Dr. Thadäus Rudolf König
d) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen – wirkungsvoll, verlässlich, rechtssicher?“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion wirft mit ihrer Aktuellen Stunde zu den „Auswirkungen des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf Thüringen“ ein Thema auf, das uns in den letzten Tagen sicher alle beschäftigt hat und das bei uns vor Ort auch zu heftigen Diskussionen geführt hat. Auch wir als CDUFraktion im Thüringer Landtag haben unsere Bedenken an dem Gesetzesvorhaben mit einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag adressiert. Dabei kritisierten wir nicht, dass die Bemühungen zur Eindämmung der unsäglichen Corona-Seuche verstärkt werden müssen, um die Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden und Leib und Leben zu schützen. Wir hatten unter anderem Zweifel zum einen an der lebenspraktischen Tauglichkeit einiger Regelungen, wie zum Beispiel der Ausgangsbeschränkung, oder der aus unserer Sicht unzureichenden Unterscheidung zwischen Außen- und Innenbereich. Zum anderen hatten wir Bedenken, dass mit den Regelungen zum Beispiel für Schulen und Kindergärten in die Hoheit der Länder eingegriffen wird. Anders als oftmals bei der Befassung hier im Thüringer Landtag haben die Bundestagsfraktionen – das möchte ich an dieser Stelle positiv hervorheben – auf unsere Hinweise oder auch auf Hinweise von anderen Ländern Rücksicht genommen und einige Punkte aus dem Gesetzentwurf revidiert, wenngleich wir stärkere Nachbesserungen eingefordert hatten. Ich will da die Ausgangsbeschränkungen nennen, die reduziert wurden. Ich will auch nennen, dass die Möglichkeit von „Click & Meet“ im Einzelhandel jetzt doch bis zu einer Inzidenz von 150 möglich ist, dass die Fußpflege bei den körpernahen Dienstleistungen aufgenommen wurde, die nicht von der Notbremse betroffen sind, obwohl wir uns da auch eine Gleichbehandlung – das sage ich ganz offen – aller körpernahen Dienstleistungen gewünscht hätten, und natürlich auch, dass die Möglichkeit besteht, dass der Außenbereich von zoologischen und botanischen Gärten eröffnet werden darf – Stichwort „BUGA“ hier in Erfurt. Was mir aber besonders wichtig ist: Jetzt kriegen wir die besondere Situation, dass in Thüringen der Sport für Kinder und Jugendliche bis zu 14 Jahren durch die Notbremse möglich wird, also das, was wir als CDU-Fraktion seit mehreren Verordnungsentwürfen eingefordert haben, wo vonseiten der Landesregierung kein Weg hingeführt hat. Das wird jetzt ausdrücklich erlaubt. Dass es so eine Nachbesserung gibt, begrüßen wir natürlich sehr und hätten uns schon viel früher solch eine Entscheidung gewünscht. Wir hatten in unserer Fraktion ein Sportforum durchgeführt, wo das einhellige Forderung des organisierten Sports in Thüringen war. Wer die Sendung „Fakt ist!“ gesehen hat, hat deutlich gesehen, welche Bedeutung der Sport für unsere Gesundheit hat. Deswegen finden wir es sehr wichtig, dass das jetzt mit reingekommen ist, nicht von Thüringen, sondern vom Bund. Das ist das, was wir positiv bewerten.
(Beifall CDU)
Was nicht revidiert wurde und was wir ablehnen, ist, dass Schulen und Kindergärten nach starren Inzidenzwerten von 165 geschlossen werden sollen. Das hat gerade für uns in Thüringen mit unseren hohen Inzidenzwerten weitreichende Folgen. Wir hätten uns hier mehr Flexibilität gewünscht, wir hätten uns mehr Kreativität gewünscht, wir hätten uns gewünscht, dass die Pflichttestungen in Thüringen schon vorher eingeführt worden wären, dass wir das Wechselmodell in Thüringen stärker gefahren hätten, dass wir über die Luftfilter stärker agiert hätten und vielleicht auch – wir kommen jetzt in die warme Jahreszeit –, dass Unterricht im Freien möglich wäre, dass wir Dorfgemeinschaftshäuser in der Nähe von Grundschulen, wo mehr Räume oder größere Räume zur Verfügung stehen, einbezogen hätten. Das wären Handlungsmöglichkeiten gewesen, die wir hier vor Ort gehabt hätten. Das hätten wir uns gewünscht, und nicht dieses starre Schließen auf Bundesebene bei einer Inzidenz von 165. Genau an dieser Stelle hätten wir mehr Widerspruch aus Thüringen erwartet. Aber anscheinend ist die Landesregierung hier äußerst dankbar, dass nach dem bundesweit schlechtesten Krisenmanagement aller Landesregierungen über Monate, mit den über Monaten höchsten Inzidenzwerten, der Bund der überforderten Landesregierung endlich Verantwortung abnimmt. Sehr geehrte Damen und Herren, trotz aller Schwächen und rechtlichen Bedenken, sollten wir nicht vergessen, warum die sogenannte Notbremse gerade Thüringen so hart trifft. Frau Dr. Klisch hatte Carsten Schneider als Parlamentarischen Geschäftsführer zitiert, der auch gesagt hat: Die Notbremse tritt als Konsequenz des katastrophalen Krisenmanagements der Landesregierungen in Kraft. – So sieht er das. Was wir in Thüringen gebraucht hätten – das ist auch unsere Kritik –, wäre gerade zu Beginn der zweiten Welle ein rigoroseres Krisenmanagement gewesen anstatt eines Zickzackkurses der Landesregierung, in Teilen nach dem Bauchgefühl des Ministerpräsidenten. Wenn wir in die letzten Monate schauen, hätten wir einen besseren Start der Impfkampagne gebraucht.
(Beifall CDU)
