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Andreas Bühl

CDU 21.04.2021 Sitzungen 7/42

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Liebe Kollegen, zu dem vorliegenden Gesetzentwurf, zu dem wir heute in letzter Beratung kommen, gibt es Folgendes zu berichten: Der Gesetzentwurf, so wie er jetzt hier in der Endabstimmung vorliegt, wurde am 4. Februar in der 35. Sitzung an den Ausschuss für Bildung und Jugend und Sport überwiesen und der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 16. Februar und in seiner 29. Sitzung am 19. April beraten. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt, an dem sich rege beteiligt wurde. Es wurde dem Vorschlag der CDU-Fraktion, Schulkonten einzuführen und damit auch Schulen vor Ort mehr Autonomie zu geben, breit zugestimmt und es gab auch eine ganze Reihe von Rückmeldungen, die dann zum Schluss zu einer Anpassung des Vorschlags geführt haben, der im Ausschuss so auch beschlossen wurde. Im Ausschuss wurde am 19. April also eine geänderte Version zur Annahme empfohlen, in der noch mal Änderungen vorgenommen wurden wie zum Beispiel, dass auch klargestellt wurde, dass Schulkonten, die bereits von Schulträgern eingerichtet wurden, weiterhin bestehen können und nicht umgeändert werden müssen. So liegt jetzt ein Vorschlag vor, der heute letztendlich beraten werden kann, und ich freue mich auf die gemeinsame Diskussion. Vielen Dank.

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