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Jens Cotta

AfD 21.04.2021 Sitzungen 7/42

c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Beitragszahler! Die Novellierung des MDR-Staatsvertrags wäre eine Gelegenheit gewesen, eine grundsätzliche Reform ins Werk zu setzen, die die strukturellen Mängel in unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte angehen können. Nichts dergleichen ist geschehen. Stattdessen hält man an den alten und teuren Strukturen fest und versucht, den MDR noch stärker zu einem monopolistischen Regierungsrundfunk zu entwickeln. (Beifall AfD) Am deutlichsten wird dies erkennbar in der unausgewogenen, dem Pluralismus entgegenstehenden Zusammensetzung des Rundfunkrats. Dort werden nicht nur die kommunalen Interessen geschwächt, sondern es wird auch eine ganz unangemessene Akzentverschiebung bei den Vertretern des Wirtschaftslebens vorgenommen. Arbeitnehmerverbände haben künftig sechs Mitglieder, Arbeitgeberverbände nur noch zwei. So kann man den Geist der Sozialpartnerschaft auch untergraben. (Beifall AfD) Völlig unangemessen ist, dass die von den Landtagen der MDR-Länder zu bestimmenden Mitglieder des Rundfunkrats mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden sollen. Ein solches Quorum wird üblicherweise etwa bei Verfassungsänderungen oder bei der Wahl von Verfassungsrichtern verlangt, also bei Entscheidungen, die wegen ihres weitreichenden Charakters einen besonderen Legitimationsbedarf haben. Wenn man dieses Quorum jetzt bei der Wahl von Rundfunkratsmitgliedern verlangt, so liegt auf der Hand, dass es darum geht, die Opposition, und zwar genauer eine ganz bestimmte Oppositionspartei außen vorzuhalten, nämlich die AfD. (Beifall AfD) Ich habe erhebliche Zweifel, ob diese Regel verfassungskonform ist. Ein Rückschritt ist ferner, dass künftig Regierungsvertreter an den Sitzungen des MDR-Verwaltungsrats teilnehmen und dort jederzeit Rederecht haben. Man mag das mit dem Stichwort „Rechtsaufsicht“ händeln, Tatsache bleibt, dass die Regierung da mitreden wird, und das ist sicher das Gegenteil von Staatsferne. All diese Beispiele zeigen, dass der neue MDRStaatsvertrag verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen steht und der linksideologische Einfluss unaufhaltsam voranschreiten kann. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist langweilig!) Das wurde auch von den Sachverständigen in den Anhörungen mehrfach betont. Selbst der MDR äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Mit unserem Entschließungsantrag fordern wir, dass die genannten Mängel rasch wieder beseitigt werden, dass Staatsferne und Pluralität auch institutionell gewährleistet werden. Vor allem aber wollen wir, dass endlich eine grundlegende Reform des MDR in Angriff genommen wird, die dessen Transformation zu einem Bevormundungsrundfunk beendet. (Beifall AfD) Dabei gilt es auch, den MDR als Teil des öffentlichrechtlichen Rundfunksystems sowohl institutionell als auch personell erheblich zu verschlanken sowie zu gewährleisten, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf eine Grundversorgung in den Programmbereichen Bildung, Nachrichten, Informationen, Regionales, Kultur, Verbraucherschutz, Hobby, Lebenshilfe, Amateur- und Breitensport konzentriert, und das natürlich beitragsfrei. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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