Krückels
d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Abgeordnete, ich reagiere gern. Ich habe ja gestern in der RMK schon kurz skizziert, wie sich die Landesregierung bisher verständigt hat. Inzwischen ist der Gesetzentwurf durch den Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung gerade durchgegangen in der Fassung, wie er durch den Gesundheitsausschuss vorgestern auch noch mal relativ umfangreich geändert worden ist. Insofern – das ist natürlich kein Vorwurf an die FDP – ist das, was jetzt in der Begründung zur Aktuellen Stunde aufgeführt ist, teilweise nicht mehr Sachstand, weil noch an einigen Punkten Änderungen erfolgt sind. Ich würde nur zu einigen Punkten, Aspekten kurz Stellung nehmen. Selbstverständlich kann man nicht zu dem gesamten Bereich der Pandemiebekämpfung jetzt alles ausführen. Die Haltung Thüringens ist so weit klar. Das Kabinett hat sich gestern schon verständigt, dass die Regierung keinen Antrag auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses stellen wird, und da trifft das zu, was Herr Hoff gerade zu der Grunderwerbsteuer und der Beteiligung der Landesregierungen gesagt hat. Ich gehe davon aus, dass auch die Landesregierungen mit FDP-Beteiligung keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses stellen werden, insofern könnte man ja auch immer die eigenen Leute ansprechen, bevor man andere anspricht, die dann …
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Schles-
wig-Holstein wird einen Entschließungsantrag einreichen!) Nein, aber ich wollte nur sagen, das ist insgesamt eine Frage der Linie,
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nein,
Schleswig-Holstein wird einen einreichen! Sie wissen das doch, Herr Krückels!) und es ist natürlich immer eine Frage auch von Regierung und Opposition. So ist es. Ich versuche auch nicht andere Bundesländer anzuzählen, und ich finde manche Argumente auch ein wenig wohlfeil, wenn man sie dann in dem einen Land anbringt und in dem anderen nicht. Ich will auch gar nicht kommentieren, was die CDU gesagt hat, sozusagen das schlechteste Pandemiemanagement, man ist in anderen Bundesländern unterwegs und dann erzählt jeweils die Opposition auch, dass dort die CDU das schlechteste Pandemiemanagement aller Länder zu verantworten hat. Also wir unter den Ländern sind da ein wenig solidarischer auch in den Diskussionen, auch in den Diskussionen um das Gesetz. Zu einigen Aspekten, die jetzt verbessert worden sind, beispielsweise – und tatsächlich, da gab es auch Unterstützung von CDU-Bundestagsabgeordneten und deshalb, da sind wir auch dankbar, auch von SPD-Bundestagsabgeordneten –, dass eine stärkere Differenzierung zwischen draußen und drinnen, gerade im Bereich der botanischen, zoologischen Gärten, gemacht worden ist. Selbstverständlich hat die Landesregierung das auch von Anfang an angemahnt; noch bevor der Entwurf der Regierung an die Koalitionsfraktionen gegangen ist, haben wir das schon aufgeworfen; und wir hätten uns in dem Bereich natürlich noch mehr Differenzierung gewünscht. Das ist auch hier vorgetragen worden. Die Außenkontakte sind natürlich sehr viel ungefährlicher; trotzdem muss man auch die natürlich unter geschützten Bedingungen machen und nicht in wilden Szenarien, sonst kann man sich auch draußen anstecken. Das muss man sich auch vergegenwärtigen. Wir sind teilweise aber natürlich auch unglücklich mit den sehr fixen Grenzen, die es gibt, sowohl für die Ausgangssperren als auch natürlich für den Schul- und Bildungsbereich – der Bildungsminister wird noch dazu Stellung nehmen –, weil das natürlich dann regionale Entscheidungen nicht mehr zulässt und es gerade im Bereich der Schule und auch der Kindergärten zu ganz erheblichen Einschränkungen kommen wird. Mit Stand heute – wenn ich es nicht falsch weiß – wären von den Landkreisen und kreisfreien Städten 18 über 165 und davon betroffen und dürften dann, wenn das Bundesgesetz in Kraft ist, überhaupt gar keinen Präsenzunterricht mehr anbieten. Das ist natürlich ganz erheblich und damit sind wir – ich glaube – das betroffenste Bundesland. Insofern ist das auch eine Einschränkung, die wir bisher nicht hatten, sondern wir hatten bisher flexiblere Regelungen, die zwischen dem Bildungsministerium und den jeweiligen Landkreisen vereinbart worden sind. Auch zum Stichwort der Inzidenzen sehen wir es kritisch, dass das der einzige Faktor sein soll, der gelten soll. Gleichzeitig muss man sagen: Auch wenn wir eine multifaktorielle Bestimmung eines Werts festgelegt hätten, hätte das uns in Thüringen mit diesen hohen Zahlen nichts genützt. Wir wären auch dort daruntergefallen. Insofern wäre eine weitere Differenzierung sinnvoll gewesen, ist aber, glaube ich, für uns in diesem Punkt nicht entscheidend.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Es gibt
genug Landkreise und Städte, die an der 100 sind!) Es stimmt natürlich, wenn gesagt wird, es geht um das Impfen, Impfen, Impfen, um aus dieser Pandemie herauszukommen. Das aber gelingt nur durch impfen. Wir müssen schauen, dass bis dahin nicht noch wesentlich mehr Opfer und wesentlich mehr Überlastungen im Krankenhausbereich entstehen. Als ich im März hier gesprochen habe – auch in einer Aktuellen Stunde –, habe ich von 3.000 Thüringerinnen und Thüringern berichtet, die bereits verstorben sind. Es sind leider inzwischen 700 mehr geworden. Ich hoffe, dass diese Zahlen jetzt kontinuierlich sinken, auch mit den entsprechenden Maßnahmen. Bezüglich der Geltungsdauer ist das Gesetz nachgebessert worden. Ich danke den Bundestagsfraktionen, dass das Gesetz auf den 30.06. befristet worden ist. Auch die Landesverordnungen sind immer auf einen Monat befristet gewesen. Deshalb ist es richtig, auch dieses Gesetz zu befristen. Wir hoffen – ich gehe davon aus –, dass dieses Gesetz dann nicht verlängert werden muss, sondern die Maßnahmen bis dahin gegriffen haben. Sie haben im FDP-Antrag gesagt, Sie sehen die Ausgangssperre verfassungsrechtlich fragwürdig. Ich habe gesagt, dass das auch aus unserer Sicht eine zu automatische Regelung ist, die da getroffen wurde. Ob das dann verfassungsrechtlich nicht tragbar ist, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Ich gehe davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht entweder auf Antrag Ihrer Fraktion oder auch auf Antrag einzelner Bürger damit wird befassen müssen. Zum Schulbereich sage ich nur einen Satz – der Schulminister wird dazu gleich dezidiert ausführen –: Wir haben heute schon die Diskussion um die Masken gehabt, um die 42.000 Unterschriften, die vorgebracht worden sind. Aber es gibt von beiden Seiten Befürchtungen, Zuschriften, Wünsche. Deshalb muss die Landesregierung weiterhin zwischen den berechtigten Schutzinteressen der Bevölkerung, die sie artikuliert, die auch an uns herangetragen werden, und den Einschränkungen der Bildungsrechte oder sonstigen Grundrechte – was niemand gerne macht – abwägen. Insofern ist das, was Herr Höcke sagte, immer davon geprägt, als würde es der Landesregierung Spaß machen, die Menschen in ihren Grundrechten einzuschränken. Ich finde, dieser Tenor ist doch relativ unerträglich.
(Beifall DIE LINKE)
Insofern werden wir morgen im Bundesrat Stellung nehmen. Wir werden noch einmal als Landesregierung eine Protokollerklärung abgeben, vielleicht auch mit anderen Ländern zusammen. Der Ministerpräsident wird unsere Sichtweise morgen im Bundesrat vorstellen. Ich gehe davon aus, dass kein Land den Vermittlungsausschuss anruft und insofern das Gesetz am Freitag vom Bundespräsidenten ausgefertigt und zeitnah – ich weiß nicht genau wann, aber in den nächsten Tagen – in Kraft treten wird. Dann müssen wir tatsächlich erstens agieren und zweitens unsere eigenen Regelungen anpassen. Drittens – auch das ist möglich – können noch zusätzliche Maßnahmen durch die Länder getroffen werden, wenn sie lokal notwendig sind. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
