Astrid Rothe-Beinlich
a) auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Verfehlungen auch in Thüringen – Aktualität der Weiterentwicklung der bestehenden Anti-LobbyRegelungen in Thüringen“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Fraktion Die Linke ausdrücklich dankbar, dass sie dieses Thema heute hier aktuell auf die Agenda gesetzt hat.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich finde es allerdings sehr spannend, dass die AfD so tut, als hätte sie mit alldem nichts zu tun.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Wir haben
einen Gesetzentwurf eingebracht!) Ich meine, Sie sind es doch, die eine halbe Million an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen müssen, weil Sie sich haben aus der Schweiz schmieren lassen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Es gab viele Geheimtreffen der AfD mit dem Milliardär Conle – jetzt rufen Sie nicht dazwischen, Sie hätten es ja mit erwähnen können. Ich meine, das ist sogar aktenkundig geworden, und insofern sollte man vielleicht auch vor der eigenen Haustür kehren. Herr Hauptmann ist hier schon genannt worden, er kommt aus Thüringen, ehemaliger Bundestagsabgeordneter der CDU, soll mit Maskengeschäften 997.000 Euro verdient haben. Ebenso steht der Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit von Mandatsträgerinnen im Raum, es geht um Schmiergeld vom autoritären Regime in Aserbaidschan. All das zeigt uns, es gibt ein strukturelles und systemisches Problem, mein Kollege Knut Korschewsky hat darauf schon verwiesen. Die Unionsskandale – neben den AfD-Skandalen – scheinen dabei nur die Spitze des Eisbergs zu sein, der das Vertrauen in die Integrität der demokratischen Institutionen beschädigt. Herr Montag, wenn man mit jemandem reden möchte, kann man das selbstverständlich jederzeit tun. Aber was wir fordern, ist Transparenz darüber, nicht nur wie Einfluss beispielsweise auf Gesetzgebung genommen wurde – das haben wir ja mit dem Beteiligtentransparenzregister geregelt –, sondern auch, ob daraus manifeste Vorteile oder gar Einnahmen entstanden sind, und das soll offengelegt werden.
(Beifall DIE LINKE)
Also tun Sie nicht so, als ob Sie hier die Weisheit mit Löffeln gefressen hätten, sondern es geht darum, tatsächlich Transparenz zu schaffen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das müs-
sen gerade Sie uns sagen!) Was waren aber die bisherigen Reaktionen, die wir erlebt haben? Ehrenbekundungen – Frau Marx sprach ja von der Ehre: Die Ehrenbekundungen waren das Papier nicht wert. Das haben wir ja nicht nur am Beispiel von Mark Hauptmann gesehen. Es gibt einen internen Verhaltenskodex, das ist ein Zehn-Punkte-Plan, der die Regelungen vom Abgeordnetengesetz verschärfen soll. Aber all das – sagen wir jedenfalls sehr deutlich – ist völlig unzureichend, denn dadurch wird sich – davon sind wir überzeugt – nichts ändern. Seit Jahren sitzen die CDU und CSU Skandale aus und blockieren umfassende Transparenzregelungen, das müssen Sie sich hier leider sagen lassen. So haben Ende März Bundestag und Bundesrat die Einführung eines verpflichtenden und auch sanktionsbewährten Lobbyregisters beschlossen – was wir durchaus begrüßen –, allerdings waren die Verhandlungen zwischen Union und SPD lang und zäh, und nur die wiederkehrenden Skandale erzeugten den Druck, mit dem es schließlich zu einer Einigung kam. Dem Ergebnis sieht man allerdings leider sehr klar an, dass es sich dabei mal wieder nur um einen Kompromiss oder den kleinsten gemeinsamen Nenner handelt. Auch der Blick nach Thüringen zeigt übrigens, dass die CDU in Sachen parlamentarische Transparenz mitnichten eine Vorreiterrolle einnimmt. In der letzten Legislatur – Knut Korschewsky hat es erwähnt – brachte Rot-Rot-Grün gegen die Stimmen der CDU-Fraktion – ich muss es noch mal sagen – parlamentarische Initiativen auf den Weg, die den Einfluss von Lobbyistinnen auf die Gesetzgebung transparent machen. Seit dem 1. März 2019 haben wir die Regelungen zum sogenannten legislativen Fußabdruck, und damit ist für alle nachvollziehbar, wer, in welcher Weise, wie und in welcher Form Einfluss auf die Gesetzgebung genommen hat. Ich sage auch, das hat eine Schwäche, das haben wir hier auch schon mehrfach thematisiert, nämlich, dass die Freiwilligkeit hier mitverankert ist. Wir hätten dies gern verpflichtend. Und – nicht zu vergessen – mit den Änderungen im Ministergesetz – seit Juli 2018 in Kraft – wurden Regelungen getroffen, die den sogenannten Drehtüreffekt unterbinden sollen. Es kann damit nämlich ehemaligen Ministerinnen und Ministern für 24 Monate untersagt werden, einer Tätigkeit nachzugehen, die thematisch im Bereich des ehemaligen Ministerinnenamts liegt. Lippenbekenntnisse in Form von Ehrenbekundungen – auch auf Papier – reichen jedenfalls nicht aus, wir können und wollen mehr. So machen wir es als Fraktion seit 2009 öffentlich, was unsere Abgeordneten monatlich an Diäten und möglichen Zuverdiensten erhalten, welche Mitgliedschaften und auch welche zusätzlichen kommunalen oder ehrenamtlichen Ämter sie innehaben. Wir wollen eine weitere Transparenzoffensive in Form eines verbindlichen Lobbyregisters für Thüringen auf den Weg bringen, um aufzuzeigen, welche Interessengruppen genau wie Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen wollen. Und wir wollen ergänzend zum Beteiligtentransparenzregister ein verpflichtendes Lobbyregister, welches Überprüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten durch eine unabhängige Behörde vorsieht. Diese öffentlich zugängliche Datenbank muss Informationen darüber enthalten, wer einen Lobbyisten oder eine Lobbyistin beauftragt, welche Ziele damit verfolgt werden und welche – ganz wichtig – finanziellen Mittel dabei geflossen sind. Ebenso fordern wir eine Untersagung bezahlter Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Davon ausgenommen sind selbstständige Tätigkeiten, die mit der Ausübung des Abgeordnetenmandats nicht in Verbindung stehen. Nebeneinkünfte sollten ab dem ersten Euro offengelegt werden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
