thueringer-landtag.de ↗

Georg Maier

21.04.2021 Sitzungen 7/42

Thüringer Gesetz über die weitere Harmonisierung wahlrechtlicher Vorschriften mit dem Wahlrecht des Bundes sowie die Neueinteilung der Wahlkreise (Thüringer Wahlrechtsharmonisierungsgesetz)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, von meiner Seite ein kurzer Beitrag. Der vorliegende Gesetzentwurf eines Wahlrechtsharmonisierungsgesetzes ist ein weiterer wesentlicher Beitrag des Landtags zur rechtssicheren Vorbereitung und Durchführung der angestrebten Wahlen im anstehenden oder im laufenden Jahr. Insbesondere aus der Perspektive der Wahlvorstände und Wahlhelfer vor Ort ist eine solche Harmonisierung und Angleichung der Wahlrechtsvorschriften des Landes an diejenigen des Bundes eine deutliche Arbeitserleichterung und vereinfacht ihre Tätigkeit. Angesichts des Umstands, dass voraussichtlich auch die Wahlen im September 2021 noch unter den Bedingungen der CoronaPandemie durchgeführt werden müssen, ist es richtig, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahlorgane möglichst praxisnah und unkompliziert auszugestalten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die sich bereits für die anstehenden Wahlen als ehrenamtliche Wahlhelfer bei ihren Gemeinden gemeldet haben und die sich hoffentlich noch zahlreich melden werden. (Beifall CDU, FDP) Es ist eine wichtige Aufgabe, die notwendig ist, um Wahlen durchzuführen und um unsere Demokratie lebendig zu halten. Es werden ca. 30.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sein, die im September dafür sorgen, dass die Wahlen ordnungsgemäß durchgeführt werden und wir noch am Wahlabend über die Ergebnisse diskutieren können. Ihr ehrenamtliches Engagement leistet einen wesentlichen, oftmals nicht hinreichend beachteten Beitrag zum Funktionieren unseres demokratischen Gemeinwesens. Zu Recht werden deshalb auch die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der aktuellen Impfverordnung des Bundes als Personengruppe mit erhöhter Priorität aufgeführt, damit sie am Wahltag bei einer Infektion vor einer Erkrankung geschützt werden. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Thüringen zumindest rechtzeitig vor der Bundestags- und der angestrebten Landtagswahl am 26. September ein komplettes Impfangebot erhalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Blick auf das besondere ehrenamtliche Engagement begrüße ich darüber hinaus, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Erhöhung des Erfrischungsgeldes für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vorsieht. Dies ist ein kleines, aber wichtiges Zeichen des Respekts und der Anerkennung für diese Tätigkeit. (Beifall SPD) Lassen Sie mich zum Schluss auf eine weitere wichtige Regelung des Gesetzentwurfs eingehen. Es geht um die zwingende Neugestaltung – wie schon angeklungen – des Wahlkreises 26, Erfurt III, weil dieser Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweicht. Die Landesregierung hat den Landtag in einem Bericht in der Drucksache 7/2891 über den Stand und die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Es ist richtig und verfassungsrechtlich dringend notwendig, dass der Landtag sich auch dieses Themas im Vorfeld der angestrebten Landtagswahl annimmt, um auch unter diesen Gesichtspunkten eine rechtssichere Durchführung der Wahl im September zu gewährleisten. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird die Beratung im parlamentarischen Verfahren auf bewährte Art und Weise konstruktiv begleiten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Georg Maier Protokoll ↗