Robert-Martin Montag
c) Rundfunkfreiheit gewährleisten, Strukturen modernisieren, Mitbestimmung und Pluralität stärken – MDR-Staatsvertrag rechtssicher novellieren
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Blechschmidt hat das, glaube ich, ganz gut zusammengefasst, wie die Diskussionslage
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das hoffe ich!) – mit viel Vorlauf, das haben Sie auch gut zusammengefasst – im Ausschuss entsprechend war. Wir haben einen langen Entschließungsantrag schon zur ersten Plenardebatte hier eingebracht, wo wir Probleme sehen. Die sind auch durch die Anzuhörenden bestätigt worden oder zu großen Teilen bestätigt worden. Ich spreche hier aber zu einem anderen Entschließungsantrag, der zu stellen uns schon etwas verwundert hat, denn hier in diesem Antrag geht es darum, eine Benachteiligung in der Vertretung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MDR, nämlich gerade der sogenannten freien Mitarbeiter, zu beenden. Das gibt mir aber noch einmal die Möglichkeit zu skizzieren, dass es, glaube ich, sehr wohl so ist, und wir als Freie Demokraten stehen ja auch dafür, dass es Unternehmen dann gut geht, wenn sich Unternehmen und Mitarbeiter als Partner verstehen. Denn die Sozialpartnerschaft ist ja tief verankert in der sozialen Marktwirtschaft, und das sollte auch und gerade für öffentliche Unternehmen gelten. Allerdings, das ist eben leider bisher immer noch der Fall, aufgrund von ein paar Besonderheiten gibt es eine Benachteiligung der freien Mitarbeiter. Das sind über 1.500/1.600 Mitarbeiter. Worum handelt es sich eigentlich hier in unserem Entschließungsantrag? Das lässt sich kurz zusammenfassen. Ich will es skizzieren. Der Bund plant gerade, das Bundespersonalvertretungsgesetz zu novellieren, wonach es möglich ist, dass eben auch freie Mitarbeiter sich zukünftig im Personalrat vertreten lassen können. Leider hat der Staatsvertrag hier eine Regelung getroffen, die diese zukünftige Novellierung, das heißt, die Anwendung immer aktuellen und geltenden Rechts bezüglich des Bundespersonalvertretungsgesetzes ausschließt. Das ist ein Rückfall in Zeiten, der uns als Freie Demokraten jedenfalls sehr verwundert hat, denn andere Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts machten es vor, wie moderne Personalvertretungspolitik funktionieren kann. Was ist aber aktuell die Regelung, die der Staatsvertrag vorsieht? Das ist die sogenannte Freienvertretung durch die Intendanten. Zusammengefasst soll hier die Intendantin, also wenn Sie so wollen, die Chefin des Unternehmens, dafür sorgen, dass für einen Großteil ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechte gewahrt bleiben und vertreten sind. Ich glaube schon, dass es durch die Intendantin auch sicherlich gut gemacht werden würde, aber ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass hier, wenn schon im Bund das Bundespersonalvertretungsgesetz angepasst wird, eben auch die freien Mitarbeiter des MDR profitieren sollten.
(Beifall FDP)
Insofern: Lassen Sie uns in dem Fall Arbeitnehmerrechte stärken! Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Ich glaube, dann ist dem Genüge getan, wie aus unserer Sicht eine moderne Personalvertretung für Festangestellte, aber auch für freie Mitarbeiter beim MDR aussehen sollte. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
