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Christian Tischner

CDU 21.04.2021 Sitzungen 7/42

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gute Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen muss man stets von der Basis her denken. Die Basis in unserem Thüringer Schulsystem sind die Schulen und das sind die Pädagogen, die vielfältige und methodenreiche Bildungsangebote eröffnen. Zu diesen Bildungsangeboten gehören neben vielen schulischen Angeboten auch die außerschulischen Lernangebote. In Gesprächen mit Schulleitungen und Lehrern ist uns in den vergangenen Jahren – allen Fraktionen – sicherlich immer wieder der Umstand mitgeteilt worden, dass vieles an Bildungsangeboten erschwert wird, weil keine Konten an den Schulen eingerichtet und geführt werden konnten. Schulkonten sind eine wichtige organisatorische Voraussetzung für die Planung und Durchführung von Exkursionen, von Studienreisen, von Klassenfahrten. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für den Besuch von außerschulischen Lernorten, für die Teilnahme an Wettbewerben, für Schulpartnerschaften, aber auch bis hin zum Kopiergeld. Es ist gut, dass wir als Parlamentarier heute einen jahrelangen Konflikt innerhalb der Landesregierung auflösen, denn in den vergangenen Jahren gab es wegen der unklaren Rechtslage unzählige Diskussionen über die Einrichtung und Unterhaltung der Schulkonten zwischen den beteiligten Ministerien. Der heutige Beschluss dokumentiert nun klar den breiten Willen des Gesetzgebers, zügig und lösungsorientiert – Frau Baum hat es gerade noch mal sehr deutlich ausgeführt – die Konten einzuführen und als Arbeitsmittel den Schulen auch zügig zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch herzlich all denen danken, die sich an der Debatte im Ausschuss und in der Anhörung beteiligt haben. Es waren alles unterstützende Mitteilungen und Stellungnahmen, die wir bekommen haben, oftmals auch noch mit ein paar hilfreichen Anmerkungen und Hinweisen. So regelt jetzt der neue Paragraf, der im Schulgesetz eingeführt werden soll, dass die Konten für den Zahlungsverkehr, also für den klassischen Zahlungsverkehr, genutzt werden können, sprich das Thema der Klassenfahrten und der außerschulischen Lernorte berücksichtigt, aber auch – und es ist gut, dass das noch hinzugekommen ist –, dass die Konten auch für die Verwaltung von öffentlichen Geldern genutzt werden können. Wir haben es eben auch schon gehört: Gerade mit Blick auf die Schulbudgets können wir hier einen großen Beitrag leisten hin zu mehr Eigenverantwortung an unseren Schulen. Es ist gut, dass wir mit dem Paragrafen jetzt auch regeln, dass bestehende Schulkonten – es gab ja zwei Schulträger, die das schon möglich gemacht hatten – auch weitergeführt werden können. Es hätte, glaube ich, große Bürokratie verursacht, wenn jetzt diese wenigen Schulen – aber es gab sie glücklicherweise ja doch schon – das alles hätten umstellen müssen. Wichtig für die Rechtsverordnung – auch da möchte ich noch mal an das anschließen, was die Kollegin von der FDP-Fraktion gesagt hat: Nicht mehr Bürokratie schaffen, sondern praktikable Lösungen aufzeichnen, damit die Konten relativ schnell auch vor Ort wirken können. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir heute die Möglichkeit, die Eigenverantwortung unserer Schulen deutlich zu stärken. Außerdem leisten wir gleichzeitig einen sehr wichtigen Beitrag für mehr Schulqualität. Meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist klar, wir wollen auch in den kommenden Monaten und Jahren weitere Schritte hin zu mehr Eigenverantwortung unserer Schulen gehen. Dies gilt beispielsweise mit Blick auf die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Ich glaube, hier wird Eigenverantwortung sehr wichtig sein, um vernünftige und praktikable Lösungen vor Ort zu finden. Ich denke da beispielsweise an das Thema von Lehrplaninhalten, an zusätzliche Lernangebote, an das Thema des Umgangs mit der Stundentafel oder auch die Kooperation mit Externen. Für uns ist Eigenverantwortung bei Schule auch dahin gehend zu denken, dass wir die Entwicklung eigener Schulprofile weiter vorantreiben wollen. Dazu gehört, mehr Freiräume für Kooperationen zu schaffen und dann auch die Ressourcen nutzen zu können bzw. zur Verfügung stellen zu können. Ein dritter Punkt, der für uns im Bereich der Eigenverantwortung wichtig und nötig ist, ist die Frage der Personalgewinnung und der Personaleinstellung. Ich habe ja schon mehrfach von dieser Stelle aus gesagt, dass wir den Schulen mehr Kompetenz bei der Personaleinstellung geben wollen und dass wir auch den Schulen mehr Vorlauf geben wollen, mehr Gewissheit geben wollen, welche Stellen sie in den nächsten drei Jahren oder fünf Jahren dann auch irgendwann mal wiederbesetzen können, wenn die Kollegen in Rente gehen. Da, glaube ich, ist die Eigenverantwortung auch ein großes Hilfsmittel. Meine Damen und Herren, es bleibt dabei, mit Blick auf die Eigenverantwortung unserer Schulen leisten wir heute gemeinsam einen wichtigen Beitrag. Ich freue mich, dass zur Gesetzesinitiative der CDU, wie wir eben gehört haben, eine breite Zustimmung hier im Hohen Hause besteht. Ein guter Tag, jedenfalls aus Thüringer Sicht, etwas, was wir als Thüringer Parlament für die Thüringer Schulen leisten können. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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