Janine Merz
tiker wirksam schützen!“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, der Thüringer Innenminister Georg Maier hat am Montag die Jahresstatistik zu Politisch motivierter Kriminalität vorgestellt. Meine Fraktion hat diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir einmal den Blick auf eine Gruppe von Opfern richten wollen, die derzeit besonders von politisch motivierter Gewalt und Kriminalität betroffen sind. Im Gegensatz zu hauptamtlichen Bundes- und Landespolitikern verfügen Gemeinde- und Stadträte, Kreistagsmitglieder und Bürgermeister und Bürgermeisterinnen nicht über den Schutz in der Öffentlichkeit oder gar dauerhaft polizeilichen Personenschutz. Das soll politisch motivierte Gewalt gegen Hauptamtliche keineswegs relativieren, es zeigt aber, dass die kommunalpolitisch Engagierten im Besonderen Solidarität und Schutz bedürfen. Eine Studie der Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Titel „Beleidigt und bedroht“ aus dem Januar dieses Jahres beleuchtet die Arbeitsbedingungen und das gesellschaftliche Klima, in denen sich unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker engagieren. Die Ergebnisse dieser Studie sind erschreckend und belegen, dass das Dunkelfeld politisch motivierter Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und politiker noch größer ist, als die PMK-Statistiken ‑ nahelegen. Nahezu jedes Gemeinderatsmitglied ist mittlerweile Beleidigungen ausgesetzt, und das sowohl außerhalb des Gemeinderats in privaten Bereichen als auch im Rat selbst. Das Ausmaß richtet sich dabei nach der Emotionalität des derzeitigen regionalen oder auch überregionalen Themas, danach, ob gerade Wahlkampf ist, oder danach, was gerade auf einer höheren politischen Ebene passiert. Knapp die Hälfte der befragten Kommunalpolitikerinnen und politiker ist im Zusammenhang mit ‑ dem eigenen Mandat schon einmal Opfer von Bedrohungen geworden, die sich gegen sie selbst oder gegen die Familie richteten. Ein Drittel gab schließlich an, im Zusammenhang mit der Mandatsausübung schon einmal zum Ziel eines tätlichen Angriffs geworden zu sein. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die Corona-Krise wirkt auch im Hinblick auf die gesellschaftliche Polarisierung wie ein Brandbeschleuniger. Beispiele für die Eskalation politisch motivierter Gewalt finden wir zur Genüge vor der eigenen Haustür hier in Thüringen. So stand der Hildburghäuser Landrat, Thomas Müller, zeitweise unter Personenschutz, weil er in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit der Corona-Verordnung massiv bedroht wurde. Der Bürgermeister von FlohSeligenthal, Ralf Holland-Nell, wurde vor seinem eigenen Haus von einer Gruppe sogenannter Querdenker aufgesucht. Und neben dem Ministerpräsidenten und weiteren Mitgliedern der Landesregierung erhielten eben auch viele Landräte, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder auch die Amtsärzte im Dezember des letzten Jahres anonyme Morddrohungen. Solche Exzesse gedeihen besonders in einem verrohten gesellschaftlichen Klima, das insbesondere durch politische Kräfte wie die Rechts-außen-Fraktion hier im Hohen Hause geschaffen wird.
(Beifall DIE LINKE)
Es ist der systematische Angriff auf unsere politische Kultur und damit auf unsere Demokratie selbst.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dem müssen wir uns entscheidend entgegenstellen. Denn dieses Klima wird nicht zuletzt dazu beitragen, dass die Bereitschaft zum Ehrenamt, zur Kandidatur für ein kommunalpolitisches Amt bei der nächsten Wahl sinken wird. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass mit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität erstmals explizit auch kommunale Amts- und Mandatsträger sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei Anfeindungen und Bedrohungen unter Schutz gestellt werden und ein höheres Strafmaß bei Beleidigungen von ebendiesen festgeschrieben wurde. Dies unterstreicht den politischen Willen, Hasskriminalität in den sozialen Medien systematisch zu verfolgen und wirkungsvolle Mechanismen gegen Morddrohungen, volksverhetzenden und antisemitischen Äußerungen und anderen strafbaren Inhalten in den sozialen Medien zu etablieren. Zudem braucht es eine konsequente gerichtliche Verfolgung und strafrechtliche Sanktionierung von Gewalt gegen Kommunalpolitikerinnen und politiker. Hier hält sich leider ‑ hartnäckig die Auffassung, dass ein gewisses Maß an Beleidigungen und Bedrohungen ein quasi natürlicher Preis für ein politisches Ehrenamt sei. Es bedarf meines Erachtens auch eines Umdenkens in der Rechtsprechung, das den verheerenden Auswirkungen politisch motivierter Gewalt auf unsere Demokratie durch ein entsprechendes Ausschöpfen des Strafrahmens Rechnung trägt.
