Stefan Schard
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe gern zu, dass ich von diesem gegenständlichen Beschluss des Amtsgerichts Weimar auch überrascht war und ich sogar eine gewisse Zeit lang geglaubt habe, dass der unter Umständen nicht echt sein könnte. Auch nur zur Einordnung: Das Verwaltungsgericht Weimar – das ist heute schon angeklungen – hat im Nachgang nunmehr insbesondere aus Zuständigkeitsgründen festgestellt bzw. beurteilt, dass dieser Beschluss des Familiengerichts rechtswidrig ist. Das gibt mir persönlich zumindest wieder etwas mehr Selbstvertrauen in meine eigenen juristischen Fähigkeiten. Aber ja, dieses Familiengerichtsurteil hat für Aufsehen und auch für Aufregung in einer eh schon sehr aufgeladenen Stimmung gesorgt. Es hat dazu geführt, dass bei den Amts- und Familiengerichten Anträge über Anträge eingegangen sind, und es hat auch dazu geführt, dass die Gräben zwischen jenen Bevölkerungsanteilen, die den Schutz vor der Pandemie als prioritär beurteilen, und jenen, die einen solchen Schutz ablehnen, tiefer geworden sind. Wir haben es hier trotz allem letztlich aber mit einer Einzelfallentscheidung zu tun, deren Sachverhalt nicht nur durch das Verwaltungsgericht Weimar vollkommen anders beurteilt wurde und eingeschätzt wird, sondern durch viele andere Verwaltungsgerichte auch. Fraglich ist – und daran setze ich mal ein großes Fragezeichen –, ob sich denn dieser Beschluss tatsächlich eignet, generell eine Respektlosigkeit in die richterliche Unabhängigkeit zu attestieren. Tatsache ist, dass Richter nicht unfehlbar sind, es sind Menschen, ihnen unterlaufen mitunter auch Fehler. Davon zu unterscheiden sind Fälle der bewussten Rechtsbeugung. Und es muss auch jeder für sich beurteilen, ob man dort weitere Anzeigen aus diesem Kreis hinterherschiebt. Das ist nicht meine Aufgabe, das zu beurteilen. Aber letztendlich kommt bei fehlerhaften Entscheidungen der Vorzug unseres Rechtsstaats wieder zum Tragen, nämlich dass in den meisten Fällen der Instanzenzug eröffnet ist und auch richterliche Entscheidungen kontrolliert werden können. Diese Kontrolle erfolgt durch die Judikative selbst und nicht durch die Regierung. Eine kritische Haltung zu offensichtlich fragwürdigen Entscheidungen einzunehmen, stellt letztlich jedoch nicht die richterliche Unabhängigkeit infrage. Wird ein Beschluss oder eine Entscheidung verkündet, ist dies auch bei objektiver Rechtswidrigkeit so lange in der Welt, bis es aufgehoben oder geändert wird. Grundsätzlich ist daher aber trotzdem einem Ministerium auch zuzugestehen, dass es eine kritische Haltung zu einzelnen Entscheidungen einnehmen darf. Ich muss hier gar nicht das Ministerium verteidigen, das ist nicht meine Aufgabe, aber letztendlich muss man die Verfahrensweise des Bildungsministeriums trotzdem nicht ganz unbeanstandet hier stehen lassen, da nämlich gegenständliche Entscheidungen, den Beschlusstext nicht auf alle Kinder der betroffenen Schulen anzuwenden, sondern lediglich auf die den Antrag stellenden Kinder zu beschränken, nicht ganz unproblematisch ist, da sich die Verfahrensweise des Ministeriums am Ende über den getroffenen richterlichen Beschluss hinwegsetzte.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Na so was!)
Aber, meine Damen und Herren und Herr Möller, was ich Ihnen von der AfD nicht abnehme, das ist die wahrhaftige Sorge um die richterliche Unabhängigkeit in diesem Land.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das sei da-
hingestellt!) Auf der einen Seite stellen Sie in der Begründung zu dieser Aktuellen Stunde selbst fest, dass es sich um eine durchaus ungewöhnliche Entscheidung handele, auf der anderen Seite aber haben Vertreter Ihrer Partei reihenweise jubiliert, als der fragwürdige Beschluss erlassen wurde. Einzelne Landesverbände haben sogar unter Berufung auf diese Entscheidung Klage gegen Infektionsschutzmaßnahmen angekündigt. Da stelle ich mir schon die Frage: Wie denn nun, handelt es sich um eine fragwürdige Entscheidung, welche man als solche auch bezeichnen darf, oder nimmt man sich den Beschluss zur Vorlage, um gegen nach Ihrer Ansicht nicht umzusetzende Corona-Maßnahmen vorzugehen? Was aber auf jeden Fall nicht geht, meine Damen und Herren, ist, unter dem Deckmantel der Sorge um die richterliche Unabhängigkeit und den Rechtsstaat den Staatsmann zu spielen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
aber am Ende eigentlich nur selbst Misstrauen schaffen zu wollen. Die richterliche Unabhängigkeit muss geachtet werden, sie ist eine der wesentlichen Grundlagen einer auf die Sache und das Recht gerichteten Rechtsprechung. Sie ist zu achten, sie ist zu respektieren von den Bürgern und den Regierungen dieses Landes. Genau wie die Nichtachtung der richterlichen Unabhängigkeit dieser schadet, genauso schadet auch das Benutzen durch eine Partei, die vorgibt, vor der Schwächung des Rechtsstaats zu warnen, hier zu handeln, aber in Wirklichkeit von der Achtung der staatlichen Institutionen wenig bis gar nichts hält. Danke schön.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Klatschen,
Freunde! Klatschen!)
