Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, den Hauptanlass für den Gesetzentwurf hat Kollege Blechschmidt schon genannt. Es sind die Anpassungen an das Bundeswahlrecht und die notwendige Anpassung von Wahlkreisen in Thüringen. Das hat er vergessen: Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer/-innen soll erhöht werden. Auch das sei erwähnt.
(Beifall SPD)
Ja, genau. Kollege Hey immer enthusiastisch bei so etwas. Zudem schlagen wir noch einmal vor, die Unterschriftenquoren für die Wahlkreisvorschläge und Landeslisten für die Pandemie abzusenken. Wir haben schon letztes Mal eine weitere Absenkung diskutiert, aber im Gesetz nicht umgesetzt. Aus unserer Sicht reicht die derzeitige Absenkung nicht aus. Dafür brauchen wir keine Briefe von betroffenen Parteien. Vor allem nach der Entscheidung – und auch das hat Kollege Blechschmidt gesagt – des Verfassungsgerichts in Berlin wollen wir nun noch einmal vorschlagen, die Quoren weiter abzusenken. Auf Bundesebene hat unsere Fraktion übrigens auch einen Antrag zur Absenkung der Quoren im Bundeswahlgesetz eingereicht. Das zeigt, dass wir hier auch auf die Chancengleichheit von Kleinparteien setzen. Dann geht es natürlich weiter mit der Wahlkreisänderung. Das betrifft hier Erfurt. Uns ist durchaus bewusst, dass man bei der Wahlkreiseinteilung viel mehr ändern müsste. Wir befinden uns aber – für alle, die das noch nicht gemerkt haben – in einer verkürzten Legislatur. Deswegen wollen wir nun das ändern, was geändert werden muss. Kollege Blechschmidt hat darauf hingewiesen. Wir sind verpflichtet, das zu ändern – das ist der Wahlkreis Erfurt III –, und das aus meiner Sicht so minimalinvasiv wie möglich. Klar ist aber auch, dass wir in der nächsten Legislatur die Wahlkreise grundsätzlich noch mal angehen und im ganzen Land neu strukturieren müssen. Denn gerecht ist der Zuschnitt aus meiner Perspektive nicht mehr, wenn aktuell zwischen dem Wahlkreis mit den meisten Bürgerinnen und Bürgern – Erfurt III – und dem Wahlkreis mit den wenigsten Bürgerinnen und Bürgern – Kyffhäuser I – ein Unterschied von 23.346 Bürgerinnen und Bürgern besteht. Allein 15 Wahlkreise weichen um über 15 Prozent nach unten oder oben vom Landesdurchschnitt ab, davon fünf Wahlkreise sogar um über 20 Prozent und darunter allein zwei von vier Erfurter Wahlkreisen. Nur um das einmal klar zu machen, wohin das führt: Im Wahlkreis Kyffhäuser I, Eichsfeld III konnte man 2019 mit 6.505 Stimmen direkt gewählte Abgeordnete oder Abgeordneter werden, im Wahlkreis Jena I hätte das lediglich für den dritten Platz gereicht. Da braucht man nämlich 10.256 Stimmen und 8.026 Stimmen für den zweiten Platz. Sie sehen also, da muss was getan werden. Zum Schluss noch ein für uns etwas schmerzhafter Punkt, der sei aber nicht unerwähnt: Wir werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Änderungen am Wahlgesetz durch das Paritätsgesetz streichen, weil sie vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt wurden. Ich weiß, dass das einige Parteien hier in diesem Hohen Haus freuen wird. Mich macht das, ehrlich gesagt, sehr traurig. Insbesondere wenn ich hier nach rechts blicke, sehe ich doch ganz deutlich, dass dieses Paritätsgesetz, diese Paritätsregelung eigentlich mehr als überfällig und unbedingt notwendig gewesen wäre.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber wir wären nicht Bündnis 90/Die Grünen und, ich glaube, wir wären nicht eine rot-rot-grüne Regierung und eine rot-rot-grüne Koalition, wenn wir nicht ganz sicher auch da noch etwas Neues vorlegen würden. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
