Krückels
c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich freue mich, dass wir heute noch dazu kommen, den MDR-Staatsvertrag zu behandeln. Ich möchte ganz gern einige allgemeine Anmerkungen machen und dann natürlich noch auf die Sachen eingehen, die jetzt genannt worden sind. Es ist die erste Novellierung überhaupt. Es gab einen Staatsvertrag, und es ist jetzt die erste Novellierung seit dem alten Staatsvertrag, der jetzt schon 30 Jahre alt ist. Ich glaube aber, dass der nächste Schritt nicht so lange wird warten müssen. Das liegt an zwei Sachen. Erstens erwarten wir wahrscheinlich schon in diesem Jahr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beitrag. Insofern wird da noch mal Schwung in die medienpolitische Debatte und auch in die Geldverwendung, auch der Anstalten und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kommen. Zweitens haben die Ministerpräsidenten sich selbst bzw. der Rundfunkkommission aufgegeben, Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten noch mal neu zu bestimmen und bis zum nächsten Frühjahr Vorschläge zu machen. Danach werden wir tatsächlich auch bei den einzelnen Landesanstalten – glaube ich – noch mal Diskussionen haben. Aus Thüringer Sicht und auch aus Sicht der Landesregierung ist es bedauerlich, dass es am Schluss keinen Konsens mehr darüber gab, dass die Freien auch über den Personalrat abgesichert sind. Aber ich weise auch noch mal darauf hin – Herr Montag, Sie haben ja die Zahl genannt –, es geht um 1.500 bis 1.600 Freie. Das zeigt meiner Meinung nach auch ein zweites Problem auf, das ist nämlich auch missbräuchlich, wie da insgesamt mit dem Freienwesen umgegangen wird: Leute, die nicht programmgestaltend sind, sondern jeden Tag zur Arbeit kommen und Aufträge bekommen – mach‘ dieses, mach‘ jenes –, in Programmabläufe, Urlaubspläne usw. eingebunden sind, sind keine Freien,
(Beifall FDP)
das sind reguläre Arbeitnehmer. Das ist nicht nur ein Problem beim MDR, das ist bei allen Rundfunkanstalten so, das müssen feste Jobs werden für die Menschen, die diese Tätigkeiten ausführen. Insofern haben wir einen komplett großen Bereich, der nicht repräsentiert ist, aber das liegt auch daran, dass das Freienwesen so dermaßen ausgeufert ist und inzwischen auch ganz viele Nichtprogrammgestaltende umfasst. Das hat der MDR meines Erachtens auch anzugehen.
(Beifall FDP)
Das Zweite, weil Sie sagten: „Nicht in Beton investieren!“ Ehrlich gesagt, wir haben von Anfang an gesagt, wir wollen überhaupt nicht, dass der MDRTower in Leipzig abgerissen und bei uns in Suhl wieder aufgebaut wird, das ist doch absurd. Aber es gibt doch Entwicklungen, wo neue Strukturen entstehen. Wenn ich mir ida, die Innovations- und Digitalagentur, anschaue: Das ist ein zukunftsträchtiger Bereich, der wird aufwachsen, da geht es um digitale Produktionen, wie die Redaktionen unterstützt werden, der bietet sogar auch Dienstleistungen für Dritte an. Er ist vor zwei Jahren gegründet worden, und natürlich haben wir erwartet, weil Thüringen bisher so schlecht berücksichtigt worden ist, dass solche neuen Zweige dann auch vornehmlich in Thüringen angesiedelt werden. Diese Erwartung ist, glaube ich, nicht zu viel verlangt, da geht es gar nicht darum, jetzt Sachen aufwendig zu verschieben, aber zu schauen, wo sind neue Strukturen, wo sind neue Aufgabenfelder und wie können die dann auch in Thüringen erledigt werden. Warum sollte in Thüringen nicht genauso gut journalistisch gearbeitet werden können wie an anderen Standorten in Mitteldeutschland? Der Programmauftrag kann dort genauso erfüllt werden, das ist alles relativ vorgeschoben, was hier zur Verfassungswidrigkeit behauptet worden ist. Ehrlich gesagt, ich finde es dann auch ein bisschen lustig – ich meine, in der Anhörung waren wir als Landesregierung auch nur Gast –, wenn Leuten politisch etwas nicht passt, wird so schnell das Argument herausgeholt, das sei verfassungswidrig. Sozusagen kann man es politisch anders sehen oder anders wollen oder es ist vielleicht auch ungemütlicher. Vielleicht ist es in Zukunft auch für die Geschäftsführung des MDR etwas ungemütlicher, sich Gedanken machen zu müssen, wie Thüringen adäquat berücksichtigt werden kann, aber das hat in meinen Augen noch lange nichts mit Verfassungswidrigkeit zu tun. Ich möchte auf einen letzten Aspekt eingehen, noch mal zur Staatsferne, weil gesagt worden ist, es sei immer noch sehr kritisch und viel zu viel Staat: Das ZDF-Urteil sagt, nicht mehr als ein Drittel Staatsvertreter oder Staatsnahe. Wir sind jetzt – ich glaube, bei 28 Prozent – wirklich deutlich darunter, auch im Vergleich zu anderen Anstalten. Dass die Rechtsaufsicht tatsächlich auch im Verwaltungsrat anwesend sein und hören kann, was da passiert, finde ich richtig. Ich wundere mich, dass Landesvertreter oder Menschen, die für das Land handeln, das kritisch sehen, denn wir haben tatsächlich ein Problem, der MDR ist natürlich keine Beteiligungsgesellschaft, aber gleichzeitig ist er auch nicht insolvenzfähig. Das heißt, die Länder haften finanziell für die Anstalt. Und da ist es mehr als adäquat – meines Erachtens –, dass die Länder zumindest darüber informiert sind, wie die wirtschaftlichen Belange aussehen. Und wie sollen sie das sein, wenn sie nicht tatsächlich über die Unterlagen verfügen, die im Verwaltungsrat zur finanziellen Ausrichtung der Anstalt diskutiert werden, und wenn sie nicht den Diskussionen dort folgen können? Es geht noch nicht mal um ein Stimmrecht. Wenn man sich dann andere Anstalten anschaut, wie beispielsweise den SWR: Die entsenden explizit Regierungsmitglieder in den Verwaltungsrat. Das tun wir ja gar nicht. Die Staatsferne ist da also auch komplett gewahrt. Ich verstehe die Argumentation vonseiten des Landtags im Hinblick auf die Verwaltungsratszusammensetzung und das Beiwohnungsrecht der Rechtsaufsichten nicht, sondern hätte eher erwartet, dass das begrüßt wird. Aber insgesamt freue ich mich trotzdem, dass wir in diesem langwierigen Prozess zu einem Ergebnis gekommen sind, und glaube, dass wir in der nächsten Legislatur tatsächlich vielleicht schon über eine Novellierung sprechen können, die hoffentlich auch solche Punkte wie die Berücksichtigung der Freien in den Personalvertretungen regeln können wird. Insofern hoffe ich, dass es für mich und uns alle nicht der letzte MDR-Staatsvertrag gewesen ist, und würde mich natürlich freuen, wenn das Parlament dem Gesetz zustimmt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
