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Steffen Dittes

Die Linke 21.04.2021 Sitzungen 7/42

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Vielen Dank. Zu den vier Kernänderungen wurde verschiedentlich schon ausgeführt, sodass ich mich vielleicht auch auf zwei konzentrieren kann: nämlich auf die Frage der Absenkung der Quoren, Herr Bergner, und auf die Frage der Neueinteilung der Wahlkreise in Thüringen. Herr Bergner, Sie haben natürlich recht: Viele Argumente, die auch heute für eine weitere Absenkung der Hürden ins Feld geführt werden können, lagen auch damals in den Ausschussberatungen, auch hier im Parlament schon auf dem Tisch. Frau Henfling ist – glaube ich – in ihrem Redebeitrag darauf eingegangen. Aber ganz so einseitig, wie Sie es dargestellt haben, war die Anhörung nicht. Es gab in der Anhörung auch sehr wohlmeinende Positionen, die gesagt haben, dass diese Absenkung der Hürden um 50 Prozent den Anforderungen genügt. Wir hatten zum Beispiel auch Anzuhörende – das müssen Sie auch sagen –, die beispielsweise die Regelung zur Durchführung einer reinen Briefwahl in Teilen von Wahlkreisen und auch in Wahlkreisen im gesamten Gebiet, die wir zur Diskussion gestellt haben, für eine durchaus kluge Regelung gefunden haben. Aber wir haben uns auch von anderen Anzuhörenden überzeugen können. Insofern: Ernsthaftigkeit von Anhörungen heißt, Argumente abzuwägen, und zwar alle Argumente von Anzuhörenden und nicht nur den Teil, der uns vielleicht jeweils am Besten in den Kram passt. Aber es ist noch etwas anderes eingetreten, und deswegen ist es ein Stück weit vergossene Milch, wenn wir darüber diskutieren, was jeder damals für eine Position hatte. Herr Walk hat die Position der CDU-Fraktion eben dargestellt, und wenn man hier auf parlamentarische Mehrheiten angewiesen ist, dann muss man auch unterschiedliche Auffassungen in den Fraktionen berücksichtigen, um am Ende zu einem Kompromiss zu kommen. Aber wir haben in der Zwischenzeit natürlich auch verfassungsgerichtliche Entscheidungen wie die bereits erwähnte in Berlin. Das heißt auch, sich damit auseinanderzusetzen, was dort an verfassungsrechtlichen Grundsätzen für die notwendigen Unterstützungsunterschriften niedergeschrieben steht. Dort ist aufgeführt, Herr Walk, dass eine Absenkung der Unterstützungsunterschriften auf 20 bis maximal 30 Prozent das Mindestmaß ist, was aus verfassungsrechtlicher Sicht zu erwarten ist. Und, Herr Walk, da ist es im Prinzip auch völlig irrelevant, wenn Sie heute die Frage stellen: Wie ist denn die Pandemie im Sommer? Wir können doch nicht auf eine Situation wetten, die im Zweifelsfall dazu führt, dass wir eine verfassungswidrige Wahl durchführen oder Wahlvorbereitungen in Thüringen vorfinden. Sondern wir müssen davon ausgehen, dass mit dem Kenntnisstand von heute die wahlrechtliche Situation so geklärt sein muss, dass die Wahl, die wir am 26. September durchführen wollen, verfassungsrechtlich unangreifbar ist. Dann ist es auch gar nicht in erster Linie entscheidend, wie die Infektionslage oder das Infektionsgeschehen ist. Sie müssen nämlich berücksichtigen – und das hat das Verfassungsgericht in Berlin auch –, dass sich das Verhalten der Menschen nach dieser Pandemie auch verändert, nämlich dass Menschenansammlungen vermieden werden, der direkte Kontakt vermieden wird. Das trifft natürlich für Wahlhelferinnen in den Parteien ebenso zu, aber auch auf die Menschen, die Parteien unterstützen möchten, insbesondere die kleinen. Dann muss man natürlich auch noch mal ein bisschen zur Kenntnis nehmen – das will ich Ihnen auch sagen, Herr Walk, weil Sie sagen: Das ist nicht so einfach übertragbar! Natürlich ist es nicht so einfach übertragbar. Stellen Sie sich doch einfach nur mal räumlich und von der Bevölkerungsdichte her die Situation in einem Berliner Wahlkreis und beispielsweise – wenn ich Frau Marx sehe – in einem Wahlkreis im Kyffhäuserkreis vor. Wenn Sie sich allein nur bildlich vorstellen, wie viele Menschen Sie tagtäglich dort sehen können, die Sie ansprechen können, um Unterschriften zu leisten, werden Sie vielleicht auch nachvollziehen können, warum wir es als zwingend notwendig erachten, eine Rechtsprechung, die in Berlin praktisch Gültigkeit hat und verbindlich durch den Gesetzgeber umzusetzen ist, dann auch in ihren Grundsätzen in Thüringen zu übernehmen. Wir sind gut beraten, die Absenkung auf jeweils 20 Prozent der ursprünglichen Regelung im Landeswahlgesetz zu vollziehen. Aber Sie und auch Herr Bergner haben natürlich auch recht: Wir sollten das in der Anhörung im Innenausschuss mit denselben Anzuhörenden fortgesetzt diskutieren. Unstrittig ist, es gibt die Zulässigkeit dieser Unterschriftenquoren, um einer Zersplitterung entgegenzuwirken, aber die Hürden müssen eben auch Chancengleichheit für kleine Parteien garantieren. Dann komme ich zu dem zweiten Punkt, zu dem ich noch ausführen will, auch darauf sind Sie ja eingegangen, Frau Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat auch sehr ausführlich dazu gesprochen: Wir müssen uns einmal gewahr werden, dass die Unterschiedlichkeit der Wahlkreise in Thüringen sehr groß ist, und zwar beträgt die Spreizung der Wahlberechtigten in Thüringen im Maximalfall 23.000 wahlberechtigte Stimmen. Das führt dazu, dass man die Gleichheit der Wahl, die Gleichheit der Stimme, die Gleichheit des Gewichts einer Stimme in den Wahlkreisen durchaus infrage gestellt sieht. Deswegen zwingt uns auch das Wahlgesetz, bei Abweichung vom Mittel zwischen 15 und 20 Prozent diese Wahlkreise zu beobachten, bei einer Abweichung von 20 bis 25 Prozent diese Wahlkreise möglichst anzupassen, und bei 25 Prozent oder mehr Abweichung sind wir gezwungen, diese anzupassen. Diese Beobachtungsfunktion und das Änderungserfordernis haben wir eigentlich in einem Drittel der Wahlkreise in Thüringen. Was wir aber jetzt haben, ist – und darauf wurde hingewiesen – wieder eine Situation, in der wir schnellstmöglich reagieren müssen, um die Wahl im September wahlrechtlich abzusichern. Das heißt, dass wir gar nicht in der Lage sind, auch innerhalb dieser kurzen Zeit, eine völlige Neustrukturierung, die eine weitestgehende Gleichheit in allen Wahlkreisen darstellt, herzustellen. Insofern ist es richtig, dass mit dem Vorschlag hier der minimalinvasivste Vorschlag eingebracht worden ist, um die gesetzgeberischen Notwendigkeiten zu erfüllen, um nicht in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass die Parteien letztlich die Wahlkreise neu sortieren, damit das eventuell für das jeweilige Stimmenverhältnis am besten passt. Nein, das ist nicht der Fall, sondern es geht durch diesen Vorschlag hier darum, die Wahlkreisstruktur so gering wie möglich zu verändern, aber Rechtssicherheit herzustellen und das gesetzliche Erfordernis tatsächlich zu erfüllen. Abschließend will ich den Vorschlag auch schon heute einbringen: Nach dem Thüringer Landeswahlgesetz ist die Landesregierung verpflichtet, 27 Monate nach der Wahl einen entsprechenden Bericht zur Struktur, zu den Wahlberechtigten in den einzelnen Wahlkreisen im Land vorzulegen. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes in zweiter Beratung die Landesregierung in einem Begleitantrag auffordern, diesen Bericht ein Stück weit vorzuziehen – wir wissen um die Abweichung, die vorhanden ist, diesen Bericht möglichst schon nach 20 Monaten vorzulegen – und dann gemeinsam hier zwischen den Fraktionen ein Verfahren zu verabreden, möglicherweise auch unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten, unter Einbeziehung von kommunalen Vertretern aus den Gebietskörperschaften, dann die Wahlkreisstruktur neu zu entwickeln. Das wird keine vollkommen neue Struktur sein, aber sie wird dann auch kommunalrechtliche Entscheidungen, zum Beispiel zur Veränderung von Gebieten in den letzten Jahren, nachvollziehen und wirklich dafür Sorge tragen, dass landesweit jede Stimme auch in den Direktwahlkreisen das gleiche Gewicht hat. Darum wird es gehen. Aber das ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode. Unsere Aufgabe ist es jetzt, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, um für die Wahl am 26. September verfassungsrechtliche und wahlrechtliche Sicherheit zu haben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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