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Prof. Dr. Hoff

21.04.2021 Sitzungen 7/42

c) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Sozialen Wohnungsbau nicht länger ausbremsen – Wohnen und Eigentum in Thüringen fördern“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja ein breiter Fächer an Themen aufgespannt worden, die jetzt hier diskutiert worden sind. Ich fange mal mit der Grunderwerbsteuer an. Schleswig-Holstein regiert eine Koalition, in der FDP, CDU und Grüne in einer Regierung sind, Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent. Nordrhein-Westfalen: Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent; wenn ich richtig informiert bin, regieren dort CDU und FDP zusammen. Das heißt, hier ist wieder so eine Situation, wo man in Thüringen eine Landesregierung für das kritisiert, wo die eigene Partei in einer anderen Konstellation in der Landesregierung genau das Gleiche tut. Das Argument überzeugt mich nicht so richtig. (Beifall DIE LINKE) Wenn sich Abgeordnete, deren Bundestagsfraktionen von CDU, CSU und FDP, 284 Mitglieder, darunter auch Thüringer Abgeordnete, den Mietendeckel zu Fall gebracht haben und damit Hunderttausende Berlinerinnen und Berliner in Unsicherheit gestürzt haben, ob sie sich die Mietpreise für ihre Wohnungen in Berlin noch weiterhin leisten können, hierhinstellen und dann sagen, das ist ein Thema, das mag in Städten interessant sein, aber im ländlichen Raum ist das Thema weitgehend uninteressant und es braucht keine weiteren Mietenregulierungen, kann das nicht überzeugen, insbesondere dann nicht, wenn nach einer aktuellen Umfrage 69 Prozent der Mieterinnen und Mieter und 50,6 Prozent der Vermieter der Überzeugung sind, dass die bundesweiten Regelungen zur Mietendeckelung verschärft werden müssen und ein Mietendeckel ein angemessenes Instrument sei. (Beifall DIE LINKE) Genau in diesem Sinne wird in diesem Jahr auch der Bundestagswahlkampf geführt werden unter dem Gesichtspunkt, welche Bundesregierung denn in der Lage ist, genau eine solche Regulierung des Mietenmarktes – und die braucht es – auch durchzusetzen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie kennen aber die Äußerungen der Sprecherin des Innenministeriums, wie sie der Berliner Wohnung …?) Dann schaue ich mir den zweiten Punkt an, Herr Kemmerich. Das ist das Absinken der Sozialwohnungen. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das war nicht die Antwort!) Wir hatten im Jahr 2007 2 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland und bis 2018 ein Absinken der Sozialwohnungen um 44 Prozent auf 1,137 Millionen. Wir merken das auch daran, wie der Bund von 2018 bis 2019 seine Förderung für den sozialen Wohnungsbau um 5,5 Prozent reduzierte, während es uns in Thüringen auf Basis der Evaluation, dieso wohl vom Abgeordneten Liebscher als auch von der Abgeordneten Lukasch angesprochen wurde, durch das Umstellen unserer Förderrichtlinien gelungen ist, im sozialen Wohnungsbau einen Fördermittelanstieg um 103 Prozent zu realisieren. Daran zeigt sich aber auch, wie die Prioritätensetzung aussieht. Abgeordneter Liebscher hat fünf Punkte angesprochen, die ich eins zu eins unterstützen kann. Neben der Tatsache, dass das Wohnungsbausondervermögen tatsächlich eins der wenigen Sondervermögen ist, die in unserem Landeshaushalt tatsächlich werthaltig sind und dem Begriff ei ­ nes Sondervermögens auch Rechnung tragen, haben wir eine elendige anhaltende Grundsatzdiskussion auch aus dem Rechnungshof über die Frage geführt: Darf ein solches Sondervermögen weiterexistieren oder nicht? Ich spreche klar dafür. Von den fünf Vorschlägen, die der Abgeordnete Liebcher gemacht hat, kann ich vier sofort unterstreis chen: der erste Punkt, hier Sicherheit in die Diskussion reinzubringen, Langfristigkeit bei der Zuführung und auch was die Förderstrukturen betrifft – bin ich absolut dabei. Ich will aber auf eines hinweisen: Hier werden in der Diskussion auch beim Barrierereduzierungsprogramm – das Anlass für die Debatte der CDU heute gewesen ist – die Zielstellungen sozialer Wohnungsbau und Programme der Eigenheim- und Wohnraumförderung vermischt. Ich muss mich entscheiden: Worüber diskutiere ich? Ich kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, die zusammenmixen und denken, daraus wird ein angenehmes Programm. Sondern ich muss klar sagen: Wenn ich über sozialen Wohnungsbau rede – und das ist die Kernaufgabe des Wohnungsbausondervermögens –, dann heißt das, dass diejenigen, die die entsprechenden Zuschüsse und Darlehen in Anspruch nehmen, auch Belegungsbindung und Mietpreisbindung machen. Das ist die Conditio sine qua non von sozialem Wohnungsbau. Worüber ich noch zusätzlich reden kann – und da bin ich beim Abgeordneten Bergner und auch bei den Abgeordneten der CDU –, ist, was Wohnungsbau- und Eigenheimförderung in unserem Freistaat insbesondere dort bedeutet, wo die soziale Wohnraumförderung nicht der Hauptbestandteil ist. Natürlich haben wir auch solche Kommunen. Wir haben in diesen Kommunen übrigens – und darauf haben der Abgeordnete Liebscher und auch die Abgeordnete Lukasch hingewiesen – eine hohe Nachfrage nach Wohnungen, weil es um die Qualität der zur Verfügung gestellten Wohnräume geht. Insofern müssen wir jenseits der Notwendigkeit, der weiterhin bestehenden Notwendigkeit, im sozialen Wohnungsbau aufzustocken, gleichzeitig Programme der Eigenheimförderung, der Barrierereduzierung und auch Programme wie den Kinderbaulandbonus auflegen, für die der Landtag ja auch Mittel zur Verfügung gestellt hat. Es gibt exakt zwei Förderrichtlinien, an denen sich der Freistaat beim Kinderbaulandbonus orientieren kann: Das ist Hannover und das ist Bayern, und beide werden derzeit geprüft. Hannover hat eine Richtlinie aufgemacht, die im Kern sagt: Wer bei uns aus unserem städtischen Vermögen Flächen kaufen will, der bekommt einen Kinderbaulandbonus und dann für die Kinderzahl obendrauf. Bayern hat eins oben draufgelegt, weil die nicht nur an der Eigenheimförderung orientiert sind, sondern die sagen auch: Ein entsprechender Bonus wird auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen gezahlt. Das finde ich völlig richtig, das liegt auf der Linie dessen, was eine rotrot-grüne Landesregierung auch richtig finden kann und muss. Insofern ist die Erarbeitung einer entsprechenden Richtlinie für den Kinderbaulandbonus, den der Thüringer Landtag in den Haushalt 2020/2021 hineingeschrieben hat, im Prozess. Ich hoffe, dass ich dem Landtag auch kurzfristig vermelden kann, dass wir diesen Kinderbaulandbonus zur Verfügung stellen – dann auch mit einer entsprechenden Förderrichtlinie untersetzt. Lassen Sie mich aber noch mal was zum Barrierereduktionsprogramm sagen, weil das für mich beispielhaft ist. Das Barrierereduktionsprogramm war ein Programm, das wir zeitlich befristet aufgelegt hatten – ganz bewusst zeitlich befristet, weil es dafür auch nur zeitlich befristet eine Bundesförderung gab. Nachdem die Bundesförderung ausgelaufen ist und wir aus der Rückzahlung der Darlehensförderung unseres Wohnungsbausondervermögens die Abfinanzierung der Landesanteile an den Bundesmitteln vornehmen, müssen wir uns – wenn sozialer Wohnungsbau im Vordergrund steht – gemeinsam, Landesregierung und Landtag als Haushaltsgesetzgeber, überlegen, wie wir ein solch erfolgreiches Programm, aus dem 7.000 Wohnungen finanziert worden sind, als Zuschussprogramm mit einem gewissen Mitnahmeeffekt auflegen, ohne dass das Wohnungsbausondervermögen mit seiner Kernaufgabe des sozialen Wohnungsbaus – denn diese 7.000 Wohnungen unterlagen keiner Belegungsbindung, keiner Mietpreisbindung. Das heißt, damit sind Barrierereduktionen in Wohnungen geschaffen worden, die der Klientel, die auf den sozialen Wohnungsbau in Thüringen zwingend angewiesen ist, vielfach nicht zur Verfügung standen, weil sie sich die Mieten dort eben nicht leisten kann. Wenn wir ein solches Barrierereduktionsprogramm weiterhin wollen, müssen wir im Haushalt die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Dort sind sie nicht, wenn die Kernaufgabe des sozialen Wohnungsbaus im Wohnungsbausondervermögen – Ute Lukasch hat darauf hingewiesen, wir haben 119 Millionen Anträge allein für dieses Jahr bei 50 Millionen Euro zur Verfügung stehenden Mitteln. Wenn wir das wollen, müssen wir mehr tun. Insofern kann ich nur sagen, nach der Pandemie wird die Aufräumphase kommen, und dort wird es auf öffentliche Investitionen ankommen. Der Wohnungsbau ist einer der Daseinsvorsorgebereiche, in dem wir mehr öffentliche Investitionen brauchen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗