht nicht eingestellt werden. Da können Sie mal sehen, wie absurd das ist, ein Familienrichter – es gibt da noch andere – in Weimar verbietet also diesen beiden Schulen, auch den Präsenzunterricht künftig einzustellen. Wenn also heute der Bundestag und der Bundesrat das anders entscheidet, dann wäre das ein Verstoß gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Weimar. Da können Sie schon sehen, da kann doch irgendwas nicht stimmen. Da kann auch was nicht stimmen, denn wenn Sie sagen, der darf nach § 1666 Abs. 4 BGB auch allgemeine Entscheidungen treffen, dann heißt es aber nicht, dass er das machen darf, was er sich in seiner Entscheidung angemaßt hat, nämlich zu sagen, alles, was irgendwie mit Kindeswohl zusammenhängt, darüber kann ich neben den Verwaltungsgerichten anstelle des Verwaltungsgerichts und mit Mitteln eines Verwaltungsgerichts entscheiden. Das funktioniert nicht, denn dann kann er als Nächstes sagen: Wlan in der Schule wird verboten oder ich führe Tempo 120 auf Autobahnen ein, es könnte ja auch was Vernünftiges sein. All das darf er nicht, weil dafür keine fachliche und rechtliche Zuständigkeit besteht. Wie absurd das ist, das merken Sie in einer einfachen Gedankenprobe. Wenn ein zweiter Richter beim Familiengericht Weimar im Büro nebenan, an den sich Eltern wenden, deren Kind einen anderen Anfangsbuchstaben im Namen hat, sagen würde, aufgrund der pandemischen Extremlage verpflichten wir jetzt die Schule, eine Testpflicht für sich einzuführen, was wäre denn dann? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist ja was ganz Neues, was Sie da erzählen!) Dann hätten wir zwei vollkommen widersprüchliche Entscheidungen, und dazu könnte es dann kommen, weil zwei Gerichte unabhängig bzw. über ihre Zuständigkeit hinaus entschieden haben, und dann passt es nämlich nicht mehr zusammen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Was ganz Neues!) So was geht beim Verwaltungsgericht nämlich schon deswegen nicht, weil die nicht nur sachlich, sondern auch räumlich abschließend zuständig sind. Also darum geht es. Deswegen hat auch das Verwaltungsgericht Weimar in seiner Entscheidung von dieser Woche deutlich den folgenden Satz gesagt: „Vorausgeschickt sei, dass für die gerichtliche Überprüfung der Allgemeinverfügung ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist […].“ Und wenn ein Richter jetzt sagt, dass er Verwaltungsgericht spielt, dann ist das keine Frage der richterlichen Unabhängigkeit, sondern dann ist es eine Anmaßung, und die greift ja nicht nur in die Rechte von irgendwelchen Landesregierungsverordnungen ein, sondern auch in die Rechte der anderen Eltern in dieser Schule. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das klären doch nicht Sie, sondern das klärt das Gericht!) Denn die sind an dem Verfahren gar nicht beteiligt gewesen. Wenn jetzt gesagt wird, da gibt es keinen Abstand mehr, da gibt es keine Maske mehr, da gibt es keine Tests mehr und da gibt es auch keine Einstellung des Präsenzunterrichts mehr, dann sind alle diese Eltern mit betroffen und deren Kinder, und die haben dann überhaupt keinen Rechtsweg mehr gegen diese Entscheidung, auch nicht vor dem Verwaltungsgericht. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Was für ein Quatsch!) Wie absurd ist das denn? All das, zusammen mit den in der Zeitung berichteten Umständen, dass Eltern dazu aufgefordert worden sind, mit den passenden Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens gezielt bei diesem Richter merkwürdige Anträge zu stellen, weist darauf hin, dass hier möglicherweise – das überprüfe ich nicht, das wird dann die Staatsanwaltschaft feststellen – eine vorsätzliche Rechtsbeugung vorliegt, nämlich durch eine vorsätzliche Überschreitung einer eindeutigen Kompetenzzuweisung des Familiengerichts. Für das, was er da entschieden hat, war er nicht zuständig, und es ist ihm nicht erlaubt, diese Kompetenzen zu überschreiten. Das hat mit der richterlichen Unabhängigkeit und mit der Auslegung und den Gutachten, die er da verwendet hat, überhaupt nichts zu tun, das sind zwei verschiedene Sachen. Damit sind wir nicht nur im Strafrecht, sondern auch im Disziplinarrecht, denn natürlich muss ein Richter, der ein Familienrichter ist, sich an die familienrichterlichen Gegebenheiten und seine Zuständigkeiten halten und kann eben nicht darüber hinausschießen. Wenn er das tut, dann macht er das, was das OVG Bayern dazu gesagt hat: Er bricht aus. Diesen Ausbruchsversuch möchte ich auch gern mit meiner Strafanzeige mit stoppen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Schard für die CDU-Fraktion.

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Stefan Schard CDU

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe gern zu, dass ich von diesem gegenständlichen Beschluss des Amtsgerichts Weimar auch überrascht war und ich sogar eine gewisse Zeit lang geglaubt habe, dass der unter Umständen nicht echt sein könnte. Auch nur zur Einordnung: Das Verwaltungsgericht Weimar – das ist heute schon angeklungen – hat im Nachgang nunmehr insbesondere aus Zuständigkeitsgründen festgestellt bzw. beurteilt, dass dieser Beschluss des Familiengerichts rechtswidrig ist. Das gibt mir persönlich zumindest wieder etwas mehr Selbstvertrauen in meine eigenen juristischen Fähigkeiten. Aber ja, dieses Familiengerichtsurteil hat für Aufsehen und auch für Aufregung in einer eh schon sehr aufgeladenen Stimmung gesorgt. Es hat dazu geführt, dass bei den Amts- und Familiengerichten Anträge über Anträge eingegangen sind, und es hat auch dazu geführt, dass die Gräben zwischen jenen Bevölkerungsanteilen, die den Schutz vor der Pandemie als prioritär beurteilen, und jenen, die einen solchen Schutz ablehnen, tiefer geworden sind. Wir haben es hier trotz allem letztlich aber mit einer Einzelfallentscheidung zu tun, deren Sachverhalt nicht nur durch das Verwaltungsgericht Weimar vollkommen anders beurteilt wurde und eingeschätzt wird, sondern durch viele andere Verwaltungsgerichte auch. Fraglich ist – und daran setze ich mal ein großes Fragezeichen –, ob sich denn dieser Beschluss tatsächlich eignet, generell eine Respektlosigkeit in die richterliche Unabhängigkeit zu attestieren. Tatsache ist, dass Richter nicht unfehlbar sind, es sind Menschen, ihnen unterlaufen mitunter auch Fehler. Davon zu unterscheiden sind Fälle der bewussten Rechtsbeugung. Und es muss auch jeder für sich beurteilen, ob man dort weitere Anzeigen aus diesem Kreis hinterherschiebt. Das ist nicht meine Aufgabe, das zu beurteilen. Aber letztendlich kommt bei fehlerhaften Entscheidungen der Vorzug unseres Rechtsstaats wieder zum Tragen, nämlich dass in den meisten Fällen der Instanzenzug eröffnet ist und auch richterliche Entscheidungen kontrolliert werden können. Diese Kontrolle erfolgt durch die Judikative selbst und nicht durch die Regierung. Eine kritische Haltung zu offensichtlich fragwürdigen Entscheidungen einzunehmen, stellt letztlich jedoch nicht die richterliche Unabhängigkeit infrage. Wird ein Beschluss oder eine Entscheidung verkündet, ist dies auch bei objektiver Rechtswidrigkeit so lange in der Welt, bis es aufgehoben oder geändert wird. Grundsätzlich ist daher aber trotzdem einem Ministerium auch zuzugestehen, dass es eine kritische Haltung zu einzelnen Entscheidungen einnehmen darf. Ich muss hier gar nicht das Ministerium verteidigen, das ist nicht meine Aufgabe, aber letztendlich muss man die Verfahrensweise des Bildungsministeriums trotzdem nicht ganz unbeanstandet hier stehen lassen, da nämlich gegenständliche Entscheidungen, den Beschlusstext nicht auf alle Kinder der betroffenen Schulen anzuwenden, sondern lediglich auf die den Antrag stellenden Kinder zu beschränken, nicht ganz unproblematisch ist, da sich die Verfahrensweise des Ministeriums am Ende über den getroffenen richterlichen Beschluss hinwegsetzte. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Na so was!) Aber, meine Damen und Herren und Herr Möller, was ich Ihnen von der AfD nicht abnehme, das ist die wahrhaftige Sorge um die richterliche Unabhängigkeit in diesem Land. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das sei da- hingestellt!) Auf der einen Seite stellen Sie in der Begründung zu dieser Aktuellen Stunde selbst fest, dass es sich um eine durchaus ungewöhnliche Entscheidung handele, auf der anderen Seite aber haben Vertreter Ihrer Partei reihenweise jubiliert, als der fragwürdige Beschluss erlassen wurde. Einzelne Landesverbände haben sogar unter Berufung auf diese Entscheidung Klage gegen Infektionsschutzmaßnahmen angekündigt. Da stelle ich mir schon die Frage: Wie denn nun, handelt es sich um eine fragwürdige Entscheidung, welche man als solche auch bezeichnen darf, oder nimmt man sich den Beschluss zur Vorlage, um gegen nach Ihrer Ansicht nicht umzusetzende Corona-Maßnahmen vorzugehen? Was aber auf jeden Fall nicht geht, meine Damen und Herren, ist, unter dem Deckmantel der Sorge um die richterliche Unabhängigkeit und den Rechtsstaat den Staatsmann zu spielen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber am Ende eigentlich nur selbst Misstrauen schaffen zu wollen. Die richterliche Unabhängigkeit muss geachtet werden, sie ist eine der wesentlichen Grundlagen einer auf die Sache und das Recht gerichteten Rechtsprechung. Sie ist zu achten, sie ist zu respektieren von den Bürgern und den Regierungen dieses Landes. Genau wie die Nichtachtung der richterlichen Unabhängigkeit dieser schadet, genauso schadet auch das Benutzen durch eine Partei, die vorgibt, vor der Schwächung des Rechtsstaats zu warnen, hier zu handeln, aber in Wirklichkeit von der Achtung der staatlichen Institutionen wenig bis gar nichts hält. Danke schön. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Klatschen, Freunde! Klatschen!)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch liebe Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, ich bin einigen meiner Vorrednerinnen sehr dankbar für die sachliche und juristische Darstellung des Sachverhalts, um den es hier eigentlich geht – gehen sollte, will ich vielmehr sagen –, denn ja, es stimmt, auch Richterinnen und Richter können irren. Und es stellt sich schon die Frage, wieso, weshalb, warum die AfD sich diesen Beschluss herausgesucht hat, um hier eine Aktuelle Stunde zu veranstalten. Es gibt auch dafür ein Wort, das nennt man „Instrumentalisierung“. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Werte Kollegen von der AfD – das müssen Sie sich gefallen lassen –, es war und ist eben kein Zufall, dass gleichlautende Anträge reihenweise quasi organisiert wurden, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir waren es nicht!) dass über unterschiedliche Webseiten, seit Wochen vorbereitet, ein solche Entscheidung quasi provoziert wurde. Es ist gegebenenfalls auch kein Zufall, dass diese Fälle bei einem bestimmten Familienrichter landeten, der eine familiengerichtliche Entscheidung getroffen hat. All das wird aufzuklären sein. Aber wenn Sie jetzt, Herr Möller, durch den Saal brüllen „Wir waren es nicht!“ und dabei feixen und über Ihre Social-Media-Kanäle mit dazu aufrufen, genau solche Klagen zu unterstützen, dann fragen wir uns schon, was Sie hier eigentlich wollen. (Unruhe AfD) Wir alle wissen, was Sie wollen: Sie leugnen die Pandemie, Sie leugnen die Wichtigkeit bestimmter Schutzmaßnahmen, Sie leugnen den Infektionsschutz, Sie machen Stimmung – und das ist das, was uns bedenklich stimmen muss. Ihnen geht es nicht um den Rechtsstaat, Sie treten den Rechtsstaat mit Füßen. Ihnen geht es auch nicht um die richterliche Unabhängigkeit, das wäre ja schön. Ihnen geht es darum, einen Beschluss in Ihrem Sinne zu instrumentalisieren, um Stimmung zu machen, und das tun Sie ja auch reichlich. Ich will an dieser Stelle gar nicht auf weitere Details eingehen. Es ist aber bezeichnend, dass die AfD in ihrer Aktuellen Stunde von einer sogenannten „kontrovers diskutierten Entscheidung“ spricht. Das ist schon eine sehr bewusste Wortwahl, die Sie da nutzen, um für sich zu nutzen, was tatsächlich für viele Diskussionen gesorgt hat. Als ich das Urteil gesehen habe, ging es mir übrigens ähnlich wie dem Kollegen Schard – das passiert vielleicht nicht so häufig –, sodass ich erst mal dachte: Kann das überhaupt echt sein? Nun bin ich bekanntlich keine Juristin, aber ich konnte es mir schlichtweg gar nicht vorstellen, dass eine solche Entscheidung getroffen wird, und zwar nicht nur für diejenigen, die da geklagt haben, oder die Kinder, die da betroffen waren oder sind, sondern für zwei ganze Schulen. Dass das so nicht funktionieren kann, das hat ja meine Kollegin Marx hinreichend dargestellt. Aus Bayern – wie gesagt – kam ja sogar die Aussage, dass es sich bei dieser Entscheidung um einen ausbrechenden Rechtsakt handelt. Und ich bin froh, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die genau dieses Ausbrechen stoppen wollen, das will ich auch ganz deutlich sagen. Das Verwaltungsgericht von Weimar hat mit seiner gestrigen Entscheidung die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes noch einmal bestätigt und das Urteil des Weimarer Amtsgerichts nicht zufällig als offensichtlich rechtswidrig eingestuft. Ganz unabhängig von der juristischen Bewertung zeigt das Verfahren am Weimarer Familiengericht aber auch, dass die Kritik an den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung lauter und zu den Maßnahmen drastischer wird. So sind – wie gesagt – nach dem Weimarer Beschluss ja sofort Vordrucke für gleichlautende Anträge eingestellt worden, deutschlandweit sind massenhaft gleichlautende Anträge unter dem Stichwort der sogenannten Kindeswohlgefährdung eingereicht worden. Das muss man sich mal vor Augen führen. Ich sage das auch ein Stück weit vor dem Eindruck, dass heute hier vor dem Thüringer Landtag, bevor die Sitzung begann, 42.000 Unterschriften gegen die Maskenpflicht in der Schule übergeben wurden. (Beifall AfD) Da klatschen Sie! Es ist das gute Recht, gegen eine Maskenpflicht zu sein, in einer Demokratie muss man sich damit auch auseinandersetzen. Aber ich frage mich, worum es dabei geht: Geht es darum, Schule sicherer zu machen? Geht es darum, sich gegenseitig vor einer möglichen Infektion zu schützen und was hilft? Wir wissen, wir brauchen Tests, aber sie helfen nicht davor, sich anzustecken. Es braucht die Abstandsregeln, und es sind die Masken, die nachweislich helfen, die schützen. Es mag nicht schön sein, wir erleben es ja auch alle, wenn wir hier alle viele Stunden mit FFP2-Maske im Raum sitzen – nicht alle; schön wäre es, wenn es alle wären; es interessiert die AfD ja überhaupt nicht und Teile der CDU auch mitunter nicht (Beifall AfD) – und Sie klatschen wieder –, aber es gefährdet andere, genauso, wie Sie den Rechtsfrieden mit solchen Aktuellen Stunden gefährden, genauso, wie Sie das Vertrauen in die Justiz gefährden, indem Sie solche Einzelentscheidungen auch noch für Ihre politischen Zwecke instrumentalisieren. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. (Zuruf Abg. Marx, SPD: Der Minister wollte noch!) Herr Minister, bitte schön, dann haben Sie das Wort.

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Dirk Adams

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe dieser Debatte mit sehr viel Interesse zugehört, und ich habe in den meisten Beiträgen außerordentlich viel Respekt für die Justiz gehört – Respekt, der sich darin ausgedrückt hat, dass man die Komplexität rechtsstaatlicher Entscheidungen anerkannt und das ganze Feld der Elemente des Rechtsstaats in den Blick genommen hat. Darauf werde ich nachher noch mal in besonderer Weise zurückkommen. Zum Anfang, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich Ihnen aber sagen, dass ich sehr stolz bin auf die Thüringer Justiz, die im letzten Jahr unter extrem schwierigen Bedingungen die Verfahren und die Verhandlungen fortführen konnte. Das ist nicht ganz trivial, vor allen Dingen deshalb nicht, wenn man sich überlegt, wie wenig wir vor einem Jahr über diesen Virus noch wussten und wie oft sich die Frage gestellt hat, wie wir Verhandlungen, bei denen notwendigerweise viele Menschen zusammenkommen müssen, dennoch fortführen können. Wir mussten in den Gerichten von Plexiglas über Laptops für das häusliche Arbeiten und das Ermöglichen von Homeoffice von Entscheidern beschaffen, aber auch Desinfektionsmittel und Wege finden, wie wir unsere Wachtmeisterinnen und Wachtmeister schützen können. Und das war nicht trivial, da war viel Arbeit zu leisten. Obwohl das nicht einfach war, ist es gelungen, dass gerade unter den besonderen Anforderungen in strafrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Haftsachen, alle Verhandlungen haben durchgeführt werden können und diese Anforderungen erfüllt wurden, und das genauso in Zivilverfahren an unseren Amtsgerichten wie auch an den Landgerichten, dass die stattfinden konnten. Das war eine enorme Leistung unserer Präsidentinnen und Präsidenten unserer Obergerichte und des Oberlandesgerichts. (Beifall SPD) Und dafür darf man mal Danke sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die besonderen Herausforderungen, zum Beispiel in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit, wo wir ganz besondere Anforderungen daran haben, dass das Wissen zum Beispiel ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in die Verfahren mit eingebracht wird, mussten umgesetzt werden, aber ohne dass wir die häufig älteren Kollegen ehrenamtlichen Richter damit gefährden. Und dennoch mussten diese Verfahren stattfinden und sie haben stattgefunden und die Entscheidungen sind getroffen worden. Dafür bin ich unendlich dankbar und damit drücke ich auch meinen Respekt aus. Ich denke, dass ich auch Ihren Respekt damit ausdrücken darf, wenn ich darüber spreche, dass in unserer kleinsten Fachgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, die Verfahren in Gotha mit hoher Sensibilität natürlich fortgeführt wurden. (Beifall SPD) Eine ganz besondere Herausforderung hatte unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit zu lösen. Zu Recht haben sich die Menschen in diesem Land an die Gerichte gewandt und haben gesagt: Ich möchte die Maßnahmen der Landesregierung – die Verordnungen, die Erlasse – überprüft wissen, wenn sie mich betreffen. Das ist Ausdruck des Rechtsstaats, dass das jeder Bürger darf. Unsere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht, sie haben entschieden, sie haben verhandelt und entschieden, meistens in Eilsachen und manchmal schon in der Hauptsache. Und das war nicht trivial, bei diesem Ansturm, bei dieser hohen Arbeitsbelastung das durchzuführen, und dafür darf man mal Danke sagen, ebenso für den hervorragenden Job, den unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Stillstand der Rechtspflege, der von vielen herbeigeredet wurde und von manchen befürchtet war, ist eben aufgrund der hervorragenden Arbeit unserer Justiz und aller, die in der Rechtspflege tätig sind, nicht eingetreten. Damit geht auch noch mal ein ganz besonderer Dank an die Kolleginnen und Kollegen Rechtsanwälte hier in Thüringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich war dankbar für jeden einzelnen Hinweis, den ich auch von der Rechtsanwaltskammer oder vom Richter- und Staatsanwältebund oder vom HPR Justiz oder vom HPR Justizvollzug bekommen habe. In diesen Gesprächen, im Ernstnehmen der Hinweise, auch im Ernstnehmen des Hinweises hier aus der FDP-Fraktion, dass wir mit dem Digitalen noch nicht da sind, wo man sein möchte, damit drücke ich meinen Respekt gegenüber der Justiz aus. Ich weiß, dass viele hier aus dem Haus da an meiner Seite stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rechtsstaat hat viele Elemente, ich habe es am Anfang schon gesagt. Damit bin ich bei der doch kruden Vorstellung, die Herr Möller hier über den Rechtsstaat geäußert hat. Sie haben nämlich genau diese Respektlosigkeit begangen, den Rechtsstaat auf einzelne Elemente zu reduzieren. Sie haben heute nur über die richterliche Unabhängigkeit gesprochen, als ob es nichts gäbe, was damit in Einklang zu bringen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem hier diskutierten Anlass sind mindestens drei Dinge in den Blick zu nehmen: erstens die richterliche Unabhängigkeit, zweitens das Recht eines jeden Betroffenen, sich im Rechtsweg zu wehren, und drittens die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit und richterliche Unabhängigkeit müssen hier zusammen diskutiert werden, genauso wie die Möglichkeit, sich gegen einen Beschluss auch wehren zu können. Der Rechtsstaat ist gerade dadurch geprägt, dass seine Elemente verwoben sind und niemals nur einzeln und singulär betrachtet werden dürfen. Damit haben Sie die größte Respektlosigkeit begangen, Herr Möller, dass Sie sich nämlich eines raussuchen, dass Sie dieses Verwobene, das Komplexe des Rechtsstaats und seiner Entscheidungen nicht anerkennen wollen – das ist respektlos, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Unabhängigkeit der Gerichte, die richterliche Unabhängigkeit sind in diesem Land gewährleistet. Ich schütze und stelle mich vor jede Richterin und jeden Richter und es ist mein oberster Auftrag, die richterliche Unabhängigkeit zu wahren. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Die brauchen Sie nicht zu schützen! Die schützt die Verfassung!) Deshalb werden Sie von mir und auch von einem Mitglied der Landesregierung niemals eine Kommentierung eines Urteils, eines Beschlusses, einer einstweiligen Anordnung hören – niemals! – und Sie haben es auch noch nie gehört. Und Sie sind so respektlos, das einfach zu behaupten. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hören Sie sich mal an, was Ihr Bildungsminister gesagt hat, Herr Adams!) Niemals wird es das geben. Jede Richterin und jeder Richter ist geschützt. Und zweitens: Die Rechte der Beteiligten ergeben sich im Übrigen aus Artikel 88 unserer Thüringer Verfassung. Beteiligter ist hier das Bildungsministerium, es hat aus dieser einstweiligen Anordnung eine Anforderung bekommen. Und natürlich kann das Bildungsministerium als Teil der Landesregierung hier den Rechtsweg beschreiten, und natürlich steht das Thüringer Justizministerium in kollegialer Arbeitsteilung auch dem Bildungsministerium hier mit Rat und Tat über das Finden des richtigen Rechtswegs zur Seite. Da gibt es doch gar keine Frage. Es gibt auch gar keine Frage, dass in diesem Land die Meinungsfreiheit gegeben ist, dass jedermann öffentlich, aber auch gern hier im Parlament eine Entscheidung diskutieren darf. Die Entscheidung darf diskutiert werden von jeder Frau und jedem Mann. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir diskutie- ren doch, Herr Adams!) Das versuchen Sie zu verhindern. Das ist respektlos gegenüber dem Rechtsstaat, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die einzige Frage ist – und das ist niemals infrage gestellt worden –, dass die Überprüfung dieses Beschlusses nur, ausdrücklich nur, und von niemand anderem, nicht in der öffentlichen Diskussion, nicht durch Anweisung der Landesregierung, der Exekutive, sondern eben nur auf dem Rechtsweg gefunden werden kann. Und nur dort wird es auch eine Klärung geben, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ihre Ausfüh- rungen sind krude, Herr Minister!) Der Rechtsweg wird diesen Beschluss des Amtsgerichts Weimar überprüfen, eben nicht die öffentliche Diskussion. Und in diesem Rechtsweg wird man dann auch Klarheit darüber finden, was das höchst Ungewöhnliche an dem Urteil gewesen sein kann. Höchst ungewöhnlich war dieses Urteil und höchst umstritten ist es; das sieht man schon allein an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom gestrigen Tage, das nämlich eine ganz andere Position übernommen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die höchste Form des Respekts gegenüber dem Rechtsstaat, den rechtsstaatlichen Entscheidungen und der Freiheit der Gerichte ist – glaube ich – abzuwarten und hinzunehmen, (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Einwandfrei!) dass im Grunde auf der Grundlage des Rechtswegs diese Entscheidung überprüft, bestätigt oder verworfen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, und da kann die AfD-Fraktion noch viel lernen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gab es Zu- satzredezeit?) Nicht mehr. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Es wirkte so langatmig, was der Minister erzählt hat!) Vielen Dank. Damit darf ich jetzt den zweiten Teil der Aktuellen Stunde schließen und wir kommen dann zum dritten Teil. Vorher gehen wir allerdings in die Lüftungspause von 20 Minuten, das heißt also, um 16.15 Uhr setzen wir fort. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Vertreter der Landesregierung, wir setzen unsere Beratung fort. Wir sind im dritten Teil der Aktuellen Stunde Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3116 Ich erteile Herrn Abgeordneten Malsch für die CDUFraktion das Wort.

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Marcus Malsch CDU

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher im Livestream, die Diskussion um den Wohnungsbau, gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land bis hin zum Verbot des Baus von Einfamilienhäusern ist voll im Gange. Viele reden mit, Ahnung haben aber nur wenige. Daher möchte ich besonders die Kollegen hier im Plenarsaal begrüßen, die sich zu den Fachleuten zählen, und auch die, die am Livestream die Plenardebatte verfolgen. Wir haben heute den 21.04., und in einer Aktuellen Stunde müssen auch aktuelle Feststellungen getroffen werden. Wir haben das Aus beim Mietendeckel des Berliner Sonderwegs, den einige von Ihnen auch gern in Thüringen gesehen hätten. Wir haben im Landeshaushalt 2021 15 Millionen Euro mehr für den sozialen Wohnungsbau. Wir haben einen deutlichen Anstieg bei den Baupreisen – bis zu 40 Prozent für Holz, Stahl und Dämmmaterial – und wir haben mittlerweile Lieferengpässe. Aber was haben wir nicht? Wir haben keine gültige Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau und – wie man hört – auch bald kein Thüringer Förderprogramm für das barrierefreie Bauen. Daraus resultiert, dass es sowohl der verantwortliche Minister als auch seine Staatssekretäre bisher nicht geschafft haben, diese so notwendige Richtlinie rechtssicher auf den Weg zu bringen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer es versäumt, auf einem Weg rechtzeitig Fahrt aufzunehmen, riskiert, zu spät am Ziel einzutreffen. (Beifall CDU) Diese familienunfreundliche Politik von Rot-RotGrün bei Schaffung von Wohneigentum und der Stillstand im sozialen Wohnungsbau sind entweder Absicht oder Unfähigkeit. Der Anhaltspunkt hierfür ist ein Telefonat mit der zuständigen Staatssekretärin vom 1. März dieses Jahres, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Förderrichtlinie zum sozialen Wohnungsbau nicht ausgelaufen sei, sondern dass man es bisher nicht geschafft habe, diese im Staatsanzeiger zu veröffentlichen. Ich glaube, man sollte auf solche Aussagen als Abgeordneter vertrauen können und nicht nach Rücksprache mit dem Thüringer Rechnungshof eines Besseren belehrt werden. Es liegt hier ein deutliches Versäumnis vor, das zulasten der Thüringer Mieter und der Thüringer Wohnungswirtschaft geht. In diesem Fall zeigt sich, dass Berliner Politik mit Personal aus Sachsen Thüringen nicht guttut. Fakt ist, dass wir uns in einer Situation befinden, in der der Faktor Zeit höchst relevant ist, denn alle wissen, dass erst nach Bescheiderstellung mit der Maßnahme begonnen werden kann. Das Vertrauen der Wohnungswirtschaft in einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist im letzten Jahr leider verlorengegangen, denn viele hatten Projekte vorzeitig bewilligt bekommen und dann einen Ablehnungsbescheid. Fakt ist auch, dass durch die gestiegenen Baupreise Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sind und somit auszufallen drohen. An dieser Stelle zeigt sich, dass die Diskussionen über Mietpreisbremsen zur falschen Zeit geführt werden, da wir froh sein müssen, wenn überhaupt jemand in Thüringen baut. Denn nur wenn ausreichend Wohneigentum vorhanden ist, können auch bezahlbare Mieten geleistet werden. (Beifall CDU) Wir fordern daher schnellstmöglich Klarheit, rechtliche Grundlagen zu schaffen, die vorgesehenen Haushaltsmittel zum Einsatz zu bringen und das Instrument zur Familienförderung – den Kinderbaulandbonus – so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Denn die privaten Bauherren betrifft die Baupreissteigerung und die damit verbundenen Konsequenzen genauso. (Beifall CDU) Wir fordern, dass die Wohnungswirtschaft in vollem Umfang unbürokratisch unterstützt wird. Denn eines ist klar: Es muss jetzt auch zügig vorwärtsgehen, sobald die Förderrichtlinie auf den Weg gebracht wird – wenn sie dann irgendwann kommt. Ich weiß, dass das Landesverwaltungsamt in den Startlöchern steht. Ich fordere für meine Fraktion auch, dass hier in diesem Haus rechtzeitig anzuzeigen ist, wenn wir als Haushaltsgeber nachsteuern müssen, wenn sich abzeichnet, dass das Wohnungsbauvermögen an der Stelle nicht ausgeschöpft wird und wir hier in diesem Raum die Versäumnisse der Landesregierung nachkorrigieren müssen. (Beifall CDU) Da noch etwas Zeit ist, möchte ich noch einen Schwenk auf die letzte Aktuelle Stunde im letzten Plenum machen; die Finanzministerin ist ja hier. Da hat man gesagt, dass das nicht so schlimm wäre, wenn die 50 Millionen Euro aus dem Green Deal möglicherweise ausfallen, weil die Anlagenstrategie der Landesregierung bisher so gut war, dass der Ausfall damit auch kompensiert werden könnte. Ich kann nur feststellen: Wir haben mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer eine der höchsten in Deutschland, die nicht zur Förderung von Wohnungsbau beiträgt und auch nicht zur Förderung von Eigentum. Und wir haben immer noch Strafzinsen von 6 Prozent – alles Gelder, die in Ihre Berechnungen einfließen. Dann wird der Thüringer zum Schluss vielleicht sogar zweimal bestraft: einmal durch hohe Zinsen und einmal durch den Ausfall von Geld. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion das Wort.

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Dirk Bergner FDP

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU ruft heute in der Aktuellen Stunde drei Themen auf: den Stillstand im sozialen Wohnungsbau in Thüringen, die familienunfreundliche Politik von Rot-Rot-Grün bei der Schaffung von Wohneigentum und das Aus für den Berliner Sonderweg bei der Mietendeckelung. Lassen Sie uns diese Punkte in der Kürze der gegebenen Zeit durchgehen. Der soziale Wohnungsbau ist vor allem ein Problem der Städte. Erfurt und Jena haben eine Mietpreisbremse in Kraft. Erfurt und Jena haben eine Nachfrage nach Wohnraum, die bei Weitem das Angebot übersteigt – mit all den entsprechenden Folgen für die Marktpreise. Für diese Städte gibt es aber einen Strauß an Maßnahmen, um dem entgegenzuwirken. Da sehen wir Nachverdichtung, da sehen wir die Ausweisung von neuen Bauflächen, und zwar auch entgegen ideologischer Widerstände, und da sehen wir vor allem auch die Beschleunigung der Planung und damit selbstverständlich das Thema „Bürokratieabbau“, um beschleunigen zu können. (Beifall FDP) Nun ist, meine Damen und Herren, Thüringen aber ein Flächenland. Ich werde nicht müde zu betonen, dass wir auch eine Politik für die ländlichen Räume machen müssen, die das auf Augenhöhe sieht. Ich bin im ländlichen Raum zu Hause – die meisten wissen das – und kann an dieser Stelle sagen: Dort ist der soziale Wohnungsbau kein Thema. Wohnungsraum auf dem freien Markt ist in vielen ländlichen Regionen Thüringens tatsächlich günstiger zu bekommen als durch Fördermittel geförderte soziale Wohnungen. Oft hängt es auch noch mit bürokratischen Bedingungen zusammen, dass soziale Wohnungen im ländlichen Raum leer stehen. Auch darüber müssen wir nachdenken, und auch da müssen wir rangehen, weil da sehr viel Potenzial brachliegt. (Beifall FDP) Nächster Punkt, meine Damen und Herren: Eine familienfreundliche Politik zur Schaffung von Wohnraum ließe sich auch in Thüringen flächendeckend umsetzen. Wir als Freie Demokraten haben dazu schon etliche Vorschläge unterbreitet: der digitale Bauantrag, Planungsbeschleunigungsgesetz, Förderung von Telearbeitsplätzen in ländlichen Regionen, um nur einige zu nennen. Kommen wir aber zur Grunderwerbsteuer. Sie ist in Thüringen mit 6,5 Prozent die höchste der Bundesrepublik. Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, haben durchaus recht: Diese Steuer ist ein weiteres Hindernis auf dem Weg zum Eigenheim. Aber ich kann Ihnen nicht ersparen, Sie auch daran zu erinnern, wie Sie sich selbst in der 5. Legislaturperiode verhalten haben: Damals haben Sie gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent erhöht, und das war damals genauso falsch wie heute. Im Plenarprotokoll 5/49 können Sie es nachlesen. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, nur die FDP stand damals klar gegen diese Steuererhöhung an der Seite der bauwilligen und baufähigen Menschen im Land. (Beifall FDP) Kommen wir zum Kinderbaulandbonus: Es ist nicht lange her, da rühmten Sie sich von der Union ob Ihrer Verhandlungserfolge bei der Verlängerung der inoffiziellen Koalition – Stabilitätspakt 2.0 wird es ja so schön umschrieben –, um den Anschein zu wahren, als würden Sie den Unvereinbarkeitsbeschluss Ihrer Bundespartei einhalten. Sie haben es dabei geschafft, einige Ihrer programmatischen Forderungen durchzusetzen. Jetzt wundern Sie sich, dass die in Form der rot-rot-grünen Landesregierung – ich sage mal – nur mit überschaubarem Elan umgesetzt werden. Wir kommen dann noch mal dazu in TOP 82 irgendwann, meine Damen und Herren. Als Letztes: Zu dem Mietendeckel in Berlin lässt sich sagen, nach dem Paritätsgesetz ist das wieder ein Projekt, das die linksgrüne Koalition an die Wand gefahren hat. Es hat sich gezeigt, dass der Mietendeckel ein Deckel ist für Investitionen in Neubauten, er schafft keine einzige neue Wohnung. (Beifall FDP) Die Lösung der Wohnraumknappheit ist also keine sozialistische Zuteilung des Vorhandenen, keine Zuteilung von Mangel, sondern die Förderung und Entwicklung von Neuem, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Deswegen sagen wir, wir müssen bauen, bauen und nochmals bauen. Das ist der Ausweg Nummer 1 aus dem Mangel. Die Nummer 2 – das möchte ich auch nicht verschweigen – ist die Entwicklung des ländlichen Raums auf Augenhöhe. Wir brauchen die Nutzung und den Abbau von Leerstand in ländlichen Räumen durch Telearbeitsplätze, wir brauchen die Ansiedlung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum. Die öffentliche Hand muss dort Vorbild sein. Ich erinnere daran, wie es nicht geht, nämlich der Wegzug von Justizvollzugsanstalten in andere Bundesländer. (Beifall FDP) Wir brauchen Infrastruktur im ländlichen Raum, meine Damen und Herren. Dann haben wir Voraussetzungen dafür, dass der Wohnraummangel – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – kein Problem mehr in Thüringen ist, und zwar nicht durch irgendwelche ideologischen Vorgaben. Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Vorgestern war ich mit der Umweltministerin Anja Siegesmund in der Gemeinde Werther bei Nordhausen. Dort haben wir uns ein sehr schönes Bauprojekt vorstellen lassen, das das Wohnen auf dem Lande für alle zukunftsfest macht. Dort baut die Gemeinde zusammen mit der Bürgerenergiegenossenschaft Helmetal einen sogenannten geothermischen Erdkollektor. Dieser sichert zusammen mit Solarenergie und Wärmepumpen die Energieversorgung für die geplante Eigenheimsiedlung. Dort sollen 33 Eigenheime entstehen. Das senkt die Nebenkosten auf Dauer und sichert ab, dass das Wohnen in den Häusern bezahlbar bleibt. Ein anderes Beispiel: In Stadtroda hat die Wohnungsbaugesellschaft ein Vierfamilienhaus ganz aus Holz gebaut. Das stärkt die regionale Wirtschaft, ist klimaneutral und durch die entsprechende Förderung des Landes bleiben die Wohnungen preiswert. Die Beispiele zeigen, es tut sich sehr viel Gutes im Wohnungsbau für Familien auf dem Land und in den vielen Mittelstädten, die so typisch für Thüringen sind. Damit will ich natürlich die hier angesprochenen Probleme nicht kleinreden. Wir brauchen schnell wieder eine vollständige Förderkulisse. Dazu wird sich sicherlich die Landesregierung äußern. Ja, der Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist in Erfurt oder Jena auch für viele schmerzlich spürbar. Deshalb haben wir die Mietpreisbremse dort auf Wunsch der Kommunen verlängert und setzen uns für den Bau von mehr Sozialwohnungen und deren langfristige Sozialbindung ein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, sozialer und familienfreundlicher Wohnungsbau heißt aber mehr, als kurzfristig billigen Wohnraum zu schaffen. Wirklich sozial wird ein Gebäude, wenn das Wohnen darin auf Dauer bezahlbar bleibt, wenn es wiederverwendbar und klimaneutral ist. Das können wir erreichen durch erstens wiederverwendbare Materialien wie etwa Holz- oder Gipselemente – diese ermöglichen zum Beispiel einen flexiblen Umbau, etwa wenn die Kinder aus dem Haus sind; das ist sozial – oder zweitens klimaneutrale Materialien, auch hier wieder vor allem Holz und klimaneutrale Wärmeversorgung wie in Werther, das ist auch sozial. Sehr geehrte Damen und Herren, Wohnen ist ein Grundrecht. Das Land hat zusammen mit dem Bund und den Kommunen die Aufgabe, dieses Grundrecht sicherzustellen. Als Bündnisgrüne setzen wir uns weiter dafür ein, dass sich die Menschen in ihrem Heim wohlfühlen und sich sicher sind, dass sie da wohnen bleiben können, ob sie in der Stadt oder auf dem Land leben möchten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Vielen Dank, Frau Kollegin. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Aust.

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René Aust AfD

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist immer wieder interessant, welche Themen die CDU entdeckt, wenn es auf den Wahlkampf zugeht. Nun ist es also der soziale Wohnungsbau – und das ausgerechnet von der CDU. Ein Rückblick zur Einordnung: Die CDU, das ist jene Partei, die Anfang der 90er-Jahre die Gemeinnützigkeit im kommunalen Wohnungsbau abschaffte. In der Folge erhöhten viele kommunale Wohnungsbaugesellschaften die Mieten, um so öffentliche Haushalte querzufinanzieren. Die CDU hat Mitte der 90er-Jahre auch den Mietspiegel nicht mehr anhand der Durchschnittsmieten aller Wohnungen in einem Bereich berechnen lassen, sondern nur noch am Durchschnitt der Wohnungen, die in den vergangenen vier Jahren neu vermietet worden sind. Mit anderen Worten: Der Mietspiegel orientiert sich seitdem tendenziell an den höchsten Mieten. Auch dies ist ein Grund dafür, dass in der Folge die Mieten rasant stiegen. Die CDU war auch jene Partei, die den sozialen Wohnungsbau in Deutschland wie kaum eine andere Partei zusammenstrich. Zu Beginn der 90er-Jahre hatten wir fast 3 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, 2006 nur etwa 2 Millionen, und heute sind es gar nur noch 1 Million Sozialwohnungen. Damit noch nicht genug. Obwohl es schon vor zehn Jahren laut Prognose 1 Million Sozialwohnungen zu wenig in Deutschland gab, ließ die CDU 2015 anderthalb Millionen und seit 2016 noch mal über 1 Million Einwanderer netto nach Deutschland einwandern, was natürlich die Wohnungsknappheit ansteigen ließ und damit die Mieten weiter in die Höhe trieb. Aber damit immer noch nicht genug: Die Eurorettungspolitik – federführend auch hier die CDU – nutzten reiche Südeuropäer aus Italien, Spanien, Griechenland zur Kapitalflucht, um sich in der Heimat der Besteuerung und einem Werteverlust zu entziehen. Dies geschah unter anderem, indem massenhaft ausländische Investoren – übrigens nicht nur Südeuropäer, auch viele Chinesen, die den künstlich billig gehaltenen Euro nutzten – in Deutschland außergewöhnlich viele Immobilien kauften. „Die Welt“ titelte damals: „Griechen und Spanier kaufen Berlins Wohnungsmarkt leer“. Und nun, nach 30 Jahren wirtschaftspolitischem, gesellschaftspolitischem und wohnungsbaupolitischem Versagen der CDU beklagen Sie von der CDU auf diesem Stück beschrifteten Schmierzettel die Situation im sozialen Wohnungsbau. Das ist selbst für die CDU außergewöhnlich viel Heuchelei. (Beifall AfD) Sie sind nicht der Anwalt der kleinen Leute, wie Sie sich hier geben, Sie sind ihr Untergang, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Inhaltlich ist, was Herr Malsch gestern veröffentlichte und vorhin sagte, vieles richtig. Natürlich betreibt Rot-Rot-Grün – wie in jedem anderen politischen Bereich auch, so auch in der Wohnungsmarktpolitik – vor allem Klientelpolitik. Das großstädtische Milieu der gutverdienenden Akademiker und jener Studenten, die es mal werden wollen, wird bevorzugt, aber insbesondere der ländliche Raum und finanzschwache Mitbürger werden von Rot-Rot-Grün benachteiligt. Aber, wie gesagt, das zieht sich durch die Politik von Rot-Rot-Grün wie ein rot-grüner Faden. Auch darum geht es in den kommenden Wahlkämpfen. Die AfD fordert in ihren Wahlprogrammen und in ihren wohnungsbaupolitischen Initiativen in Bund, Ländern und Kommunen die Befreiung der Bürger von überbordenden Vorschriften beim Eigenheimbau, was natürlich den Mietmarkt entlastet. Wir fordern die Entlastung der Bürger durch die Senkung und durch den Teilerlass der Grunderwerbsteuer, damit der Traum vom Eigenheim endlich Wirklichkeit werden kann. Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus setzen wir uns für eine kostengünstige Bereitstellung von Grundstücken bei entsprechenden Bauvorhaben und für eine Landesförderung ein. Es gibt also auch im Bereich der Wohnungsbaupolitik nur eine Alternative: Wer bezahlbaren Wohnraum wünscht, wählt am 26. September AfD. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Aust. Für die Fraktion Die Linke hat jetzt die Kollegin Lukasch das Wort.

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Ute Lukasch Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, vor allem liebe Mieterinnen und Mieter draußen an den Bildschirmen, „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“ war heute der Titel der Aktuellen Stunde der CDU. Ich möchte mich erst mal bei der CDU für dieses Thema bedanken. In ihrer Begründung jedoch geht die CDU von Stillstand aus und vermischt das mit dem Aus des Berliner Mietendeckels. Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht nicht den Mietendeckel als solchen, also das Instrument der Mietpreisbegrenzung kritisiert, sondern die Zuständigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat noch einmal ausdrücklich bekräftigt, dass das Instrument Mietpreisbremse oder Mietendeckel zulässig ist. Übrigens, Herr Bergner, Ziel des Mietendeckels war der Deckel und nicht der Neubau. Für den Neubau gibt es andere Instrumente. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Die müssen Sie erst finden!) Zum anderen hat dieses Urteil natürlich keine Auswirkungen auf die Thüringer Richtlinien. Richtlinien in Thüringen werden immer nur für einen begrenzten Zeitraum beschlossen – das wissen Sie, wissen Haushaltsgesetzgeber; anders geht es gar nicht –, um dann ihre Wirkung und Anwendbarkeit zu überprüfen. Ja, Herr Malsch, ich gebe Ihnen recht, es ist April, und es dauert auch mir zu lange. Ich kann Ihnen aber sagen, der Herr Minister hat die Richtlinie unterschrieben und im nächsten Staatsanzeiger wird sie veröffentlicht. Im vergangenen Jahr wurden über das Familienbaudarlehen mit 4,1 Millionen Euro insgesamt 50 Wohnungseinheiten gefördert, Modernisierung von Eigenwohnraum mit 3,1 Millionen Euro, der Neubau von Sozialwohnungen mit 44 Millionen Euro – 438 Wohnungen –, und in der Barrierereduzierung wurden 5 Millionen Euro bewilligt mit 560 Wohnungen, die saniert werden konnten. Für den Sanierungsbonus gab es 1,7 Millionen Euro; das ist also für die Sanierung von Eigenheimen für Menschen mit kleinem Einkommen, insbesondere um unsere Dorfkerne zu stärken. All diese Programme standen und stehen auf dem Prüfstand. Zunächst sollten wir aber klären: Wie wollen wir denn leben in Thüringen? Was verstehen wir unter sozialem Wohnungsbau? Nimmt man das Wort „sozial“ oder die Definition, kann das interpretiert werden als Gesellschaftsform, also gemeinsam miteinander leben, wohnen und unabhängig vom Geldbeutel. Jeder und jede hat ein Recht auf Wohnen, sollte das unbedingt haben, und zwar auf bezahlbares Wohnen. In der Bilanz zur Wohnraumoffensive der Bundesregierung betonte Herr Altmaier noch einmal, dass jeder Zweite das Recht auf einen Wohnberechtigungsschein hätte und damit auf bezahlbaren Wohnraum. Damit ist doch klar, dass der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ein bundesweites Problem ist. Thüringen hat natürlich einen sehr unterschiedlichen Wohnungsmarkt – Herr Bergner ist darauf eingegangen. Während in den Städten Erfurt, Weimar und vor allem in Jena bezahlbarer Wohnraum stark nachgefragt wird, haben andere Städte immer noch mit Rückgang der Bevölkerung zu tun und damit mit Leerstand zu kämpfen. Und genau vor diesem Hintergrund standen diese Richtlinien auf dem Prüfstand. Die Antragslage zeigte uns, dass der Bedarf sehr hoch ist. Im Ministerium liegen Anträge von über 100 Millionen Euro vor. Dem gegenüber stehen trotz Aufstockung des Wohnungsbauvermögens nur 50 Millionen Euro. Um diese Mittel zielgenau nach dem Bedarf einzusetzen, war also eine Überarbeitung notwendig. Ich habe keine Angst, dass das Geld trotz der späten Inkraftsetzung nicht ausgegeben wird, denn die Antragsliste ist lang. Für 2022 heißt es trotzdem: Vorlauf schaffen. Gerne lade ich Sie ein, zu diskutieren, wie wir miteinander leben wollen, wie ich einen bezahlbaren Mietpreis bei der immer noch anhaltenden Niedrigzinsphase bekomme, wie wir hier in Thüringen Bürokratie abbauen können, also wie wir das soziale Wohnungswesen insgesamt weiterentwickeln können. Da spielen Themen, die Sie schon genannt haben, eine große Rolle: Nachhaltigkeit, Bauen mit Holz, die Beziehung Stadt und Land, wachsende Städte, Leerstand in den Dörfern, Flächenversiegelung, Modernisierungsumlage, Baupreise, Gemeinwohlorientierung und auch die Gewinnabführung kommunaler Unternehmen zur Deckung von Haushalten, aber auch Themen wie die Verhinderung der Mieterhöhung nach § 558 BGB, also die Erhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete. Thüringen braucht hierzu eine Strategie. Danach sollten wir die Förderrichtlinien ausrichten. All das wird eine große Rolle spielen, denn die Thüringer Wohnungswirtschaft – vor allem die kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen – steht vor einer zweiten Modernisierungswelle. Wir als Abgeordnete sind nach Artikel 15 unserer Verfassung verpflichtet, für bezahlbares Wohnen für die Mieterinnen und die Mieter zu sorgen.

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Ute Lukasch Die Linke

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Oh, Entschuldigung. Danke, ja. Als Linke vertreten wir natürlich die Interessen der Mieterinnen und Mieter. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Vielen Dank, Frau Kollegin Lukasch. Damit hat jetzt für die SPD Kollege Liebscher das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, der Erhalt, der Bau und die Bereitstellung von sozialem, genossenschaftlichem und privatem Wohnraum sind laut Artikel 15 der Verfassung in Thüringen Staatsziel – die Kollegin hat es gerade schon angesprochen. Ich möchte das hier einfach noch mal festhalten. Damit ist für uns Sozialdemokraten klar, dass wir dieses Ziel verfolgen und insbesondere auch die Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus in Stadt und Land sehen. Wenn man aber die Entwicklungen im Thüringer Wohnungsmarkt betrachtet, muss man feststellen, staatliches Handeln ist mehr denn je geboten, vor allem im Bereich der Bereitstellung von zeitgemäßem, sozialem Wohnraum, insbesondere in den Zentren hinsichtlich der Miethöhe und im ländlichen Raum hinsichtlich der Standards der angebotenen Wohnungen. Mit dem Wohnbauvermögen des Freistaats haben wir Mittel bereitgestellt, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Für die Monate Januar bis April dieses Jahres müssen wir aber leider festhalten, dass der vom Land geförderte Wohnungsbau nicht existent ist. Es ist noch kein einziges neues Vorhaben bewilligt worden. Da kann ich den Ärger der CDU-Fraktion nachvollziehen. Auch wir als SPD teilen den Unmut darüber. Die CDU braucht hier aber die Backen gar nicht so aufzublasen. Es war die rot-rot-grüne Landesregierung, die 2017 die sozialen Wohnungsbaurichtlinien erst mal so attraktiviert hat, dass überhaupt maßgeblich sozialer Wohnungsbau und die Gelder nachgefragt wurden und hier endlich mal etwas passiert ist. Leider sind wir jetzt gerade dabei, diesen Schwung wieder ein bisschen abzuwürgen. Ich will die dringlichsten Probleme hier gerne noch mal benennen: Das eine ist das Auslaufen der fünf Förderrichtlinien zum Ende des Jahres 2020. Das Zweite ist die Einstellung von drei dieser fünf Richtlinien durch das zuständige Ministerium und damit die eben schon beschriebene Tatsache, dass wir in diesem Jahr noch keine neuen Vorhaben bescheiden konnten. Hier hätte anders gehandelt werden können, ja, anders gehandelt werden müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Eine Debatte, ob und wie diese Richtlinien fortgeführt werden, wäre aus meiner Sicht wünschenswert gewesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die nun auch von der CDU beklagten Missstände intern und teils auch extern angesprochen, hinterfragt und kritisiert. Die Parlamentarier von SPD, Linke und Grüne und auch der CDU haben im Bereich sozialer Wohnungsbau an vielen Stellen deutlich gemacht, wie wichtig ihnen dieser ist und in welche Richtung es gehen sollte, nicht zuletzt in den Beschlüssen zum Landeshaushalt 2021. Zur Erinnerung noch mal: Wir haben dort die Entnahme von knapp 10 Millionen Euro aus dem Wohnbauvermögen zugunsten der Städtebauförderung verhindert und noch mal 15 Millionen Euro draufgelegt. Damit sind für das Jahr 2021 60 Prozent mehr Mittel im Topf, als es der Vorschlag der Landesregierung zunächst vorgesehen hat. Die Einstellung von drei Richtlinien in der sozialen Wohnraumförderung passt da nicht so ganz ins Bild. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir den sozialen Wohnungsbau im Freistaat vorantreiben wollen und so gleichermaßen bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum neu schaffen wollen, müssen wir beim Management des Wohnbauvermögens ansetzen und dies drastisch ändern. Wir brauchen Richtlinien, die mehrere Jahre unverändert gelten, um den Wohnungsbaugesellschaften Planungssicherheit garantieren zu können. Vor allem muss aber in dem Fall, dass Richtlinien auslaufen, sichergestellt werden, dass die neuen Richtlinien am Folgetag in Kraft treten. Richtlinien, die nur auf ein oder zwei Jahre angelegt sind, sind kontraproduktiv, wenn man Wohnungsbau und Wohnungssanierungen ankurbeln will, denn hierbei handelt es sich meist um Projekte mit einer Laufzeit von mehreren Jahren. Wir brauchen zweitens eine verlässliche, auf Jahre im Voraus bekannte Zuführung sowohl von Landesals auch Bundesmitteln zum Wohnbauvermögen und die Transparenz, damit planbar und ersichtlich ist, wie viele Mittel in welchem Jahr für welche Richtlinie tatsächlich zur Verfügung stehen. Deshalb schlage ich vor, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, in dem die Zuführungen des Landes auf 10 bis 15 Jahre im Voraus festgelegt werden, so wie wir es auch beim Hochwasserschutz getan haben. Drittens brauchen wir ein klar strukturiertes und transparentes Antrags- und Bewilligungsverfahren, das vor allem den Bauwilligen nicht den letzten Nerv raubt. Neben mehr Schnelligkeit braucht es hier auch mehr Transparenz und Kontrolle, denn im Bau gilt: Zeit ist Geld. Jeder Monat, den unsere Verfahren dauern und den die Antragsteller damit Unklarheit haben und nicht beginnen können, kostet Unsummen von Geld. Wir brauchen viertens ein schlankeres Verfahren und damit auch weniger am Verfahren beteiligte Institutionen. Aus unserer Sicht sind die Thüringer Aufbaubank und das zuständige Ministerium diejenigen, die das sind. Drei Institutionen, wie es aktuell der Fall ist, zwischen denen die Antragsteller hinund hergeschickt werden, haben sich weder bewährt, noch ist das zeitgemäß oder im Sinne einer schlanken Verwaltung. Fünftens und letztens brauchen wir aber auch klare Gegenleistungen der Investoren für unsere Darlehen und Zuschüsse. Das heißt im Klartext: Wir brauchen umfangreiche Belegungs- und Mietpreisbindungen. Wenn wir das so aufgleisen, bin ich sicher, dass wir das Staatsziel aus unserer Verfassung noch besser als ohnehin bisher schon umsetzen können. Und vielleicht noch eine letzte Bemerkung, so Sie gestatten, zum Mietendeckel: Häme ist hier wirklich nicht angebracht. Das Problem besteht nach wie vor, dass Millionen Menschen in Berlin und anderswo aus ihrem angestammten Wohnsitz vertrieben werden. Eins stimmt auch nicht, Neubau war vom Mietendeckel ausdrücklich nicht betroffen, Herr Kollege Bergner, sondern das galt nur für Gebäude,

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Ihre Redezeit ist trotzdem wirklich weit drüber raus.

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Lutz Liebscher SPD

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

die bis 2014 fertiggestellt wurden bzw. danach befreit waren. Herzlichen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Herr Minister Prof. Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja ein breiter Fächer an Themen aufgespannt worden, die jetzt hier diskutiert worden sind. Ich fange mal mit der Grunderwerbsteuer an. Schleswig-Holstein regiert eine Koalition, in der FDP, CDU und Grüne in einer Regierung sind, Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent. Nordrhein-Westfalen: Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent; wenn ich richtig informiert bin, regieren dort CDU und FDP zusammen. Das heißt, hier ist wieder so eine Situation, wo man in Thüringen eine Landesregierung für das kritisiert, wo die eigene Partei in einer anderen Konstellation in der Landesregierung genau das Gleiche tut. Das Argument überzeugt mich nicht so richtig. (Beifall DIE LINKE) Wenn sich Abgeordnete, deren Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und FDP, 284 Mitglieder, darunter auch Thüringer Abgeordnete, den Mietendeckel zu Fall gebracht haben und damit Hunderttausende Berlinerinnen und Berliner in Unsicherheit gestürzt haben, ob sie sich die Mietpreise für ihre Wohnungen in Berlin noch weiterhin leisten können, hierhinstellen und dann sagen, das ist ein Thema, das mag in Städten interessant sein, aber im ländlichen Raum ist das Thema weitgehend uninteressant und es braucht keine weiteren Mietenregulierungen, kann das nicht überzeugen, insbesondere dann nicht, wenn nach einer aktuellen Umfrage 69 Prozent der Mieterinnen und Mieter und 50,6 Prozent der Vermieter der Überzeugung sind, dass die bundesweiten Regelungen zur Mietendeckelung verschärft werden müssen und ein Mietendeckel ein angemessenes Instrument sei. (Beifall DIE LINKE) Genau in diesem Sinne wird in diesem Jahr auch der Bundestagswahlkampf geführt werden unter dem Gesichtspunkt, welche Bundesregierung denn in der Lage ist, genau eine solche Regulierung des Mietenmarktes – und die braucht es – auch durchzusetzen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie kennen aber die Äußerungen der Sprecherin des Innenministeriums, wie sie der Berliner Wohnung …?) Dann schaue ich mir den zweiten Punkt an, Herr Kemmerich. Das ist das Absinken der Sozialwohnungen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das war nicht die Antwort!) Wir hatten im Jahr 2007 2 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland und bis 2018 ein Absinken der Sozialwohnungen um 44 Prozent auf 1,137 Millionen. Wir merken das auch daran, wie der Bund von 2018 bis 2019 seine Förderung für den sozialen Wohnungsbau um 5,5 Prozent reduzierte, während es uns in Thüringen auf Basis der Evaluation, dieso wohl vom Abgeordneten Liebscher als auch von der Abgeordneten Lukasch angesprochen wurde, durch das Umstellen unserer Förderrichtlinien gelungen ist, im sozialen Wohnungsbau einen Fördermittelanstieg um 103 Prozent zu realisieren. Daran zeigt sich aber auch, wie die Prioritätensetzung aussieht. Abgeordneter Liebscher hat fünf Punkte angesprochen, die ich eins zu eins unterstützen kann. Neben der Tatsache, dass das Wohnungsbausondervermögen tatsächlich eins der wenigen Sondervermögen ist, die in unserem Landeshaushalt tatsächlich werthaltig sind und dem Begriff ei ­ nes Sondervermögens auch Rechnung tragen, haben wir eine elendige anhaltende Grundsatzdiskussion auch aus dem Rechnungshof über die Frage geführt: Darf ein solches Sondervermögen weiterexistieren oder nicht? Ich spreche klar dafür. Von den fünf Vorschlägen, die der Abgeordnete Liebcher gemacht hat, kann ich vier sofort unterstreis chen: der erste Punkt, hier Sicherheit in die Diskussion reinzubringen, Langfristigkeit bei der Zuführung und auch was die Förderstrukturen betrifft – bin ich absolut dabei. Ich will aber auf eines hinweisen: Hier werden in der Diskussion auch beim Barrierereduzierungsprogramm – das Anlass für die Debatte der CDU heute gewesen ist – die Zielstellungen sozialer Wohnungsbau und Programme der Eigenheim- und Wohnraumförderung vermischt. Ich muss mich entscheiden: Worüber diskutiere ich? Ich kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, die zusammenmixen und denken, daraus wird ein angenehmes Programm. Sondern ich muss klar sagen: Wenn ich über sozialen Wohnungsbau rede – und das ist die Kernaufgabe des Wohnungsbausondervermögens –, dann heißt das, dass diejenigen, die die entsprechenden Zuschüsse und Darlehen in Anspruch nehmen, auch Belegungsbindung und Mietpreisbindung machen. Das ist die Conditio sine qua non von sozialem Wohnungsbau. Worüber ich noch zusätzlich reden kann – und da bin ich beim Abgeordneten Bergner und auch bei den Abgeordneten der CDU –, ist, was Wohnungsbau- und Eigenheimförderung in unserem Freistaat insbesondere dort bedeutet, wo die soziale Wohnraumförderung nicht der Hauptbestandteil ist. Natürlich haben wir auch solche Kommunen. Wir haben in diesen Kommunen übrigens – und darauf haben der Abgeordnete Liebscher und auch die Abgeordnete Lukasch hingewiesen – eine hohe Nachfrage nach Wohnungen, weil es um die Qualität der zur Verfügung gestellten Wohnräume geht. Insofern müssen wir jenseits der Notwendigkeit, der weiterhin bestehenden Notwendigkeit, im sozialen Wohnungsbau aufzustocken, gleichzeitig Programme der Eigenheimförderung, der Barrierereduzierung und auch Programme wie den Kinderbaulandbonus auflegen, für die der Landtag ja auch Mittel zur Verfügung gestellt hat. Es gibt exakt zwei Förderrichtlinien, an denen sich der Freistaat beim Kinderbaulandbonus orientieren kann: Das ist Hannover und das ist Bayern, und beide werden derzeit geprüft. Hannover hat eine Richtlinie aufgemacht, die im Kern sagt: Wer bei uns aus unserem städtischen Vermögen Flächen kaufen will, der bekommt einen Kinderbaulandbonus und dann für die Kinderzahl obendrauf. Bayern hat eins oben draufgelegt, weil die nicht nur an der Eigenheimförderung orientiert sind, sondern die sagen auch: Ein entsprechender Bonus wird auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen gezahlt. Das finde ich völlig richtig, das liegt auf der Linie dessen, was eine rotrot-grüne Landesregierung auch richtig finden kann und muss. Insofern ist die Erarbeitung einer entsprechenden Richtlinie für den Kinderbaulandbonus, den der Thüringer Landtag in den Haushalt 2020/2021 hineingeschrieben hat, im Prozess. Ich hoffe, dass ich dem Landtag auch kurzfristig vermelden kann, dass wir diesen Kinderbaulandbonus zur Verfügung stellen – dann auch mit einer entsprechenden Förderrichtlinie untersetzt. Lassen Sie mich aber noch mal was zum Barrierereduktionsprogramm sagen, weil das für mich beispielhaft ist. Das Barrierereduktionsprogramm war ein Programm, das wir zeitlich befristet aufgelegt hatten – ganz bewusst zeitlich befristet, weil es dafür auch nur zeitlich befristet eine Bundesförderung gab. Nachdem die Bundesförderung ausgelaufen ist und wir aus der Rückzahlung der Darlehensförderung unseres Wohnungsbausondervermögens die Abfinanzierung der Landesanteile an den Bundesmitteln vornehmen, müssen wir uns – wenn sozialer Wohnungsbau im Vordergrund steht – gemeinsam, Landesregierung und Landtag als Haushaltsgesetzgeber, überlegen, wie wir ein solch erfolgreiches Programm, aus dem 7.000 Wohnungen finanziert worden sind, als Zuschussprogramm mit einem gewissen Mitnahmeeffekt auflegen, ohne dass das Wohnungsbausondervermögen mit seiner Kernaufgabe des sozialen Wohnungsbaus – denn diese 7.000 Wohnungen unterlagen keiner Belegungsbindung, keiner Mietpreisbindung. Das heißt, damit sind Barrierereduktionen in Wohnungen geschaffen worden, die der Klientel, die auf den sozialen Wohnungsbau in Thüringen zwingend angewiesen ist, vielfach nicht zur Verfügung standen, weil sie sich die Mieten dort eben nicht leisten kann. Wenn wir ein solches Barrierereduktionsprogramm weiterhin wollen, müssen wir im Haushalt die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Dort sind sie nicht, wenn die Kernaufgabe des sozialen Wohnungsbaus im Wohnungsbausondervermögen – Ute Lukasch hat darauf hingewiesen, wir haben 119 Millionen Anträge allein für dieses Jahr bei 50 Millionen Euro zur Verfügung stehenden Mitteln. Wenn wir das wollen, müssen wir mehr tun. Insofern kann ich nur sagen, nach der Pandemie wird die Aufräumphase kommen, und dort wird es auf öffentliche Investitionen ankommen. Der Wohnungsbau ist einer der Daseinsvorsorgebereiche, in dem wir mehr öffentliche Investitionen brauchen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Vielen Dank, Herr Minister. Damit schließe ich den dritten Teil und rufe den vierten Teil der Aktuellen Stunde auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3120 Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Kemmerich das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren an den Bildschirmen, sehr geehrte betroffene Bürger dieses Landes, seitdem die Bundesregierung ihre Änderung zum Infektionsschutzgesetz plant, wird darum heftig gestritten. Heute Nachmittag wurde es im Deutschen Bundestag beschlossen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. Die Grünen haben sich enthalten, die Linke stimmte dagegen. Die FDP stimmte dagegen, und zwar aus sehr triftigen Gründen. Die sogenannte Notbremse nimmt Kompetenzen von den Ländern und sieht Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und Ähnliches ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 vor. Wir Freien Demokraten halten pauschale Ausgangssperren für unverhältnismäßig (Beifall FDP) und stellen infrage, ob eine solche Regel vor dem Verfassungsgericht überhaupt Bestand hat. Daher behält sich unsere Bundestagsfraktion vor, gegen diese Regelung zu klagen, sofern sie denn Bestand erlangt. Das wird morgen im Deutschen Bundesrat entschieden. Darauf komme ich später zurück. Die Landesregierungen haben die Möglichkeit, auf demokratischem Weg die Notbremse in einen Turbo zu verwandeln. Aber, sehr verehrte Landesregierung, warum machen Sie das nicht? Was sollte geändert werden? Zunächst zum politisch verhandelten Inzidenzwert von 100 bzw. 165: Die 165 gilt seit Montag für Schulschließungen. Schulen werden geschlossen, die Bundesgartenschau wird eröffnet. Wer soll das verstehen? (Beifall FDP) Woher kommt die 165? Ist das die Hausnummer von Frau Merkel oder ihre Körpergröße oder ist es zufällig die Inzidenz, die Montag herrschte? So ist es zumindest erklärt worden. Meine Damen und Herren, seit Wochen plädieren wir dafür, nicht weiter allein die Inzidenz zum alleinigen Maßstab für die Beurteilung des Infektionsgeschehens zu machen. Mit steigender Impfquote sinkt der Aussagewert. Wir müssen unterscheiden – auch das haben heute Vertreter aus der Medizin, aus der Wissenschaft gefordert –, wie ist die Impfquote, wie ist die Belegung der Intensivstationen, wie ist das Ausbruchsgeschehen insgesamt zu bewerten, ist es ein Cluster oder ist es diffus. Der starre Infektionswert führt zu einem Dauerlockdown, und den kann keiner in Deutschland wollen. Seit November haben wir diesen Tatbestand und es hat nichts gebracht, um das Geschehen der Pandemie zu beeinflussen. Nein! Er hat für Verdruss bei der Bevölkerung gesorgt, er hat für Verdruss bei den Eltern, bei den Schülern, bei Studenten, bei Unternehmern gesorgt. Er liegt der Volksseele unheimlich schwer auf dem Herzen. Eine bundesweit einheitlich geregelte Notbremse nimmt uns die Möglichkeit, lokal auf das Infektionsgeschehen zu reagieren. In einem großen Landkreis in Thüringen kann im Norden ein großer Ausbruch sein, im Süden sieht das ganz anders aus. So etwas kann nur vor Ort entschieden werden. Wir fragen uns: Warum lässt sich die Landesregierung diese Maßnahme nehmen? Im Gesetz fehlt eine Klarstellung, was mit den Geimpften geschieht. Nochmals zur Ausgangssperre: Wir wissen mittlerweile, dass die Gefahr von Ansteckungen in Innenräumen liegt. Deshalb lüften wir, deshalb sollten wir Luftfilter aufstellen, insbesondere in den Schulen, dann hätten wir den Kindern manches erspart, was in den nächsten Tagen wieder droht, nämlich Schulschließungen. Eine Ausgangssperre ist also kein unmittelbares Element, um Infektionen zu verhindern. Wissenschaftliche Untersuchungen wie die Oxford-Studie – Berliner Studien gibt es – legen fest, dass die Ausgangssperre, und jetzt erst recht, wenn ich sie noch weiter nach hinten fahre, keine entscheidende Wirkung nach sich zieht. Unser Ministerpräsident hat gesagt, wir müssen den Menschen Möglichkeiten geben, sich im Freien zu bewegen. Da stimme ich ihm zu. Also: Weg mit der Ausgangssperre, egal wann sie beginnt, weg mit der Ausgangssperre aus diesem Gesetz! (Beifall FDP) Mehrere Gerichte haben in ihren Urteilen vorgegeben, dass genau diese Ausgangssperren nicht dem Gesetz entsprechen. Ich weiß nicht, warum sich Berliner Politiker und wahrscheinlich auch die Thüringer Landesregierung das nun mal wieder von einem Gericht sagen lassen wollen. Das Vertrauen in die Politik erodiert weiter, und das sollte unser vorderstes Ziel sein neben der Beherrschung von Pandemie: Wir brauchen auch das Vertrauen der Menschen da draußen, um den Neustart, wie Herr Hoff es eben sagte, auch anpacken zu können, nach vorne zu gehen. (Beifall FDP) Was brauchen wir? Wir brauchen keine Notbremse, nein. Wir brauchen Tempo, Tempo beim Impfen – impfen, impfen, impfen! –, Tempo beim Testen, und zwar nicht so testen, dass allein die Masse zählt, sondern wir müssen sinnvoll an den Orten testen, wo Menschen ungeprüft in verschiedenen Gruppen aufeinander treffen. Hier macht Testen Sinn. Insofern, wir brauchen endlich eine sinnvolle digitale Nachverfolgung, sodass wir auch wirklich das Pandemiegeschehen eingrenzen könnten. (Beifall FDP) Es ist nicht zumutbar, der psychische Druck für die Kinder, die jeden Tag getestet werden. Lasst es sie zu Hause machen, lasst es die Eltern machen. Wir trauen den Eltern Homeschooling und vieles andere zu, dann sollte auch ein Test hier möglich sein. (Beifall FDP)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Herr Kollege Kemmerich, Ihre Redezeit endet.

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Thomas L. Kemmerich FDP

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Ich möchte der Entscheidung eines Verfassungsgerichts nicht vorgreifen, es gilt Demokratie. Aber ich appelliere an den Landtag: Herr Ramelow, liebe Landesregierung, nehmen Sie die Möglichkeit wahr, widersprechen Sie diesem Gesetz morgen im Bundesrat, dann können wir uns vieles ersparen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank, Herr Kollege Kemmerich. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Dr. Klisch.

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Cornelia Klisch SPD

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, eine Überschrift eines Artikels in der „Thüringer Allgemeine“ in den letzten Tagen lautete: „Bundesrecht bricht Landesrecht“. In diesem Artikel ging es um das 4. Bevölkerungsschutzgesetz, was gerade in diesen Stunden auch im Bundestag beraten wurde. Es war ein Interview von Martin Debes mit unserem SPD-Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider. Und das Thema des Artikels war letztendlich, dass wir natürlich alle ein hohes Vertrauen in unsere demokratische Grundordnung haben, in unsere demokratischen Diskussionsprozesse und auch Entscheidungsprozesse und dass – wenn im Bund Gesetze getroffen werden – diese eben auch auf Landesebene, auf Bundesländerebene, in allen Bundesländern Geltung haben. Bundesrecht bricht Landesrecht – eigentlich könnte man jetzt hier einen Punkt machen und könnte sagen: Dann brauchen wir das erst mal gar nicht weiter zu diskutieren. Aber natürlich, Herr Kemmerich, Sie haben recht: Es ist wichtig, in den Diskurs zu treten, und ich finde, Ihre heutige Aktuelle Stunde gibt einem auch noch mal die Möglichkeit – Sie hatten es gerade mit der Frage des Vertrauens angesprochen –, über Akzeptanz zu sprechen. Ich denke, das ist gerade auch in diesen Wochen oft ein Problem bzw. eine Frage: Wie hoch ist in der Bevölkerung eigentlich noch die Akzeptanz für die Maßnahmen, die wir treffen? Ich möchte Sie zu dieser Frage einfach mal ganz kurz in mein Fachgebiet mitnehmen, nämlich das Fachgebiet der Neurokognition, wo es ganz oft Studien und Untersuchungen gibt: Wie entsteht eigentlich Akzeptanz? Da gab es mal eine Studie, wo Probanden in zwei Gruppen geteilt wurden, in einen Raum geführt wurden, und in diesem Raum gab es wohl total spannende Sachen, die man am liebsten anfassen wollte, erkunden wollte. Der einen Gruppe wurde sehr ausführlich erklärt, warum sie das jetzt nicht tun darf, warum sie das eben nicht anfassen darf, und das wurde erläutert und mit allen Dingen ausführlich beschrieben. Und der anderen Gruppe wurde gesagt: Es gibt eine hohe Strafe, wenn du das tust. Jetzt ist natürlich die Frage, welche der beiden Gruppen sich an die Regeln gehalten hat. Es ist ganz einfach gesagt: Beide Gruppen haben sich gleichermaßen an die Regeln gehalten, es gab keinen Unterschied. Das wäre jetzt das Argument, vielleicht zu sagen: Okay, Strafe wirkt – sollte man so machen. Aber es gab einen zweiten Teil und dieser zweite Teil erfolgte ein paar Wochen später. Wieder wurden diese Gruppen in den Raum geführt. Diesmal wurde nichts gesagt und man schaute einfach, wie sich die Menschen verhalten. Die Menschen, denen die Strafe angedroht worden war, hatten es irgendwie vergessen, die hielten sich eben nicht mehr an die Regel. Wohingegen die, denen es ausführlich erklärt worden war, die auch irgendwo ein Stück mitgenommen wurden, sich weiterhin an die Regel gehalten und ein anderes Verhalten gezeigt haben. Ich habe Ihnen dieses Beispiel einfach mal kurz erläutert, weil ich glaube, wenn wir Politiker immer über alles Mögliche reden, ist doch am Ende die Frage: Worum geht es? Ich glaube, es geht letztendlich um die Bürger in diesem Land, und es geht um unsere Verpflichtung, den Bürgern in diesem Land auch zu erläutern, warum wir Dinge machen und was der Hintergrund dahinter ist. Es geht darum, sie mitzunehmen und eine Akzeptanz zu schaffen. Ich glaube, gerade wir hier in Thüringen, wir haben das wirklich bitter nötig. Wir tragen die rote Laterne in Sachen Infektionszahlen, wir haben im Moment Intensivstationen, die nicht nur an ihrem Limit sind, sondern die einfach wirklich überbelegt sind, die nicht mehr leisten können, die teilweise intensivmedizinische Patienten – also schwer erkrankte Patienten – in andere Bundesländer verlegen müssen, die den Patienten diesen Stress antun müssen, die wohnortfern versorgt werden müssen. Ich glaube, wir haben alle die Pflicht, unser Möglichstes zu tun, dass sich das ändert. Und natürlich – Herr Kemmerich, ich gebe Ihnen recht – ist es wichtig, dass unsere Kinder in die Kindergärten, in die Schulen gehen. Das ist nicht nur wichtig für die Kinder, es entlastet auch die Eltern, und es ist einfach lebensnotwendig. Trotzdem ist es eben auch wichtig, dass wir genau definieren: Wie lange ist das denn möglich, wo sind die Grenzen? Dazu braucht es transparente Regeln, auch Ausgangssperren. Darüber lässt sich vortrefflich streiten, das findet wahrscheinlich niemand toll. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nicht, was ich toll finde – das sagt die Verfassung!) Wir haben nun mal aus anderen Ländern die Erfahrung – also ich rede jetzt von anderen Staaten –, dass dort in Kombination mit Masken, mit auch Impfungen, auch Testungen natürlich auch Inzidenzen und Infektionszahlen runtergefahren werden konnten. Und wollen wir denn nicht am Ende alle sagen, wir haben es hier in Thüringen geschafft, Infektionszahlen runterzufahren, wir haben es geschafft, dass unsere Intensivbetten wieder mit den Patienten belegt werden können, die es nämlich auch nötig haben? Ich rede hier von Krebspatienten, von anderen Operationen, das steht jetzt im Moment alles zurück. Das wollen wir doch erreichen. Wir wollen doch am Ende alle zusammen erreichen, dass wir sagen können: Corona hat in diesem Land eben keine Chance mehr und wir haben Corona zurückgedrängt und – wenn möglich – Corona ist hier endlich vorbei. Deswegen mein Appell: Lassen Sie uns das gemeinsam angehen und lassen Sie uns das transparent angehen und vor allen Dingen mit der nötigen Akzeptanz der Bürger und Bürgerinnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank, Frau Dr. Klisch. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Höcke zu Wort gemeldet.

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Björn Höcke AfD

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kollege Kemmerich – wo ist er denn hingelaufen? –, ich möchte nur deutlich machen, dass die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag selbstverständlich auch gegen das neue Infektionsschutzgesetz gestimmt hat. (Beifall AfD) Ansonsten war das, was Herr Kemmerich hier vorgetragen hat, wieder typischer FDP-Sprech: geprägt vom Fehlen eines inneren Kompasses, geprägt von Mutlosigkeit, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. (Beifall AfD) Die Menschen draußen im Land wollen Klartext, und Klartext will ich deswegen reden. Deshalb spreche ich im Hinblick auf die geplanten nächtlichen Ausgangssperren des neuen Infektionsschutzgesetzes von Willkür. Die Menschen sollen abends eingesperrt werden wie die Hühner in einem Stall mit dem Unterschied, dass die Hühner dann wenigstens vor dem Fuchs sicher sind, die Menschen aber nicht vor dem Virus. Und klar ist auch – das ist mittlerweile Stand der wissenschaftlichen Forschung –: Eine Übertragung im Freien ist fast ausgeschlossen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Welch bahnbrechende Erkenntnis!) Ich spreche davon, dass dieses Gesetz den Menschen im Land jede Lebensplanung unmöglich macht. Tatsächlich kann das Damoklesschwert des sogenannten Lockdowns jederzeit auf die Bürger niedergehen. Ich spreche von der Zerstörung des Subsidiaritätsprinzips, von der Zerstörung des Föderalismus. Dem Ministerpräsidenten, den Landräten, den Bürgermeistern nimmt der Automatismus von Ausgangssperren, Ladenschließung, Schulschließung usw. ab einem bestimmten Inzidenzwert jede Möglichkeit eines lageangepassten differenzierten Handelns. (Beifall AfD) Und es ist ein Skandal, dass die Landesregierung, wo offenkundig der Föderalismus geschreddert wird, noch nicht mal von ihrem Recht Gebrauch macht, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ich spreche davon, dass der Rechtsstaat geschreddert wird. Denn was ist es sonst, wenn ich als Bürger in meiner Not noch nicht einmal mehr das Amtsgericht, noch nicht einmal mehr das Verwaltungsgericht anrufen kann? Ja, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich spreche davon, dass die Inzidenzwertpolitik verfassungswidrig ist. (Beifall AfD) Ich sage Ihnen: Sie ist verfassungswidrig, weil der sogenannte Inzidenzwert ohne eine Rückkopplung an Testquoten, an Impfquoten und an wirkliche Erkrankungszahlen eine willkürlich manipulierbare Größe ist. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, mit der herbeigetesteten Pandemie wird – und das muss uns klar sein – der Dauernotstand ermöglicht. Und ich sage Ihnen voraus, dass bald weitere Notstände, dass bald weitere Notverordnungen entdeckt werden und folgen werden. Wie wäre es denn mit einem Wahlansteckungsnotstand, dann, wenn die Umfragewerte der CDU noch weiter in den Keller gehen, oder einem Mietnotstand – der steht, glaube ich, auch schon vor der politischen Haustür? Und Frau Baerbock freut sich insgeheim sicherlich schon auf einen Feinstaub- und Klimanotstand. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich möchte abschließend betonen: In diesem Land gibt es keine medizinische, es gibt eine politische Pandemie, und an dieser politischen Pandemie sind Sie leider alle – mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten im Hohen Haus – erkrankt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Da la- chen ja die Hühner! Eingesperrt wie Hühner oder wie war das?) Und diese politische Pandemie kann tatsächlich für unsere Demokratie tödlich enden. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wenn man es so betrachtet wie Sie, dann schon!) Darauf hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag von Anfang an hingewiesen – in zwei fundierten Positionspapieren. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Kein einziger Vorschlag!) Wir werden auch in Zukunft unbeirrt unsere Stimme erheben, mit dem Mut zur Wahrheit, und werden auf die Gefahren für unsere Demokratie hinweisen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Plötner.

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Ralf Plötner Die Linke

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, leider ist es eben nicht so einfach, was den Außenbereich angeht. Herr Höcke, leider haben ja zahlreiche Demonstrantinnen und Demonstranten dafür gesorgt, dass Infektionen gestiegen sind, weil sie sich zwar im öffentlichen Raum und im Freien aufgehalten, aber nicht an Infektionsschutzregeln gehalten haben. Und so einfach ist es dann eben nicht. Zum Herrn Kollegen Kemmerich: Die Bundesgartenschau wird ja unter hohen Auflagen unter freiem Himmel begehbar sein. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das ist auch gut so! Aber Kinder dürfen nicht raus zum Fußball spielen! Auf die BUGA darf ich gehen, aber mein Sohn darf nicht Fußball spielen! – Lesen Sie das Aufgeschriebene vor!) Der Unterschied zu den Schulen und Klassenräumen ist eben der Innenraum, wo Infektionen einfach viel häufiger und intensiver stattfinden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bundeseinheitliche Regelungen waren ständige Forderungen auch der rot-rot-grünen Landesregierung und Fraktionen. Ich möchte daran erinnern, wie sehr in der MPK darauf gedrängt worden ist, einen bundesweit einheitlichen Stufenplan zu haben und einen bundeseinheitlichen Orientierungsrahmen, damit allgemein bekannt ist und auch allgemein akzeptiert ist, welche Schritte unternommen werden müssen, wenn sich das Infektionsgeschehen ausbreitet, und welche Schritte unternommen werden dürfen, wenn sich das Infektionsgeschehen wieder verlangsamt und erfolgreich zurückgedrängt werden kann. Leider ist das nicht gelungen – leider – und diesen verlässlichen Rahmen bietet auch das heute geänderte Infektionsschutzgesetz nicht. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Die Landesregierung hat genug Möglichkeiten, hier vor Ort zu reagieren!) Wir hätten schon viel früher an so einem Punkt von bundesweiter verlässlicher Orientierung sein können – ich denke, wir hätten es sein müssen. Herr Kemmerich, das ist ja auch immer so eine Sache mit der Wortwahl und der Sprache. Wir reden von Ausgangsbeschränkungen und ich glaube, Sie reden bewusst von Ausgangssperren und das sind sie einfach nicht. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Was ist das für ein Unsinn? Lassen Sie sich das mal von einem Richter erklären!) (Unruhe AfD) Auch in Thüringen, wenn es Beschränkungen gibt, gibt es zahlreiche begründete Ausnahmen, wo es dann auch nachvollziehbar ist. Man muss auch konstatieren, dass das bisherige Agieren des Freistaats Thüringen mit seinen Landkreisen und kreisfreien Städten viel gehaltvoller war. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Wir ha- ben in Thüringen die höchste Inzidenz! Nennen Sie das gehaltvoller?) Die jetzigen Änderungen, die heute im Infektionsschutzgesetz beschlossen worden sind, bleiben hinter den Eindämmungsmaßnahmen Thüringens zurück. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ergänzungen des § 28b im Absatz 7 sind ein längst überfälliger Schritt gewesen. Die Verpflichtung zu Homeofficeangeboten bedeutet nun endlich einen ausgedehnteren Arbeitsschutz. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Endlich wieder Zentralismus!) Auch die Konkretisierung, dass fehlende IT-Ausstattungen, Veränderungen der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifikationen der jeweiligen Angestellten kein dauerhafter Grund für ein Nichtangebot sind, ist wichtig. Hierbei dürfen auch kleine und mittelständische Unternehmen natürlich nicht alleingelassen werden. Es müssen flächendeckende Kontrollmechanismen und vor allem Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen der Unternehmen gewährleistet sein. Anderenfalls läuft diese Anordnung ins Leere. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass Unternehmen – als Beispiel im Vergleich zum Einzelhandel, der körpernahen Dienstleistungen, Schulen – weiterhin keine verpflichtenden Testregeln haben. Wieso sind diese Regeln wie auch Verordnungen vom Bund geregelt und haben leider keinen Einzug ins Infektionsschutzgesetz gehalten? Ein weiterer Kritikpunkt der FDP ist ja die alleinige Fixierung auf den Inzidenzwert und das stimmt ja auch. Das haben wir schon mehrfach im Plenum diskutiert, dass das nicht alleiniges Kriterium sein kann, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Dann stimmen Sie doch dagegen und ändern Sie es! Dann stimmen Sie im Bundesrat doch dagegen!) deswegen hat der Thüringer Orientierungsrahmen auch weitere Indikatoren. Der Präsident der Bundesärztekammer hat noch mal einen konkreten Vorschlag gemacht, welche Parameter man noch hinzuziehen soll, und dass nicht die Tatsache der freien Betten auf Intensivstationen hier das Entscheidende ist, sondern wie die Zunahme der Einweisung in Krankenhäuser und Fachkliniken mit COVID-19-Erkrankten ist. Ich möchte es auch noch mal sagen: Ein Intensivbett allein kann noch keinen Menschen versorgen. Wir brauchen dazu das medizinische Fachpersonal. An dieser Stelle möchte ich auch gern meinen Dank aussprechen an alle, die an vorderster Stelle Menschen helfen, die mit den Folgen von COVID-19 zu kämpfen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Halten Sie bitte durch. Das gilt auch für die LongCOVID-Versorgung. Wenn wir in Thüringen bereits jetzt schon über 10.000 Menschen haben, die mit Long-COVID zu kämpfen haben, müssen wir auch diese Kapazitäten stets in den Blick nehmen, das gilt natürlich auch bundesweit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt ein Ungleichgewicht, dass das Privatleben, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Freizeit- und Kulturangebote massiv betroffen sind, aber in Industrie- und Wirtschaftsbereichen gibt es kaum oder geringe Einschränkungen, die dem Schutz vor Infektionen dienen. Dieser Umstand muss tatsächlich geändert werden, damit wir die Pandemie erfolgreicher bekämpfen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank, Herr Kollege Plötner. Jetzt hat das Wort für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. König.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion wirft mit ihrer Aktuellen Stunde zu den „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen“ ein Thema auf, das uns in den letzten Tagen sicher alle beschäftigt hat und das bei uns vor Ort auch zu heftigen Diskussionen geführt hat. Auch wir als CDUFraktion im Thüringer Landtag haben unsere Bedenken an dem Gesetzesvorhaben mit einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag adressiert. Dabei kritisierten wir nicht, dass die Bemühungen zur Eindämmung der unsäglichen Corona-Seuche verstärkt werden müssen, um die Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden und Leib und Leben zu schützen. Wir hatten unter anderem Zweifel zum einen an der lebenspraktischen Tauglichkeit einiger Regelungen, wie zum Beispiel der Ausgangsbeschränkung, oder der aus unserer Sicht unzureichenden Unterscheidung zwischen Außen- und Innenbereich. Zum anderen hatten wir Bedenken, dass mit den Regelungen zum Beispiel für Schulen und Kindergärten in die Hoheit der Länder eingegriffen wird. Anders als oftmals bei der Befassung hier im Thüringer Landtag haben die Bundestagsfraktionen – das möchte ich an dieser Stelle positiv hervorheben – auf unsere Hinweise oder auch auf Hinweise von anderen Ländern Rücksicht genommen und einige Punkte aus dem Gesetzentwurf revidiert, wenngleich wir stärkere Nachbesserungen eingefordert hatten. Ich will da die Ausgangsbeschränkungen nennen, die reduziert wurden. Ich will auch nennen, dass die Möglichkeit von „Click & Meet“ im Einzelhandel jetzt doch bis zu einer Inzidenz von 150 möglich ist, dass die Fußpflege bei den körpernahen Dienstleistungen aufgenommen wurde, die nicht von der Notbremse betroffen sind, obwohl wir uns da auch eine Gleichbehandlung – das sage ich ganz offen – aller körpernahen Dienstleistungen gewünscht hätten, und natürlich auch, dass die Möglichkeit besteht, dass der Außenbereich von zoologischen und botanischen Gärten eröffnet werden darf – Stichwort „BUGA“ hier in Erfurt. Was mir aber besonders wichtig ist: Jetzt kriegen wir die besondere Situation, dass in Thüringen der Sport für Kinder und Jugendliche bis zu 14 Jahren durch die Notbremse möglich wird, also das, was wir als CDU-Fraktion seit mehreren Verordnungsentwürfen eingefordert haben, wo vonseiten der Landesregierung kein Weg hingeführt hat. Das wird jetzt ausdrücklich erlaubt. Dass es so eine Nachbesserung gibt, begrüßen wir natürlich sehr und hätten uns schon viel früher solch eine Entscheidung gewünscht. Wir hatten in unserer Fraktion ein Sportforum durchgeführt, wo das einhellige Forderung des organisierten Sports in Thüringen war. Wer die Sendung „Fakt ist!“ gesehen hat, hat deutlich gesehen, welche Bedeutung der Sport für unsere Gesundheit hat. Deswegen finden wir es sehr wichtig, dass das jetzt mit reingekommen ist, nicht von Thüringen, sondern vom Bund. Das ist das, was wir positiv bewerten. (Beifall CDU) Was nicht revidiert wurde und was wir ablehnen, ist, dass Schulen und Kindergärten nach starren Inzidenzwerten von 165 geschlossen werden sollen. Das hat gerade für uns in Thüringen mit unseren hohen Inzidenzwerten weitreichende Folgen. Wir hätten uns hier mehr Flexibilität gewünscht, wir hätten uns mehr Kreativität gewünscht, wir hätten uns gewünscht, dass die Pflichttestungen in Thüringen schon vorher eingeführt worden wären, dass wir das Wechselmodell in Thüringen stärker gefahren hätten, dass wir über die Luftfilter stärker agiert hätten und vielleicht auch – wir kommen jetzt in die warme Jahreszeit –, dass Unterricht im Freien möglich wäre, dass wir Dorfgemeinschaftshäuser in der Nähe von Grundschulen, wo mehr Räume oder größere Räume zur Verfügung stehen, einbezogen hätten. Das wären Handlungsmöglichkeiten gewesen, die wir hier vor Ort gehabt hätten. Das hätten wir uns gewünscht, und nicht dieses starre Schließen auf Bundesebene bei einer Inzidenz von 165. Genau an dieser Stelle hätten wir mehr Widerspruch aus Thüringen erwartet. Aber anscheinend ist die Landesregierung hier äußerst dankbar, dass nach dem bundesweit schlechtesten Krisenmanagement aller Landesregierungen über Monate, mit den über Monaten höchsten Inzidenzwerten, der Bund der überforderten Landesregierung endlich Verantwortung abnimmt. Sehr geehrte Damen und Herren, trotz aller Schwächen und rechtlichen Bedenken, sollten wir nicht vergessen, warum die sogenannte Notbremse gerade Thüringen so hart trifft. Frau Dr. Klisch hatte Carsten Schneider als Parlamentarischen Geschäftsführer zitiert, der auch gesagt hat: Die Notbremse tritt als Konsequenz des katastrophalen Krisenmanagements der Landesregierungen in Kraft. – So sieht er das. Was wir in Thüringen gebraucht hätten – das ist auch unsere Kritik –, wäre gerade zu Beginn der zweiten Welle ein rigoroseres Krisenmanagement gewesen anstatt eines Zickzackkurses der Landesregierung, in Teilen nach dem Bauchgefühl des Ministerpräsidenten. Wenn wir in die letzten Monate schauen, hätten wir einen besseren Start der Impfkampagne gebraucht. (Beifall CDU)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Herr Kollege, Ihre Redezeit endet.

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Dr. Thadäus Rudolf König CDU

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Wir hätten klare Regelungen gebraucht und kein Verordnungswirrwarr. Deswegen: Wir brauchen Klarheit und Akzeptanz, sonst wird die Notbremse in Thüringen weiter Bestand haben. Danke. (Beifall CDU)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank, Herr Dr. König. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Pfefferlein.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, wir werden diese Pandemie nur in den Griff bekommen, wenn wir diese Welle endlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen brechen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Flickenteppich der Bundesländer steht seit Monaten in der Kritik, und das zu Recht, denn wer blickt denn hier noch durch? Das Ergebnis ist zunehmender Frust, selbst bei denen, denen klar ist, dass wir die Pandemie nur mit scharfen Maßnahmen in den Griff kriegen. Thüringen hat seit drei Monaten die höchste Inzidenz aller Bundesländer. Der Flickenteppich setzt sich fort, wie an den unterschiedlichen Regelungen in den Landkreisen und Städten zu sehen ist. Wir haben aber eine nationale Problemlage und sehen, dass es nicht funktioniert, wenn jedes Bundesland, jeder Landkreis und jede Stadtverwaltung ihr eigenes Corona-Management betreibt. Wir hätten uns bei allen wichtigen Argumenten für Begrenzungen gewünscht, dass es Möglichkeiten für Treffen in festen Bezugsgruppen gibt, die über die jetzt möglichen Kontaktbeschränkungen hinausgehen, auch um die Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen organisieren zu können. Viele Familien sind am Limit. Aber was soll das, dass seitens der Arbeitgeberinnen lediglich ein freiwilliges Testangebot gemacht werden soll? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überhaupt: Ein umfassendes Testkonzept lässt dieses Papier vermissen. Zwar sind die Tests an Schulen jetzt zweimal pro Woche verpflichtend, wenn die Inzidenzzahlen den Unterricht dort zulassen, von flächendeckenden Testangeboten sind wir aber weiter meilenweit entfernt. Dabei ist Testen im Kampf gegen das Coronavirus die wichtigste dritte Säule neben den Corona Schutzimpfungen und der ‑ Einhaltung der Corona Regeln im Alltag. Die Tests ‑ helfen, Infektionen zu erkennen und damit weitere Ansteckungen oder gar große Ausbrüche zu verhindern. Deshalb brauchen wir schnellstmöglich eine landesweite und flächendeckende Angebotsstruktur für die regelmäßige Testung aller. Und da ist jetzt auch Thüringen in der Bringschuld, damit überall Antigen-Schnelltests von geschultem Personal in vielen Teststellen angeboten werden können. Ich möchte mich an dieser Stelle aber mal sehr herzlich bei all denen bedanken, die sich seit Wochen überall in Thüringen engagieren, sei es das DRK, die DLRG und die ganz vielen Eigeninitiativen in den Kommunen und in den Landkreisen, die die Einrichtung von Teststellen und Testzentren ermöglichen. Doch wir brauchen noch mehr als diese Teststellen, wir brauchen auch Tests in Arztpraxen, in Apotheken – ich weiß, das ist schon oft, aber es reicht oft auch noch nicht aus –, die überall im Land erreichbar sind und die die Randzeiten abdecken können. Und wenn auch der Bund einen Großteil der Kosten übernimmt, so muss auch Thüringen Geld in die Hand nehmen, um mögliche Kosten, die darüber hinausgehen, zu übernehmen. Wir können es uns nicht leisten, wegen mangelnder Testkonzepte und Möglichkeiten schwere Verläufe oder Todesfälle ganz und gar zu riskieren. Wir können die Pandemie nur in den Griff bekommen, wenn wir diese Welle endlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Maßnahmen brechen. Es wird noch dauern, bis Impfungen einen Effekt zeigen, und bis dahin werden die Testmöglichkeiten eine wesentliche Säule der Pandemiebekämpfung bleiben. Ich muss auch hier noch mal sagen: Die Situation wird nach allen seriösen Prognosen deutlich eskalieren. Es gibt die massive Frustration und Resignation sämtlicher Fachexpertinnen und experten über ‑ Lockerungen und zögerliche, mangelnde Maßnahmen. Der Anteil der B.1.1.7-Variante liegt mittlerweile bei knapp 90 Prozent, und die Patientinnen und Patienten mit schweren Verläufen sind deutlich jünger. In den Krankenhäusern zeichnet sich eine deutlich höhere Belastung des Personals ab, weil deutlich längere Liege- und Behandlungszeiten da sind. Personalnotstand wird immer deutlicher, insbesondere auch im Bereich der Pflege. Die Auslastung der Intensivabteilungen lag vor ein paar Wochen noch bei 20 Prozent, und jetzt gehen wir auf 40 Prozent zu. Ein weiteres Problem ist: Die Reha-Kliniken, die bislang aushelfen konnten, sind noch voll mit Patientinnen und Patienten der sogenannten zweiten Welle. Hier wird es auch Kapazitätsprobleme geben und die gibt es jetzt schon. Noch einmal: Die Notbremse muss jetzt gezogen werden. Aber was über all diesen Diskussionen immer wieder vergessen wird, ist der Auftrag, den Menschen im Land Verlässlichkeit zu geben und wieder zurück ins Boot zu holen. Alle sind pandemiemüde, und deshalb braucht es verlässliche Pläne, um das Pandemiegeschehen vernünftig einordnen zu können. Und genau deshalb brauchen wir auch für die verantwortungsvolle Wiedereröffnung einen gut durchdachten und transparenten Stufenplan. Das predigen wir seit Monaten. Inzidenzen allein sind schon lange nicht mehr aussagekräftig genug. Es braucht Faktoren, um das Infektionsgeschehen künftig besser einordnen zu können. Faktoren wie Testung, Impfquote, Intensivbettenbelegung und Überlastung des Gesundheitswesens müssen mit einbezogen werden. Wir brauchen korrekt arbeitende Strukturen zum Impfen, Testen und zum Kontakte-Nachverfolgen. Das ist eine Mammutaufgabe, aber es gibt leider keinen anderen Weg. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank, Frau Kollegin Pfefferlein. Jetzt schaue ich in Richtung der Landesregierung? Frau Ministerin Werner – Herr Staatssekretär, ich habe Sie tatsächlich übersehen. Entschuldigen Sie! Bitte.

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Krückels

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich reagiere gern. Ich habe ja gestern in der RMK schon kurz skizziert, wie sich die Landesregierung bisher verständigt hat. Inzwischen ist der Gesetzentwurf durch den Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung gerade durchgegangen in der Fassung, wie er durch den Gesundheitsausschuss vorgestern auch noch mal relativ umfangreich geändert worden ist. Insofern – das ist natürlich kein Vorwurf an die FDP – ist das, was jetzt in der Begründung zur Aktuellen Stunde aufgeführt ist, teilweise nicht mehr Sachstand, weil noch an einigen Punkten Änderungen erfolgt sind. Ich würde nur zu einigen Punkten, Aspekten kurz Stellung nehmen. Selbstverständlich kann man nicht zu dem gesamten Bereich der Pandemiebekämpfung jetzt alles ausführen. Die Haltung Thüringens ist so weit klar. Das Kabinett hat sich gestern schon verständigt, dass die Regierung keinen Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses stellen wird, und da trifft das zu, was Herr Hoff gerade zu der Grunderwerbsteuer und der Beteiligung der Landesregierungen gesagt hat. Ich gehe davon aus, dass auch die Landesregierungen mit FDP-Beteiligung keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses stellen werden, insofern könnte man ja auch immer die eigenen Leute ansprechen, bevor man andere anspricht, die dann … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Schles- wig-Holstein wird einen Entschließungsantrag einreichen!) Nein, aber ich wollte nur sagen, das ist insgesamt eine Frage der Linie, (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nein, Schleswig-Holstein wird einen einreichen! Sie wissen das doch, Herr Krückels!) und es ist natürlich immer eine Frage auch von Regierung und Opposition. So ist es. Ich versuche auch nicht andere Bundesländer anzuzählen, und ich finde manche Argumente auch ein wenig wohlfeil, wenn man sie dann in dem einen Land anbringt und in dem anderen nicht. Ich will auch gar nicht kommentieren, was die CDU gesagt hat, sozusagen das schlechteste Pandemiemanagement, man ist in anderen Bundesländern unterwegs und dann erzählt jeweils die Opposition auch, dass dort die CDU das schlechteste Pandemiemanagement aller Länder zu verantworten hat. Also wir unter den Ländern sind da ein wenig solidarischer auch in den Diskussionen, auch in den Diskussionen um das Gesetz. Zu einigen Aspekten, die jetzt verbessert worden sind, beispielsweise – und tatsächlich, da gab es auch Unterstützung von CDU-Bundestagsabgeordneten und deshalb, da sind wir auch dankbar, auch von SPD-Bundestagsabgeordneten –, dass eine stärkere Differenzierung zwischen draußen und drinnen, gerade im Bereich der botanischen, zoologischen Gärten, gemacht worden ist. Selbstverständlich hat die Landesregierung das auch von Anfang an angemahnt; noch bevor der Entwurf der Regierung an die Koalitionsfraktionen gegangen ist, haben wir das schon aufgeworfen; und wir hätten uns in dem Bereich natürlich noch mehr Differenzierung gewünscht. Das ist auch hier vorgetragen worden. Die Außenkontakte sind natürlich sehr viel ungefährlicher; trotzdem muss man auch die natürlich unter geschützten Bedingungen machen und nicht in wilden Szenarien, sonst kann man sich auch draußen anstecken. Das muss man sich auch vergegenwärtigen. Wir sind teilweise aber natürlich auch unglücklich mit den sehr fixen Grenzen, die es gibt, sowohl für die Ausgangssperren als auch natürlich für den Schul- und Bildungsbereich – der Bildungsminister wird noch dazu Stellung nehmen –, weil das natürlich dann regionale Entscheidungen nicht mehr zulässt und es gerade im Bereich der Schule und auch der Kindergärten zu ganz erheblichen Einschränkungen kommen wird. Mit Stand heute – wenn ich es nicht falsch weiß – wären von den Landkreisen und kreisfreien Städten 18 über 165 und davon betroffen und dürften dann, wenn das Bundesgesetz in Kraft ist, überhaupt gar keinen Präsenzunterricht mehr anbieten. Das ist natürlich ganz erheblich und damit sind wir – ich glaube – das betroffenste Bundesland. Insofern ist das auch eine Einschränkung, die wir bisher nicht hatten, sondern wir hatten bisher flexiblere Regelungen, die zwischen dem Bildungsministerium und den jeweiligen Landkreisen vereinbart worden sind. Auch zum Stichwort der Inzidenzen sehen wir es kritisch, dass das der einzige Faktor sein soll, der gelten soll. Gleichzeitig muss man sagen: Auch wenn wir eine multifaktorielle Bestimmung eines Werts festgelegt hätten, hätte das uns in Thüringen mit diesen hohen Zahlen nichts genützt. Wir wären auch dort daruntergefallen. Insofern wäre eine weitere Differenzierung sinnvoll gewesen, ist aber, glaube ich, für uns in diesem Punkt nicht entscheidend. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Es gibt genug Landkreise und Städte, die an der 100 sind!) Es stimmt natürlich, wenn gesagt wird, es geht um das Impfen, Impfen, Impfen, um aus dieser Pandemie herauszukommen. Das aber gelingt nur durch impfen. Wir müssen schauen, dass bis dahin nicht noch wesentlich mehr Opfer und wesentlich mehr Überlastungen im Krankenhausbereich entstehen. Als ich im März hier gesprochen habe – auch in einer Aktuellen Stunde –, habe ich von 3.000 Thüringerinnen und Thüringern berichtet, die bereits verstorben sind. Es sind leider inzwischen 700 mehr geworden. Ich hoffe, dass diese Zahlen jetzt kontinuierlich sinken, auch mit den entsprechenden Maßnahmen. Bezüglich der Geltungsdauer ist das Gesetz nachgebessert worden. Ich danke den Bundestagsfraktionen, dass das Gesetz auf den 30.06. befristet worden ist. Auch die Landesverordnungen sind immer auf einen Monat befristet gewesen. Deshalb ist es richtig, auch dieses Gesetz zu befristen. Wir hoffen – ich gehe davon aus –, dass dieses Gesetz dann nicht verlängert werden muss, sondern die Maßnahmen bis dahin gegriffen haben. Sie haben im FDP-Antrag gesagt, Sie sehen die Ausgangssperre verfassungsrechtlich fragwürdig. Ich habe gesagt, dass das auch aus unserer Sicht eine zu automatische Regelung ist, die da getroffen wurde. Ob das dann verfassungsrechtlich nicht tragbar ist, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Ich gehe davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht entweder auf Antrag Ihrer Fraktion oder auch auf Antrag einzelner Bürger damit wird befassen müssen. Zum Schulbereich sage ich nur einen Satz – der Schulminister wird dazu gleich dezidiert ausführen –: Wir haben heute schon die Diskussion um die Masken gehabt, um die 42.000 Unterschriften, die vorgebracht worden sind. Aber es gibt von beiden Seiten Befürchtungen, Zuschriften, Wünsche. Deshalb muss die Landesregierung weiterhin zwischen den berechtigten Schutzinteressen der Bevölkerung, die sie artikuliert, die auch an uns herangetragen werden, und den Einschränkungen der Bildungsrechte oder sonstigen Grundrechte – was niemand gerne macht – abwägen. Insofern ist das, was Herr Höcke sagte, immer davon geprägt, als würde es der Landesregierung Spaß machen, die Menschen in ihren Grundrechten einzuschränken. Ich finde, dieser Tenor ist doch relativ unerträglich. (Beifall DIE LINKE) Insofern werden wir morgen im Bundesrat Stellung nehmen. Wir werden noch einmal als Landesregierung eine Protokollerklärung abgeben, vielleicht auch mit anderen Ländern zusammen. Der Ministerpräsident wird unsere Sichtweise morgen im Bundesrat vorstellen. Ich gehe davon aus, dass kein Land den Vermittlungsausschuss anruft und insofern das Gesetz am Freitag vom Bundespräsidenten ausgefertigt und zeitnah – ich weiß nicht genau wann, aber in den nächsten Tagen – in Kraft treten wird. Dann müssen wir tatsächlich erstens agieren und zweitens unsere eigenen Regelungen anpassen. Drittens – auch das ist möglich – können noch zusätzliche Maßnahmen durch die Länder getroffen werden, wenn sie lokal notwendig sind. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. – Doch, Herr Höcke. Sie haben noch 40 Sekunden.

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Björn Höcke AfD

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt selbst so viel Kritik an diesem neuen Infektionsschutzgesetz geübt, haben darauf hingewiesen, dass die Ausgangsbeschränkungen starr und willkürlich sind – mit Ihren Worten. Sie haben auf die Problematik des Inzidenzwerts hingewiesen, auf die einseitigen Orientierungen dieses Inzidenzwerts. Warum machen Sie nicht im Sinne der Thüringer Bürger von Ihrem Recht auf Einberufung des Vermittlungsausschusses Gebrauch? Das frage ich Sie. Warum nehmen Sie dieses Recht nicht in Anspruch? (Beifall AfD) Sie können hier wohlfeile Worte halten, dass Sie im Dienste und für das Wohlergehen der Thüringer Bürger sorgen, aber Ihre Taten sind andere, und daran werden Sie gemessen werden. (Beifall AfD)

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Bergner

d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“

Danke, Herr Abgeordneter Höcke, exakt die 40 Sekunden geschafft. Damit sind wir dann am Ende dieses vierten Teils der Aktuellen Stunde und ich rufe den fünften Teil auf Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3121 Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es ja heute schon in mehreren Aktuellen Stunden gehört, die pandemische Lage ist im Moment sehr besorgniserregend, die Zahlen sind viel zu hoch. Thüringen ist nach wie vor das Bundesland mit der höchsten Inzidenz – Stand heute: 240. Die Hilferufe aus den Intensivstationen werden auch immer lauter und deutlicher: 35 Prozent der Intensivbetten sind in Thüringen durch COVID-19-Patientinnen belegt und – mein Kollege Thomas Hartung hat schon darauf hingewiesen – es sind inzwischen auch Kinder, die wir auf den Intensivstationen behandeln. Soeben wurde auch im Bundestag die Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes beschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt nun für Präsenzangebote an Schulen eine Testpflicht für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler, wir begrüßen das ausdrücklich. Außerdem müssen Kindergärten, Kindertagespflege und Schulen schließen und in die Notbetreuung wechseln, wenn an drei Tagen die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis den Wert von 165 überschreitet. Staatssekretär Malte Krückels hat gerade darauf hingewiesen, das bedeutet, wenn wir auf die Zahlen von heute schauen, dass 18 von 23 Landkreisen betroffen sind, sie würden also alle nicht mehr im Präsenzunterricht sein. Fakt ist, in der dritten Pandemiewelle sind die Bildungseinrichtungen leider viel deutlicher und stärker vom Infektionsgeschehen betroffen. Umso wichtiger ist es also, dass die Kindergärten und Schulen durch umfassende Schutzkonzepte zu sicheren Orten für gute Bildung werden. Deshalb begrüßen wir – wie gesagt – auch die verbindliche Testpflicht oder – nennen wir es so – Betretungsverbote für ungetestete Schülerinnen und Lehrkräfte in unseren Bildungseinrichtungen. Wichtig ist hier natürlich, dass entsprechend Tests auch für alle Schulen zur Verfügung stehen, gut auch, dass die zentrale Beschaffung in der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz nun steht. Und außerdem ganz wichtig sind die Einhaltung von Abstandsregeln, das Lüften selbstverständlich, ein engmaschiges Testsystem – extrem wichtig – und eben auch die Notwendigkeit des Maskentragens, wir haben es ja heute hier auch schon diskutiert. Wir haben es heute hier allerdings auch vor dem Thüringer Landtag erlebt. Ich sage ganz deutlich: Wenn wir unsere Kinder, wenn wir uns alle schützen wollen, müssen auch sie leider Masken tragen, so unschön wie das ist, aber die Inzidenzen geben uns da keine andere Möglichkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kindergarten- und Schulschließungen sind natürlich unheimlich bitter für alle Kinder, für Schülerinnen und Schüler, für Eltern, für die Erzieherinnen und Lehrkräfte. Wir setzen auf Notbetreuungsregelungen, die tatsächlich auch den Lebensrealitäten der Familien gerecht werden. Uns ist wichtig und wir halten es auch für richtig, dass keine Kinder und Jugendlichen zum Test gezwungen werden. Fakt ist dann aber: Wenn sich Kinder oder Jugendliche nicht testen lassen wollen, dann können sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, dann müssen sie das häusliche Lernen nutzen, um an den Unterricht angeschlossen zu sein. Wir werben allerdings dringend für die Teilnahme an den Tests – das gilt auch für die Lehrkräfte. Wir können uns aber auch vorstellen – wir haben das ja schon häufig auch im Ausschuss diskutiert –, dass die Tests auch mit den Eltern zu Hause durchgeführt – oder eben in einem der Testzentren – und entsprechend dokumentiert werden. Zum Impfen: Fakt ist, wir brauchen zügig mehr Schutz für die Lehrkräfte, das ist ja jetzt auch möglich, die Impfungen sind ja freigegeben, Termine soll es ab Mai für alle Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten geben. Wir müssen aber auch über die Eltern reden. Wir werben seit Wochen dafür, auch die Eltern von Kindergarten- und schulpflichtigen Kindern so schnell wie es auch immer geht zu impfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen, das liegt natürlich an der Verfügbarkeit des Impfstoffes, das ist auch kein Vorwurf, ich will es nur sagen: Wenn wir sehen, dass immer mehr Kinder betroffen sind, dann sagt uns die Lebensrealität, das sind die mobilen Gruppen, die besonders gefährdet sind, die mit Kindern, die mit vielen Menschen zu tun haben, und diese müssen wir schnellstmöglich impfen. Ich will aber auch noch mal einen Punkt ansprechen – und das ist jetzt eine Aufforderung an die Kommunen –, nämlich endlich auch Luftreinigungsanlagen anzuschaffen. Ich verstehe, ehrlich gesagt, die Zurückhaltung der Schulträger hier nicht. Gerade in schlecht belüfteten Räumen ist es sinnvoll, zusätzlich mit Luftreinigungsanlagen zu arbeiten. Heute ist es nun gerade mal etwas wärmer, aber wir kennen auch andere Zeiten, und deswegen, das Geld ist im Haushalt eingestellt, lassen Sie es uns tatsächlich auch nutzen. Abschließend ist für uns die langfristige pädagogische Perspektive besonders wichtig. Die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und Lehrkräfte brauchen endlich Klarheit darüber, wie die Lernstände im kommenden Schuljahr bestmöglich verbessert werden können. Wir haben jetzt drei Schulhalbjahre, die – in Anführungszeichen – nicht normal laufen. Das hat natürlich Folgen. Unser Ansatz sind verbindliche Lernstandserhebungen, Nachhilfe- und Förderangebote, und da braucht es auch ein tragfähiges Konzept. Ein Bund-Länder-Programm zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern ist wichtig, allerdings kann man das nicht auf ein Schuljahr beschränken, sondern muss deutlich langfristiger denken, und es muss auch die Kindergärten und die Jugendhilfe umfassen. In diesem Sinne: Danke, dass Sie zugehört haben, und danke, dass wir dazu auch heute hier ins Gespräch kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Für die FDPFraktion hat sich Abgeordnete Baum zu Wort gemeldet.

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Franziska Baum FDP

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörinnen und Zuschauerinnen an den Endgeräten! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie haben vollkommen recht, solide Hygienekonzepte mit Tests, Abstand, Wechselunterricht, Luftreinigung, entzerrter Schülerverkehr, das waren jetzt eigentlich so die Sachen, mit denen ich stärker gerechnet hätte, wenn es um die Vorstellung von pandemiefesten Schulen und pandemiefester Bildung geht. Ich hatte auch mit Ausführungen zu Ausweichräumen gerechnet. Konzepte zu Lernrückständen haben Sie angesprochen. Das sind wirklich gute Ideen, um Schule, um Bildung pandemiefest zu gestalten. Obwohl ich wirklich nicht rückwärtsgewandt bin, wünsche ich mir, wir hätten heute den 21. April 2020 und wären am Anfang einer Bewegung und hätten noch die Chance, diese guten Ideen, die im Raum waren und sind, tatsächlich umzusetzen, um Bildung in Thüringen pandemiefest und langfristig haltbar zu machen. Aber es ist 2021 und wir reden eigentlich schon ein Jahr über diese oder auch ähnliche Ideen. Das erste Positionspapier der Freien Demokraten zum Beispiel, in dem wir über Ausweichräume für pandemiefestes Lernen gesprochen haben, stammt vom 20. April 2020. Im Rahmen der Parlamentsbeteiligung schreiben wir regelmäßig Stellungnahmen an die Landesregierung, und da fordern wir seit Längerem, dass es ein Konzept gibt, das länger gilt als zwei Wochen und das mehr tut, als nur zu sagen, bei welcher Inzidenz die Schule jetzt wieder aufgemacht wird oder wann sie wieder zugemacht wird. Das habe ich auch zuletzt hier in der Plenarsitzung im Februar angemahnt. Der Kollege Kemmerich hat das im September des letzten Jahres angemahnt. Als wir im Juli 2020 hier in der Aktuellen Stunde zu diesem Thema gesprochen haben, hatte ich die Landesregierung aufgefordert, obwohl es so aussah, als hätten wir die Pandemie möglicherweise hinter uns, doch einen Plan aufzustellen, der sowohl für gutes als auch für schlechtes Wetter tauglich ist. Das ist nur ungenügend passiert, und jetzt haben wir die Situation in Thüringen, in der wir gezwungen sind, die Schulen wieder zu schließen. Was wir haben, und das möchte ich nicht verhehlen, ist eine Handreichung zum Distanzunterricht, die sich im Laufe des letzten Jahres durchaus gemausert hat, wir haben eine KiJuSSp-Verordnung, in der Stufen festgelegt sind und Maßnahmen, die man noch ergreifen kann, um Schulen auch bei einer Inzidenz über 200 offenzuhalten, und das ist gut. Aber das Problem ist, dass diese ursprünglich recht klaren Grundlagen im Kommunikationschaos der Landesregierung komplett untergegangen sind. Stattdessen sind Regeln für Montag gern mal Freitagnachmittag verkündet worden. Und es gibt so viele Verordnungen, Verfügungen, Briefe, dass einem schwindelig wird. Dadurch fällt es allen Beteiligten schwerer, eine klare Linie durchzuhalten. Auch die Maßnahmen, die Schließungen verhindern sollen, sind nicht wirklich ein Gesamtkonzept. Was die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen korrekterweise ansprechen, ist, es hängt am Ende an der Frage: Was ermöglichen wir in den Schulen und was fordern wir ein? Welche Standards setzen wir und wie stellen wir die Einhaltung sicher? Was wir brauchen, ist – da wiederhole ich mich – ein Konzept für pandemiefeste Schule, das auf die Umsetzung vor Ort schaut. Da gab es verschiedene Ideen, auch von kommunalen Trägern und von kommunalen Akteuren, die nicht berücksichtigt worden sind. Die Frage ist also: Wie können wir sicherstellen, dass alle Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht teilnehmen können? Ausweichräume war eine Idee, in der man Ruhe hat zum Lernen, in der größere Gruppen zum Beispiel in Turnhallen zusammenkommen können, wo Schüler besser Abstand halten können. In der Schulsozialarbeit und auch in der Jugendarbeit bleiben aktuell Ressourcen ungenutzt. Dabei könnten die wirklich dabei helfen, sowohl im Lernen zu unterstützen als auch einfach beim Umgang mit der Pandemie zu helfen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist Quatsch! Es sind keine Ressourcen frei!) Ich habe gestern erst mit den Trägern gesprochen, die genau das bestätigen. Auch die Ferienstätten sind leer, da sind Räume, die genutzt werden können, die wir aktuell nicht nutzen, weil wir die Einrichtungen geschlossen haben für so Sachen. Ich sage gar nicht, alles wieder zurück und wir machen alles so, als wäre nichts, sondern ich sage, wir müssen auch außerhalb des Schulhauses überlegen, an welchen Stellen kann wo mit wem Bildung umgesetzt werden. (Beifall FDP) Schülerverkehr entzerren, wir haben oft genug darüber gesprochen. Infrastruktur, ich erinnere mich an die Diskussion, die wir letztes Jahr dazu hatten. Warmwasser, Seife, Desinfektionsmittel, das waren Fragen, über die wir hier gesprochen haben. Masken, das ist mittlerweile geklärt, auch die Tests scheinen mittlerweile geklärt, aber das Thema „Luftreiniger“ ist nach wie vor offen. Frau RotheBeinlich hat es angesprochen. Jetzt kann man natürlich sagen, dass das Aufgabe der Schulträger ist und die das alles umsetzen müssten. Aber ich verstehe nicht, wenn wir in der Situation sind wie dieser, in einer Pandemie, dass die beiden wichtigsten Akteure im Bildungssystem es nicht auf die Reihe bekommen, miteinander gemeinsam diese Probleme in den Schulen zu lösen. (Beifall FDP) Das Eisfelder Modell zum Beispiel war so ein Konzept, das kam aus der kommunalen Ebene. Das ist vom Land abgebügelt worden, nicht möglich. Und auch wenn es möglicherweise heißt, dass das so nicht war: Die fühlen sich auf jeden Fall ungehört. Die Frage, die sich jetzt noch stellt, ist: Was können wir jetzt noch machen?

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Frau Kollegin, Ihre Redezeit endet.

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Franziska Baum FDP

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank, Herr Präsident, ich beende. Grundsätzlich schadet es nicht, die Ideen auch heute noch umzusetzen. Gute Luft im Klassenzimmer, digitale Ausstattung, neue Lernformate, offene Lernorte, das hilft auch im Bildungssystem der Zukunft. Ob es uns dabei hilft, die Pandemie jetzt noch in den Griff zu bekommen, das weiß ich nicht, oder ob wir dafür zu spät sind. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Bergner

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Abgeordneter Dr. Hartung.

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Thomas Hartung SPD

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, so ein spannendes Thema in fünf Minuten abzuarbeiten, da muss ich etwas schneller reden. Ja, der richtige Umgang mit Schulen und Kindertagesstätten in der Pandemie ist natürlich immer ein Balanceakt, auf der einen Seite zwischen dem Bildungsanspruch, den Kinder zu Recht haben, auf der anderen Seite geht es auch um Sicherheit und körperliche Unversehrtheit. Diesen Spagat müssen wir lösen, und ich glaube, da sind wir uns einig, da kann man immer mehr drauflegen, immer mehr, und wird niemals am Ende sein und sagen, jetzt ist es optimal. Vor diesem Hintergrund müssen wir wissen, dass wir dann, wenn die Schulen offen sein können, die Inzidenzen es zulassen, die Hygieneund Sicherheitsmaßnahmen gut einhalten müssen, also die verordnete Maskenpflicht, die Abstandsregeln, die Schutzmaßnahmen allgemein, aber eben auch verbindliche Tests. Und ja, wir brauchen Betretungsverbote, wenn die Eltern bestimmter Schüler diese Dinge ablehnen; dann muss es eben in der Distanz weitergehen. Ich hätte mir, muss ich ganz ehrlich sagen, in dem Brief der Staatssekretärin an die Träger und an die kommunalen Spitzenverbände etwas mehr Stringenz gewünscht. Ich lese den Brief so, dass man zwar eine Testpflicht hat, aber wenn man die nicht gleich umsetzen kann, dann ist es auch nicht so schlimm. Das ist nicht das, was wir in dieser Krise brauchen. Testpflicht heißt Testpflicht, weil sie verpflichtende Tests vorschreibt, und zwar in dem Moment, in dem sie in Kraft tritt. (Beifall SPD) Zu den Schutzmaßnahmen gehört auch, dass man, wenn die Inzidenzen es nicht mehr zulassen, die Schulen und Kindertagesstätten auch schließt. Das ist natürlich immer die Ultima Ratio, aber manchmal ist es notwendig. Ich hätte mir auch da gewünscht, dass wir nicht den Flickenteppich in Thüringen haben. Im Kleinen das, was die 16 Bundesländer darstellen, sind bei uns die 23 Gebietskörperschaften; jeder macht so ein bisschen das, wie er es denkt. Ich hätte mir auch da schon länger einheitlichere Lösungen gewünscht. Das haben wir nicht getan. Okay, jetzt macht es der Bund für uns. Ja, in dem Zusammenhang bin ich dem Bund dankbar, dass er das tut. Ich finde es richtig, dass es einheitliche Grenzen gibt. Ich finde es richtig, dass es dann verbindliche Maßnahmen für Schulen und Kitas gibt. In diesem Zusammenhang appelliere ich mal an das Ministerium: Wir wissen heute schon, in welchen Gebietskörperschaften am Montag Schulen und Kitas geschlossen sind. Bitte nicht freitags Erlasse machen! Eigentlich kann man heute den Eltern und den Trägern schon sagen, was am Montag auf sie zukommt. Selbst in den Kreisen, in denen wir unter 165 sind, sind – glaube ich – alle Thüringer Kreise dann im Wechselunterricht beschäftigt. Auch darauf sollten sich Eltern, Lehrer und Schulträger vorbereiten können. Das heißt, wir können denen das heute schon sagen. Wenn wir beim Thema „Schulschließungen“ sind: Notbetreuung heißt für mich Betreuung im Notfall. Ich bitte, Regelungen einzuziehen, dass diese Betreuung tatsächlich nur eine begrenzte Betreuung sein kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, alles was über 20 Prozent liegt, ist keine Notbetreuung mehr. Wenn wir wieder dahinkommen, dass wir 40, 60 oder 80 Prozent in den Kitas und Schulen haben, dann ist das keine Notbetreuung, dann ist das eine abgespeckte Normalbetreuung. Das ist meines Erachtens zu wenig. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte noch ein Wort zur CDU sagen. Hier zu sagen, wir sind dagegen, und dabei auszublenden, dass es die CDU-Entscheidungsträger sind, die die verschärfte Regelung eingefordert haben, das ist eine schöne Pirouette, aber bitte: Die Kanzlerin hat Ihr Parteibuch, die Bundesbildungsministerin hat Ihr Parteibuch, es sind die CDU-geführten Länder und die CDU-Bundestagsfraktion, die das eingefordert haben. So weit zur Relevanz des Thüringer Landesverbands, könnte ich dann sagen, aber das spare ich mir lieber. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Ja, spar es dir lieber!) Ich habe jetzt noch 1 Minute Zeit. Ich möchte hier noch mal darauf eingehen, hier wird immer wieder gesagt: Wir brauchen etwas anderes als starre Inzidenzwerte. Ja, klar, da bin ich gern dabei. Das Robert Koch-Institut hat schon vor zwei Monaten einen Stufenplan mit vier oder fünf anderen Parametern vorgelegt, die mit einfließen sollen. Das hat die Politik geflissentlich nicht zur Kenntnis genommen. Ich habe eine grobe Vorstellung, warum. Denn es würde zum Beispiel für Thüringen gar nichts ändern. Deklinieren wir doch einfach mal die möglichen anderen Kriterien für Thüringen durch: Sagen wir mal, die starre Inzidenz für alle ist nicht das Richtige, dann nehmen wir mal die Inzidenz bei Kindern. Die ist teilweise doppelt so hoch wie bei den Erwachsenen und höher. Die Anstiegsraten sind zum Beispiel im März dramatisch höher gewesen als bei den Erwachsenen. Während wir so langsam bei den Erwachsenen auf die 200 zudümpelten, hatten wir Inzidenzen bei den Kindern zwischen 300 und 400. Das ist also keine Option, die Schulen zu öffnen. Nehmen wir die Belegung der ITS. Seit einer Woche verlegen wir Intensivpatienten nach Norddeutschland, weil wir sie nicht mehr versorgen können. Das ist ein Kriterium, da sind wir auch durchgefallen. Nehmen wir die Impfquote.

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Herr Hartung, die Redezeit ist leider um.

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Thomas Hartung SPD

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Ja, ein Satz. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Nein, keinen Satz mehr! Schluss!) Die Impfquote hilft uns nicht weiter, weil Eltern nicht geimpft werden können und viele Großeltern sind auch noch unter 70, haben auch keine Möglichkeit, geimpft zu werden. Zu den flächendeckend regelmäßigen Tests kann ich gnädigerweise nichts sagen, weil die Zeit um ist.

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Kommen Sie bitte zum Schluss!

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Thomas Hartung SPD

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Da könnte ich auch noch einiges erzählen. (Beifall SPD)

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Tischner von der CDU-Fraktion.

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Christian Tischner CDU

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben in diesen Tagen die dritte Welle der Pandemie, und wie schon in der zweiten Welle ist Thüringen seit Monaten trauriger Spitzenreiter im Infektionsgeschehen. Wenn die Grünen in ihrer Aktuellen Stunde fordern, Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung zu machen, so ist das als Erstes die Rote Karte für die von Ihnen getragene Landesregierung. (Beifall CDU) Dass Familien im Homeschooling verzweifeln und daran zerbrechen, dass es Kinder gibt, die seit Monaten keinen Kindergarten oder keine Schule betreten durften, dass es Lehrer und Schüler gibt, die im Distanzunterricht nicht verlässlich miteinander kommunizieren können, dass es Kindergärten und Schulen gibt, die nicht über ausreichend Tests und Masken verfügen, das ist Ihr Versagen und dafür haben Sie in der Tat die Rote Karte verdient. (Beifall CDU) Da hilft es auch nicht, wenn die Grünen in der Begründung zu ihrer Aktuellen Stunde fein säuberlich all das weglassen, wo das Land die Verantwortung trägt oder dies auch inzwischen wegdelegiert hat oder wo das Land gar nicht erst die Verantwortung übernommen hat. Das Bildungsministerium ist verantwortlich für sichere und gute Schule. Dort liegt die Verantwortung für die verbindliche Umsetzung aller Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen: ob Impfen, ob Masken, ob Testen. In den letzten Wochen immer das gleiche Spiel: Verantwortlich für das Nichtfunktionieren sind die anderen. Es ist der Bund, es sind die Schulleiter, es sind die Gemeinden, es ist die Kassenärztliche Vereinigung, es ist das DRK. Wir sagen Ihnen: Es ist unverantwortlich, wenn Sie diejenigen in den Senkel stellen, die noch irgendwie versuchen, Ihr Chaos im Schulbereich in den Griff zu kriegen. (Beifall CDU) Sie können im Bildungsbereich noch so viel wegdelegieren. Die gesamte Landesregierung und Herr Ministerpräsident, Sie tragen die Verantwortung für sichere Kindergärten und Schulen in Thüringen. Dass Minister Holter kollektiv, aber ohne Folgen regelmäßig die Verantwortung für das Schulchaos, für die gesamte Landesregierung übernimmt, ehrt Sie, Herr Minister, ist aber durchsichtig und hilft letztendlich keinem einzigen Thüringer und keiner einzigen Thüringerin. Meine Damen und Herren, viele Kinder haben seit Monaten keine Schule erlebt. Es ist wichtig, dass wir Präsenz in den Schulen in den Blick nehmen, dass wir es zur Priorität machen und dass wir vor allem auf das lokale Infektionsgeschehen achten. In dem Sinne fordert meine Fraktion seit Langem eine verbindliche Testpflicht – da sind wir uns mit den Grünen einig – von zweimal wöchentlich für alle Schüler und Lehrer. Wir fordern seit Monaten den Wechselunterricht für alle Schularten, leider ein NoGo in dieser Landesregierung. Wir fordern ein striktes Klassenprinzip für die Grund- und Förderschulen und das Recht für Eltern, dass diese letztlich entscheiden können, ob ihr Kind in Präsenz oder in Distanz lernen soll. Meine Damen und Herren, seit Monaten reicht meine Fraktion der Landesregierung im zuständigen Ausschuss die Hand, die Maßnahmen gemeinsam zu entwickeln und gemeinsam zu vertreten. Was meine Fraktion aber erlebt, ist meist Ignoranz und Unbelehrbarkeit, beispielsweise beim Thema „Wechselunterricht“, beispielsweise beim Thema „Versetzungsentscheidungen“, um nur einige Punkte zu nennen. Offensichtlich wird diese Ignoranz aktuell bei der sogenannten Teststrategie in den Kindergärten. Seit Monaten diskutieren wir das im Ausschuss. All die Probleme, die jetzt gerade offensichtlich werden, die die Träger ausbaden müssen, haben wir beschrieben, wollten wir gemeinsam angehen. Sie legen in Ihrer Verordnung für Kindergärten und Schulen fest, dass allen Kindern, Schülern und Pädagogen zwei Tests ermöglicht werden sollen. Inzwischen hat der Minister öffentlich eingeräumt, dass die Schulen die Vorgaben seiner eigenen Verordnung nicht erfüllen können. Es sind nicht ausreichend Tests da, heißt es. Ein Umstand, der leider wieder mal typisch ist für Thüringen. In anderen Bundesländern klappt das besser. Gleichzeitig teilt man gestern den Kindergartenträgern und den Landkreisen ohne Absprache mit diesen mit, sie sollen die Tests für die Kindergärten eben mal schnell selbst organisieren. Das ist eine Bankrotterklärung. (Beifall CDU) (Zwischenruf Holter, Minister für Bildung, Ju- gend und Sport: Das ist eine Lüge!) Nun ist zu befürchten, dass kommende Woche allerorts Kindergärten und Schulen schließen müssen, weil die Test-Angebote nicht zur Verfügung stehen und bald eine Testpflicht in den Schulen gelten wird. (Unruhe DIE LINKE) Planloser, kampfloser und kopfloser kann man das Thema leider nicht bearbeiten. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, neben diesem Scherbenhaufen im Bereich des Testens ist mit Blick auf die Maskenpflicht ein anderer Scherbenhaufen zu beobachten. Sie teilen den Eltern über Nacht mit, dass eine Maskenpflicht in den Grundschulen gelten soll. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht seit März in der Verordnung!) Dies führt dazu, dass die Eltern massiv verunsichert sind, dass die Eltern massiv aufgebracht sind

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Herr Kollege Tischner, auch Ihre Redezeit ist jetzt leider zu Ende.

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Christian Tischner CDU

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

– ich komme zum Ende – und Sie damit einen großen Beitrag dazu leisteten, dass die so wichtigen Schutzmaßnahmen leider nicht auf die breite Akzeptanz stoßen, die wir eigentlich benötigen. Danke schön. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jankowski von der AfD-Fraktion.

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Denny Jankowski AfD

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete und Schüler am Livestream, das Thema der Aktuellen Stunde ist: „Die Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“. Wie sieht das denn eigentlich für die Grünen aus? Sie begrüßen da gleichzeitig das neue Infektionsschutzgesetz, nach dem die Schulen zukünftig ab einem Inzidenzwert von 165 geschlossen werden sollen. Aber was bedeutet denn dieser Grenzwert für Thüringen? Momentan sind mit Weimar, Jena, Hildburghausen, Nordhausen und dem Unstrut-Hainich-Kreis gerade mal fünf Kreise unter diesem Grenzwert. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich doch gesagt!) Das heißt, mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes müssen alle anderen Kreise ihre Schulen schließen und auch die verbliebenen fünf Kreise werden wahrscheinlich bald folgen, und bis zum Ende des Schuljahres ist zu befürchten, dass wahrscheinlich in Thüringen größtenteils die Schulen geschlossen bleiben müssen. Aber langsam befürchte ich, dass Sie, liebe Grüne, mit dem Ausdruck „sichere Orte“ einfach nur „geschlossene Orte“ meinen. Wenn das Ihr Ziel war, haben sie es zusammen mit der CDU erreicht. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall AfD) Was ist denn aber aus Ihren Beteuerungen geworden, nicht mehr nur starr auf die Inzidenzwerte zu schauen? Davon scheint nicht mehr viel übrig geblieben zu sein. Dabei ist doch schon lange ersichtlich, dass all die Vorschläge, mit denen in der Sackgasse Lockdown rumgewerkelt wird, nicht helfen. Die Schulen und Kitas sind in einigen Landkreisen über Monate zu gewesen, aber die Corona-Inzidenz ist dort trotzdem gestiegen. Seit Ende des letzten Jahres musste nun auch das Ministerium zugeben, dass Schulen eigentlich keine Treiber der Pandemie sind. Trotzdem folgen ständig neue Verschärfungen, trotzdem steigen die Zahlen weiter an und trotzdem wird immer weiter verschärft. Die Auswirkungen der verfehlten Lockdown-Politik werden aber vor allem wieder die Familien schultern müssen. Die Eltern müssen dann weiterhin den Spagat zwischen Homebetreuung, Homeschooling und Homeoffice schaffen. Sie schauen dann wahrscheinlich verzweifelt wie die Kaninchen vor der Schlange auf die Inzidenzwerte in der bloßen Hoffnung, dass sie das Glück haben, in einem Landkreis zu wohnen, in dem die Schulen vielleicht wenigstens noch einige Tage öffnen können. Planungssicherheit wird es nicht geben, und die Familien werden nach und nach kirre gemacht. (Beifall AfD) Seit Monaten warnen Kinder- und Jugendärzte schon vor den schwerwiegenden Folgen der unverhältnismäßigen Lockdown-Politik für die Kinder und einer dramatischen Zunahme von körperlichen und psychischen Belastungen. Mit dem Frühjahr war eigentlich mal die Hoffnung verbunden, dass Schulen und Kitas endlich wieder öffnen können. Aber das Grundrecht auf Bildung wird jetzt an immer wieder neue Voraussetzungen gekoppelt. Zu der unverhältnismäßigen Maskenpflicht kommt jetzt noch der soziale Druck bei den Tests hinzu und eine Testpflicht. Dabei ist der Anteil der positiven Schnelltests an Thüringer Schulen mit 0,24 Prozent sehr gering und steht in keinem Verhältnis zum verursachten Schaden. (Beifall AfD) Es bleibt aber die ständige Angst der Kinder vor einer positiven Testung, und die Kinderseelen werden weiter belastet. Das sind die Kollateralschäden Ihrer Lockdown-Politik, die Sie so begrüßen, liebe Grünen. Im Antrag zur Aktuellen Stunde wird von Ihnen auch zu Recht angemahnt, dass die entstandenen Lernrückstände aufgeholt werden müssen. Aber diese wurden durch die unverhältnismäßigen Schulschließungen im letzten Jahr überhaupt erst verursacht. Der Traum von einer digitalen Wunderwelt, in der jeder Schüler zu Hause am Rechner sitzt und den Schulstoff schon irgendwie bearbeitet, ist wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Wir haben dank rot-rot-grüner Lockdown-Politik in Thüringen massive Bildungsrückstände. (Beifall AfD) Keiner weiß, wie groß die entstandenen Lücken wirklich sind und wie der Wissensstand der einzelnen Schüler eigentlich aussieht. Deswegen gebe ich Ihnen recht, dass wir die Lernstände erheben müssen. Das wäre aber eigentlich schon längst überfällig. Auch gebe ich Ihnen recht, dass umgehend Konzepte erarbeitet werden müssen, wie die Lernrückstände aufgearbeitet werden können. Auch das wäre schon längst überfällig. Aber das Wesentliche ist jetzt, dass wir dafür sorgen müssen, dass die Lernrückstände nicht noch größer werden, indem wir die Schulen nun einfach den Rest des Schuljahres schließen. Aber genau das wird ja von der CDU – auch wenn die CDU hier in Thüringen meistens etwas anderes behauptet – in Zusammenarbeit mit der SPD und den Grünen im Bundestag und Bundesrat momentan durchgesetzt. Aber wir haben von Herrn König gehört, dass die CDUAbgeordneten in Thüringen echte Revoluzzer sind und der Kanzlerin einen Brief geschickt haben, um gegen das Gesetz zu protestieren und weil sie wahrscheinlich richtig wütend waren, vielleicht sogar per Einschreiben. Mehr kann man von Ihnen wirklich nicht erwarten. (Beifall AfD) Aber der gesamte angebliche Widerstand gegen das Gesetz wird langsam lächerlich. (Unruhe CDU) Die Regierung reicht Protokollnotizen ein. Die CDU verschickt fleißig Briefe. Fehlt nur noch die FDP, die als Digitalisierungspartei vielleicht eine E-Mail schickt, dann hätten wir eigentlich alle zusammen. (Beifall AfD) Es wird endlich Zeit, die Lehren aus der verfehlten Lockdown-Politik des letzten Jahres zu ziehen. Hören Sie endlich mit der unverhältnismäßigen Gängelung der Schüler auf. Aber vor allem muss gelten: Lassen Sie die Schulen gefälligst geöffnet und stimmen Sie im Bundesrat gegen dieses unsägliche Infektionsgesetz. Das würde uns wahrscheinlich wirklich etwas weiterbringen als irgendwelche sinnlosen Protokollnotizen oder irgendwelche lustigen Briefchen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank. Letzter Redner aus den Reihen der Abgeordneten ist Herr Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke.

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Torsten Wolf Die Linke

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, in Thüringen stehen Schulen und Kitas im Fokus der Diskussion und der politischen Auseinandersetzung über den Umgang und die Bewältigung der Corona-Pandemie. Die Bandbreite hier und in der Gesellschaft reicht von Leerdenkern – vertreten durch die AfD-Fraktion –, über die Opposition – „Gegen alles!“, wie die CDU, nämlich gegen die Thüringer Landesregierung und die eigene Bundesregierung, siehe Infektionsschutzgesetz –, bis hin zur konstruktiven Begleitung der Verordnung und des Handelns der Landesregierung durch die regierungstragenden Fraktionen. Der Umgang mit der Corona-Pandemie gehört in einer freien Gesellschaft in die Parlamente, auch auf die Straßen und Plätze und meinetwegen auch in die Medien. In die Schulen und Kindergärten gehört keine Auseinandersetzung. Das ständige Bedrohen und Belästigen vor den Schulen und über Briefe muss aufhören! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schulen und Kindergärten sind neutrale Institutionen und sollen das auch bleiben. Handlungsleitend für meine Fraktion ist die TINARegel, um Bildung so sicher wie möglich zu machen. Nun haben wir es immer wieder mit Abkürzungen zu tun. Lassen Sie es mich kurz erklären. T steht für „Testen“. Testen ermöglicht eine Momentaufnahme des Infektionsgeschehens. Wir haben in Thüringen bisher keine Testplicht. Trotz alledem stellen wir fest, dass der überwiegende Teil der Eltern seine Kinder testen lässt. Die Leerdenker der AfD argumentieren häufig – Herr Höcke hat es vorhin wieder getan –, wir würden die Pandemie erst herbeitesten. In der ersten Woche nach den Osterferien wurden 557.442 Schülerinnen und Schüler sowie 26.401 Lehrkräfte getestet. Dabei wurden 402 positive Corona-Fälle festgestellt. Und das ist gut, dass wir das so feststellen konnten, weil es in 402 Fällen Sicherheit bietet. Es sagt mit einer Quote von 0,21 Prozent auch sehr viel darüber aus, was die Leerdenker der AfD-Fraktion hier immer wieder argumentieren, wir würden etwas herbeitesten. Dies ist nicht so! Mit dem Test schaffen wir Sicherheit. Die Landesregierung hat für die Kitas und die Schulen einen Dienstleistungsvertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz abgeschlossen. Anfang der Woche wurden – so ist es uns im Bildungsausschuss am Montag berichtet worden – 500.000 Schnelltests und 150.000 Lutschtests ausgeliefert – mehr als ausreichend. I steht für „Impfen“. Stand letzter Woche war, knapp 22.500 Pädagogen waren mindestens mit einer Erstimpfung versehen. Die Entscheidung des Bildungs- und Gesundheitsministeriums, zukünftig auch Lehrkräfte an weiterführenden Schulen impfen zu lassen, ermöglicht noch mehr Sicherheit an den Schulen. N steht für „Nachverfolgung“. Im Bildungsbereich steht hier die konsequente Zusammenarbeit der Kitas und Schulen mit den örtlichen Gesundheitsämtern im Mittelpunkt. Auch hier gilt es, die Infektionsketten bei positiv in den Bildungseinrichtungen Getesteten zügig zu unterbrechen. Die Briefe des Datenschutzbeauftragten an die Schulen sehe ich hier nicht als hilfreich an. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) A steht für „AHA-Regel“. Wir wissen, wer hier im Landtag immer noch ohne Maske am Platz sitzt. Unsere Pädagoginnen und Pädagogen regeln in den Bildungseinrichtungen die Abstands- und Hygieneregeln mit den Kindern und Jugendlichen. Diese halten sich selbstverständlich daran. Regelverletzungen wird nachgegangen. Wir haben hier im Landtag heute die Übergabe einer Petition mit Unterschriften erlebt. Ich werbe dafür, dass die Eltern ihren Kindern erklären – Kollegin Klisch ist vorhin darauf eingegangen – und damit bei ihnen Sicherheit schaffen, warum Masken getragen werden müssen. Es wird argumentiert, es wird doch getestet. Zweimal in der Woche. Und in der Zwischenzeit? Minister Holter hat die Maskenpflicht an den Grundschulen als Ultima Ratio gezogen. Das war gut so! Wer möchte, dass sein oder ihr Kind sichere Kindergärten und Schulen besuchen kann, wer gute Bildung sicher gestalten will, wer sich gestaltend und wer nicht trickreich den Rechtsstaat zur Aushebelung von Regeln einsetzt, sondern sich an den Regeln orientiert, nämlich TINA, der erkennt auch an, dass wir in Thüringen mit der Strategie eine gute Strategie haben. COVID kennt keine Altersgrenze, Schranken, Tageszeiten, Institutionen. COVID macht schwer krank und tötet. Nur gemeinsam können wir COVID bekämpfen. Mit einer Impfquote von derzeit mehr als 20 Prozent sind wir auf einem guten Weg. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank. Es ist jetzt die Zeit für die nächste Lüftungspause gekommen, deswegen findet die jetzt auch statt, 20 Minuten Lüftungspause. Jetzt ist es 18.18 Uhr, bitte seien Sie pünktlich um 18.40 Uhr wieder hier, und danach hat dann die Landesregierung das Wort. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Es ist 18.40 Uhr. Wir setzen die unterbrochene Debatte fort. Wir sind in der Aktuellen Stunde, Teil e) und der nächste Redner ist Herr Minister Holter.

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Holter

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren – zumindest diejenigen, die anwesend sind! Ich möchte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und namentlich Astrid Rothe Beinlich für die Aktuelle Stunde ‑ danken und möchte als Erstes an die Adresse von Herrn Tischner und die CDU sagen: Die Schulen und die Kindergärten werden ab nächster Woche in Thüringen geschlossen, weil die Bundeskanzlerin und Ihre Partei, die CDU, die Bundestagsfraktion der CDU/CSU und die SPD-Fraktion im Bundestag dieses Infektionsschutzgesetz durchgepeitscht haben. Das ist die Ursache, warum in Thüringen die Schulen geschlossen werden. Ich habe ein anderes Konzept verfolgt, das wissen Sie auch. Dieses andere Konzept bestand darin, ausgehend von dem Infektionsgeschehen in den jeweiligen Kreisen gemeinsam mit den Landräten zu entscheiden, ob Schulen und Kindergärten geschlossen werden oder geöffnet bleiben. Genau darum geht es und das ist auch die Frage, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Aktuellen Stunde aufgerufen hat: Unter welchen Bedingungen kann Schule stattfinden? Wie kann Schule sicher stattfinden? Wir sind in Pandemiezeiten, und wir alle wissen sehr genau, wie schwierig es ist, in dieser Situation, die uns nun schon mehr als ein Jahr konkret beschäftigt, tagtäglich die richtigen Entscheidungen zu treffen. Was ist richtig? Was ist falsch? Wer sagt uns das denn? Was können wir aus der Geschichte lernen? Wo gibt es ein Vorbild? Woran können wir uns, egal auf welcher Ebene – ich in meinem Bereich, der Minister, generell, aber auch in den Fachbereichen –, orientieren? Erfahrungen dieser Art gibt es nicht. Und wird eine Position aufgemacht, kommt sofort eine Gegenposition. Wir erleben leider eine gespaltene Gesellschaft, in der es eine Diskussion zwischen diesen Positionen gar nicht mehr gibt, sondern jeder verteidigt mit aller Kraft seine Position. Das ist es, was mich umtreibt, dass also die Gesellschaft gespalten ist und wir nicht mehr zum Zusammenhalt, zu dem notwendigen Zusammenhalt zurückfinden können. In dieser Situation sind wir alle Lernende. Und ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen bedanken, dass wir in dieser unberechenbaren Situation vertrauensvoll zusammenarbeiten und uns aufeinander verlassen können. Ja, liebe Mitglieder des Hohen Hauses, das zeichnet die Arbeit dieser Koalition aus: gemeinsames, manchmal auch hartes Ringen auch in der Koalition. Aber am Ende steht Vertrauen und steht Verlässlichkeit für die Entscheidung. Das ist wichtig, denn wir stellen uns tagtäglich die Frage: Wo stehen wir aktuell und wo wollen wir perspektivisch ganz konkret hin? Und da geht es immer darum, Interessen abzuwägen. Ich kann mich gut erinnern, Diana Lehmann, als es um die Frage ging, welche Rollen Familien innerhalb der Pandemie spielen. Ist das richtig, wie wir das mit der Notbetreuung in der Vergangenheit gemacht haben? Ja, es ist richtig, dass wir die Familien mit in den Blick nehmen. Jetzt zu dem Beispiel, das hier schon eine Rolle gespielt hat: die Maskenpflicht in der Schule, und zwar in allen Klassen. Klar weiß ich, die Maske – auch für die, die jetzt mit Maske sitzen, ich darf gerade reden und keine Maske tragen – ist eine Belastung. Ich weiß nicht, wer hier zugibt, dass es keine Belastung ist. Es ist eine Belastung, und viele empfinden das auch als Zumutung. Aber ich habe immer gesagt, die Maske in der Grundschule ist für mich das letzte Mittel vor der Schließung der Grundschule. Andererseits ist es für viele ein Segen, dass die Schule aufhat und die Kinder in die Schule gehen konnten. Und das ist nicht mehr und nicht weniger als eine wichtige Hilfe in dieser Zeit. An diesem konkreten Beispiel erkennt man: Das eine geht nicht ohne das andere. Jeder, der mich kennt, weiß – und ich habe das seit Anfang meiner Amtszeit hier immer wieder gesagt: Entscheidungen fälle ich von der Seite der Kinder her. Ich zähle aber bei den Entscheidungen auch die Interessen der Eltern, der Familien, aber auch der Lehrerinnen und Lehrer, der Erzieherinnen und Erzieher, der sonderpädagogischen Fachkräfte und aller anderen, die an Schulen und Kindergärten arbeiten, mit. Das ist doch selbstverständlich. Das sind natürlich unterschiedliche Interessen, die da aufeinandertreffen. Das abzuwägen, ist genau die Aufgabe, vor der ich mit meinem Team im Ministerium, in den Schulämtern und im ThILLM stehe. Es kommt auch darauf an, dass alle Kinder und Jugendlichen die bestmögliche Bildung erhalten auch unter diesen Pandemiebedingungen, dass sie als kluge, mündige Bürgerinnen und Bürger heranwachsen und dass sie perspektivisch auch an der gesellschaftlichen Entwicklung teilhaben können. Das funktioniert nun mal besser im Präsenz- als im Distanzunterricht. Deswegen bin ich dankbar dafür, dass die Schulleitungen überall in Thüringen kluge Ideen für umsetzbare Schutzkonzepte entwickelt haben und diese auch umsetzen. Und eins, Herr Tischner, stimmt nun wirklich nicht: Ich delegiere nicht die Verantwortung und nicht die Kritik. (Beifall DIE LINKE) Ich delegiere nicht die Verantwortung an Schulleitungen, ich delegiere nicht die Verantwortung an das DRK, ich delegiere nicht die Verantwortung an die Schulträger. Nein, das mache ich nicht, sondern ich sage nur, wer wofür verantwortlich ist. Da mögen bitte diejenigen, die die Verantwortung tragen, auch ihre Verantwortung umsetzen. Das ist aber ein Unterschied zu dem, was Sie gerade gesagt haben. (Beifall DIE LINKE) Ich weiß, dass die Schulleitungen mit hohem Engagement arbeiten. Als wir jetzt die Tests und die Selbsttests eingeführt haben, sind wir ein weiteres Stück in Richtung sichere Schule gegangen – noch sicherere Schule. Die Strategie der Landesregierung besteht genau in diesem Konzept TINA; Torsten Wolf ist darauf eingegangen. T steht für Testen. Ich muss das nicht noch mal im Einzelnen erläutern. Ich will aber etwas dazu sagen, wie es in Thüringen ganz konkret aussieht. Es wird immer wieder ausgeblendet, dass wir seit dem 31. August 2020 in den Thüringer Schulen testen, auch in den Kindergärten, und dass wir dann auf die Selbsttests umgestellt haben. Ja, jetzt hatten wir Lieferschwierigkeiten, nicht nur, aber auch durch den Stau im Suezkanal. (Beifall DIE LINKE) Wir haben aktuell 650.000 Schnelltests beschafft. Wir haben heute noch mal eine Bestellung in Millionenhöhe abgesetzt. Es ist eine Lüge, eine Falschaussage, Herr Tischner, wenn Sie sagen, dass nächste Woche in den Schulen keine Tests zur Verfügung stehen. (Beifall DIE LINKE) Die Tests stehen zur Verfügung, es kann getestet werden. Ich bitte Sie, mehr dafür zu werben, Herr Tischner und liebe andere Kolleginnen und Kollegen, dass alle am Testen teilnehmen. Das ist das Gebot der Stunde. Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, lassen Sie sich bitte testen, damit wir Schule unter Pandemiebedingungen möglich machen können! (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Impfen – ich stehe zum Impfen. Zehntausende Lehrerinnen und Lehrer in den Grundschulen und Förderschulen sind bereits geimpft. Super, danke. Wir haben mit der Gesundheitsministerin geklärt, dass in den weiterführenden Schulen dieses Impfen auch fortgeführt werden kann. Ab Mai gibt es dafür Termine. Jede und jeder Geimpfte macht uns sicherer, nicht nur in den Schulen und in Kindergärten, sondern in der Gesellschaft. N steht für Nachverfolgung und AHA steht für die Regeln, die wir in den Schulen mit den Hygienekonzepten ganz konkret umsetzen. Darauf muss ich im Weiteren nicht eingehen, das ist erläutert worden. Ich möchte mich bedanken natürlich bei denen, die unter diesen schwierigen Bedingungen – auch unter den Bedingungen von Informations- und Kommunikationsproblemen, die durchaus da sind, das will ich eingestehen, das gehört einfach zu diesen Krisenzeiten dazu – vieles leisten, um der Pandemie tatsächlich Herr zu werden. Dafür herzlichen Dank, nicht nur im Schulbereich, sondern generell. (Beifall DIE LINKE) Es ist gelungen, Infektionsschutz und Bildung unter einen Hut zu bekommen. Das, glaube ich, kann man als Wert der Landesregierung und der Koalition ansehen. Ich denke, da stehen wir zusammen, und das ist auch gut so für Thüringen. (Beifall DIE LINKE) Meine Damen und Herren, ich möchte etwas zur aktuellen Lage sagen und dazu, was dieses Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag heute verabschiedet hat, ganz konkret für den Bereich Schule in Thüringen bedeutet. Darum geht es ja in der Aktuellen Stunde. Es heißt, kurz zusammengefasst, dass ab einer Inzidenz von über 100 bundeseinheitliche Regelungen gelten. Das bedeutet für Schule ganz konkret, dass ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht in allen Klassenstufen, auch in der Grundschule, eingeführt werden muss. Das ist eine neue, große Herausforderung für alle Beteiligten, auch für die Grundschulen. Ich habe gestern Abend entschieden, dass wir für den Fall des Wechselunterrichts – und der kommt – dann auch eine Notbetreuung für diejenigen anbieten, die in der entsprechenden Woche nicht in der Schule sind. Dieses Infektionsschutzgesetz bedeutet auch, dass ab einer Inzidenz von 165 in den kreisfreien Städten und Landkreisen der Präsenzunterricht eingestellt werden muss. Das ist eine Entscheidung, die der Bundesgesetzgeber getroffen hat. In dem Gesetz steht, dass nur Abschlussklassen und Förderschulen davon ausgenommen sind. Es bedeutet auch, dass die Testpflicht für den Präsenzunterricht eingeführt wird. Das ist baldiges Recht. Wann tritt denn das nun in Kraft? Darüber wird jetzt gerade spekuliert. Wir gehen davon aus – und so steht es in dem Gesetz –, dass nach dem Tag der Verkündung und der Inkraftsetzung zwei Tage Zeit sind, damit die Regeln umgesetzt werden. Meint, wenn der Bundespräsident festgelegt hat, das ist der Tag, an dem dieses Gesetz in Kraft tritt, dass wir dann übermorgen, in zwei Tagen, die Umsetzung der entsprechenden Festlegungen in Thüringen realisieren müssen. Meint heute aktuell: in fünf Kreisen Stufe Gelb, Wechselunterricht, und in anderen 18 Kreisen und Städten geschlossene Schulen und Kindergärten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion hat in dieser Woche gesagt, Zitat: „Es gab viele Forderungen nach strengeren Grenzwerten, aber auch das Gegenteil davon. Am Ende haben wir uns in der Mitte getroffen. Das ist die Antwort auch darauf, warum es jetzt 165 als Richtwert gibt. Aber, was uns eint“, sagte er weiter, „wir wollen, dass die Schulen als Letztes geschlossen und als Erstes geöffnet werden. Das sind wir den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien schuldig.“ Dem letzten Satz habe ich nichts hinzuzufügen. Vollkommen richtig. Aber ich vermisse in Berlin den bildungspolitischen Sachverstand. (Beifall DIE LINKE) Deswegen ist es gut, dass Bildung Ländersache ist, weil mit diesem Infektionsschutzgesetz, welches der Bundestag gerade verabschiedet hat, ausgeblendet wird, dass es ganz, ganz harte Einschnitte für die Familien gibt und natürlich auch für den Schulbetrieb. Es kann nicht sein, dass der Inzidenzwert, der aus der Luft gegriffen ist, der einzige Wert, der einzige Maßstab für die Entscheidung ist, ob Schulbetrieb läuft oder nicht. Entscheidungen vor Ort zu treffen, ist damit nicht mehr möglich. Thüringen ist damit das regionale und lokale Handlungsmoment genommen worden. Der Inzidenzwert entscheidet – und damit Punkt. Das kann es nicht sein. Das ist auch meine entscheidende Kritik an diesem Gesetz. Aber es ändert nichts daran, dass wir das umsetzen müssen. Dieses Gesetz blendet auch die Situation der ostdeutschen Familien aus. Wir haben doch bisher das Wechselmodell nicht gemacht, weil genau die feste Gruppe – das ist übrigens in Sachsen-Anhalt und in Sachsen genauso – umgesetzt werden muss. Und selbstverständlich gehen die Kinder in Thüringen nicht zum Mittagessen nach Hause. Was heißt das jetzt konkret? Ich muss ein bisschen überziehen, um das hier erläutern zu können. Erstens: Das Gesetz, die Umsetzung, die Regelungen treten zwei Tage nach Inkrafttreten in Kraft. Das müssen wir umsetzen. Wir werden natürlich die Notbetreuung anbieten. Wir haben in der Koalition darüber gesprochen, Herr Matthias Hey. Wir haben in der Koalition darüber gesprochen, wie die Notbetreuung aussieht. Ich setze mich dafür ein, dass die Regeln, die wir in der KiJuSSp-Verordnung für die Notbetreuung haben, auch in dieser Phase weiter umgesetzt werden. Ich bin auch der Überzeugung, dass wir die Ausnahmetatbestände, die in dem Gesetz ermöglicht sind, für die Abschlussklassen aufrechterhalten. Das meint, dass alle Klassen, die in diesem Jahr einen Abschluss machen, egal ob das der Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss oder zum Beispiel auch der gymnasiale Abschluss, das Abitur, ist, eine Abschlussklasse sind. Auch die vierten Klassen als Übergang in die weiterführenden Schulen werden als Abschlussklassen betrachtet. So sagt es ja das Gesetz. Ich bin auch der Überzeugung, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf – Stichwort „Förderschulen“ im Gesetz –, aber auch die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf weiter in den Unterricht aufgenommen und in den Schulen in Präsenz beschult werden – natürlich Wechselbetrieb, Abstände, Testungen, das findet alles statt. Natürlich will ich die Testpflicht umsetzen. Die Testpflicht als solches gibt es nicht, aber es gibt die Möglichkeit, zu sagen, wer sich nicht testen lässt, darf die Schule nicht betreten. Das wird unser Prinzip sein. Wer nicht am Testen teilnimmt, hat im Schulgebäude nichts zu suchen, wird zu Hause unterrichtet bzw. die Lehrerinnen und Lehrer erhalten andere Aufgaben. Das ist genau das, was wir machen. Selbstverständlich gibt es den Distanzunterricht, den wir weiterentwickeln. Da sind wir insgesamt auf einem guten Weg. Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich bitte um Nachsicht, dass ich 3 Minuten überziehe. Ich nehme die Ängste der Menschen wahr und auch ernst. Ich bekomme viele Briefe. Es ist in dieser Zeit tatsächlich zu überlegen, wie wir weitermachen können. Es ist und war immer ein Spagat – seit März 2020 – zwischen Gesundheitsschutz und Bildung. Wenn es um Bildung geht und um die Zukunft unserer Kinder, müssen wir doch alle an dem gleichen Strang ziehen. Ich denke, es geht nicht darum, das mit der Brechstange durchzusetzen, sondern in konstruktiver Zusammenarbeit, in konstruktiver Kritik und auch Selbstkritik – will ich durchaus sagen –, zusammenzustehen und die beste Lösung für Thüringen zu finden, auch unter den Bedingungen dieses neuen Infektionsschutzgesetzes, das in Deutschland ab nächster Woche sicherlich zur Geltung kommt. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Danke, Herr Minister. Zur Erläuterung: Die Regierung darf immer überziehen. Die Folge aber ist, dass dann weitere Redezeit für die Fraktionen aufläuft. In dem Fall sind es 3 Minuten und 24 Sekunden. Wer möchte sich noch mal zu Wort melden? Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald. Bitte. Dann Herr Dr. Hartung.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, ich habe hier das aktuelle „Deutsche Ärzteblatt“ und im aktuellen „Deutschen Ärzteblatt“ ist eine Studie aufgeführt aus Hessen, die nennt sich „SAFE School Hessen Studie“. Daran haben 86 Schulen und 711 Lehrer teilgenommen. Die 711 Lehrer haben über sieben Wochen alle zwei Tage einen CoronaSelbsttest, also Antigen-Selbsttest durchgeführt. Insgesamt kamen 11.385 Testergebnisse zustande. Von diesen 11.385 Testergebnissen waren 21 positiv, das waren übrigens 0,18 Prozent. Dann hat man den PCR-Test gemacht und da blieben nur noch fünf übrig von diesen 11.385, das sind 0,04 Prozent. Wenn Sie, Herr Minister Holter, sagen, an die Bildung und Zukunft unserer Kinder denken Sie in erster Linie, dann sage ich: Ohne Bildung haben unsere Kinder keine Zukunft. Wir müssen uns an Daten orientieren und nicht an irgendwelchen herbeigetesteten Inzidenzzahlen. Danke schön. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Vielen Dank. Ich habe gerade einen Fehler gemacht bei der Ansage der Redezeit. Wenn die Landesregierung länger als 10 Minuten spricht, dann gibt es nur 2 Minuten pro Fraktion. Herr Dr. Hartung von der SPD-Fraktion ist der nächste Redner.

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Thomas Hartung SPD

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lauerwald, vor der deutlichen Ausweitung der Tests durch Selbsttests und Schnelltests ging etwa 4,5 Prozent aller positiven PCR-Tests ein solcher Selbst- oder Schnelltest voraus. Jetzt sind es 6 Prozent, das ist jetzt nicht so eine dramatische Ausweitung, das ist eher marginal. Sehr geehrter Herr Minister Holter, lieber Helmut, ich finde das jetzt ein bisschen steil, wenn wir Kritik daran üben, dass der Bund eine Notbremse einzieht. Wir haben seit drei Monaten in Thüringen die höchste Inzidenz. Diese Notbremse inklusive Schulschließungen wird ja nicht deswegen eingeführt, weil den Leuten dort die Bildung egal ist oder die Kinder egal sind. Die wird eingezogen, weil es unter anderem Thüringen nicht in den Griff bekommt, die Inzidenzzahlen zu senken. Der Flickenteppich in Thüringen in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten sagt einiges aus. Wir haben zum Beispiel Gotha, wo unter anderem wegen der immer wiederkehrenden Quarantäne für ganze Klassen, für ganze Kita-Gruppen und Ähnliches für eine Schließung plädiert wird. Dann haben wir Regionen wie Greiz, in der bei Kinderinzidenzen von über 400 oder noch mehr die Schulen offengehalten werden, als wären die Kinder Versuchskaninchen. Genau das ist es, was der Bund jetzt beendet, indem er einheitliche Regeln einführt. Und ja, man kann das kritisieren, aber sorry, wir haben kein Rezept gegen diese Seuche in Thüringen, das die Zahlen nachhaltig senkt. Wir haben nun mal einfach kein Rezept! Seit drei Monaten sind wir teilweise immer doppelt so hoch wie der Bundesschnitt. Man kann über die Maßnahmen diskutieren, man kann darüber streiten, aber ich glaube, als Thüringer sollten wir zunächst mal die anderen machen lassen, denn die haben belegt, dass wir es im Moment nicht können. (Beifall SPD)

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Dorothea Marx

e) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Thüringer Schulen zu sicheren Orten für gute Bildung machen“

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht, dann schließe ich den fünften Teil und rufe den sechsten Teil der Aktuellen Stunde auf ‑ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/3129 Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin Abgeordneter Merz von der SPD-Fraktion das Wort.

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Janine Merz SPD

tiker wirksam schützen!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Thüringer Innenminister Georg Maier hat am Montag die Jahresstatistik zu Politisch motivierter Kriminalität vorgestellt. Meine Fraktion hat diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir einmal den Blick auf eine Gruppe von Opfern richten wollen, die derzeit besonders von politisch motivierter Gewalt und Kriminalität betroffen sind. Im Gegensatz zu hauptamtlichen Bundes- und Landespolitikern verfügen Gemeinde- und Stadträte, Kreistagsmitglieder und Bürgermeister und Bürgermeisterinnen nicht über den Schutz in der Öffentlichkeit oder gar dauerhaft polizeilichen Personenschutz. Das soll politisch motivierte Gewalt gegen Hauptamtliche keineswegs relativieren, es zeigt aber, dass die kommunalpolitisch Engagierten im Besonderen Solidarität und Schutz bedürfen. Eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Titel „Beleidigt und bedroht“ aus dem Januar dieses Jahres beleuchtet die Arbeitsbedingungen und das gesellschaftliche Klima, in denen sich unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker engagieren. Die Ergebnisse dieser Studie sind erschreckend und belegen, dass das Dunkelfeld politisch motivierter Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und politiker noch größer ist, als die PMK-Statistiken ‑ nahelegen. Nahezu jedes Gemeinderatsmitglied ist mittlerweile Beleidigungen ausgesetzt, und das sowohl außerhalb des Gemeinderats in privaten Bereichen als auch im Rat selbst. Das Ausmaß richtet sich dabei nach der Emotionalität des derzeitigen regionalen oder auch überregionalen Themas, danach, ob gerade Wahlkampf ist, oder danach, was gerade auf einer höheren politischen Ebene passiert. Knapp die Hälfte der befragten Kommunalpolitikerinnen und politiker ist im Zusammenhang mit ‑ dem eigenen Mandat schon einmal Opfer von Bedrohungen geworden, die sich gegen sie selbst oder gegen die Familie richteten. Ein Drittel gab schließlich an, im Zusammenhang mit der Mandatsausübung schon einmal zum Ziel eines tätlichen Angriffs geworden zu sein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die Corona-Krise wirkt auch im Hinblick auf die gesellschaftliche Polarisierung wie ein Brandbeschleuniger. Beispiele für die Eskalation politisch motivierter Gewalt finden wir zur Genüge vor der eigenen Haustür hier in Thüringen. So stand der Hildburghäuser Landrat, Thomas Müller, zeitweise unter Personenschutz, weil er in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung massiv bedroht wurde. Der Bürgermeister von FlohSeligenthal, Ralf Holland-Nell, wurde vor seinem eigenen Haus von einer Gruppe sogenannter Querdenker aufgesucht. Und neben dem Ministerpräsidenten und weiteren Mitgliedern der Landesregierung erhielten eben auch viele Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder auch die Amtsärzte im Dezember des letzten Jahres anonyme Morddrohungen. Solche Exzesse gedeihen besonders in einem verrohten gesellschaftlichen Klima, das insbesondere durch politische Kräfte wie die Rechts-außen-Fraktion hier im Hohen Hause geschaffen wird. (Beifall DIE LINKE) Es ist der systematische Angriff auf unsere politische Kultur und damit auf unsere Demokratie selbst. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dem müssen wir uns entscheidend entgegenstellen. Denn dieses Klima wird nicht zuletzt dazu beitragen, dass die Bereitschaft zum Ehrenamt, zur Kandidatur für ein kommunalpolitisches Amt bei der nächsten Wahl sinken wird. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität erstmals explizit auch kommunale Amts- und Mandatsträger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei Anfeindungen und Bedrohungen unter Schutz gestellt werden und ein höheres Strafmaß bei Beleidigungen von ebendiesen festgeschrieben wurde. Dies unterstreicht den politischen Willen, Hasskriminalität in den sozialen Medien systematisch zu verfolgen und wirkungsvolle Mechanismen gegen Morddrohungen, volksverhetzenden und antisemitischen Äußerungen und anderen strafbaren Inhalten in den sozialen Medien zu etablieren. Zudem braucht es eine konsequente gerichtliche Verfolgung und strafrechtliche Sanktionierung von Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und politiker. Hier hält sich leider ‑ hartnäckig die Auffassung, dass ein gewisses Maß an Beleidigungen und Bedrohungen ein quasi natürlicher Preis für ein politisches Ehrenamt sei. Es bedarf meines Erachtens auch eines Umdenkens in der Rechtsprechung, das den verheerenden Auswirkungen politisch motivierter Gewalt auf unsere Demokratie durch ein entsprechendes Ausschöpfen des Strafrahmens Rechnung trägt.

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Janine Merz SPD

tiker wirksam schützen!“

Es kann keinen Grund geben, mit politischen Kräften gemeinsame Sache zu machen, die sich dieser Mittel bedienen und davon profitieren. Das ist unser Anspruch, und an dem werden wir uns und andere messen. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

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Raymond Walk CDU

tiker wirksam schützen!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will den Bogen noch mal etwas weiterspannen als Kollegin Merz, weil sie auch die Zahlen noch nicht genannt hatte. In 2020 wurden insgesamt 2.095 Fälle der Politisch motivierten Kriminalität registriert, und das ist ein Rückgang zum Jahr 2019 um etwa 400 Fälle. Aber realistischerweise müssen wir 353 Straftaten herausrechnen, weil die wahlkampfbedingt waren. Insofern gibt es hier lediglich einen Rückgang um 45 Fälle. Damit verharren wir auf dem besorgniserregenden Niveau vom letzten Jahr oder anders: von Entwarnung keine Spur, ganz im Gegenteil, Herr Minister. Erfreulich ist allerdings, dass sich die Aufklärungsquote auf 44,6 Prozent erhöht hat. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich im Namen meiner Fraktion bei den Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Polizei für ihre geleistete Arbeit bedanken. (Beifall CDU, SPD) Fakt ist aber auch, dass die größte Gefahr nach wie vor von rechtsmotivierten Straftaten ausgeht. Im Jahr 2020 erreichten im Freistaat Thüringen die Straftaten der PMK -rechts- insgesamt 1.312 Fälle und damit noch mal einen Anstieg im Verhältnis zu 2019. Der Kampf gegen die Politisch motivierte Kriminalität spielt für meine Fraktion eine zentrale Rolle. Deswegen haben wir hier mehrere parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht, unter anderem in der Drucksache 7/725, „[...] Strategien gegen die zunehmende Politisch motivierte Kriminalität erarbeiten“. Das ist dann an den Innenausschuss überwiesen worden. Herr Minister, eines will ich noch mal kritisch erwähnen: Eigentlich hatten wir vorgesehen, dass bis zum III. Quartal 2020 – das ist jetzt auch schon wieder ein Dreivierteljahr her – ein neues und schlüssiges Handlungskonzept vorgelegt wird. Davon sind wir aber noch meilenwert entfernt. Die Grundkonzepte, auf die man sich heute noch beruft, sind allerdings auch schon aus dem Jahr 2013. Aber der hohe Stand der rechtsmotivierten Kriminalität in Thüringen – deswegen gehe ich darauf besonders ein – zeigt doch vor allem eins: Wir brauchen eine Handlungsoffensive gegen rechtsextremistische Kriminalität, und dazu müssen wir unsere Sicherheitsbehörden zu einem konsequenten und auch entschlossenen Handeln befähigen. Drei Schritte sind entscheidend: 1. der Schutz von Synagogen und jüdischen Einrichtungen, 2. der Einsatz von V-Leuten, insbesondere in dem besonders abgeschotteten Bereich der rechten Szene, und 3. die Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit beim Kampf gegen rechts. Aber ich sage auch und gerade an die Adresse der rot-rot-grünen Landesregierung, dass wir Präventionskonzepte und vor allen Dingen Deradikalisierungsprogramme nicht aus dem Blick verlieren dürfen. Ich komme zurück zum Kern der Aktuellen Stunde und dem Aufgreifen der SPD-Fraktion, nämlich Straftaten gegen Amts- und kommunale Mandatsträger. Ich stimme Frau Kollegin Merz zu, dass wir hier mehr tun müssen. Ich will darauf verweisen, dass das Land Brandenburg eine bisher einmalige Studie auf den Weg gebracht hat. In der Studie geht es um Bedrohungssituationen von kommunalen Amts- und Mandatsträgern. Auch so etwas könnte ich mir in Thüringen vorstellen. Damit könnten wir auch einen Teil dazu beitragen, dass sich die Situation Thüringer Kommunalpolitiker langfristig verbessert. Frau Kollegin Merz hat ja zu Recht schon zwei Fälle angesprochen – die des Landrats Thomas Müller aus Südthüringen und auch von Ralf Holland-Nell in Floh-Seligenthal. Ich will aber mit einer Bemerkung von Minister Maier abschließen. Weil wir Demokraten ja bei diesem Thema unabhängig von jeder Parteienzugehörigkeit zusammenstehen, will ich das Schreiben erwähnen, das die Landtagspräsidentin im letzten Jahr, als es die vermehrten Angriffe gab, auf den Weg gebracht hat und die Minister Maier und Adams um Hilfe gebeten hat. Die Antwort von Minister Maier war folgende, ich zitiere: „Hierbei“ – also bei dem Phänomen Angriffe auf Büros und Abgeordnete – „handelt es sich um ein gesamtgesellschaftliches Problem, welches nicht allein von der Polizei, dem Amt für Verfassungsschutz und der Justiz gelöst werden kann. Dazu bedarf es aller Demokraten, der Parteien, der Vereine und der Zivilgesellschaft, um das politische Klima für eine demokratische Meinungs- und Streitkultur zu stärken.“ Und dieser Bewertung bzw. dieser Aufforderung, Herr Minister, schließe ich mich gern an. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss von der Fraktion Die Linke.

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Katharina König-Preuss Die Linke

tiker wirksam schützen!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Walk, ich habe ja nur darauf gewartet, dass Sie auch in dem Kontext jetzt wieder den Einsatz von V-Leuten fordern. Ich will Sie gerade auch als Innenpolitiker, der Sie ja für Ihre Fraktion sind, darauf hinweisen, dass für Verfolgung von Straftaten immer noch die Polizei zuständig ist, genauso wie für Gefahrenabwehr, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und dass man mit V-Leuten wahrscheinlich nicht an den Punkt kommt zu erfahren, wer welchen Kommunalpolitiker oder Kommunalpolitikerin in der kommenden Zeit bedrohen oder gegebenenfalls auch angreifen wird. Das ist einfach eine vollkommen falsche Antwort auf das Problem, vor dem wir übrigens nicht erst seit 2021 oder seit 2020 stehen. Genau dasselbe gilt übrigens, wenn ich immer wieder höre, was ja auf der einen Seite richtig ist, aber auf der anderen Seite die Ursache komplett oder sehr weit ignoriert. Der Schutz jüdischer Einrichtungen ist notwendig, definitiv. Aber wissen Sie, an welchen Punkt wir kommen müssen? An den Punkt, wo jüdische Einrichtungen in Thüringen, aber auch bundesweit keinen Polizeischutz mehr benötigen, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) wo nicht kontinuierlich Polizeibeamtinnen vor Synagogen, vor Gebetshäusern oder anderen, zum Beispiel auch dem jüdischen Museum, stehen müssen, eben weil es uns als Gesellschaft gelungen ist, den Antisemitismus zurückzudrängen. Sie haben darauf hingewiesen, Frau Merz, dass am Montag die PMK-Statistik vorgestellt wurde und dass es dabei insbesondere mal wieder Straftaten von rechts waren, die im Fokus standen, nämlich exakt 1.312, eine Steigerung im Vergleich zu 2019. Es wird immer gesagt: eine kleine Steigerung, eine leichte Steigerung – aber ich will mal auf den Hintergrund hinweisen. 2020 war geprägt von der Corona-Pandemie. 2020 war geprägt davon, dass wir alle, soweit es möglich war, zu Hause geblieben sind. 2020 war geprägt davon, dass es kaum Versammlungslagen, kaum entsprechende Rechtsrockkonzerte gegeben hat. Und trotzdem gab es eine Steigerung rechter Straftaten, trotzdem gab es eine Steigerung der Gewalttaten von rechts. Das, glaube ich, muss man sich mal durch den Kopf gehen und sich bewusst werden lassen, dass, wenn wir nicht die Corona-Pandemie gehabt hätten – und immer noch haben –, die Straftaten wahrscheinlich noch um ein massives Maß mehr angestiegen wären. Ezra, die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, geht übrigens von mehr Betroffenen rechter Gewalttaten aus, als es die PMK am Montag über den Innenminister vorgestellt hat. Ezra zählt nämlich 155 Betroffene, im Gegensatz dazu wurden durch Polizei nur – nur in Anführungszeichen – 124 als Opfer rechter Gewalt dargestellt. Ezra stellt auch fest, dass das Hauptproblem Rassismus ist. Ich will nur darauf hinweisen – das hat Frau Merz zumindest schon mit angesprochen –, dass mit ursächlich dafür auch die Rolle der AfD ist (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Lügenmär- chen!) als frauenfeindliche, als antifeministische, als rassistische und als antisemitische Struktur, die kontinuierlich die Hetze der Täter vorantreibt und damit auch Tätern immer wieder vermittelt, dass es legitim wäre, entsprechend gegen Menschen vorzugehen, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Was für ei- ne Lüge!) nicht nur gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, sondern generell gegen Menschen, die sich für eine offene, für eine demokratische Gesellschaft einsetzen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gab es übrigens auch im vergangenen Jahr schon eine Studie – der „Spiegel“ hatte im Februar 2021 darüber berichtet –, dass sich 70 Prozent der weiblichen Bundestagsabgeordneten frauenfeindlichem Hass ausgesetzt sehen. Die verorten das übrigens mehrheitlich bei der AfD und die verorten das auch am Wirken der AfD. 36 Prozent berichten auch davon, dass sie bereits Angriffe auf ihre Büros oder Angriffe im Wohnumfeld hatten. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie hetzen hier doch schon! Was ist mit der Antifa und deren Angriffe auf mein Büro?) Ich will auf den Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern eingehen. Ja, es ist notwendig, dass Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mehr Solidarität, mehr Unterstützung und auch mehr Engagement erfahren. Es ist aber auch notwendig, dass die Möglichkeiten, die im Innenministerium bestehen, auch endlich umgesetzt werden. Ich will nur auf eine Sache verweisen: Wir haben im Haushalt 2021 Mittel für eine Beratungsstelle gegen Hate Speech bereitgestellt, explizit für Betroffene, unter anderem auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker.

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Frau Kollegin König-Preuss, Ihre Redezeit ist auch schon wieder abgelaufen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

tiker wirksam schützen!“

Die Einrichtung ist jetzt – wir sind mittlerweile Ende April – immer noch nicht geschehen. Von daher kann ich nur sagen: Ja, gesellschaftliches Engagement aller Demokraten und Demokratinnen ist das eine – und das ist wichtig.

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Kommen Sie bitte zum Schluss!

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Katharina König-Preuss Die Linke

tiker wirksam schützen!“

Dazu gehört aber auch, dass das, was seitens der zuständigen Ministerien getan werden kann, auch getan wird. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Danke. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Mühlmann von der AfD-Fraktion das Wort.

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Ringo Mühlmann AfD

tiker wirksam schützen!“

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und auch die Zuschauer am Livestream, interessante Vorlage, die die SPD-Fraktion hier zur Debatte stellt! Speziell zu diesem Thema liegt nämlich keinerlei belastbare Statistik vor. Daher meine Frage: Auf welcher Thüringer Datenbasis haben Sie diese Aktuelle Stunde einberufen? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: 170 Betroffene in Thüringen!) Eine Statistik zu Angriffen auf Kommunalpolitiker in Thüringen – ich komme gleich dazu – existiert schlicht nicht, (Beifall AfD) zumindest war das Landeskriminalamt bisher nicht in der Lage, eine solche zu erstellen, da in den polizeilichen Systemen nicht sinnvoll nach Kommunalpolitikern recherchiert werden kann. Sie hätten mich ja fragen können. Sie kennen meine Arbeitsweise mittlerweile etwas und wissen, dass ich bei so etwas lieber auf belastbare und öffentlich verfügbare Zahlen abstelle. (Beifall AfD) In meiner Kleinen Anfrage 569 habe ich für das Jahr 2019 die Angriffe auf Amts- und Mandatsträger erfragt. Nun fallen die Fraktionsmitglieder der Parteien in den kommunalen Vertretungen nicht zwangsläufig unter diese Bezeichnung, aber die Antwort gibt zumindest einen Eindruck von der tatsächlichen Lage. Demnach wurden – und jetzt hören Sie ganz genau zu – 2019 den einzelnen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität 121 Fälle zugeordnet. Davon waren 45 nicht spezifisch zuzuordnen, 37 entfielen auf den Bereich rechter PMK und 39 entfielen auf den Bereich linker PMK. (Beifall AfD) Jeder einzelne Fall – und das muss ich hier ausdrücklich betonen – ist ein Fall zu viel und stellt – das betont die Begründung zur Aktuellen Stunde völlig richtig – einen nicht hinnehmbaren Angriff auf die Demokratie dar. Die von Ihnen proklamierte einseitige Verschiebung in den Phänomenbereich rechts geben diese Zahlen aber bei Weitem nicht her. (Beifall AfD) Eines muss ich insbesondere für die Zuschauer am Livestream und auch die zahlreichen Zuschauer, die das Video im Anschluss auf unseren gut besuchten Social-Media-Kanälen sehen, sagen: Wenn es Ihnen allen von den Blockparteien, zumindest benehmen Sie sich in den letzten Monaten so, ernst wäre mit dem, was die SPD hier aufgerufen hat, dann würden Sie nicht nur solche Formen von Kriminalität gegen engagierte Repräsentantinnen und Repräsentanten unserer Demokratie verurteilen und als Aktuelle Stunde aufrufen. Wenn Ihnen das Thema wirklich ernst wäre, dann fänden Sie beispielsweise jeden Angriff auf Wahlkreisbüros in Thüringen ausnahmslos und ohne Ansehen der betroffenen Partei verurteilenswert. (Beifall AfD) Das ist jedoch nicht der Fall. Seit mittlerweile mehreren Jahren herrscht auf diesem Gebiet absolute Stille. Weder Sie als Parlamentarier noch ein Großteil der Thüringer Medien sprechen mehr über Angriffe auf Wahlkreisbüros und damit genauso Angriffe, nicht hinnehmbare Angriffe auf die Demokratie. (Beifall AfD) Der Grund ist einfach und auch hier wieder in der Statistik zu finden. Wie Sie meinen zahlreichen Kleinen Anfragen zu diesem Thema auch entnehmen können, gab es 2019 in Thüringen 49 Angriffe auf Wahlkreisbüros. Dabei wurden 41-mal, das sind 83 Prozent aller Straftaten, Büros der Alternative für Deutschland angegriffen. (Heiterkeit DIE LINKE) Im Ergebnis wurde schon das gesamte Jahr 2020 nicht mehr ernsthaft über Angriffe auf Wahlkreisbüros debattiert, weder von Ihnen, werte Vertreter der Altparteien, noch in der etablierten Thüringer Tagespresse. Als dann Mitte 2020 eine meiner Anfragen zutage förderte, dass sich die Situation im laufenden Jahr genauso darstellt und schon allein im ersten Halbjahr 2020 27 von 34 Angriffen auf Wahlkreisbüros als Politisch motivierte Kriminalität -linkseingestuft worden war. Da es sich fast ausschließlich um Angriffe auf Wahlkreisbüros auch hier wieder der Alternative für Deutschland handelte, redeten weder Sie als Parlamentarier noch die Thüringer Presse ernsthaft darüber. Bitte, liebe Pressevertreter, strafen Sie mich Lügen. Und wenn demnächst endlich eine meiner aktuellen Kleinen Anfragen zu diesem Thema vom Innenministerium beantwortet wird, dann strafen Sie mich Lügen und berichten Sie breit und ausdauernd darüber, wer in diesem Bereich wie oft im Jahr 2020 Opfer und wer Täter wurde und welche politischen Kräfte da tatsächlich die Demokratie angegriffen haben. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Danke. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion.

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Dirk Bergner FDP

tiker wirksam schützen!“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich hier in den eigentlichen Text zur Aktuellen Stunde einsteige, Herr Mühlmann – Sie stellen sich ja immer gerne ein bisschen als Opfer dar –, will ich Ihnen mal deutlich sagen: Also der Presse vorzuwerfen, dass sie nicht bei jedem Vorfall ausgiebig berichtet hätte, das ist ja nun schon wirklich ein bisschen albern – und da können Sie hier „Mimimi“ betreiben, wie Sie wollen. Und ich nehme nebenbei gesagt ... (Unruhe AfD) Hören Sie auf zu schreien, Sie haben auch reden können! Hören Sie auf zu schreien! Ich nehme für die Mitglieder meiner Fraktion und meiner Partei in Anspruch, dass wir uns immer dagegen gewendet haben, wenn irgendwo gegen wen auch immer Gewalt ausgeübt worden ist! (Beifall FDP) Und das können Sie uns auch nicht absprechen. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Ich habe nur die Statistik wiedergegeben!) (Unruhe AfD)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Zwischenrufe sind keine Zwischenschreie!

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Dirk Bergner FDP

tiker wirksam schützen!“

Meine Damen und Herren – vielen Dank, Frau Präsidentin! –, ich möchte zur Aktuellen Stunde der SPD kommen. Sie haben im Titel gefordert, dass die Zahlen ernst zu nehmen sind und dass Kommunalpolitiker mehr geschützt werden müssen. Wir Freien Demokraten sehen den besseren Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern selbstverständlich als Aufgabe. Wir hören aber hier nicht auf, sondern wir gehen einen Schritt weiter und erinnern beispielsweise auch an Feuerwehren. So gab es in Sonneberg erst vor Kurzem massive Bedrohungen gegen die Feuerwehr, die eine Galgenpuppe vor einem Café entfernte. Eine Anzeige wurde vom Bürgermeister und Landrat völlig richtig gestellt. Ich will an dieser Stelle auch daran erinnern, Galgenpuppen waren bereits eine üble Symbolik aus dem NSU. Gleichwohl verwundert es, dass sich die SPD dem Thema gerade mal mit einer Aktuellen Stunde widmet. Immerhin stellt Ihre Partei den zuständigen Minister. Da erwarten wir mehr als nur eine Aktuelle Stunde. Kommunalpolitiker müssen sich stets auf den Schutz des Rechtsstaats verlassen können. Meine Damen und Herren, dazu gehört eben auch eine bessere Ausstattung der Polizei mit Technik, eine bessere Ausstattung der Polizei mit Personal. Dazu gehört Prävention. Dazu gehört natürlich – das ist auch heute hier schon angeklungen – eine Arbeit im Rahmen der Prävention und der Geisteshaltung, eine Öffentlichkeitsarbeit, Jugendarbeit usw. usf. (Beifall FDP) Politisch motivierte Kriminalität, meine Damen und Herren, hört längst nicht mehr auf der Ebene der Kommunalpolitiker auf. Sie greift über – wie schon angedeutet – auf Feuerwehren, auf Polizisten, auf Sanitäter, auf Verwaltungsmitarbeiter, auf Richter, Anwälte und Journalisten. Sie kommt von beiden politischen Rändern, von ganz links und von ganz rechts, die immer weniger offen sind für differenzierte Ansichten. Diesem Auseinanderdriften der Gesellschaft, meine Damen und Herren, setzen wir differenzierte Positionen entgegen und eine Kultur von Diskussion und Vernunft. Wir Freien Demokraten setzen auf das Stärken der Mitte, auf das Stärken der Mitte von Politik und Gesellschaft. Das, meine Damen und Herren, ist das Angebot und der einzige Weg, der wieder zu weniger Gewalt in dieser Gesellschaft führen kann. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Danke, Herr Bergner. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

tiker wirksam schützen!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß gerade gar nicht so richtig, wo ich anfangen soll, weil hier gerade so viele Dinge in einen Topf geworfen wurden, die vielleicht nur auf den ersten Blick etwas miteinander zu tun haben, vielleicht aber auch nicht. Zunächst die grundsätzliche Ansage, dass ich das als Aktuelle Stunde interessant finde, weil es sich auf die PMK bezieht. Jetzt würde ich aber sagen, die PMK ist nicht besonders hilfreich, um etwas zum Thema „Angriffe oder Gewalt gegen Kommunalpolitiker/-innen“ zu sagen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen hat Kollegin Merz die Studie der Heinrich-Böll-Stiftung zitiert, weil die deutlich aussagekräftiger ist. Man kann sicherlich die Studie aus Brandenburg noch hinzuziehen. Bestimmt ist es sinnvoll, so etwas für Thüringen zu machen. Aber ich will vielleicht damit anfangen, was Herr Mühlmann hier gerade wieder abgezogen hat – muss man ja fast sagen. Ich weiß nicht, ob Sie das hier manchmal mit einer Theaterbühne verwechseln. Es ist immer noch das Plenum, und Ihre künstliche Aufregung, die Sie hier immer hochspielen, ist auch schon ein bisschen peinlich. Ich will mal daran erinnern, dass die AfD 2020 beispielsweise getitelt hat, dass 80 Prozent der Angriffe auf Büros gegen die AfD gerichtet seien, bei der Frage, wie viele Büros denn tatsächlich angegriffen werden. Natürlich ist völlig klar, dass Gewalt gegen Büros, wenn da Steine in die Fenster geschmissen werden, dass wir das hier alle verurteilen, weil das einfach nicht Teil der politischen Auseinandersetzung ist und verurteilt gehört. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt schauen wir uns doch mal genau an – Kollege Steffen Dittes hatte unter anderem explizit nachgefragt –, um was es sich denn da handelt, was denn die AfD so anzeigt. Da sind wir im Februar 2019: Sondershausen, Sachbeschädigung durch Aufkleber; im Februar 2019: Mühlhausen, Sachbeschädigung durch Aufkleber; im Februar 2019: Altenburg, Sachbeschädigung durch Aufkleber; im April 2019: Nordhausen, Sachbeschädigung durch Aufkleber; im Mai 2019: Nordhausen – ich könnte das noch einen Moment lang so fortsetzen. Sie zeigen jeden Aufkleber, den Sie bei sich am Wahlkreisbüro haben, an. Das ist eine Sachbeschädigung, das ist richtig. Aber ganz ehrlich, wenn ich jeden Aufkleber an der Fensterscheibe meines Wahlkreisbüros anzeigen würde, dann würde ich diese Statistik aber bei Weitem überholen. Wahrscheinlich geht es einigen Kolleginnen und Kollegen hier auch so. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zu behaupten und sich hier wieder in diese Opferrolle zu begeben, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist wirklich unredlich und das zeigt einfach nur, wo Sie hinwollen. Sie benutzen die Zahlen hier tatsächlich für die politische Auseinandersetzung. Dafür sind sie nicht da und dafür sind sie auch nicht tauglich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie entlarven sich ja auch selbst, wenn Sie so etwas machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt hat der Kollege Walk wieder ausgeführt, was die Polizei und der Verfassungsschutz und so alles machen sollen. Ganz ehrlich, ich dachte, wir sind irgendwie ein bisschen weiter in der Diskussion, wir haben erkannt, der Kampf gegen Rechtsextremismus auch auf der kommunalen Ebene ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie reden immer davon und die FDP macht das genauso: Die Polizei muss besser ausgestattet werden. Ich glaube nicht, dass uns eine bessere Ausstattung der Polizei in der Frage hilft, wie wir als Gesellschaft mit Rechtsextremismus umgehen. Und, Herr Bergner, Sie sagen auch, Sie wollen die Stärkung der Mitte. Dann frage ich mich ganz ehrlich, was Sie hier vor einem Jahr gemacht haben. War das Ihr Angebot, die Mitte zu stärken? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Haben Sie ungefähr eine Vorstellung, was genau das, was Sie letztes Jahr hier gemacht haben, an Spaltung in der Gesellschaft in Thüringen eigentlich noch zusätzlich hervorgerufen hat? Das nimmt Ihnen doch kein Mensch ab, so einen Spruch. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich finde es auch wirklich billig, das hier tatsächlich zu bringen. Jetzt will ich noch was zum Thema sagen, denn jenseits dessen, dass ich eine Aktuelle Stunde nicht ganz geeignet dafür finde, ist es trotzdem ein wichtiges Thema, denn – das hat die Kollegin Merz richtig gesagt – Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker machen ihre Arbeit im unmittelbaren Umfeld. Die leben dort, die wohnen dort, die sind dort aufgewachsen, die haben dort Freundinnen und Freunde, die haben dort ihre Familie. Und natürlich müssen die besonders geschützt werden. Meines Erachtens beginnt das aber viel früher als an dem Punkt, wo Polizei etc. pp. eingreifen muss. Da müssen wir uns tatsächlich fragen – und dazu geben übrigens auch die Heinrich-Böll-Stiftung und die Studie ein paar Antworten –, was wir als Parteien, was wir in den Kommunen eigentlich machen müssen, um tatsächlich Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker zu schützen und auch präventiv zu wirken. Das finde ich eine entscheidende Frage. Zum Beispiel wird dort vorgeschlagen – und das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt –, dass wir viel stärker darüber reden, wie denn eigentlich die Debattenkultur in den Kommunalparlamenten aussieht. Was tun wir denn eigentlich dafür, dass dort Kolleginnen und Kollegen verbal angegriffen werden? Ich kann Ihnen sagen – und das wissen sicherlich auch einige hier: In den Kommunalparlamenten geht es manchmal noch deutlich deftiger zu als hier in diesem Hohen Hause. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, Parteien sind auch in der Pflicht, ihre Mandatsträgerinnen und Mandatsträger vor der Annahme eines Mandats ordentlich vorzubereiten, sie zu schulen, ihnen Unterstützung zu geben. Solidarität ist in so einer Frage übrigens ganz wichtig, und die muss aus meiner Sicht parteiübergreifend kommen. Das vermisse ich in Kommunalparlamenten ganz häufig, dass es eine parteiübergreifende Solidarität mit Leuten gibt, die angegangen und angegriffen werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es braucht ein gemeinsames Auftreten für demokratische Kultur

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Frau Henfling, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Madeleine Henfling GRÜNE

tiker wirksam schützen!“

in den Kommunalparlamenten. Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir in Thüringen noch ganz schön viel zu tun. Das sollten wir auf Landesebene gemeinsam tun, parteiübergreifend, und vielleicht wäre es sinnvoll,

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Ihre Redezeit ist um.

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Madeleine Henfling GRÜNE

tiker wirksam schützen!“

erstens

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Nicht erstens. Frau Henfling, wirklich.

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Madeleine Henfling GRÜNE

tiker wirksam schützen!“

die Hate-Speech-Geschichte endlich einzurichten und zweitens eine Beratung für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker einzurichten, die tatsächlich dem entgegenwirkt. Vielen herzlichen Dank.

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Innenminister Maier das Wort.

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Georg Maier

tiker wirksam schützen!“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität 2020 im Freistaat Thüringen vorgestellt. In diesem Zusammenhang bin ich auch ausdrücklich auf die Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger in unserem Freistaat eingegangen. Dieses Thema liegt mir auch deshalb besonders am Herzen, weil ich es für zutiefst verabscheuungswürdig halte, dass genau die Menschen, die sich politisch und gesellschaftlich engagieren, um das Leben und die Lebenssituation ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger konkret vor Ort zu verbessern, eben aus diesem Grund zum Opfer von Straftaten werden. Lassen Sie es mich noch mal ausdrücklich betonen: Wir werden nicht akzeptieren, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich häufig auch ehrenamtlich für ihr Land und ihre Kommune einsetzen, ihre Freizeit für Stadtund Gemeinderatsausschusssitzungen und vieles mehr aufwenden, Opfer von Hass, Hetze und Bedrohung werden. Übrigens – Herr Bergner hat es ja angesprochen –: Es geht hier nicht nur um Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die das erfahren müssen, Feuerwehrleute hat er angesprochen, sondern in letzter Zeit auch um sehr viele Lehrerinnen und Lehrer. Gerade heute ist wieder eine Polizeimeldung reingekommen, dass massiv Lehrerinnen und Lehrer eingeschüchtert und bedroht werden. Mir scheint das eine Erscheinung zu sein, die zunimmt. Zunächst möchte ich meine Ausführungen von Montag – also die Statistik – noch mal ein bisschen detaillierter fassen, was genau dieses Phänomen anbelangt. Im Jahr 2020 waren in Thüringen insgesamt 169 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger zu verzeichnen, und das ist im Vergleich zum Vorjahr eine wirklich hohe Steigerung. Im Jahr davor waren es 121 und im Jahr 2018 waren es nur – in Anführungszeichen – 43; also die Zahl hat sich in den vergangenen zwei Jahren nahezu vervierfacht. Dabei waren es 63 Beleidigungen, 38 Bedrohungen, 28 Fälle übler Nachrede und Verleumdungen, 11 Fälle von Volksverhetzung und noch mal 11 Fälle von Nötigung. Hinsichtlich der Begehungsweise kann festgestellt werden, dass die Straftaten überwiegend durch das Übersenden von Schreiben in Form von E-Mails oder Briefen bzw. durch Äußerungen in sozialen Netzwerken verwirklicht werden. Ich weiß nicht, ob es erfreulich ist, aber es ist tatsächlich im letzten Jahr nur zu einer wirklich handgreiflichen Gewalttat in diesem Zusammenhang gekommen, aber das soll uns nicht in Sicherheit wiegen, ganz im Gegenteil: Eine Verrohung der Sprache ist die Vorstufe von Gewalt. Ich muss an dieser Stelle nicht erneut erwähnen, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträgern, insbesondere auch der Schutz von Abgeordneten des Landtags, des Bundestags und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisbüros für die Thüringer Polizei eine sehr hohe Bedeutung hat. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles Erforderliche tun, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Thüringer Polizei bereitet sich gerade auch in diesem Jahr, dem Superwahljahr, auf die anstehenden Wahlen zum Deutschen Bundestag und auch zum Thüringer Landtag vor. Sie überprüft zurzeit die polizeilichen Daten zu Objekten, die zur politischen oder gesellschaftlichen Mandatsausübung genutzt werden, um entsprechende Schutzmaßnahmen bei Erfordernis anzupassen. Darüber hinaus wurden wie bereits in der Vergangenheit den Verantwortlichen in den Wahlkreisbüros, den Repräsentanten von politischen Parteien sowie verschiedenen Amts- und Mandatsträgern kriminalpräventive Beratungsangebote unterbreitet. Leider müssen wir hier feststellen, dass diese Angebote nicht wirklich in Anspruch genommen werden. Auch die von mir eingerichtete Hotline oder vertrauliche Telefonnummer für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sich bedroht sehen, wird so gut wie nicht genutzt. Vielleicht haben wir sie auch nicht ausreichend bekannt gemacht, deswegen möchte ich das an dieser Stelle noch mal gern tun. Es ist eine Gelegenheit, sich auch vertraulich an die Polizei zu wenden, wenn es zu solchen Dingen kommt. Ich möchte Ihnen das auch ganz persönlich nahelegen: Nutzen Sie unsere Angebote auch zu kriminalpräventiven Schutzmaßnahmen! (Beifall SPD, FDP) Mit dem Blick auf bessere Strafverfolgung möchte ich auf das Anfang des Monats endlich in Kraft getretene Bundesgesetz gegen Rechtsextremismus und Hass und Hetze hinweisen. Das bringt einen wirklichen Fortschritt; ab jetzt können Polizei und Justiz sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. Wer hetzt und droht, muss mit Anklage und Verurteilung rechnen. Ab sofort drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei Mord- und Vergewaltigungsandrohung im Netz wurde die Strafandrohung auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Sehr erfreulich ist auch, dass antisemitische Motive grundsätzlich strafverschärfend gewertet werden. Hinzu kommt ab Februar 2022 die Meldepflicht für soziale Netzwerke. Auch das ist ganz wichtig: Löschen reicht nicht mehr, bei Mord- und Vergewaltigungsandrohung und anderen schweren Hassdelikten muss gemeldet werden. Also auch die Plattformbetreiber haben wir stärker in die Pflicht genommen. Für unsere kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger besonders wichtig ist die von mir schon länger geforderte Verschärfung der Strafbarkeit von öffentlicher Beleidigung und Bedrohung. Der besondere Schutz des § 188 Strafgesetzbuch vor Verleumdung und übler Nachrede gilt jetzt ausdrücklich auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir einen umfassenden Blick auf das Problem werfen, wird deutlich, dass den polizeilichen Möglichkeiten – der konsequenten Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Beratung im Sinne der Prävention – auch Grenzen gesetzt sind. Daher müssen alle auch weitere Maßnahmen in den Blick nehmen, um den demokratischen Diskurs zu schützen und eine effektive Gegenstrategie aufzubauen. Hierzu zählen für mich auch zum Beispiel die Aufklärung über die Erwartungen an das kommunale Ehrenamt und ein Empowerment – also die Ermächtigung zur eigenen Verantwortung – sowie Beratung und Training für Interessenten und deren gute juristische Beratung. Es ist hier schon angeklungen: Der Landtag hat im Thüringer Ministerium dafür Mittel zur Verfügung gestellt und wir stehen in der Verantwortung, die entsprechende Beratungsstelle gegen Hate Speech jetzt auch zeitig umzusetzen. Ich nehme das an und das ist meine Verpflichtung. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich meiner Besorgnis Ausdruck verleihen, dass sich die politische Auseinandersetzung mit strafrechtlich relevanten Handlungen in Vorbereitung der Wahl zum Deutschen Bundestag und der vorgesehenen Wahl zum Thüringer Landtag fortsetzen und weiter verschärfen könnte. Die Tolerierung anderer Meinungen und der Austausch von Argumenten sind jedoch die Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Schon mehrfach gesagt: Wir sind alle gefordert, alle Demokratinnen und Demokraten, den politischen Diskurs und die politische Auseinandersetzung ohne Gewalt zu führen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen? Herr Mühlmann. 14 Sekunden, Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

tiker wirksam schützen!“

Vielen Dank. Noch mal kurz. Ich kann hier nicht unwidersprochen lassen, dass Sie in infamer Weise die Straftaten gegen die AfD verharmlosen. Eine Statistik des Bundeskriminalamtes zu politisch motivierten Brandanschlägen sagt dazu beispielsweise: (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von 378 Brandanschlägen in den Jahren 2018 und 2019 wurden 308 linken Tätern zugeordnet und 17 rechten Tätern. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Jetzt sind die 14 Sekunden vorbei.

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Ringo Mühlmann AfD

tiker wirksam schützen!“

Dazu muss ich noch feststellen: Wir waren die einzige Partei …

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Vorbei!

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Ringo Mühlmann AfD

tiker wirksam schützen!“

Wir waren die einzige Partei, die sich angeblich faktenfrei – argumentierten Sie – einer Statistik bedient hat.

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Ihre Redezeit ist vorbei, Herr Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

tiker wirksam schützen!“

Danke schön. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

tiker wirksam schützen!“

Weitere Wortbeiträge sind nicht angemeldet. Es gäbe auch keine Redezeit mehr. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3068 ERSTE BERATUNG Für die Einbringung, Begründung aus den Reihen der Antragsteller ist hier notiert, dass das Herr Abgeordneter Blechschmidt übernimmt. Bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Wählerinnen und Wähler am Livestream, nicht, dass ich davon ausgehe, dass jemand hier im Hohen Haus nicht dem Aufruf des Tagesordnungspunkts gefolgt ist, sondern weil der Titel den Umfang und die Zielsetzung des Gesetzentwurfs sehr gut, um nicht zu sagen eindeutig beschreibt: Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie der Neueinteilung der Wahlkreise, Drucksache 7/3068. Um eine Einbringung relativ kurz zu halten, weise ich ausdrücklich auf die in der Drucksache dargestellten Probleme und Regulierungsbedürfnisse im Punkt A des Gesetzentwurfs hin. Ich möchte noch einmal auf den politischen Ausgangspunkt dieser gesetzlichen Initiative, damit verbundene Verfassungsgerichtsurteile in Thüringen und Berlin und die politische Willenserklärung der aktuell regierungstragenden Parteien und der CDU, am 26. September 2021 in Thüringen eine Neuwahl anzustreben, hervorheben. Gerade die Doppelwahl macht es zwingend erforderlich und würde die Aufgabe der Wahlorgane erleichtern, dass eine möglichst große inhaltliche Deckungsgleichheit der Wahlvorschriften auf Bundes- und Landesebene besteht. Aus aktuellen verfassungsrechtlichen Gründen und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der Integrität der anzustrebenden Neuwahlen müssen die verantwortlichen Parteistrukturen die notwendigen Unterschriften für Wahlkreisvorschläge und die Landeslisten für nicht im Parlament vertretene Parteien rechtzeitig organisieren, organisatorisch absichern können. Mit Blick auf die Chancengleichheit ist eine gesetzliche Veränderung notwendig. Das soll der Gesetzentwurf erreichen. Meine Damen und Herren, mit Blick auf den Bericht der Landesregierung gemäß § 2 Abs. 4 Thüringer Wahlgesetz zur Neueinteilung der Wahlkreise sind wir verpflichtet, auch hier eine entsprechende Korrektur und Chancengleichheit der Wahlkreise bzw. der Wählerstimmen zu erreichen. Ich beantrage schon jetzt für die Koalition die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/3068 an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, den Hauptanlass für den Gesetzentwurf hat Kollege Blechschmidt schon genannt. Es sind die Anpassungen an das Bundeswahlrecht und die notwendige Anpassung von Wahlkreisen in Thüringen. Das hat er vergessen: Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer/-innen soll erhöht werden. Auch das sei erwähnt. (Beifall SPD) Ja, genau. Kollege Hey immer enthusiastisch bei so etwas. Zudem schlagen wir noch einmal vor, die Unterschriftenquoren für die Wahlkreisvorschläge und Landeslisten für die Pandemie abzusenken. Wir haben schon letztes Mal eine weitere Absenkung diskutiert, aber im Gesetz nicht umgesetzt. Aus unserer Sicht reicht die derzeitige Absenkung nicht aus. Dafür brauchen wir keine Briefe von betroffenen Parteien. Vor allem nach der Entscheidung – und auch das hat Kollege Blechschmidt gesagt – des Verfassungsgerichts in Berlin wollen wir nun noch einmal vorschlagen, die Quoren weiter abzusenken. Auf Bundesebene hat unsere Fraktion übrigens auch einen Antrag zur Absenkung der Quoren im Bundeswahlgesetz eingereicht. Das zeigt, dass wir hier auch auf die Chancengleichheit von Kleinparteien setzen. Dann geht es natürlich weiter mit der Wahlkreisänderung. Das betrifft hier Erfurt. Uns ist durchaus bewusst, dass man bei der Wahlkreiseinteilung viel mehr ändern müsste. Wir befinden uns aber – für alle, die das noch nicht gemerkt haben – in einer verkürzten Legislatur. Deswegen wollen wir nun das ändern, was geändert werden muss. Kollege Blechschmidt hat darauf hingewiesen. Wir sind verpflichtet, das zu ändern – das ist der Wahlkreis Erfurt III –, und das aus meiner Sicht so minimalinvasiv wie möglich. Klar ist aber auch, dass wir in der nächsten Legislatur die Wahlkreise grundsätzlich noch mal angehen und im ganzen Land neu strukturieren müssen. Denn gerecht ist der Zuschnitt aus meiner Perspektive nicht mehr, wenn aktuell zwischen dem Wahlkreis mit den meisten Bürgerinnen und Bürgern – Erfurt III – und dem Wahlkreis mit den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern – Kyffhäuser I – ein Unterschied von 23.346 Bürgerinnen und Bürgern besteht. Allein 15 Wahlkreise weichen um über 15 Prozent nach unten oder oben vom Landesdurchschnitt ab, davon fünf Wahlkreise sogar um über 20 Prozent und darunter allein zwei von vier Erfurter Wahlkreisen. Nur um das einmal klar zu machen, wohin das führt: Im Wahlkreis Kyffhäuser I, Eichsfeld III konnte man 2019 mit 6.505 Stimmen direkt gewählte Abgeordnete oder Abgeordneter werden, im Wahlkreis Jena I hätte das lediglich für den dritten Platz gereicht. Da braucht man nämlich 10.256 Stimmen und 8.026 Stimmen für den zweiten Platz. Sie sehen also, da muss was getan werden. Zum Schluss noch ein für uns etwas schmerzhafter Punkt, der sei aber nicht unerwähnt: Wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Änderungen am Wahlgesetz durch das Paritätsgesetz streichen, weil sie vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurden. Ich weiß, dass das einige Parteien hier in diesem Hohen Haus freuen wird. Mich macht das, ehrlich gesagt, sehr traurig. Insbesondere wenn ich hier nach rechts blicke, sehe ich doch ganz deutlich, dass dieses Paritätsgesetz, diese Paritätsregelung eigentlich mehr als überfällig und unbedingt notwendig gewesen wäre. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir wären nicht Bündnis 90/Die Grünen und, ich glaube, wir wären nicht eine rot-rot-grüne Regierung und eine rot-rot-grüne Koalition, wenn wir nicht ganz sicher auch da noch etwas Neues vorlegen würden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion.

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Raymond Walk CDU

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Wahllokale in Thüringen stehen mit der Bundestagswahl am 26. September und einer möglichen zeitgleichen Neuwahl des Thüringer Landtags vor der Aufgabe, die gleichzeitige Durchführung von zwei Wahlen vorzubereiten und zu organisieren. Im Falle einer gleichzeitigen Durchführung von Bundestags- und Landtagswahl werden insbesondere die Wahlräume für die Durchführung beider Wahlen genutzt; das haben wir bereits gehört. Natürlich macht es Sinn, dass wir diese Vorschriften in Bund und Land so weit harmonisieren, dass die Organisation vor Ort auf Landesebene dann auch besser händelbar ist. Im Großen und Ganzen handelt es sich hierbei um Änderungsvorschläge, die wir allein schon aus Infektionsschutzgründen selbstverständlich mittragen. An dieser Stelle möchte ich auch auf das breite Anhörungsverfahren zum Neuwahlgesetz in der Drucksache 7/2043 hinweisen, in dem von allen Anzuhörenden bestätigt wurde, dass man eine Harmonisierung der beiden Wahlen auch anstreben sollte. Dass wir diesen Punkt unterstützen, hat auch einen ganz banalen Grund, denn der Verwaltungsaufwand wird erheblich verringert und minimiert, auch wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz genau beziffern können, wie sich das finanziell auswirkt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in dem vorliegenden Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Fraktionen befinden sich aber auch durchaus Punkte, die wir kritisch sehen und über die es aus unserer Sicht noch mal gilt ausführlich dann auch im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss zu diskutieren. So beabsichtigen die Regierungsfraktionen, die Quorenregelung bei der Aufstellung von Wahlkreisbewerbern und Parteilistenvorschlägen im Thüringer Gesetz für den Fall der vorzeitigen Durchführung von Neuwahlen im Jahr 2021 in der Drucksache 7/2043 erneut anzufassen und zu ändern. Begründet wurde das – wir haben es gehört – mit verfassungsrechtlichen Gründen und es wird abgestellt auf die Rechtssicherheit und Integrität der angestrebten vorzeitigen Neuwahlen. Es wurde auch das Urteil aus Berlin angeführt. Ich will es noch mal betonen: Im Ausschuss haben wir uns in den letzten Monaten lange mit der Frage der notwendigen Unterstützerunterschriften beschäftigt. Ich erinnere deshalb noch mal ausdrücklich an dieser Stelle an unsere Beschlussempfehlung im Innen- und Kommunalausschuss vom 4. März 2021 und die anschließende Verabschiedung des Gesetzes am 12. März dieses Jahres. In der damaligen Beschlussempfehlung haben wir bewusst und zielorientiert eine Absenkung der Quoren vereinbart, diese Quoren seinerzeit sogar halbiert. Jetzt lesen wir in dem Vorschlag, dass diese bereits halbierten Quoren noch mal mehr als halbiert werden sollen – und das ist nach unserer Auffassung nicht erforderlich –, im Einzelfall für die Wahlkreisbewerbervorschläge von derzeit 250 auf – nein, das waren die alten Halbierungen –, von 250 auf 125 für die Wahlkreisbewerbervorschläge und von 1.000 auf 500 für die Parteilistenvorschläge. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, uns ist bewusst, dass es derzeit aktuelle verfassungsrechtliche Bedenken vor allen Dingen mit Blick auf andere Bundesländer gibt. Berlin habe ich schon namentlich erwähnt. Aber eine erneute Absenkung jetzt von 125 auf eben 50 und von 500 auf 200 lehnen wir deshalb ab, weil auch in Zeiten, in denen pandemiebedingte Erleichterungen zur Aufstellung von Wahlvorschlägen begründet erscheinen, die demokratische Legitimation der eingereichten Wahlvorschläge aus unserer Sicht nicht derart an Bedeutung verlieren darf. Maßstab muss es aus unserer Sicht sein, Wahlvorschläge zuzulassen, bei denen auch ohne Sonderregelung eine ausreichende Akzeptanz in der Bevölkerung vorgelegen hätte. (Beifall CDU) Die Analogien, die hier zu anderen Bundesländern gezogen werden, sind aus unserer Sicht daher nicht zulässig bzw. zumindest nur bedingt tauglich. Das hat vor allem zwei Gründe. Der erste Grund ist die Unterschiedlichkeit der Wahlsysteme in den Bundesländern auch mit Blick auf Berlin und zweitens die Pandemiesituation zum Zeitpunkt der Wahlvorbereitungszeit, voraussichtlich wird das ja der 18. Juli sein mit der vorgesehenen Landtagsauflösung, aber dann auch der eigentlichen Wahl am 26. September. Heute wissen wir natürlich noch nicht, wie der Stand der Pandemie dort genau aussehen wird. Was wir wissen, ist, dass die Impfkampagne vorangeschritten sein wird und dass mehr Menschen bis dahin geimpft sein werden. Aber über all diese Fragen – dann komme ich langsam zum Schluss – wird im Ausschuss noch mal intensiv diskutiert werden müssen. Einen letzten Punkt will ich noch ansprechen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist die Neueinteilung des Erfurter Wahlkreises 26, also Erfurt III. Das ist in Artikel 2 geregelt. Da klang es eben schon an, dass wir dazu verpflichtet sind, weil die durchschnittliche Bevölkerungszahl um mehr als 25 Prozent dort abweicht. Auch diesen Punkt und die mögliche Neueinteilung der Erfurter Wahlkreise werden wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen im zuständigen Ausschuss diskutieren. Es ist ja kein Geheimnis, dass dort in Erfurt zumindest mehr als eine denkbare Variante vorliegt. Das werden wir dann alles im Ausschuss erörtern. Wir haben die Ausschusssitzung ja als Sondersitzung, die erste jedenfalls zu diesem Thema, bereits an diesem Freitag anberaumt. Ich freue mich auf diese Sitzung und auf die weiteren Diskussionen im zuständigen Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion. (Beifall FDP)

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Dirk Bergner FDP

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beginne meinen Beitrag mit einem kleinen Zitat, und zwar einem Zitat aus dem Plenum vom 12.03.2021. Es lautet: „Zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass in der Anhörung mehrfach eine weitere Absenkung der Unterschriftenquoren gefordert wurde. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die außerordentlichen Herausforderungen hinweisen, […] diese bestehen nicht nur in der Pandemie, die die Sammlung persönlicher Unterschriften deutlich erschweren dürfte. Dazu kommt noch der extrem verkürzte Zeitraum, der durch eine Auflösung des Landtags entstehen würde. Dazu gab es mittlerweile auch entsprechende Urteile, die auch ohne vorzeitige Neuwahlen nur geringfügig höhere Quoten bereits gekippt haben.“ Meine Damen und Herren, ich wiederhole mich nicht oft und auch durchaus ungern, aber dieses Zitat von mir selbst konnte ich Ihnen nicht ersparen. Die Anhörung hat ergeben, dass insbesondere wegen der verkürzten Frist die von Ihnen vorgesehene Absenkung nicht ausreicht. Nun etwas über einen Monat später stehen wir hier und beraten unter anderem darüber, dass wir die Quoren doch noch weiter absenken. Wir haben es schon bei der Thüringer Kommunalordnung erlebt und auch bei dem Antrag zur modernen Polizeiaus- und fortbildung sowie bei ‑ vielen anderen Sachen. Es ist dringend angeraten, die Anhörungen nicht nur deshalb zu beschließen und durchzuführen, weil sie vorgegebenes Verfahren sind oder vielleicht auch schick, sondern man sollte die Ergebnisse auch beachten und gegebenenfalls einarbeiten und auch denen, die angehört worden sind, mit mehr Respekt begegnen, als das zuweilen geschieht. Das will ich bewusst nicht nur in eine Richtung sagen, sondern das sollten wir uns insgesamt mehr zu Herzen nehmen. (Beifall FDP) Dann würden wir hier auch nicht innerhalb von wenigen Wochen an dieser Stelle wieder über dasselbe beraten müssen. Und selbstverständlich gehört diese Diskussion in den Innenausschuss. Es ist jetzt schon vieles gesagt worden. Mit dem Blick darauf, dass wir vorankommen wollen, lasse ich es heute damit bewenden und freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank, Herr Bergner. Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Dittes das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank. Zu den vier Kernänderungen wurde verschiedentlich schon ausgeführt, sodass ich mich vielleicht auch auf zwei konzentrieren kann: nämlich auf die Frage der Absenkung der Quoren, Herr Bergner, und auf die Frage der Neueinteilung der Wahlkreise in Thüringen. Herr Bergner, Sie haben natürlich recht: Viele Argumente, die auch heute für eine weitere Absenkung der Hürden ins Feld geführt werden können, lagen auch damals in den Ausschussberatungen, auch hier im Parlament schon auf dem Tisch. Frau Henfling ist – glaube ich – in ihrem Redebeitrag darauf eingegangen. Aber ganz so einseitig, wie Sie es dargestellt haben, war die Anhörung nicht. Es gab in der Anhörung auch sehr wohlmeinende Positionen, die gesagt haben, dass diese Absenkung der Hürden um 50 Prozent den Anforderungen genügt. Wir hatten zum Beispiel auch Anzuhörende – das müssen Sie auch sagen –, die beispielsweise die Regelung zur Durchführung einer reinen Briefwahl in Teilen von Wahlkreisen und auch in Wahlkreisen im gesamten Gebiet, die wir zur Diskussion gestellt haben, für eine durchaus kluge Regelung gefunden haben. Aber wir haben uns auch von anderen Anzuhörenden überzeugen können. Insofern: Ernsthaftigkeit von Anhörungen heißt, Argumente abzuwägen, und zwar alle Argumente von Anzuhörenden und nicht nur den Teil, der uns vielleicht jeweils am Besten in den Kram passt. Aber es ist noch etwas anderes eingetreten, und deswegen ist es ein Stück weit vergossene Milch, wenn wir darüber diskutieren, was jeder damals für eine Position hatte. Herr Walk hat die Position der CDU-Fraktion eben dargestellt, und wenn man hier auf parlamentarische Mehrheiten angewiesen ist, dann muss man auch unterschiedliche Auffassungen in den Fraktionen berücksichtigen, um am Ende zu einem Kompromiss zu kommen. Aber wir haben in der Zwischenzeit natürlich auch verfassungsgerichtliche Entscheidungen wie die bereits erwähnte in Berlin. Das heißt auch, sich damit auseinanderzusetzen, was dort an verfassungsrechtlichen Grundsätzen für die notwendigen Unterstützungsunterschriften niedergeschrieben steht. Dort ist aufgeführt, Herr Walk, dass eine Absenkung der Unterstützungsunterschriften auf 20 bis maximal 30 Prozent das Mindestmaß ist, was aus verfassungsrechtlicher Sicht zu erwarten ist. Und, Herr Walk, da ist es im Prinzip auch völlig irrelevant, wenn Sie heute die Frage stellen: Wie ist denn die Pandemie im Sommer? Wir können doch nicht auf eine Situation wetten, die im Zweifelsfall dazu führt, dass wir eine verfassungswidrige Wahl durchführen oder Wahlvorbereitungen in Thüringen vorfinden. Sondern wir müssen davon ausgehen, dass mit dem Kenntnisstand von heute die wahlrechtliche Situation so geklärt sein muss, dass die Wahl, die wir am 26. September durchführen wollen, verfassungsrechtlich unangreifbar ist. Dann ist es auch gar nicht in erster Linie entscheidend, wie die Infektionslage oder das Infektionsgeschehen ist. Sie müssen nämlich berücksichtigen – und das hat das Verfassungsgericht in Berlin auch –, dass sich das Verhalten der Menschen nach dieser Pandemie auch verändert, nämlich dass Menschenansammlungen vermieden werden, der direkte Kontakt vermieden wird. Das trifft natürlich für Wahlhelferinnen in den Parteien ebenso zu, aber auch auf die Menschen, die Parteien unterstützen möchten, insbesondere die kleinen. Dann muss man natürlich auch noch mal ein bisschen zur Kenntnis nehmen – das will ich Ihnen auch sagen, Herr Walk, weil Sie sagen: Das ist nicht so einfach übertragbar! Natürlich ist es nicht so einfach übertragbar. Stellen Sie sich doch einfach nur mal räumlich und von der Bevölkerungsdichte her die Situation in einem Berliner Wahlkreis und beispielsweise – wenn ich Frau Marx sehe – in einem Wahlkreis im Kyffhäuserkreis vor. Wenn Sie sich allein nur bildlich vorstellen, wie viele Menschen Sie tagtäglich dort sehen können, die Sie ansprechen können, um Unterschriften zu leisten, werden Sie vielleicht auch nachvollziehen können, warum wir es als zwingend notwendig erachten, eine Rechtsprechung, die in Berlin praktisch Gültigkeit hat und verbindlich durch den Gesetzgeber umzusetzen ist, dann auch in ihren Grundsätzen in Thüringen zu übernehmen. Wir sind gut beraten, die Absenkung auf jeweils 20 Prozent der ursprünglichen Regelung im Landeswahlgesetz zu vollziehen. Aber Sie und auch Herr Bergner haben natürlich auch recht: Wir sollten das in der Anhörung im Innenausschuss mit denselben Anzuhörenden fortgesetzt diskutieren. Unstrittig ist, es gibt die Zulässigkeit dieser Unterschriftenquoren, um einer Zersplitterung entgegenzuwirken, aber die Hürden müssen eben auch Chancengleichheit für kleine Parteien garantieren. Dann komme ich zu dem zweiten Punkt, zu dem ich noch ausführen will, auch darauf sind Sie ja eingegangen, Frau Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat auch sehr ausführlich dazu gesprochen: Wir müssen uns einmal gewahr werden, dass die Unterschiedlichkeit der Wahlkreise in Thüringen sehr groß ist, und zwar beträgt die Spreizung der Wahlberechtigten in Thüringen im Maximalfall 23.000 wahlberechtigte Stimmen. Das führt dazu, dass man die Gleichheit der Wahl, die Gleichheit der Stimme, die Gleichheit des Gewichts einer Stimme in den Wahlkreisen durchaus infrage gestellt sieht. Deswegen zwingt uns auch das Wahlgesetz, bei Abweichung vom Mittel zwischen 15 und 20 Prozent diese Wahlkreise zu beobachten, bei einer Abweichung von 20 bis 25 Prozent diese Wahlkreise möglichst anzupassen, und bei 25 Prozent oder mehr Abweichung sind wir gezwungen, diese anzupassen. Diese Beobachtungsfunktion und das Änderungserfordernis haben wir eigentlich in einem Drittel der Wahlkreise in Thüringen. Was wir aber jetzt haben, ist – und darauf wurde hingewiesen – wieder eine Situation, in der wir schnellstmöglich reagieren müssen, um die Wahl im September wahlrechtlich abzusichern. Das heißt, dass wir gar nicht in der Lage sind, auch innerhalb dieser kurzen Zeit, eine völlige Neustrukturierung, die eine weitestgehende Gleichheit in allen Wahlkreisen darstellt, herzustellen. Insofern ist es richtig, dass mit dem Vorschlag hier der minimalinvasivste Vorschlag eingebracht worden ist, um die gesetzgeberischen Notwendigkeiten zu erfüllen, um nicht in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass die Parteien letztlich die Wahlkreise neu sortieren, damit das eventuell für das jeweilige Stimmenverhältnis am besten passt. Nein, das ist nicht der Fall, sondern es geht durch diesen Vorschlag hier darum, die Wahlkreisstruktur so gering wie möglich zu verändern, aber Rechtssicherheit herzustellen und das gesetzliche Erfordernis tatsächlich zu erfüllen. Abschließend will ich den Vorschlag auch schon heute einbringen: Nach dem Thüringer Landeswahlgesetz ist die Landesregierung verpflichtet, 27 Monate nach der Wahl einen entsprechenden Bericht zur Struktur, zu den Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen im Land vorzulegen. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes in zweiter Beratung die Landesregierung in einem Begleitantrag auffordern, diesen Bericht ein Stück weit vorzuziehen – wir wissen um die Abweichung, die vorhanden ist, diesen Bericht möglichst schon nach 20 Monaten vorzulegen – und dann gemeinsam hier zwischen den Fraktionen ein Verfahren zu verabreden, möglicherweise auch unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten, unter Einbeziehung von kommunalen Vertretern aus den Gebietskörperschaften, dann die Wahlkreisstruktur neu zu entwickeln. Das wird keine vollkommen neue Struktur sein, aber sie wird dann auch kommunalrechtliche Entscheidungen, zum Beispiel zur Veränderung von Gebieten in den letzten Jahren, nachvollziehen und wirklich dafür Sorge tragen, dass landesweit jede Stimme auch in den Direktwahlkreisen das gleiche Gewicht hat. Darum wird es gehen. Aber das ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Unsere Aufgabe ist es jetzt, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, um für die Wahl am 26. September verfassungsrechtliche und wahlrechtliche Sicherheit zu haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Gibt es noch Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Innenminister Maier.

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Georg Maier

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, von meiner Seite ein kurzer Beitrag. Der vorliegende Gesetzentwurf eines Wahlrechtsharmonisierungsgesetzes ist ein weiterer wesentlicher Beitrag des Landtags zur rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung der angestrebten Wahlen im anstehenden oder im laufenden Jahr. Insbesondere aus der Perspektive der Wahlvorstände und Wahlhelfer vor Ort ist eine solche Harmonisierung und Angleichung der Wahlrechtsvorschriften des Landes an diejenigen des Bundes eine deutliche Arbeitserleichterung und vereinfacht ihre Tätigkeit. Angesichts des Umstands, dass voraussichtlich auch die Wahlen im September 2021 noch unter den Bedingungen der CoronaPandemie durchgeführt werden müssen, ist es richtig, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahlorgane möglichst praxisnah und unkompliziert auszugestalten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die sich bereits für die anstehenden Wahlen als ehrenamtliche Wahlhelfer bei ihren Gemeinden gemeldet haben und die sich hoffentlich noch zahlreich melden werden. (Beifall CDU, FDP) Es ist eine wichtige Aufgabe, die notwendig ist, um Wahlen durchzuführen und um unsere Demokratie lebendig zu halten. Es werden ca. 30.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sein, die im September dafür sorgen, dass die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden und wir noch am Wahlabend über die Ergebnisse diskutieren können. Ihr ehrenamtliches Engagement leistet einen wesentlichen, oftmals nicht hinreichend beachteten Beitrag zum Funktionieren unseres demokratischen Gemeinwesens. Zu Recht werden deshalb auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der aktuellen Impfverordnung des Bundes als Personengruppe mit erhöhter Priorität aufgeführt, damit sie am Wahltag bei einer Infektion vor einer Erkrankung geschützt werden. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Thüringen zumindest rechtzeitig vor der Bundestags- und der angestrebten Landtagswahl am 26. September ein komplettes Impfangebot erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf das besondere ehrenamtliche Engagement begrüße ich darüber hinaus, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vorsieht. Dies ist ein kleines, aber wichtiges Zeichen des Respekts und der Anerkennung für diese Tätigkeit. (Beifall SPD) Lassen Sie mich zum Schluss auf eine weitere wichtige Regelung des Gesetzentwurfs eingehen. Es geht um die zwingende Neugestaltung – wie schon angeklungen – des Wahlkreises 26, Erfurt III, weil dieser Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweicht. Die Landesregierung hat den Landtag in einem Bericht in der Drucksache 7/2891 über den Stand und die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Es ist richtig und verfassungsrechtlich dringend notwendig, dass der Landtag sich auch dieses Themas im Vorfeld der angestrebten Landtagswahl annimmt, um auch unter diesen Gesichtspunkten eine rechtssichere Durchführung der Wahl im September zu gewährleisten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird die Beratung im parlamentarischen Verfahren auf bewährte Art und Weise konstruktiv begleiten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Innen- und Kommunalausschuss. Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? – Dann würden wir darüber abstimmen. Wer diesen Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP – es sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenprobe: Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2039 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/3145 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Abgeordneter Bühl aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung. Bitte schön.

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Andreas Bühl CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Liebe Kollegen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, zu dem wir heute in letzter Beratung kommen, gibt es Folgendes zu berichten: Der Gesetzentwurf, so wie er jetzt hier in der Endabstimmung vorliegt, wurde am 4. Februar in der 35. Sitzung an den Ausschuss für Bildung und Jugend und Sport überwiesen und der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 16. Februar und in seiner 29. Sitzung am 19. April beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt, an dem sich rege beteiligt wurde. Es wurde dem Vorschlag der CDU-Fraktion, Schulkonten einzuführen und damit auch Schulen vor Ort mehr Autonomie zu geben, breit zugestimmt und es gab auch eine ganze Reihe von Rückmeldungen, die dann zum Schluss zu einer Anpassung des Vorschlags geführt haben, der im Ausschuss so auch beschlossen wurde. Im Ausschuss wurde am 19. April also eine geänderte Version zur Annahme empfohlen, in der noch mal Änderungen vorgenommen wurden wie zum Beispiel, dass auch klargestellt wurde, dass Schulkonten, die bereits von Schulträgern eingerichtet wurden, weiterhin bestehen können und nicht umgeändert werden müssen. So liegt jetzt ein Vorschlag vor, der heute letztendlich beraten werden kann, und ich freue mich auf die gemeinsame Diskussion. Vielen Dank.

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält Abgeordneter Jankowski von der Fraktion der AfD das Wort.

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Denny Jankowski AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, ich glaube, zu diesem Thema wurde eigentlich schon in der ersten Lesung fast alles gesagt, deswegen werde ich mich auch etwas kurzfassen. Der Wunsch der Schulen und vor allem der Lehrer, eigene Schulkonten zu erhalten, ist nicht neu. Seit Jahren wird gefordert, dass endlich eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen wird, schulinterne Finanzflüsse abzuwickeln. Die Stellungnahmen im Anhörungsverfahren, die Diskussion in der ersten Lesung hier im Plenum und auch im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf haben schon gezeigt, dass hier eine seltene Einigkeit aller Akteure vorherrscht. Deswegen freue ich mich, dass dieses Gesetz wahrscheinlich nachher gleich verabschiedet wird. Wichtig ist, dass damit endlich eine praktikable Lösung für die Schulen und vor allem für die Lehrer gefunden wird. Wichtig ist, dass damit endlich eine Rechtssicherheit für die Lehrer geschaffen wird, zum Beispiel bei Fragen, wer haftet, wer trägt eventuelle Stornierungskosten oder auch bei Veruntreuungsvorwürfen. Wichtig ist, dass damit auch die datenschutzrechtlichen Bedenken endlich beseitigt werden können, die dadurch entstanden sind, dass Klassenfahrten zum Teil über private Konten der Lehrer abgewickelt werden mussten, und es ist vor allem gut, dass nun endlich die jahrelange Hängepartie beendet wird, weil sich die zuständigen Ministerien einfach nicht einigen konnten oder – besser – nicht einigen wollten. Es geht mit dem beschlossenen Gesetz ein klarer Auftrag an die Ministerien raus, dass schnellstens eine entsprechende Rechtsverordnung geschaffen werden soll, die die genauen Abläufe und Formalien für die Eröffnung und Führung der Schulkonten regelt. Ich habe die Hoffnung, dass dies nun nicht wieder Jahre dauert, bis diese Rechtsverordnung endlich erstellt wird, sondern das Bildungs- und das Finanzministerium endlich an einem Strang ziehen und zum Wohle der Lehrer Kompromissbereitschaft zeigen. Wir werden dem Gesetz auf jeden Fall zustimmen und hoffen auf eine schnelle Umsetzung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Bevor ich in der Redeliste weitergehe, gibt es einen Hinweis: Zum Tagesordnungspunkt 5 a wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3167 vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Sitzungssaal auf den Tischen links und rechts an den Eingängen zur Abholung ausgelegt, sodass Sie sich das dort wegnehmen können. Dann geht es weiter in der Redeliste, und als Nächste erhält Abgeordnete Rothe-Beinlich von Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Lehrerinnen und Lehrer, ich glaube, heute ist wirklich ein guter Tag. Wir haben ein Thema auf der Tagesordnung, nämlich das Schulgesetz, konkret die Frage der Schulkonten, das in der Tat sehr viele Menschen bewegt hat. Zu lange gab es die Situation, dass unklar war, wie wir hier Rechtssicherheit schaffen, und es ist jetzt gelungen. Ich möchte mich da bei allen bedanken, die sich konstruktiv beteiligt haben, und will auch gleich vorweg darum werben, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und Gleiches gilt auch für die Beschlussempfehlung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bereits in der ersten Lesung haben wir deutlich gemacht, dass wir die Einführung von Schulkonten auch im Namen des Freistaats begrüßen. Diese Regelung war, wie gesagt, lange überfällig und so, wie wir sie heute hoffentlich gemeinschaftlich beschließen, ist sie auch ein tatsächlicher Fortschritt, ein Fortschritt, weil die Schwierigkeiten beim Einsammeln von Eltern- und Schülerbeträgen für schulische Veranstaltungen, bei Klassenfahrten oder Wandertagen endlich vorbei sind und die Lehrerinnen sich auch endlich nicht mehr in rechtlichen Grauzonen bewegen müssen. Mit der nun vorgesehenen Regelung wird für jede Schule ein Schulkonto eingerichtet, wie gesagt, in der Regel im Namen des Freistaats. Wir haben aber auch die Möglichkeit bedacht, dass bestehende Schulkonten, die bislang durch den Schulträger eingerichtet wurden, weitergeführt werden können. Das sieht jedenfalls die geeinte Beschlussempfehlung so vor. Die Kommunen – das war auch immer eine Sorge – werden durch die Konten auch nicht zusätzlich belastet, da das Land über die Schulleitung die Kontoführung übernimmt. Im Sinne von eigenverantwortlicher Schule, von selbstverwalteten Budgets, von Verantwortung, die vor Ort wahrgenommen werden soll, sind die Schulkonten jedenfalls aus unserer Sicht ein echter Schritt nach vorn, und es bleibt nur abschließend zu hoffen, dass für die Konten gut handhabbare und übersichtliche Vorgaben und Handlungsweisen erarbeitet werden. Unser Ziel ist es jedenfalls, unnötige Bürokratie und auch unnötige Arbeitsbelastung zu vermeiden und flexible, leistungsfähige Strukturen auch an den Schulen zu schaffen. Mit den Schulkonten gehen wir da hoffentlich einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und bürokratiearmen Pädagogik. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich würde noch mal um ein bisschen Ruhe bitten, es ist sehr laut. Wenn Sie sich unterhalten wollen, bitte gehen Sie doch raus. Dann würde ich als Nächste Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP aufrufen.

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Franziska Baum FDP

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Relevanz von Schulkonten haben wir, glaube ich, in der ersten Beratung schon auch ausführlich beleuchtet und haben da auch darüber gesprochen oder – besser gesagt – sehr plastisch dargestellt, wo sich bisher immer das Geld für Klassenfahrten oder Projekttage so anfindet. Da war vom privaten Konto der Lehrkraft bis zum Honigglas auf dem heimischen Bücherregal – glaube ich – alles dabei. Insofern schaffen wir eine Regelung zum Führen von Konten in Schulen und schließen damit jetzt eine Lücke, was in den Schulen tatsächlich nicht nur ein Problem löst, sondern, wenn es richtig umgesetzt wird, auch eine Rechtssicherheit schafft, die uns in Schulen einen ganzen Schritt weiterbringt. Eine zentrale Frage wird dabei aber bleiben: Wird das Schulkonto zum bürokratischen Monster oder zu einem hilfreichen Instrument im Schulalltag? Und das ist eine Frage, die ich hier gern noch mal mit erörtern wollen würde. Aus Sicht der Freien Demokraten sind Schulkonten auf jeden Fall ein erster Schritt in Richtung selbstverantwortliche Schule, (Beifall FDP) ein erster Schritt dahin, dass die Schulleitungen nicht nur eigene Entscheidungen treffen können, wie Leben und Lernen in der Schule stattfinden kann, sondern vor allem auch, diese Entscheidungen dann eigenständig umzusetzen. Der geänderte Gesetzentwurf, der geeinte Vorschlag, der jetzt hier aus dem Ausschuss wiederkommt, stellt sicher, dass jede Schule im Namen des Freistaats ein Schulkonto eingerichtet bekommt, und die Schulen – Frau Kollegin RotheBeinlich hat es gerade schon ausgeführt –, die schon Schulträgerkonten haben, können die weiter behalten. Dieser Bestandsschutz war wichtig, um gerade hier Verunsicherung bei den Schulen vorzubeugen. Über die Konten sollen die Schulen Klassenfahrten abwickeln können, Geld von Eltern einsammeln oder auch weiterleiten können. Das ist quasi eine Grundlage dafür, dass wir Prozesse an der Schule, die bisher immer irgendwie gelaufen sind, jetzt einfacher, moderner und auch rechtssicher umsetzen können. Darüber hinaus – und das weiß ich aus liberaler Sicht sehr zu schätzen – bringt der geänderte Gesetzentwurf auch die Idee mit, dass die Konten auch für die selbstständige Verwaltung öffentlicher Mittel, wie zum Beispiel Schulbudgets, genutzt werden können. Das ist eine schöne Grundlage für das Thema „Selbstverantwortliche Schule“. Schulträger könnten hier Freiraum einräumen, wenn es um die Beschaffung von Material geht, oder auch Mittel wie zum Beispiel das Schulbudget, das ja aktuell eher so ein bürokratischer Urwald ist, könnte tatsächlich ein Budget für die Schule vor Ort werden. Man kann damit also viel machen, aber in der Vision der FDP-Fraktion beim Thema „Selbstverantwortliche Schule“ gibt es da drum herum auch immer ein Unterstützungssystem, und dazu gehören auch Fachkräfte für die Verwaltung an der Schule, die jene Verwaltungsaufgaben – und die werden mit dem Konto kommen – übernehmen. Mit dem Gesetz erhält die Landesregierung recht breit die Aufgabe, sich bei der Umsetzung auf entsprechende Rahmenrichtlinien zu verständigen. Da sind insgesamt drei Ministerien in die Pflicht genommen, nämlich das Bildungs-, das Finanz- und das Innenministerium. In der ersten Beratungsrunde hier im Plenum und auch in den Haushaltsdiskussionen kam aber schon raus, dass da Bildungs- und Finanzministerium nicht zwingend die Ansichten teilen. Insofern hoffe ich, dass die Regelungen der entsprechenden Rechtsvorschriften für das Schulkonto jetzt eine praktikable Umsetzung vor Ort eher als Orientierungsgröße nehmen, als dass sich die Wunschvorstellungen der einzelnen Verwaltungen da durchsetzen. Deswegen möchte ich hier noch mal deutlich machen: Wir Freien Demokraten wünschen uns ein Schulkonto, das für die Schulleitungen einfach zu handhaben ist, alltagstauglich ist und vor allem zu mehr Rechtssicherheit in den Schulen führt. Da geht es ganz banal um Fragen wie: Wer eröffnet das Konto? Wer zahlt die Kontoführungsgebühren? Da gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Es geht aber eben auch um die Frage: Welche Mittel eignen sich denn möglicherweise, um über ein eigenes Schulkonto einfach abgewickelt zu werden, die aktuell in den Verwaltungen verwaltet werden? Auch sind es Fragen wie: Braucht es für jeden Topf einen eigenen Verwendungsnachweis oder lässt sich das über ein Jahr bündeln? Wer kümmert sich um die Verwaltung? Das habe ich vorhin angesprochen. Gibt es Verwaltungskräfte, die das in den Schulen umsetzen können? Etc. pp. Für uns ist klar, die Schulleitung entscheidet über die Ausrichtung und die Entwicklung der Schule, aber sie ist jetzt nicht dafür da, die Bücher zu führen. Es sind also noch einige Fragen offen, aber wir schaffen mit der Änderung des Schulgesetzes hier eine Grundlage. Wir als Freie Demokraten begrüßen diesen Gesetzentwurf und werden ihm auch zustimmen, verbunden mit der eindringlichen Bitte an die Landesregierung, die notwendigen Regelungen zwar zügig zu konkretisieren, aber auch immer mit der Lebenswelt von Schule vor Augen. (Beifall FDP) Uns ist daran gelegen, dass dieses nützliche Instrument, das der Gesetzgeber Ihnen hier anvertraut, nicht in Ihrer Hand zum bürokratischen Ungetüm wird. Ziel muss es sein, dass die Schulen es leichter haben, Gelder zu nutzen und für die Verbesserung der Lernbedingungen in Thüringen einzusetzen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster erhält das Wort Abgeordneter Tischner von der Fraktion der CDU.

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Christian Tischner CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gute Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen muss man stets von der Basis her denken. Die Basis in unserem Thüringer Schulsystem sind die Schulen und das sind die Pädagogen, die vielfältige und methodenreiche Bildungsangebote eröffnen. Zu diesen Bildungsangeboten gehören neben vielen schulischen Angeboten auch die außerschulischen Lernangebote. In Gesprächen mit Schulleitungen und Lehrern ist uns in den vergangenen Jahren – allen Fraktionen – sicherlich immer wieder der Umstand mitgeteilt worden, dass vieles an Bildungsangeboten erschwert wird, weil keine Konten an den Schulen eingerichtet und geführt werden konnten. Schulkonten sind eine wichtige organisatorische Voraussetzung für die Planung und Durchführung von Exkursionen, von Studienreisen, von Klassenfahrten. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für den Besuch von außerschulischen Lernorten, für die Teilnahme an Wettbewerben, für Schulpartnerschaften, aber auch bis hin zum Kopiergeld. Es ist gut, dass wir als Parlamentarier heute einen jahrelangen Konflikt innerhalb der Landesregierung auflösen, denn in den vergangenen Jahren gab es wegen der unklaren Rechtslage unzählige Diskussionen über die Einrichtung und Unterhaltung der Schulkonten zwischen den beteiligten Ministerien. Der heutige Beschluss dokumentiert nun klar den breiten Willen des Gesetzgebers, zügig und lösungsorientiert – Frau Baum hat es gerade noch mal sehr deutlich ausgeführt – die Konten einzuführen und als Arbeitsmittel den Schulen auch zügig zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch herzlich all denen danken, die sich an der Debatte im Ausschuss und in der Anhörung beteiligt haben. Es waren alles unterstützende Mitteilungen und Stellungnahmen, die wir bekommen haben, oftmals auch noch mit ein paar hilfreichen Anmerkungen und Hinweisen. So regelt jetzt der neue Paragraf, der im Schulgesetz eingeführt werden soll, dass die Konten für den Zahlungsverkehr, also für den klassischen Zahlungsverkehr, genutzt werden können, sprich das Thema der Klassenfahrten und der außerschulischen Lernorte berücksichtigt, aber auch – und es ist gut, dass das noch hinzugekommen ist –, dass die Konten auch für die Verwaltung von öffentlichen Geldern genutzt werden können. Wir haben es eben auch schon gehört: Gerade mit Blick auf die Schulbudgets können wir hier einen großen Beitrag leisten hin zu mehr Eigenverantwortung an unseren Schulen. Es ist gut, dass wir mit dem Paragrafen jetzt auch regeln, dass bestehende Schulkonten – es gab ja zwei Schulträger, die das schon möglich gemacht hatten – auch weitergeführt werden können. Es hätte, glaube ich, große Bürokratie verursacht, wenn jetzt diese wenigen Schulen – aber es gab sie glücklicherweise ja doch schon – das alles hätten umstellen müssen. Wichtig für die Rechtsverordnung – auch da möchte ich noch mal an das anschließen, was die Kollegin von der FDP-Fraktion gesagt hat: Nicht mehr Bürokratie schaffen, sondern praktikable Lösungen aufzeichnen, damit die Konten relativ schnell auch vor Ort wirken können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir heute die Möglichkeit, die Eigenverantwortung unserer Schulen deutlich zu stärken. Außerdem leisten wir gleichzeitig einen sehr wichtigen Beitrag für mehr Schulqualität. Meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist klar, wir wollen auch in den kommenden Monaten und Jahren weitere Schritte hin zu mehr Eigenverantwortung unserer Schulen gehen. Dies gilt beispielsweise mit Blick auf die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Ich glaube, hier wird Eigenverantwortung sehr wichtig sein, um vernünftige und praktikable Lösungen vor Ort zu finden. Ich denke da beispielsweise an das Thema von Lehrplaninhalten, an zusätzliche Lernangebote, an das Thema des Umgangs mit der Stundentafel oder auch die Kooperation mit Externen. Für uns ist Eigenverantwortung bei Schule auch dahin gehend zu denken, dass wir die Entwicklung eigener Schulprofile weiter vorantreiben wollen. Dazu gehört, mehr Freiräume für Kooperationen zu schaffen und dann auch die Ressourcen nutzen zu können bzw. zur Verfügung stellen zu können. Ein dritter Punkt, der für uns im Bereich der Eigenverantwortung wichtig und nötig ist, ist die Frage der Personalgewinnung und der Personaleinstellung. Ich habe ja schon mehrfach von dieser Stelle aus gesagt, dass wir den Schulen mehr Kompetenz bei der Personaleinstellung geben wollen und dass wir auch den Schulen mehr Vorlauf geben wollen, mehr Gewissheit geben wollen, welche Stellen sie in den nächsten drei Jahren oder fünf Jahren dann auch irgendwann mal wiederbesetzen können, wenn die Kollegen in Rente gehen. Da, glaube ich, ist die Eigenverantwortung auch ein großes Hilfsmittel. Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, mit Blick auf die Eigenverantwortung unserer Schulen leisten wir heute gemeinsam einen wichtigen Beitrag. Ich freue mich, dass zur Gesetzesinitiative der CDU, wie wir eben gehört haben, eine breite Zustimmung hier im Hohen Hause besteht. Ein guter Tag, jedenfalls aus Thüringer Sicht, etwas, was wir als Thüringer Parlament für die Thüringer Schulen leisten können. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Abgeordneter Hartung das Wort.

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Thomas Hartung SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir im 21. Jahrhundert immer noch Situationen haben, wo Lehrer mit der Sammelbüchse durch die Klasse gehen, Kleingeld, Bargeld einsammeln, es vielleicht noch auf ihr eigenes Privatkonto einzahlen, um dann davon bei der Klassenfahrt den Bus, die Bahn oder sonst irgendwas zu bezahlen, ist ein Anachronismus. Es wird dringend Zeit, dass Thüringen dahin geht, wo andere Bundesländer lange sind, nämlich die Einrichtung von Schulgirokonten, über die nicht nur – wir haben es gerade gehört – das Schulbudget abgewickelt werden kann, sondern auch die eingehenden Drittmittel von Eltern, vom Förderverein, was auch immer möglich ist zu verwenden, dass das in diese Konten einfließen kann. Aus diesem Grund ist der Gesetzentwurf der CDU durchaus anerkennenswert, von daher an dieser Stelle meinen Dank gegenüber den Kollegen, dass sie das getan haben. Die Anhörung hat allerdings gezeigt – und das habe ich eingangs bei der ersten Lesung hier schon gesagt –, dass es doch die eine oder andere Unschärfe bzw. Unsicherheit gab. Ich möchte als Erstes dazu benennen – Herr Tischner hat es eben auch selbst angesprochen –: Was wird aus den beiden Kreisen, die schon solche Konten eingerichtet haben? Da gab es im Ursprungsentwurf keine vernünftige Anschlusslösung. Das Zweite ist das Thema, das vorgesehen war, des Durchgriffs quasi auf das von den Schulträgern zur Verfügung gestellte Personal. Das ist aus meiner Sicht so ohne Weiteres nicht möglich. Dazu haben wir auch sehr deutliche, Herr Tischner sagt, Anregungen und Hinweise bekommen. Ich hätte jetzt gesagt: deutliche Kritik. Aber am Ende ist mit den Änderungsvorschlägen der CDU jetzt ein Entwurf herausgekommen, dem wir durchaus zustimmen können. Das sollten wir auch tun – im Sinne der Schüler, im Sinne der Lehrer, im Sinne der Schulen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Vielen herzlichen Dank. Wenn mir der Abgeordnete Wolf verspricht, dass er nicht länger als 5 Minuten redet, würde ich ihn noch vor der Lüftungspause aufrufen. Wir versuchen das mal. Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Wolf das Wort. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Mal schau- en, ob das öfter klappt!)

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Torsten Wolf Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich wusste ja, dass Sie um 20.36 Uhr meiner Rede förmlich entgegenfiebern. Ich versuche, es kurz zu machen. Wie Sie alle wissen und wie wir auch schon mehrfach gehört haben: Schulen brauchen einmal einen verlässlichen Rahmen, wie sie etwas regeln können, was eigentlich selbstverständlich ist. Lehrkräfte und Schulleitungen brauchen Rechtssicherheit, wie sie die ihnen übertragenen Aufgaben auch so lösen können, dass sie nicht – insbesondere als Beamtinnen und Beamte – permanent in diesen Graubereich einer möglichen Bestechlichkeit etc. geraten. Und – da freue ich mich tatsächlich auch wie die Kolleginnen und Kollegen vor mir – wir brauchen natürlich auch Lösungen für zukünftige Aufgaben. Manches ist jetzt schon absehbar. Wir diskutieren jetzt schon seit Wochen, seit Monaten über den Bereich der Digitalisierung. Wir wissen natürlich auch, dass gerade nach Corona auf die Schulen noch mal ganz andere Herausforderungen zukommen. Da freue ich mich sehr, dass wir die Meldung aus dem Bund erhalten haben, dass es wohl ein 2-Milliarden-Euro-Paket geben wird, um Lernstände in den Schulen so aufzuarbeiten, dass Schülerinnen und Schüler, die coronabedingt nicht mehr die lehrplankonformen Wissensstände und Kompetenzstände haben, auch wieder herangeführt werden können. Wir haben das Instrument des Schulbudgets. Das kann man mit dieser Lösung, die jetzt vorliegt, genauso regeln, wie die dann möglichen, erwarteten wahrscheinlich 56 bis 58 Millionen Euro für diesen Bereich. Das wird auch darüber möglich sein, zumindest in Teilen, sodass – und das ist auch schon mehrfach angeklungen – Eigenverantwortung in der Schule tatsächlich stärker gelebt werden kann. All das, was jetzt erfolgt, ist dann Teil eines Gesamtkonzepts, nach dem sich Schule wirklich entwickeln kann. Von daher ist dieser Gesetzentwurf der CDU-Fraktion nicht nur in der ersten Lesung und nicht nur im Ausschuss von allen Fraktionen begrüßt worden. Es haben die meisten Fraktionen auch mit eigenen Vorschlägen im Ausschuss konstruktiv mitarbeitet. Auch da mein Dank, weil ich auch im Bildungsausschuss vorsitzen darf. Ich möchte noch mal darauf eingehen, was sich dann zukünftig zum Beispiel ändern kann. Kollege Hartung hat eben schon von der Blechbüchse gesprochen, mit der Lehrkräfte unterwegs sein werden. Zukünftig wird es dann wahrscheinlich so sein, dass Lehrkräfte ganz normal eine Kontonummer angeben, ganz normal einen Zeithorizont sagen, bis wann Eltern eingezahlt haben müssen, dass darüber dann die Rechnungslegung erfolgt und dann einfach nachgeprüft werden kann, welche Eltern schon bezahlt haben, um Klassenfahrten auch rechtssicher durchführen zu können. Das wird ein entspannteres Arbeiten und es wird weniger Bürokratie an den Schulen. Darauf freuen sich die Lehrkräfte, und das ist, denke ich mir, der besondere Gewinn dieser Gesetzesinitiative. Ich danke ausdrücklich denjenigen, die sich an der Anhörung beteiligt haben, die uns als demokratische Fraktionen mit ihren Vorschlägen auch noch mal die Möglichkeit gegeben haben, noch mal neu zu diskutieren. Ich möchte mich – das ist nicht ganz gewöhnlich – auch bei Kollegen Tischner für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich denke, das ist das – ja, ich weiß, ich darf dich nicht zu sehr loben –, aber das ist das, was, denke ich mir, die Pädagoginnen und die Eltern und die Schüler von uns als demokratische Fraktion auch erwarten, dass wir lösungsorientiert für gute Schule arbeiten und dass wir da gemeinsam streiten, das eine oder andere vielleicht verwerfen, aber immer an der Sache orientiert sind. Ich denke, das ist uns hier auch gut gelungen. – Jetzt haben wir viereinhalb Minuten, sehr geehrte Frau Präsidentin. – Mein letzter Satz diesbezüglich: Ich empfehle dem Hohen Haus die Annahme des Gesetzes. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Das waren weniger als fünf Minuten, das ist ganz wunderbar. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung noch sprechen möchte? Nein. Gut, dann würde ich nämlich jetzt gleich abstimmen, wenn es keine Wortmeldungen mehr dazu gibt, bevor wir in die Lüftungspause gehen, und würde vorschlagen, dass wir danach aber noch den TOP 5, den MDRStaatsvertrag, aufrufen. Sind da alle einverstanden? Sehr gut, dann machen wir das so. Ich gehe nur davon aus, dass wir da vielleicht länger als eine Stunde brauchen. Aber schauen wir mal. Okay, dann würden wir jetzt in die Abstimmung gehen. Es ist keine Ausschussüberweisung hier mehr beantragt. Wir befinden uns in der zweiten Beratung und da müssten wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/3145 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2039 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Die kann ich auch nicht erkennen. Damit können wir in die Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf kommen. Ich bitte alle, die diesem Gesetzentwurf zustimmen möchten, sich von ihren Plätzen zu erheben. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Manche stehen noch, das macht es schwer für mich. Genau. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Vielen herzlichen Dank. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und wir treten in eine 20-minütige Lüftungspause bis 21.05 Uhr ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden in der Tagesordnung weitermachen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 in den Teilen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/2555 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/3127 dazu: Rechte der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch effektive betriebliche Mitbestimmung zukünftig gewährleisten Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3146 dazu: Ausgeglichene Programmgestaltung gewährleisten, ausgewogene und staatsferne Zusammensetzung der Gremien sichern, auf Grundversorgung konzentrieren: Der MDR darf kein Bevormundungsrundfunk werden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3152 dazu: Stärkung und Weiterentwicklung des Medienstandortes Thüringen – MDR-Staatsvertrag innovativ und gerecht novellieren Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3167 ZWEITE BERATUNG Antrag (Entschließung) der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2656 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/3128 Der Tagungsordnungspunkt 5 b – MDR-Standort Thüringen stärken, Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/2600 – wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

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André Blechschmidt Die Linke

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Danke, Frau Präsidentin. Liebe medienpolitisch interessierte Kolleginnen und Kollegen, die Beratung des Thüringer Gesetzes zum MDR-Staatsvertrag begann formal mit der Überweisung des Gesetzes am 5. Februar 2021 in der 36. Plenarsitzung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Dennoch war die erste inhaltliche Befassung mit dem MDR-Staatsvertrag im Ausschuss mit einer Information der Landesregierung nach § 67 Abs. 4 und einer damit verbundenen Vorabüberweisung an den Ausschuss vom 25.11.2020 verbunden. Danach haben wir uns in der 12., 13. und 14. Sitzung im Dezember 2020 zum Stand des Abschlusses der Beratung der drei Länder – der drei Staatskanzleien von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – informieren lassen, den weiteren Verlauf der finalen Beratungen und eine entsprechende Anhörung ergebnisorientiert diskutiert und dokumentiert. In der 15., 16. und 17. Sitzung waren dann entsprechende Beschlüsse zur mündlichen Anhörung einschließlich von Möglichkeiten der digitalen Zuschaltung sowie gleichzeitig der Beratung und Verabschiedung eines Fragenkatalogs an die Anzuhörenden Gegenstände der Tagesordnung. Am 19.03.2021 führte der Ausschuss in seiner 18. Sitzung eine mündliche Anhörung durch. Daran beteiligten sich elf Anzuhörende, unter anderem Vertreter des MDR, ein Vertreter des MDR-Gesamtfreienrats, die TLM, die Beauftragte der Evangelischen und Katholischen Kirche beim Landtag sowie Medienexperten. Folgende Positionen, Meinungen und Aussagen wurden schwerpunktmäßig vorgetragen: 1. Würdigung des klaren Bekenntnisses zu den drei staatsvertraglichen Parteien zum MDR als DreiLänder-Anstalt, Zitat von Prof. Schröder, MDR: „Die Staatsvertragsparteien bekennen sich eindeutig zur Drei-Länder-Anstalt als starke, gebündelte publizistische Kraft in Deutschland, für Mitteldeutschland und aus Mitteldeutschland in die ARD hinein.“ 2. Eine verfassungsrechtliche Betrachtung und Kritik der Vorschrift des § 2 Abs. 2 des Staatsvertrags. Zitat ebenfalls Prof. Schröder: „Der Einsatz der Beitragsmittel für die Erstellung und Verbreitung von Angeboten unterliegt aber originär der programmlichen Entscheidung des MDR. Dies ist der Kern seiner Programmhoheit und seiner Programmfreiheit.“ Gleichzeitig wurde die bisherige Hinwirkungspflicht des ehemaligen § 29 Abs. 5 durch eine Berichtspflicht an die Gremien mit Blick auf die Ressourcenverteilung kritisch angesprochen. 3. Die vorgesehene Zusammensetzung des MDRRundfunkrats sowie des MDR-Verwaltungsrats, die Größe mit Blick auf die Staatsferne und die Vertretung der gesellschaftlichen Organisationen einschließlich der Parität der gesellschaftlich korrespondierenden Gruppen wurden problematisiert, mithin verfassungsrechtlich diskutabel betrachtet – zum Beispiel Prof. Fechner. 4. Durch die Vertreter des Gesamtfreienrats und des DJV wurde die Neugestaltung des § 35 als eine vertane Chance zur Übernahme aktueller Regelungen wie zum Beispiel in Brandenburg mit dem Bundespersonalvertretungsgesetz kritisch angesprochen. Der Ausschuss führte in seiner 19. Sitzung eine Auswertung der Anhörung durch und beschloss mehrheitlich die Empfehlung zur Annahme des Thüringer Gesetzes zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk in Drucksache 7/2555. Der Entschließungsantrag in Drucksache 7/2656 wurde mehrheitlich abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Blechschmidt hat das, glaube ich, ganz gut zusammengefasst, wie die Diskussionslage (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das hoffe ich!) – mit viel Vorlauf, das haben Sie auch gut zusammengefasst – im Ausschuss entsprechend war. Wir haben einen langen Entschließungsantrag schon zur ersten Plenardebatte hier eingebracht, wo wir Probleme sehen. Die sind auch durch die Anzuhörenden bestätigt worden oder zu großen Teilen bestätigt worden. Ich spreche hier aber zu einem anderen Entschließungsantrag, der zu stellen uns schon etwas verwundert hat, denn hier in diesem Antrag geht es darum, eine Benachteiligung in der Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MDR, nämlich gerade der sogenannten freien Mitarbeiter, zu beenden. Das gibt mir aber noch einmal die Möglichkeit zu skizzieren, dass es, glaube ich, sehr wohl so ist, und wir als Freie Demokraten stehen ja auch dafür, dass es Unternehmen dann gut geht, wenn sich Unternehmen und Mitarbeiter als Partner verstehen. Denn die Sozialpartnerschaft ist ja tief verankert in der sozialen Marktwirtschaft, und das sollte auch und gerade für öffentliche Unternehmen gelten. Allerdings, das ist eben leider bisher immer noch der Fall, aufgrund von ein paar Besonderheiten gibt es eine Benachteiligung der freien Mitarbeiter. Das sind über 1.500/1.600 Mitarbeiter. Worum handelt es sich eigentlich hier in unserem Entschließungsantrag? Das lässt sich kurz zusammenfassen. Ich will es skizzieren. Der Bund plant gerade, das Bundespersonalvertretungsgesetz zu novellieren, wonach es möglich ist, dass eben auch freie Mitarbeiter sich zukünftig im Personalrat vertreten lassen können. Leider hat der Staatsvertrag hier eine Regelung getroffen, die diese zukünftige Novellierung, das heißt, die Anwendung immer aktuellen und geltenden Rechts bezüglich des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausschließt. Das ist ein Rückfall in Zeiten, der uns als Freie Demokraten jedenfalls sehr verwundert hat, denn andere Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts machten es vor, wie moderne Personalvertretungspolitik funktionieren kann. Was ist aber aktuell die Regelung, die der Staatsvertrag vorsieht? Das ist die sogenannte Freienvertretung durch die Intendanten. Zusammengefasst soll hier die Intendantin, also wenn Sie so wollen, die Chefin des Unternehmens, dafür sorgen, dass für einen Großteil ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechte gewahrt bleiben und vertreten sind. Ich glaube schon, dass es durch die Intendantin auch sicherlich gut gemacht werden würde, aber ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass hier, wenn schon im Bund das Bundespersonalvertretungsgesetz angepasst wird, eben auch die freien Mitarbeiter des MDR profitieren sollten. (Beifall FDP) Insofern: Lassen Sie uns in dem Fall Arbeitnehmerrechte stärken! Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Ich glaube, dann ist dem Genüge getan, wie aus unserer Sicht eine moderne Personalvertretung für Festangestellte, aber auch für freie Mitarbeiter beim MDR aussehen sollte. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Vielen Dank, Herr Montag. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Herr Cotta.

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Jens Cotta AfD

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Beitragszahler! Die Novellierung des MDR-Staatsvertrags wäre eine Gelegenheit gewesen, eine grundsätzliche Reform ins Werk zu setzen, die die strukturellen Mängel in unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte angehen können. Nichts dergleichen ist geschehen. Stattdessen hält man an den alten und teuren Strukturen fest und versucht, den MDR noch stärker zu einem monopolistischen Regierungsrundfunk zu entwickeln. (Beifall AfD) Am deutlichsten wird dies erkennbar in der unausgewogenen, dem Pluralismus entgegenstehenden Zusammensetzung des Rundfunkrats. Dort werden nicht nur die kommunalen Interessen geschwächt, sondern es wird auch eine ganz unangemessene Akzentverschiebung bei den Vertretern des Wirtschaftslebens vorgenommen. Arbeitnehmerverbände haben künftig sechs Mitglieder, Arbeitgeberverbände nur noch zwei. So kann man den Geist der Sozialpartnerschaft auch untergraben. (Beifall AfD) Völlig unangemessen ist, dass die von den Landtagen der MDR-Länder zu bestimmenden Mitglieder des Rundfunkrats mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden sollen. Ein solches Quorum wird üblicherweise etwa bei Verfassungsänderungen oder bei der Wahl von Verfassungsrichtern verlangt, also bei Entscheidungen, die wegen ihres weitreichenden Charakters einen besonderen Legitimationsbedarf haben. Wenn man dieses Quorum jetzt bei der Wahl von Rundfunkratsmitgliedern verlangt, so liegt auf der Hand, dass es darum geht, die Opposition, und zwar genauer eine ganz bestimmte Oppositionspartei außen vorzuhalten, nämlich die AfD. (Beifall AfD) Ich habe erhebliche Zweifel, ob diese Regel verfassungskonform ist. Ein Rückschritt ist ferner, dass künftig Regierungsvertreter an den Sitzungen des MDR-Verwaltungsrats teilnehmen und dort jederzeit Rederecht haben. Man mag das mit dem Stichwort „Rechtsaufsicht“ händeln, Tatsache bleibt, dass die Regierung da mitreden wird, und das ist sicher das Gegenteil von Staatsferne. All diese Beispiele zeigen, dass der neue MDRStaatsvertrag verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen steht und der linksideologische Einfluss unaufhaltsam voranschreiten kann. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist langweilig!) Das wurde auch von den Sachverständigen in den Anhörungen mehrfach betont. Selbst der MDR äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir, dass die genannten Mängel rasch wieder beseitigt werden, dass Staatsferne und Pluralität auch institutionell gewährleistet werden. Vor allem aber wollen wir, dass endlich eine grundlegende Reform des MDR in Angriff genommen wird, die dessen Transformation zu einem Bevormundungsrundfunk beendet. (Beifall AfD) Dabei gilt es auch, den MDR als Teil des öffentlichrechtlichen Rundfunksystems sowohl institutionell als auch personell erheblich zu verschlanken sowie zu gewährleisten, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf eine Grundversorgung in den Programmbereichen Bildung, Nachrichten, Informationen, Regionales, Kultur, Verbraucherschutz, Hobby, Lebenshilfe, Amateur- und Breitensport konzentriert, und das natürlich beitragsfrei. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung Ihres Entschließungsantrags? Nein. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache und Herr Cotta, Sie können gleich dableiben. Herr Cotta hat für die AfD-Fraktion das Wort.

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Jens Cotta AfD

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Beitragszahler! Was lange währt, wird endlich gut – so will es das Sprichwort. Für die Politik der Altparteien gilt heute aber leider oft das Gegenteil: Wenn es lange währt, dann taugt es nichts. (Beifall AfD) Lange gewährt hat die Erarbeitung des neuen Staatsvertrags, der den MDR-Staatsvertrag von 1991 ablösen soll, sieben Jahre hat man am Gesetzentwurf gewerkelt. Angesichts dieser langen Zeit hätte man annehmen können, dass alle Beteiligten im Meinungsbildungsprozess gehört worden wären und dass alle Interessen Berücksichtigung gefunden hätten. Tatsächlich aber konnten viele Betroffene nur innerhalb kürzester Frist Stellung nehmen und anderen wurde überhaupt nicht die Möglichkeit eingeräumt, sich zu dem Entwurf des MDR-Staatsvertrags zu äußern. Selbst der MDRVerwaltungsrat und der Rundfunkrat beklagten die sehr kurzen Fristen für eine Stellungnahme. Es wurde auch bemängelt, dass wesentliche Unterlagen zur Urteilsfindung entweder verspätet oder gar nicht an die Beteiligten ausgegeben worden seien. Natürlich hat das Methode – denn wenn die Erarbeitung eines Regelwerks sieben Jahre in Anspruch nimmt, dann kann es so eilig nicht sein –, um am Ende die Sachverständigen unter extremen Zeitdruck zu setzen. Kein Wunder also, dass das Beteiligungsverfahren zu großer Unzufriedenheit jenseits von Rot-Rot-Grün geführt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der novellierte Staatsvertrag hat gravierende Mängel, und die sind rechtzeitig erkannt worden. Man hätte sie beseitigen können. In der Anhörung haben die Verbände und medienrechtlich versierte Sachverständige aus den unterschiedlichsten Lagern vehement Kritik geäußert. Vor allem verfassungsrechtliche Bedenken wurden mehrfach zum Ausdruck gebracht. Ein Hauptkritikpunkt bleibt insbesondere die Zusammensetzung der Gremien, bei denen die Prinzipien der Staatsferne und Pluralität im neuen MDR-Staatsvertrag unzureichend berücksichtigt sind. Sogar der MDR selbst sah die geforderte Staatsferne gefährdet, da nunmehr auch Regierungsmitglieder regelmäßig an Verwaltungsratssitzungen teilnehmen können und das auch sicher tun werden. Der MDR sieht in seiner Stellungnahme diesbezüglich eine staatliche Einflussnahme durch die Regierungsmitglieder gegeben. Dass Rot-RotGrün einen Staatsfunk 2.0 implementieren will, wie wir ihn aus der jüngeren Geschichte der SED-Diktatur kennen, wird allein aus der Entstehungsgeschichte dieses neuen Staatsvertrags überdeutlich. (Beifall AfD) Zur Erinnerung: Das Verfassungsgericht hat den Rundfunkanstalten genau das Gegenteil ins Pflichtenheft diktiert. Um den verfassungsrechtlichen Makel bei der Staatsferne zu vertuschen, wurden irreführende Regelungen getroffen. So namentlich der uneinheitliche Rotationsmechanismus bei der Entsendung bestimmter Rundfunkratsmitglieder. Sechs Mitglieder der Arbeitnehmerverbände und zwei Mitglieder der Arbeitgeberverbände werden – ich zitiere aus § 16 Abs. 1 Nr. 9 – „[…] im amtsperiodenweisen Wechsel aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, aus Sachsen und Thüringen sowie aus Sachsen und Sachsen-Anhalt“ entsendet, hingegen wird – ich zitiere aus § 16 Abs. 1 Nr. 15 – „einem Mitglied der Jugendverbände, im Wechsel nach jeder zweiten Amtsperiode aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt“, die Entsendung in den Rundfunkrat ermöglicht. Sehr geehrte Damen und Herren, ein unbefangener Beobachter wird sich fragen: Wozu dieses Durcheinander? Die Antwort ist schnell gefunden. Die strukturelle Verankerung linker Ideologien ist das Ziel. Die Folgen werden ein massives Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeberverbänden auf der einen Seite und Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden auf der anderen Seite sein. Der Rotationsmechanismus wird zusätzlich die Unausgewogenheit und Ungleichheit fördern. Die Aufblähung des Rundfunkrats mutet wie ein aus der Zeit gefallenes Relikt an. Formal wird die Anzahl regierungsnaher Mitglieder verringert, schaut man jedoch auf die neuen Mitglieder, wie die LSBTTIQ, Migranten oder sogenannte Klimaschutzverbände, weiß jeder, woher der Wind weht. Das Stichwort lautet: Zivilgesellschaft und deren meist linksgrüne Verbände werden wesentlich vom Staat finanziert. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sagt die sogenannte Alternative für Deutschland!) Im Übrigen ist die Vergrößerung des Rundfunkrats nicht nur unzeitgemäß, sondern natürlich auch kostentreibend. Aber man weiß ja, wie man an das Geld kommt, nämlich durch den Zwangsbeitrag. Und wo wir gerade bei den Kosten sind: Wie der aktuell abschließende Bericht des Thüringer Rechnungshofs bei der Prüfung des MDR-Klangkörpers aufzeigt, gibt es nach wie vor signifikante strukturelle Missstände im öffentlich-rechtlichen Rundfunk des MDR. Mangelnde Zuordnung sowie unvollständige Erfassung von Kosten und mangelhafte Evaluierung über die Auslastung werden vom Rechnungshof angemahnt. Außerdem werden die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit missachtet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der MDR wird von den Beitragszahlern finanziert. Das sollte auch bei der Debatte um einen neuen MDR-Staatsvertrag nicht vergessen werden. Umso wichtiger ist es, eine zeitgemäße Reform des MDR anzustreben, Kosten zu senken und die Beitragsfreiheit anzustreben. Die Richtung weisen unser Entschließungsantrag und das AfD-Grundfunkkonzept. Die verfassungsrechtlich mehr als bedenkliche Neufassung des MDR-Staatsvertrags lehnt die AfD-Fraktion ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Für die Fraktion Die Linke erhält Abgeordneter Blechschmidt das Wort.

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André Blechschmidt Die Linke

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Danke, Frau Präsidentin. In Anbetracht der Bewertung, dass die Berichterstattung zumindest die Anhörung explizit widergespiegelt hat, konzentriere ich mich auf drei Schwerpunkte, die, wie gesagt, bei dieser Anhörung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Das sind erstens die Problematik der verfassungsrechtlichen Hinweise, zweitens auch die jetzt schon angesprochene Zusammensetzung des Rundfunk- und Verwaltungsrats und drittens die Freienvertretungen. Wie ich schon in meinem Beitrag zur ersten Beratung deutlich gemacht habe, ist die Frage, dass jetzt im neuen Rundfunkstaatsvertrag eine Formulierung gewählt worden ist, die die Intendantin im Rahmen der Möglichkeit dazu auffordert, hinzuwirken, dass durch die Länder ein Anteil der Einnahmen dem MDR mittelfristig zugeordnet und zugutekommt, per se nach meinem Verständnis keine Verfassungswidrigkeit und auch keine in die Richtung gehende Forderung darstellt, auch wenn durch die entsprechenden Anzuhörenden in der Anhörung am 19. noch mal wiederholend deutlich eine Kausalkette aufgemacht worden ist zwischen Beitrag, Auftrag, Rundfunkfreiheit und unabhängiger Ressourcenverteilung über die entsprechenden Gremien der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Auch hier sehe ich keine Verfassungswidrigkeit, die eine entsprechende Bevorzugung oder im schlimmsten Fall Beeinflussung der Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt, weil im Grunde genommen entsprechende Formulierungen schon im vorhergehenden Staatsvertrag – § 29 Abs. 5 – vorhanden gewesen sind. Stichwort „Zusammensetzung Rundfunkrat und Verwaltungsrat“: Ja, auch in meiner Rede in der ersten Beratung habe ich deutlich gemacht, dass es bei der Diskussion um die Besetzung und die Größe des Rundfunkrats zwei Überlegungen gegeben hat. Die eine Überlegung hat gesagt: Wir verkleinern den Rundfunkrat, indem wir die entsprechenden Staatsvertreter herausnehmen. Das zweite Modell war, dass wir weitere gesellschaftliche Organisationen in den Blick nehmen, also eine breitere Aufstellung des Rundfunkrats. Wie ich schon damals Anfang Februar gesagt habe, hat sich das zweite Modell durchgesetzt. Auch was die immer wieder jetzt darstellenden – ich habe sie als korrespondierend formuliert – Gruppen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft, ist sicherlich nicht ganz von der Hand zu weisen, dass Handwerksverbände nicht zwingend Arbeitgeber sind. Dennoch glaube ich, dass mit Blick auf die bisherige Vertretung der Arbeitnehmerschaft hier Veränderungen getroffen werden mussten. Wenn man immer wieder im Blick und in den Diskussionen hat, dass die Größenordnung nicht weiter steigen soll, muss man feststellen, dass hier ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmern – ich formuliere jetzt „arbeitnehmerähnlichen Strukturen und Verbänden“ – und den Arbeitgebern zu schaffen ist. Man hätte den Rundfunkrat mit mindestens 70 Vertretern besetzen müssen, um alle Interessenverbände zu berücksichtigen; auch das habe ich schon vom Pult aus angesprochen. Drittens, die freien Vertretungen: Hier möchte ich auch vom Pult aus aus meinem Herzen keine Mördergrube machen. Die Formulierungen im Rundfunkstaatsvertrag sind nicht nur unglücklich gelaufen, sondern für die Linke auch enttäuschend. Dass nicht die entsprechenden Möglichkeiten genutzt wurden – die jetzt schon gewesen wären –, eine Freienvertretung der fest angestellten adäquat einzubringen, ist natürlich der Frage von Kompromissen zwischen den vertragsschließenden Ländern geschuldet. Da ich mich nun mit Blick auf die wahrscheinliche Verabschiedung des Rundfunkstaatsvertrags nicht euphorisch hinreißen lassen werde, jetzt zu formulieren, dass die FDP mit ihrem Entschließungsantrag, was die freien Mitarbeiter anbelangt, auf dem richtigen Weg ist – das ist sie allemal –, (Beifall FDP) wollen wir aber deutlich machen, dass es hier in Zukunft auf alle Fälle notwendig ist, dass entsprechende Veränderungen mit Blick auf die Freienvertretungen angestrebt werden müssen. Deshalb wird meine Fraktion diesen Entschließungsantrag mittragen. Was die anderen Entschließungsanträge betrifft – ich hoffe, die Kolleginnen und Kollegen der betreffenden Fraktionen nehmen mir das nicht übel, wenn ich das jetzt pauschal tue –: Hierin sehen wir keine weiteren Ansätze, um den MDR-Staatsvertrag zu verbessern. Wir könnten uns vorstellen, dass der Entschließungsantrag der CDU auch noch mal diskutiert wird – weil ja schon ein Entschließungsantrag der CDU im Ausschuss ist –, um die positiven Elemente zu fixieren und zu dokumentieren. Aber eine jetzige Verabschiedung – wenn sie denn stattfindet – sehen wir nicht positiv. Wir würden diesen Antrag dann ablehnen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Als Nächster erhält Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion das Wort.

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Jörg Kellner CDU

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute zur zweiten Lesung den MDRStaatsvertrag in der Diskussion. Die Vorredner haben ja schon viel über den Staatsvertrag gesprochen und auch die Kritikpunkte angesprochen. Ich möchte an der Stelle noch mal darauf hinweisen, dass wir aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 die einmalige Chance hatten, überhaupt den Staatsvertrag noch mal anfassen zu dürfen. Ich muss wirklich sagen, an der Stelle haben wir wirklich kurioses Glück gehabt, dass wir nach 30 Jahren des Bestehens des Staatsvertrags überhaupt in die Diskussion einsteigen durften. Dass die Bereitschaft von den anderen Beteiligten nicht allzu groß war, muss ich hier – glaube ich – nicht erwähnen. Wir haben auch in den letzten vergangenen Veranstaltungen bzw. Beratungen schon deutlich gemacht, dass Sachsen und Sachsen-Anhalt mit ihren Anstalten, mit den Standorten die 30 Jahre sehr komfortabel unterwegs waren. Deswegen war es für uns wirklich auch ein Glück, dass wir überhaupt dort mit einsteigen konnten. Ich sehe das etwas anders als die Kollegen von der FDP und von der AfD, dass dieser Vertrag schlecht wäre oder nicht gut genug wäre und kritikwürdig wäre und eigentlich – so wie ich das verstanden habe – von Ihnen auch nicht mitgetragen wird. Man kann natürlich über alles reden und diskutieren und sagen, es hätte alles viel besser sein können. Aber man muss letztendlich auch die Realitäten mit im Blick haben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich habe es eingangs gesagt, es war keine einfache Verhandlung mit den Partnern, weil es natürlich da auch immer um Befindlichkeiten geht, aber natürlich auch um Pfründe geht, die man dann abgeben müsste. Deswegen bin ich froh, dass wir auf jeden Fall diesen Staatsvertrag in der Form erst mal haben. Es ist ja kein Abschluss, und deswegen komme ich nachher auch gleich zu unserem Entschließungsantrag, den wir heute einbringen wollen. Das ist der erste Schritt. Wir können natürlich an der Stelle nicht stehen bleiben. Der Standort in Thüringen soll aus unserer Sicht nach wie vor gestärkt werden. Der hat es auch verdient. Ich denke, was die Leistungsfähigkeit hier am Standort anbelangt, lässt sich das durchaus begründen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zwei Punkte ansprechen, die wichtig sind, die in den Staatsvertrag hineingekommen sind. Das ist zum einen der § 2, wo eine Mittelgerechtigkeit der Beiträge, die in den einzelnen Ländern erhoben werden, entsprechend berücksichtigt und die Beiträge entsprechend verteilt werden. Das war nicht einfach. Das kann man sich vorstellen. Aber es ist zumindest in diesem § 2 festgelegt und reingeschrieben worden, dass es hier eine größere Gerechtigkeit gibt. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt, der meines Erachtens auch sehr wesentlich ist, ist, dass vom MDR, vom Intendanten oder von der Intendantin an den Rundfunkrat Bericht erstattet werden muss. Alle drei Jahre soll Bericht erstattet werden, wie der Sachstand ist, wie die Entwicklung ist, wie das umgesetzt wurde, was in dem Staatsvertrag steht. Ich denke, es war auch wichtig, dass wir dann eine gewisse Kontrolle haben. Aber dazu komme ich noch mal bei unserem Entschließungsantrag, wo wir das noch etwas konkretisiert haben. Das sind die wesentlichen Punkte in § 2, die meiner Ansicht nach die Möglichkeit zulassen, auch zukünftig mit den Partnern über den Vertrag zu verhandeln, weil die anderen beiden dieses ja auch mitgetragen haben. Man kann sich dann also nicht rausreden und sagen: Jetzt haben wir den Deckel zugemacht und die nächsten 30 Jahre läuft der weiter. An der Stelle haben wir – denke ich mir – auch etwas erreicht, wenn auch nicht das, was vielleicht der eine oder andere sich erhofft hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt kurz zu unserem Entschließungsantrag kommen, wo wir diese Punkte noch mal genauer oder auch etwas tiefer betrachtet haben. Da ist zum einen die Berichterstattung, die alle drei Jahre erfolgen soll. Wir haben in unserem Entschließungsantrag vorgeschlagen, am 31. Dezember 2023 soll Bericht erstattet werden, aber eben nicht nur an den Rundfunkrat, so wie vorgesehen, sondern die Landesregierung wird hier aufgefordert, dem Parlament entsprechend Bericht zu erstatten. Ich denke, da gehört es auch hin, und nicht allein in den Rundfunkrat, denn letztendlich müssen wir auch immer entscheiden. Deswegen ist es meiner Ansicht nach auch gerechtfertigt, dass dieses Hohe Haus davon Kenntnis erlangt, wie der Sachstand ist. Das andere war die Mittelverteilung, dass die Rundfunkbeiträge, die in Thüringen erzielt werden, auch entsprechend aufgeteilt werden und die Wertschöpfung in Thüringen durch entsprechende Ressourcenverteilung verbessert wird, bzw. die Standortstärkung, dass man auch Aufgaben bzw. Arbeit überträgt, die es bisher nicht gab. Hier haben wir auch entsprechend Digitalstandortstärkung vorgeschlagen, was zukünftig verstärkt eine Rolle spielen wird. Dafür ist auch der MDR-Standort hier in Thüringen bestens ausgestattet, also an der Stelle könnten wir auf jeden Fall das leisten, was man letztendlich vom MDR erwartet. Wir haben auch den Rundfunkrat noch mal in den Blick genommen. Es waren auch in der Anhörung an der Stelle deutlich Kritikpunkte zu hören. Natürlich ist es die Quadratur des Kreises. Viele Verbände möchten vertreten sein, möchten gehört werden, möchten mitbestimmen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite wird immer der Ruf laut, wir müssen den Rundfunkrat verschlanken, wir müssen ihn verkleinern, damit er effektiver und auch übersichtlich wird. Das ist natürlich die große Schwierigkeit, wie man da allem gerecht wird. Ich habe das heute bei den Vorrednern auch schon gehört, dass das alles nicht reicht. Ja, darüber kann man sich auch streiten. Wir haben es auch aufgegriffen, dass sich Gruppen benachteiligt fühlen, zum Beispiel die Kirchen. Die sagen, mit dem Rotationsprinzip sind wir nicht einverstanden. Jedes Land sollte auch entsprechend einen Vertreter im Rundfunkrat haben. Das sollte man vielleicht auch näher betrachten. Gleiches gilt für die Arbeitgeberverbände, die sich da gemeldet haben. Aber wir haben letztendlich auch die freien Mitarbeiter mit im Blick. Auch das war ein erheblicher Kritikpunkt, der unserer Ansicht nach auf jeden Fall neu geregelt werden sollte. Das ist alles mittelfristig zu betrachten, denn, wie gesagt, wir werden erst nach drei Jahren die Bilanz ziehen können, was sich da bewegt hat, wo sich der MDR auf den Weg begeben hat, den Staatsvertrag entsprechend so zu gestalten, wie wir uns das vorstellen. Das sind in unserem Entschließungsantrag die wesentlichen Punkte. Jetzt möchte ich noch mal zwei Worte zum Entschließungsantrag der FDP und der AfD verlieren. Es hat mich schon etwas überrascht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die zwei Fraktionen einen Entschließungsantrag zu einem Vertrag einbringen, der von vornherein abgelehnt wird. Da muss man sich schon mal entschließen, was man machen will. Den Vertrag ablehnen, dann weiß ich Bescheid, okay, den will man nicht haben. Aber einen Vertrag ablehnen und hinterher sagen, wir sollten mal den Vertrag ändern, das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Du darfst halt nicht immer so eindimensional denken!) Das passt irgendwie nicht zusammen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das erkläre ich dir gleich, Jörg! Das ist recht einfach!) Ja, da bin ich auch gespannt. Aus unserer Sicht bedarf es da keiner Zustimmung, entsprechend wird die CDU-Fraktion den auch nicht mittragen. Was den FDP-Antrag anbelangt, sind im Wesentlichen auch die Punkte in unserem Entschließungsantrag schon mit drin. Was den AfDAntrag anbelangt, muss ich sagen, hier war ja eine grundsätzliche Ablehnung des MDR, des öffentlichrechtlichen Rundfunks überhaupt. Ich weiß jetzt nicht, wie da eine Mitarbeit und eine Mitwirkung aussehen soll, wenn ich von vornherein sage, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk lehne ich in dieser Form grundsätzlich ab. Was die Finanzierung anbelangt, die hier angesprochen wurde, nicht mehr beitragsfinanziert, sondern alternative Finanzierung, da fällt mir nicht allzu viel ein außer Steuern, und das wollen wir nun auch nicht, dann haben wir wieder die Staatsferne nicht mehr gegeben. Dieser Antrag, muss ich sagen, ist meiner Ansicht nach nicht ganz schlüssig. Aus diesem Grund werden wir auch diesen Antrag nicht mittragen können. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, unseren Antrag zu unterstützen und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Vielen Dank. Für die Fraktion der SPD erhält jetzt Abgeordneter Hartung das Wort.

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Thomas Hartung SPD

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit der heutigen Debatte finden Beratungen ihren Abschluss, die eigentlich seit 2014 andauern. Es ist also sieben Jahre darüber verhandelt worden, einen besseren MDR-Staatsvertrag zu bekommen. Die gesamte Verhandlung ist eigentlich von einer gewissen Blockadehaltung seitens der Dresdner Staatskanzlei gekennzeichnet. Mit dem Ergebnis kann man zwar im Großen und Ganzen zufrieden sein, aber Euphorie sieht dann doch anders aus. Wir hatten zwei wesentliche Knackpunkte zu bearbeiten. Das eine ist das ZDF-Urteil, das uns bestimmte Vorgaben auferlegt hat. Das Zweite ist die aus Thüringer Sicht ungerechte Ressourcenverteilung. Beides geht zumindest in Teilen gegen die Position Sachsens. So war eben das, was uns heute vorliegt, das Beste, was dem abzuhandeln war. Ich muss ganz ehrlich sagen, während unserer Verhandlung hatten wir bezüglich der Vertretung der freien Mitarbeiter eine ganz andere Lösung vorgeschlagen, die dann im Rahmen der Endverhandlung herausgefallen ist. Das ist bedauerlich, kann aber im Vertrag selbst jetzt nicht mehr geändert werden. Trotzdem sind wir als Sozialdemokraten der FDP dankbar, dass sie uns darauf jetzt noch mal in einem Entschließungsantrag hingewiesen hat. Wir werden diesem Entschließungsantrag zustimmen. Was die Ressourcenverteilung angeht: Licht und Schatten ist ein bisschen freundlich ausgedrückt. Ich glaube natürlich, dass wir mit den dreijährigen regelmäßigen Berichtspflichten einen fundamentalen Durchbruch in der Ressourcenverteilung erzielt haben. Nein, im Ernst: Da wird sich gegen den Widerstand Sachsens nicht sehr viel tun. Aber ich glaube, wir haben einen ersten Schritt getan. Auf diesem ersten Schritt, auf diesem Fundament kann man für zukünftige Verhandlungen aufbauen. Das ist alles nicht das Nonplusultra. Es ist ein Kompromiss, besser als das, was wir vorher hatten, aber wahrscheinlich schlechter als das, was wir zukünftig im nächsten Staatsvertrag bekommen werden. Insofern glaube ich, diesen Zwischenschritt sollten wir mittragen. Zu den Entschließungsanträgen: Zur AfD muss ich nichts sagen. Zur FDP: Den werden wir mittragen. Ich unterstütze ausdrücklich den Wunsch, den Entschließungsantrag der CDU an den Ausschuss zu überweisen. Da liegt schon einer zu dem Thema von euch, dann ist der nicht so allein. (Beifall SPD) Und wenn wir dann in 10 bis 15 Jahren die nächste Beratung zum Staatsvertrag machen, sind eure Entschließungsanträge vielleicht auch entscheidungsreif. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Vielen Dank. Für die Fraktion der FDP erhält jetzt Abgeordneter Montag das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, ich freue mich erst mal sehr, wenn ich hier ins Rund schaue, dass unser Entschließungsantrag vielleicht doch eine Mehrheit findet und die Chance bietet, einen Malus bei der Wahrnehmung von Rechten und vor allem auch von Chancen zu beheben, sobald das möglich ist, vor allem natürlich, sobald der Bund auch die bereits angekündigte Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes geschafft hat. Insofern danke ich Ihnen allen sehr für die Debatte. Ich komme jetzt aber zu der aufgeworfenen Frage von Herrn Kellner zurück, die gar nicht so schwer zu beantworten ist, lieber Jörg. Denn du hast auch an unserem Änderungsantrag bzw. ersten Entschließungsantrag gesehen, dass wir erhebliche Zweifel an diesem einen Punkt der Vertretung der freien Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim MDR haben und vor allem verfassungsrechtliche Probleme sehen. Wir haben das, das will ich auch sagen, schon angedeutet, bevor wir eine Anhörung hatten. Ich will noch mal auf Herrn Cotta zu sprechen kommen und daran erinnern, lieber Herr Cotta, dass Sie Boris Reitschuster als Experten eingeladen haben, der nicht gekommen ist. Er wusste wahrscheinlich, warum. Wir haben einen Medienrechtler eingeladen, der die von uns zuvor schon avisierte Problematik noch mal untersetzt hat. Interessant war, dass Sie jetzt aus den Stellungnahmen dieses Anzuhörenden zitiert haben, den wir eingeladen haben. Das ist in Ordnung, ist ja Erkenntnisgewinn, ist vor allen Dingen ein Erkenntnisgewinn, der sauber ist und auf juristisch nachprüfbaren Fakten basiert. (Beifall FDP) Aber was sind unsere Punkte? Das haben wir schon kritisiert: Das ist einmal die Frage des Umbaus des MDR zu einem verfassungswidrigen Geldverteilungsmechanismus. Das hat auch der MDR selbst gesagt. Klar ist: Geld ist zum Programm- und Rundfunkmachen da. Es ist nicht dafür da, dass einzelne Regionen davon in irgendeiner Art und Weise profitieren sollen. Ich glaube, den Medienstandort Thüringen stärkt man mit innovativen Ideen, mit dem Ansiedeln innovativer Unternehmen, die dann Nachfrage vom Kika oder vom MDR generieren. Aber Beton statt Ideen – das ist eine Politik vor 2000, das hat dieses Land und dieser Medienstandort nicht nötig. Ad 1. Ad 2: Staatliche Einflussnahme auf Rundfunkgremien, das ist schon angesprochen worden, die Entsendung von einem Regierungsvertreter in den Verwaltungsrat, wo er sich auch nicht nur zu Wort melden kann. Das ist nicht nur durch uns zuvor schon, sondern auch durch die Medienrechtler als sehr kritisch eingestuft worden und explizit Gegenteil zu dem, was uns das Bundesverfassungsgericht eigentlich mit auf den Weg gegeben hat. Auch das ist ein Punkt, warum wir diesen Vertrag in seiner Form hier ablehnen. Dann haben wir die Förderung letzten Endes einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese harte Formulierung angesprochen. Ich glaube, dass die Mehrheit aber erkannt hat, dass man sich hier schnellstmöglich auf den Weg machen muss, spätestens dann, wenn im Bund die Rechtsgrundlage vorliegt. Aber auch: Wie bildet sich eigentlich gesellschaftliche Vielfalt im Rundfunkrat ab? Auch da viele Gespräche mit der Wirtschaft, die im Gegenteil zu anderen Vertretern und Institutionen im Entstehungsprozess des MDR-Staatsvertrags teilweise gar nicht involviert war. Das ist sehr schade. Aber es zeigt sich auch, dass das kritisch zu sehen ist, weil die Anzahl der Arbeitgeberverbände auf zwei reduziert worden ist. Und, lieber Herr Blechschmidt, der jetzt gerade leider nicht da ist: Es ist ein Unterschied, ob eine Institution einen expliziten Arbeitgebervertretungsanspruch hat oder ob sie eine paritätische Struktur hat, wie es beispielsweise Thüringer Handwerkskammern oder auch die IHK beispielsweise haben. Ausschluss von Parteienpluralität im Rundfunkrat: Das ist schon kritisiert worden. Es gehört eben auch dazu, dass Parteien oder auch Oppositionsparteien die Möglichkeit haben, ihre Wähler und ihre Interessen in diesem Rundfunkrat zu vertreten – nicht die Parteiinteressen, sondern die derjenigen, die sie repräsentieren. Aber eine Zweidrittelmehrheit schließt das faktisch aus. Das ist etwas, was wir mehr als kritisch sehen und was wir nach wie vor kritisieren. Deswegen zwei Botschaften: Man hätte es besser machen können. Aus unserer Sicht findet dieser Vertrag leider keine Zustimmung. Aber natürlich sind wir dabei, wenn es darum geht, ihn so schnell wie möglich konstruktiv besser zu machen. Beginnen wir mit einer ordentlichen Personalvertretung auch für die freien Mitarbeiter. Vielen Dank. (Beifall FDP

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Krückels.

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Krückels

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich freue mich, dass wir heute noch dazu kommen, den MDR-Staatsvertrag zu behandeln. Ich möchte ganz gern einige allgemeine Anmerkungen machen und dann natürlich noch auf die Sachen eingehen, die jetzt genannt worden sind. Es ist die erste Novellierung überhaupt. Es gab einen Staatsvertrag, und es ist jetzt die erste Novellierung seit dem alten Staatsvertrag, der jetzt schon 30 Jahre alt ist. Ich glaube aber, dass der nächste Schritt nicht so lange wird warten müssen. Das liegt an zwei Sachen. Erstens erwarten wir wahrscheinlich schon in diesem Jahr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beitrag. Insofern wird da noch mal Schwung in die medienpolitische Debatte und auch in die Geldverwendung, auch der Anstalten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommen. Zweitens haben die Ministerpräsidenten sich selbst bzw. der Rundfunkkommission aufgegeben, Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten noch mal neu zu bestimmen und bis zum nächsten Frühjahr Vorschläge zu machen. Danach werden wir tatsächlich auch bei den einzelnen Landesanstalten – glaube ich – noch mal Diskussionen haben. Aus Thüringer Sicht und auch aus Sicht der Landesregierung ist es bedauerlich, dass es am Schluss keinen Konsens mehr darüber gab, dass die Freien auch über den Personalrat abgesichert sind. Aber ich weise auch noch mal darauf hin – Herr Montag, Sie haben ja die Zahl genannt –, es geht um 1.500 bis 1.600 Freie. Das zeigt meiner Meinung nach auch ein zweites Problem auf, das ist nämlich auch missbräuchlich, wie da insgesamt mit dem Freienwesen umgegangen wird: Leute, die nicht programmgestaltend sind, sondern jeden Tag zur Arbeit kommen und Aufträge bekommen – mach‘ dieses, mach‘ jenes –, in Programmabläufe, Urlaubspläne usw. eingebunden sind, sind keine Freien, (Beifall FDP) das sind reguläre Arbeitnehmer. Das ist nicht nur ein Problem beim MDR, das ist bei allen Rundfunkanstalten so, das müssen feste Jobs werden für die Menschen, die diese Tätigkeiten ausführen. Insofern haben wir einen komplett großen Bereich, der nicht repräsentiert ist, aber das liegt auch daran, dass das Freienwesen so dermaßen ausgeufert ist und inzwischen auch ganz viele Nichtprogrammgestaltende umfasst. Das hat der MDR meines Erachtens auch anzugehen. (Beifall FDP) Das Zweite, weil Sie sagten: „Nicht in Beton investieren!“ Ehrlich gesagt, wir haben von Anfang an gesagt, wir wollen überhaupt nicht, dass der MDRTower in Leipzig abgerissen und bei uns in Suhl wieder aufgebaut wird, das ist doch absurd. Aber es gibt doch Entwicklungen, wo neue Strukturen entstehen. Wenn ich mir ida, die Innovations- und Digitalagentur, anschaue: Das ist ein zukunftsträchtiger Bereich, der wird aufwachsen, da geht es um digitale Produktionen, wie die Redaktionen unterstützt werden, der bietet sogar auch Dienstleistungen für Dritte an. Er ist vor zwei Jahren gegründet worden, und natürlich haben wir erwartet, weil Thüringen bisher so schlecht berücksichtigt worden ist, dass solche neuen Zweige dann auch vornehmlich in Thüringen angesiedelt werden. Diese Erwartung ist, glaube ich, nicht zu viel verlangt, da geht es gar nicht darum, jetzt Sachen aufwendig zu verschieben, aber zu schauen, wo sind neue Strukturen, wo sind neue Aufgabenfelder und wie können die dann auch in Thüringen erledigt werden. Warum sollte in Thüringen nicht genauso gut journalistisch gearbeitet werden können wie an anderen Standorten in Mitteldeutschland? Der Programmauftrag kann dort genauso erfüllt werden, das ist alles relativ vorgeschoben, was hier zur Verfassungswidrigkeit behauptet worden ist. Ehrlich gesagt, ich finde es dann auch ein bisschen lustig – ich meine, in der Anhörung waren wir als Landesregierung auch nur Gast –, wenn Leuten politisch etwas nicht passt, wird so schnell das Argument herausgeholt, das sei verfassungswidrig. Sozusagen kann man es politisch anders sehen oder anders wollen oder es ist vielleicht auch ungemütlicher. Vielleicht ist es in Zukunft auch für die Geschäftsführung des MDR etwas ungemütlicher, sich Gedanken machen zu müssen, wie Thüringen adäquat berücksichtigt werden kann, aber das hat in meinen Augen noch lange nichts mit Verfassungswidrigkeit zu tun. Ich möchte auf einen letzten Aspekt eingehen, noch mal zur Staatsferne, weil gesagt worden ist, es sei immer noch sehr kritisch und viel zu viel Staat: Das ZDF-Urteil sagt, nicht mehr als ein Drittel Staatsvertreter oder Staatsnahe. Wir sind jetzt – ich glaube, bei 28 Prozent – wirklich deutlich darunter, auch im Vergleich zu anderen Anstalten. Dass die Rechtsaufsicht tatsächlich auch im Verwaltungsrat anwesend sein und hören kann, was da passiert, finde ich richtig. Ich wundere mich, dass Landesvertreter oder Menschen, die für das Land handeln, das kritisch sehen, denn wir haben tatsächlich ein Problem, der MDR ist natürlich keine Beteiligungsgesellschaft, aber gleichzeitig ist er auch nicht insolvenzfähig. Das heißt, die Länder haften finanziell für die Anstalt. Und da ist es mehr als adäquat – meines Erachtens –, dass die Länder zumindest darüber informiert sind, wie die wirtschaftlichen Belange aussehen. Und wie sollen sie das sein, wenn sie nicht tatsächlich über die Unterlagen verfügen, die im Verwaltungsrat zur finanziellen Ausrichtung der Anstalt diskutiert werden, und wenn sie nicht den Diskussionen dort folgen können? Es geht noch nicht mal um ein Stimmrecht. Wenn man sich dann andere Anstalten anschaut, wie beispielsweise den SWR: Die entsenden explizit Regierungsmitglieder in den Verwaltungsrat. Das tun wir ja gar nicht. Die Staatsferne ist da also auch komplett gewahrt. Ich verstehe die Argumentation vonseiten des Landtags im Hinblick auf die Verwaltungsratszusammensetzung und das Beiwohnungsrecht der Rechtsaufsichten nicht, sondern hätte eher erwartet, dass das begrüßt wird. Aber insgesamt freue ich mich trotzdem, dass wir in diesem langwierigen Prozess zu einem Ergebnis gekommen sind, und glaube, dass wir in der nächsten Legislatur tatsächlich vielleicht schon über eine Novellierung sprechen können, die hoffentlich auch solche Punkte wie die Berücksichtigung der Freien in den Personalvertretungen regeln können wird. Insofern hoffe ich, dass es für mich und uns alle nicht der letzte MDR-Staatsvertrag gewesen ist, und würde mich natürlich freuen, wenn das Parlament dem Gesetz zustimmt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/2555 in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der FDP und die Fraktion der AfD. Dann kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich um das Aufstehen vom Platz. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD und die Fraktion der FDP. Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Entschließungsanträge, zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2656. Gibt es hier noch den Bedarf einer Ausschussüberweisung? Die Abgeordnete RotheBeinlich? Nein. Alles klar. Es ist ein bisschen verwirrend mit den vielen Entschließungsanträgen. Dann würden wir über den Punkt b direkt abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wie bitte? Was?) Da ist der Antrag, der aus dem Ausschuss wieder zurückkommt, der alte FDP-Antrag in der Drucksache 7/2656. Hilft das? (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ja!) Weil wir noch einen FDP-Antrag haben. Das ist nicht der neue Entschließungsantrag. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Dem stim- men wir aber trotzdem zu!) Das mag sein. – Nur zur Erklärung noch mal: Wir sind bei dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2656. Das ist der Antrag, der auch schon im Ausschuss war. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? Das ist die AfDFraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3146. Frau Rothe-Beinlich möchte etwas beantragen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Genau. Ich beantrage Ausschussüberweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien.

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Gut. Dann ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen. Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Ich möchte gern eine kurze Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten geben.

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Bitte, gern.

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Robert-Martin Montag FDP

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Ich will das gar nicht ausdehnen, will aber doch noch mal mein Bedauern ausdrücken, dass – ich sage mal – die politische Arithmetik aktuell dazu führt, dass ein Antrag, der – glaube ich – von der Mehrheit des Hauses geteilt wird, leider nicht hier abgestimmt werden und somit nicht das Signal rausgehen kann, sondern aufgrund politischer Arithmetik hier leider einen Umweg über den Ausschuss gehen muss, wo ich ahne, welches Schicksal er erleiden wird – Stichwort „Ersetzungs- und Alternativanträge“. Ich bin natürlich als Vertreter der FDP da ein bisschen enttäuscht, habe bisher eigentlich auch eine andere Debattenlage wahrgenommen, gerade auch im Ausschuss, das war sehr konstruktiv. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das ist keine Erklärung zum Abstimmungsverhalten!) Deswegen haben wir trotzdem und habe ich persönlich trotzdem natürlich einer Überweisung an den Ausschuss zugestimmt. (Beifall FDP)

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Madeleine Henfling

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Vielen Dank, Herr Montag. Dann würde ich jetzt weitermachen mit der Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3152. Hier habe ich keine Ausschussüberweisung wahrgenommen. Gibt es noch einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir direkt über diesen Entschließungsantrag ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3167. Hier ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Ich würde dann um die Stimmen bitten, die dieser Überweisung zustimmen wollen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP und die CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Dann sind wir mit den Abstimmungen durch und können den Tagesordnungspunkt an dieser Stelle schließen. Wir sehen uns morgen pünktlich 9.00 Uhr zur Plenarsitzung wieder. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Feierabend.

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