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Jörg Kellner

CDU 21.04.2021 Sitzungen 7/42

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute zur zweiten Lesung den MDRStaatsvertrag in der Diskussion. Die Vorredner haben ja schon viel über den Staatsvertrag gesprochen und auch die Kritikpunkte angesprochen. Ich möchte an der Stelle noch mal darauf hinweisen, dass wir aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 die einmalige Chance hatten, überhaupt den Staatsvertrag noch mal anfassen zu dürfen. Ich muss wirklich sagen, an der Stelle haben wir wirklich kurioses Glück gehabt, dass wir nach 30 Jahren des Bestehens des Staatsvertrags überhaupt in die Diskussion einsteigen durften. Dass die Bereitschaft von den anderen Beteiligten nicht allzu groß war, muss ich hier – glaube ich – nicht erwähnen. Wir haben auch in den letzten vergangenen Veranstaltungen bzw. Beratungen schon deutlich gemacht, dass Sachsen und Sachsen-Anhalt mit ihren Anstalten, mit den Standorten die 30 Jahre sehr komfortabel unterwegs waren. Deswegen war es für uns wirklich auch ein Glück, dass wir überhaupt dort mit einsteigen konnten. Ich sehe das etwas anders als die Kollegen von der FDP und von der AfD, dass dieser Vertrag schlecht wäre oder nicht gut genug wäre und kritikwürdig wäre und eigentlich – so wie ich das verstanden habe – von Ihnen auch nicht mitgetragen wird. Man kann natürlich über alles reden und diskutieren und sagen, es hätte alles viel besser sein können. Aber man muss letztendlich auch die Realitäten mit im Blick haben. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich habe es eingangs gesagt, es war keine einfache Verhandlung mit den Partnern, weil es natürlich da auch immer um Befindlichkeiten geht, aber natürlich auch um Pfründe geht, die man dann abgeben müsste. Deswegen bin ich froh, dass wir auf jeden Fall diesen Staatsvertrag in der Form erst mal haben. Es ist ja kein Abschluss, und deswegen komme ich nachher auch gleich zu unserem Entschließungsantrag, den wir heute einbringen wollen. Das ist der erste Schritt. Wir können natürlich an der Stelle nicht stehen bleiben. Der Standort in Thüringen soll aus unserer Sicht nach wie vor gestärkt werden. Der hat es auch verdient. Ich denke, was die Leistungsfähigkeit hier am Standort anbelangt, lässt sich das durchaus begründen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte zwei Punkte ansprechen, die wichtig sind, die in den Staatsvertrag hineingekommen sind. Das ist zum einen der § 2, wo eine Mittelgerechtigkeit der Beiträge, die in den einzelnen Ländern erhoben werden, entsprechend berücksichtigt und die Beiträge entsprechend verteilt werden. Das war nicht einfach. Das kann man sich vorstellen. Aber es ist zumindest in diesem § 2 festgelegt und reingeschrieben worden, dass es hier eine größere Gerechtigkeit gibt. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt, der meines Erachtens auch sehr wesentlich ist, ist, dass vom MDR, vom Intendanten oder von der Intendantin an den Rundfunkrat Bericht erstattet werden muss. Alle drei Jahre soll Bericht erstattet werden, wie der Sachstand ist, wie die Entwicklung ist, wie das umgesetzt wurde, was in dem Staatsvertrag steht. Ich denke, es war auch wichtig, dass wir dann eine gewisse Kontrolle haben. Aber dazu komme ich noch mal bei unserem Entschließungsantrag, wo wir das noch etwas konkretisiert haben. Das sind die wesentlichen Punkte in § 2, die meiner Ansicht nach die Möglichkeit zulassen, auch zukünftig mit den Partnern über den Vertrag zu verhandeln, weil die anderen beiden dieses ja auch mitgetragen haben. Man kann sich dann also nicht rausreden und sagen: Jetzt haben wir den Deckel zugemacht und die nächsten 30 Jahre läuft der weiter. An der Stelle haben wir – denke ich mir – auch etwas erreicht, wenn auch nicht das, was vielleicht der eine oder andere sich erhofft hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt kurz zu unserem Entschließungsantrag kommen, wo wir diese Punkte noch mal genauer oder auch etwas tiefer betrachtet haben. Da ist zum einen die Berichterstattung, die alle drei Jahre erfolgen soll. Wir haben in unserem Entschließungsantrag vorgeschlagen, am 31. Dezember 2023 soll Bericht erstattet werden, aber eben nicht nur an den Rundfunkrat, so wie vorgesehen, sondern die Landesregierung wird hier aufgefordert, dem Parlament entsprechend Bericht zu erstatten. Ich denke, da gehört es auch hin, und nicht allein in den Rundfunkrat, denn letztendlich müssen wir auch immer entscheiden. Deswegen ist es meiner Ansicht nach auch gerechtfertigt, dass dieses Hohe Haus davon Kenntnis erlangt, wie der Sachstand ist. Das andere war die Mittelverteilung, dass die Rundfunkbeiträge, die in Thüringen erzielt werden, auch entsprechend aufgeteilt werden und die Wertschöpfung in Thüringen durch entsprechende Ressourcenverteilung verbessert wird, bzw. die Standortstärkung, dass man auch Aufgaben bzw. Arbeit überträgt, die es bisher nicht gab. Hier haben wir auch entsprechend Digitalstandortstärkung vorgeschlagen, was zukünftig verstärkt eine Rolle spielen wird. Dafür ist auch der MDR-Standort hier in Thüringen bestens ausgestattet, also an der Stelle könnten wir auf jeden Fall das leisten, was man letztendlich vom MDR erwartet. Wir haben auch den Rundfunkrat noch mal in den Blick genommen. Es waren auch in der Anhörung an der Stelle deutlich Kritikpunkte zu hören. Natürlich ist es die Quadratur des Kreises. Viele Verbände möchten vertreten sein, möchten gehört werden, möchten mitbestimmen. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite wird immer der Ruf laut, wir müssen den Rundfunkrat verschlanken, wir müssen ihn verkleinern, damit er effektiver und auch übersichtlich wird. Das ist natürlich die große Schwierigkeit, wie man da allem gerecht wird. Ich habe das heute bei den Vorrednern auch schon gehört, dass das alles nicht reicht. Ja, darüber kann man sich auch streiten. Wir haben es auch aufgegriffen, dass sich Gruppen benachteiligt fühlen, zum Beispiel die Kirchen. Die sagen, mit dem Rotationsprinzip sind wir nicht einverstanden. Jedes Land sollte auch entsprechend einen Vertreter im Rundfunkrat haben. Das sollte man vielleicht auch näher betrachten. Gleiches gilt für die Arbeitgeberverbände, die sich da gemeldet haben. Aber wir haben letztendlich auch die freien Mitarbeiter mit im Blick. Auch das war ein erheblicher Kritikpunkt, der unserer Ansicht nach auf jeden Fall neu geregelt werden sollte. Das ist alles mittelfristig zu betrachten, denn, wie gesagt, wir werden erst nach drei Jahren die Bilanz ziehen können, was sich da bewegt hat, wo sich der MDR auf den Weg begeben hat, den Staatsvertrag entsprechend so zu gestalten, wie wir uns das vorstellen. Das sind in unserem Entschließungsantrag die wesentlichen Punkte. Jetzt möchte ich noch mal zwei Worte zum Entschließungsantrag der FDP und der AfD verlieren. Es hat mich schon etwas überrascht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die zwei Fraktionen einen Entschließungsantrag zu einem Vertrag einbringen, der von vornherein abgelehnt wird. Da muss man sich schon mal entschließen, was man machen will. Den Vertrag ablehnen, dann weiß ich Bescheid, okay, den will man nicht haben. Aber einen Vertrag ablehnen und hinterher sagen, wir sollten mal den Vertrag ändern, das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Du darfst halt nicht immer so eindimensional denken!) Das passt irgendwie nicht zusammen. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das erkläre ich dir gleich, Jörg! Das ist recht einfach!) Ja, da bin ich auch gespannt. Aus unserer Sicht bedarf es da keiner Zustimmung, entsprechend wird die CDU-Fraktion den auch nicht mittragen. Was den FDP-Antrag anbelangt, sind im Wesentlichen auch die Punkte in unserem Entschließungsantrag schon mit drin. Was den AfDAntrag anbelangt, muss ich sagen, hier war ja eine grundsätzliche Ablehnung des MDR, des öffentlichrechtlichen Rundfunks überhaupt. Ich weiß jetzt nicht, wie da eine Mitarbeit und eine Mitwirkung aussehen soll, wenn ich von vornherein sage, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk lehne ich in dieser Form grundsätzlich ab. Was die Finanzierung anbelangt, die hier angesprochen wurde, nicht mehr beitragsfinanziert, sondern alternative Finanzierung, da fällt mir nicht allzu viel ein außer Steuern, und das wollen wir nun auch nicht, dann haben wir wieder die Staatsferne nicht mehr gegeben. Dieser Antrag, muss ich sagen, ist meiner Ansicht nach nicht ganz schlüssig. Aus diesem Grund werden wir auch diesen Antrag nicht mittragen können. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, unseren Antrag zu unterstützen und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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