Jens Cotta
c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Beitragszahler! Was lange währt, wird endlich gut – so will es das Sprichwort. Für die Politik der Altparteien gilt heute aber leider oft das Gegenteil: Wenn es lange währt, dann taugt es nichts.
(Beifall AfD)
Lange gewährt hat die Erarbeitung des neuen Staatsvertrags, der den MDR-Staatsvertrag von 1991 ablösen soll, sieben Jahre hat man am Gesetzentwurf gewerkelt. Angesichts dieser langen Zeit hätte man annehmen können, dass alle Beteiligten im Meinungsbildungsprozess gehört worden wären und dass alle Interessen Berücksichtigung gefunden hätten. Tatsächlich aber konnten viele Betroffene nur innerhalb kürzester Frist Stellung nehmen und anderen wurde überhaupt nicht die Möglichkeit eingeräumt, sich zu dem Entwurf des MDR-Staatsvertrags zu äußern. Selbst der MDRVerwaltungsrat und der Rundfunkrat beklagten die sehr kurzen Fristen für eine Stellungnahme. Es wurde auch bemängelt, dass wesentliche Unterlagen zur Urteilsfindung entweder verspätet oder gar nicht an die Beteiligten ausgegeben worden seien. Natürlich hat das Methode – denn wenn die Erarbeitung eines Regelwerks sieben Jahre in Anspruch nimmt, dann kann es so eilig nicht sein –, um am Ende die Sachverständigen unter extremen Zeitdruck zu setzen. Kein Wunder also, dass das Beteiligungsverfahren zu großer Unzufriedenheit jenseits von Rot-Rot-Grün geführt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der novellierte Staatsvertrag hat gravierende Mängel, und die sind rechtzeitig erkannt worden. Man hätte sie beseitigen können. In der Anhörung haben die Verbände und medienrechtlich versierte Sachverständige aus den unterschiedlichsten Lagern vehement Kritik geäußert. Vor allem verfassungsrechtliche Bedenken wurden mehrfach zum Ausdruck gebracht. Ein Hauptkritikpunkt bleibt insbesondere die Zusammensetzung der Gremien, bei denen die Prinzipien der Staatsferne und Pluralität im neuen MDR-Staatsvertrag unzureichend berücksichtigt sind. Sogar der MDR selbst sah die geforderte Staatsferne gefährdet, da nunmehr auch Regierungsmitglieder regelmäßig an Verwaltungsratssitzungen teilnehmen können und das auch sicher tun werden. Der MDR sieht in seiner Stellungnahme diesbezüglich eine staatliche Einflussnahme durch die Regierungsmitglieder gegeben. Dass Rot-RotGrün einen Staatsfunk 2.0 implementieren will, wie wir ihn aus der jüngeren Geschichte der SED-Diktatur kennen, wird allein aus der Entstehungsgeschichte dieses neuen Staatsvertrags überdeutlich.
(Beifall AfD)
Zur Erinnerung: Das Verfassungsgericht hat den Rundfunkanstalten genau das Gegenteil ins Pflichtenheft diktiert. Um den verfassungsrechtlichen Makel bei der Staatsferne zu vertuschen, wurden irreführende Regelungen getroffen. So namentlich der uneinheitliche Rotationsmechanismus bei der Entsendung bestimmter Rundfunkratsmitglieder. Sechs Mitglieder der Arbeitnehmerverbände und zwei Mitglieder der Arbeitgeberverbände werden – ich zitiere aus § 16 Abs. 1 Nr. 9 – „[…] im amtsperiodenweisen Wechsel aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, aus Sachsen und Thüringen sowie aus Sachsen und Sachsen-Anhalt“ entsendet, hingegen wird – ich zitiere aus § 16 Abs. 1 Nr. 15 – „einem Mitglied der Jugendverbände, im Wechsel nach jeder zweiten Amtsperiode aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt“, die Entsendung in den Rundfunkrat ermöglicht. Sehr geehrte Damen und Herren, ein unbefangener Beobachter wird sich fragen: Wozu dieses Durcheinander? Die Antwort ist schnell gefunden. Die strukturelle Verankerung linker Ideologien ist das Ziel. Die Folgen werden ein massives Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeberverbänden auf der einen Seite und Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbänden auf der anderen Seite sein. Der Rotationsmechanismus wird zusätzlich die Unausgewogenheit und Ungleichheit fördern. Die Aufblähung des Rundfunkrats mutet wie ein aus der Zeit gefallenes Relikt an. Formal wird die Anzahl regierungsnaher Mitglieder verringert, schaut man jedoch auf die neuen Mitglieder, wie die LSBTTIQ, Migranten oder sogenannte Klimaschutzverbände, weiß jeder, woher der Wind weht. Das Stichwort lautet: Zivilgesellschaft und deren meist linksgrüne Verbände werden wesentlich vom Staat finanziert.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das sagt die sogenannte Alternative für Deutschland!) Im Übrigen ist die Vergrößerung des Rundfunkrats nicht nur unzeitgemäß, sondern natürlich auch kostentreibend. Aber man weiß ja, wie man an das Geld kommt, nämlich durch den Zwangsbeitrag. Und wo wir gerade bei den Kosten sind: Wie der aktuell abschließende Bericht des Thüringer Rechnungshofs bei der Prüfung des MDR-Klangkörpers aufzeigt, gibt es nach wie vor signifikante strukturelle Missstände im öffentlich-rechtlichen Rundfunk des MDR. Mangelnde Zuordnung sowie unvollständige Erfassung von Kosten und mangelhafte Evaluierung über die Auslastung werden vom Rechnungshof angemahnt. Außerdem werden die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit missachtet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der MDR wird von den Beitragszahlern finanziert. Das sollte auch bei der Debatte um einen neuen MDR-Staatsvertrag nicht vergessen werden. Umso wichtiger ist es, eine zeitgemäße Reform des MDR anzustreben, Kosten zu senken und die Beitragsfreiheit anzustreben. Die Richtung weisen unser Entschließungsantrag und das AfD-Grundfunkkonzept. Die verfassungsrechtlich mehr als bedenkliche Neufassung des MDR-Staatsvertrags lehnt die AfD-Fraktion ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
