thueringer-landtag.de ↗

Stefan Möller

AfD 21.04.2021 Sitzungen 7/42

b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, um es vielleicht eingangs gleich mal sehr deutlich zu machen: In unserer heutigen Aktuellen Stunde geht es nicht um Sinn oder Unsinn der Maskenpflicht an Schulen, es geht auch nicht darum, ob der Beschluss des Amtsgerichts Weimar richtig oder falsch war oder ob er demnächst vom OLG aufgehoben wird oder ob er vielleicht Bestand hat. Dazu haben wir zwar alle eine Meinung, aber darum geht es nicht. Heute geht es um die Achtung der richterlichen Unabhängigkeit, denn diese Achtung der richterlichen Unabhängigkeit ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr, das hat der Umgang der Landesregierung mit dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar zur Untersagung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen gezeigt. Die Art und Weise, wie das geschehen ist, geht weit über bloße Kritik am Gericht hinaus. Besonders deutlich wird das an einer Mitteilung des Bildungsministeriums, die im Internet veröffentlicht worden ist. Meine Damen und Herren, der Beschluss des Amtsgerichts mag ungewöhnlich sein, der Umgang des Ministeriums damit war jedoch skandalös. (Beifall AfD) Das Ministerium erläuterte nämlich ganz ungeniert, warum es sich nicht an die Entscheidung halten will, obwohl das Grundgesetz die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz vorsieht. Zu diesem Recht zählen auch Beschlüsse des Amtsgerichts Weimar. So erklärte das Ministerium, dass die Entscheidung des Amtsgerichts nur rechtliche Wirkung für zwei Schüler entfaltet. Das, meine Damen und Herren, ist objektiv falsch, denn der Beschluss des Amtsgerichts regelte die Untersagung des Maskenzwangs für – Zitat – „alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler“. Eine Besonderheit im Kindeswohlverfahren ist übrigens, dass das Gericht durchaus auch Anordnungen gegenüber Dritten treffen kann. Nun kann so eine Anordnung natürlich falsch sein, aber das festzustellen, ist nicht Sache des Ministeriums, das festzustellen, ist Sache von Gerichten. (Beifall AfD) Gleichwohl maßt sich das Bildungsministerium in seiner Mitteilung an, die Missachtung einer richterlichen Entscheidung offen anzukündigen. Dabei tut das Ministerium genau das, was die Landesregierung dem Richter vorwirft: Das Ministerium überschreitet seine Kompetenzen. (Beifall AfD) Wo wir gerade dabei sind: Natürlich kann sich ein x-beliebiger Verfahrensbeteiligter darauf zurückziehen, dass eine Entscheidung eines Gerichts noch nicht bekannt gegeben worden ist. Tun Sie das aber als höchste Repräsentanten der Verwaltung des Freistaats Thüringen, hat das eine ganz andere Wirkung, als wenn das zwei einfache Bürger in einem Rechtsstreit tun, denn erstens ist es sehr respektlos gegenüber dem Gericht, zweitens missachten Sie damit die Gewaltenteilung und versuchen sich mit einem formalen Argument rauszureden und drittens zeigen Sie der Öffentlichkeit, dass die Bürger sich zwar an jede Ihrer Corona-Verordnungen halten sollen, aber Sie selbst andersrum nicht bereit sind, sich selbst an gesprochenes Recht zu halten. (Beifall AfD) All das, meine Damen und Herren, schafft noch eine SPD-Abgeordnete, Frau Marx, in den Schatten zu stellen, indem sie den betroffenen Richter auch noch wegen Rechtsbeugung anzeigt. Meine Damen und Herren, das aus meiner Sicht ist ein Tiefpunkt dieses Hauses im Umgang mit der Justiz. (Beifall AfD) Natürlich ist Frau Marx klar – sie kennt sicherlich die Rechtsprechung zur Rechtsbeugung, sie weiß, dass die Fälle der verurteilten Rechtsbeugung an fünf oder zehn Fingern abzuzählen sind –, dass diese Anzeige nach Stand der Rechtsprechung komplett absurd ist, aber sie ist natürlich wunderbar geeignet, Druck auf die vielen Familienrichter zu machen, die derzeit mit Hunderten ähnlichen Anträgen zu tun haben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was für ein Zufall!) – Genau, was für ein Zufall. – Indem Sie nun einen Weimarer Richter so öffentlich Spießruten laufen lassen, führen Sie seinen Kollegen nämlich vor Augen, was passiert, wenn man die eigene rechtliche Überzeugung über das stellt, was die politische Opportunität nach Ansicht der Landesregierung eigentlich gebietet. (Beifall AfD) Sie gehen nach dem Prinzip „bestrafe einen, erziehe Hundert“ vor. (Beifall AfD) Das alles ist kein Einzelfall. In der letzten Woche wurden aus dem rot-rot-grünen Umfeld Forderungen laut, dass im Strafprozess mit politischem Einschlag Druck auf Staatsanwälte und Gerichte ausgeübt wird, auf bestimmte prozessbeendende oder verkürzende Maßnahmen zu verzichten. Das Gan‑ ze geht fast in Richtung einer Art ungeschriebenem Sonderstrafprozessrecht. Das wäre alles vor ein paar Jahren noch undenkbar gewesen. Deswegen ist der Umgang mit dem Amtsgericht Weimar kein singulärer Vorgang, es ist ein Symptom von gezielter politischer Einflussnahme auf die Justiz. Meine Damen und Herren, wenn Sie das nächste Mal meinen, sich wieder anmaßen zu müssen, über die Justiz oder die Justizpolitik in europäischen Partnerstaaten herzuziehen, dann empfehle ich Ihnen, kehren Sie erst mal vor Ihrer eigenen Haustür, bevor Sie anderen echten Demokraten mit Ihrer Attitüde auf den Keks gehen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Alle Reden von Stefan Möller Protokoll ↗