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Marcus Malsch

CDU 21.04.2021 Sitzungen 7/42

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher im Livestream, die Diskussion um den Wohnungsbau, gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land bis hin zum Verbot des Baus von Einfamilienhäusern ist voll im Gange. Viele reden mit, Ahnung haben aber nur wenige. Daher möchte ich besonders die Kollegen hier im Plenarsaal begrüßen, die sich zu den Fachleuten zählen, und auch die, die am Livestream die Plenardebatte verfolgen. Wir haben heute den 21.04., und in einer Aktuellen Stunde müssen auch aktuelle Feststellungen getroffen werden. Wir haben das Aus beim Mietendeckel des Berliner Sonderwegs, den einige von Ihnen auch gern in Thüringen gesehen hätten. Wir haben im Landeshaushalt 2021 15 Millionen Euro mehr für den sozialen Wohnungsbau. Wir haben einen deutlichen Anstieg bei den Baupreisen – bis zu 40 Prozent für Holz, Stahl und Dämmmaterial – und wir haben mittlerweile Lieferengpässe. Aber was haben wir nicht? Wir haben keine gültige Förderrichtlinie für den sozialen Wohnungsbau und – wie man hört – auch bald kein Thüringer Förderprogramm für das barrierefreie Bauen. Daraus resultiert, dass es sowohl der verantwortliche Minister als auch seine Staatssekretäre bisher nicht geschafft haben, diese so notwendige Richtlinie rechtssicher auf den Weg zu bringen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wer es versäumt, auf einem Weg rechtzeitig Fahrt aufzunehmen, riskiert, zu spät am Ziel einzutreffen. (Beifall CDU) Diese familienunfreundliche Politik von Rot-RotGrün bei Schaffung von Wohneigentum und der Stillstand im sozialen Wohnungsbau sind entweder Absicht oder Unfähigkeit. Der Anhaltspunkt hierfür ist ein Telefonat mit der zuständigen Staatssekretärin vom 1. März dieses Jahres, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Förderrichtlinie zum sozialen Wohnungsbau nicht ausgelaufen sei, sondern dass man es bisher nicht geschafft habe, diese im Staatsanzeiger zu veröffentlichen. Ich glaube, man sollte auf solche Aussagen als Abgeordneter vertrauen können und nicht nach Rücksprache mit dem Thüringer Rechnungshof eines Besseren belehrt werden. Es liegt hier ein deutliches Versäumnis vor, das zulasten der Thüringer Mieter und der Thüringer Wohnungswirtschaft geht. In diesem Fall zeigt sich, dass Berliner Politik mit Personal aus Sachsen Thüringen nicht guttut. Fakt ist, dass wir uns in einer Situation befinden, in der der Faktor Zeit höchst relevant ist, denn alle wissen, dass erst nach Bescheiderstellung mit der Maßnahme begonnen werden kann. Das Vertrauen der Wohnungswirtschaft in einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist im letzten Jahr leider verlorengegangen, denn viele hatten Projekte vorzeitig bewilligt bekommen und dann einen Ablehnungsbescheid. Fakt ist auch, dass durch die gestiegenen Baupreise Vorhaben nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sind und somit auszufallen drohen. An dieser Stelle zeigt sich, dass die Diskussionen über Mietpreisbremsen zur falschen Zeit geführt werden, da wir froh sein müssen, wenn überhaupt jemand in Thüringen baut. Denn nur wenn ausreichend Wohneigentum vorhanden ist, können auch bezahlbare Mieten geleistet werden. (Beifall CDU) Wir fordern daher schnellstmöglich Klarheit, rechtliche Grundlagen zu schaffen, die vorgesehenen Haushaltsmittel zum Einsatz zu bringen und das Instrument zur Familienförderung – den Kinderbaulandbonus – so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Denn die privaten Bauherren betrifft die Baupreissteigerung und die damit verbundenen Konsequenzen genauso. (Beifall CDU) Wir fordern, dass die Wohnungswirtschaft in vollem Umfang unbürokratisch unterstützt wird. Denn eines ist klar: Es muss jetzt auch zügig vorwärtsgehen, sobald die Förderrichtlinie auf den Weg gebracht wird – wenn sie dann irgendwann kommt. Ich weiß, dass das Landesverwaltungsamt in den Startlöchern steht. Ich fordere für meine Fraktion auch, dass hier in diesem Haus rechtzeitig anzuzeigen ist, wenn wir als Haushaltsgeber nachsteuern müssen, wenn sich abzeichnet, dass das Wohnungsbauvermögen an der Stelle nicht ausgeschöpft wird und wir hier in diesem Raum die Versäumnisse der Landesregierung nachkorrigieren müssen. (Beifall CDU) Da noch etwas Zeit ist, möchte ich noch einen Schwenk auf die letzte Aktuelle Stunde im letzten Plenum machen; die Finanzministerin ist ja hier. Da hat man gesagt, dass das nicht so schlimm wäre, wenn die 50 Millionen Euro aus dem Green Deal möglicherweise ausfallen, weil die Anlagenstrategie der Landesregierung bisher so gut war, dass der Ausfall damit auch kompensiert werden könnte. Ich kann nur feststellen: Wir haben mit 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer eine der höchsten in Deutschland, die nicht zur Förderung von Wohnungsbau beiträgt und auch nicht zur Förderung von Eigentum. Und wir haben immer noch Strafzinsen von 6 Prozent – alles Gelder, die in Ihre Berechnungen einfließen. Dann wird der Thüringer zum Schluss vielleicht sogar zweimal bestraft: einmal durch hohe Zinsen und einmal durch den Ausfall von Geld. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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