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Lutz Liebscher

SPD 21.04.2021 Sitzungen 7/42

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, der Erhalt, der Bau und die Bereitstellung von sozialem, genossenschaftlichem und privatem Wohnraum sind laut Artikel 15 der Verfassung in Thüringen Staatsziel – die Kollegin hat es gerade schon angesprochen. Ich möchte das hier einfach noch mal festhalten. Damit ist für uns Sozialdemokraten klar, dass wir dieses Ziel verfolgen und insbesondere auch die Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus in Stadt und Land sehen. Wenn man aber die Entwicklungen im Thüringer Wohnungsmarkt betrachtet, muss man feststellen, staatliches Handeln ist mehr denn je geboten, vor allem im Bereich der Bereitstellung von zeitgemäßem, sozialem Wohnraum, insbesondere in den Zentren hinsichtlich der Miethöhe und im ländlichen Raum hinsichtlich der Standards der angebotenen Wohnungen. Mit dem Wohnbauvermögen des Freistaats haben wir Mittel bereitgestellt, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Für die Monate Januar bis April dieses Jahres müssen wir aber leider festhalten, dass der vom Land geförderte Wohnungsbau nicht existent ist. Es ist noch kein einziges neues Vorhaben bewilligt worden. Da kann ich den Ärger der CDU-Fraktion nachvollziehen. Auch wir als SPD teilen den Unmut darüber. Die CDU braucht hier aber die Backen gar nicht so aufzublasen. Es war die rot-rot-grüne Landesregierung, die 2017 die sozialen Wohnungsbaurichtlinien erst mal so attraktiviert hat, dass überhaupt maßgeblich sozialer Wohnungsbau und die Gelder nachgefragt wurden und hier endlich mal etwas passiert ist. Leider sind wir jetzt gerade dabei, diesen Schwung wieder ein bisschen abzuwürgen. Ich will die dringlichsten Probleme hier gerne noch mal benennen: Das eine ist das Auslaufen der fünf Förderrichtlinien zum Ende des Jahres 2020. Das Zweite ist die Einstellung von drei dieser fünf Richtlinien durch das zuständige Ministerium und damit die eben schon beschriebene Tatsache, dass wir in diesem Jahr noch keine neuen Vorhaben bescheiden konnten. Hier hätte anders gehandelt werden können, ja, anders gehandelt werden müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Eine Debatte, ob und wie diese Richtlinien fortgeführt werden, wäre aus meiner Sicht wünschenswert gewesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die nun auch von der CDU beklagten Missstände intern und teils auch extern angesprochen, hinterfragt und kritisiert. Die Parlamentarier von SPD, Linke und Grüne und auch der CDU haben im Bereich sozialer Wohnungsbau an vielen Stellen deutlich gemacht, wie wichtig ihnen dieser ist und in welche Richtung es gehen sollte, nicht zuletzt in den Beschlüssen zum Landeshaushalt 2021. Zur Erinnerung noch mal: Wir haben dort die Entnahme von knapp 10 Millionen Euro aus dem Wohnbauvermögen zugunsten der Städtebauförderung verhindert und noch mal 15 Millionen Euro draufgelegt. Damit sind für das Jahr 2021 60 Prozent mehr Mittel im Topf, als es der Vorschlag der Landesregierung zunächst vorgesehen hat. Die Einstellung von drei Richtlinien in der sozialen Wohnraumförderung passt da nicht so ganz ins Bild. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir den sozialen Wohnungsbau im Freistaat vorantreiben wollen und so gleichermaßen bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum neu schaffen wollen, müssen wir beim Management des Wohnbauvermögens ansetzen und dies drastisch ändern. Wir brauchen Richtlinien, die mehrere Jahre unverändert gelten, um den Wohnungsbaugesellschaften Planungssicherheit garantieren zu können. Vor allem muss aber in dem Fall, dass Richtlinien auslaufen, sichergestellt werden, dass die neuen Richtlinien am Folgetag in Kraft treten. Richtlinien, die nur auf ein oder zwei Jahre angelegt sind, sind kontraproduktiv, wenn man Wohnungsbau und Wohnungssanierungen ankurbeln will, denn hierbei handelt es sich meist um Projekte mit einer Laufzeit von mehreren Jahren. Wir brauchen zweitens eine verlässliche, auf Jahre im Voraus bekannte Zuführung sowohl von Landesals auch Bundesmitteln zum Wohnbauvermögen und die Transparenz, damit planbar und ersichtlich ist, wie viele Mittel in welchem Jahr für welche Richtlinie tatsächlich zur Verfügung stehen. Deshalb schlage ich vor, dass wir ein Gesetz auf den Weg bringen, in dem die Zuführungen des Landes auf 10 bis 15 Jahre im Voraus festgelegt werden, so wie wir es auch beim Hochwasserschutz getan haben. Drittens brauchen wir ein klar strukturiertes und transparentes Antrags- und Bewilligungsverfahren, das vor allem den Bauwilligen nicht den letzten Nerv raubt. Neben mehr Schnelligkeit braucht es hier auch mehr Transparenz und Kontrolle, denn im Bau gilt: Zeit ist Geld. Jeder Monat, den unsere Verfahren dauern und den die Antragsteller damit Unklarheit haben und nicht beginnen können, kostet Unsummen von Geld. Wir brauchen viertens ein schlankeres Verfahren und damit auch weniger am Verfahren beteiligte Institutionen. Aus unserer Sicht sind die Thüringer Aufbaubank und das zuständige Ministerium diejenigen, die das sind. Drei Institutionen, wie es aktuell der Fall ist, zwischen denen die Antragsteller hinund hergeschickt werden, haben sich weder bewährt, noch ist das zeitgemäß oder im Sinne einer schlanken Verwaltung. Fünftens und letztens brauchen wir aber auch klare Gegenleistungen der Investoren für unsere Darlehen und Zuschüsse. Das heißt im Klartext: Wir brauchen umfangreiche Belegungs- und Mietpreisbindungen. Wenn wir das so aufgleisen, bin ich sicher, dass wir das Staatsziel aus unserer Verfassung noch besser als ohnehin bisher schon umsetzen können. Und vielleicht noch eine letzte Bemerkung, so Sie gestatten, zum Mietendeckel: Häme ist hier wirklich nicht angebracht. Das Problem besteht nach wie vor, dass Millionen Menschen in Berlin und anderswo aus ihrem angestammten Wohnsitz vertrieben werden. Eins stimmt auch nicht, Neubau war vom Mietendeckel ausdrücklich nicht betroffen, Herr Kollege Bergner, sondern das galt nur für Gebäude,

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