Franziska Baum
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Vertreter der Justiz an den Endgeräten, vielleicht hört uns ja einer zu. Bemerkenswert ist es ja schon, warum jetzt anhand einer Einzelfallentscheidung eines Thüringer Richters auf den allgemeinen Umgang der Politik mit der Justiz geschlossen werden soll. Gerade in den letzten Wochen und Monaten sind eigentlich gerichtliche Aussagen zu Maßnahmen der Corona-Pandemie oder zur Eindämmung der Corona-Pandemie nichts Neues. Davon gab es unzählige Entscheidungen, mal wurden die Maßnahmen bestätigt und mal für nicht anwendbar erklärt, und in manchen Fällen hat auch das eine Gericht die Entscheidung des anderen Gerichts wieder aufgehoben. Das ist aus unserer Sicht genau in dieser Form Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats, das ist die richterliche Unabhängigkeit.
(Beifall FDP)
Im Rahmen der Rechtsnorm gibt es Spielräume, und innerhalb dieser können gleiche Sachverhalte unterschiedlich entschieden werden. Nicht umsonst sagt der Volksmund: Drei Juristen, vier Meinungen. Unser Rechtssystem sieht das System der Überprüfung richterlicher Entscheidungen zum Beispiel durch eine übergeordnete Instanz vor. Gerade bei neu auftretenden Sachlagen – und darum handelt es sich ja hier im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Corona-Maßnahmen – schaffen divergierende Entscheidungen der Gerichte auch einfach die Grundlage für eine ausdifferenzierte Rechtsprechung, die sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert. Es hat jetzt zum Thema „Maskenpflicht im Unterricht“ nicht nur aus Weimar Entscheidungen gegeben, und ich will die hier auch gar nicht inhaltlich auswerten, aber für die Diskussion ist wichtig, dass diese unterschiedlichen Meinungen Teil des Systems sind. Genau so sieht unser Rechtssystem das vor. Wenn die AfD jetzt also infrage stellt, dass hier in der Öffentlichkeit und durch die Politik der Justiz der Rückhalt oder der Respekt verwehrt wird, dann müssen wir über was anderes sprechen, dann müssen wir über die Besonderheit dieser besagten Maskenentscheidung in Weimar sprechen und warum sie eine solche Diskussion hervorgerufen hat. Ein Familiengericht hat zu den Corona-Maßnahmen eine Entscheidung getroffen. Das ist per se erst mal etwas ungewöhnlich, denn eine familiengerichtliche Entscheidung zu dem Thema hatten wir bisher noch nicht. Ob das jetzt zulässig ist, darf geprüft werden, und ob die Entscheidung an sich gerechtfertigt ist, darf auch geprüft werden. Und wenn es das Prozessrecht vorsieht, dann ist es auch völlig legitim, wenn eine Behörde, ein Ministerium diese Überprüfungsmöglichkeit nutzt. Das hat nichts mit mangelndem Respekt zu tun. Nun fragt die AfD, wie viel Respektlosigkeit die richterliche Unabhängigkeit und damit die Funktionsfähigkeit der dritten Gewalt im Rechtsstaat verträgt. Sehen Sie, da ist aus meiner Sicht noch ein Denkfehler. Die richterliche Unabhängigkeit ist nicht grenzenlos. Genauso wie die Politik im Sinne des Volkes agiert, spricht das Gericht ein Urteil im Namen des Volkes. Auch die richterliche Unabhängigkeit agiert innerhalb ihrer Legitimation durch das Volk. Sie muss sich innerhalb vorgegebener gesetzlicher Grenzen bewegen. Findet eine richterliche Entscheidung bewusst außerhalb dieser rechtlichen Grenzen statt, dann ist das unter Strafe gestellt. Auch hier besteht die Möglichkeit, über ein mehrstufiges System Entscheidungen durch die Justiz wieder neu zu prüfen und neu zu entscheiden. Aus Justizsicht ist das, was um diese Maskenentscheidung – ein Urteil ist es ja nicht gewesen – passiert, eine völlig normale und alltägliche Situation.
(Beifall FDP)
Einen Unterschied in dieser speziellen Entscheidung gibt es allerdings, und das ist nicht nur das breite öffentliche Interesse, sondern das ist auch – und zugegebenermaßen unterstelle ich damit jetzt etwas –, dass der zuständige Richter sehr deutlich ein politisches Statement setzen wollte. Wenn nun von der Politik diese politische Aussage eines Richters aufgegriffen und kontrovers diskutiert wird, dann ist das von dem Richter zu erwarten gewesen und dann auch hinzunehmen, denn auch das ist nicht neu, andere richterliche Entscheidungen treffen auf einen politischen Diskurs. Ich erinnere zum Beispiel an die Diskussion im Nachgang der Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts zum Paritätsgesetz. Es ist hier also kein besonderes, abweichendes oder nicht erwartbares Verhalten der Politik oder der Landesregierung festzustellen, erst recht kein respektloses Verhalten gegenüber der Justiz als demokratische Gewalt. Dann können sich die Abgeordneten der AfD hier auch nicht so hinstellen und so tun, als würde die Politik die Justiz nicht ernst nehmen und respektieren. Die Justiz respektieren heißt nicht, jede einzelne Richterentscheidung als in Stein gemeißelt und unangreifbar hinzunehmen – das habe ich gerade ausgeführt. Ich sehe hier eher den Versuch der AfD, jedwede öffentliche Auseinandersetzung verbieten zu wollen.
(Beifall FDP)
Respekt und Rückhalt gibt man der Justiz, wenn man ihre Funktionsfähigkeit sicherstellt. Da gibt es tatsächlich eine ganze Reihe Aufgaben, die zu erledigen sind, als hier darüber zu diskutieren, ob sich die politische Öffentlichkeit über eine richterliche Entscheidung aufregen darf. Allein, wenn ich mir die Arbeitsfähigkeit der Gerichte in der Pandemie angucke, ist die Digitalausstattung zum unabhängigen Arbeiten noch immer nicht auf dem Stand der Neuzeit, und von digitaler Infrastruktur in den Verhandlungssälen braucht man, glaube ich, auch nicht sprechen.
(Beifall FDP)
Wenn wir also über den Respekt gegenüber der Justiz sprechen wollen, dann heißt es, die richterliche Unabhängigkeit und die zu den jeweiligen Entscheidungen zugehörigen Überprüfungsmöglichkeiten zu akzeptieren.
