Astrid Rothe-Beinlich
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch liebe Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, ich bin einigen meiner Vorrednerinnen sehr dankbar für die sachliche und juristische Darstellung des Sachverhalts, um den es hier eigentlich geht – gehen sollte, will ich vielmehr sagen –, denn ja, es stimmt, auch Richterinnen und Richter können irren. Und es stellt sich schon die Frage, wieso, weshalb, warum die AfD sich diesen Beschluss herausgesucht hat, um hier eine Aktuelle Stunde zu veranstalten. Es gibt auch dafür ein Wort, das nennt man „Instrumentalisierung“.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Werte Kollegen von der AfD – das müssen Sie sich gefallen lassen –, es war und ist eben kein Zufall, dass gleichlautende Anträge reihenweise quasi organisiert wurden,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir waren es
nicht!) dass über unterschiedliche Webseiten, seit Wochen vorbereitet, ein solche Entscheidung quasi provoziert wurde. Es ist gegebenenfalls auch kein Zufall, dass diese Fälle bei einem bestimmten Familienrichter landeten, der eine familiengerichtliche Entscheidung getroffen hat. All das wird aufzuklären sein. Aber wenn Sie jetzt, Herr Möller, durch den Saal brüllen „Wir waren es nicht!“ und dabei feixen und über Ihre Social-Media-Kanäle mit dazu aufrufen, genau solche Klagen zu unterstützen, dann fragen wir uns schon, was Sie hier eigentlich wollen.
(Unruhe AfD)
Wir alle wissen, was Sie wollen: Sie leugnen die Pandemie, Sie leugnen die Wichtigkeit bestimmter Schutzmaßnahmen, Sie leugnen den Infektionsschutz, Sie machen Stimmung – und das ist das, was uns bedenklich stimmen muss. Ihnen geht es nicht um den Rechtsstaat, Sie treten den Rechtsstaat mit Füßen. Ihnen geht es auch nicht um die richterliche Unabhängigkeit, das wäre ja schön. Ihnen geht es darum, einen Beschluss in Ihrem Sinne zu instrumentalisieren, um Stimmung zu machen, und das tun Sie ja auch reichlich. Ich will an dieser Stelle gar nicht auf weitere Details eingehen. Es ist aber bezeichnend, dass die AfD in ihrer Aktuellen Stunde von einer sogenannten „kontrovers diskutierten Entscheidung“ spricht. Das ist schon eine sehr bewusste Wortwahl, die Sie da nutzen, um für sich zu nutzen, was tatsächlich für viele Diskussionen gesorgt hat. Als ich das Urteil gesehen habe, ging es mir übrigens ähnlich wie dem Kollegen Schard – das passiert vielleicht nicht so häufig –, sodass ich erst mal dachte: Kann das überhaupt echt sein? Nun bin ich bekanntlich keine Juristin, aber ich konnte es mir schlichtweg gar nicht vorstellen, dass eine solche Entscheidung getroffen wird, und zwar nicht nur für diejenigen, die da geklagt haben, oder die Kinder, die da betroffen waren oder sind, sondern für zwei ganze Schulen. Dass das so nicht funktionieren kann, das hat ja meine Kollegin Marx hinreichend dargestellt. Aus Bayern – wie gesagt – kam ja sogar die Aussage, dass es sich bei dieser Entscheidung um einen ausbrechenden Rechtsakt handelt. Und ich bin froh, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die genau dieses Ausbrechen stoppen wollen, das will ich auch ganz deutlich sagen. Das Verwaltungsgericht von Weimar hat mit seiner gestrigen Entscheidung die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes noch einmal bestätigt und das Urteil des Weimarer Amtsgerichts nicht zufällig als offensichtlich rechtswidrig eingestuft. Ganz unabhängig von der juristischen Bewertung zeigt das Verfahren am Weimarer Familiengericht aber auch, dass die Kritik an den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung lauter und zu den Maßnahmen drastischer wird. So sind – wie gesagt – nach dem Weimarer Beschluss ja sofort Vordrucke für gleichlautende Anträge eingestellt worden, deutschlandweit sind massenhaft gleichlautende Anträge unter dem Stichwort der sogenannten Kindeswohlgefährdung eingereicht worden. Das muss man sich mal vor Augen führen. Ich sage das auch ein Stück weit vor dem Eindruck, dass heute hier vor dem Thüringer Landtag, bevor die Sitzung begann, 42.000 Unterschriften gegen die Maskenpflicht in der Schule übergeben wurden.
(Beifall AfD)
Da klatschen Sie! Es ist das gute Recht, gegen eine Maskenpflicht zu sein, in einer Demokratie muss man sich damit auch auseinandersetzen. Aber ich frage mich, worum es dabei geht: Geht es darum, Schule sicherer zu machen? Geht es darum, sich gegenseitig vor einer möglichen Infektion zu schützen und was hilft? Wir wissen, wir brauchen Tests, aber sie helfen nicht davor, sich anzustecken. Es braucht die Abstandsregeln, und es sind die Masken, die nachweislich helfen, die schützen. Es mag nicht schön sein, wir erleben es ja auch alle, wenn wir hier alle viele Stunden mit FFP2-Maske im Raum sitzen – nicht alle; schön wäre es, wenn es alle wären; es interessiert die AfD ja überhaupt nicht und Teile der CDU auch mitunter nicht
(Beifall AfD)
– und Sie klatschen wieder –, aber es gefährdet andere, genauso, wie Sie den Rechtsfrieden mit solchen Aktuellen Stunden gefährden, genauso, wie Sie das Vertrauen in die Justiz gefährden, indem Sie solche Einzelentscheidungen auch noch für Ihre politischen Zwecke instrumentalisieren. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
