Dirk Adams
b) auf Antrag der Fraktion der AfD zum Thema: „Der öffentliche Umgang mit der ‚Maskenentscheidung‘ des Amtsgerichts Weimar – welchen Respekt und Rückhalt findet die Justiz in der Landespolitik?“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe dieser Debatte mit sehr viel Interesse zugehört, und ich habe in den meisten Beiträgen außerordentlich viel Respekt für die Justiz gehört – Respekt, der sich darin ausgedrückt hat, dass man die Komplexität rechtsstaatlicher Entscheidungen anerkannt und das ganze Feld der Elemente des Rechtsstaats in den Blick genommen hat. Darauf werde ich nachher noch mal in besonderer Weise zurückkommen. Zum Anfang, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich Ihnen aber sagen, dass ich sehr stolz bin auf die Thüringer Justiz, die im letzten Jahr unter extrem schwierigen Bedingungen die Verfahren und die Verhandlungen fortführen konnte. Das ist nicht ganz trivial, vor allen Dingen deshalb nicht, wenn man sich überlegt, wie wenig wir vor einem Jahr über diesen Virus noch wussten und wie oft sich die Frage gestellt hat, wie wir Verhandlungen, bei denen notwendigerweise viele Menschen zusammenkommen müssen, dennoch fortführen können. Wir mussten in den Gerichten von Plexiglas über Laptops für das häusliche Arbeiten und das Ermöglichen von Homeoffice von Entscheidern beschaffen, aber auch Desinfektionsmittel und Wege finden, wie wir unsere Wachtmeisterinnen und Wachtmeister schützen können. Und das war nicht trivial, da war viel Arbeit zu leisten. Obwohl das nicht einfach war, ist es gelungen, dass gerade unter den besonderen Anforderungen in strafrechtlichen Verfahren, insbesondere bei Haftsachen, alle Verhandlungen haben durchgeführt werden können und diese Anforderungen erfüllt wurden, und das genauso in Zivilverfahren an unseren Amtsgerichten wie auch an den Landgerichten, dass die stattfinden konnten. Das war eine enorme Leistung unserer Präsidentinnen und Präsidenten unserer Obergerichte und des Oberlandesgerichts.
(Beifall SPD)
Und dafür darf man mal Danke sagen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die besonderen Herausforderungen, zum Beispiel in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit, wo wir ganz besondere Anforderungen daran haben, dass das Wissen zum Beispiel ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in die Verfahren mit eingebracht wird, mussten umgesetzt werden, aber ohne dass wir die häufig älteren Kollegen ehrenamtlichen Richter damit gefährden. Und dennoch mussten diese Verfahren stattfinden und sie haben stattgefunden und die Entscheidungen sind getroffen worden. Dafür bin ich unendlich dankbar und damit drücke ich auch meinen Respekt aus. Ich denke, dass ich auch Ihren Respekt damit ausdrücken darf, wenn ich darüber spreche, dass in unserer kleinsten Fachgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, die Verfahren in Gotha mit hoher Sensibilität natürlich fortgeführt wurden.
(Beifall SPD)
Eine ganz besondere Herausforderung hatte unsere Verwaltungsgerichtsbarkeit zu lösen. Zu Recht haben sich die Menschen in diesem Land an die Gerichte gewandt und haben gesagt: Ich möchte die Maßnahmen der Landesregierung – die Verordnungen, die Erlasse – überprüft wissen, wenn sie mich betreffen. Das ist Ausdruck des Rechtsstaats, dass das jeder Bürger darf. Unsere Verwaltungsgerichte und das Oberverwaltungsgericht, sie haben entschieden, sie haben verhandelt und entschieden, meistens in Eilsachen und manchmal schon in der Hauptsache. Und das war nicht trivial, bei diesem Ansturm, bei dieser hohen Arbeitsbelastung das durchzuführen, und dafür darf man mal Danke sagen, ebenso für den hervorragenden Job, den unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte machen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Stillstand der Rechtspflege, der von vielen herbeigeredet wurde und von manchen befürchtet war, ist eben aufgrund der hervorragenden Arbeit unserer Justiz und aller, die in der Rechtspflege tätig sind, nicht eingetreten. Damit geht auch noch mal ein ganz besonderer Dank an die Kolleginnen und Kollegen Rechtsanwälte hier in Thüringen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich war dankbar für jeden einzelnen Hinweis, den ich auch von der Rechtsanwaltskammer oder vom Richter- und Staatsanwältebund oder vom HPR Justiz oder vom HPR Justizvollzug bekommen habe. In diesen Gesprächen, im Ernstnehmen der Hinweise, auch im Ernstnehmen des Hinweises hier aus der FDP-Fraktion, dass wir mit dem Digitalen noch nicht da sind, wo man sein möchte, damit drücke ich meinen Respekt gegenüber der Justiz aus. Ich weiß, dass viele hier aus dem Haus da an meiner Seite stehen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rechtsstaat hat viele Elemente, ich habe es am Anfang schon gesagt. Damit bin ich bei der doch kruden Vorstellung, die Herr Möller hier über den Rechtsstaat geäußert hat. Sie haben nämlich genau diese Respektlosigkeit begangen, den Rechtsstaat auf einzelne Elemente zu reduzieren. Sie haben heute nur über die richterliche Unabhängigkeit gesprochen, als ob es nichts gäbe, was damit in Einklang zu bringen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem hier diskutierten Anlass sind mindestens drei Dinge in den Blick zu nehmen: erstens die richterliche Unabhängigkeit, zweitens das Recht eines jeden Betroffenen, sich im Rechtsweg zu wehren, und drittens die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit und richterliche Unabhängigkeit müssen hier zusammen diskutiert werden, genauso wie die Möglichkeit, sich gegen einen Beschluss auch wehren zu können. Der Rechtsstaat ist gerade dadurch geprägt, dass seine Elemente verwoben sind und niemals nur einzeln und singulär betrachtet werden dürfen. Damit haben Sie die größte Respektlosigkeit begangen, Herr Möller, dass Sie sich nämlich eines raussuchen, dass Sie dieses Verwobene, das Komplexe des Rechtsstaats und seiner Entscheidungen nicht anerkennen wollen – das ist respektlos, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Unabhängigkeit der Gerichte, die richterliche Unabhängigkeit sind in diesem Land gewährleistet. Ich schütze und stelle mich vor jede Richterin und jeden Richter und es ist mein oberster Auftrag, die richterliche Unabhängigkeit zu wahren.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Die brauchen
Sie nicht zu schützen! Die schützt die Verfassung!) Deshalb werden Sie von mir und auch von einem Mitglied der Landesregierung niemals eine Kommentierung eines Urteils, eines Beschlusses, einer einstweiligen Anordnung hören – niemals! – und Sie haben es auch noch nie gehört. Und Sie sind so respektlos, das einfach zu behaupten.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Hören Sie
sich mal an, was Ihr Bildungsminister gesagt hat, Herr Adams!) Niemals wird es das geben. Jede Richterin und jeder Richter ist geschützt. Und zweitens: Die Rechte der Beteiligten ergeben sich im Übrigen aus Artikel 88 unserer Thüringer Verfassung. Beteiligter ist hier das Bildungsministerium, es hat aus dieser einstweiligen Anordnung eine Anforderung bekommen. Und natürlich kann das Bildungsministerium als Teil der Landesregierung hier den Rechtsweg beschreiten, und natürlich steht das Thüringer Justizministerium in kollegialer Arbeitsteilung auch dem Bildungsministerium hier mit Rat und Tat über das Finden des richtigen Rechtswegs zur Seite. Da gibt es doch gar keine Frage. Es gibt auch gar keine Frage, dass in diesem Land die Meinungsfreiheit gegeben ist, dass jedermann öffentlich, aber auch gern hier im Parlament eine Entscheidung diskutieren darf. Die Entscheidung darf diskutiert werden von jeder Frau und jedem Mann.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir diskutie-
ren doch, Herr Adams!) Das versuchen Sie zu verhindern. Das ist respektlos gegenüber dem Rechtsstaat, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die einzige Frage ist – und das ist niemals infrage gestellt worden –, dass die Überprüfung dieses Beschlusses nur, ausdrücklich nur, und von niemand anderem, nicht in der öffentlichen Diskussion, nicht durch Anweisung der Landesregierung, der Exekutive, sondern eben nur auf dem Rechtsweg gefunden werden kann. Und nur dort wird es auch eine Klärung geben, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Ihre Ausfüh-
rungen sind krude, Herr Minister!) Der Rechtsweg wird diesen Beschluss des Amtsgerichts Weimar überprüfen, eben nicht die öffentliche Diskussion. Und in diesem Rechtsweg wird man dann auch Klarheit darüber finden, was das höchst Ungewöhnliche an dem Urteil gewesen sein kann. Höchst ungewöhnlich war dieses Urteil und höchst umstritten ist es; das sieht man schon allein an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom gestrigen Tage, das nämlich eine ganz andere Position übernommen hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die höchste Form des Respekts gegenüber dem Rechtsstaat, den rechtsstaatlichen Entscheidungen und der Freiheit der Gerichte ist – glaube ich – abzuwarten und hinzunehmen,
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Einwandfrei!)
dass im Grunde auf der Grundlage des Rechtswegs diese Entscheidung überprüft, bestätigt oder verworfen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren, und da kann die AfD-Fraktion noch viel lernen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
