Georg Maier
tiker wirksam schützen!“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität 2020 im Freistaat Thüringen vorgestellt. In diesem Zusammenhang bin ich auch ausdrücklich auf die Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger in unserem Freistaat eingegangen. Dieses Thema liegt mir auch deshalb besonders am Herzen, weil ich es für zutiefst verabscheuungswürdig halte, dass genau die Menschen, die sich politisch und gesellschaftlich engagieren, um das Leben und die Lebenssituation ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger konkret vor Ort zu verbessern, eben aus diesem Grund zum Opfer von Straftaten werden. Lassen Sie es mich noch mal ausdrücklich betonen: Wir werden nicht akzeptieren, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich häufig auch ehrenamtlich für ihr Land und ihre Kommune einsetzen, ihre Freizeit für Stadtund Gemeinderatsausschusssitzungen und vieles mehr aufwenden, Opfer von Hass, Hetze und Bedrohung werden. Übrigens – Herr Bergner hat es ja angesprochen –: Es geht hier nicht nur um Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die das erfahren müssen, Feuerwehrleute hat er angesprochen, sondern in letzter Zeit auch um sehr viele Lehrerinnen und Lehrer. Gerade heute ist wieder eine Polizeimeldung reingekommen, dass massiv Lehrerinnen und Lehrer eingeschüchtert und bedroht werden. Mir scheint das eine Erscheinung zu sein, die zunimmt. Zunächst möchte ich meine Ausführungen von Montag – also die Statistik – noch mal ein bisschen detaillierter fassen, was genau dieses Phänomen anbelangt. Im Jahr 2020 waren in Thüringen insgesamt 169 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger zu verzeichnen, und das ist im Vergleich zum Vorjahr eine wirklich hohe Steigerung. Im Jahr davor waren es 121 und im Jahr 2018 waren es nur – in Anführungszeichen – 43; also die Zahl hat sich in den vergangenen zwei Jahren nahezu vervierfacht. Dabei waren es 63 Beleidigungen, 38 Bedrohungen, 28 Fälle übler Nachrede und Verleumdungen, 11 Fälle von Volksverhetzung und noch mal 11 Fälle von Nötigung. Hinsichtlich der Begehungsweise kann festgestellt werden, dass die Straftaten überwiegend durch das Übersenden von Schreiben in Form von E-Mails oder Briefen bzw. durch Äußerungen in sozialen Netzwerken verwirklicht werden. Ich weiß nicht, ob es erfreulich ist, aber es ist tatsächlich im letzten Jahr nur zu einer wirklich handgreiflichen Gewalttat in diesem Zusammenhang gekommen, aber das soll uns nicht in Sicherheit wiegen, ganz im Gegenteil: Eine Verrohung der Sprache ist die Vorstufe von Gewalt. Ich muss an dieser Stelle nicht erneut erwähnen, dass der Schutz von Amts- und Mandatsträgern, insbesondere auch der Schutz von Abgeordneten des Landtags, des Bundestags und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisbüros für die Thüringer Polizei eine sehr hohe Bedeutung hat. Ich kann Ihnen versichern, dass wir alles Erforderliche tun, um Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren. Die Thüringer Polizei bereitet sich gerade auch in diesem Jahr, dem Superwahljahr, auf die anstehenden Wahlen zum Deutschen Bundestag und auch zum Thüringer Landtag vor. Sie überprüft zurzeit die polizeilichen Daten zu Objekten, die zur politischen oder gesellschaftlichen Mandatsausübung genutzt werden, um entsprechende Schutzmaßnahmen bei Erfordernis anzupassen. Darüber hinaus wurden wie bereits in der Vergangenheit den Verantwortlichen in den Wahlkreisbüros, den Repräsentanten von politischen Parteien sowie verschiedenen Amts- und Mandatsträgern kriminalpräventive Beratungsangebote unterbreitet. Leider müssen wir hier feststellen, dass diese Angebote nicht wirklich in Anspruch genommen werden. Auch die von mir eingerichtete Hotline oder vertrauliche Telefonnummer für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die sich bedroht sehen, wird so gut wie nicht genutzt. Vielleicht haben wir sie auch nicht ausreichend bekannt gemacht, deswegen möchte ich das an dieser Stelle noch mal gern tun. Es ist eine Gelegenheit, sich auch vertraulich an die Polizei zu wenden, wenn es zu solchen Dingen kommt. Ich möchte Ihnen das auch ganz persönlich nahelegen: Nutzen Sie unsere Angebote auch zu kriminalpräventiven Schutzmaßnahmen!
(Beifall SPD, FDP)
Mit dem Blick auf bessere Strafverfolgung möchte ich auf das Anfang des Monats endlich in Kraft getretene Bundesgesetz gegen Rechtsextremismus und Hass und Hetze hinweisen. Das bringt einen wirklichen Fortschritt; ab jetzt können Polizei und Justiz sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. Wer hetzt und droht, muss mit Anklage und Verurteilung rechnen. Ab sofort drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, bei Mord- und Vergewaltigungsandrohung im Netz wurde die Strafandrohung auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Sehr erfreulich ist auch, dass antisemitische Motive grundsätzlich strafverschärfend gewertet werden. Hinzu kommt ab Februar 2022 die Meldepflicht für soziale Netzwerke. Auch das ist ganz wichtig: Löschen reicht nicht mehr, bei Mord- und Vergewaltigungsandrohung und anderen schweren Hassdelikten muss gemeldet werden. Also auch die Plattformbetreiber haben wir stärker in die Pflicht genommen. Für unsere kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger besonders wichtig ist die von mir schon länger geforderte Verschärfung der Strafbarkeit von öffentlicher Beleidigung und Bedrohung. Der besondere Schutz des § 188 Strafgesetzbuch vor Verleumdung und übler Nachrede gilt jetzt ausdrücklich auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir einen umfassenden Blick auf das Problem werfen, wird deutlich, dass den polizeilichen Möglichkeiten – der konsequenten Gefahrenabwehr, der Strafverfolgung und der Beratung im Sinne der Prävention – auch Grenzen gesetzt sind. Daher müssen alle auch weitere Maßnahmen in den Blick nehmen, um den demokratischen Diskurs zu schützen und eine effektive Gegenstrategie aufzubauen. Hierzu zählen für mich auch zum Beispiel die Aufklärung über die Erwartungen an das kommunale Ehrenamt und ein Empowerment – also die Ermächtigung zur eigenen Verantwortung – sowie Beratung und Training für Interessenten und deren gute juristische Beratung. Es ist hier schon angeklungen: Der Landtag hat im Thüringer Ministerium dafür Mittel zur Verfügung gestellt und wir stehen in der Verantwortung, die entsprechende Beratungsstelle gegen Hate Speech jetzt auch zeitig umzusetzen. Ich nehme das an und das ist meine Verpflichtung.
(Beifall SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich meiner Besorgnis Ausdruck verleihen, dass sich die politische Auseinandersetzung mit strafrechtlich relevanten Handlungen in Vorbereitung der Wahl zum Deutschen Bundestag und der vorgesehenen Wahl zum Thüringer Landtag fortsetzen und weiter verschärfen könnte. Die Tolerierung anderer Meinungen und der Austausch von Argumenten sind jedoch die Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Schon mehrfach gesagt: Wir sind alle gefordert, alle Demokratinnen und Demokraten, den politischen Diskurs und die politische Auseinandersetzung ohne Gewalt zu führen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
