Franziska Baum
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Relevanz von Schulkonten haben wir, glaube ich, in der ersten Beratung schon auch ausführlich beleuchtet und haben da auch darüber gesprochen oder – besser gesagt – sehr plastisch dargestellt, wo sich bisher immer das Geld für Klassenfahrten oder Projekttage so anfindet. Da war vom privaten Konto der Lehrkraft bis zum Honigglas auf dem heimischen Bücherregal – glaube ich – alles dabei. Insofern schaffen wir eine Regelung zum Führen von Konten in Schulen und schließen damit jetzt eine Lücke, was in den Schulen tatsächlich nicht nur ein Problem löst, sondern, wenn es richtig umgesetzt wird, auch eine Rechtssicherheit schafft, die uns in Schulen einen ganzen Schritt weiterbringt. Eine zentrale Frage wird dabei aber bleiben: Wird das Schulkonto zum bürokratischen Monster oder zu einem hilfreichen Instrument im Schulalltag? Und das ist eine Frage, die ich hier gern noch mal mit erörtern wollen würde. Aus Sicht der Freien Demokraten sind Schulkonten auf jeden Fall ein erster Schritt in Richtung selbstverantwortliche Schule,
(Beifall FDP)
ein erster Schritt dahin, dass die Schulleitungen nicht nur eigene Entscheidungen treffen können, wie Leben und Lernen in der Schule stattfinden kann, sondern vor allem auch, diese Entscheidungen dann eigenständig umzusetzen. Der geänderte Gesetzentwurf, der geeinte Vorschlag, der jetzt hier aus dem Ausschuss wiederkommt, stellt sicher, dass jede Schule im Namen des Freistaats ein Schulkonto eingerichtet bekommt, und die Schulen – Frau Kollegin RotheBeinlich hat es gerade schon ausgeführt –, die schon Schulträgerkonten haben, können die weiter behalten. Dieser Bestandsschutz war wichtig, um gerade hier Verunsicherung bei den Schulen vorzubeugen. Über die Konten sollen die Schulen Klassenfahrten abwickeln können, Geld von Eltern einsammeln oder auch weiterleiten können. Das ist quasi eine Grundlage dafür, dass wir Prozesse an der Schule, die bisher immer irgendwie gelaufen sind, jetzt einfacher, moderner und auch rechtssicher umsetzen können. Darüber hinaus – und das weiß ich aus liberaler Sicht sehr zu schätzen – bringt der geänderte Gesetzentwurf auch die Idee mit, dass die Konten auch für die selbstständige Verwaltung öffentlicher Mittel, wie zum Beispiel Schulbudgets, genutzt werden können. Das ist eine schöne Grundlage für das Thema „Selbstverantwortliche Schule“. Schulträger könnten hier Freiraum einräumen, wenn es um die Beschaffung von Material geht, oder auch Mittel wie zum Beispiel das Schulbudget, das ja aktuell eher so ein bürokratischer Urwald ist, könnte tatsächlich ein Budget für die Schule vor Ort werden. Man kann damit also viel machen, aber in der Vision der FDP-Fraktion beim Thema „Selbstverantwortliche Schule“ gibt es da drum herum auch immer ein Unterstützungssystem, und dazu gehören auch Fachkräfte für die Verwaltung an der Schule, die jene Verwaltungsaufgaben – und die werden mit dem Konto kommen – übernehmen. Mit dem Gesetz erhält die Landesregierung recht breit die Aufgabe, sich bei der Umsetzung auf entsprechende Rahmenrichtlinien zu verständigen. Da sind insgesamt drei Ministerien in die Pflicht genommen, nämlich das Bildungs-, das Finanz- und das Innenministerium. In der ersten Beratungsrunde hier im Plenum und auch in den Haushaltsdiskussionen kam aber schon raus, dass da Bildungs- und Finanzministerium nicht zwingend die Ansichten teilen. Insofern hoffe ich, dass die Regelungen der entsprechenden Rechtsvorschriften für das Schulkonto jetzt eine praktikable Umsetzung vor Ort eher als Orientierungsgröße nehmen, als dass sich die Wunschvorstellungen der einzelnen Verwaltungen da durchsetzen. Deswegen möchte ich hier noch mal deutlich machen: Wir Freien Demokraten wünschen uns ein Schulkonto, das für die Schulleitungen einfach zu handhaben ist, alltagstauglich ist und vor allem zu mehr Rechtssicherheit in den Schulen führt. Da geht es ganz banal um Fragen wie: Wer eröffnet das Konto? Wer zahlt die Kontoführungsgebühren? Da gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Es geht aber eben auch um die Frage: Welche Mittel eignen sich denn möglicherweise, um über ein eigenes Schulkonto einfach abgewickelt zu werden, die aktuell in den Verwaltungen verwaltet werden? Auch sind es Fragen wie: Braucht es für jeden Topf einen eigenen Verwendungsnachweis oder lässt sich das über ein Jahr bündeln? Wer kümmert sich um die Verwaltung? Das habe ich vorhin angesprochen. Gibt es Verwaltungskräfte, die das in den Schulen umsetzen können? Etc. pp. Für uns ist klar, die Schulleitung entscheidet über die Ausrichtung und die Entwicklung der Schule, aber sie ist jetzt nicht dafür da, die Bücher zu führen. Es sind also noch einige Fragen offen, aber wir schaffen mit der Änderung des Schulgesetzes hier eine Grundlage. Wir als Freie Demokraten begrüßen diesen Gesetzentwurf und werden ihm auch zustimmen, verbunden mit der eindringlichen Bitte an die Landesregierung, die notwendigen Regelungen zwar zügig zu konkretisieren, aber auch immer mit der Lebenswelt von Schule vor Augen.
(Beifall FDP)
Uns ist daran gelegen, dass dieses nützliche Instrument, das der Gesetzgeber Ihnen hier anvertraut, nicht in Ihrer Hand zum bürokratischen Ungetüm wird. Ziel muss es sein, dass die Schulen es leichter haben, Gelder zu nutzen und für die Verbesserung der Lernbedingungen in Thüringen einzusetzen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
